Radverkehr: Einrichtung temporärer Radwege, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Bezirksämter planen aktuell die Einrichtung #temporärer #Radwege? Welche Maßnahmen sind im
Einzelnen vorgesehen?
Frage 2:
Welche Bezirksämter planen zurzeit nicht die Einrichtung von temporären Radwegen und wie wird dies im
Einzelnen begründet?
2
Antwort zu 1 und 2:
Die Bezirke antworteten im Rahmen Ihrer Zuständigkeit wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Die Bezirksämter planen nicht eigenständig für die Hauptverkehrsstraßen. Hier muss eine
Anordnung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK)
erfolgen.
Das Bezirksamt hatte gegenüber der Senatsverwaltung folgende Vorschläge gemacht:
1. Kantstraße/Neue Kantstraße auf ganzer Länge,
2. Brandenburgische Straße, Kaiser-Friedrich-Straße, Luisenplatz,
3. Lise-Meitner-Straße,
4. Berliner Straße (insbesondere da, wo kein Radweg ist – Grunewaldstraße müsste
Tempelhof-Schöneberg machen),
5. Bundesallee,
6. Hohenzollerndamm.
Hiervon konnte die Maßnahme zu 1. entsprechend umgesetzt werden.“
Lichtenberg:
„Das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg prüft und plant temporäre Radwege.
Das favorisierte gemeinsame Projekt „Hansastraße“ mit dem Bezirksamt Pankow kommt
nicht zu Stande, da Pankow keine Planungskapazitäten hat.
Zurzeit wird die Möglichkeit der Einrichtung von TEER an vier Straßenabschnitten
untersucht und geprüft.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind derzeit keine temporären Radwege vorgesehen.“
Mitte:
„Die Strecken für temporäre Lösungen müssen mit Bedacht ausgewählt werden. Sie
müssen möglichst einfach, d. h. ohne tiefgreifendere Eingriffe in beispielsweise den
ruhenden Verkehr, umgestaltet werden können.
Es werden Abschnitte geprüft, für die bereits geschützte Fahrradstreifen vorgesehen sind,
die aber noch nicht umgesetzt werden konnten. Dabei darf die temporäre Einrichtung nur
eine Übergangslösung sein für die Umsetzung des dauerhaften Schutzstreifens.
Nicht jede Straße eignet sich hierfür, denn vorab sind auch für eine temporäre Anordnung
diverse Prüfungen erforderlich, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und
mögliche Konflikte mit der Linienführung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und
bestehenden Lieferzonen zu berücksichtigen. Auch temporäre Radwege müssen als
solche nutzbar sein.
Der Bezirk Mitte hat einen temporären Fahrradstreifen am Schöneberger Ufer eingerichtet.
Dort schließt das Bezirksamt Mitte an eine Wegführung an, die in FriedrichshainKreuzberg entsteht. Die Strecke wird sich mit dem in Kreuzberg geplanten temporären
Radweg zu einer für den Fahrradverkehr sinnvollen Verbindung fügen. Ein weiterer
temporärer Radweg ist auf der Müllerstraße (von der Seestraße bis zum U-Bahnhof
Wedding) geplant.
Hierfür laufen die Abstimmungen mit der für das Hauptverkehrsnetz zuständigen
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die straßenverkehrliche
Anordnung.“
3
Neukölln:
„Der Bezirk Neukölln hat bei der SenUVK die Einrichtung eines temporären Radweges in
der Blaschkoallee zwischen Britzer Damm und Blaschkoallee unter Vorlage konkreter
Verkehrszeichenpläne beantragt.
Weiterhin befindet sich die Einrichtung von temporären Radwegen in Teilbereichen der
Herrmannstraße in Prüfung.“
Pankow:
„Das Bezirksamt Pankow hat in der Danziger Straße zwischen Prenzlauer Allee und HausNr. 142 beidseitig temporäre Radfahrstreifen eingerichtet. Darüber hinaus sind aufgrund
fehlender Personalkapazitäten und der örtlichen Bedingungen derzeit keine weiteren
temporären Radfahrstreifen konkret geplant.“
Reinickendorf:
„Der Bezirk Reinickendorf plant derzeit keine temporären Radwege.
Der Fahrzeugverkehr hat sich mittlerweile wieder normalisiert und vielerorts durch die
zurückgegangene Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der CoronaPandemie sogar gesteigert. Die Wegnahme einer Fahrspur auf den Hauptverkehrsstraßen
würde die Leistungsfähigkeit einschränken und damit auch den öffentlichen Nahverkehr
(Bus) stark beeinträchtigen.
Voraussetzung für die Einrichtung von temporären Radwegen ist außerdem das
Vorhandensein einer Planung für die Anlage von geschützten Radfahrstreifen bzw. auch in
Ausnahmefällen eines normalen Radfahrstreifens. Nur dann wird eine verkehrsrechtliche
Anordnung für temporäre Radwege in Aussicht gestellt. Das Ziel ist, diese temporären
Radwege später dauerhaft als geschützte Radfahrstreifen zu verstetigen. In Reinickendorf
liegen derzeit keine in Frage kommenden neuen Planungen mit entsprechendem
Planungsstand vor.“
Steglitz-Zehlendorf:
„Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf plant aktuell die Einrichtung temporärer
Radverkehrsanlagen und ist dazu in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz. Es wird geprüft, ob temporäre Radfahrstreifen in der
Albrechtstraße zwischen Neue Filandastraße und Robert-Lück-Straße angelegt werden
können, evtl. auch auf dem Steglitzer Damm.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Nach Aufforderung durch die SenUVK hat der Bezirk auf Basis von unerledigten BVVAnträgen zu Radverkehrsanlagen im Hauptstraßennetz Streckenabschnitte benannt, die
