zu Fuß mobil, Radverkehr: Eine neue Brücke für den Moabiter Westen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der #Planungsstand bezüglich des Neubaus einer neuen #Brücke vom Moabiter Westen nach
Charlottenburg auf Höhe der #Huttenstraße?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, hatte das Büro Kolb Ripke
Architekten Planungsgesellschaft mbH beauftragt, eine #Machbarkeitsstudie
#Spreeuferwege in Berlin-Moabit zu erarbeiten. Ziel der im August 2015 fertiggestellten
Studie war es, neben den „Möglichkeiten zur Schließung der Lücken entlang des
Spreeuferweges“ (von der Gotzkowskybrücke bis zum Charlottenburger
Verbindungskanal) auch die „Errichtung zweier Brücken zur Schaffung einer Verbindung
zwischen Moabit und Charlottenburg“ zu untersuchen. Im Rahmen der Studie wurden die
baulich-technischen, eigentumsrechtlichen und planungsrechtlichen Erfordernisse für
Brückenbauwerke geprüft.
Im Ergebnis wurden folgende zwei #Fußgängerbrücken in Kombination mit integrierten
Fernwärmeleitungen vorgeschlagen, die Charlottenburg mit Moabit verbinden sollen:
2
 in Verlängerung der #Quedlinburger Straße in Charlottenburg mit leichtem Knick nach
Süden über den Charlottenburger Verbindungskanal zum Neuen Ufer in Moabit
und
 vom #Sportpark Neues Ufer, in etwa auf Höhe der Spielfeldmitte, in Moabit über die
Spree zur Carnotstraße in Charlottenburg.
Die überschlägige Kostenschätzung geht von rd. 3,6 Mio. € Baukosten (KG 300 – 500,
700) für beide Brückenbauwerke (rd. 1,6 Mio. € und rd. 2,0 Mio. €) aus.
Frage 2:
Gibt es schon einen #Zeitplan für das Projekt?
Antwort zu 2:
Derzeit existiert noch kein Zeitplan für den Bau der Brückenbauwerke.
Die Machbarkeitsstudie geht von einer rd. 3 ¼ -jährigen Planungs- und Bauzeit aus.
Frage 3:
Wie wird Vattenfall in dieses Projekt eingebunden, um unterhalb der Brücke eine Fernwärmeleitung nach
Charlottenburg zum Fraunhofer Institut zu verlegen?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und Vattenfall (VE Berlin Wärme
AG) haben Gespräche geführt, um zu eruieren, wie und in welcher Form sich die
Gesprächspartner am Brückenbau personell und finanziell beteiligen könnten.
Nach aktuellem Stand wird von Vattenfall ein Brückenbau unter ihrer Federführung
abgelehnt, da derzeit kein Erfordernis zur Erweiterung des Fernwärmenetzes besteht. Aus
Sicht des Unternehmens wäre nur die Option denkbar, dass das Land Berlin die
Fußgängerbrücken errichtet und unterhält. Vattenfall würde sich ggf. an den Baukosten
beteiligen, jedoch nicht an den Unterhaltungskosten.
Frage 4:
Welche Fördermittel kommen für dieses Projekt infrage?
Antwort zu 4:
Sollte eine hinreichende planerische und baurechtliche Planreife für das
Brückenbauprojekt bestehen und gleichzeitig der Fördermittelgeber, die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Projekt zustimmen, wäre eine anteilige
Kofinanzierung aus dem Städtebauförderprogramm Stadtumbau West möglich.
Berlin, den 24.11.17
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Radverkehr + Bahnverkehr: Berliner Yorckbrücken Kein Anschluss unter dieser Brücke Die unendliche Geschichte der Yorckstraßenbrücke, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-yorckbruecken-kein-anschluss-unter-dieser-bruecke/20572966.html

Die unendliche Geschichte setzt sich fort. Beim von allen Seiten gewünschten Fuß- und #Radweg zwischen den westlichen Parkanlagen am #Gleisdreieck mit einer Brücke über der #Yorckstraße gibt es einen kleinen Fortschritt – und noch immer ein großes Hindernis. Nun wollen sich die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg sowie die #Senatsverkehrsverwaltung am 16. November erneut zusammensetzen, um weiter voranzukommen. Jetzt „stört“ noch die Trasse der geplanten S-Bahn-Linie #S21 vom Potsdamer Platz über die Yorckstraße zum #Südring.
Die sogenannte Brücke Nummer 5 soll die Bereiche des Parks in Höhe der Bautzener Straße kreuzungsfrei miteinander verbinden. Heute müssen #Fußgänger und Radfahrer dazu die Yorckstraße an einer Ampelanlage überqueren. Die einstige #Eisenbahnbrücke ist bereits saniert; sie hängt jedoch einsam und verlassen über der Yorckstraße. Auf beiden Seiten fehlt jeweils der Anschluss zum benachbarten „Festland“.

Der Weg nach Norden

Auf der Nordseite der Yorckstraße soll der Weg über das Dach des Biomarktes führen. Nach wie vor ist aber unklar, wie er das Dach verlassen soll. Auf dem östlich liegenden Damm, der jetzt eine Brache ist, sollen irgendwann einmal die Züge auf der S-Bahn-Strecke S 21 fahren. Der Fuß- und Radweg würde dort die Trasse kreuzen.

