Fernbus: VDV: Weiterentwicklung des Fernbusmarktes gefordert

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Seit 2013 ist der #Fernbusmarkt in Deutschland #liberalisiert. Seitdem steigen die Fahrgastzahlen kontinuierlich und der Fernbus hat sich als weiteres Verkehrsmittel hierzulande etabliert. Im Rahmen einer Stellungnahme zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (#VDV) deshalb, die Rahmenbedingungen für den Fernbusverkehr in Deutschland weiterzuentwickeln. Ziel ist eine Gleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger und eine Vermeidung von Kannibalisierungseffekten zwischen den Angeboten des Fernbusses und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV).
"Der Fernbus ist drei Jahre nach der Marktöffnung ein etabliertes Verkehrsmittel, das bei bestimmten Zielgruppen großen Anklang findet. Die Liberalisierung des Fernbusmarktes war also ein erfolgreicher Schritt der Bundesregierung. Nun wird es Zeit, auch dieses Verkehrsmittel an die geltenden Regelungen und Maßstäbe der öffentlichen Verkehrsangebote insgesamt anzugleichen. Der Welpenschutz für den Fernbus sollte jetzt beendet werden, das gebietet die Fairness gegenüber anderen Anbietern und gegenüber den Fahrgästen", so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
Der Verband schlägt fünf Eckpunkte zur Weiterentwicklung des deutschen Fernbusmarktes vor:
1. Nutzerfinanzierung: In Deutschland ist es längst üblich, dass Verkehrsteilnehmer für die Nutzung der Infrastruktur (Schiene, Straße, Wasserstraße) eine entsprechende #Nutzungsgebühr zahlen. Die Eisenbahn zahlt Trassenentgelte, die Binnenschiffe Kanalgebühren, der LKW zahlt Maut. Analog dazu sollte auch eine Maut für Fernbusse eingeführt werden.
2. #Stationsentgelte: Den Betreibern von Fernbusstationen, also in der Regel den Kommunen und Gemeinden, sollte unter dem Gesichtspunkt der Nutzerfinanzierung die Möglichkeit sichergestellt werden, Stationsentgelte zu erheben.
3. #Fahrgastrechte: Faire Wettbewerbsbedingungen bei den Fahrgastrechten bedeuten gleiche Standards für Fernbus, Eisenbahn und Luftverkehr. Ausnahmen gilt es zu vermeiden, ein einheitliches System ist schon allein im Sinne der Fahrgäste anzustreben.
4. #Barrierefreiheit: Politischer Wille, der sich in der PBefG-Novelle aus dem Jahr 2013 wiederfindet, ist die vollständige Barrierefreiheit des öffentlichen Personenverkehrs. Dieser hohe und nachvollziehbare Maßstab muss gleichermaßen für sämtliche Mobilitätsanbieter gelten.
5. #Haltestellenabstand: Um eine Konkurrenzierung und damit Kannibalisierung zwischen SPNV und Fernbussen zu vermeiden, gibt es im aktuellen Gesetz bereits einen Mindestabstand von 50 Kilometern zwischen zwei Fernbushaltestellen. In der täglichen Praxis gibt es jedoch vermehrt Fälle, in denen dieser Mindestabstand umgangen wird. Die SPNV-Unternehmen, die Gegensatz zum Fernbus an die geltenden Nahverkehrstarife gebunden sind, verlieren dadurch bereits heute jährlich bundesweit bis zu 70 Millionen Euro Fahrgeldeinnahmen. Da schon der Begriff "Fernbus" deutlich macht, dass es sich dabei um Fern- und nicht um Regional- oder Nahverkehr handelt, schlägt der VDV ein Beförderungsverbot von unter 100 Kilometern zwischen zwei Fernbushaltestellen vor.
"Mit diesen Eckpunkten setzen wir uns als Branchenverband für eine faire Weiterent-wicklung des Fernbusmarktes in Deutschland ein. Wettbewerb funktioniert immer dann am besten, wenn alle Teilnehmer dieselben Bedingungen vorfinden. Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass die politischen Entscheider dem Fernbus als neuem Marktteilnehmer eine Starthilfe geben wollten, und deshalb einige Rahmenbedingungen zunächst etwas lockerer gesetzt haben. Doch nach drei Jahren und mit Blick auf die mögliche Überarbeitung des PBefG sollten diese Unterschiede im Verhältnis zu den anderen Verkehrsunternehmen nun angeglichen werden. Eine dauerhafte Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Eisenbahn darf es nicht geben", so Wolff abschließend (Pressemeldung VDV, 10.05.16).

