Schiffsverkehr: Verkehr in Berlin: Abriss der Elsenbrücke blockiert Auto- und Schiffsverkehr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228742895/Abriss-der-Elsenbruecke-blockiert-Auto-und-Schiffsverkehr.html

Durch den #Neubau der #Elsenbrücke kommt es auch auf der #Spree zu Einschränkungen. Das trifft vor allem #Ausflugsdampfer.

Schon heute sieht man auf der Elsenbrücke die Vorbereitungen für die #Abrissarbeiten. Sie bedeuten Einschränkungen für den Autoverkehr, der schon seit Monaten nur noch auf der westlichen Teilbrücke geführt wird. Der Neubau der 185 Meter langen Verbindung zwischen Friedrichshain und Treptow schränkt nicht nur den #Straßenverkehr ein. Auch darunter – auf der Spree – bedeuten die Arbeiten starke Belastungen, die die #Spreeschifffahrt empfindlich treffen.

Wie stark, macht die Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion deutlich. Zwar sei es eines der Planungsziele, die Auswirkungen auf die #Schifffahrt so gering wie möglich zu halten, teilt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in der Antwort mit. Jedoch sei aufgrund der komplexen Konstruktion des Brückenbauwerks „während der gesamten Bauzeit“ bis planmäßig zum Jahr 2028 mit Einschränkungen zu rechnen.

Ab September: Sechswöchige #Vollsperrung der Elsenbrücke
Für den Rückbau der südöstlichen Teilbrücke werde es „voraussichtlich ab September 2020 eine bis zu sechswöchige Vollsperrung geben“, teilte …

Straßenverkehr: Schönhauser Allee (Pankow): Abriss der Brücke – Einschränkungen beim S-Bahn- und Fernverkehr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article228547799/Abriss-der-Schoenhauser-Allee-Bruecke-U2-Trasse-kann-bleiben.html

Beim #Neubau der #Brücke der #Schönhauser Allee drohen Einschränkungen beim #S-Bahn- und #Fernverkehr. Für die #U-Bahn besteht Hoffnung.

Auf der Brücke Autos, Straßenbahnen und Lastwagen, unter der Brücke die Ringbahn und Gleise des Fernverkehrs. Und zwischen den beiden Segmenten: die Hochbahn-Trasse der BVG Linie #U2. Die 132 Jahre alte Schönhauser-Allee-Brücke wird seit Generationen massiv beansprucht. Für Laien ist die mehrfach überbaute Konstruktion dennoch schwer erkennbar.

Fest steht, dass der Senat die Überbrückung des #Bahngrabens ab 2024 gegen einen kompletten Neubau ersetzen muss. Dabei drohen bis zum Ende des Jahrzehnts erhebliche Verkehrsprobleme für die gesamte Region in Pankow und Prenzlauer Berg. Nach Informationen der Berliner Morgenpost sind die Planer aber zumindest eine große Sorge los.

So soll die Auto- und Straßenbahnbrücke zu beiden Seiten des Viadukts der Hochbahn so aufgebaut sein, dass sie von der U2-Trasse auf den Ständern von den kaputten Bereichen darunter entkoppelt ist. In dem Fall ließen sich die beiden Teilstücke …

Straßenverkehr: A100 wird ab heute mehrfach gesperrt – das ist der Grund, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227645629/A100-Berliner-Stadtring-wird-mehrfach-gesperrt.html

Ab Montag müssen sich Autofahrer auf der #A100 auf Einschränkungen einstellen. Hintergrund ist der #Neubau der #Rudolf-Wissell-Brücke

Autofahrer müssen in der zweiten Novemberhälfte auf der A100 mit Einschränkungen und Staus rechnen. Ab Montag, den 19. November beginnen #Vollsperrungen, zudem stehen in Teilabschnitten bis Ende des Monats nur zwei statt drei #Fahrstreifen zur Verfügung.

Hintergrund des Ganzen ist der geplante Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke. Für diesen finden nun verschiedene #Vorarbeiten und Untersuchungen auf mögliche #Kampfmittel statt, die sich in dem Bereich noch aus dem Zweiten Weltkrieg befinden könnten.

Vollsperrungen auf der A100 in mehreren Nächten
Die erste Sperrung stand in der Nacht vom 18. auf den 19. November in der Zeit von 22 bis 5 Uhr an. Die A100 wurde zwischen der Anschlussstelle (AS) Kaiserdamm und dem Autobahndreieck (AD) Funkturm in Richtung Neukölln …

