S-Bahn: Technologiesprung für S-Bahn-Strecke nach Erkner Neue elektronische Zugsicherung ersetzt Technik aus Großvaters Zeiten • Inbetriebnahme erfordert knapp fünftägige S3-Sperrung zwischen Karlshorst und Erkner

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/10478458/Technologiesprung_Erkner.html?start=0&itemsPerPage=20

Auf der S-Bahn-Linie #S3 beginnt zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember ein neues #technisches #Zeitalter. Mit der Inbetriebnahme eines #Elektronischen Stellwerks (ESTW) und dem neu entwickelten elektronischen Zugsicherungssystem (ZBS) zwischen Wuhlheide und Erkner wird die teilweise über 100 Jahre alte Streckenausrüstung ersetzt. Die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Infrastruktur steigt. Störeinflüsse auf den Zugbetrieb werden minimiert.

Künftig werden Signale und Weichen in diesem Bereich aus der S-Bahn-Betriebszentrale in Halensee gestellt. Die neuen ESTW-Bedienplätze ersetzen die bisherigen Stellwerke mit mechanischer und elektromechanischer Steuerung entlang der Strecke. Es wurden 156 Signale neu aufgestellt, sechs Kabelbrücken errichtet, sieben Signalausleger montiert und acht neue Weichen mit Heizungsanlagen verlegt. Hinzu kommen 35 Kilometer neue Kabel mit den entsprechenden Schächten.

Zeitgleich geht das neue elektronische #Zugsicherungssystem der S-Bahn Berlin in Betrieb. Die Technik ersetzt das bisherige mechanische Verfahren aus den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts, bei der eine Fahrsperre bei unberechtigter Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal eine Zwangsbremsung auslöst. Das neue System verhindert im Vorfeld die ungewollte Überfahrt und überwacht zu jedem Zeitpunkt die Geschwindigkeit der Züge. ZBS wird bis zum Jahr 2025 im gesamten S-Bahn-Netz Standard sein.

Die durch die Deutsche Bahn in das Infrastrukturprojekt investierten Kosten belaufen sich auf gesamt rund 40 Millionen Euro und beinhalten auch einen weiteren Abschnitt zwischen Karlshorst und Rummelsburg, dessen Fertigstellung bis Ende 2016 vorgesehen ist.

Für die technische Inbetriebnahme der neuen Anlagen wird der Betrieb der Linie #S3 auf dem Abschnitt #Karlshorst – #Erkner von Mittwoch, 9. Dezember, 9 Uhr, bis Montag, 14. Dezember, 1.30 Uhr, komplett #eingestellt. #Ersatzweise fahren #Busse auf drei Routen. Detaillierte Informationen sind zusammengestellt unter: http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2015/192_s3_stellwerk.htm. Die Linie S3 fährt in diesem Zeitraum nur zwischen Ostkreuz und Karlshorst (tagsüber und abends im Zehn-Minuten-Takt).

Die knapp fünftägige #Sperrung ist erforderlich, um die Umstellung von Alt- auf Neutechnik, Abnahmearbeiten, Messfahrten und die Inbetriebnahme der neuen Weichenverbindungen vornehmen zu können.

 

Straßenbahn: Erneuerung des Fahrleitungsmasts in der Landsberger Allee

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1644 Die BVG erneuert ab morgen, den 04. Juli bis 05. Juli 2015 in der #Landsberger Allee Höhe #Storkower Straße den Fahrleitungsmast der Straßenbahn. Da zeitweise der Fahrstrom für die Arbeiten abgeschaltet werden muss, ist eine #Sperrung der #Straßenbahnlinien #M5, #M6 und #M8 am S Landsberger Allee erforderlich. Für die gesperrten Linien wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Dieser fährt zwischen Oderbruchstraße und Landsberger Allee/ Petersburger Straße. Am kommenden Wochenende fahren die Straßenbahnlinien M5, M6 und M8 folgende veränderte Route: Die M5 fährt von Hohenschönhausen, Zingster Straße zur Oderbruchstraße und von dort weiter als Linie M8 nach Ahrensfelde. Des Weiteren fährt die Linie M5 vom S+U Hauptbahnhof bzw. S Hackescher Markt zur Kniprodestraße/ Danziger Straße. Die Linie M6 fährt von Hellersdorf, Riesaer Straße zur Oderbruchstraße. Bei der Fahrt von der Oderbruchstraße nach Hellersdorf, Riesaer Straße, fährt die Linie am Tag über die Karl-Lade-Straße und den Weißenseer Weg. In der Nacht fährt die M6 ohne Umwege von Hellersdorf, Riesaer Straße zur Oderbruchstraße und von dort weiter zum Betriebshof Lichtenberg. Die Straßenbahnlinie M8 fährt von Ahrensfelde zur Karl-Lade-Straße und von dort weiter als Linie M5 nach Hohenschönhausen, Zingster Straße sowie vom S Nordbahnhof zur Kniprodestraße/Danziger Straße.
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen auf der ehemaligen BAB A 104 aufgrund von Fahrbahnerneuerungsarbeiten, aus Senat