entweder über keine oder über eine unzulängliche Radverkehrsanlage verfügen. Weitere
Kriterien waren: möglichst kein ruhender Verkehr, keine LichtsignalanlagenUmprogrammierung, genügend Platz in der Fahrbahn, fortgeschrittene Planung, u.a.).
Als Obergrenze wurden seitens SenUVK drei bis fünf Streckenabschnitte genannt.
Der Bezirk hat folgende Abschnitte vorgeschlagen: Innsbrucker Platz (1157/XIX,
0789/XX,0934/XX), Sachsendamm (0039/XX, 1118/XX), Yorckstraße (1497/XX),
Langenscheidtstraße (1132/XX). Zusätzlich wurden die Säntisstraße, die Kolonnenstraße
und die Schönebergerstraße zur Prüfung vorgeschlagen, weil hier die Planung sehr weit
fortgeschritten vorliegt. Die Vorschläge werden derzeit intensiv zwischen den Beteiligten
diskutiert.“
4
Treptow-Köpenick:
„Im BA Treptow-Köpenick wird derzeit ein Antrag für einen temporären Fahrradstreifen auf
der B 96a zwischen Fennstraße und Rudower Chaussee stadtauswärts vorbereitet.“
Berlin, den 27.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Popup-Radwege, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wo und in welcher Länge sind derzeit #Popup-Radwege geplant (bitte um Auflistung)?
Antwort zu 1:
Gegenwärtig (Stand 15.05.2020) erfolgen Abstimmungen mit den Bezirksämtern
Mitte, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick
zu möglichen Straßen, in denen temporäre #Radverkehrsanlagen angeordnet werden
könnten. Verbindliche Ergebnisse stehen noch nicht fest.
Frage 2:
Nach welchen Kriterien werden Strecken ausgesucht, entlang derer Popup-Radwege installiert
werden?
Antwort zu 2:
Die Anordnung erfolgt nur dort, wo die Voraussetzungen für Radverkehrsanlagen
gem. § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Nr. I. 2.
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu
§ 2 Absatz 4 Satz 2 vorliegen. Außerdem können temporäre Anordnungen nur dort
umgesetzt werden, wo keine baulichen Veränderungen erforderlich sind und die
Verkehrslage keine Komplexität aufweist, die einen längeren planerischen Vorlauf
benötigt.
Frage 3:
Wie ist die schnelle Umsetzung zu erklären, während Planungen für konventionelle #Radwege
jahrelang stillstehen?
Antwort zu 3:
Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2 beziehen sich die temporären
Anordnungen auf weniger komplexe Verkehrssituationen. Durch die Option von
einfachen und schnellen Nachbesserungen kann der planerische Vorlauf zudem
noch verkürzt werden.
Frage 4:
Wie viele Parkplätze wurden bisher für Popup-Radwege umgewidmet und werden nach derzeitigen
Planungen für noch kommende Popup-Radwege umgewidmet werden?
Antwort zu 4:
Auf den bislang relevanten Straßenabschnitten existierten größtenteils keine
gesondert ausgewiesenen Parkflächen, die entfernt werden mussten. Jedoch ist
durch die Einrichtung von #Radfahrstreifen das Parken am rechten Fahrbahnrand
nicht mehr zulässig. Dort wo dies räumlich und verkehrlich möglich und sinnvoll war,
wurden deshalb links neben dem Radfahrstreifen spezielle Parkflächenmarkierungen
aufgebracht. In dieser Weise wird auch bei künftigen Anordnungen verfahren. Eine
Bilanz zu Stellflächen für Kraftfahrzeuge wird dabei nicht erstellt.
Frage 5:
Ist vorgesehen, die Radwege auch nach Aufhebung der Abstandsregeln für Corona zu erhalten?
Wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden und wie werden die wegfallenden Parkplätze kompensiert?
Antwort zu 5:
Nach derzeitigem Stand wird der ganz überwiegende Teil der temporär
angeordneten Radfahrstreifen künftig dauerhaft etabliert. Dabei erfolgen
Modifikationen, wenn sich deren Notwendigkeit in der temporären Phase zeigen
sollte. Die Einrichtung von Parkplätzen für Kraftfahrzeuge an anderen Stellen ist nicht
Bestandteil der Anordnungen im Zusammenhang mit temporären Radfahrstreifen. Es
wurden jedoch in Einzelfällen den Anwohnenden Alternativangebote bereitgestellt,
wie beispielsweise die Kooperation mit einem Parkhaus am Kottbusser Damm.
Frage 6:
Welche Auswirkungen auf den motorisierten Verkehr werden erwartet, wenn an den nun verengten
Fahrbahnen das Verkehrsaufkommen wieder auf das Vor-Corona-Niveau steigt (bitte um Übersicht für
jede Strecke mit Popup-Radweg)?
Antwort zu 6:
Es wird erwartet, dass durch die Einrichtung der Radverkehrsanlagen neben dem
Erreichen der Ziele des MobG und der Steigerung der Verkehrssicherheit auch die
Gesamtleistungsfähigkeit des Verkehrs positiv beeinflusst wird (§25 MobG BE). Mit
der Einrichtung der Radfahrstreifen wird unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2
eine Maßnahme im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs
vollzogen. Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung im Sinne des § 43 des Berliner
Mobilitätsgesetzes, der eine flächendeckende Einrichtung von Radverkehrsanlagen
an den Hauptstraßen vorsieht.
Berlin, den 19.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Berliner Fahrgastverband IGEB und Changing Cities fordern: Verkehrswende in der Kantstraße, aus IGEB