Straßenverkehr: Verkehr in Marzahn-Nord, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für den #Neubau der #Wuhletalbrücke?
Frage 2:
Wann ist frühestens mit dem Beginn der Baumaßnahme zu rechnen und wie viel Zeit wird für den Bau selbst
veranschlagt?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Erneuerung der Wuhletalbrücke wird derzeit vorbereitet. Die Planungsleistungen
sollen an ein Ingenieurbüro vergeben werden. Aufgrund der Höhe der Baukosten
errechnet sich ein Honorar, welches oberhalb des sogenannten Schwellenwertes liegt.
Deshalb müssen die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Das
Vergabeverfahren wird in diesem Jahr zum Abschluss kommen.
Nach derzeitigem Planungsstand ist mit einem Baubeginn im Jahr 2022 zu rechnen. Die
Bauzeit beträgt ca. 2,5 Jahre.
Frage 3:
Wie schätzt der Senat nach der erfolgten #Komplettsperrung der Brücke die getroffenen Verkehrsregelungen
und die Verkehrssituation im Allgemeinen ein? Gibt es Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge, die an
den Senat herangetragen wurden und die geprüft werden?
Antwort zu 3:
Die Sperrung wurde erfolgreich am 03.06.2019 gemäß der Anordnung der
Verkehrslenkung Berlin umgesetzt. Bis auf kleinere Nachbesserungen in der
Beschilderung gibt es keine Beanstandungen.
Beschwerden bezüglich der Sperrung und der notwendigen Umleitung sind bislang nicht
bekannt.
2
Frage 4:
Auf welcher fachlichen Grundlage erfolgte seinerzeit die Entscheidung, für die sanierungsbedürftige Brücke
einen Neubau zu planen?
Antwort zu 4:
Die Wuhletalbrücke wurde im Jahr 1984 errichtet. Es handelt sich um eine zweifeldrige
massive Spannbetonbrücke als Balkenreihentragwerk. Die verwendeten Fertigteilträger
BT 70 und BT 700 stammen aus verschiedenen Herstellungsjahren. Der bei den
Fertigteilträgern verwendete Hennigsdorfer Spannstahl ist
spannungsrisskorrosionsgefährdet. Statische Nachweise erfolgen auf Grundlage der
Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion. Bei den Spannstählen besteht in statischer
Hinsicht kein ausreichendes Ankündigungsverhalten. Im Versagensfall ist demnach der
Bruch ohne sichtbare Vorankündigung zu erwarten. Als Schlussfolgerung der
theoretischen Tragwerksbetrachtung ergibt sich entweder die Verstärkung, die
Herabstufung oder der Abriss der Brücke.
In weiteren Bewertungen hat der Baulastträger den regulären Prüfzyklus für die
Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf jährliche Sonderprüfungen verkürzt. Geprüft werden
können nur die sichtbaren Unterseiten der Fertigteilträger und die Außenseiten der
Brücke. Im Prüfergebnis wurden Feuchtstellen nach Regen, Abplatzungen und
Aussinterungen insbesondere an auflagernahen Bereichen festgestellt. Es gibt eine
fortschreitende Rissbildung analog einer Treibreaktion. Die eingebauten Stegseiten der
einzelnen Träger sind nicht prüfbar. Diese können auch nicht temporär freigelegt werden,
so dass keine umfassende Bauwerksprüfung möglich ist. D.h., dass trotz bekannter
Schäden an dieser Konstruktion nicht die vollständige Bauwerksprüfung erfolgen kann.
Eine Verstärkung oder eine Herabstufung der Brücke würde unter den vorgenannten
Gründen keine Verbesserung für das Bauwerk darstellen. Deshalb erfolgten die
Vollsperrung und die Anmeldung zum Ersatzneubau.
Frage 5:
Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats für einen Neubau der Brücke?
Antwort zu 5
Entlang der Wuhletalstraße ist längerfristig eine Straßenbahnstrecke zu berücksichtigen,
die die heutige Endstelle Falkenberg in Hohenschönhausen mit der Linie M 8 nach
Ahrensfelde verknüpfen soll. Gleichzeitig hat die Märkische Allee als Hauptverkehrsstraße
maßgebliche Verbindungsfunktion zu erfüllen. Ein Verzicht auf das Brückenbauwerk führt
zu einer niveaugleichen Kreuzung, die perspektivisch beiden Verkehrssträngen nicht
gerecht wird.
Frage 6:
Gibt es Gründe aus Sicht des Senats, die womöglich gegen einen Neubau sprechen? Wenn ja, welche sind
das?
Frage 7:
Hat es Prüfungen gegeben, die die Notwendigkeit des vorhandenen Brückenbauwerks analysiert haben?
Wenn nein, warum nicht?
3
Frage 8:
Wäre es aus Sicht des Senats denkbar, auf einen Brückenneubau zu verzichten, das vorhandene Bauwerk
abzubauen und stattdessen eine neue Kreuzungssituation mit einer Lichtzeichenanlage an der Märkischen
Allee/Wuhlestraße herzustellen? Wie lange würde schätzungsweise die Realisierung einer solchen
verkehrlichen Lösung im Vergleich zum gedachten Neubau der Brücke dauern?
Antwort zu 6, 7 und zu 8:
Mit der Sperrung der Wuhletalbrücken ist eine provisorische Verkehrsführung über die
Rampenfahrbahnen einschließlich Verknüpfungen mit der Wuhletalstraße verbunden.
Insofern sind bis zum Ersatz der Wuhletalbrücke Einschränkungen für die
Verkehrsführung und die Leistungsfähigkeit der Bundesstraße B 158 zu erwarten.
Ein genereller Verzicht auf die niveaufreie Führung der Hauptrichtungen und die
Verteilung der Ströme über eine niveaugleiche Kreuzung würde dauerhaft zu
Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit der Bundesstraße gegenüber dem Bestand
führen.
Vor dem Hintergrund des Neubaus einer Ortsumfahrung für Ahrensfelde, der Entwicklung
weiterer Gewerbegebiete im Einzugsbereich dieser Nord-Süd-Verbindung wie z.B. dem
Clean-Tech-Park und der langfristig geplanten Straßenbahnverbindung im Zuge der
querenden Wuhletalstraße, ist der Erhalt der teilniveaufreien Verkehrsführung begründet
und zukunftsfähig. Der Fuß- und Radverkehr kann im Zuge der Märkischen Allee in einem