www.berlin.de Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt im Bereich der ehemaligen #A104 von der Anschlussstelle #Mecklenburgische Straße bis zur #Konstanzer Straße/Berliner Straße auf beiden #Richtungsfahrbahnen #Fahrbahninstandhaltungsarbeiten durch. Die Ermüdung der vorhandenen Asphaltschichten macht eine Sanierung des Fahrbahnbelages erforderlich. Für den neuen Fahrbahnbelag werden Deckschichten verwendet, welche künftig zu einer Minderung der Lärmemissionen führen Die Arbeiten erfolgen in zwei Bauabschnitten. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt zwei Wochen. Vom 06.07.2015, 9:00 Uhr bis 13.07.2015, 7:00 Uhr erfolgen die Bauarbeiten in Fahrtrichtung Nord. In dieser Zeit wird der Verkehr auf der ehemaligen A 104 in Fahrtrichtung Nord zunächst einstreifig geführt. Nach dem Abzweig zur A 100 in Fahrtrichtung Nord wird der Streckenabschnitt zur Konstanzer Straße/Berliner Straße voll gesperrt. Die #Sperrung umfasst auch die Abfahrt Konstanzer Straße. Die Verbindung zur A 100 bleibt jedoch bestehen. Die Umleitungsstrecke für den gesperrten Streckenabschnitt verläuft über die A 100 – Anschlussstelle Hohenzollerndamm. Vom 13.07.2015, 7:00 Uhr bis 20.07.2015, 7:00 Uhr findet die Sanierung der Fahrtrichtung Süd von Konstanzer Straße/Berliner Straße bis Mecklenburgische Straße statt. Die Zufahrt Konstanzer Straße wird hierfür voll gesperrt. Der Umleitungsverkehr wird über die Anschlussstelle Hohenzollerndamm zur A 100 geleitet. Eine Abfahrt von der A 100 Fahrtrichtung Süd in Richtung Schildhornstraße ist weiterhin möglich. Auf die Verkehrseinschränkungen wird mittels Beschilderung rechtzeitig hingewiesen. Für die Umleitungsstrecken werden die Signalsteuerungen der Lichtsignalanlagen angepasst. Die Baukosten werden vom Bund als Baulastträger der Bundesautobahnen übernommen.Bilder: Luftbild ehemalige BAB A 104 – Abschnitt Nähe Mecklenburgische Straße Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Source: BerlinVerkehr

