Welche Bauprojekte oder Sanierungsprogramme von verkehrlichen Anlagen (#Straße, #Schiene, #Bahnhöfe, etc.) in Treptow-Köpenick gibt es derzeit und wird es in den kommenden zwei Jahren geben?
Antwort zu 1:
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat als Auftraggeberin folgende Baumaßnahmen vorgesehen:
Ist dabei ein #Verkehrsrückgang durch die Coronapandemie feststellbar? Wie ist dabei das Verhältnis der Beschränkungen in den ersten drei Monaten zum Rest des Jahres?
Antwort zu 1.2:
Die #Verkehrsdaten der Dauerzählstellen auf den Bundesautobahnen werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht. Bisher erfolgte noch keine Veröffentlichung der Daten für das Jahr 2020, daher können hierzu keine Angaben gemacht werden.
Frage 2:
Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?
Antwort zu 2:
Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.
Frage 4:
Welche #umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und #Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?
Antwort zu 4:
Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:
Tunnel Tegel Ortskern (TTO):
Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm
Tunnel Flughafen Tegel (TFT):
Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm – ehemalige Bundesautobahn (BAB) A105
Tunnel Ortsteil Britz (TOB):
Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS-Späthstr.
Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):
Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117
In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.
In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt.
Frage 5:
Gibt es Veränderungen beim Verlauf der #Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?
Antwort zu 5:
Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern.
Antwort zu 6:
Die bis 31.12.2020 zuständige Abteilung VI der SenUVK (ehem. Verkehrslenkung Berlin) hatte bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen, als bisher praktiziert, nicht zu.
Ab 01.01.2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) für die Bundesautobahnen in Berlin zuständig.
Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Von Montag auf Dienstag sowie von Dienstag auf Mittwoch, jeweils von 21 Uhr bis 5 Uhr, erfolgt eine Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von der Anschlussstelle (AS) Adlershof bis zur AS Schönefeld Nord. Die Vollsperrung wird von Dienstag auf Mittwoch, in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr, in Fahrtrichtung der AS Schönefeld Nord bis zur AS Späthstraße ausgeweitet.
Frage 1:
Wer hat den am 30. Juni übergebenen sogenannten #Pop-Up-Radweg auf dem #Adlergestell zwischen #Sterndamm und #Rudower Chaussee (Bezirk Treptow-Köpenick) in Auftrag gegeben?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat die Anordnung einer temporären geschützten
Radverkehrsanlage bei der Abteilung VI (Verkehrsmanagement) der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beantragt.
Frage 2:
Wann erfolgte durch wen die entsprechende Anordnung und mit welcher rechtlichen und fachlichen
Begründung?
Antwort zu 2:
Der temporäre geschützte Radfahrstreifen wurde am 25.06.2020 von der Abteilung VI der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeordnet. In Teilen der
Michael-Brückner-Straße und des Adlergestells sind keine Radverkehrsanlagen
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vorhanden, ansonsten war in Fahrtrichtung Süden nur ein schmaler gemeinsamer Gehund Radweg vorhanden, der nicht den Anforderungen an Radverkehrsanlagen entspricht.
Im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs war es erforderlich, kurzfristig eine
Verbesserung herbeizuführen. Die Anordnung erfolgte gem. § 45 Abs. 1 der
Straßenverkehrs-Ordnung.
Frage 3:
Gab es Voruntersuchungen, wie viele Radfahrer und Fußgänger bisher den gemeinsamen Rad- und
Fußweg in diesem Bereich genutzt haben? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Nein. Im Vorfeld der Einrichtung dieses sogenannten Pop-Up-Radweges gab es keine
Voruntersuchungen im Sinne einer Verkehrszählung.“
Die Michael-Brückner-Straße und das Adlergestell sind stark befahrene Ein- und
Ausfahrtsstraßen, die durch ihre direkte Verbindung von der Lage her auch eine attraktive
Verbindung für den Radverkehr darstellen. Es ist daher notwendig, hier angemessene
Radverkehrsanlagen zu schaffen, unabhängig von dem derzeit vorhandenen
Radverkehrsaufkommen.