Höhenniveau verbleiben. Zeitaufwändige Variantenuntersuchungen und die Durchführung
eines mehrjährigen Planrechtsverfahrens werden vermieden, die Planungszeit begrenzt.
Frage 9:
Wie wird der Zustand der Märkischen Allee insgesamt eingeschätzt?
Antwort zu 9:
Auf Grund der über einen Zeitraum von ca. 12 Jahren abschnittsweise errichteten
Märkischen Allee, bei der zudem noch unterschiedliche Bauweisen angewandt wurden, ist
der Zustand entsprechend unterschiedlich. Abschnittsweise wurden in den letzten Jahren
bereits Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, so dass zurzeit bei der
Zustandsbeschreibung zwischen „gut“ und „unbefriedigend“ alles anzutreffen ist.
Frage 10:
Welche Baumaßnahmen auf der Märkischen Allee sollen im Rahmen des geplanten Neubaus der
Wuhletalbrücke realisiert werden?
Antwort zu 10:
Die Märkische Allee, zwischen Mehrower Allee und S-Bahnhof Ahrensfelde, hat im Zuge
der B 158 als angebaute Hauptverkehrsstraße maßgebliche Verbindungsfunktionen zu
erfüllen. Der derzeitige Verkehrsraum unterteilt sich in je zwei Fahrspuren je
Richtungsfahrbahn und einem Gehweg, der sich unmittelbar an die Bordanlage des
östlichen Fahrbahnrandes anschließt. Teilbereiche weisen eine dritte Fahrspur auf. Die
Richtungsfahrbahnen sind durch einen Mittelstreifen getrennt, in welchem zum Teil die
4
Straßenbeleuchtung angeordnet ist. Die Aufteilung des Straßenraumes entspricht nicht
den Anforderungen des Mobilitätsgesetzes. Insbesondere der fehlende Radweg steht in
eklatantem Widerspruch zu den Ansprüchen einer zeitgemäßen Verkehrsanlage. Die
vorhandene Verkehrsanlage weist zudem deutliche Schäden auf. Die Borde sind
stellenweise abgängig, die Betonfahrbahnen und bereits bestehende Flickstellen von
Abplatzungen an der Betonfarbahn sind stark beschädigt, es bestehen Spurrinnen und
Risse in der Fahrbahn. Der Gehweg weist starke Unebenheiten auf, wodurch die
Verkehrssicherheit in Teilbereichen eingeschränkt ist. Eine zeitgleiche Durchführung von
Brückenbau und Straße wird angestrebt, um die verkehrlichen Einschränkungen möglichst
gering zu halten.
Frage 11:
Wie soll die Verkehrssicherheit entlang der Märkischen Allee für den Fußverkehr und den Radverkehr
verbessert werden?
Antwort zu 11:
Die Märkische Allee mit mehr als 7 500 m Länge besitzt keine durchgängig geführten
Radverkehrsanlagen. Auch im westlichen Seitenbereich sind Gehwege nur
abschnittsweise vorhanden.
Es ist Ziel des Senates, hier im Zusammenwirken mit dem Straßenbaulastträger, dem
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, und bei investiven Maßnahmen die notwendigen
Anlagen für den Rad- und Fußverkehr in die Planung zu integrieren und neu herzustellen.
Aktuell in Planung befindliche Vorhaben sind der Neubau der Marzahner Brücken, der
Ersatzbau für die Wuhletalbrücke und die grundhafte Straßenausbaumaßnahme zwischen
späterer Ortsumfahrung Ahrensfelde und Mehrower Allee.
Frage 12:
Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Ortsumfahrung Ahrensfelde?
Antwort zu 12:
Das Planfeststellungsverfahren ruht.
Frage 13:
Wurde mit dem Land Brandenburg bereits ein Vertrag über die hälftige Finanzierung der Variante „Trog mit
Deckel“ geschlossen?
Antwort zu 13:
Zwischen dem Land Brandenburg und Berlin wurde entschieden, dass die Aufteilung der
Mehrkosten für die Trogvariante hälftig zwischen Brandenburg und Berlin erfolgt. Diesem
Vorschlag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
zugestimmt. Gegenwärtig werden die notwendigen Vereinbarungen für die Regelung der
Kostenbeteiligung zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern erarbeitet.
5
Frage 14:
Welche Veränderungen wurden zwischenzeitlich an den Planfeststellungsunterlagen unternommen?
Antwort zu 14:
Keine, da das Planfeststellungsverfahren bis zu einer Einigung zwischen Bund /
Brandenburg / Berlin ruht und derzeit keine Planungsleistungen durch den Landesbetrieb
Straßenwesen Brandenburg erbracht werden.
Frage 15:
Wann werden die überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen ausgelegt? Welche Möglichkeiten der
Einflussnahme und Beteiligung bestehen danach noch?
Antwort zu 15:
Da der Überarbeitungsumfang der Unterlagen derzeit nicht abschätzbar ist (neue
Verkehrsprognosen, geändertes Gesetzes- und Vorschriftenwerk, Aktualisierung der
Kartierung und damit der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz erforderlich), ist eine zeitliche
Aussage hierzu nicht möglich.
Frage 16:
Wann ist unter der Voraussetzung, dass es einen Planfeststellungsbeschluss geben wird, nach derzeitigem
Stand schätzungsweise mit dem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 16:
Nach Rechts- und Bestandskraft eines Planfeststellungsbeschlusses sind die
Ausführungsplanungen zu erstellen, die Vergabeunterlagen zu erarbeiten und die
Ausschreibungsverfahren durchzuführen, bevor ein Baubeginn erfolgen kann. Dafür wäre
ein Zeitraum von mindestens 2 Jahren erforderlich. Unter der Voraussetzung, dass diese
Leistungen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens erbracht werden,
könnte ein Baubeginn sofort nach Rechts- und Bestandskraft des
Planfeststellungsbeschlusses erfolgen.
Frage 17:
Teilt der Senat die Auffassung, dass – um die Autoflut im nordöstlichen Umland von Berlin einzudämmen –
der 30-Minuten-Takt nach Werneuchen und die damit verbundene Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in
Blumberg prioritär verfolgt werden müssen? Welche Gespräche verfolgt der Senat hierzu mit dem Landkreis