Regionalverkehr + S-Bahn: Mehrleistungen bei Regionalexpress und -bahn während der Vollsperrung des Nord-Süd- Tunnels, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden im Vorfeld der #Sperrung des #Nord-Süd-Tunnels seitens des Senats Gespräche mit der DB AG/ der #S-Bahn-Berlin GmbH über eine Bestellung von #Mehrleistungen durch #Angebotsveränderungen auf ein-zelnen #RegionalExpress- und RegionalBahn-Linien für die Zeit der Vollsperrung geführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt und zu welchem Ergebnissen haben sie geführt? Frage 2: Wurden auf der Strecke zwischen Südkreuz und Gesundbrunnen/Jungfernheide Mehrleistungen be-stellt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus und welche Kosten entstehen dadurch? Antwort zu 1. und 2.: Im Rahmen der Vorabstimmun-gen zwischen dem ÖPNV-Aufgabenträger und der S-Bahn Berlin GmbH zum Ersatzverkehrskonzept für die Sperrung des S-Bahn-Nord-Süd-Tunnels im Zeitraum 16.01.2015 bis 04.05.2015 im Abschnitt Gesundbrunnen – Yorckstraße erfolgten mehrere Gesprächstermine im Laufe des Jahres 2014. Der Aufgabenträger bat die S-Bahn Berlin GmbH hierbei u. a. auch um Prüfung eines Ersatzverkehrs mit Regionalzügen im Abschnitt Gesund-brunnen – Hauptbahnhof – Südkreuz. Eine erste Prüfung der S-Bahn Berlin GmbH ergab, dass dieser Ersatzverkehr mit Regionalzügen nur mit einzelnen Fahrlagen, maximal jedoch zwei Zugpaaren in der Stunde realisierbar wäre. Im Rahmen der verfügbaren #Fahrplantrassen wäre ein gleichmäßiger Takt dabei nicht umsetzbar gewesen. Die S-Bahn Berlin GmbH sah für den Ersatzverkehr mit Regionalzügen jedoch kein ver-kehrliches Erfordernis. Der betriebliche und wirtschaftli-che Aufwand würde nach ihrer Ansicht in keinem Ver-hältnis zum verkehrlichen Effekt stehen. Die S-Bahn Berlin GmbH begründete ihre Ablehnung dabei mit den großteils auftretenden langen, unattraktiven Anschlussbe-ziehungen zwischen den S-Bahn- und Regionalverkehrs-angeboten in Gesundbrunnen und Südkreuz. Zudem wäre der wesentliche Quell- und Zielbahnhof Friedrichstraße mit einem solchen Ersatzverkehr nicht direkt angebunden und nur mit einem Umstieg und damit Reisezeitverlänge-rung zu erreichen. Die Bahnhöfe Humboldthain, Nord-bahnhof, Oranienburger Straße, Brandenburger Tor, An-halter Bahnhof und Yorckstraße wären zudem ebenfalls nicht durch die Regionalzüge angebunden. Die S-Bahn Berlin GmbH schätzte daher ein, dass der Ersatzverkehr mit Regionalzügen nicht zur gewünschten verkehrlichen Entlastung beitragen würde. Die S-Bahn Berlin GmbH verwies dabei auch auf bereits in der Vergangenheit prak-tizierte Ersatzverkehre im Fernbahntunnel, die nur schwach angenommen worden seien. Die S-Bahn Berlin GmbH entschied sich daher in ei-gener Verantwortung neben den alternativen Fahrtmög-lichkeiten zur Umfahrung via Ringbahn und U-Bahn sowie dem Schienenersatzverkehr mit Bussen keinen zusätzlichen Ersatzverkehr mit Regionalzügen vorzuse-hen. Frage 3: Kam es zu einer Anpassung der Fahrpläne bzw. der Abfahrtszeiten auf den einzelnen RegionalEx-press- und RegionalBahn-Linien? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus? Antwort zu 3.: Es erfolgte keine Anpassung, da auch die Fahrpläne der durch den Nord-Süd-Tunnel verkehren-den Regionalverkehrslinien durch ihre Einbindung ist das Ländergrenzen überschreitende Netzgefüge gebunden sind. Hier sind insbesondere die Knotenzeiten in den Umsteigebahnhöfen angesprochen. Diese gewährleisten, dass die Fahrgäste ihre Anschlusszüge ohne größere War-tezeiten erreichen. Durch die Gewährleistung der Reise-ketten werden die Gesamtreisezeiten minimiert. Zudem sind wegen der Fahrplankonstruktion für die anderen Schienenverkehre (Fern- und Güterverkehr) unterjährigen Fahrplanänderungen, die zudem nur relativ kurz gelten würden, enge Grenzen gesetzt. Auch würde das Angebot im Eisenbahn-Regionalverkehr unattraktiver, da sich die Fahrgäste auf mehrmalige Fahrplanänderungen einstellen müssten. Berlin, den 25. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)

Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Ersatzneubau der Freybrücke geht zügig voran Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015, aus Senat

www.berlin.de #Ersatzneubau der #Freybrücke geht zügig voran Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015 Aufgrund der nicht mehr gegebenen Dauerhaftigkeit und der vorhandenen Verkehrseinschränkung ist ein Ersatzneubau der Freybrücke im Zuge der Heerstraße zwingend erforderlich. Der Verkehr wird dazu seit Herbst 2014 über Behelfsbrücken geführt. Gleichzeitig erfolgte die #Sperrung des Bestandsbrückenbauwerkes. Um nun die alte Brücke über die Untere #Havel Wasserstraße vollständig zurückbauen zu können wird die #Wasserstraße vom 18.03.2015 ab 06:00 Uhr bis zum 20.03.2015 06:00 Uhr voll gesperrt. Am 18.03.2015 wird mit der Havelsperrung ab ca. 06:00 Uhr Pontons unter die noch bestehende alte Brücke positioniert. Der Beginn der Demontage des Brückenhauptfeldes ist mit zwei großen Kranen ab ca. 10:00 Uhr vorgesehen und wird bis ca. 22:00 Uhr andauern. In diesem Zeitraum erfolgt der kontrollierte Rückbau des alten Stahlüberbaus. Am 19.03.2015 erfolgt ab ca. 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr die Restdemontage der uferseitigen Fachwerke und restlichen Brückenkonstruktion. Am 20.03.2015 gegen 06:00 Uhr wird die Untere Havel Wasserstraße wieder freigegeben. Während des gesamten Zeitraums ergeben sich keine weiteren Einschränkungen auf der Umfahrungsstrecke bzw. den Behelfsbrücken für die Verkehrsteilnehmer.

Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Ersatzneubau der Freybrücke geht zügig voran Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015, aus Senat

www.berlin.de

#Ersatzneubau der #Freybrücke geht zügig voran

Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015

Aufgrund der nicht mehr gegebenen Dauerhaftigkeit und der vorhandenen Verkehrseinschränkung ist ein Ersatzneubau der Freybrücke im Zuge der Heerstraße zwingend erforderlich.

Der Verkehr wird dazu seit Herbst 2014 über Behelfsbrücken geführt. Gleichzeitig erfolgte die #Sperrung des Bestandsbrückenbauwerkes.

