Straßenverkehr: Berlin: Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr und auf dem Schulweg, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele #Kinder im Alter bis zu 12 Jahren #verunglückten in den letzten 10 Jahren als #Radfahrer oder #Fußgänger schwer oder tödlich als Teilnehmer im Berliner #Straßenverkehr? (Bitte aufschlüsseln nach Radfahrern, Fußgängern und Unfallursache.)

Antwort zu 1:

Die Datenbank „Datawarehouse Verkehrslagebild“ bei der Polizei Berlin lässt eine Recherche gemäß der genannten Altersvorgabe nicht zu. Es können lediglich Verkehrsunfälle mit der Beteiligung von Kindern bis zu 14 Jahren ausgewertet werden. Diese Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

2009 – 2018 Verkehrsbeteiligung / Unfallfolge
Zu Fuß Gehende Radfahrende
getötet schwerverletzt getötet schwerverletzt
Gesamt 6 1.078 3 290
(Stand: 05.04.2019)

Anzahl der Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kindern bis 14 Jahren als zu Fuß Gehende:

Unfallursache 2009 – 2018
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 711
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen 312
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen bzw.
Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
130
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerfurten 104
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an anderen Stellen 96
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern beim Abbiegen 64
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
45
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerüberwegen 36
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 31
Geschwindigkeit in anderen Fällen 21
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
12
Spielen auf oder neben der Fahrbahn 11
Andere Fehler der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger 10
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 6
Andere Fehler bei der bzw. dem Fahrzeugführenden 5
Alkoholeinfluss 5
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten 5
Fehler beim Abbiegen nach links 3
Sonstige körperliche oder geistige Mängel 2
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 2
Überladung, Überbesetzung 1
Bremsen 1
Ungenügender Sicherheitsabstand 1
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) 1

Unfallursache 2009 – 2018
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte oder Lichtzeichen 1
Fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
1
(Stand: 05.04.2019)

Anzahl der Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kindern bis 14 Jahren als Radfahrende:

Unfallursache 2009 – 2018
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 147
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 109
Fehler beim Abbiegen nach links 48
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an anderen Stellen 39
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 35
Geschwindigkeit in anderen Fällen 22
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 16
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte oder Lichtzeichen 15
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerfurten 11
Andere Fehler bei der bzw. dem Fahrzeugführenden 11
Fehler beim Abbiegen nach rechts 10
Sonstige Fehler beim Überholen; z. B. ohne genügenden Seitenabstand 9
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen 9
Ungenügender Sicherheitsabstand 7
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 7
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ 5
Alkoholeinfluss 4
Andere Fehler der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger 3
Bremsen 3
Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen 3
Spielen auf oder neben der Fahrbahn 2

Unfallursache 2009 – 2018
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 2
Überholen trotz unklarer Verkehrslage 2
Andere Mängel 2
Sonstige körperliche oder geistige Mängel 2
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) 2
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen 2
Beleuchtung 1
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen bzw.
Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
1
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
Überladung, Überbesetzung 1
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
1
Bereifung 1
Unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile 1
(Stand: 05.04.2019)

Frage 2:

An welchen Grundschulen befinden sich weder Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege oder Querungsanlagen, um den Schülern das sichere Überqueren von Straßen zu ermöglichen?

Antwort zu 2:

Als einziges Bezirksamt hat das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin mitgeteilt, dass sich an folgenden Grundschulen im Bezirk und deren näherem Umfeld, welches zum Erreichen der Schule notwendig ist, keine Fußgängerüberwege (FGÜ) oder Lichtsignalanlagen (LSA) befinden (Querungshilfen waren nicht ermittelbar):

• Havelmüller Grundschule
• Mark-Twain-Grundschule (verkehrsberuhigter Bereich)
• Ringelnatz-Grundschule
• Franz-Marc-Grundschule
• Alfred-Brehm-Grundschule
• Münchhausen-Grundschule
• Ellef-Ringnes-Grundschule
• Victor-Gollancz-Grundschule
• Hermann-Schulz-Grundschule

• Reinicke-Fuchs-Grundschule
• Gustav-Dreyer-Grundschule
• Private Goethe-Grundschule
• Demokratische Schule X
• Montessori-Schule
• Lauterbach-Grundschule

Frage 2.1:

Wie viele davon wurden in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommen? Frage 2.2:
Wie viele sind aktuell in Planung?

Antwort zu 2.1 und 2.2:

Nach den Auskünften der Bezirksämter ergibt sich zu den Fragen 2.1 und 2.2 folgendes Bild zu vorhandenen Querungshilfen:

