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Frage 1:
Welche #Vorrangschaltungen für #Straßenbahnlinien sind gegenwärtig in Berlin außer Betrieb?
Antwort zu 1:
Aktuell sind von 337 Lichtsignalanlagen (#LSA) insgesamt 329 für den #Straßenbahnverkehr
beschleunigt. Von den beschleunigten 329 Anlagen waren im Berichtszeitraum April 2018
folgende 16 Anlagen nicht in Betrieb:
Bahnhofstr./Elknerplatz (Linien 62 und 63)
Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm (Linien 62 und 63)
Eldenaer Straße/Proskauer Str. (Linie 21)
Möllendorffstraße/Bornitzstraße-Scheffelstraße (Loeperplatz) (Linien M13, 16 und
21)
Berliner Straße/Granitzstraße- Florastraße (S+U Bahnhof Pankow) (Linien M1 und
50)
Dietzgenstraße/Schillerstraße (Linie M1)
Landsberger Allee/Marzahner Promenade/Bruno-Baum-Straße (Linien M6 und 16)
Treskowallee/Waldowallee (Linien M17, 27 und 37)
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Sterndamm/Südostalle – Groß-Berliner-Damm – Sterndamm/Busbahnhof-
Ecksteinweg (Linie 60)
Im Linienverlauf der M4:
Alexanderplatz/Gleisquerung
Berliner Allee/Gürtelstraße
Berliner Allee/Rossinistraße
Falkenberger Chaussee/Welsestraße
Im Linienverlauf der M6:
Alexanderplatz/Gleisquerung
Landsberger Allee/Richard-Sorge-Straße
Landsberger Allee/Rhinstraße
Landsberger Allee/Prötzeler Ring
Des Weiteren befindet sich die BVG im Austausch mit der Verkehrslenkung Berlin (#VLB)
zu ausgewählten Lichtsignalanlagen, die einer Überarbeitung der Vorrangschaltung
bedürfen. Hier handelt es sich aktuell um weitere 25 Anlagen, die hinsichtlich der
Beschleunigung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht zufriedenstellend
sind und optimiert werden könnten.
Frage 2:
Welche Verbesserungen durch Vorrangschaltungen oder andere verkehrsorganisatorische Maßnahmen
wurden seit 2017 auf den Linien #M1, #M2, #M4, #M12 erreicht? (Bitte eingesparte Umläufe, Züge und Personal
angeben)
Antwort zu 2:
Um eine relevante Verbesserung zu erreichen, müssen die einzelnen Linien gesamthaft
betrachtet und die Schaltungen an den LSA angepasst werden. Die Arbeit der gemeinsam
durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und BVG geführten
„Task-Force Beschleunigung“ hat sich seit Anfang 2017 zuerst auf die Beschleunigung der
Linien M6 und M4 fokussiert. Alle dabei relevanten Vorrangschaltungen wurden betrachtet
und sollen Mitte 2018 umgesetzt sein. Eine Aussage zu den in diesem Zusammenhang
erzielten Einsparungen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da sich die
Beschleunigungsmaßnahmen erst in der Umsetzungsphase befinden. Die Linien M1, M2
und M12 konnten aus Kapazitätsgründen durch die „Task-Force Beschleunigung“ bisher
noch nicht bearbeitet werden.
Frage 3:
Welche Verbesserungen durch Vorrangschaltungen sollen auf der Linie M10 erreicht werden? (Bitte
einzusparende Umläufe, Züge und Personal angeben.)
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Antwort zu 3:
Im Linienverlauf der Straßenbahnlinie #M10 befinden sich 43 LSA (16 davon an
Haltestellen). Insgesamt werden auf dieser Linie 41 LSA durch eine Vorrangschaltung für
den Straßenbahnverkehr beeinflusst.
Die Verbesserung von Vorrangschaltungen an LSA soll in erster Linie die
Durchlassfähigkeit verbessern, zur Verbesserung der Durchschnittsgeschwindigkeit führen
und negative Einflüsse durch Rückstaus des motorisierten Individualverkehrs vermeiden.
Hierfür sind die Optimierungen von LSA mit dem gezielten Ausbau von eigenen
Fahrspuren und/oder Abmarkierungen von Fahrspuren im Rahmen der
straßenverkehrsrechtlichen gegebenen und straßenräumlich vorhandenen Möglichkeiten
notwendig, vor allem an großen Knotenpunkten mit viel Verkehrsaufkommen. Eine
Aussage zu Einsparungen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da sich die
Beschleunigungsmaßnahmen erst am Anfang befinden.