Verlängert man den Weg geradeaus, wird es sehr eng zwischen der S-Bahn-Trasse, die in der Planung immer weiter nach Westen gerückt ist, und dem vorhandenen Baumarkt. Und die erforderliche längere Brücke wäre teurer als der schnelle Schwenk auf die Trasse der S-Bahn. Wann dort Züge fahren werden, ist allerdings völlig ungewiss. Der erste Abschnitt vom Nordring zum Hauptbahnhof soll nach derzeitigem Stand frühestens 2026 komplett fertig sein.

Gerüchte, der Biomarkt sei so hoch gebaut worden, dass die Brücke nicht mehr angeschlossen werden könne, wies Kirchner jetzt in seiner Antwort auf …

Bahnhöfe: Noch immer kein Durchgang – Wie geht es weiter beim Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide? aus Senat

www.berlin.de

Welchen neuen Sachstand gibt es seit Beantwortung meiner Anfrage 18/10431 vom Februar 2017 bei der
Wiederinbetriebnahme des #Fußgängertunnel s #Schöneweide? Welche Entscheidung wurde bezüglich Art und
Umfang der Instandsetzung getroffen?
Frage 2:
Wann wurde die für Herbst 2017 vorgesehene Vergabe der Bauleistungen ausgeschrieben, wann ist mit
einer Auftragserteilung und wann mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 1 und 2:
Die an ein Ingenieurbüro beauftragte Entwurfsplanung für die Instandsetzung des
Fußgängertunnels liegt noch nicht vollständig vor. Erst nach Vorlage der vollständigen
Unterlagen kann die Prüfung abgeschlossen und die Vorbereitung der Vergabe der
Instandsetzungsarbeiten beginnen.
Es ist vorgesehen, die Deckenkonstruktion im westlichen Tunnelbereich (Zugangsbereich
am S-Bahnhof Schöneweide) auf einer Fläche von rd. 90 m² zu erneuern. Ferner erfolgt
die Neuinstallation der Tunnelbeleuchtung, die Instandsetzung der fördertechnischen
Anlagen (Aufzüge, Fahrtreppen) und der Türen zu den Betriebsräumen, die Reinigung
sämtlicher Bauwerksteile sowie die Neubeschichtung der gesamten Tunneldecke. Nach
derzeitigem Kenntnisstand ist ein Baubeginn nicht vor dem Sommer 2018 zu erwarten.
Frage 3:
Welche Gewerke müssen für die Instandsetzung beauftragt werden und welche Gesamtkosten sind für die
Sanierung / Reparatur des Tunnels eingeplant?
2
Antwort zu 3:
Nach heutigen Kenntnissen sind folgende Gewerke zu beauftragen:
 Abbruch- und Rückbauarbeiten
 Mauer- und Betonarbeiten
 Trockenbauarbeiten
 Malerarbeiten
 Verglasungsarbeiten
 Metallbauarbeiten
 Korrosionsschutzarbeiten
 Arbeiten an Aufzugs- und Fahrtreppen
 Reinigungsarbeiten
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach einer groben Kostenschätzung ca.
50.000 €.
Frage 4:
Welchen Zeitplan gibt es für die Durchführung der Bauarbeiten und wann kann der #Tunnel wiedereröffnet
werden?
Antwort zu 4:
Bei einem Baubeginn im Sommer 2018 könnten die Arbeiten voraussichtlich Ende 2018
abgeschlossen werden.
Frage 5:
Sieht die Senatsverwaltung den Fußgängertunnel bei der derzeitigen Verkehrsführung am Bahnhof
Schöneweide als wichtige Verbindung für den #Fußgängerverkehr in dieser Region? Wenn ja, warum wird
dann die lange Schließung dieses Bauwerks mit erheblichen Umwegen für die Passanten in Kauf
genommen, obwohl der Senat doch diese Mobilitätsart auch fördern will?
Antwort zu 5:
Mit der langfristigen Planung zur zukünftigen verkehrsplanerischen Umgestaltung des
Bahnhofs Schöneweide soll auch die Führung des Fußgängers über den
Knotenpunktbereich „#Michael-Brückner-Str./Brückenstr.“ dahingehend verändert werden,
dass der gesamte Knotenpunkt neu ausgebaut und entsprechende Anpassungen für alle
Verkehrsteilnehmer und –nutzer erfolgen werden. Prioritäres Ziel ist es, den Fußgänger
oberirdisch über eine Furt zu leiten und eine barrierefreie und direkte Querung des
Knotens zu ermöglichen. Als zeitliche Überbrückung, bis zur Fertigstellung und
Umsetzung dieser entsprechenden Planung, wird der Fußgängertunnel wieder nutzbar
gemacht. Die lange Schließung des Bauwerks bedauern wir sehr. Sie ist durch den
derzeitigen desolaten und somit nicht verkehrssicheren Zustand begründet, welcher durch
die Brandeinwirkung verursacht wurde und mit den in den Antworten 1 bis 4 genannten 
3
Leistungen behoben werden soll.
Berlin, den 23.10.17
In Vertretung
Tidow
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Fahrradverkehr in Berlin Radfahren in Grünanlagen meist verboten, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrradverkehr-in-berlin-radfahren-in-gruenanlagen-meist-verboten/20276684.html

