Radverkehr + Straßenverkehr: Fahrradhauptstadt Berlin Das sind die Eckpunkte für Deutschlands erstes Radgesetz – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/fahrradhauptstadt-berlin-das-sind-die-eckpunkte-fuer-deutschlands-erstes-radgesetz-26671664?dmcid=nl_20170406_26671664

Berlin – Berlin wird das erste Bundesland mit einem eigenen #Fahrradgesetz. In mehreren Sitzungen haben Vertreter der zuständigen Senatsverwaltung, des Volksentscheids Fahrrad, der Koalitionsfraktionen, des #ADFC-Berlin und des #BUND die Grundlagen dafür erarbeitet. Am Donnerstag wurden die Ergebnisse des Dialogprozesses und die Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt.
"Immer mehr Menschen nutzen das #Fahrrad für ihre täglichen Wege. Sie fordern zu Recht, dass #Radfahren sicherer und bequemer wird. Der Dialog Radgesetz zeigt: Senat und Koalition gehen neue Wege, um diese Forderung umzusetzen", sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos). – Das sind die Eckpunkte des Radgesetzes
Die Zahl der schwer verletzten und getöteten Verkehrsteilnehmer in Berlin soll auf null gesenkt werden.
Der Umbau von Radverkehrsanlagen an den Hauptstraßen und die Umgestaltung von Knotenpunkten soll nach klaren Kriterien erfolgen. Dabei soll auch die subjektive Perspektive, also die „gefühlte Sicherheit“, einbezogen werden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Land Berlin soll bis 2025 den Anteil des Radverkehrs an allen Wegen auf mindestens 30 Prozent innerhalb der Umweltzone und im Land Berlin auf mindestens 20 Prozent steigern.
Ein lückenloses Netz an Radverkehrsinfrastruktur soll entstehen, um schnelle, bequeme und sichere Verbindungen für Radfahrende zu ermöglichen. Das Radverkehrsnetz wird ausgehend von der bestehenden Planung für ein Haupt- und Ergänzungsroutennetz weiterentwickelt und qualifiziert.
Das Radverkehrsnetz soll Radwege an allen Hauptstraßen mit Fahrrad- und Nebenstraßen sowie 100 Kilometern Radschnellwegen umfassen. Die Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen sollen, wo möglich, als geschützte Radstreifen gebaut werden.
Besonders wichtige Verbindungen werden als Vorrangnetz ausgewiesen, das prioritär ausgebaut werden soll und in dem …

Flughäfen: FLUGHAFEN BERLIN-BRANDENBURG Neue Verschwendung am BER, aus PNN

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1124783/

Der #Bund lässt sich am #BER ein #Interims-Terminal bauen – nur für sechs Jahre. Dessen Kosten sind jetzt erneut gestiegen – auf 79 Millionen Euro. Brandenburg ist dafür, #stattdessen #Tegel zu nutzen.

#Schönefeld – Es wären wieder verschwendete BER-Millionen. Und im Milliardenfiasko um den neuen Berliner Flughafen nimmt bisher niemand daran Anstoß: Der Bund lässt sich dort ein nach PNN-Informationen nun schon 79 Millionen Euro teures Interims-Regierungsterminal errichten, das nur fünf bis sechs Jahre bis 2023/2024 genutzt werden soll. Und zwar, bis für weitere 350 Millionen Euro der richtige Regierungsflughafen fertig ist. Ursprünglich sollten Staatsgäste in dieser Zwischenzeit im alten SXF-Terminal aus DDR-Zeiten einchecken. Das aber wird auch nach dem BER-Start für die Abfertigung von Passagieren noch längere Zeit unverzichtbar sein. 36 Millionen Fluggäste werden 2018 in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg erwartet, nur 23 Millionen können im zu kleinen neuen BER-Terminal abgefertigt werden.