Bezirk 2.1 (in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommene Fußgängerüberwege und bauliche Querungshilfen) 2.2 (aktuell in Planung befindliche Fußgängerüberwege und bauliche Querungshilfen)
Charlottenburg
-Wilmersdorf Hierzu kann mangels statistischer Erhebung keine Aussage getroffen werden Nicht recherchierbar
Friedrichshain- Kreuzberg 43 Fußgängerüberwege, elf Mittelinseln,
neun Gehwegvorstreckungen sechs Fußgängerüberwege, neun Mittelinseln,
13 Gehwegvorstreckungen
Lichtenberg Keine Angabe Keine Angabe
Marzahn- Hellersdorf Keine Angabe Keine Angabe
Mitte Entsprechende Statistiken werden nicht geführt Eine Schule (Koppenplatz) hat einen entsprechenden Antrag gestellt
Neukölln Ca. acht Querungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Radfahrinfrastruktur Aktuell sind zwei Fußgängerüberwege und drei Querungshilfen in Planung sowie Fahrradbügel
Pankow 35 Fußgängerüberwege neun Mittelinseln
sieben Gehwegvorstreckungen 21 Fußgängerüberwege fünf Mittelinseln
neun Gehwegvorstreckungen
Reinickendorf Acht Fußgängerüberwege Vier Fußgängerüberwege
Spandau Keine Angabe Keine Angabe
Steglitz- Zehlendorf Nicht recherchierbar; grundsätzlich wird versucht, durch Gehwegvorstreckungen mehr Sicherheit beim Überqueren zu schaffen Keine Angabe

Tempelhof- Schöneberg Keine Angabe Keine Angabe
Treptow- Köpenick Hierzu kann mangels statistischer Erhebung keine Aussage getroffen werden Im Zuständigkeitsbereich der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde sind derzeit keine Fußgängerüberwege oder Querungsanlagen im Nahbereich von Grundschulen in Planung

Ferner ist eine Fußgänger-Lichtzeichenanlage vor der im Adlergestell gelegenen Grundschule Schmöckwitz, Bezirk Treptow-Köpenick, bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) in Planung.

Frage 2.3:

Wie gestalten sich die rechtlichen Bestimmungen dazu? In welchen Fällen ist die Einrichtung von Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege und Querungsanlagen zur Sicherung des Schulweges verpflichtend vorgesehen?

Antwort zu 2.3:

Hier muss nach den Arten der Querungseinrichtungen unterschieden werden. Lichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege sind Maßnahmen, die nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung und weiterführenden Richtlinien geprüft und durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden müssen. Über bauliche Querungshilfen wie Mittelinseln entscheidet der Straßenbaulastträger unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorschriften. Bei der Entscheidung werden die örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Regelmäßig werden zunächst, wenn die Schulkinder zur Querung der Straße vor den Schuleingängen Unterstützung benötigen, bauliche Maßnahmen, ggf. ergänzt durch Fußgängerüberwege oder Lichtsignalanlagen geprüft. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung abhängig von den vorhandenen Gegebenheiten.

Frage 3:

Sind vor allen Berliner Grundschulen verkehrsberuhigte Bereiche oder Tempo-30-Strecken eingerichtet – mit oder ohne zeitlicher Beschränkung?

Antwort zu 3:

Die überwiegende Mehrheit der Grundschulen ist im untergeordneten Nebenstraßennetz gelegen, so dass hier infolge der dort in den 90iger Jahren ausgewiesenen Tempo 30- Zonen eine Verkehrsberuhigung vorhanden ist. Im Sommer 2008 wurden auch alle Zugangsbereiche von Grundschulen, die im Hauptstraßennetz gelegen sind und an denen die Kinder die Fahrbahn queren müssen, durch Tempo 30-Strecken befristet auf die Schul- und ggf. Hortöffnungszeiten gesichert.

Frage 4:

Plant der Senat, durch gezielte Werbemaßnahmen berlinweite Aufmerksamkeit für die Verbreitung von Laufbus-Projekten zu erzeugen?

Antwort zu 4:

Derzeit sind solche Werbemaßnahmen nicht geplant.

Frage 5:

In welcher Form unterstützen Senat und Bezirke die Erstellung und Verbreitung von Schulwegplänen?

5.1 Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und Mitteln?
5.2 Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5:

In den Bezirken erfolgt die Erarbeitung der Schulwegpläne über die Gesellschaft für Arbeitsförderung in Köpenick mbH (CÖGA mbh). Hierfür stellt der Bezirk dem Beschäftigungsträger zumeist entsprechende Räume in einer Schule zur Verfügung. Die Bekanntgabe der Schulwegpläne ist in der jährlich durch den Schulträger herausgegebenen Grundschulbroschüre erhalten. Die Verteilung läuft in den Bezirken unterschiedlich ab. Die Finanzierung der Schulwegpläne erfolgt in den Bezirken unterschiedlich über den Träger, Sponsoren und/oder das Bezirksamt.
Der Senat begrüßt die Erstellung von Schulwegpläne.

Frage 6:

6.1 Wie bewertet der Senat zeitlich begrenzte Sperrungen des Verkehrsraums für „Eltern-Taxis“ vor
Grundschulen zum morgendlichen Schulbeginn oder dem Schulschluss am Nachmittag?
6.2 An welchen Schulen herrschen nach Kenntnis des Senats vor Schulbeginn regelmäßig Verkehrsprobleme durch ein erhöhtes Aufkommen an Pkws? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln)

Antwort zu 6:

Nach Kenntnis des Senats kommt es insbesondere vor Grundschulen stadtweit an vielen Schulen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen mit den entsprechenden Verkehrsproblemen, so dass eine Auflistung grundsätzlich nicht möglich ist. Das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg hat jedoch hierzu mitgeteilt, dass es im Jahr 2018 Schwerpunktaktionen zur Feststellung und Ahndung von Verkehrsverstößen vor 25 von über 30 Grundschulen im Bezirk durchgeführt habe. Die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden dabei im Bereich der Azis-Nesin-Grundschule bzw. der Carl-von-Ossietzky-Grundschule in der Blücher- bzw. Urbanstraße festgestellt (503), gefolgt von der Freien Waldorfschule in der Ritterstraße (419), der Jens-Nydahl- Grundschule in der Kohlfurter Straße (262), der Galilei-Grundschule (228) und der Rosa- Parks-Grundschule in der Reichenberger Straße (205).