In vielen Berliner #Parks ist #Radeln nicht erlaubt, das ist kaum jemandem bekannt. Die Begründung ist die #Sicherheit der #Fußgänger.
Am Spreeufer entlangradeln und auf dem Weg zur Arbeit die Idylle des Treptower Parks inmitten der Großstadt genießen – das ist verboten. Trotzdem machen es jeden Morgen hunderte Berliner so, die mit dem Rad etwa aus den östlichen Bezirken Richtung Zentrum fahren. Kaum jemand weiß: Im Treptower Park darf man nicht radeln, die Grünfläche muss eigentlich über die Puschkinallee umfahren werden. Derartig unübersichtliche Regelungen gibt es in der ganzen Stadt. Die Folge: Wohl aus Unwissenheit begehen vermutlich hunderttausende Berliner täglich eine Ordnungswidrigkeit.
Zumindest behaupten viele der Radfahrer, die die Promenade täglich nutzen, nichts vom Verbot zu wissen. „Ich fahre hier jeden Tag entlang und habe das Schild noch nie wahrgenommen“, sagt ein älterer Herr, der gerade von der Fahrradbrücke kommt und vor der S-Bahn-Station in den Park abbiegen will. Zu dem Manöver lädt eine breite Rampe ein, die vom Ende der Fahrradbrücke hinunter zur Promenade führt. Tatsächlich steht ein Verbotsschild an der „Grünanlage“. Trotzdem bleibt unklar, ob auch der Weg zur S-Bahn schon zum Park gehört. Das kann teuer werden: Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro ist möglich, in der Regel bleibt es aber bei einer Verwarnung von 20 Euro.
 Sicherheit der Fußgänger hat Vorrang

Laut Patrizia Sprengel von der „Stern- und Kreisschiffahrt“, die am Parkeingang ihren Anleger hat, verhalten sich die Radfahrer größtenteils rücksichtsvoll, auch wenn vor den …

Bahnhöfe: Bahn verlängert Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Marzahn Baubeginn am 1. September, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/14965146/Bahn_verlaengert_Fussgaengerbruecke_am_S-Bahnhof_Marzahn.html?start=0&itemsPerPage=20

Bezirk Marzahn-Hellersdorf investiert 5,2 Millionen Euro

Die Deutsche Bahn beginnt am 1. September dieses Jahres mit dem Bau einer neuen #Fußgängerbrücke am #S-Bahnhof #Marzahn. Die bestehende Brücke vom Einkaufszentrum „#Eastgate“ über die Märkische Allee zum Mittelbahnsteig wird verlängert und über eine Rampe mit dem #Wiesenburger Weg verbunden. Damit wird der Gewerbepark „Georg Knorr“ auf kurzem Weg erschlossen und die beiden Stadträume Eastgate und Wiesenburger Weg eng miteinander verknüpft.

Die Verlängerung der Überführung wird mit einer Beleuchtungsanlage ähnlich dem vorhandenen Brückenteil ausgestattet. Die Treppen- und Rampenanlage erhält ein Dach. Am Ausgang Wiesenburger Weg wird ein Vorplatz angelegt.

Das Vorhaben, das bis Juni 2019 abgeschlossen werden soll, wird aus dem Bund-Länder-Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit 5,2 Millionen Euro finanziert. Mit rund 11.000 Reisenden pro Tag gehört der Bahnhof zu den stärker frequentierten Verkehrsstationen im Bezirk. Die Brücke wird die alte, nicht rollstuhlgerechte Verbindung vom Bahnhof zum Parkfriedhof ersetzen.