Also wird für die Bundesregierung schnell ein Provisorium neu gebaut: Der vom Regierendem Michael Müller (SPD) geführte Flughafenaufsichtsrat hat auf der letzten Sitzung nach PNN-Informationen erneut acht Millionen Euro mehr für das Interims-Terminal bewilligt, nun mit 79 Millionen Euro kalkuliert – 25 Millionen Euro waren es ursprünglich. Mit Müh und Not hat der Flughafen dafür wenigstens eine Baufirma gefunden, den Konzern Züblin. Der sitzt bei den Preisverhandlungen objektiv am längeren Hebel, zumal der Zeitdruck groß ist: Er soll sich verpflichten, dass das Interimsterminal bis 2018 fertig ist. Die Kostensteigerung insgesamt liegt aber auch an vorher unterschätzten, aber nötigen Begleitarbeiten (Rollwege, Parkplätze) und an vom Bund geforderten immer höheren Ausstattungsstandards – Standards, die Geschäftsflieger als mögliche Nachnutzer des Gebäudes nicht benötigen.

Wegen der Kostenexplosion haben sich Brandenburger Vertreter im Aufsichtsrat dem Vernehmen nach beim …

Straßenbahn: Straßenbahn-Strecke nach Moabit steht endlich fest Ein Bündnis „Pro Straßenbahn“ hat sich gegründet, das jährlich 100 Millionen in neue Linien investieren will., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-in-berlin-strassenbahn-strecke-nach-moabit-steht-endlich-fest/13888668.html

Und die Trasse für die Verlängerung vom Hauptbahnhof nach Moabit ist geregelt.

Auf dem Papier gibt es nun die ganz große Koalition für die #Tram. SPD, Grüne, Piraten und Linksparteien haben sich in der vergangenen Woche zum „#Bündnis Pro Straßenbahn“ zusammengeschlossen. Zwölf Verbände, darunter der #VCD, der #BUND, und der Fahrgastverband #IGEB sind ebenfalls dabei. Das Bündnis fordert „den zügigen und umweltschonenden #Ausbau des #Straßenbahnnetzes für ganz Berlin“. Dazu solle ein Sonderprogramm mit mindestens 80 Millionen Euro jährlich aufgelegt werden. Stark frequentierte Metro-Buslinien sollten zum Beispiel auf Straßenbahnbetrieb umgestellt werden.

Die Realität ist eine andere. Mehr als 25 Jahre nach der Wende hat sie die Westbezirke nur an wenigen Punkten erreicht. Zuletzt wurden im Sommer 2015 nach vielen Jahren Planungs- und Bauzeit die Gleise vom Nord- zum Hauptbahnhof fertig. Mittlerweile steht fest, wie die Züge von dort weiter nach Westen rollen werden.

Neue Tram mit Halt am Gericht, Lageso, Einkaufszentrum

Jahrelang wurde diskutiert, ob die Gleise durch die Invalidenstraße oder die Turmstraße nach Moabit verlängert werden. Nun einigten sich Senat und Bezirk auf die etwas längere Strecke mit dem Schlenker durch die #Rathenower Straße. Dadurch sind das #Kriminalgericht, das #Lageso und das neu entstehende Einkaufszentrum an der Ecke Stromstraße („#Schultheiss-Quartier“) direkt angebunden. Anfang 2017 könnte das Planfeststellungsverfahren für das 25-Millionen- Euro-Projekt beginnen, 2020 die ersten Züge zum U-Bahnhof …

Straßenverkehr: Zuständigkeiten für das Berliner Straßennetz, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sind die Berliner #Straßen bezüglich des Unterhalts des Straßenlandes in den #Zuständigkeiten zwischen #Bezirken und #Land und ggfs. #Bund kategorisiert (#Straßenbaulast)?