Dem Senat sind bisher keine temporären Sperrungen von Fahrbahnen vor Schulen bekannt, die bewertet werden können. Sperrungen, die sich nur auf „Elterntaxis“ beziehen, sind nicht bekannt.

Frage 7:

Welche Schulen haben die Einrichtung von „Hol- und Bringzonen“ beantragt? An welchen Schulen wurden sogenannte „Hol- und Bringzonen“ eingerichtet? Wie bewertet der Senat die Einrichtung sogenannter „Hol- und Bringzonen“ in fußläufiger Nähe zu Grundschulen?

Antwort zu 7:

Der Senat befürwortet Maßnahmen, die Schülerinnen und Schülern die selbstständige und sichere Bewältigung des Schulwegs ermöglichen. Dazu gehört auch die Einrichtung von
„Hol- und Bringzonen“, die zumindest noch einen Anteil eines selbständigen Schulwegs ermöglichen. Eine solche Zone wurde im Rahmen eines Pilotprojekts an der Reinhardswald-Grundschule in Kreuzberg eingerichtet. Dem Bezirksamt Mitte von Berlin liegt ein Antrag für die Antonstraße 10 (Wedding-Grundschule) zur Prüfung vor. In der Umgebung anderer Schulen werden in Absprache auch Parkplätze genutzt, von denen aus Schulweggemeinschaften, u. a. als Laufbusse bezeichnet, gemeinsam zur Schule gehen. Genaue Standorte sind dem Senat nicht bekannt.

Frage 8:

Wie ist die Rechtslage für die unter Frage 6 und 7 genannten Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vor Schulen?

Antwort zu 8:

Die Sperrung von Straßen an Schulen nur für „Eltern-Taxis“ lässt das
Straßenverkehrsrecht nicht zu.

Für die Einrichtung von Haltestellen für Eltern kommen sowohl nichtamtliche Hinweisbeschilderungen („Hol- und Bringzone“, „Elternhaltestelle“), welche der Zustimmung des Straßenbaulastträgers bedürfen (Sondernutzung gem. § 11 des Berliner Straßengesetzes), als auch Beschilderungen mit den Zeichen 286 („eingeschränktes Haltverbot“) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Betracht. Die nichtamtliche Hinweisbeschilderung hat lediglich empfehlenden Charakter gegenüber den am Verkehr Teilnehmenden. Zeichen 286 StVO erlaubt sowohl das Ein- und Aussteigen als auch das Be- und Entladen in den entsprechend beschilderten Bereichen. Diese Verkehrszeichen sind für die am Verkehr Teilnehmenden bindend. Parkverstöße können ggf. geahndet werden.

Frage 9:

Welche anderen Maßnahmen hält der Senat für geeignet, um das immer wieder zum jährlichen Schulbeginn auf Elternabenden diskutierte Thema des durch „Eltern-Taxis“ verursachten Verkehrschaos vor den Grundschulen trotz der bestehenden Schulautonomität berlinweit und dauerhaft in den Griff zu bekommen?

Antwort zu 9:

Dem Senat liegen die Ergebnisse eines Pilotprojekts zum schulischen Mobilitätsmanagement vor. Bei diesem umfassenden Ansatz der Mobilität rund um die Schule werden Aspekte der Kommunikation, des Unterrichts und der Infrastruktur und Verkehrsregelung ressortübergreifend für den einzelnen Schulstandort betrachtet und

individuelle Lösungen erarbeitet. Bundesweite Erfahrungen zeigen, dass dort, wo dieses Konzept verstetigt wird, auch diese Problematik spürbar reduziert werden kann.

Frage 10:

Verfügt der Senat über ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement?

10.1. Wenn ja, was beinhaltet dieses Konzept?
10.2. Wenn nein, warum nicht?
10.3. Wenn nein, plant der Senat ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement zu erarbeiten und wer soll daran beteiligt sein?

Antwort zu 10:

Aktuell verfügt der Senat nicht über ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement. Im aktuellen Erarbeitungsprozess für den Abschnitt 4 zur Förderung des Fußverkehrs im Berliner Mobilitätsgesetz wird ein Paragraf zum Schulischen Mobilitätsmanagement diskutiert. Die aktuelle Fassung enthält eine Absichtserklärung zur Förderung von Schulischem Mobilitätsmanagement und Konzeptentwicklung. Es sind ebenfalls Hinweise auf dabei relevante und möglichst zu beteiligende Akteure enthalten.

Frage 11:

Welche Maßnahmen werden a.) vom Senat, b.) von den Bezirken und c.) von den Schulen ergriffen, um Schüler dazu anzuhalten, den Schulweg selbstständig zu beschreiten?