Um nun die alte Brücke über die Untere #Havel Wasserstraße vollständig zurückbauen zu können wird die #Wasserstraße vom 18.03.2015 ab 06:00 Uhr bis zum 20.03.2015 06:00 Uhr voll gesperrt.

Am 18.03.2015 wird mit der Havelsperrung ab ca. 06:00 Uhr Pontons unter die noch bestehende alte Brücke positioniert. Der Beginn der Demontage des Brückenhauptfeldes ist mit zwei großen Kranen ab ca. 10:00 Uhr vorgesehen und wird bis ca. 22:00 Uhr andauern. In diesem Zeitraum erfolgt der kontrollierte Rückbau des alten Stahlüberbaus.

Am 19.03.2015 erfolgt ab ca. 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr die Restdemontage der uferseitigen Fachwerke und restlichen Brückenkonstruktion.

Am 20.03.2015 gegen 06:00 Uhr wird die Untere Havel Wasserstraße wieder freigegeben.

Während des gesamten Zeitraums ergeben sich keine weiteren Einschränkungen auf der Umfahrungsstrecke bzw. den Behelfsbrücken für die Verkehrsteilnehmer.

S-Bahn + U-Bahn: Was tun Senat und BVG gegen überfüllte U-Bahnen?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Vorkehrungen hat die #BVG A.ö.R. getroffen, um das gestiegene #Verkehrsaufkommen insbe-sondere in den #U-Bahnlinien 2, 6, 8 und 9 aufzufangen, das durch die #Sperrung der #Nord-Süd-S-Bahn zwischen Gesundbrunnen und Yorckstraße zu erwarten war? Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „In Vorbereitung der Sperrung des Nord-Süd-Tunnels gab es mehrere Gespräche der BVG mit der #S-Bahn zu den zu erwartenden Verlagerungen der #Fahrgastströme. Im Ergebnis vereinbarte die S-Bahn mit der BVG, auf die Zuglängenreduzierung in den Abend- und Wochen-endzeiten auf der U6 zu verzichten. Eine weitergehende Bestellung zusätzlicher Leistun-gen wurde von der S-Bahn für nicht erforderlich gehalten, da sie davon ausging, dass der Ersatzverkehr mit Bussen sowie die Verdichtung des Angebotes auf der Ringbahn ausreichend Alternativen bietet. Die BVG hat – unabhängig von der Bestellung der S-Bahn – eine Kapazitätserhöhung durch den vermehrten Einsatz von H-Zügen (ca. 15% höhere Kapazität gegen-über den älteren Fahrzeugen der F-Serie) auf der Linie U6 und U8 entsprechend Fahrzeugverfügbarkeit vorgenom-men.“ Ergänzend ist mitzuteilen, dass eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linien in der Hauptverkehrszeit derzeit fahr-zeugseitig nicht realisierbar ist. In der Hauptverkehrszeit sind bereits alle verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz und eine kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Fahrzeuge ist nicht möglich. Das Aussetzen der Ferienfahrpläne auf den U-Bahn-Linien U2 und U8 wurde durch die S-Bahn Berlin GmbH bei der BVG AöR angefragt. Diese Anfrage wurde seitens der BVG jedoch abschlägig beantwortet, da in dieser Zeit urlaubsbedingt weniger Personal zur Verfügung stehe und eine Verschiebung des Urlaubs zu Lasten der verkehrs-stärkeren Zeiten gehen würde. Frage 2: Wie bewertet der Senat die von der BVG A.ö.R. getroffenen Maßnahmen? Antwort zu 2.: Der Senat hätte sich ein Aussetzen der Ferienfahrpläne auf den Linien U2 und U8 gewünscht, um auf die höhere Nachfrage während der Sperrung des S-Bahn-Nord-Süd-Tunnels zu reagieren. Der Senat kann jedoch die von der BVG benannten Gründe der unzu-reichenden Personalverfügbarkeit nachvollziehen. Außerhalb der Ferienzeiträume kann derzeit durch die BVG bei der U-Bahn fahrzeugseitig keine Taktverdich-tung realisiert werden, somit konnte die BVG hier keine weiteren als die unter Antwort zu Frage 1 benannten Maßnahmen umsetzen. Frage 3: Mit maximal wie vielen Wagen können U-Bahnzüge auf den Großprofil- und auf den Kleinprofil-Linien jeweils eingesetzt werden? (Bitte nach U-Bahnlinien aufschlüsseln.) Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Auf den Linien U1, U2, U3 können U-Bahnzüge mit jeweils maximal 8 Wagen, auf der Linie U4 U-Bahnzüge mit max. 4 Wagen und auf den Linien U5, U6, U7, U8, U9 sowie U55 U-Bahnzüge mit jeweils max. 6 Wagen einge-setzt werden.“ Frage 4: Falls auf einigen U-Bahnlinien weniger als die übliche maximale Anzahl von Wagen eingesetzt wer-den können, worauf ist das zurück zu führen? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Wagenpark der Berliner U-Bahn hat ein recht hohes Durchschnittsalter. Es beträgt bei den Zügen im Kleinpro-fil 27 und im Großprofil 25 Jahre. Die ältesten Wagen sind fast 50 Jahre in Betrieb. Trotz intensiver Pflege, Wartung und Wiederaufarbeitung der Wagen sind viele der U-Bahnwagen inzwischen sehr reparaturanfällig und müssen auch außerhalb der normalen Zyklen immer wie-der in die Werkstatt. So kann es vorkommen, dass in Ausnahmen nicht ausreichend Wagen zur Verfügung stehen.“ Ergänzend ist gemäß Informationen der BVG gegen-über dem ÖPNV-Aufgabenträger mitzuteilen, dass auf-grund einer umfangreichen Baumaßnahme die Betriebs-werkstatt Friedrichsfelde seit April 2014 für die Instand-haltung der U-Bahn-Großprofil-Fahrzeuge nicht bzw. nur merkbar eingeschränkt zur Verfügung steht. Der Umfang und der Zeitraum der Baumaßnahme haben sich hierbei nach Angaben der BVG aufgrund zutage getretener un-vorhersehbarer Schäden der Infrastruktur gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich verlängert. Dementspre-chend müssen die Großprofil-Fahrzeuge der Linien U5 bis U9 derzeit in der Betriebswerkstatt Britz Süd gewartet und über das Streckennetz überführt werden. Dieser Sachverhalt ist mit einem deutlich erhöhten logistischen Aufwand sowohl im Bereich der Fahrzeugzuführung, aber auch mit großen Herausforderungen an die Werkstattka-pazität der Betriebswerkstatt Britz Süd verbunden. Trotz des von der BVG angepassten Einsatzes des Werkstatt-personals resultiert allein aus den Grenzen des Systems, dass die Stabilität im U-Bahn-Großprofil zurzeit nicht vollständig gegeben ist. Die Baulichkeiten auf der Linie U5 und auf dem Werkstattgelände der Betriebswerkstatt Friedrichsfelde sollen gemäß Mitteilung der BVG voraussichtlich spätes-tens Ende des Jahres 2015 abgeschlossen werden, so dass dann der Werkstattbetrieb wieder planmäßig aufgenom-men werden könne und sich die angespannte Fahrzeugsi-tuation wieder verbessern werde. Frage 5: Auf welchen U-Bahnlinien der Großprofil-Linien werden zu welchem Anteil Züge mit weniger als den maximal möglichen Wagen eingesetzt? (Bitte auf-schlüsseln nach U-Bahnlinie sowie Haupt-, Früh-, Spät- sowie Wochenendverkehrszeiten.) Frage 6: Auf welchen U-Bahnlinien der Kleinprofil-Linien werden zu welchem Anteil Züge mit weniger als den maximal möglichen Wagen eingesetzt? (Bitte auf-schlüsseln nach U-Bahnlinie sowie Haupt-, Früh-, Spät- und Wochenendverkehrszeiten.) Antwort zu 5. und 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Siehe nachfolgende Tabelle: … Frage 7: Auf welchen U-Bahnlinien kommt es seit Beginn der Baumaßnahmen im Tunnel der Nord-Süd-S-Bahn zu Verzögerungen und ungeplanten Taktzeitverlän-gerungen? (Bitte aufschlüsseln nach U-Bahnlinie und Anzahl der Verspätungen.) Antwort zu 7.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ob-wohl die BVG durch die S-Bahn-Baumaßnahmen insbe-sondere im Bereich der Linien U2, U6, U8 und U9 deut-lich mehr Fahrgäste hat, kommt es bislang auf den U-Bahnlinien zu keinen Verzögerungen oder Taktzeitver-längerungen.“ Dem Aufgabenträger liegen bislang noch keine Werte für den Januar aus der regelmäßigen Berichterstattung der BVG im Rahmen des verkehrsvertraglichen Controllings vor. Diese sind frühestens Ende Februar zu erwarten. Frage 8: Warum werden insbesondere trotz der aktuell unzureichenden Kapazitäten U-Bahn-Kurzzüge auch in Hauptverkehrszeiten eingesetzt? Antwort zu 8.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Um bei Schäden den Ausfall ganzer Züge zu vermeiden, wer-den von einem Zug nur die zu reparierenden Wagen ab-gekoppelt. So kommt dann außerplanmäßig ein Kurzzug zum Einsatz.“ Frage 9: Was tun der Senat und die BVG A.ö.R., um künftig Kurzzugeinsätze und Taktzeitverzögerungen in Hauptverkehrszeiten zu vermeiden? Antwort zu 9.: Der Senat hat die BVG aufgefordert, alle vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen um fahrzeug-seitige Einschränkungen weitestgehend zu reduzieren und einen stabilen Betriebsablauf zu gewährleisten. Um die Einschränkungen bei der U-Bahn zu bewälti-gen, stellt die BVG AöR u. a. derzeit das Schichtsystem in den Werkstätten auf einen Mehrschichtbetrieb um. Frage 10: Ist eine Anschaffung zusätzlicher Wagen geplant? Wenn ja, wie viele Wagen sollen angeschafft werden, und wann werden diese einsatzbereit sein? Antwort zu 10.: Die aktuell laufende Beschaffung von Zügen der Baureihe IK für das U-Bahn-Kleinprofil ist als Ersatzbeschaffung für die Züge der Baureihe A3L71 vorgesehen. Derzeit werden von