Gemeinsamer Pressedienst vom 7.5.2020

Die Vereine #Changing Cities und Berliner #Fahrgastverband #IGEB begrüßen gemeinsam die im Zuge der Corona-Pandemie angelegten temporären Radwege – „#Pop-Up-Radwege“. Beide Vereine fordern die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf, diese #Radwege dauerhaft beizubehalten.

Im Bereich der Charlottenburger Kantstraße/Neuen Kantstraße gibt es eine besondere Situation. Zum einen ist hier erhebliches Potenzial für den #Radverkehr vorhanden. Darüber hinaus ist die Kantstraße aber auch eine wichtige Achse im #Busnetz der BVG. So verkehren dort abschnittsweise bis zu vier Buslinien mit bis zu 21 Fahrten je Richtung und Stunde, darunter zwei Express- sowie eine #MetroBuslinie. Sämtliche Maßnahmen in der Kantstraße müssen daher die Belange sowohl des #ÖPNV wie auch des Radverkehrs berücksichtigen. Die getroffenen Maßnahmen sind daher im Hinblick auf die Entwicklungen im Bus- und Radverkehr fortlaufend zu überprüfen.

Des Weiteren leidet die Kantstraße unter sehr viel #Durchgangsverkehr. Der KfZ-Verkehr fährt vom Stadtring durch die Kantstraße, um die City West zu erreichen – und das, obwohl es in unmittelbarer Nähe den leistungsfähigen Straßenzug Hardenbergstraße, Ernst-Reuter-Platz, Bismarckstraße und Kaiserdamm gibt, der diesen Verkehr aufnehmen könnte.

Die Pop-Up-Bike-Lane in der Kantstraße kann jedoch nur ein erster Schritt sein, um die Straße von einer Auto-Schneise in einen öffentlichen Raum mit Aufenthaltsqualität zu verändern.

Die beiden Vereine fordern deshalb die Senatsverwaltung auf, den Kfz-Durchgangsverkehr aus dem Straßenzug Kantstraße/Neue Kantstraße auf ganzer Länge vollständig herauszunehmen. Ohne Durchgangsverkehr auf der Kantstraße/Neuen Kantstraße kann die Straßenfläche weitgehend für Fahrrad und ÖPNV genutzt werden; eine erhebliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Vorteile für den Fußverkehr sind zu erwarten. Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Lieferverkehr können von den querenden Straßen abschnittsweise hinein- und wieder herausfahren. Ein Durchfahren über größere Distanzen für private Kfz muss jedoch ausgeschlossen werden.

Die beiden Vereine fordern, dass bei der Umsetzung der Verkehrswende die Bedürfnisse aller Verkehrsmittel des Umweltverbundes beachtet werden. An der Kantstraße bietet sich die Möglichkeit, die Verkehrswende wirklich real für alle Berlinerinnen und Berliner zu vollenden.

Bereits 2009 entschied sich Kopenhagen nach intensiver Beteiligung der Bürgerschaft für eine ähnliche Maßnahme: Die zum Zentrum führende und unter viel Durchgangsverkehr leidende Nørrebrogade wurde in eine Bus-, Rad- und Fußverkehrsstraße umgewandelt, der Kfz-Verkehr wurde ausgeschlossen. Die Straße selber und die umliegenden Kieze erleben seitdem eine Aufwertung der Wohnqualität, eine Erhöhung der sozialen Interaktionen (durch Vereine, Nachbarschaftsinitiativen etc.) und eine Stärkung der lokalen Wirtschaft.

Ragnhild Sørensen, Sprecherin Changing Cities e.V.
Christfried Tschepe, Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB

Radverkehr + Straßenverkehr: Wegen Corona: Berlin schafft neue Radwege und verteilt die Straßen in der Krise neu, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228921965/Breite-Radwege-Berlin-verteilt-die-Strassen-in-der-Krise-neu.html

Auf #Kantstraße und #Müllerstraße entstehen temporäre #Radwege. Senat und Bezirke nutzen die Corona-Pandemie, um dem Radverkehr zu helfen.

Die Farbe der Saison für Berliner Radfahrer ist Gelb. Weder auf Helmen oder Jacken, sondern auf dem Asphalt selbst. Mit dottergelben Streifen markieren Bauunternehmen immer mehr temporäre, breite #Radstreifen auf Berlins Straßen. Die Markierungen und aufgestellten Barken wirken provisorisch. Auch die Radwege, die sie ausweisen, haben den Beinamen „temporär“. Tatsächlich vollziehen Senat und Bezirke während der aktuellen Corona-Pandemie in kürzester Zeit nicht weniger als die lange angekündigte Neuaufteilung des Berliner Straßenlandes. Ein Zustand, hinter den es kaum zurückgehen wird.

Neue Radwege in Berlin am #Kottbusser Damm und am #Tempelhofer Ufer geplant
Schon auf fünf Strecken hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Abstimmung mit der von Senatorin Regine Günther (Grüne) geführten Senatsverkehrsverwaltung Fahrstreifen zu breiten Radwegen deklariert. Der Bezirk mit dem in dieser Hinsicht sehr aktiven Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes Felix Weisbrich hat sich damit in den vergangenen Wochen berlinweit Vorreiter bei dem Thema gemacht.

Die bisherigen Maßnahmen, scheinen jedoch erst der Anfang zu sein. In den kommenden Wochen werden etliche weitere Strecken erwartet, die am Ende ein ganzes Netz aus breiter Radinfrastruktur ergeben sollen. Friedrichshain-Kreuzberg selbst verkündete am Donnerstag gleich vier weitere Abschnitte, auf denen in Kürze neue, temporäre Radwege ausgewiesen werden. Die Strecken liegen an der Möckernstraße, dem Kottbusser Damm, der …

Radverkehr: Vorsicht am Vatertag In Berlins Südwesten sind viele Fahrradwege marode Rot-Rot-Grün träumt vom Radschnellweg durch den Grunewald. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/vorsicht-am-vatertag-in-berlins-suedwesten-sind-viele-fahrradwege-marode/24403522.html

Viele #Routen in dem Ausflugsbezirk sind hingegen #sanierungsbedürftig. Plant Berlin am Bedarf vorbei?

Eigentlich könnte das Leben für #Fahrradfahrer im Südwesten so schön sein. Die Krumme Lanke und der Schlachtensee sind von Zehlendorf-Mitte aus per #Fahrradweg erreichbar, zum Chillen am Wannsee kann man über den Kronprinzessinnenweg radeln, und selbst an die #Pendler hat die Politik gedacht.

Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) spendiert Arbeitnehmern, die von Wannsee oder Zehlendorf aus in die City West wollen, einen komfortablen #Radschnellweg. Vom S-Bahnhof Wannsee aus sollen Radfahrer in Zukunft über den #Kronprinzessinnenweg und den Grunewalder #Königsweg bis zur Messe Süd oder – falls sich die Planer für die Alternativroute entscheiden – sogar weiter bis nach Halensee fahren können. Und auch für diejenigen, die lieber in die S-Bahn umsteigen und ihr Rad parken möchten, soll gesorgt werden: Neben dem S-Bahnhof Zehlendorf ist ein Fahrradparkhaus geplant.

Auf dem Papier könnte sich der Bezirk im Südwesten als #Radfahrerparadies bewerben. Doch die Realität sieht anders aus. Viele der Radwege sind marode. Etwa am #Schlachtensee, dem touristischen Hotspot des Bezirks. Wer vom S-Bahnhof Nikolassee parallel zum See zum S-Bahnhof Mexikoplatz radelt, braucht starke Nerven und Mut zum Risiko. Junge Baumtriebe überwuchern den ohnehin schmalen Weg, rechts lassen Mauern keinen Raum für Fahrfehler, links droht der Absturz vom Bordstein.

Viele der #Radwege in Zehlendorf sind alt und bestenfalls notdürftig #ausgebessert. So müssen Radfahrer auf der #Argentinischen Allee und der #Clayallee höllisch aufpassen, mit ihren Rädern nicht die Umrandungen, die die Fahrradwege begrenzen, …

Bus + Radverkehr: Neue Busverbindungen zum S-Bahnhof Zehlendorf geplant Das neue Stadtquartier in Lichterfelde Süd soll laut Nahverkehrsplan eine Direktverbindung zum S-Bahnhof Zehlendorf erhalten., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article216397835/Neue-Busverbindungen-zum-S-Bahnhof-Zehlendorf-geplant.html

Steglitz-Zehlendorf. Neue #Busverbindungen, kürzere #Taktzeiten auf mehreren Linien und der Bau einer Mittelinsel vor der Gießensdorfer Grundschule – das sind nur einige Verkehrsprojekte, die laut Nahverkehrsplan (NVP) des Senats von diesem Jahr an in Steglitz-Zehlendorf umgesetzt werden sollen. Oliver Friederici, Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Lankwitz, hatte im Abgeordnetenhaus nach den konkreten Plänen des Senats für den Bezirk gefragt und eine Übersicht über die Vorhaben erhalten.

Neben dem Ausbau verschiedener #Radwege, wie der #Teltowkanal-Route und dem #Radfernweg Berlin-#Leipzig, stehen die meisten Veränderungen bei den Buslinien an. So sind im Nahverkehrsplan für die Jahre 2019 bis 2023 beim Busverkehr einige Verbesserungen geplant. Der Anteil der Strecken, die tagsüber im #10-Minuten-Takt fahren, wird vergrößert. Geplant sind außerdem neue #Direktverbindungen, um neue Stadtquartiere anzubinden.

Radverkehr: Senat zieht Bilanz So viel Geld investiert Berlin in den Radverkehr, aus Berliner Zeitung

Im #Schleichtempo ging es los. Doch inzwischen haben die Bemühungen, Berlin zur #Fahrradstadt umzugestalten, an Tempo gewonnen. Im vergangenen Jahr hat die Verwaltung 13,4 Millionen Euro abgerufen – vor allem, um #Radwege zu sanieren, neue Trassen einzurichten und die Planungsgesellschaft #Infravelo zu unterstützen. Das geht aus einer Auflistung der Verkehrsverwaltung hervor. Zwar wurde auch im vergangenen Jahr nur ein Teil des Geldes, das im Landeshaushalt für den #Radverkehr zur Verfügung steht, tatsächlich verbraucht. Doch mit rund 73 Prozent ist der Anteil größer als in vergangenen Jahren.

„Dies ist, erfreulicherweise aus Sicht der Senatsverkehrsverwaltung, gegenüber 2017 immerhin fast eine Verdoppelung der verausgabten Mittel“, sagt Jan Thomsen, Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne). „Ein halbes Jahr nach Verabschiedung des #Mobilitätsgesetzes beginnen die ersten fest etablierten Strukturen für mehr, bessere und sichere Radverkehrsanlagen …

