24.01.2024
Wer #Ärger mit der Deutschen Bahn hat, muss nicht gleich zum Anwalt rennen. Stattdessen können Verbraucher versuchen, eine #außergerichtliche Lösung zu finden. Dabei hilft die #Schlichtungsstelle für den öffentlichen #Personenverkehr (#SÖP).
„Ein aktuelles Beispiel wäre etwa, dass der gebuchte Zug #streikbedingt ausfällt und Reisende für ihre Fahrt einen #Mietwagen buchen“, sagt Christof Berlin, Leiter der Schlichtungsstelle. „Die Kosten für den Mietwagen und Sprit könnten Verbraucher dann im Rahmen der #Schlichtung geltend machen.“
Das Verfahren ist für Verbraucher #kostenlos – nur die Kosten für Kopien und Porto müssen sie selbst tragen. Eine Voraussetzung ist: Das Verkehrsunternehmen muss #Mitglied bei der SÖP sein – das trifft im Fall der Deutschen Bahn zu. Zudem müssen Verbraucher vorher versucht haben, sich direkt mit dem Unternehmen zu einigen.
Die Deutsche Bahn schreibt auf ihrer Webseite: „Wenn Sie mit der #Entschädigungsentscheidung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich mit Ihrem Einwand an das #Servicecenter #Fahrgastrechte.“
Der Schlichtungsantrag lässt sich auch online stellen
Ist der Versuch einer direkten #Einigung #fehlgeschlagen, können Verbraucher …