Frage 4:
Wann werden bei der M10 im Umfeld des Knotens Schönhauser Allee (von Eberswalder Str. Richtung
Osten; von der Danziger Str. Richtung Westen) die Schaltung der Pförtneranlagen und die Markierung so
verändert, dass die Straßenbahn nicht mehr im Stau steht (betrifft insbesondere Berufsverkehr)?
Antwort zu 4:
Eine Anpassung der LSA-Regelung für die Einfahrt in die Haltestelle Richtung Westen hat
es gegeben. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Linie M10 werden erst noch
abgestimmt, so dass zu Einzelmaßnahmen noch keine Aussage getroffen werden kann.
Frage 5:
Aus welchen Mitgliedern besteht die „Task Force #Beschleunigung“?
Antwort zu 5:
Die Task-Force Beschleunigung besteht aktuell in Anlehnung der Vereinbarung zur
Abschlussdokumentation der zweiten Revision des BVG-Verkehrsvertrages Anhang A,
vom 14. November 2016, aus einem Lenkungskreis, der Koordinierungs- und einer
Turnusrunde. Der Lenkungskreis setzt sich zusammen aus dem Vorstand der BVG und
dem Staatssekretär für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Herrn Jens-Holger Kirchner,
dem Abteilungsleiter Verkehr der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
sowie Vertreterinnen und Vertretern des Aufgabenträgers und der obersten
Straßenverkehrsbehörde. Der Lenkungskreis tagt regelmäßig alle 4 bis 6 Wochen. Die
Koordinierungsebene wird aus dem zuständigen Abteilungsleiter der BVG, dem
Referatsleiter des ÖPNV-Aufgabenträgers bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz (SenUVK), der Leitung der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und einem
Vertreter der obersten Straßenverkehrsbehörde bei SenUVK gebildet. Zur Bearbeitung der
Themen und zur Vorbereitung der oben genannten Ebenen gibt es darüber hinaus
Turnusrunden auf Bearbeiterebene (SenUVK, VLB und BVG) zu den Einzelthemen. Die
Einladung weiterer Entscheidungsträger zu Einzelfragen, zum Beispiel aus den Bezirken,
erfolgt nach Bedarf.
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Frage 6:
Macht der Senat gegenüber der BVG Zielvorgaben, wie lang die Fahrzeit auf den einzelnen Straßenbahn-
Linien sein soll?
Antwort zu 6:
Nein. Die betriebliche Einsatzplanung, Organisation und Durchführung der vom Land
Berlin bestellten Fahrten obliegt der BVG.
Die Grundlage für die Bestellung des Verkehrsangebotes ist entsprechend
Verkehrsvertrag der Bestandsfahrplan des Jahres 2008. Änderungen an den Fahrplänen
wie Fahrzeitkürzungen oder -verlängerungen unterliegen seitdem einem vertraglich
abgestimmten Verfahren. In diesem Rahmen werden alle Fahrzeitänderungsanträge der
BVG mit zu erwartenden Änderungskosten in Bezug auf die aktuellen Qualitätsdaten der
Linie (Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit) oberhalb einer Bagatellgrenze vom
Aufgabenträger überprüft. Die Ist-Fahrzeitdaten werden vom Aufgabenträger
haltestellengenau analysiert und ausgewertet, um den Anspruch der BVG nachvollziehen
zu können und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können. Aus vertraglicher
Sicht kann der Aufgabenträger der BVG seinerseits Vorschläge zu Fahrplanänderungen
unterbreiten.
Darüber hinaus überprüft der Aufgabenträger fortwährend die Fahrpläne in Bezug auf die
Bestellung und die Liniengeschwindigkeiten, um beispielsweise auch drohende
Fahrzeitverlängerungen frühzeitig erkennen zu können. Neben den regelmäßigen
Fahrplan- und Qualitätsgesprächen mit der BVG dient vor allem die in der zweiten
Revision zum Verkehrsvertrag 2016 vereinbarte gemeinsame Arbeitsstruktur von BVG und
Land Berlin ("Task-Force Beschleunigung") der gemeinsamen Steuerung und Kontrolle
von effektiven Maßnahmen zur Verbesserung von Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit und
Netzgeschwindigkeit. Dabei liegt die Ergebnisverantwortung für die Straßeninfrastruktur,
Verkehrsraumaufteilung und straßenverkehrsrechtlichen Regelungen grundsätzlich beim
Land und den dafür zuständigen Behörden.
Berlin, den 11.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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