Radverkehr: Benutzungspflicht von Radwegen aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hat sich die #Gesamtlänge aller #Radwege und die Länge der davon als #benutzungspflichtig
gekennzeichneten Radwege in Berlin seit 2013 entwickelt (in km, jahresweise)?
Antwort zu 1:
Der Datenbestand zu den Radverkehrsanlagen und der Radwegebenutzungspflicht ist im
FIS-Broker unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/fis-broker/
vorzufinden. Der Datenbestand beinhaltet jedoch keine Angaben zum Zeitpunkt, seit wann
die Radverkehrsanlage angeordnet oder baulich geschaffen bzw. als benutzungspflichtig
ausgewiesen wurde. Daher ist eine jahresweise Angabe nicht möglich.
Die Gesamtlänge von Radverkehrsanlagen inklusive Bussonderfahrstreifen beträgt circa
1.760 Kilometer, davon sind circa 590 Kilometer als benutzungspflichtig ausgewiesen
(Stand vom 10.04.2017).
Frage 2:
Welche Vorgaben sind aktuell zu erfüllen (gesetzlich, durch Verordnungen oder durch die Rechtsprechung
vorgegeben), damit Radwege als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden können (z.B. bezüglich ihres
baulichen Zustandes, der Verkehrssicherheit etc.)?
2
Antwort zu 2:
Die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht richtet sich nach § 45 Absatz 1 Satz 1
und Absatz 9 Satz 1, 3 und 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Anordnung von
benutzungspflichtigen Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295) erfolgt
innerorts dort, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Die
Anordnung einer Benutzungspflicht auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237,
240 oder 241) erfordert innerorts zudem eine aufgrund der besonderen örtlichen
Verhältnisse bestehende, über das normale Maß hinausgehende, Gefahrenlage. Weitere
Vorgaben für die Berliner Straßenverkehrsbehörden bestehen insbesondere in der
bundesweit einheitlichen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO).
Die Straßenverkehrsbehörden nehmen eine Gesamtschau vor und berücksichtigen bei der
Prüfung einer Radwegebenutzungspflicht eine Vielzahl von Aspekten, beispielsweise die
Verkehrsbelastung, den Straßenquerschnitt besonders hinsichtlich der Lage von Gleisen
(Straßenbahn), Unfallzahlen, die Komplexität der Verkehre bzw. Verkehrs-/ Strecken-/
Knoten-Regelungen und Sichtverhältnisse, abweichende Geschwindigkeiten zur
Regelgeschwindigkeit 50 km/h, Breite der Fahrspuren und Zustand/ Aufbau der baulich
angelegten Radwege, aber auch bekannte regelmäßige Einflüsse durch Witterung.
Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Radwegebenutzungspflicht wird
angewendet.
Frage 3:
Welche Zielsetzungen verfolgt der Senat in Bezug auf die Festlegung der Benutzungspflicht für Radwege?
Antwort zu 3:
Die Radwegebenutzungspflicht ist an die bundesgesetzliche Normierung gebunden. Eine
Anordnung erfolgt nur dann, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend
geboten ist. Die Vorgehensweise steht auch im Einklang mit § 10 Berliner Mobilitätsgesetz
(MobG), wonach im Rahmen der Vision Zero durch entsprechende Maßnahmen
Verkehrsunfällen mit schweren Personenschäden vorzubeugen ist.
Frage 4:
Werden derzeit in Berlin alle Radwege, die die genannten Vorgaben erfüllen, als benutzungspflichtig
gekennzeichnet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Ja, die Berliner Straßenverkehrsbehörden setzen die gesetzlichen Vorgaben konsequent
um. Die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht ist entsprechend der oben
genannten Anforderungen allerdings nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme im Land
Berlin.
3
Frage 5:
Was unternimmt der Senat, um den baulichen Zustand bestehender Radwege so weit zu verbessern, dass
die baulichen Anforderungen für eine Benutzungspflicht erfüllt werden? Wie viele km bestehende Radwege
sollen in diesem Sinne in den nächsten Jahren saniert werden?
Antwort zu 5:
Der Senat ist bei der Sanierung von Radwegen bestrebt, nicht nur die baulichen
Anforderungen für eine Benutzungspflicht herzustellen, sondern darüber hinaus nach und
nach eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur im Sinne des Mobilitätsgesetzes zu schaffen.
In diesem Sinne sollen in den nächsten Jahren je nach den im Rahmen der
Haushaltsbeschlüsse zur Verfügung gestellten personellen und finanziellen Ressourcen
bis zu 100 Kilometer Radwege saniert werden.
Frage 6:
Wie sind für die Sanierung bzw. den Ausbau bestehender Radwege die Zuständigkeiten zwischen den
Bezirken und der GB infraVelo GmbH abgegrenzt?
Antwort zu 6:
Für die Sanierung der Radwege sind die Baulastträger, also in der Regel die jeweiligen
Bezirksämter zuständig. Die GB infraVelo GmbH befindet sich derzeit noch im personellen
Aufbau und kann nach entsprechendem Aufwuchs zukünftig die Bezirksämter bei der
Sanierung von Radwegen unterstützen. Dies muss immer im Einzelfall geprüft werden, da
die GB infraVelo GmbH insbesodnere für größere Radverkehrsinfrastruktur-Vorhaben
eingesetzt werden soll.
Frage 7:
Werden Radwege, die nach der Sanierung die genannten Vorgaben erfüllen, in Zukunft als
benutzungspflichtig gekennzeichnet werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Ja. Der Zustand baulich angelegter Radwege ist bei der Prüfung zur Anordnung einer
Radwegebenutzungspflicht zu berücksichtigen. Sofern eine Benutzungspflicht nur
aufgrund des verkehrsunsicheren Zustandes eines Radweges nicht angeordnet wurde,
wäre nach Herstellung eines verkehrssicheren Zustandes eine
Radwegebenutzungspflicht, sofern die ursprünglichen (verkehrlichen) Voraussetzungen
sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert vorliegen, anzuordnen.
Berlin, den 24.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Neue Radwege bauen – alte nicht vergessen…, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Wie bewerten der Senat und die Bezirke den #Zustand der vorhandenen #Radwege Berlins?

 

Antwort zu 1:

 

Derzeit erfolgt in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die europaweite Ausschreibung für ein #Erhaltungsmanagementsystem, mit dessen Hilfe die #Zustandsbewertung der Fahrbahnen erfolgen wird. Die Bewertung von Rad- und Gehwegen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einer zweiten Stufe. Aktuell können noch keine belastbaren Aussagen zum Gesamtzustand aller Radwege erfolgen.

 

Lichtenberg:

Einige Radwege sind stark erneuerungsbedürftig.

 

Mitte:

Viele der baulich angelegten Radwege sind bereits „in die Jahre gekommen“ und weisen eine Vielzahl von Vorschädigungen auf. Diese werden jedoch im Rahmen der Straßenunterhaltung durch kleinteilige Reparaturen weiter verkehrssicher gehalten und im

 

Rahmen der Möglichkeiten sukzessive durch grundhafte Sanierungen und Umbaumaßnahmen langfristig verbessert.

 

Bereits in den letzten Jahren wurden die Planungen zur Radverkehrsinfrastruktur nach dem jeweils aktuellen Stand geplant und umgesetzt. Hierbei finden die Planungsvorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Verkehrslenkung Berlin Beachtung.

 

Eine geschaffene Verkehrsinfrastruktur weist eine gewisse Lebensdauer auf. Gleichzeitig verändert sich das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung. Dass nicht jede Entwicklung eine zügige Neugestaltung der Verkehrsinfrastruktur zur Folge hat, ist evident. Bekannt ist, dass die Radverkehrsinfrastruktur in vielen Bereichen nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Auch aus diesem Grund, wurde die Radwegebenutzungspflicht (Verkehrszeichenzeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) in vielen Fällen aufgehoben.