Radverkehr + zu Fuß mobil: Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie lautet die Zahl der im Jahr 2016 in Berlin registrierten #Verkehrsunfälle?
Zu 1.:
In Berlin wurden im Jahr 2016 insgesamt 141.155 Verkehrsunfälle polizeilich registriert.
2. Wie viele Personen wurden dabei leicht verletzt, schwer verletzt und getötet und welche Ursachen
lagen den Unfällen zugrunde? (Bitte um Aufschlüsselung nach Unfallursachen und Unfallfolgen für
den Rad- und Fußverkehr)
Zu 2.:
Im Jahr 2016 verunglückten insgesamt 17.394 Verkehrsteilnehmende (davon 5.273
#Radfahrende und 2.242 zu #Fuß Gehende).
Bei den oben genannten Verkehrsunfällen (VU) wurden insgesamt
– 15.252 Personen leicht verletzt (davon 4.673 Radfahrende und 1.687 zu Fuß
Gehende)
– 2.086 schwer verletzt (davon 583 Radfahrende und 534 zu Fuß Gehende)
sowie
– 56 getötet (davon 17 Radfahrende und 21 zu Fuß Gehende)
Die Hauptunfallursachen von Radfahrenden waren:
– Benutzung der falschen Fahrbahn (850 VU)
– Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (681 VU)
– Nichtangepasste Geschwindigkeit (367 VU)
– Alkoholeinfluss (188 VU)
– Falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden (184 VU)
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Die Hauptunfallursachen von zu Fuß Gehenden waren:
– Missachtung des Fahrzeugverkehrs (802 VU)
– Rotlichtmissachtung (272 VU)
– Falsches Verhalten in der Nähe von Lichtzeichenanlagen-Furten/ Fußgängerüberwegen
(188 VU)
– plötzliches Hervortreten (148 VU)
– Alkoholeinfluss (59 VU)
Die Aufschlüsselung nach Unfallursachen und Unfallfolgen für Radfahrende und zu
Fuß Gehende kann nicht dargestellt werden. Da es in den erfragten Kombinationen
eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, müsste nahezu jeder betreffende Verkehrsunfall
einzeln aufgelistet und visualisiert werden.
3. Wie schätzt der Senat die aktuelle Unfalltendenz für das Jahr 2017 ein? Welche Unfallarten im
Straßenverkehr haben über die Jahre 2015/2016, bis ins Jahr 2017 hinein, deutlich zugenommen
und welche Ursachen konnten/können hierfür bisher ermittelt werden?
Zu 3.:
Für 2017 liegen valide Daten derzeit lediglich für die Monate Januar bis Mai vor. Die
Anzahl der registrierten Verkehrsunfälle stieg gegenüber dem Vergleichszeitraum
des Vorjahres zwar um 3,77 Prozent (55.463 zu 57.554 Verkehrsunfälle) an. Die Zahl
der Verunglückten ist jedoch nahezu gleich geblieben. Hervorzuheben ist, dass die
Entwicklung der tödlich Verunglückten einen positiven Verlauf genommen hat. Bisher
(Stand: 1. August 2017) verstarben im laufenden Jahr insgesamt 14 Verkehrsteilnehmende,
während im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres bereits 30 Menschen
ums Leben gekommen waren.
Im Jahr 2016 haben die Verkehrsunfälle der Hauptunfallursachen „Nicht angepasste
Geschwindigkeit“ und „Fahren unter Einfluss alkoholischer Getränke“ gegenüber
dem Jahr 2015 um 11,21 bzw. 6,51 Prozent deutlich zugenommen. Dieser Trend
setzte sich auch in den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 für die Hauptunfallursache
Alkoholeinfluss (+10,68 Prozent) fort, während die Hauptunfallursache nicht
angepasste Geschwindigkeit um 4,02 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum
zurückging. Welche Gründe für diese Veränderungen eine Rolle spielen, ist nicht bekannt.
Die jährlichen Schwankungen unterliegen vielfältigen und verschiedenen Einflüssen.
4. Lässt sich in Berlin, in den Jahren 2015/2016 eine Erhöhung der Zahl der „tödlich verunglückten
Verkehrsteilnehmer“ festmachen? Wenn ja, woraus begründet sich diese Erhöhung aus Sicht des
Senates?
Zu 4.:
Die Anzahl der tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmenden stieg um 16,7 Prozent
von 48 im Jahr 2015 auf insgesamt 56 im Jahr 2016 an. Vor dem Hintergrund, dass
die Folgen eines Verkehrsunfalles regelmäßig von vielen Faktoren (z. B. Verkehrsverhalten,
Witterung, Fahrzeugbeschaffenheit, Rettungskette usw.) beeinflusst werden,
lässt sich die Zunahme der tödlich Verunglückten nicht eindeutig begründen.
5. Lässt sich bei Betrachtung der Gesamtunfallentwicklung für Berlin ein Anstieg im Bereich der Verkehrsunfälle
mit Radfahrerbeteiligung und Fußgängerbeteiligung verzeichnen? Wenn ja, welche
Gründe sieht der Senat hierfür und mit welchen konkreten Maßnahmen wird dieser Tendenz bereits
entgegengewirkt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahmen für den Radverkehr und für
den Fußverkehr)
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Zu 5.:
Die Anzahl der im Jahr 2016 registrierten Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden
nahm gegenüber dem Vorjahr ab (7.724 in 2015, 7.495 in 2016). Ebenso
sank die Zahl der gemeldeten Verkehrsunfälle mit Beteiligung von zu Fuß Gehenden
(2.595 in 2015, 2.534 in 2016).
6. Welche konkreten Maßnahmen/Programme sind oder werden künftig initiiert, um Unfällen an Unfallschwerpunkten
vorzubeugen sowie Radfahrende und Fußgänger effektiver zu schützen? (Bitte
um Aufschlüsselung nach angestrebten Maßnahmen gegen bspw. Rotlichtmissachtung, Fehler
beim Abbiegen etc.)
Zu 6.:
Der Senat hat sich das Ziel gesetzt, den Verkehr für Radfahrende und zu Fuß Gehende
sicherer zu machen. Dabei haben Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsklimas,
der Mitverantwortung der am Verkehr Teilnehmenden, die Sicherheit
der Verkehrsmittel und die Steigerung der Qualität und Sicherheit der Verkehrswege
besondere Bedeutung.
Mit dem Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2020 hat sich der Senat zum Ziel gesetzt,
die Zahl der Schwerverletzten und Verkehrstoten bis zum Jahr 2020 weiter zu
reduzieren (um 30 % gegenüber dem Jahr 2010). Kernelement des Verkehrssicherheitsprogramms
ist das Aktionsprogramm 2020. Es umfasst 5 Handlungsfelder, denen
die folgenden Maßnahmen zugeordnet sind:
– Verkehrssicherheitsarbeit (Maßnahmen: Verkehrsunfallbearbeitung, Vertiefende
Untersuchungen zum Unfallgeschehen, Verkehrsüberwachung)
– Verkehrsinfrastruktur und -system (Maßnahmen: Radverkehrsstreifenprogramm,
Überquerungsstellenprogramm, Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
Stadttempokonzept)
– Schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung (Maßnahmen: Kontinuierliche
Verkehrs- und Mobilitätserziehung, Schulisches Mobilitätsmanagement,
Lehrerfortbildung für Verkehrs- und Mobilitätserziehung)
– Außerschulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung (Maßnahmen: Jugendverkehrsschulen,
„Rücksicht“-Kampagne)
– Netzwerkarbeit (Maßnahmen: Zentrale Koordinierungsstelle).
Von besonderer Bedeutung für die Verkehrsunfallprävention ist die Arbeit der bei der
Verkehrslenkung Berlin angebundenen Straßenverkehrs-Unfallkommission (UK) mit
Beteiligung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaulastträger.
Aufgabe der UK ist es, Unfallhäufungsstellen zu erkennen, Mängel der Verkehrsanlage
zu analysieren, Abhilfemaßnahmen festzulegen und umsetzen zu lassen sowie
deren Wirkung zu überprüfen. Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
auch im Hinblick auf die Vermeidung von Abbiegekonflikten zwischen
Kfz- und Radverkehr werden an dieser Stelle intensiv bearbeitet und umgesetzt.
Konkrete Abhilfemaßnahmen, die veranlasst worden sind oder zukünftig veranlasst
werden können sind z. B.:
– Sichtfeldfreihaltung (Anpassung von Bepflanzungen / Grün- und Baumschnitt)
– Neubau / Ersatzbau von Ampelanlagen
– Umsetzung verkehrsabhängiger Steuerungen und Koordinierungen
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– Signalisierung der Linksabbieger mit gesonderter Freigabe-Phase oder