Antwort zu 11:

Die Zuständigkeit für den Schulweg der Kinder liegt bei ihren Eltern und Erziehungsberechtigten. Bei der schulischen Maßnahme handelt es sich um die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, wie sie als übergreifendes Thema im Rahmenlehrplan verankert ist. Die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat den Schulen die vom Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg (LISUM) erarbeitete Handreichung für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung gestellt. Die Unfallkasse Berlin hat mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Arbeits- und Erkundungsheft „Der mobile Bär“ für den sicheren Schulweg herausgegeben. Auch die Aktion „Zu Fuß zur Kita und zur Schule“ des von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanzierten Projekts des BUND Berlin hat in den vergangenen Jahren die Schulen erreicht.

Die Bezirksämter haben mitgeteilt, dass die Jugendverkehrsschulen gute Arbeit leisten. Hierbei geht es insbesondere um Sensibilisierung der Kinder für den Verkehr und die Vermittlung der Bedeutung von Verkehrszeichen und Verkehrsregeln. Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen erhalten dort z.B. in einigen Bezirken Radfahrunterricht mit anschließender Prüfung. Des Weiteren können die Kinder auf speziell eingerichteten Plätzen mit Ampeln, Zebrastreifen und Verkehrsschildern spielerisch an die Anforderungen des Straßenverkehrs herangeführt werden.

Weitere Maßnahmen der Bezirksämter sind z.B. im Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Arbeit einer Steuerungsgruppe „Sichere Schulwege“, die sich aus unterschiedlichen Fachbereichen/Ämtern des Bezirksamtes (Straßen- und Grünflächenamt, Schul- und

Sportamt, Untere Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsamt) und der Polizei zusammensetzt. Diese hat zum Ziel, Lösungsstrategien zum „Verkehrschaos vor Grundschulen“ zu erarbeiten. In der Arbeitsgemeinschaft (AG) Schulwegsicherheit in Berlin-Mitte werden – als weiteres Beispiel für die vielfältigen bezirklichen Maßnahmen, die in den Stellungnahmen übermittelt wurden – auch Projekte vorgestellt / besprochen, die dieses Thema zum Inhalt haben. Mitglieder der AG Schulwegsicherheit in Berlin-Mitte kommen u.a. aus den Schulen sowie der Polizei, so dass die Informationen weitergegeben bzw. umgesetzt werden können.

Die Schulaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin hat die Maßnahmen der Schulen aufgeführt, die für ganz Berlin gelten:

Entsprechend § 13 der Grundschulverordnung (Gs-VO) ist die Verkehrs- und Mobilitätserziehung für jede Schule verpflichtend. Der gültige Rahmenlehrplan der Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet Vorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung für jede Schule.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben liegen in jeder Schule ein Konzept und/oder Festlegungen im schulinternen Curriculum zur Verkehrserziehung vor. Darin werden die schulscharfen Bildungs- und Erziehungsziele, Ausführungen zum Kompetenzerwerb und die erforderlichen Maßnahmen, die zur Umsetzung der Vorgaben und schulinternen Festlegungen führen, festgeschrieben.
Hinzu kommt die Möglichkeit für Schulen, in Zusammenarbeit mit der Polizei Schülerlotsen auszubilden und einzusetzen. Die verpflichtende Radfahrprüfung im Schuljahrgang vier ist ein weiterer Baustein, in dem die Schülerinnen und Schüler lernen, den Schulweg selbstständig zu beschreiten, da sie hinsichtlich der Grundlagen im Straßenverkehr Sicherheit erreichen.

Frage 12:

Bewertet der Senat es als förderlich für Entwicklung und Gesundheit, wenn Kinder den Schulweg – zu Fuß oder per Fahrrad – selbst beschreiten?

Antwort zu 12:

Der Senat teilt die durch Studien nachgewiesenen positiven Effekte des selbstständigen Schulwegs auf die kindliche Entwicklung, zu denen eine höhere Konzentrationsfähigkeit im Unterricht, eine gesteigerte körperliche Fitness, sowie – bei gemeinsamer Bewältigung des Schulwegs mit anderen Kindern – die Verbesserung des Sozialverhaltens gehören. Hinzu kommt, dass Kinder dadurch in die Lage versetzt werden, ein räumliches Bild der eigenen Stadt bzw. des eigenen Schulwegs zu entwerfen. Auch eine Begleitung auf dem Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist bei geeigneten Strecken und Entfernungen einer Beförderung vorzuziehen.

Frage 13:

Was beinhaltet das Pilotprojekt „Sicherer Schulweg“ und wie bewertet der Senat den Erfolg dieses
Projektes?

Antwort zu 13:

Der Senat geht davon aus, dass der Fragesteller damit die temporäre Fahrbahnsperrung in der Nehringstraße meint. Er bewertet ein noch nicht durchgeführtes Projekt nicht im Vorhinein.

Frage 14:

Wie lang ist der längste Schulweg eines Kindes in Berlin?

Antwort zu 14:

Für die Beantwortung dieser Frage müssten dem Senat im Einzelfall sowohl der Wohnort als auch die zu besuchende Schule einzelner Schüler bekannt sein. Diese Informationen liegen dem Senat nicht vor.