 

Pankow:

Der Zustand der vorhandenen Radwege, wie auch des gesamten öffentlichen Straßenlandes im Bezirk Pankow, ist Ausdruck der bisherigen dauerhaften und leider auch weiter anhaltenden Unterfinanzierung der planmäßigen bezirklichen Straßenunterhaltung.

 

Reinickendorf:

Die baulich vorhandenen Radwege entsprechen zum großen Teil nicht den derzeit gültigen technischen Vorschriften und befinden sich teilweise in einem nicht zufrieden stellenden Zustand.

 

Spandau:

Die Radwege in Spandau befinden sich in einem sehr unterschiedlichen Zustand zwischen sehr gut und mangelhaft. Viele Radwege sind allerdings für die heutigen Nutzungsansprüche zu schmal.

 

Tempelhof-Schöneberg:

Die Radwege im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befinden sich im unterschiedlichen Zustand. Auf den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen angelegte Radverkehrsanlagen sind in der Regel gut ausgebaut. Die Radverkehrsanlagen in den Seitenräumen der Hauptverkehrsstraßen und im untergeordneten Straßennetz entsprechen in ihrer Breite und dem Zustand größtenteils nicht dem gewünschten Fahrkomfort.

 

 

Frage 2:

 

Wer ist für die Beseitigung von Schäden (etwa durch Baumwurzeln) oder anderweitige Behinderungen verantwortlich?

 

Antwort zu 2:

 

Die Zuständigkeit für die Beseitigung von Schäden obliegt dem jeweiligen Straßen- und Grünflächenamt in seiner Funktion als Straßenbaulastträger gem. § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG).

 

Frage 3:

 

Wie läuft die Schadensfeststellung und die Behebung dieser ab?

Antwort zu 3:  Lichtenberg:

Die Schadensfeststellung erfolgt im Regelfall im Rahmen der regelmäßigen visuellen

Überwachung des Straßenzustandes durch die Straßenbegehenden. Zudem werden Hinweise durch Verkehrsteilnehmer gegeben. Die Instandsetzung erfolgt nach Priorität.

 

Mitte:

Gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 7 BerlStrG – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins (AV Straßenüberwachung) werden die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in Begehungsklassen eingeteilt und zur Überwachung der Verkehrssicherheit durch Bauaufseher/ Straßengeher begangen.

 

Straßen der Begehungsklasse I (Straßen oder Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelastung von werktäglich mehr als 10.000 Kraftfahrtzeugen in 24 Stunden und Straßen und Straßenabschnitte, die von öffentlichen Verkehrsmitteln des Oberflächenverkehrs benutzt werden, sowie Fußgängerbereiche in Geschäftsgebieten) werden zweimal im Monat begangen. Straßen der Begehungsklasse II (alle übrigen Straßen oder Straßenabschnitte) werden einmal in zwei Monaten begangen.

Im Rahmen der Überwachung ist u.a. auf Schäden am Straßenkörper, Verkehrshindernisse, Straßenzubehör, Schäden oder Mängel an Baustellenabsperrungen sowie auf Verkehrsgefährdungen durch Einrichtungen, die als Sondernutzung zugelassen wurden, zu achten.

 

Hierbei werden auch die Radwege kontrolliert. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und zur Beseitigung an vertraglich gebundene Firmen weitergeleitet. Im Falle von schwerwiegenden Schäden, welche eine verkehrssichere Nutzung der Radwege nicht mehr ermöglichen, werden Sofortmaßnahmen zur Sicherung und Absperrung eingeleitet. Festgestellte Verkehrsgefährdungen im Zusammenhang mit Sondernutzungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet und der Sondernutzer aufgefordert, hier umgehend für Abhilfe zu sorgen.

 

Großflächige Schäden und längerfristige Erhaltungsmaßnahmen werden den zuständigen Bezirksingenieur/innen gemeldet, um entsprechende Baumaßnahmen zu planen und auszuschreiben, sowie die entsprechenden Abschnitte in die Investitionsplanung aufzunehmen.

 

Pankow:

Im Rahmen der durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Straßenüberwachung) vorgeschriebenen Straßenbegehungen werden die Radwege als Bestandteil der jeweiligen Straße mit begangen, festgestellte Schäden aufgenommen und einzeln nach Ort, Lage, Art/Form, Befestigungsart, Fläche und Tiefe bewertet. Bei Feststellung bestimmter Kriterien, z. B. die Tiefe eines Straßenschadens, wird dieser als Gefahrenstelle betrachtet. Somit ist erkennbar, dass nicht jeder Straßenschaden auch automatisch eine Gefahrenstelle ist.

 

Werden Gefahrenstellen in Radwegen festgestellt, erfolgt nach Kenntnisnahme dieser die umgehende Beauftragung. Die Beseitigung der Gefahrenstelle erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten i.d.R. am nächsten Werktag. Wenn keine dauerhafte Schadensbeseitigung erfolgen kann, wird die Gefahrenstelle gesichert (z. B. mit einer Absperrung) bzw. provisorisch beseitigt (z. B. mit Kaltasphalt).

 

Reinickendorf:

Schäden werden einmal über die Begehung, entsprechend der Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz zur Straßenüberwachung des öffentlichen Straßenlandes, festgestellt. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Meldungen durch Bürger, Polizei und über das Ordnungsamt. Festgestellte Mängel werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Gefahrenstellen innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Ist eine Behebung der Schäden nicht möglich, so wird mit entsprechenden Verkehrszeichen darauf hingewiesen.

 

Spandau:

Die Schäden werden entweder im Rahmen der regelmäßigen Begehung auf Grundlage der AV Straßenüberwachung oder gezielte Überprüfung konkreter Abschnitte festgestellt oder durch Dritte gemeldet. Kleinere Schäden werden umgehend beseitigt. Wenn Baumwurzeln betroffen sind, oder es sich um größere Schäden handelt muss eine Ortsbesichtigung vorgenommen, gegebenenfalls auch eine aufwändigere Planung veranlasst werden.