Frage 4:
Gab es Untersuchungen, ob die verbleibenden zwei Fahrspuren auch in Spitzenzeiten für den motorisierten
Verkehr ausreichen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Eine Untersuchung wurde nicht durchgeführt. Die Leistungsfähigkeit von Straßen bemisst
sich regelmäßig an den Knotenpunkten. An diesen wurden im Wesentlichen keine
Veränderungen durchgeführt. Auf der Strecke dazwischen sind zwei Fahrstreifen
ausreichend. Dies hat sich auch bereits für den Bereich südlich der Rudower Chaussee
herausgestellt.
Die Einrichtung des Radfahrstreifens geht zudem auf das Planfeststellungsverfahren zur
A 113 zurück. Mit dem Bau dieses Autobahnabschnittes wurde ein wesentlicher Teil des
Kraftfahrzeugverkehrs von der B 96a auf die Autobahn verlagert.
Frage 5:
Kommt es in Spitzenzeiten, zum Beispiel am Knoten Adlergestell/Rudower Chaussee, jetzt zum Rückstau?
Antwort zu 5:
Die geschützte Radverkehrsanlage endet vor dem Stauraum der Lichtzeichenanlage
Adlergestell / Dörpfeldstraße – Rudower Chaussee. Dadurch wurde die Leistungsfähigkeit
durch die Radverkehrsanlage nicht beeinträchtigt.
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Frage 6:
Was hat die Einrichtung des Radwegs gekostet, wer hat das finanziert? Wurden dafür auch Mittel aus der
Straßenunterhaltung des Bezirks Treptow-Köpenick eingesetzt? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu Frage 6:
Die Einrichtung der temporären Radverkehrsanlage hat Kosten in Höhe von 40 T€
verursacht.
Die Finanzierung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz.
Frage 7:
Welche Folgekosten entstehen, zum Beispiel für die Miete der Absperrbaken?
Antwort zu Frage 7:
Die Vorhaltekosten für die bestehende Verkehrssicherung belaufen sich auf 65,- € pro
Tag.
Frage 8:
Wann wird der Pop-Up-Radweg wieder abgebaut, da es sich ja um eine temporäre Einrichtung handeln soll?
Antwort zu 8:
Die erteilte straßenverkehrsbehördliche Anordnung gilt vorläufig bis zum 31.12.2020. Ob
die Anordnung verlängert, in eine dauerhafte Anordnung überführt oder aufgehoben wird,
ist zu gegebener Zeit zu prüfen. Grundsätzlich wird eine Überführung der temporären
Radfahrstreifen in dauerhafte Radverkehrsanlagen angestrebt.
Berlin, den 20.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie oft mussten 2019 die Berliner #Autobahntunnel#gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder Zufahrten beschränkt werden? Bitte die Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung , unterteilt nach Unfällen, hohem Verkehrsaufkommen und sonstigen Gründen , auflisten.
Frage 1.1:
Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr?
Antwort zu 1 und 1.1:
Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:
Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?
Antwort zu 2:
Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.
Frage 4:
Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?
Antwort zu 4:
Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:
Tunnel Tegel Ortskern (TTO):
Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm
Tunnel Flughafen Tegel (TFT):
Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm – ehemalige BAB A105
Tunnel Ortsteil Britz (TOB):
Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS-Späthstr.
Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):
Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A 117
In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.
In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt.
Frage 5:
Gibt es Veränderungen beim Verlauf der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?
Antwort zu 5:
Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern •
Antwort zu 6:
Die zuständige Verkehrslenkung Berlin hat bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden
Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.
Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich:
In den Nächten vom 17.10.2016 zum 18.10.2016 und vom 18.10.2016 zum 19.10.2016
jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr
Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd
von Anschlussstelle (AS) Adlershof bis AS Schönefeld Nord
Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd in der zweiten Nacht
von AS Späthstraße bis AS Schönefeld Nord
in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr
In den Nächten vom 19.10.2016 zum 20.10.2016 und vom 20.10.2016 zum 21.10.2016
jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr
Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord
von AS Schönefeld Nord bis AS Adlershof
Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord in der ersten Nacht
von AS Schönefeld Nord bis AS Späthstraße
in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr
Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen.
Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung.
Bilder:
Tunnel Rudower Höhe, Foto: Siemens BT
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 113 In den Nächten vom 18.04.2016 zum 19.04.2016 und vom 19.04.2016 zum 20.04.2016 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von Anschlussstelle (AS) Adlershof bis AS Schönefeld Nord Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd in der zweiten Nacht von AS Späthstraße bis AS Schönefeld Nord in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr In den Nächten vom 20.04.2016 zum 21.04.2016 und vom 21.04.2016 zum 22.04.2016 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Schönefeld Nord bis AS Adlershof Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord in der ersten Nacht von AS Schönefeld Nord bis AS Späthstraße in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung. Bilder:
Tunnel Rudower Höhe, Fahrtrichtung Süd; Foto: Siemens BT
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3. wiederge-geben.
Frage 1: Sind die #Baumaßnahmen an der #Rudower#Spinne zeitlich im Plan?
a) Wenn ja, wie lange werden sie laut Plan noch an-dauern?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1 a): Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Voraussichtlich Ende 2017 soll das Bauvorhaben fer-tiggestellt sein. Derzeit bleibt der Baufortschritt zum Teil hinter der bisherigen Terminplanung zurück. Aus diesem Grund ist die BVG in einer intensiven Abstimmung mit den Berliner #Wasserbetrieben zur Terminoptimierung des Leitungsbaus, um eine Einhaltung des geplanten Fertig-stellungstermins sicherzustellen.“
Antwort zu 1 b): Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Terminverzögerungen sind auf zunächst fehlende verkehrliche Anordnungen zum Baubeginn sowie auf den abweichenden Leitungsverlauf von unterirdischen #Versorgungsleitungen im Straßenland und der damit verbun-denen Umplanung des Baugrubenverbaus zurückzufüh-ren.“
Frage 2: Wie ist der Stand der Bauarbeiten?
Antwort zu 2.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„In der Bahnsteig- sowie in der Verteilhallenebene er-folgt die Grundinstandsetzung in Verbindung mit barrie-refreiem Ausbau. Der Baugrubenverbau auf der südwest-lichen Seite für den neuen Treppenzugang wird voraus-sichtlich Ende November 2015 fertiggestellt.“
Frage 3: Welche Kosten verursachen die Bauarbeiten aus heutiger Sicht insgesamt (unterteilt nach Gewerken)?
Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8,4 Mio. Euro, davon 5,75 Mio. Euro für neue Zugänge und barrierefrei-en Ausbau sowie 2,65 Mio. Euro für die Grundinstandset-zung. Die Frage nach der Unterteilung nach Gewerken kann nicht beantwortet werden, weil die Herausgabe der Daten die Rechte von Dritten berührt.“
Frage 4: Inwieweit wird der Verkehr (ÖPNV, Kraft-fahrer, Radfahrer und Fußgänger) an der „Rudower Spin-ne“ beeinträchtigt?
Antwort zu 4.: Während der Bauzeit wird der Verkehr auf der Neuköllner Straße in Richtung Schönefeld vor der Groß-Ziethener Chaussee auf einen Fahrstreifen einge-engt, es darf nicht rechts und links abgebogen werden. Eine Umleitung ist eingerichtet. Geh- und Radwegberei-che werden auf z.T. 1,60 m eingeengt, die Fußgängerfurt über die Neuköllner Straße wird leicht eingeengt. Der westliche Zugang zum U-Bahnhof Rudow ist geschlos-sen.