Linksabbiegeverbote
– Unterbinden von zweispurigem Rechtsabbiegen (mit gesonderter Freigabe-
Phase möglich)
– Anbringung von zusätzlichen Schutzblinkern zur Absicherung von Fußgängern
/ Radfahrern
– Anbringung von Wiederholungssignalen mittels Auslegermasten
– Veränderung der bestehenden Spuraufteilung in Knotenpunkten und im
Kreisverkehr / Erweiterung von Stauräumen
– Verbreiterung von Fußgängerfurten / Mittelinseln
– Ersatz von unsignalisierten Fußgängerüberwegen durch Ampelanlagen
– Veränderung beim ruhenden Verkehr / Parkraum
– Anpassung der Radwegführung (Verschwenkung am Knotenpunkt an die
Fahrbahn)
– Aufstellen, Entfernen oder Verändern von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(Vorfahrtsbeschilderung, Tempo 30, Poller etc.)
– Aufstellen von Zäunen zum Kanalisieren querender Fußgängerströme
– Ausstattung von Knotenpunkten mit Radverkehrsanlagen
– Piktogramme auf der Fahrbahn (z. B. Tempo 30, Achtung Schulkinder
usw.)
– Rot-Markierung von Radfurten
– Überprüfung und Anpassung von Straßenbeleuchtungen (besonders in Unterführungen)
– Gehwegvorstreckung (baulich oder markiert) als Querungshilfen für zu Fuß
Gehende
– Versetzungen von Haltestellen der BVG
– Umsetzung von Werbeanschlagsäulen (Litfaßsäulen)
– Fahrspurbezogener Wegweiser statt richtungsbezogener Wegweiser
– Umwandlung von Zeichen 720 (Grüner Blechpfeil) in einen signalisierten
Vorlauf
Im Fokus der polizeilichen Maßnahmen zur Überwachung und zum Schutz des Radverkehrs
in Berlin stehen die besonders gefährlichen Hauptunfallursachen von Radfahrenden
und Kraftfahrenden gegenüber Radfahrenden. Eine konkrete interne
Schwerpunktsetzung auf Grundlage der Verkehrsunfall-/ Ahndungszahlen vergangener
Jahre gewährleistet seit geraumer Zeit eine stadtweit spürbare Überwachungsintensivierung
und trägt zur Sensibilisierung von Rad- und Kraftfahrenden für regelkonformes
Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme bei.
Die Ausrichtung der polizeilichen Maßnahmen orientiert sich nach der jeweils aktuellen
Analyse des stadtweiten Verkehrslagebildes sowie der örtlichen Verkehrslagebilder.
Diese Maßnahmen werden konzeptionell nach Verkehrsart und zur zielgerichteten
Bekämpfung von Hauptunfallursachen vorbereitet und durchgeführt. Hierzu zählt
insbesondere die Überwachung des Abbiegeverhaltens von Kraftfahrzeugen gegenüber
dem Radverkehr im gesamten Jahresverlauf. Darüber hinaus finden regelmäßig
mehrtägige, stadtweite sowie öffentlichkeitswirksame Schwerpunktaktionen zur Steigerung
der Radfahrsicherheit statt.
Bei den Maßnahmen zum Schutze des Verkehrs von zu Fuß Gehenden liegt der polizeiliche
Schwerpunkt im Bereich der Risikogruppen „Kinder“ und „Seniorinnen/
Senioren“. Die insgesamt 72 Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin
sind regelmäßig an den Schulen und Kindertagesstätten präsent, unterrichten zum
Thema „Verkehrssicherheit“ und führen im Umfeld der Schulen u. a. VerkehrskontrolSeite
5 von 6
len und praktische Übungen, wie z. B. Trainings für zu Fuß Gehende, durch. Die Polizei
Berlin beteiligt sich darüber hinaus an sogenannten Kiezspaziergängen zur Steigerung
der Verkehrssicherheit für Seniorinnen und Senioren, welche von den Bezirksämtern
organisiert werden.
7. Welche konkreten Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um dem Umstand gerecht zu werden,
dass vermehrt Radfahrende bei Zusammenstößen bzw. Abbiegefehlern in Zusammenhang mit
LKWs ums Leben kommen? (Beispiele: Unfall an der Danziger Straße/Greifswalder Str. vom
28.06.2017, Unfall an der Yorckstraße/Mehringdamm im März 2017, Unfall an der Edisonstraße/
Ecke Griechische Allee in Oberschöneweide im April 2016)
Zu 7.:
Auf die besondere Gefährdungslage von Radfahrenden geht der Senat mit gezielten
Maßnahmen ein, wie beispielsweise mit dem Radverkehrsstreifenprogramm im Verkehrssicherheitsprogramm
„Berlin Sicher Mobil“ 2020, dem Leitfaden "Sicher geradeaus!
– Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden Kfz" sowie dem Online-Dialog
"Abbiegen? Achtung! Sicher über die Kreuzung".
Als zentrale Erkenntnisse der über 2.000 Beiträge des Online-Dialogs wurden die am
häufigsten genannten Konfliktstellen (TOP-30-Liste) ausgewertet. Der Handlungsdruck
an diesen Punkten ist bereits erkannt, so dass in vielen Fällen bereits Maßnahmen
erarbeitet wurden bzw. in naher Zukunft ergriffen werden.
Bauliche Änderungen von identifizierten Unfallhäufungsstellen stellen einen Schwerpunkt
der Verkehrsunfallprävention dar. Durch die kontinuierliche Arbeit der Unfallkommission
(UK) konnte beispielsweise der Moritzplatz als lange Zeit größter Unfallhäufungspunkt
für Radfahrende erfolgreich umgebaut werden. Erste Untersuchungen
deuten auf einen starken Rückgang bei der Anzahl der Unfälle und verletzten
Personen hin.
Die angesprochene Kreuzung Danziger Straße / Greifswalder Straße wurde in der
UK bereits intensiv behandelt, erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt, eine Umgestaltung
der Radverkehrsanlagen ist in Planung.
Für 47,61% der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden wurden die Radfahrenden
als Haupt- oder Mitverursacher identifiziert, Führende von LKW waren dagegen
lediglich bei 4,16% der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrenden
Haupt- oder Mitverursachende. Daher gilt es auf allen Seiten das Miteinander der am
Verkehr Teilnehmenden zu verbessern und die Akzeptanz des Fahrrades als attraktives
Verkehrsmittel zu erhöhen. Um diesen Aspekt zu unterstützen, wurde 2012 die
„Rücksichtkampagne“ ins Leben gerufen. Die Kommunikationskampagne wirbt dafür,
dass die verschiedenen Nutzungsgruppen den öffentlichen Straßenraum als geteiltes
Gut verstehen und entsprechend der Straßenverkehrsordnung Rücksicht untereinander
üben. Hierbei werden nicht nur Radfahrende, sondern auch alle anderen
Verkehrsteilnehmende, wie Autoverkehr, zu Fuß Gehende und Liefer- bzw. Busverkehr
angesprochen. Die Rücksichtkampagne ist auch Bestandteil der Berliner Radverkehrsstrategie
und soll in den kommenden Jahren in Berlin fortgesetzt werden.
Der Leitfaden "Sicher geradeaus! – Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden
Kfz" analysiert im Detail das Konfliktfeld zwischen Radfahrenden und abbiegenden
Kfz, analysiert und bewertet potenzielle bauliche und nicht-bauliche Maßnahmen zur
Reduktion von Unfällen zwischen Radfahrenden und abbiegenden Kfz und gibt konkrete
Empfehlungen für Kommunen.
Seite 6 von 6
Hinsichtlich der Maßnahmen der Polizei Berlin wird auf die Antwort zu Frage 6. verwiesen.
8. Wie beurteilt der Senat die Vorgabe der folgenden Sicherheitsausstattung, um den sich wiederholenden
Unfallgeschehen mit LKW im Innenstadtverkehr gerecht zu werden?
• Automatische Bremssysteme für LKW
• Fahrtenschreiber für Klein-LKW (‚Sprinter‘)
• Ergänzende Überwachungssysteme zur Einhaltung von Verkehrsregeln (Rotlichtfahren,
Geschwindigkeitsübertretungen)
• LKW-Rückspiegel, die den toten Winkel ausschließen
Zu 8.:
Die Entwicklung und Anwendung von Fahrer-Assistenz-Systemen wird vom Senat
grundsätzlich positiv beurteilt. Der Senat setzt sich aktiv sowohl auf Bundesebene als
auch auf Landesebene, hier u.a. im Rahmen des Projektes „Verkehrssicherheitsprogramm
Berlin 2020“ für verbesserte Sicherheitsstandards von Kraftfahrzeugen, insbesondere
auch durch Ausweitung der Ausstattung von LKW mit sicherheitswirksamen
Assistenz-Systemen, die im Rahmen geltender EU- und Bundesvorschriften zur
Verfügung stehen, ein.
Berlin, den 08. August 2017
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