 

Tempelhof-Schöneberg:

Die Schadensfeststellung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen während der Beläufe durch Straßenbegeherinnen und Straßenbegeher. Die Behebung der Gefahrenstellen erfolgt durch vom Bezirksamt beauftragte Baufirmen.

 

 

Frage 4:

 

Wie lange dauert eine Schadensfeststellung und die Behebung im Regelfall in den einzelnen Bezirken?

Antwort zu 4:  Lichtenberg:

Wie bereits erwähnt, werden die Schäden im Zuge der regelmäßigen Straßenbegehungen

festgestellt. Der zeitliche Aufwand (zwischen Erfassung und Instandsetzung) wird statistisch nicht erfasst. Die zeitliche Dauer der Behebung der Schäden ist abhängig vom Umfang, der Wertigkeit und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

 

Mitte:

Kleinteilige Reparaturen werden durch die vertraglich gebundenen Gefahrenstellenfirmen in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Feststellung ausgeführt.

Großflächige Unterhaltungsmaßnahmen sowie Investitionsmaßnahmen bedürfen einer längerfristigen Vorbereitung und können einen Vorlauf von mehreren Jahren nach sich ziehen.

 

Pankow:

Die Schadensfeststellung ist vom turnusmäßigen Straßenbegang der in der o.a. Ausführungsvorschrift geregelt ist abhängig (Straßen der Begehungsklasse I – zweimal im Monat, Straßen der Begehungsklasse II – einmal in zwei Monaten). Zur Behebung von Gefahrenstellen siehe Antwort zu Frage 3.

 

Reinickendorf:

Schäden werden einmal über die Begehung, entsprechend der Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz zur Straßenüberwachung des öffentlichen Straßenlandes, festgestellt. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Meldungen durch Bürger, Polizei und über das Ordnungsamt. Festgestellte Mängel werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Gefahrenstellen innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Ist eine Behebung der Schäden nicht möglich, so wird mit entsprechenden Verkehrszeichen darauf hingewiesen.

 

Spandau:

Wegen der unterschiedlichen Schäden und deren Ursachen lässt sich dies nicht pauschal beantworten. Kleinere Schäden werden in der Regel innerhalb weniger Tage, Gefahrenstellen ggf. am selben Tag beseitigt. Sind größere Eingriffe in den Wurzelraum oder umfangreiche Planungen erforderlich, dauert es deutlich länger. Bei dichtem Baumbestand kann unter Umständen gar keine Reparatur erfolgen.

 

Tempelhof-Schöneberg:

Die Hauptstraßen werden nach der AV Straßenbegang zweimal im Monat und die Nebenstraßen einmal in zwei Monaten belaufen. Die Dauer der Behebung hängt von den Ursachen ab und kann sich zwischen unverzüglich bei Gefahrenstellen und längeren Zeiträumen erstrecken, wenn erst noch weitere Prüfungen durchgeführt werden müssen.

 

Frage 5:

 

Reichen die vorhandenen Mittel und das Personal für eine adäquate Schadensfeststellung und Behebung auf den vorhandenen Radwegen Berlins?

Antwort zu 5:  Lichtenberg:

Aus der Sicht des Fachamtes nicht.

 

Mitte:

Hierbei ist zwischen der Schadensfeststellung sowie der kleinteiligen Reparatur und grundhaften Sanierungen von Radwegen zu unterscheiden.

Die vorhandenen Straßenunterhaltungsmittel sowie das Personal reichen aus, um die Schäden festzustellen und umgehende kleinteilige Reparaturen zu veranlassen. Für großflächige Unterhaltungsmaßnahmen sowie grundhafte Verbesserungen der Radwege stehen inzwischen in der Regel ebenfalls ausreichend Haushaltsmittel, nicht zuletzt aus den Sonderprogrammen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zur Verfügung. Jedoch reichen die personellen Kapazitäten in der Regel nicht aus, um hier die bereitgestellten Mittel zeitnah umzusetzen. Erschwert wird dies durch den Umstand, dass es in der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt trotz Stellenaufwüchsen nur schwer gelingt, geeignetes Fachpersonal zu rekrutieren.

 

Pankow: Nein.

 

Reinickendorf:

Die finanziellen Mittel des Bezirkes, hier der Titel für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes, reichen lediglich für die Beseitigung von Gefahrenstellen. Eine grundhafte Instandsetzung ist hiermit nicht möglich. Finanzielle Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden nur bewilligt, wenn die Radwege den geltenden technischen Standards entsprechen. Da aber die meisten Radwege unterdimensioniert sind, erfolgt keine Finanzierung.

 

Spandau:

Für eine Schadensfeststellung entsprechend der AV Straßenüberwachung reicht das vorhandene Personal aus. Soll die Kontrollfrequenz erhöht werden, ist das nicht der Fall. Für eine zügige Planung, Baudurchführung und Konfliktlösung reicht das vorhandene Personal u.a. auch deshalb nicht aus, weil das Land Berlin und hier insbesondere die Bezirke sowohl hinsichtlich der Bezahlung als auch der Arbeitsbedingungen kein attraktiver Arbeitgeber für Bauingenieure ist.

 

Tempelhof-Schöneberg:

Aus Sicht des Bezirksamtes reichen die zur Verfügung stehenden Mittel und das Personal für eine adäquate Schadensfeststellung und -behebung nicht aus.

 

 

Frage 6:

 

Was tut der Senat und was tun die Bezirke, um die Radwege auch zukünftig in Schuss zu halten und zu bringen?

 

Antwort zu 6:

 

Aus dem aufzubauenden Erhaltungsmanagementsystem (siehe Antwort zu Frage 1) sollen Bauprogramme abgeleitet werden, die als Grundlage für die Investitions- und Unterhaltungsplanung der Baulastträger dienen. Diese müssen seitens der Baulastträger mit personellen und finanziellen Mitteln untersetzt werden.