Barnim und dem Land Brandenburg?
Frage 18:
Inwiefern verfolgt der Senat das Ziel einer Ausweitung der Bestellleistung auf der RB 25?
Antwort zu 17 und zu18:
Aus Sicht des Senats leistet ein bedarfsgerechtes Angebot des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) in die Umlandgemeinden einen Beitrag sowohl zur
Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes als auch zur Senkung der automobilen
6
Verkehrsbelastung im Ballungsraum Berlin. Der Eisenbahn-Regionalverkehr unterliegt
allerdings dem Territorialprinzip, so dass für die Angebotsplanung und die Bestellung von
Infrastrukturmaßnahmen die Zuständigkeit beim jeweiligen Bundesland liegt. Der Abschnitt
Ahrensfelde – Werneuchen liegt dabei – bis auf einen geringen, etwa 400 Meter langen
Abschnitt – ausschließlich im Land Brandenburg. Gleichwohl prüfen die Länder Berlin und
Brandenburg zusammen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg fortlaufend und
gemeinsam, auf welchen Bahnstrecken die Ausweitung der Leistungen erforderlich ist.
Auch die RB 25 wird dabei regelmäßig betrachtet. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl
der angebotenen Züge als auch auf die Erweiterung der zur Verfügung stehenden
Kapazitäten, beispielsweise durch die Verlängerung von Zügen. Nach aktuellem
Kenntnisstand des Senates wären zusätzliche Fahrten nach Werneuchen zwar bei einer
Abweichung von einem 30-Minuten-Takt technisch umsetzbar, würden allerdings bei den
zusätzlichen Fahrten eine Auslassung der Halte Blumberg-Rehhahn (wegen der durch die
Zugbegegnungen vorgegebenen Fahrtzeiten) und des Haltes Blumberg (wegen des
derzeit fehlenden Bahnsteiges) bedingen. Die endgültige Entscheidung zur Realisierung
eines weiteren Bahnsteiges in Blumberg obliegt dabei dem Land Brandenburg.
Berlin, den 08.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Zur Wuhlebrücke Eisenacher Straße in Hellersdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand zu den geplanten #Straßenbaumaßnahmen der #Eisenacher Straße in Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Es sind noch letzte Planungsschritte erforderlich, ansonsten ist die Planung weitgehend
fertig gestellt.“
Frage 2:
Wann wird mit den Baumaßnahmen begonnen werden?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Der Baubeginn ist zum Jahreswechsel 2019/2020 vorgesehen.“
2
Frage 3:
Wie lange werden die Baumaßnahmen in Anspruch nehmen?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Zwischen 4 und 7 Jahren, abhängig von den durch die Senatsverwaltung für Finanzen
festzulegenden Jahresscheiben. Diesbezüglich besteht noch Abstimmungsbedarf.“
Frage 4:
Wie hoch sind die Kosten?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Ca. 5,5 Mio € inkl. Ingenieurleistungen.“
Frage 5:
Wer ist für den #Neubau der #Brücke über die #Wuhle in der Eisenacher Straße zuständig?
Antwort zu 5:
Gemäß Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG), Nr. 10 (6),
liegt die Zuständigkeit für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Brücke im Zuge
der Eisenacher Straße über die Wuhle bei der Hauptverwaltung. Dies ist die
Tiefbauabteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Frage 6:
Wird der Neubau der Brücke gleichzeitig mit dem Straßenbau vollzogen?
Antwort zu 6:
Ein Neubau der Brücken ist, aufgrund des befriedigenden Bauwerkszustandes, kurzfristig
nicht vorgesehen.
Planungen zur Beseitigung der bestehenden Engstelle im Brückenbereich sind derzeit,
wegen der fehlenden Personalkapazitäten, nicht möglich.
Frage 7:
Werden im Rahmen der Baumaßnahmen auch die Radewege erneuert bzw. angelegt?
wenn nein: Warum nicht und wie verträgt sich das mit dem Mobilitätsgesetz?
wenn ja: Werden zugleich auch der Radweg auf der Brücke erneut?
Frage 8:
Ist sichergestellt, dass durch die Baumaßnahme in der Eisenacher Straße zugleich auch der Radweg auf der
Brücke erneuert und im Sinne des Mobilitätsgesetzes angelegt wird?
3
Antwort zu 7 und 8:
Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme der Erneuerung der Eisenacher Straße sind mit
Ausnahme der Brückenbereiche über die Wuhle Radverkehrsanlagen durchgängig
geplant. Im Bereich der Wuhlequerung kann eine vom Kfz-Verkehr unabhängige Führung
wegen fehlender Breiten derzeit nicht erfolgen.
Frage 9:
Wie wird die Buslinie 195 während der Baumaßnahmen umgeleitet?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Das wird nach der Vergabe und damit verlässlicheren Ablaufplanung noch geklärt.“
Frage 10:
Ist dieser Anfrage, aus Sicht des Senats, noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 17.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Elsenbrücke, Neubau, Mobilitätsgesetz, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand der Planung zum #Neubau der #Elsenbrücke und gibt es neue Erkenntnisse zum weiteren
Fortgang? Wie läuft das #Planungsverfahren ab und in welchem Zeitrahmen?
Antwort zu 1:
Das Brückenbauwerk der Elsenbrücke besteht aus zwei getrennten Überbauten. Im August
2018 wurde am südöstlichen Überbau ein ca. 25 m langer horizontaler Riss durch
den Steg mit bis zu 1,8 mm Rissbreite festgestellt. Daraufhin musste der stark befahrene
südöstliche Überbau für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Im Ergebnis der daraufhin
durchgeführten Bauwerksuntersuchungen, Begutachtungen und Nachrechnungen wurde
im November 2018 festgestellt, dass der Überbau nicht instandgesetzt werden kann und