zu Fuß mobil: Fußgängertunnel ohne Fußgänger, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welches #Schadensbild existiert beim #Fuß-
gängertunnel unter der #Schnellerstraße am Bahnhof #Schö-
neweide nach dem #Brand im Dezember 2016, der zu
dessen Sperrung führte?
Antwort zu 1: Der Brand führte zur Zerstörung der
abgehängten Tunneldecke einschließlich der Tunnelbeleuchtung
und aller Türen zu den Betriebsräumen im
Bereich des Ausganges am Bahnhof Schöneweide. Ferner
wurde der Aufzug erheblich beschädigt. Die Wände und
übrigen Tunneldecken sind durch die Rauchgase stark
verrußt.
Frage 2: Gibt es einen Zeitplan für den Baubeginn zur
Beseitigung der Schäden und der #Wiederinbetriebnahme
des Tunnels, der eine stark frequentierte Zuwegung vom
und zum Bahnhof Schöneweide darstellt?
Frage 3: Welche Kosten werden durch die Reparatur
des Tunnels entstehen?
Antwort zu 2 und 3: Nach Entscheidung über Art und
Umfang der Instandsetzung erfolgt die Vorbereitung und
Vergabe der erforderlichen Bauleistungen. Eine Vergabe
der Bauleistungen wird im Herbst 2017 angestrebt. Die
Höhe der Kosten kann derzeit noch nicht abgeschätzt
werden.
Frage 4: Soll der Tunnel zukünftig – auch nach dem
Umbau des Bahnhofsumfeldes – in Betrieb bleiben oder
wird eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs
favorisiert?
Antwort zu 4: Eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs
wird grundsätzlich favorisiert. Hierfür bedarf
es im Bereich Schöneweide verschiedener verkehrlicher
und verkehrstechnischer Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten,
die im Rahmen der neuen Verkehrslösung
Schöneweide, der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
der Untersuchung zum Verkehrskonzept Schöneweide
und der damit verbundenen Umgestaltungen der neuen
Knotenpunkte der B 96 a mit dem Sterndamm, der Brü-
ckenstraße und der Spreestraße auch im Rahmen der
neuen Planungen der Lichtzeichenanlagen (LZA) untersucht
werden. Eine Entscheidung zur Schließung des
Fußgängertunnels ist erst nach Prüfung und Umsetzung
dieser beschriebenen Maßnahmen möglich.
Frage 5: Welche Kosten sind in den letzten zehn Jahren
durch Reparatur und Erhalt des Tunnels entstanden?
Antwort zu 5: In den letzten zehn Jahren sind für Instandsetzungen
und Erhalt der Tunnelanlage einschließ-
lich deren Fahrtreppen und Aufzüge Kosten in Höhe von
877.000 € entstanden.
Berlin, den 28. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2017)