der BVG AöR die ersten beiden Vorserienzüge (4-Wagen-Züge) der Baureihe IK getestet. Bewähren sich die Züge, soll ab 2017 die Serien-lieferung von 24 weiteren 4-Wagen-Zügen beginnen. Das Thema künftiger zusätzlicher Schienenfahrzeug-beschaffungen (U-Bahn und Straßenbahn) wird derzeit intensiv zwischen Senat und BVG AöR abgestimmt. Hierbei werden sowohl der Bedarf an Ersatzbeschaffun-gen für altersbedingt ausscheidende Fahrzeuge sowie die Erweiterung des Fahrzeugparks zur Bewältigung von Nachfragewachstum in der wachsenden Stadt einschließ-lich des Finanzierungsbedarfs erörtert. Aufgrund der laufenden Abstimmungen können zum jetzigen Zeitpunkt aber noch keine konkreten Aussagen in Bezug auf Anzahl und Inbetriebnahmezeiträume neuer Fahrzeuge gemacht werden. Der Senat hat sich in seiner Sitzung am 10. Februar 2015 in Bezug auf die Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) gemäß Ge-setz über die Errichtung eines Sondervermögens Infra-struktur der Wachsenden Stadt (SIWA ErrichtungG) darauf verständigt, dass bis zu 58 Mio. € der SIWA-Mittel für die Beschaffung neuer U-Bahnfahrzeuge verwendet werden sollen. Mit diesen Mitteln könnte die Beschaffung erster Züge einer neuen Fahrzeugserie im U-Bahn-Großprofil eingeleitet werden (ca. 7 Züge mit je 6 Wa-gen). Es sind jedoch noch Änderungen bei den einzelnen Vorhaben möglich. Die endgültige Entscheidung des Senats soll im Zusammenhang mit der Einbringung des Nachtragshaushaltes 2015 in der Senatssitzung am 3. März 2015 getroffen werden. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Zuge der zu-kunftssicheren kontinuierlichen U-Bahn-Fahrzeugneu-beschaffung sind derzeit neben der Ersatzbeschaffung für auszumusternde Altbaufahrzeuge für das U-Bahn Klein-profil (U1-U4) bis zu 44 Wagen und das U-Bahn Groß-profil (U5-U9) bis zu 170 Wagen zusätzlich für angebots-verbessernde Maßnahmen für den Langfristzeitraum in Planung. Die gesamte U-Bahn-Fahrzeugneubeschaffung wird zurzeit umfassend betrachtet, exakte Angaben zu den Wagenzahlen können jetzt noch nicht festgeschrieben und benannt werden.“ Frage 11: Wann ist damit zu rechnen, dass die BVG A.ö.R. U-Bahnzüge mit ausreichend Wagen und ange-messenen Taktzeiten zur Verfügung stellt, damit keine Fahrgäste aufgrund von Überfüllung auf den Bahnsteigen zurück bleiben? Antwort zu 11.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Auch aufgrund der Bauarbeiten am Nord-Süd-Tunnel der S-Bahn und der damit zusammenhängenden vermehrten Nutzung der U-Bahn insbesondere auf den Linien U2, U6, U8 und U9 kommt es in diesem Bereich insbesondere im Berufsverkehr zu z.T. sehr vollen Zügen, in die dann Fahrgäste nicht mehr zusteigen möchten. Dabei ist zu beachten, dass in den verkehrsstarken Zeiten die U-Bahn hier in so kurzen Takten fährt, dass die Mitfahrt im fol-genden Zug möglich war.“ Frage 12: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass derzeit Fahrgäste aufgrund von Überfüllung auf den Bahnsteigen zurück bleiben? Antwort zu 12.: Gemäß der mit der BVG AöR ver-kehrsvertraglich vereinbarten Kapazitätsstandards sollen im Regelfall alle an den Haltestellen und Stationen war-tenden Fahrgäste mit den regelmäßig eingesetzten Fahr-zeugen befördert werden können. Zurückbleibende Fahr-gäste auf den Bahnsteigen sollten daher nur in Ausnahme-fällen auftreten. Der Senat bewertet die derzeitigen höheren Auslas-tungen der U-Bahn-Linien, die zur Umfahrung des ge-sperrten S-Bahn-Nord-Süd-Tunnels genutzt werden, als temporäre Qualitätseinschränkung für die Fahrgäste. Die temporär auftretenden Komforteinschränkungen und Reisezeitverlängerungen sind vor dem Hintergrund der für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zwingend erforderlichen Modernisierungs- und Instandhaltungsar-beiten im S-Bahn-Nord-Süd-Tunnel zu betrachten. Zudem besteht wie in Antwort zu Frage 1 dargestellt derzeit kei-ne Möglichkeit eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linien in der Hauptverkehrszeit zu realisieren. Die derzeitige Einschränkung der U-Bahn-Werkstatt-infrastruktur der BVG AöR, die zu zusätzlichen fahrzeug-seitigen Einschränkungen führt, wird durch den Senat kritisch bewertet. Hier drängt der Senat gegenüber der BVG AöR auf eine möglichst baldige Verbesserung und Stabilisierung. Berlin, den 19. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2015)