Frage 5: Gibt es aufgrund der nun baubedingten Ein-spurigkeit der Neuköllner Straße einen Rückstau und gegebenenfalls welche Gegenmaßnahmen leitet der Senat ein?
Antwort zu 5.: In den Nachmittagsstunden kommt es gelegentlich zur Rückstaubildung, da mitunter unerlaubt rechtsabbiegende Fahrzeuge den Verkehrsfluss behindern. Es handelt sich hierbei um Beobachtungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung der Straßenverkehrsbehörde und durch den zuständigen Polizeiabschnitt 56. Auch dort liegen keinerlei Beschwerden von Verkehrsteilnehmern bezüglich dieser Baumaßnahme vor. Daher halten wir weitere Verkehrsmaßnahmen für nicht notwendig.
Berlin, den 30. November 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2015)
Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 113 In den Nächten vom 25.08.2014 zum 26.08.2014 und vom 26.08.2014 zum 27.08.2014 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AS Adlershof bis AS Schönefeld Nord In den Nächten vom 27.08.2014 zum 28.08.2014 und vom 28.08.2014 zum 29.08.2014 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Schönefeld Nord bis AS Adlershof Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert.Bilder: Einfahrt Tunnel Rudower Höhe Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie entwickelt sich die Anzahl #Sperrungen der #Tunnel#Altglienicke und #Rudower Höhe in den letzten 5 Jahren? Antwort zu 1: Im Jahr der Eröffnung der #BAB#A113 (Mai 2008) konnten nur die acht noch verbleibenden Monate berücksichtigt werden. In diesen wurden insge-samt 34 Sperrungen registriert. Sperrungen in den Jahren: 2009 153 Sperrungen 2010 206 Sperrungen 2011 171 Sperrungen 2012 149 Sperrungen 2013 214 Sperrungen Frage 2: Welches waren die wesentlichen Ursachen für die Sperrungen? Antwort zu 2: Unfälle: 23 Sperrungen Hohes Verkehrsaufkommen: 2 Sperrungen Sonstiges (Höhenkontrolle, Baustellen, techn. Prob-leme): 902 Sperrungen Frage 3: Wie lange ist die durchschnittliche Dauer der Sperrung? Antwort zu 3: Die Dauer der Sperrzeiten wird nicht er-fasst. Frage 4: Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Fahrt-richtungen? Antwort zu 4: Ja, unter Berücksichtigung aller Sperrursachen wurde die Fahrtrichtung Nord seit der Eröffnung im Mai 2008 557 mal gesperrt, die Fahrtrich-tung Süd 349 mal. Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Anzahl der Sperrungen zu reduzieren? Antwort zu 5: Ursache der Sperrungen sind erforderli-che Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Tunnel. Die Hauptursache der Sperrungen liegt in der Auslösung der Höhenkontrollen, bei der keine Möglich-keit zur Reduktion der Sperrungen besteht. Frage 6: Sind die Umleitungsstrecken ausreichend o-der gibt es hier Planungen für die Zukunft? Antwort zu 6: Bei Tunnelsperrungen können alternati-ve Routen als Umleitungsstrecken genutzt werden. Für die Umfahrung sind die Bedarfsumleitungen U16 und U17 ausgeschildert. Die Umleitungsstrecken können nicht das gesamte Verkehrsaufkommen einer Autobahn auf-nehmen. Dem entsprechend kann es auch auf Umleitungs-strecken zu Staus und Fahrzeitverlängerungen kommen. Die rechtzeitige Weitergabe von Verkehrsinformatio-nen zu Störfällen an den Rundfunk, Informationstafeln an den Straßen, Navigationsgeräte, Smartphone-Apps und Internet sollen die Verkehrsteilnehmenden rechtzeitig über die Störungssituation informieren. Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)