Frage 1: Für welche #Radwege ist auf welcher Länge für den #Winter 2022/2023 im Rahmen des #Pilotversuchs ein #Winterdienst für die #Beseitigung von #Schnee und #Eis geplant? (bitte nach Bezirken getrennt ausweisen) Frage 1a: Welche Kosten sind hierfür eingeplant? Frage 1b: Anhand welcher Kriterien wurden diese Radwege im Einzelnen ausgesucht und was unterscheidet diese Radwege untereinander, damit Aussagen unter verschiedenen Bedingungen abgeleitet werden können? Frage 1c Welche Elemente des Pilotversuchs spielen bei welchen der Radwege eine besondere Rolle?
#Schneefall und Temperaturen unter null Grad Celsius führten am #Flughafen Berlin #BER am Freitagmorgen zu Verspätungen, betroffen waren auch Maschinen von Politikern. Die Flugzeuge mussten #enteist werden, was die Abflüge verzögerte. Mehrere Politiker beschwerten sich daraufhin über den Flughafen.
Frage 1: Warum ist es nicht möglich, eine Woche nach dem letzten #Schneefall die #Radwege in Berlin von Schnee zu #räumen? Antwort zu 1: Die Räumung von #Radwegen oberhalb der Bordsteine, die in der Zuständigkeit der #BSR liegen, ist an #Winterdienstfirmen vergeben. Stellen die BSR fest, dass die #Qualitätsansprüche bei der Räumung der Radwege nicht erfüllt werden, erhalten die Winterdienstfirmen die Aufforderung zur Nachbesserung. Bei andauernden Schlecht- und Nichtleistungen greifen entsprechende vertraglich vereinbarte Malus Regelungen. Frage 2: Inwieweit ist es überhaupt vorgesehen, Radwege wie Straßen und Fußwege von Schnee zu räumen? 2 Antwort zu 2: Die Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen und in der Baulast Berlins liegenden Straßen wird durch das #Straßenreinigungsgesetz geregelt. Danach führen die BSR für das Land Berlin den #Winterdienst nach einem vor Beginn der Wintersaison aufzustellenden Streuplan durch. Aus diesem #Streuplan mit zwei Einsatzstufen ergibt sich der Umfang des auf den Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen und Parkflächen sowie den im Gesetz aufgeführten Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen erforderlichen Winterdienstes. In die Einsatzstufe 1 werden die Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung und die Straßen mit liniengebundenem öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der mit anderen Straßen gebildeten Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, besondere Gefahrenstellen sowie die im Gesetz genannten Fußgängerzonen und öffentliche Plätze, in die Einsatzstufe 2 die übrigen Straßen aufgenommen. Auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufen 1 und 2 ist grundsätzlich von den BSR Schnee zu räumen. Auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen die BSR Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslinienverkehrs sowie besonderen Gefahrenstellen beseitigen. Eine Streckenstreuung dürfen die BSR hierbei aber nur bei extremer Glätte durchführen, hierzu darf als Auftaumittel Feuchtsalz verwendet werden. Eine vorbeugende Verwendung ist den BSR ebenfalls erlaubt. Auf den Straßen der Einsatzstufe 2 ist der Einsatz von Feuchtsalz nur in besonderen Einzelfällen zulässig. Streckenbezogen wird das Feuchtsalz in dieser Einsatzstufe nicht eingesetzt. Die BSR müssen den Einsatz des Feuchtsalzes entsprechend den Witterungsverhältnissen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken. Maximal dürfen je Einsatz 25 Gramm Feuchtsalz pro Quadratmeter aufgebracht werden. Hinsichtlich des Winterdienstes auf den Radwegen gilt, dass die BSR auf mit Kehrmaschinen befahrbaren und ausgewiesenen Radwegen Schnee räumen müssen. Eine Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet aufgrund des Baumschutzes nicht statt. Bei Radwegen, die begleitend zu Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, sollen die BSR die Schneeräumung zeitnah zu den Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 durchführen. Zeitnah bedeutet hierbei unverzüglich im Anschluss an die Maßnahmen auf der Fahrbahn, weil dann ein mögliches „Zuschippen“ des Radweges durch den Schneepflug auf der Fahrbahn unmittelbar wieder beseitigt werden kann. Nach den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes ist auf den Gehwegen und den diesen begleitenden Radwegen das Streuen mit jeglichen Auftaumitteln aus ökologischen Gründen verboten. Frage 3: Wie soll die ‚Verkehrswende‘ aus Sicht des Senats gelingen, wenn die Nutzung von Fahrrädern im Winter aufgrund der mangelhaften Räumung von Radwegen nicht möglich ist? 3 Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist derzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe Winterdienst mit den BSR im Gespräch, damit die Regelungen des StrReinG zum Winterdienst dauerhaft besser umgesetzt werden. Das derzeit in Erarbeitung befindliche Radverkehrsnetz wird in Zukunft eine Grundlage für eine verbesserte Priorisierung bieten. Inwieweit hierzu ebenso Anpassungen im StrReinG erfolgen müssen, wird ebenfalls geprüft. Frage 4: Inwieweit wäre die Aufhebung des Fahrverbots auf Gehwegen bei nicht geräumten Fahrradwegen vorstellbar? Antwort zu 4: Eine Aufhebung des Fahrverbotes auf Gehwegen ist nicht vorgesehen und aufgrund der Konflikte mit dem Fußverkehr nicht zielführend. Wenn ausgewiesene Radwege nicht befahrbar sind, dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer die Fahrbahnen benutzen. Ziel ist eine verbesserte Räumung der Radverkehrsanlagen, siehe Antwort auf Frage 3. Frage 5: Warum kann beispielsweise der Parkplatz am City Cube in Eichkamp großflächig von Schnee geräumt werden, die angrenzenden Fahrradwege aber nicht? Antwort zu 5: Bei dem Parkplatz am sogenannten City Cube handelt es sich nicht um öffentliches Straßenland. Der Winterdienst auf dieser Fläche wird privatrechtlich durchgeführt. Zum Winterdienst auf den angrenzenden Radwegen, soweit diese auf öffentlichem Straßenland liegen, wird auf die Beantwortung der Fragen 1 – 3 verwiesen. Berlin, den 09.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Räumfahrzeuge sind im #Dauereinsatz. Starker #Schneefall und #Eiseskälte führten am Montag im Fern- und #Regionalverkehr und bei der Berliner S-Bahn zu Zugausfällen und Verspätungen. Und die Einschränkungen werden noch bis Dienstag dauern.
Der #Wintereinbruch macht nun auch der Berliner #S-Bahn zu schaffen. Nachdem am Montagmorgen nur vereinzelt Probleme gemeldet wurden, ist es im Laufe des Tages in weiten Teilen des Netzes zu Ausfällen und Verspätungen gekommen. Viele Züge waren deshalb im #Berufsverkehr überfüllt, Mindestabstände nicht möglich.
Wie die S-Bahn am frühen Abend mitteilte, verkehren die Ringbahnlinien #S41 und #S42 nur im 10-Minuten-Takt, die Linien #S3, #S7 und #S75 teilweise nur im #20-Minuten-Takt. Die Linie #S46 verkehrt nur zwischen #Königs Wusterhausen und Schöneweide, die Linie #S47 nur zwischen #Spindlersfeld und Schöneweide. Die Linie #S8 fährt nur zwischen Grünau und Blankenburg und die Linie #S9 zwischen Spandau und Lichtenberg sowie zwischen Treptower Park und Flughafen. Auf der Linie #S85 fahren gar keine Züge.
Eiskalter #Wind, #Schneefall, #glatte Straßen: Der #Winter die Region im Griff. Vor allem der Süden Brandenburgs bekam ordentlich Schnee ab. Der Nah- und #Fernverkehr der Bahn ist zum Teil #unterbrochen – und wird es auch am Montag noch sein.
Über weite Teile von Brandenburg und Berlin ist am Sonntag der Winter eingebrochen. Insbesondere in der Lausitz und im Landkreis Elbe-Elster fiel jede Menge Schnee. „Stellenweise fielen fünf Zentimeter #Neuschnee, anderswo auch mehr und bis zu zwölf Zentimeter“, sagte Peter Zedler, Meteorologe vom Wetterdienst in Potsdam, auf Anfrage. Auf den Straßen blieben Behinderungen durch den Schneefall aber bislang aus. Der Norden des Landes blieb hingegen weitestgehend schneefrei.
„Wir müssen tatsächlich sagen, dass es weniger #Verkehrsunfälle sind als an normalüblichen Tagen“, sagte eine Sprecherin der Polizei Brandenburg dem rbb. „Das liegt insbesondere daran, dass die Bürger sich daran halten und wirklich zu Hause bleibe.“ Auch der fehlende Lkw-Verkehr, wie an Sonntagen üblich, habe die Lage entspannt, sagte sie.
Eberhard Lorenz, Fachbereichsleiter Betrieb der S-Bahn Berlin, entschuldigt sich
In den vergangenen zwei Wochen lief nicht alles rund bei der S-Bahn Berlin – #Signalstörungen im Nordsüd-Tunnel und #Schneefall bei eisigen Temperaturen stellten die Fahrgäste an mehreren Tagen vor echte Geduldsproben. Eberhard Lorenz, Betriebsleiter der S-Bahn Berlin, sagt ohne Umschweife: „Wir möchten uns bei unseren Fahrgästen für die #Erschwernisse#entschuldigen, die sie in letzter Zeit durchmachen mussten. Die baubedingt schwierigen Verhältnisse haben wir jetzt wieder besser im Griff.“