Bahnhöfe + S-Bahn: S-Bahn Berlin fährt wieder Bahnhof Ostkreuz – die nächste Etappe ist geschafft, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/s-bahn-berlin-faehrt-wieder-bahnhof-ostkreuz-die-naechste-etappe-ist-geschafft/10794506.html Am #Ostkreuz wird zehn Jahre gebaut, die Kosten betragen mehr als 400 Millionen Euro. Seit Montag sollte ein wichtiger Schritt beim #Umbau geschafft sein, die Züge fahren aber doch erst dem heutigen Dienstag wieder – und das auch nur #eingeschränkt. Bis zur Fertigstellung dauert es noch Jahre.

Eigentlich sollte schon am Montagmorgen sollte die nächste Etappe geschafft sein. Am Dienstagmorgen wurde etwas draus – begleitet von #Signalstörungen. Die #Sperrung ist jetzt aber Vergangenheit. Jetzt fahren die #S-Bahnen wieder zwischen Ostkreuz und Lichtenberg; auch zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof, wo die Züge seit Donnerstag nur alle 15 Minuten hin- und her pendelten, war wieder Planbetrieb vorgesehen. Und vorbei ist jetzt endlich auch das mühselige Umsteigen mit Umwegfahrten für Fahrgäste sein, die auf einen Aufzug angewiesen sind. Vorausgesetzt, sie funktionieren überall, sind nun am Ostkreuz zum ersten Mal alle nutzbaren Bahnsteige per Lift zu erreichen. Die Züge Richtung Lichtenberg halten nun am ersten der beiden neuen S-Bahnsteige. Der bisherige Bahnsteig, der früher den Zügen von und nach Erkner vorbehalten war, wird jetzt ebenfalls durch einen Neubau ersetzt. Der Umbau des Ostkreuzes, der im Frühjahr 2007 begonnen hat und noch bis Ende 2017 dauern soll, verschafft den Fahrgästen künftig eine einfachere Übersicht. Bis zum Umbau gab es auf den Ost-Weststrecken mit den beiden Bahnsteigen einen so genannten …

Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Behelfsbrücken für die Verkehrsführung während des Abrisses und Neubaus der Freybrücke werden auf Pontons über die Havel eingeschoben, aus Senat