für den motorisierten Verkehr gesperrt bleiben muss.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Ordnung bezüglich der Gefahren für die
angrenzenden Bereiche ist besondere Dringlichkeit geboten. In Folge der starken Schädigung
des südöstlichen Überbaus muss kurzfristig mit den Abbrucharbeiten und anschließendem
Aufbau einer Behelfsbrücke begonnen werden, um ggf. erforderlich werdende
weitere Einschränkungen wie zum Beispiel die Sperrung der vielbefahrenen Wasserstraße
oder notwendig werdende Einschränkungen am baugleichen westlichen Überbau möglichst
zu verhindern. Mit den Planungen für den Abriss des östlichen Überbaus und dem
Ausbau einer Behelfsbrücke wurde umgehend ein Ingenieurbüro beauftragt, um den Beginn
der Abbrucharbeiten Anfang 2020 weiter anstreben zu können. Für die Planungen
zum Rückbau des geschädigten Überbaus und zur Errichtung der Behelfsbrücke wurden
weitere folgende Schritte eingeleitet:
 Das erforderliche Personalbesetzungsverfahren in der Tiefbauabteilung konnte im I.
Quartal 2019 erfolgreich abgeschlossen werden.
2
 Alle beteiligten #Versorgungsunternehmen wurden benachrichtigt und aufgefordert,
den gesperrten Überbau kurzfristig zu räumen. Hierzu laufen bereits intensive Abstimmungen.
 Ebenfalls begonnen haben die Abstimmungen mit den anliegenden Grundstückseigentümern.
Frage 2:
Wie ist der Zeitplan für die Errichtung des Neubaus? (Bitte Zeitschiene mit Zwischenzielen bis zur geplanten
Eröffnung angeben.)
Antwort zu 2:
Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
darstellen:
Abriss östlicher Überbau: 2020
Errichtung Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
Abriss/Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
Frage 3:
Wie wird während der gesamten Bauzeit die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs des Umweltverbunds
(Bus-, Rad-, Fußverkehr) in beide Richtungen sichergestellt?
Antwort zu 3:
Gegenstand der Planung wird auch die bauzeitliche Verkehrsführung für alle Verkehrsarten
unter Beachtung des Mobilitätsgesetzes sein. Die derzeitige Planung erfolgt unter der
Voraussetzung, dass der westliche Überbau während der Abbrucharbeiten und dem Aufbau
einer Behelfsbrücke weiter genutzt werden kann.
Frage 4:
Wer ist für die Planung verantwortlich?
Antwort zu 4:
Die Planung wird von der Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz verantwortet.
Frage 5:
Ist die Planung einsehbar? Wenn ja, wo?
3
Antwort zu 5:
Die Planungen für den Ersatzneubau der Elsenbrücke wurden noch nicht begonnen. Derzeit
laufen die Planungen für den Abbruch des östlichen Überbaus und dem Aufbau einer
Behelfsbrücke.
Frage 6:
Ist eine Beteiligung vorgesehen? Wenn ja, wann und in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zur Baumaßnahme und zur Planung sind
selbstverständlich durch Informationsveranstaltungen und Veröffentlichungen vorgesehen.
Frage 7:
Wird für den Neubau ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt? Wenn ja: Wie ist der zeitlich Ablauf?
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 7:
Eine Aussage dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ein Planfeststellungsverfahren
ist erforderlich, wenn eine wesentliche Änderung der Straße erfolgt und die sachgerechte
Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte ein Verfahren erfordert.
Frage 8:
Wie hoch sind die geschätzten Kosten und welche Institutionen/Körperschaften (z. B. EU, Bund, Land, Bezirk)
zahlen welche Anteile?
Antwort zu 8:
Der grob geschätzte Kostenrahmen für den Ersatzneubau beläuft sich auf ca. 50 Mio. €,
die aus dem Berliner Haushalt zu finanzieren sind (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, Tiefbau).
Frage 9:
Welche Güter- und Personentransportkapazitäten liegen der Planung zugrunde und auf welcher Planungsgrundlage
kommen diese zustande?
Frage 10:
Liegt der Planung weiterhin eine abzuwickelnde Fahrzeugmenge von 80.000 pro Tag zugrunde? Teilt der
Senat die Auffassung, dass diese Zahl im Widerspruch zum im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm
2030 (BEK 2030) niedergelegten Ziel steht, den Modal Split des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bis
2030 auf 22,5 Prozent zu reduzieren? (Bitte Antwort erläutern.)
4
Frage 11:
Welche alternativen Planungsvarianten (z. B. Reduktion der Zahl der Fahrstreifen, konstruktive Vorsorge für
mögliche künftige Straßenbahnlinien, Errichtung einer Umweltverbundbrücke für den Fuß-, Rad- und öffentlichen
Verkehr etc.) wurden mit welchem Ergebnis geprüft?
Antwort zu 9 bis zu 11:
Die Planungsvorgaben (Verkehrsprognose, Querschnitt) liegen noch nicht vor. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass die verkehrlich hohe Bedeutung der Elsenbrücke für alle
Verkehrsarten bestehen bleibt.
Frage 12:
Teilt der Senat die Auffassung, dass mit dem Ausfall der Elsenbrücke die Planungsgrundlage für den 16.
Bauabschnitt der BAB 100 entfallen ist und dieser daher nicht eröffnet werden dürfte, bevor die Elsenbrücke
fertiggestellt ist?
Antwort zu 12:
Für den 16. Bauabschnitt der A 100 liegt mit dem Fernstraßenausbaugesetz ein gesetzlich
festgestellter Bedarf vor, der nach wie vor die Planungsgrundlage darstellt.
Frage 13:
Wie ist der Zeitplan für die Erstellung und Umsetzung des Verkehrskonzepts für die Anschlussstelle Treptower
Park der BAB 100? (Bitte Zeitschiene bis zum Bauabschluss mit relevanten Zwischenschritten, u. a.
Beginn und Ende der Bürger*innenbeteiligung, darstellen.)
Antwort zu 13:
Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnittes vorhandene verkehrliche
Situation am Autobahnende, die aktuell noch nicht abschließend bewertet werden kann,
wird bei der Inbetriebnahmekonzeption berücksichtigt werden. Die Inbetriebnahme des 16.
Bauabschnittes wird nicht vor Ende 2022 erfolgen.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrslösung Mahlsdorf – weitere Schritte vor dem Planfeststellungsverfahren, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wurde die Vermessungsgrundlage für die Verkehrslösung Mahlsdorf beauftragt?
Antwort zu 1:
Die #Verkehrslösung #Mahlsdorf unterteilt sich in die beiden nachfolgend aufgeführten
Maßnahmen:
#Neubau einer zweigleisigen #Straßenbahnstrecke und Umgestaltung des
Straßenzuges Hönower Straße/Hultschiner Damm zwischen S-Bahnhof Mahlsdorf
und Rahnsdorfer Straße – (Vorhabenträger BVG)
#Neue #Straßenverbindung – Neubau der Straße „#An der Schule“ vom Gutspark
Mahlsdorf bis Kreuzung Pestalozzistraße/Hönower Str. (Neubau von der Hönower
Straße/Pestalozistraße über Pestalozzistraße – Straße An der Schule und deren
südliche Verlängerung bis zum Gut Mahlsdorf/Gutspark Mahlsdorf) –
2
(Vorhabenträger Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz –
SenUVK)
Die Vermessung für die von der SenUVK betreute Maßnahme wurde am 01.06.2018
bestellt.
Die BVG teilt mit, dass die Vermessung für das Straßenbahnprojekt Ende November 2018
durch die BVG beauftragt wurde.
Frage 2:
Wann wird oder wurde die Vorplanungsunterlage für die Verkehrslösung Mahlsdorf beauftragt?
Antwort zu 2:
Im November 2018 wurde die Verkehrsanlagenplanung für die neue Straßenverbindung
„An der Schule“ beauftragt. Ebenfalls im November 2018 wurde zwischen SenUVK und
BVG vereinbart, dass die BVG die Vorplanung der Straßenbahnanlagen im Auftrag von
SenUVK durchführen wird.
Frage 3:
Welche wesentlichen Ergebnisse hat die Vermessung ergeben?
Antwort zu 3:
Das Ergebnis der Vermessung im Rahmen einer geplanten Straßenbaumaßnahme ist die
Aufnahme des Bestands.
Frage 4:
Welche Ergebnisse aus der Vorplanung liegen bereits vor?
Antwort zu 4:
Die Vorplanung der Straßenbaumaßnahme liegt dem Auftraggeber gegenwärtig zur
Prüfung vor. Für die Straßenbahnmaßnahme ist die Vorplanung derzeit in Aufstellung.
Frage 5:
Welche weiteren Schritte zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wurden unternommen?
Antwort zu 5:
Die Verkehrsuntersuchung für das Planvorhaben sowie die Erstellung des
Umweltverträglichkeitsprüfungsberichts für das Straßenbauvorhaben sind beauftragt.
Die BVG teilt mit, dass die Ausschreibung der Leistungsphasen 3-5, Entwurfsplanung bis
Ausführungsplanung, derzeit vorbereitet wird.
3
Frage 6:
Wie viele Stellen (bitte VZÄ-Anteile benennen) mit welchem Arbeitszeitanteil arbeiten an der Vorbereitung
des Planfeststellungsverfahrens?
Antwort zu 6:
Innerhalb der SenUVK erbringen aktuell vier Mitarbeitende durchschnittlich jeweils ca. 25
% ihrer monatlichen Arbeitszeit im Rahmen der Straßenbaumaßnahme.
Nach Mitteilung der BVG sind dort vier Stellen (im Mittel jeweils zu 35 %) an genannter
Planung beteiligt.
Anlassbezogen werden weitere Fachkolleginnen und Fachkollegen einbezogen.
Frage 7:
Welche weiteren Veranstaltungen und Termine sind im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und im Ortsteil Mahlsdorf
vorgesehen, um den Stand der Planungen und Überlegungen vorzustellen?
Antwort zu 7:
Es ist geplant im August 2019 Bürgerinnen und Bürger erneut über den Planungsfortschritt
zu informieren. Darüber hinaus wird derzeit abgestimmt, ob bzw. wann vorab eine
Vorstellung der aktuellen Planungen im Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf
erfolgen kann.
Frage 8:
Welche Funktion hat nach Ansicht des Senats der Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf, der sich
bislang dazu gebildet hatte?
Antwort zu 8:
Der Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf ist ein Gremium, das sich für die
Verkehrslösung Mahlsdorf interessiert. Ideen und Anregungen zur Planung werden durch
den Arbeitskreis formuliert, mit den Planungsverantwortlichen besprochen und erweitern
den Planungsprozess.
Frage 9:
Gibt es abweichende Überlegungen seitens des Senats zur bisherigen sog. Vorzugsvariante?
Antwort zu 9:
Die Planungsphase zur Trassenwahl ist abgeschlossen.
Frage 10:
Welche zwischenzeitlichen Schritte sind denkbar, um die Verkehrssituation insbesondere für die
Tramführung zum Bahnhof Mahlsdorf zu verbessern?
4
Antwort zu 10:
Ohne die Verkehrslösung Mahlsdorf, bestehend aus dem zweigleisigen Ausbau in der
Hönower Straße und der Straße An der Schule, ist keine Verbesserung der
Verkehrssituation für die Straßenbahn möglich.
Frage 11:
Welche Kosten sind für externe Dienstleister und Moderatoren am 11.09.2018 entstanden?
Antwort zu 11:
Für die Bürgerwerkstatt zum Verkehrskonzept Mahlsdorf am 11.09.2018, inklusive
Materialausstellung, sind Gesamtkosten in Höhe von 23.404,85 € entstanden. Diese
Kosten beinhalten u.a. alle organisatorischen Leistungen, Einladung zur Veranstaltung,
Betreuung der Abendveranstaltung, Technikausrüstung sowie die Vorbereitung,
Moderation und Nachbereitung des Hauptplenums als auch der einzelnen Arbeitsgruppen.
Berlin, den 6. Juni 2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Günther lehnt Umplanung der Mühlendammbrücke ab Der Neubau in Berlins historischer Mitte soll wieder 45 Meter breit werden aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-guenther-lehnt-umplanung-der-muehlendammbruecke-ab/24174890.html