Frage 2: Welches sind die Kriterien, nach denen die Straßenbaulast den Bezirks-, Landes- oder ggfs. Bundes-verwaltungen zugeordnet werden? Antwort zu 1 und 2: Laut § 7 Absatz 7 Berliner Stra-ßengesetz (BerlStrG) ist das Land Berlin Träger der Stra-ßenbaulast für die öffentlichen Straßen. Der Bund ist Träger der Straßenbaulast für die Bun-desfernstraßen (§ 5 Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Die Bundesfernstraßen gliedern sich gemäß § 1 Abs. 2 FStrG in Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrten. Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen ist ebenfalls das Land Berlin Träger der Straßenbaulast (§ 5 Abs. 2 FStrG). Nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) nimmt die Hauptverwaltung (Senat) die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr, die Bezirksverwal-tungen alle anderen Aufgaben der Verwaltung. Gemäß Nr. 10 des Zuständigkeitskatalogs zum AZG sind unter anderem Bundesautobahnen und Bundesstra-ßen außerhalb der Ortsurchfahrten sowie Planung, Ent-wurf und Bau von Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und der Straßen im zentralen Bereich Aufgabe der Haupt-verwaltung, ebenso Verkehrslenkungs- und die meisten Lichtzeichenanlagen. Auch Brücken, Tunnel und fast alle anderen Ingenieurbauwerke fallen in die Zuständigkeit der Hauptverwaltung mit Ausnahme der kreisrunden Rohrdurchlässe und der Fahrbahn- und Gehbahnbeläge, die nicht in unmittelbarer Verbindung mit der Abdichtung stehen sowie die öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen- und Einrichtungen. Für die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Straßen in Berlin, das sind die Ortsdurch-fahrten von Bundesstraßen, die Straßen im Zentralen Bereich, die Hauptverkehrsstraßen und die Nebenstraßen, sind die Bezirke als Straßenbaulastträger verantwortlich. Frage 3: Gibt es für die Zuordnung einer Straße in das übergeordnete Straßennetz klare Eingruppierungskriterien und welche sind diese ggfs.? Antwort zu 3: Die Einstufung des übergeordneten Stadtstraßennetzes orientierte sich in der Vergangenheit an den „Richtlinien zu Anlage von Straßen“ (RAS-N). Aktuell gilt die „Richtlinie für Netzgestaltung“ (RIN 2008), die die RAS-N fortführt. Ausgehend von einer Zentrenhierarchie (siehe hierzu auch Stadtentwicklungsplan Zentren 3) werden notwendi-ge Verbindungsfunktionen zwischen Zentren definiert. Das Straßennetz wird darauf aufbauend nach seinen ver-kehrlichen Funktionen und in Abhängigkeit von städte-baulichen Gegebenheiten/Funktionen eingeteilt. Im Er-gebnis liegt ein Straßennetz nach Verbindungsfunktions-stufen 0 bis IV vor. Nachfolgend ist die geltende Systematik der Verbin-dungsfunktionsstufen mit den Berlin üblichen Bezeich-nungen (bzw. in Klammern die Bezeichnungen nach RAS-N/RIN) aufgeführt. Tabelle : Verbindungsfunktionsstufen und Einstufungskriterien Verbindungsfunktionsstufe Einstufungskriterien 0 kontinentale Straßenverbindung Verbindung zwischen Metropolregionen I großräumige Straßenverbindung Verbindung zwischen Oberzentren in der Region und den Zentrenbereichen historische Mitte und City West II übergeordnete Straßenverbindung (überregionale/regionale Straßenverbindung nach RAS-N/ RIN) Verbindung von bezirklichen Hauptzentren und besonde-ren Mittelzentren, Anbindung dieser Zentren an die Stra-ßen der Verbindungsstufe I, Anbindung von Verknüp-fungspunkten des großräumigen Verkehrssystems (Flughä-fen, Fernbahnhöfe, Häfen) III örtliche Straßenverbindung (zwischengemeindliche Straßenverbindung nach RAS-N/ RIN) Verbindung von sonstigen Mittelzentren und Unterzentren bzw. Ortsteilen mit den Haupt- und besonderen Mittelzen-tren, Verbindung zwischen den sonstigen Mittel- und Un-terzentren bzw. Ortsteilen, Anbindung von Verknüpfungs-punkten des regionalen