Straßenbahn: Koordinierung von Netzinfrastrukturmassnahmen und die Wiederherstellung der Gleisverbindung in der Friedrichstraße

S-Bahn: Koordinierung von Netzinfrastrukturmassnahmen und die Wiederherstellung der Gleisverbindung in der Friedrichstraße

Ereignis

Die BVG plant ab Juli 1997 eine vier- bis sechsmonatige Streckensperrung der Straßenbahn in der Friedrichstraße südlich der Oranienburger Straße, um notwendige Schienensanierungen mit den parallelen Maßnahmen zur U-Bahntunnelsanierung, der Stadtstraßenerneuerung und dem Anschluss der Neubaustrecken über die Dorotheenstraße bautechnisch zu koordinieren. Im Zuge dieses weitreichenden Vorhabens wird die geradlinige Schienenverbindung zur Chausseestraße wiederhergestellt, sodass die Straßenbahnlinie 50 plangemäß wieder durchgehend bis zum Kupfergraben verkehren kann.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1708
Ich frage den Senat:
1. Treffen Meldungen zu, wonach 1997 erneut eine Einstellung des Straßenbahnbetriebes in der Friedrichstraße beabsichtigt ist?
2. Falls ja
a) warum erfolgt die Einstellung des Betriebes,
b) wann und wie lange wird die Einstellung erfolgen
c) und warum konnten diese Arbeiten nicht im Zusammenhang mit den 1996 erfolgten Betriebseinstellungen durchgeführt werden?
3. Wird im Zuge der Bauarbeiten die zur Zeit fehlende, „geradlinige“ Gleisverbindung zwischen Friedrichstraße und Chausseestraße wiederhergestellt, so daß die Straßenbahnlinie 50 – wie von der BVG geplant – wieder zum Kupfergraben verkehren kann? Falls nein, warum nicht?
4. Warum wurde die bisherige Straßenbahnhaltestelle am U-Bhf. Oranienburger Tor (in der Oranienburger Straße in Fahrtrichtung Osten) aufgehoben, und teilt der Senat meine Einschätzung, daß deren Aufhebung für die Fahrgäste mit erheblichen Nachteilen verbunden ist, da nun keine gemeinsame Abfahrthaltestelle der in Richtung Hackeschen Markt verkehrenden Linien 1 und 13 mehr existiert?
5. Ist dem Senat bewusst, daß auch zukünftig (nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke) zwischen den Haltestellen am Bf. Friedrichstraße und am U-Bhf. Oranienburger Tor un Haltestellenabstand von über 800 m bestehen wird, und befürwortet der Senat die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle im Bereich der Reinhardstraße, mit der eine sehr viel bessere Erschließung der im Umfeld gelegenen Einrichtungen (z. B. Friedrichstadtpalast, Deutsches Theater, Charite´) gewährleistet wäre? Falls nein, warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1708
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Ja. Die Sperrung der Friedrichstraße südlich der Oranienburger Straße ist notwendig wegen der Maßnahmen zur U-Bahntunnelsanierung, zur Stadtstraßenerneuerung, zum Anschluß der Neubaustrecken über die Dorotheenstraße und zur Gleissanierung durch die BVG zwischen der Oranienburger Straße und der Ziegelstraße.
Die Dauer der Sperrung beträgt voraussichtlich 4 bis 6 Monate ab Juli 1997.
Die Baumaßnahme der BVG ließ sich wegen der notwendigen Koordinierung mit anderen Baumaßnahmen wie Stadtstraßenerneuerung, Brückensanierung der S-Bahn und Baumaßnahmen der Leitungsverlegungen nicht in 1996 einordnen.
Zu 3.:
Ja. Nach Beendigung der Bauarbeiten soll die Linie 50 wieder zum Kupfergraben verkehren.
Zu 4.:
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit konnte an der LSA Oranienburger Tor die Haltestelle in der Oranienburger Straße in Fahrtrichtung Osten nicht beibehalten werden.
Der geringe Abstand zum Nachbarknoten Friedrichstraße/Torstraße mit den daraus resultierenden kurzen Aufstellflächen, der geringer Querschnitt der Oranienburger Straße und die starke Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Knotens durch die abbiegende Straßenbahn hätten bei einer Straßenbahnhaltestelle an dieser Stelle zu einer Gefährdung von Fahrgästen durch den Haltepunktsbereich räumende, in ihrer Sicht eingeschränkte Kraftfahrzeuge geführt. Zusätzlich würde der Fahrgastwechsel einen Rückstau wartender Kfz bis in den Kreuzungsbereich hinein verursachen, so daß eine störungsfreie Abwicklung des Verkehrs an der Doppel-LSA nicht mehr gewährleistet wäre.
Zu 5.:
Durch Neutrassierung der Straßenbahn konnte nördlich der Reinhardtstraße in Verlängerung des südlichen U-Bahnzuganges eine Haltestelle für die Fahrtrichtung vom Oranienburger Tor zum Bahnhof Friedrichstraße errichtet und damit die Haltestellenabstände auf rd. 300 m bzw. rd. 500 m reduziert werden.
In der Gegenrichtung ist auf Grund der engen Folge von zum Teil signalisierten Einmündungen ein Halt der Straßenbahn in diesem Bereich nicht möglich, jedoch etwas weiter nördlich im Bereich des U-Bahnhofs Oranienburger Tor, so daß der Abstand von rd. 650m zum Bahnhof Friedrichstraße beträgt.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“