Der #Neubau in Berlins historischer Mitte soll wieder 45 Meter breit werden – die autokritische Verkehrssenatorin sieht das nicht als „autogerecht“ an.

#Verkehrssenatorin Regine #Günther lehnt eine Umplanung der neuen #Mühlendammbrücke in Berlins historischer Mitte ab. Das erklärte ein Sprecher der #Senatsverkehrsverwaltung dem Tagesspiegel: „Die Senatorin treibt in der Tat den Umbau der Stadt voran, weg von der autogerechten, hin zur menschengerechten, lebenswerten Metropole – eine Neuplanung der Mühlendammbrücke ist dabei gleichwohl nicht vorgesehen.“
Die Mühlendammbrücke befindet sich am Ort der ältesten #Spreequerung Berlins. Die aktuelle Version stammt von 1968 und ist 45 Meter breit – 15 Meter breiter als der Vorgängerbau. Weil die Brücke marode ist, soll sie ab 2022 einem Neubau weichen.

Die Senatsverwaltungen für Verkehr und Stadtentwicklung bereiten hierfür gemeinsam mit der #Baukammer einen #Realisierungswettbewerb vor. Als Bedingung ist dabei „eine Realisierung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs“ vorgegeben. Pro Tag queren derzeit mehr als 72.000 …