Verkehrssystems (Regionalbahn-höfe, P+R-Anlagen) IV Ergänzungsstraßen (flächenerschließende Straßenverbindungen nach RAS-N bzw. nahräumige Straßenver-bindungen nach RIN) Anbindung und Erschließung von Wohn- und Gewerbege-bieten sowie von Industriegebieten, Aufnahme des stra-ßengebundenen ÖPNV (Straßenbahn, Bus) Nach § 20 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden die öffentlichen Straßen Berlins nach ihrer Verkehrsbe-deutung in Straßen I. Ordnung (überwiegend dem groß-räumigen Verkehr dienend) und II. Ordnung ( dem über-bezirklichen Verkehr usw. dienend) sowie sonstige öf-fentliche Straßen eingeteilt. Diese Einteilung – Darstel-lung im Straßenplan des Landes Berlin – dient gemäß § 22 BerlStrG der Festlegung, welche Planverfahren für den Bau oder die Änderung von Straßen erforderlich sind. Frage 4: Wie ist der verwaltungstechnische Weg im Falle einer notwendigen Reparatur/Sanierung des Stra-ßenlandes bei einer a) Straße in bezirklicher Zuständigkeit? b) Straße des übergeordneten Straßennetzes? Antwort zu 4: Notwendige Reparaturen im Rahmen der Gefahrenabwehr in den Berliner Straßen erfolgen zeitnah durch die Bezirksämter. Umfangreichere und länger andauernde Baumaßnah-men erfordern eine Abstimmung mit den weiteren Betei-ligten und Betroffenen wie Straßenverkehrsbehörden, BVG, Leitungsverwaltungen. Dabei sind auch Belange des Verkehrsablaufs zu berücksichtigen. Als Straßenver-kehrsbehörden sind im Hauptverkehrsstraßennetz die Verkehrslenkung Berlin (VLB) und die bezirkliche Stra-ßenverkehrsbehörde beteiligt, im Nebennetz nur die be-zirkliche Straßenverkehrsbehörde. Bei der weiteren Umsetzung des Bauvorhabens unter-scheidet sich der Ablauf bei einer Straße in bezirklicher Zuständigkeit nicht von dem bei einer Straße des überge-ordneten Straßennetzes: Ausschreibung – Vergabe – Be-auftragung – Durchführung – Abnahme – Abrechnung. Frage 5: Wer übernimmt die Kosten für eine Straßen-landreparatur/-sanierung? Antwort zu 5: Für nicht investive Baumaßnahmen ste-hen den Bezirken Mittel für die Unterhaltung des Straßen-landes zur Verfügung (Kap. 3800, Titel 52101). Zusätz-lich gibt es Finanzierungsprogramme der Hauptverwal-tung unter anderem für die Straßeninstandsetzung sowie die Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Wenn Dritte Schäden verursachen und bekannt sind, tragen diese die Kosten bzw. müssen sie ersetzen. Die Kosten für Bundesfernstraßen und anbaufreie Bundesstraßen trägt der Bund. Frage 6: Im Falle von Reparatur-/Sanierungsarbeiten im Versorgungsnetz (Wasserwerke, Strom-/Gasnetz): Wie sind hierbei die verwaltungstechnischen Abläufe und die Kostenübernahme geregelt? Antwort zu 6: Reparatur- und Sanierungsarbeiten an den Leitungen der Sondernutzer in Berliner Straßen sind gemäß § 12 BerlStrG bei der jeweiligen Straßenbaube-hörde zu beantragen oder anzuzeigen (kleine Baumaß-nahmen, Havarien), größere Baumaßnahmen bedürfen der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. In der Erlaubnis wird die Anlage 2 der Ausführungsvorschrift (AV) zu § 12 BerlStrG zur verbindlichen Nebenbestimmung erklärt, wonach der Leitungsnetzbetreiber verpflichtet ist, die Straße nach der Baumaßnahme auf seine Kosten wieder ordnungsgemäß herzustellen. Dieser Vorgang wird von den Straßenbaubehörden überwacht und abgenommen. Für die Verlegung von Telekommunikationslinien gilt im Prinzip das Gleiche: Die Arbeiten bedürfen der Zu-stimmung des Wegebaulastträgers nach § 68 (3) Tele-kommunikationsgesetz (TKG) und das TK1-Unternehmen hat nach Beendigung der Arbeiten den Verkehrsweg ge-mäß § 71 (3) TKG wieder instand zu setzen, es sei denn, der Unterhaltungspflichtige hat erklärt, dies auf Kosten des TK-Unternehmens selbst vorzunehmen. Berlin, den 18. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2014)