www.berlin.de

#Sperrung der Unteren #Havel #Wasserstraße im Bereich #Freybrücke km 2,95 vom 21.05.2014 bis 23.05.2014 Die Freybrücke überquert im Zuge der Heerstraße die Untere Havel Wasserstraße in Berlin-#Spandau. Der Bauwerkszustand der ca. 100 Jahre alten Brücke wurde im Rahmen der turnusmäßigen Brückenprüfungen als nicht mehr ausreichend eingestuft. Für den Abriss und den Neubau der stark befahrenen Freybrücke wird jetzt eine leistungsfähige Umfahrung über zwei nebeneinander liegende Behelfsbrücken errichtet. Damit können nach vollständiger Fertigstellung der Behelfsumfahrung ab Anfang September 2014 die zur Zeit notwendigen Verkehrseinschränkung aufgehoben werden. Nach Errichtung der ingenieurtechnisch anspruchsvollen Gründungen und der Herstellung mehrerer Brückenwiderlager für die bauzeitlichen Ersatzbrücken wurden in den letzten Wochen zwei große Behelfsbrücken vor Ort montiert. Nach Abschluss der letzten Montagearbeiten an diesen Brücken steht nun der für jeden Brückenbau sehr komplexe Bauablauf zum Einschwimmvorgang über die Wasserstraße der Unteren Havel an. Die wiederverwendbaren Behelfsbrücken, bestehend aus sogenannten Festbrückenteilen, müssen beide vom Ostufer zum Westufer verschoben werden. Die Überquerung der Brücken des Flusses Havel erfolgt mittels eines speziellen Pontons. Für den Verschub bzw. Einschwimmvorgang ist die Untere Havel vom 21.5.2014 ab 05:00 Uhr bis zum 23.05.2014 um 06:00 Uhr im Bereich der Baustelle UHW km 2,95 für den gesamten Schiffsverkehr gesperrt. Für den Verkehr auf der alten Freybrücke bzw. im Zuge der Heerstraßeergeben sich neben den bereits bestehenden erforderlichen Einschränkungen keine weiteren Beeinträchtigungen. Die bestehenden Fahrstreifen und Gehwegbereiche stehen während des Brückeneinschubs weiterhin zur Verfügung. Für die Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme bitten wir weiterhin um Ihr Verständnis. Nach der Montage der beiden Behelfsbrücken über die Havel beginnen unmittelbar im Anschluss die erforderlichen Bauleistungen zur Montage der weiteren Brückenelemente zur Anbindung der Behelfsbrücken an die Heerstraße. Das betrifft die Umverlegung der verschiedenen Medientrassen, die Errichtung einer bauzeitlichen Lärmschutzwand und die Ausführungen zum Straßenbau für die Behelfsumfahrung. Erst nach Abschluss aller notwendigen Bauleistungen kann eine vollständige Inbetriebnahme der Behelfsumfahrung erfolgen. Diese planmäßigen Bauleistungen sollen bis Anfang September 2014 abgeschlossen sein. Auf Grund der Bestandsituation der alten Freybrücke und den damit verbundenen Einschränkungen für den Fahrzeugverkehr über 18 t, insbesondere für die BVG, werden fortlaufend Alternativen und Beschleunigungsmaßnahmen geprüft und umgesetzt. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Bus: Wie geht es weiter mit dem Busbahnhof Rathaus Steglitz?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3., 5. und 7. Wiedergegeben. Frage 1: Was hat zur #Sperrung des #Busbahnhofs Rathaus #Steglitz im #Kreisel geführt? Antwort zu 1.: Hierzu teilt die BVG mit: „Aufgrund einer festgestellten hohen Chloridbelastung eines Deckenfeldes über dem Verbindungsgang zwischen U-Bahn und S-Bahn wurde in Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde als Vorsorgemaßnahme der Lasteintrag durch Busse in diesem Bereich reduziert. Dies bedeutet eine vorübergehende Umleitung der Busse.“ Frage 2: Bis wann wird der Busbahnhof voraussichtlich gesperrt sein? Antwort zu 2.: Hierzu teilt die BVG mit: „Zur endgültigen Klärung der Standsicherheit des betroffenen Deckenfeldes sind weitere statische Untersuchungen erforderlich. Bis zum Vorliegen eines Ergebnisses bleibt der Busbahnhof gesperrt. Ein genauer Termin der Wiedereröffnung hängt von den Ergebnissen ab und kann derzeit nicht genannt werden.“ Frage 3: Wer trägt die Kosten der Sanierung? Antwort zu 3.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die Kostenübernahme muss noch juristisch geklärt werden.“ Frage 4: Inwieweit ist der geplante Umbau des Kreisels davon betroffen? Antwort zu 4.: Die aktuell laufende Schadstoffsanierung des Bürohochhauses Steglitzer Kreisel ist von der Sperrung des Busbahnhofes Rathaus Steglitz der BVG nicht betroffen. Mit Verlegung der Bushaltestellen auf die Schloßstraße ist für die mit der Verwaltung des Miteigentumsanteils des Landes Berlin beauftragte BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH lediglich ein engerer Abstimmungsbedarf mit der BVG verbunden. Frage 5: Besteht Gefahr für die Nutzer des restlichen Areals? Antwort zu 5.: Hierzu teilt die BVG mit: „Eine Gefahr für die Nutzer des Areals besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.“ Frage 6: Wie bewertet der Senat die Informationspolitik des Betreibers? Warum wird die Öffentlichkeit im Dunkeln gelassen? Antwort zu 6.: Aus Sicht des Senats ist stets eine möglichst offene und transparente Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit anzustreben. Wie in der Antwort zu 2. mitgeteilt sind zur endgültigen Klärung der Problematik am Rathaus Steglitz jedoch noch Untersuchungen erforderlich. Erst anschließend können die zu ergreifenden Maßnahmen und der Zeitbedarf dafür geplant und die Öffentlichkeit über das konkrete weitere Vorgehen informiert werden. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, ob und wann die derzeit unhaltbare Situation an den Ausweichstationen verbessert werden soll (z. B. durch die Erhöhung der Anzahl von Unterstellmöglichkeiten für die Fahrgäste)? Antwort zu 7.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die BVG AöR wird die Situation ständig beobachten. Sollten Erkenntnisse vorliegen, dass der Busbahnhof für Sanierungsarbeiten längerfristig gesperrt bleiben müsste, wird die BVG in Abstimmung mit dem Bezirksamt die Wartehallensituation anpassen.“ Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)