Berlin, den 26.04.2019 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr gewinnt weiter an Bedeutung Verkehrssenator Geisel gibt Startschuss für das vierte Jahr der Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“, aus Senat

www.berlin.de Verkehrssenator Andreas Geisel hat heute den offiziellen Startschuss für die vierte Saison der #Kommunikationskampagne für mehr #Rücksichtnahme im Straßenverkehr in Berlin gegeben. Unter dem Motto „#Berlin nimmt Rücksicht“ werden auch in diesem Jahr wieder in ganz Berlin bis in den Herbst hinein über die unterschiedlichsten Medien und bei vielfältigen Aktionen die Menschen, die im #Straßenverkehr unterwegs sind, über verkehrssicheres und rücksichtsvolles Verhalten informiert. Verkehrssenator Andreas Geisel begrüßt die Initiative und betont: „Berlin ist eine wachsende Stadt. Alle, die in der Stadt unterwegs sind, merken, dass es voller geworden ist in den letzten Jahren. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme werden also immer wichtiger. Dafür will ich als Senator gerne werben. Die Kampagne ist ein ganz wichtiger Baustein unserer #Radverkehrsstrategie“. Ca. 150.000 Euro werden in diesem Jahr voraussichtlich in die Kampagne fließen, durch das große Engagement der Medienpartner entspricht die dadurch erzielte Aufmerksamkeit aber einer um ein Vielfaches höheren Summe. Die Kampagne, die seit dem vergangenen Jahr ohne Bundesförderung auskommt, ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin. Weitere wichtige Akteure vom #ADFC bis zur Polizei unterstützen als Multiplikatoren ihre Verbreitung. Geisel dankte allen Sponsoren, Partnern und Multiplikatoren ausdrücklich für ihr großes Engagement, ohne das ein Erfolg der Kampagne nicht denkbar wäre. Dies gelte gerade auch für die Medienpartner (Wall AG, Berliner Verlag, Jam FM Skyline Radio), die ganz wesentlich zur Sichtbarkeit der Kampagne beitrügen. Zum Kampagnenstart konnte Senator Geisel nicht nur neue Unterstützer begrüßen, sondern gemeinsam mit diesen auch drei ganz konkrete neue inhaltliche Kampagnenschwerpunkte vorstellen: Die BVG-Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, stellte gemeinsam mit dem Senator ein neues Kampagnenmotiv vor, das für ein respektvolles Neben- und Miteinander von Rad- und Linienbusverkehr wirbt. „Ein faires Miteinander zwischen allen Verkehrsteilnehmern ist uns ein großes Anliegen“, sagte die BVG-Chefin. „Die Rücksicht-Kampagne bietet dafür einen guten Rahmen.“ Bereits seit letztem Herbst unterstützt der Carsharing-Anbieter DriveNow auf eine ganz besondere Art und Weise das Projekt. DriveNow- Unternehmenssprecher Michael Fischer demonstrierte ‚live‘, wie jeder Kunde vor dem Start des Fahrzeugs mit Themen und Verhaltenstipps aus der Rücksicht-Kampagne konfrontiert wird. „Näher kommt man an die Zielgruppe Autofahrer wohl kaum heran“, betonte Fischer. „Wir stehen zu unserer Verantwortung, dass auch die Nutzerinnen und Nutzer unserer Fahrzeuge sich möglichst rücksichtsvoll im Straßenverkehr verhalten sollen, gerade gegenüber Rad- und Fußverkehr.“ Auch DriveNow leistet einen finanziellen Beitrag zur Verbreitung der Kampagne. Die Direct Line Versicherung AG, Deutschlands drittgrößte Kfz-Direktversicherung, unterstützt die Kampagne finanziell, wird aber auch bei Aktionen vor Ort präsent sein. Dafür wurden Beleuchtungssets und Warnwesten produziert, die für die Kampagne werben und Radlerinnen und Radlern bei Aktionen überreicht werden sollen. „Als Versicherung haben wir natürlich ein hohes Eigeninteresse an einem rücksichtsvollen Verkehrsverhalten unserer Kunden“, erläuterte Rico Zocher, Leiter Marketing und Vertrieb bei Direct Line. „Wir unterstützen aber ausdrücklich auch alle anderen Bemühungen, das Radfahren in der Stadt attraktiver und sicherer zu machen.“ Direct Line ist auch Partner beim Projekt EBikePendeln und unterstützt den Berliner Velothon, eines der großen Jedermannradrennen in Deutschland, in dessen Rahmen es ebenfalls eine Kooperation mit der Rücksicht- Kampagne gibt. Folgende Sponsoren und Unterstützer sind als Partner der Kampagne „Rücksicht 2015“ dabei: Wall AG, Berliner Verlag, Jam FM Skyline Radio, Direct Line Versicherung AG, Drive Now, ADFC, ADAC, ACE, DriveNow Carsharing, BVG, Unfallkasse Berlin, S-Bahn Berlin, Velotaxi, BBF Bike, Abus. Die Träger der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin sind ebenfalls Multiplikatoren der Kampagne.Bilder: Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“ Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Radverkehr gewinnt weiter an Bedeutung Verkehrssenator Geisel gibt Startschuss für das vierte Jahr der Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“, aus Senat

www.berlin.de

Verkehrssenator Andreas Geisel hat heute den offiziellen Startschuss für die vierte Saison der #Kommunikationskampagne für mehr #Rücksichtnahme im Straßenverkehr in Berlin gegeben. Unter dem Motto „#Berlin nimmt Rücksicht“ werden auch in diesem Jahr wieder in ganz Berlin bis in den Herbst hinein über die unterschiedlichsten Medien und bei vielfältigen Aktionen die Menschen, die im #Straßenverkehr unterwegs sind, über verkehrssicheres und rücksichtsvolles Verhalten informiert.