allg.: Straßenverkehr: Weniger Platz für Autos Warum sich der Berliner Verkehr ändern muss – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/weniger-platz-fuer-autos-warum-sich-der-berliner-verkehr-aendern-muss-25795396?dmcid=nl_20170224_25795396

Ein Gespenst geht um in Berlin – das Gespenst einer neuen #Verkehrspolitik.  Auf weiteren Straßen soll #Autofahrern  Platz weggenommen  und #Radlern mehr Platz gegeben werden. Viele #Dieselautos könnten aus der Innenstadt verbannt, die Straße Unter den Linden soll #Fußgängerbereich werden. Die neue Senatorin Regine Günther und ihr Verkehrs-Staatssekretär Jens-Holger Kirchner haben sich  viel vorgenommen, und sie lassen keinen Zweifel daran, dass sie es ernst meinen. Schon wittert die CDU einen Kulturkampf gegen Autofahrer, und die FDP  wirft dem rot-rot-grünen Senat vor, dass er  Verkehrspolitik mit der Brechstange betreibt.

Ist Berlin im Aufruhr? Nicht wirklich. Der öffentliche Aufschrei blieb bislang aus. Ein Grund könnte sein, dass Berlin keine Autostadt ist.  40 Prozent der Haushalte haben keinen Pkw zur Verfügung.  Außerdem sind die Senatspläne nicht neu. Schon vor Jahren wurde in Berlin damit begonnen, Autos Platz zu entziehen, um Radfahrstreifen zu markieren. Was aktuell   für die Frankfurter Allee in Friedrichshain und die Schönhauser Allee in Pankow vorgesehen ist,  hat woanders längst  stattgefunden – etwa auf der Dudenstraße in Kreuzberg, der Heinrich-Heine-Straße in Mitte, der Turmstraße in Moabit. Für viele Verkehrseinschränkungen sind ohnehin nicht Behörden, sondern  Kraftfahrer verantwortlich, die sich nicht um Regeln scheren: Es gibt kaum eine Einkaufsstraße, in der  nicht in zweiter Reihe geparkt wird.