 

Derzeit stellt der Senat den Bezirken zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Titel

„Unterhaltung des Straßenlandes – Sonderprogramm Straßensanierung“ (Kapitel 2707, Titel 52130). Neben der Sanierung von Fahrbahnen und Gehwegen werden daraus auch Sanierungsmaßnahmen von Radverkehrsanlagen finanziert. Außerdem werden zweckgebunden Mittel zur Sanierung von Radverkehrsanlagen aus dem Kapitel 0730, Titel 52108 (Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs) den Bezirken zur Verfügung gestellt. Beide Titel wurden in den letzten Jahren sukzessive erhöht.

 

Auch mit dem Ziel der Senkung der Unterhaltungs- und Sanierungskosten werden den Bezirksämtern zusätzliche investive Mittel der Titel 0730 und 2920 72016 (Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr) zur Verfügung gestellt, mit denen die Radverkehrsanlagen in bestimmten Straßenabschnitten komplett oder weitestgehend erneuert werden können.

 

Die entsprechenden Maßnahmen, werden mit den jeweiligen Mitarbeitenden der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in turnusmäßig stattfindenden Steuerungsrunden besprochen und abgestimmt.

 

Mittel- bis langfristig ist geplant, auch die landeseigene Gesellschaft GB infraVelo GmbH an der Sanierung und dem Erhalt ausgewählter Radverkehrsanlagen zu beteiligen.

 

Lichtenberg:

Ohne Bereitstellung von Sondermitteln zur Verbesserung Radinfrastruktur beschränkt sich die Instandhaltung nur auf Kleinreparaturen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage.

 

Mitte:

Der Senat stellt mit seinen Titeln Radwegsanierungsprogramm HT 0730 / 521 08, Radverkehrsinfrastrukturprogramm Haushaltstitel 0730 / 720 16 und

Radverkehrsinfrastrukturprogramm Haushaltstitel 2920 / 720 16 (KInvFG1-Mittel) finanzielle Mittel für die Bezirke bereit, damit diese Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen umsetzen können. Die Vorhaben werden in regelmäßig stattfindenden Runden zwischen Senat und Bezirk besprochen.

Zudem wurde die infraVelo GmbH mit dem Ziel gegründet, Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrnaufgaben im Zusammenhang mit anstehenden Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Land Berlin umzusetzen. Konkrete Projektabsprachen mit dem Bezirk Mitte haben noch nicht stattgefunden.

Durch das Mobilitätsgesetz wurden jedem Bezirk zwei Radverkehrsplaner-Stellen zugeschrieben. Diese konnten im Bezirk Mitte von Berlin, auch nach mehrmaliger Ausschreibung, noch nicht final besetzt werden.

 

Pankow:

Dem Handeln des Bezirkes Pankow sind durch die weitere dauerhafte Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung enge Grenzen gesetzt.

Ebenfalls muss betont werden, dass die vorhandenen finanziellen Mittel für das öffentliche Straßenland in seiner Gesamtheit einzusetzen sind. Zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende sind in Bezug auf die Straßenüberwachung gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende und ein eventueller Schaden soll von allen gleichermaßen abgewendet werden. Hinzu kommt, dass gerade Radfahrende sämtliche Straßenbestandteile (Gehwege, Radwege und Fahrbahnen) nutzen und teilweise nach § 2 Abs. 4 und 5 StVO auch nutzen dürfen/müssen.

Eine Verbesserung des örtlich anzutreffenden Zustandes kann nur mit mehr Personal und einer bedarfsgerechten Finanzierung erzielt werden.

 

Reinickendorf:

Die finanziellen Mittel des Bezirkes, hier der Titel für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes, reichen lediglich für die Beseitigung von Gefahrenstellen. Eine grundhafte Instandsetzung ist hiermit nicht möglich. Finanzielle Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden nur bewilligt, wenn die Radwege den geltenden technischen Standards entsprechen. Da aber die meisten Radwege unterdimensioniert sind, erfolgt keine Finanzierung.

 

Spandau:

Die Bezirke tun alles, was unter den vorhandenen Rahmenbedingungen möglich ist um die Verkehrssicherheit aller Straßenbestandteile für alle Verkehrsteilnehmende sicherzustellen.

 

 

 

1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

 

Tempelhof-Schöneberg:

Im Rahmen der Straßenunterhaltung können aufgrund der begrenzten

Mittel durch den Bezirk nur die unmittelbaren Gefahrenstellen beseitigt werden. Im Weiteren ist der Fachbereich Straßen bemüht, mit zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln – auch von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – auch Radwegabschnitte instand setzen zu lassen.

 

 

Berlin, den 1. August 2018 In Vertretung

Stefan Tidow

 

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Kreuzberg setzt sich durch XXL-Radwege sollen ab September gebaut werden – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/kreuzberg-setzt-sich-durch-xxl-radwege-sollen-ab-september-gebaut-werden-30515412

Zwei Meter breite, mit Pollern abgetrennte und grün markierte #Radstreifen: Nach monatelangen Verzögerungen sollen diese #XXL-Radwege der Zukunft nun doch gebaut werden, voraussichtlich ab September an der #Hasenheide an der Bezirksgrenze von Friedrichshain-Kreuzberg zu Neukölln.

Wie der rbb berichtet, hält der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen), Einwände der #Feuerwehr gegen die verbreiterten Radspuren für wenig stichhaltig. Denn dort, wo die breiten #Radwege hinsollen, stünden jetzt parkende Autos – für die Feuerwehr und deren Einsatzwagen ergäben sich somit keine Verschlechterungen im Vergleich zur bestehenden Situation.

Ursprünglich sollten die neuen Radwege unmittelbar nach Ende der Frostperiode angelegt werden. Die Feuerwehr argumentierte, ihrer Einsatzwagen könnten womöglich nicht mehr nahe genug an brennende Häuser heranrücken, um im Notfall Menschen über Drehleitern zu retten. Auch wurde angeführt, die Poller am Rande der Radwege könnten …