Verkehrssenator Andreas Geisel begrüßt die Initiative und betont: „Berlin ist eine wachsende Stadt. Alle, die in der Stadt unterwegs sind, merken, dass es voller geworden ist in den letzten Jahren. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme werden also immer wichtiger. Dafür will ich als Senator gerne werben. Die Kampagne ist ein ganz wichtiger Baustein unserer #Radverkehrsstrategie“. Ca. 150.000 Euro werden in diesem Jahr voraussichtlich in die Kampagne fließen, durch das große Engagement der Medienpartner entspricht die dadurch erzielte Aufmerksamkeit aber einer um ein Vielfaches höheren Summe.

Die Kampagne, die seit dem vergangenen Jahr ohne Bundesförderung auskommt, ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin. Weitere wichtige Akteure vom #ADFC bis zur Polizei unterstützen als Multiplikatoren ihre Verbreitung. Geisel dankte allen Sponsoren, Partnern und Multiplikatoren ausdrücklich für ihr großes Engagement, ohne das ein Erfolg der Kampagne nicht denkbar wäre. Dies gelte gerade auch für die Medienpartner (Wall AG, Berliner Verlag, Jam FM Skyline Radio), die ganz wesentlich zur Sichtbarkeit der Kampagne beitrügen.

Zum Kampagnenstart konnte Senator Geisel nicht nur neue Unterstützer begrüßen, sondern gemeinsam mit diesen auch drei ganz konkrete neue inhaltliche Kampagnenschwerpunkte vorstellen:

Die BVG-Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, stellte gemeinsam mit dem Senator ein neues Kampagnenmotiv vor, das für ein respektvolles Neben- und Miteinander von Rad- und Linienbusverkehr wirbt. „Ein faires Miteinander zwischen allen Verkehrsteilnehmern ist uns ein großes Anliegen“, sagte die BVG-Chefin. „Die Rücksicht-Kampagne bietet dafür einen guten Rahmen.“

Bereits seit letztem Herbst unterstützt der Carsharing-Anbieter DriveNow auf eine ganz besondere Art und Weise das Projekt. DriveNow- Unternehmenssprecher Michael Fischer demonstrierte ‚live‘, wie jeder Kunde vor dem Start des Fahrzeugs mit Themen und Verhaltenstipps aus der Rücksicht-Kampagne konfrontiert wird. „Näher kommt man an die Zielgruppe Autofahrer wohl kaum heran“, betonte Fischer. „Wir stehen zu unserer Verantwortung, dass auch die Nutzerinnen und Nutzer unserer Fahrzeuge sich möglichst rücksichtsvoll im Straßenverkehr verhalten sollen, gerade gegenüber Rad- und Fußverkehr.“ Auch DriveNow leistet einen finanziellen Beitrag zur Verbreitung der Kampagne.
Die Direct Line Versicherung AG, Deutschlands drittgrößte Kfz-Direktversicherung, unterstützt die Kampagne finanziell, wird aber auch bei Aktionen vor Ort präsent sein. Dafür wurden Beleuchtungssets und Warnwesten produziert, die für die Kampagne werben und Radlerinnen und Radlern bei Aktionen überreicht werden sollen. „Als Versicherung haben wir natürlich ein hohes Eigeninteresse an einem rücksichtsvollen Verkehrsverhalten unserer Kunden“, erläuterte Rico Zocher, Leiter Marketing und Vertrieb bei Direct Line. „Wir unterstützen aber ausdrücklich auch alle anderen Bemühungen, das Radfahren in der Stadt attraktiver und sicherer zu machen.“ Direct Line ist auch Partner beim Projekt EBikePendeln und unterstützt den Berliner Velothon, eines der großen Jedermannradrennen in Deutschland, in dessen Rahmen es ebenfalls eine Kooperation mit der Rücksicht- Kampagne gibt.

Folgende Sponsoren und Unterstützer sind als Partner der Kampagne „Rücksicht 2015“ dabei:
Wall AG, Berliner Verlag, Jam FM Skyline Radio, Direct Line Versicherung AG, Drive Now, ADFC, ADAC, ACE, DriveNow Carsharing, BVG, Unfallkasse Berlin, S-Bahn Berlin, Velotaxi, BBF Bike, Abus. Die Träger der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin sind ebenfalls Multiplikatoren der Kampagne.Bilder:
Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Verkehrsregelungszentrale Berlin „Das wäre der Super-GAU: ein Feuer im Tunnel“, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehrsregelungszentrale-berlin–das-waere-der-super-gau–ein-feuer-im-tunnel-,10809148,30408124.html Volker #Gleich (52) ist Schichtleiter in der #Verkehrsregelungszentrale Berlin, die zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gehört. Er überwacht Berlins #Straßenverkehr. Er erzählt, wie sein Arbeitsalltag abläuft. Von hier aus haben wir einen großen Teil des Berliner Verkehrs im Blick. Auf einem Teil der Bildschirmwand können wir sehen, ob es in den #Autobahntunneln und im Tunnel unterm Tiergarten Stau gibt. Dort sind Kameras montiert, auch an den Dreiecken Neukölln und Charlottenburg. Meist sehen wir Autos, Lkw, Motorräder. Wir haben auf den Bildschirmen auch schon Menschen entdeckt, die da nicht hingehören. Mit dem Rad durch den #Tiergartentunnel, das kommt vor, nicht nur bei Regen. Einmal mussten wir den Tunnel sperren, weil da ein Fußgänger herumtorkelte. Vor Jahren bekamen wir von der Polizei einen aufgeregten Funkspruch, dass im Tunnel Ortskern Tegel eine ganze Gruppe von Fußgängern gesehen worden ist. Auf unseren Bildschirmen haben wir nichts entdeckt, aber damals waren die Kameras auch noch nicht schwenkbar. Schließlich kam heraus, dass eine Schulklasse von der Auffahrt Waidmannsluster Damm aus in den Tunnel gelaufen war. Mit Lehrerin! Was die da wollten, weiß ich nicht. Auch auf anderen Autobahnen haben wir schon Fußgänger gesehen. Einige waren alkoholisiert, andere nicht. Aber natürlich haben wir die Kameras vor allem, um den Verkehr zu beobachten. Auf der #A113 aus Schönefeld gibt es vor dem Dreieck Neukölln an jedem …