Hunderttausende sind auf das Auto angewiesen

Es ist  kein Wunder, dass sich der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC),  mit mehr als 700.000 Mitgliedern der größte Lobbyverband dieser Region, mit grundsätzlicher Kritik zurückhält. Autobesitzer  sind vernünftige Menschen. Hunderttausende fahren mit nicht im Auto, sondern mit der …

zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Berliner Mobilitätsgesetz Fußgängerlobby fordert 300 neue Zebrastreifen – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berliner-mobilitaetsgesetz-fussgaengerlobby-fordert-300-neue-zebrastreifen-25559128?dmcid=nl_20170117_25559128

Sie können ganz schön laut und fordernd werden, die Fahrrad-Aktivisten in Berlin. Die #Fußgängerlobby hielt sich bislang zurück. Aber das ändert sich jetzt. Der Fachverband #Fußverkehr Deutschland, kurz #FUSS, hat für den neuen Senat einen langen #Forderungskatalog zusammengestellt. Auf der Liste stehen Hunderte neue Zebrastreifen, der Abbau aller Grünpfeile, bessere Ampelschaltungen, ein verkehrsberuhigter Hackescher Markt – und die Bestrafung von Radlern, die auf Gehwegen fahren. „Ende der Woche gibt es ein Gespräch in der Senatsverwaltung“, so Bundesgeschäftsführer Stefan Lieb am Montag.

Lieb hat nachgezählt: Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün werden dem Radverkehr 72 Zeilen gewidmet, dem Fußverkehr nur zwölf. „Verkehrspolitisch war 2016 in Berlin durch die Initiative zum Fahrrad Volksentscheid geprägt. Das schlug sich auch entsprechend im Koalitionsvertrag nieder.“ Die Fußgänger seien unterrepräsentiert, so Lieb.

Dabei wurden 2013, so die neuesten Zahlen, 31 Prozent aller Wege in Berlin zu Fuß zurückgelegt – mit dem Fahrrad 13 Prozent. Auch wenn Berlin breitere Gehwege biete und attraktiver zum Flanieren sei als andere Städte: Viele Fußgänger fühlen sich unsicher. Radfahrer auf dem Bürgersteig versetzen vor allem Senioren in Angst und Schrecken. Eltern verlangen sicherere Schulwege.
Bei den Verkehrstoten sind Fußgänger überrepräsentiert. 2016 starben 56 Menschen auf Berlins Straßen, 21 waren per pedes unterwegs.
Ruhe am Hackeschen Markt

Die FUSS-Leute wollen nicht falsch verstanden werden: Sie finden es gut, was im Koalitionsvertrag steht. Lieb: „Die zwölf Zeilen sind inhaltsreich“ – dort geht es unter anderem um die Sanierung von Gehwegen, mehr Querungshilfen, hellere Beleuchtung. „Doch das muss man mit konkreten Planungsschritten unterlegen und mit Leben füllen“, verlangt Lieb. Deshalb habe der Verband acht Maßnahmenpakete geschnürt, die in das angekündigte Berliner Mobilitätsgesetz einfließen sollen.

Damit Fußgänger in Berlin bequemer und sicherer vorankommen, müsse kräftig investiert werden. Beispiel: In ganz Berlin müsse es alle 50 oder 100 Meter, je nach Höchstgeschwindigkeit der betreffenden Straße, eine Querungsanlage geben – einen Zebrastreifen, eine Mittelinsel, eine Vorstreckung am Gehweg oder anderes. Konkret sollen bis 2020 in Berlin 300 neue Zebrastreifen markiert werden, zusätzlich zu den über 400 Überwegen, die es schon gibt.
An den rund 2100 Berliner Ampelanlagen müssten Fußgänger länger grünes Licht bekommen – …

Straßenverkehr: Brandenburger Verkehrsprojekte 2017: Ortsdurchfahrten und A10, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article209163181/Zusammenfassung-Brandenburger-Verkehrsprojekte-2017-Ortsdurchfahrten-und-A10.html

Potsdam.  #Autofahrer, #Radfahrer und #Fußgänger sollen problemloser und schneller von A nach B kommen: In Brandenburg werden auch in diesem Jahr Dutzende Kilometer maroder Straßen saniert oder neu gebaut. Planmäßig läuft nach Angaben des Infrastrukturministeriums die Sanierung der #Ortsdurchfahrten weiter. Bis 2019 stehen dafür rund 100 Millionen Euro bereit. Seit 2015 wird landesweit daran gearbeitet. Mit Staus, Behinderungen, Umleitungen und Lärm muss immer wieder gerechnet werden.

Fortgesetzt werden die Bauarbeiten auf dem nördlichen Berliner Ring mit dem Ausbau der #A10 – einem wichtigen Zubringer zu den Autobahnen A11 und A24 und Richtung Polen sowie nach Nord- und Südeuropa. "In den kommenden Jahren sollen die Fahrbahnen auf jeweils drei Spuren ausgebaut werden", sagte Ministeriumssprecher Steffen Streu. Bis 2025 werden für die Autobahn 75.000 Fahrzeuge pro Tag pro­gnostiziert – davon fast ein Viertel Schwertransporter.

Weiter geht es auch auf dem südlichen Berliner Ring. Im April gab es den ersten Spatenstich für den Ausbau der Autobahn A10 zwischen den Dreiecken Nuthetal und Potsdam. Die 150 Millionen Euro für das Vorhaben Nummer 11 im Verkehrsprojekt Deutsche Einheit stellt der Bund bereit. Der neun Kilometer lange Autobahnabschnitt ist der am stärksten befahrene in Brandenburg. Für den Lärmschutz wird ein spezieller Asphalt eingesetzt. Für 2025 wird mit einem Strom von 117.000 bis 125.0000 Fahrzeugen am Tag gerechnet. Bislang sind es 90.000 in 24 Stunden.

In diesem Jahr steht unter anderem auch der Ausbau der #Durchfahrt in …