Schiffsverkehr: Umweltplakette verliehenSchluss mit Ruß auf dem Fluss, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/umweltplakette-verliehen-schluss-mit-russ-auf-dem-fluss,10809148,24089958.html

Berlin – Dank eines #Rußpartikelfilters ist die „#Spree-Diamant“ sauber unterwegs. Der Bund wurde sie vom Umwelt und Naturschutz Deutschland (#BUND) eine Umweltplakette verliehen. Für die Filtertechnik wurden hohe Kosten investiert. Was kommt als Nächstes? Lutz Freise brennt darauf, das zu erzählen. „Als Nächstes rüsten wir eine #Solaryacht zu einem Fahrgastschiff für 40 bis 50 Personen um. Mit der Sun Cat wollen wir im nächsten Jahr voraussichtlich in Köpenick die erste Solarschifflinie Berlins eröffnen“, sagt der Chef der #Reederei #Riedel. „Und ein anderes Schiff erhält einen Hybridantrieb.“ Ein Dieselgenerator treibt einen Elektromotor an, damit die „Spree-Blick“ mit weniger Abgasen fahren kann – noch eine Neuerung. Doch am Donnerstag wurde erst mal gefeiert, was schon fertig ist: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verlieh der „Spree-Diamant“ eine Umweltplakette, weil sie einen Rußpartikelfilter erhalten hat. „Wir freuen uns, dass die Reederei Riedel freiwillig auf eigene Kosten gegen die Feinstaubbelastung vorgeht“, sagte Tilmann Heuser, Geschäftsführer des BUND-Landesverbandes, und überreichte Freise die …

Bahnindustrie: Logistiker Stinnes soll Börsengang der Bahn erleichtern Neu erworbene Tochtergesellschaft verlegt ihren Sitz nach Berlin, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/logistiker-stinnes-soll-boersengang-der-bahn-erleichtern-neu-erworbene-tochtergesellschaft-verlegt-ihren-sitz-nach-berlin/445560.html

Berlin (fo). Nach erneuten Spekulationen um eine Verschiebung des #Börsengangs der Bahn AG hat #Konzernchef Hartmut #Mehdorn am Freitag in Berlin klargestellt, dass nicht der #Bahnvorstand, sondern ausschließlich der #Bund als Eigentümer darüber entscheide. „Wir machen das Unternehmen fit für den #Kapitalmarkt. Dann kann sich der Gesellschafter überlegen, was er macht.“ Die #Börsenfähigkeit der Bahn sollte nach früheren Planungen 2005 erreicht sein, zuletzt war die Rede vom Jahr 2006.

„Bahnindustrie: Logistiker Stinnes soll Börsengang der Bahn erleichtern Neu erworbene Tochtergesellschaft verlegt ihren Sitz nach Berlin, aus Der Tagesspiegel“ weiterlesen

Straßenbahn: Straßenbahn für ganz Berlin! Der Bund für Umwelt- und Naturschutz, Landesverband Berlin, demonstrierte im Juni 2002 am Leipziger Platz für einen beschleunigten Ausbau des Berliner Straßenbahn-Netzes., aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002255

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz, Landesverband Berlin, demonstrierte im Juni 2002 am #Leipziger Platz für einen beschleunigten #Ausbau des Berliner #Straßenbahn-Netzes. Dort fuhr symbolisch eine #Draisine auf den bereits verlegten aber noch nie genutzten #Straßenbahn-Gleisen.

„Straßenbahn: Straßenbahn für ganz Berlin! Der Bund für Umwelt- und Naturschutz, Landesverband Berlin, demonstrierte im Juni 2002 am Leipziger Platz für einen beschleunigten Ausbau des Berliner Straßenbahn-Netzes., aus Signal“ weiterlesen

Bahnhöfe: S-Bahnhöfe: Auf Abwegen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/zeitung/s-bahnhoefe-auf-abwegen/250902.html

Der #Bund #verkauft -Bahnhöfe in Berlin und setzt sich dabei über jahrzehntelang gewachsene Strukturen hinweg. Die Besitzer von Läden und Gaststätten der verkauften Bahnhöfe erhalten Kündigungen und Mieterhöhungen, weil die neuen Eigentümer von ihrer Immobilie eine höhere Rendite erwarten. Im Zuge der #Bahnreform 1993 war der #Immobilienbesitz der Bahn aufgeteilt worden. Die betriebsnotwendigen Teile erhielt die neu gegründete Deutsche Bahn AG. Alle anderen Flächen blieben beim Bund. Seither gehören dem Staat ehemalige #Bahngrundstücke, #Eisenbahnerwohnungen und auch #Bahnhofsgebäude.

„Bahnhöfe: S-Bahnhöfe: Auf Abwegen, aus Der Tagesspiegel“ weiterlesen