Bahnhöfe + U-Bahn: U-Bahnhof Schönleinstraße muss saniert werden, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/baustelle-zwischen-kreuzberg-und-neukoelln-u-bahnhof-schoenleinstrasse-muss-saniert-werden,10809298,30129784.html Viele Monate war der Neuköllner Südabschnitt der #U8 wegen #Bauarbeiten gesperrt. Nun könnte es auch in Kreuzberg eine #Großbaustelle geben – mit Auswirkungen auf den #U-Bahn- und #Straßenverkehr. Auf der U-Bahn-Linie U 8 in Kreuzberg könnte noch in diesem Jahr wieder eine Großbaustelle entstehen. „Der U-Bahnhof #Schönleinstraße macht uns Sorgen“, sagte Uwe #Kutscher, der bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) die Bauabteilung der U-Bahn leitet. In dem Bauwerk unter dem Kottbusser Damm in Kreuzberg, das 1927 in Betrieb genommen wurde, sei der Beton untersucht worden. „Die Ergebnisse lassen uns nicht jubeln“, so Kutscher. So, wie es derzeit aussehe, sei eine Sanierung erforderlich. In welchem Maße sich die Bauarbeiten auf den U-Bahn- und den Straßenverkehr auswirken, sei …

Bahnverkehr + Straßenverkehr: Bundesverkehrsminister Dobrindt will Güterverkehr von der Schiene auf die Straße verlagern

(13.3.2015, #DBV-Bundesverband) Der Deutsche #Bahnkunden-Verband e.V. (DBV) protestiert gegen die Absicht von #Bundesverkehrsminister Alexander #Dobrindt, bis zu 25 Meter lange und 44 Tonnen schwere #Riesen-Lkw nach Beendigung eines bis 2016 andauernden Feldversuches für den Regelbetrieb zuzulassen. Der DBV widerspricht der These, dies würde die Straßen enlasten und zu weniger Schadstoffausstoß führen. Am Beispiel Schweden kann man erkennen, dass exakt das Gegenteil passieren wird. Nach Zulassung von Riesen-Lkw verbilligte sich dort der #Straßenverkehr gegenüber dem umweltfreundlicheren #Schienenverkehr stark. Das führte zum Rückgang des Marktanteils der Schiene von 36% auf 30 % von 1992 bis 1996. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der Marktanteil des Straßengüterverkehrs von 50% auf 56% (Quelle: Allianz pro Schiene auf Basis von Messungen der Königlich-Technischen Hochschule Stockholm). Noch mehr und nicht weniger Lkw sind also die Folge. Gigaliner sind oft lebensgefährlich für Fußgänger und Radfahrer. Auch für motorisierte Verkehrsteilnehmer entstehen Probleme, beispiesweise beim Überholen. Nicht zuletzt erhöhen Riesen-Lkw den Aufwand für den Ausbau und die Unterhaltung der bereits jetzt überlasteten Straßeninfrastruktur. Entsprechend große Parkflächen werden benötigt. Dass das alles allein durch die Verursacher getragen und nicht auf die Öffentlichkeit abgewälzt wird, darf bezweifelt werden. Sind derartige Monstertrucks erst zugelassen, wird der Druck steigen, das Straßennetz, auf dem sie verkehren dürfen, mehr und mehr zu erweitern. Durch immer großzügigere Trassierungen von Straßen und Parkplätzen wird Landschaft zerstört und die Architektur der Städte dem Straßenverkehr geopfert. Dabei lassen sich die weiträumigen, relativ dünn besiedelten Länder Finnland und Schweden, in denen derartige Fahrzeuge schon seit längerem verkehren, nicht mit dem viel stärker besiedelten sonstigen Europa vergleichen. Für weitere Informationen empfiehlt der Bahnkunden-Verband die Internetseite der Allianz pro Schiene zu diesem Thema: http://www.nomegatrucks.eu/deu/ Pressekontakt: Frank Petrovsky, Bundesvorstand Umweltschutz, über DBV-Bundesgeschäftsstelle, Ruf 0 30 / 63 49 70 79 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Straßenverkehr: Personalmangel bei der Verkehrslenkung Berlin Das Geld ist da, die Sanierung der Straßen bleibt aus, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/personalmangel-bei-der-verkehrslenkung-berlin-das-geld-ist-da–die-sanierung-der-strassen-bleibt-aus,10809298,29601382.html #Straßenverkehr: #Personalmangel bei der #Verkehrslenkung Berlin Das Geld ist da, die Sanierung der Straßen bleibt aus, aus Berliner Zeitung Das #Geld für die Sanierung ist da, aber das Personal fehlt: Die Yorckstraße in Schöneberg ist das aktuellste Beispiel dafür, dass Berlins Straßennetz immer mehr verfällt. „Durch Rissbildungen können jetzt Schlaglöcher entstehen“, sagt Daniel Krüger (CDU), Baustadtrat in Tempelhof-Schöneberg. Um dieser Gefahr und Schadensersatzforderungen der Autofahrer zu begegnen, hat er jetzt die Notbremse gezogen: Die Höchstgeschwindigkeit wurde am Freitag noch einmal reduziert, statt Tempo 30 darf höchstens Tempo 10 gefahren werden. Der Zustand von maroden Straßen wie der Yorckstraße wird sich sobald nicht ändern. Denn die Baustadträte in den Bezirken warten teils seit Jahren darauf, dass sie die kaputten Straßen sanieren dürfen. Dazu benötigen sie die Anordnung der Verkehrslenkung Berlin (VLB), die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Verkehrszeichen, Umleitungen und …

#Bahnverkehr + #Regionalverkehr + #S-Bahn + #Straßenverkehr: Sperrung der Fernbahngleise zwischen Berlin Ostbahnhof und Berlin-Karlshorst vom 21. Juni, 21 Uhr bis 28. Juni, 5 Uhr

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/4050884/bbmv20130617.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 17. Juni 2013) Wegen #Bauarbeiten an der Eisenbahnbrücke am S-Bahnhof #Berlin-Karlshorst werden #Fahrplanänderungen für die Züge der Linien RE 1, RE 7, RB 14 sowie RB 21/RB 22 erforderlich. Die Züge der Linie RE 1 fallen zwischen Ostbahnhof und Erkner aus. Reisende nutzen bitte die #S-Bahn. Die Linie RE 7 wird in Berlin unterbrochen und fährt zwischen Dessau und Berlin Friedrichstraße sowie zwischen Berlin-Lichtenberg und Wünsdorf-Waldstadt. Zwischen Friedrichstraße und Lichtenberg kann die S-Bahn genutzt werden. Die Linie RB 14 wird in Berlin unterbrochen und fährt zwischen Nauen und Berlin Ostbahnhof sowie zwischen Berlin-Lichtenberg und Senftenberg. Zwischen Berlin Ostbahnhof und Berlin-Lichtenberg kann die S-Bahn genutzt werden. Die Linien RB 21 und RB 22 fallen zwischen Berlin Friedrichstraße und Berlin Zoologischer Garten aus. Reisende nutzen bitte die S-Bahn. Die Züge der ODEG (RE 2) sind ebenfalls betroffen. Es wird empfohlen, sich vor Antritt der Fahrt rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine frühere Verbindung zu nutzen. Die Treskowallee wird vom 19. Juni, 22 Uhr, bis 30. Juni 4 Uhr für den #Straßenverkehr gesperrt. In dieser Zeit fahren hier auch keine #Straßenbahnen. Der Durchgang durch das Empfangsgebäude ist ebenfalls gesperrt. Nur der Zugang zum S-Bahnsteig ist möglich. Für den Übergang Stolzenfelsstraße – Am Carlsgarten kann der östliche Fußgängertunnel genutzt werden. Informationen zum Zugverkehr erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881 oder -6882, am ODEG Servicetelefon unter (030) 514 88 88 88 sowie an den Aushängen auf den Stationen. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

S-Bahn: Die nächste S-Bahn-Grunderneuerung kündigt sich an, Baumschulenweg bis Grünauer Kreuz: Baubeginn nach der Fußball-WM / Abschluss im Jahr 2010 geplant, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Nach der Fußball-Weltmeisterschaft beginnt die Bahn die #Sanierung des Abschnitts vom #S-Bahnhof #Baumschulenweg bis zum #Grünauer Kreuz. Bis 2010 wird die Strecke komplett von Grund auf neu hergerichtet, darin eingeschlossen sind sieben #Eisenbahnbrücken und der komplette Neubau der S-Bahnhöfe #Adlershof und Baumschulenweg. Eine Vollsperrung für diese wichtigste #Nahverkehrsverbindung zwischen dem Südosten Berlins und der Innenstadt soll vermieden werden.

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Straßenverkehr: Kleinmachnower Schleusenbrücke freigegeben, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/printarchiv/brandenburg/article104456283/Kleinmachnower-Schleusenbruecke-freigegeben.html

Kleinmachnow – Fast zehn Jahre lang hat der #Straßenverkehr über die #Schleuse #Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) zwischen #Teltow und #Stahnsdorf geruht, seit gestern rollt er dort über eine neuen #Brücke. Sie war innerhalb von mehr als zwei Jahren für 6,5 Millionen Euro anstelle der baufällig gewordenen alten Brücke entstanden. Der 85 Meter lange #Nachfolgebau hat eine lichte #Durchfahrtshöhe von 5,25 Meter und auf jeder Seite Rad- sowie Fußwege. Die erste Brücke war 1906 mit dem Bau des Teltowkanals …