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Bahnausbau Ausbau der Lehrter Stammbahn erst 2034 fertig, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/havelland/falkensee/falkensee-artikel/dg/0/1/1716330/

Am Dienstag hatte die DB (Deutsche Bahn) #Netz zu einer Informationsveranstaltung zum Ausbau der Strecke #Hannover-Berlin, der sogenannten Lehrter #Stammbahn, in #Wustermark geladen. Vor interessierten Bürgern/innen erläuterten Vertreter der Bahn das Projekt.
Das Vorhaben, die Strecke Hannover-Berlin auszubauen, wurde in den vordringlichen Bedarf des #Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen. 2018 wurde mit den Planungen begonnen. Planung und Ausführung erfolgen in zwei Stufen. Baubeginn für die Stufe 1 soll der Februar 2024 sein, mit einer Fertigstellung wird 2027 gerechnet. Bauabschnitt 2 soll 2034 fertiggestellt sein, die vollständige Inbetriebnahme im Dezember 2034 erfolgen. Die Gesamtkosten werden derzeit mit 530 Millionen Euro angegeben.

Zu den geplanten Maßnahmen gehören die #Elektrifizierung und der #Ausbau auf eine Höchstgeschwindigkeitsstrecke von 160 km/h der Lehrter Stammbahn, #Neubau und #Elektrifizierung mindestens eines zusätzlichen Gleises im Streckenabschnitt Abzweig #Ribbeck und Abzweig #Bamme, eine Erhöhung der Schnellfahrstrecke von derzeit 200km/h auf zukünftig #250km/h im Streckenabschnitt zwischen Abzweig Ribbeck und Bamme …

Bahnhöfe + barrierefrei: S-Bahnhof Köpenick: Modernisierungsmaßnahmen der Deutschen Bahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch wird der derzeitige #Investitionsbedarf am #S-Bahnhof #Köpenick seitens der Deutschen Bahn
eingeschätzt?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Jahr 2018 wurden insgesamt 520 T€ am S-Bahnhof investiert“
Frage 2:
Welche konkreten Modernisierungsmaßnahmen stehen bzw. standen für 2018/2019 im Blick der Deutschen
Bahn? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Jahr 2018 wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Gestaltungselemente (Verschönerungen durch Fotos),
  • Instandsetzung (Malerarbeiten, Elektroarbeiten),
    2
  • Erhöhung des Reinigungsintervalls,
  • Überarbeitung des Reisendeninfomationsystems,
  • Austausch des Aufzuges.“
    Frage 3:
    Welche Investitionssummen werden von Seiten der Deutschen Bahn hierzu in den kommenden Jahren zur
    Verfügung gestellt? (Aufstellung erbeten.)
    Antwort zu 3:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „In den kommenden Jahren wird in Berlin Köpenick in Abstimmung mit dem Senat ein
    Regionalbahnsteig neu gebaut, inklusive eines neuen Westzugangs und eines
    Ostzugangs zum vorhandenen S- und geplanten Regionalbahnsteig. Derzeit laufen
    Planungen; Kostenangaben können erst bei weiterem Planungsfortschritt gemacht
    werden“
    Frage 4:
    Wie oft fiel in den Jahren 2016, 2017 und 2018 der einzige #Fahrstuhl des S-Bahnhofes Köpenick aus?
    (Aufstellung der Ausfallzeiten nach Monaten erbeten.)?
    Antwort zu 4:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Der Zielwert der Verfügbarkeit ist 95 %:
  • 2016: alle Monate Zielwert erreicht bzw. überboten, nur der Monat August liegt unter
    dem Zielwert mit 93,8 %,
  • 2017: alle Monate Zielwert erreicht bzw. überboten, nur der Monat Dezember liegt unter
    dem Zielwert mit 93,6 %,
  • 2018: wurde die Anlage anfälliger (Zielwert erreicht in den Monaten Januar, März und
    Juni, in den Monaten Februar, April, Mai und Juli wurde der Zielwert nicht erreicht),
  • ab 20.08.18 erfolgte der Neubau.
    Der Aufzug war in den Jahren 2016 bis 2018 an insgesamt 38 Tagen nicht verfügbar.“
    Frage 5:
    Aus welchen Gründen wird der Öffentlichkeit seit mehreren Wochen eine Fertigstellung und
    Inbetriebnahme des Fahrstuhls am S-Bahnhof Köpenick angekündigt, obwohl nachweislich nichts
    passiert?
    Antwort zu 5:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Der #Neubau des Aufzuges hat am 20.08.18 begonnen und der Aufzug ist seit dem
    28.11.2018 in Betrieb. Probleme gab es bei der #Elektrik; die elektrischen
    Anpassungsarbeiten konnten nicht so umgesetzt werden wie geplant. Die alte
    #Elektroinstallation war mit den neuen Aufzügen nicht kompatibel und musste neu geplant
    werden, was zu einer längeren Bauphase führte.“
    3
    Frage 6:
    Wann ist mit einer Inbetriebnahme des neuen Fahrstuhls zu rechnen?
    Antwort zu 6:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Der Aufzug ist seit dem 28.11.2018 in Betrieb.“
    Frage 7:
    Welche Optionen und Alternativen haben am S-Bahnhof Köpenick derzeit Personen mit
    Kinderwagen, im Rollstuhl sowie mit fahrbaren Gehhilfen/Rollatoren?
    Antwort zu 7:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Als Alternativen gab es für die Reisenden Umfahrungsmöglichkeiten mit den Bus- und
    Straßenbahnlinien der BVG, so z.B. über Spindlersfeld und Schöneweide.
    Für die entsprechenden Auskünfte und Hinweise stehen die Mitarbeiter der
    Kundenbetreuung der S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung.“
    Frage 8:
    Wie viele Beschwerden gingen diesbezüglich bei der Deutschen Bahn in den letzten Wochen ein
    und wie wurde darauf reagiert?
    Antwort zu 8:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Es gab eine Anfrage einer Kundin an das Bürgerbüro des Bezirkes, sowie fünf
    Beschwerden bei der S-Bahn Berlin GmbH. Es wurde ausführlich mit dem Sachstand zum
    kompletten Neubau des Aufzuges geantwortet, wofür sich die Kundin auch bedankt hat.“
    Berlin, den 09.12.2018
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz