Bahnhöfe: Es fährt ein Zug nach Nirgendwo – Wann geht es mit dem Umbau des Bahnhofs Karlshorst endlich weiter? aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB
AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem
Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten
Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Woran scheiterte der für den Sommer 2018 (6. Juli bis 20. August) geplante #Umbau des Bahnhofs
#Karlshorst, wodurch sich die #Totalsperrung verlängerte und das Vorankommen des Gesamtprojekts sich
abermals verzögerte?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Für die Verzögerungen gibt es mehrere Gründe. So wurden im Rahmen des Rückbaus im
#Baugrund nicht bekannte alte Anlagenteile sowie ein unerwartet schlechter #Bauzustand
bei bekannten Bauwerken vorgefunden, die Planungsanpassungen und Mehrarbeit
erforderten. Darüber hinaus wurden eingeplante #Nachtarbeiten nicht genehmigt und die
auch für die Sommermonate dauerhaft ungewöhnlich hohen Temperaturen erschwerten
die #Verarbeitung bestimmter Materialien. Unerwartet lange #Lieferzeiten haben die
Gesamtumsetzung weiter verzögert.“
Frage 2:
Wie ist es zu erklären, dass Material nicht zur Verfügung stand, wo dies doch in einer Marktwirtschaft
koordinierbar sein müsste?
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Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Aufgrund ausgeschöpfter Kapazitäten in allen Bereichen der Bauindustrie ergaben sich
Materiallieferfristen, die im Vorfeld nicht entsprechend berücksichtigt werden konnten.“
Frage 3:
Welchen Firmen wurden durch wen für den Umbau ausgewählt und inwiefern wurde die Leistungsfähigkeit
dieser Firmen ausreichend überprüft?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Für die Ausführung der Arbeiten wurde eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt. In
diesem offenen Verfahren erfolgt eine Bekanntmachung, bei der Angebote einer
unbeschränkten Zahl von Unternehmen abgefordert werden, die gleichzeitig auch ihre
Eignung nachweisen müssen.“
Frage 4:
Warum und durch wen wurden die notwendigen Nachtarbeiten nicht genehmigt? Welche Begründung gab
es dafür?
Antwort zu 4:
Grundsätzlich werden Nachtarbeiten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz genehmigt. Für die Baumaßnahmen am S-Bahnhof Karlshorst ist eine
durchgängige vierwöchige Nachtarbeit gegenüber den benachbarten Anwohnern nicht
genehmigungsfähig.
Frage 5:
Ist es zutreffend, dass das denkmalgeschützte Aufsichtsgebäude wegen schlechter Fundamentsubstanz
abgebrochen wurde? Warum wurden hier keine sanfteren denkmalpflegerischen Maßnahmen veranlasst?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Das beschädigte Fundament der Aufsicht wurde erst im Rahmen des Bahnsteigrückbaus
festgestellt. Aufgrund der akuten Einsturzgefahr und der daraus resultierenden
Gefährdung des Eisenbahnbetriebs auf dem genutzten S-Bahngleis 813 (=Richtung
Erkner) musste nach Abstimmung mit dem Denkmalamt der kurzfristige Abbruch
veranlasst werden.
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Frage 6:
Wieso stimmten die Untere Denkmalschutzbehörde Lichtenberg und das Landesdenkmalamt diesem Verlust
eines bahnhofsprägenden Gebäudes zu?
Antwort zu 6:
Eine Zustimmung zum Verlust eines bahnhofsprägenden Gebäudes seitens der
Denkmalbehörden liegt nicht vor.
Frage 7:
Welcher Ersatz ist geplant und welche Auflagen gibt es für den Wiederaufbau?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde unter Beteiligung des
Landesdenkmalamtes sind noch nicht abgeschlossen.“
Die konkreten Planungen der Deutschen Bahn AG zum Ersatz bzw. Wiederaufbau eines
verlustig gegangenen Gebäudes sind dem Landesdenkmalamt und der Unteren
Denkmalschutzbehörde daher nicht bekannt.
Frage 8:
Wie sieht die Überarbeitung der Planungen aus und wann ist nach den Wintermonaten endlich mit einer
verlässlichen Umsetzung derselben zu rechnen?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Abstimmung mit beteiligten Firmen und Büros hinsichtlich technischer Belange zur
Fortführung und Fertigstellung des Projektes befindet sich in der abschließenden Phase.
Auf dieser Grundlage finden in Kürze die Abstimmungen mit dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg (VBB), der Baubetriebsplanung der DB Netz AG und der S-Bahn zur
zeitlichen Einordnung der weiteren Arbeiten statt. Hierbei werden u.a. verfügbare
Kapazitäten bei Anbietern von Schienenersatzverkehr (SEV-Anbietern), notwendige
Veranstaltungsverkehre, Ferienzeiten etc. berücksichtigt. Im Ergebnis können die
Bauzeiten der ausstehenden Maßnahmen benannt werden.“
Frage 9:
Welche Konsequenzen haben die Verzögerungen für die mit der Planung und Durchführung beauftragten
Mitarbeiter?
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Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die eingetretenen Störungen und Behinderungen, festgestellte Planungsfehler sowie
sonstige beeinflussende Rahmenbedingungen die zu den Verzögerungen führten, werden
analysiert und für die Verbesserung zukünftiger Maßnahmen und deren Prozessabläufe
berücksichtigt. Zudem findet ein Erfahrungsaustausch auch mit nicht am Projekt
beteiligten Mitarbeitern statt.“
Berlin, den 23.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Grundsanierung der U9-Bahnhöfe, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 4. und 9. bis 11. wiedergegeben: Frage 1: Wie wird während des je nach #Bauzustand bedingten Einsatzes von #Schienenersatzverkehrs durch Omnibusse zwischen +#U-Bahnhof Rathaus #Steglitz und -Bahnhof Walther-Schreiber-Platz die vorgesehene Taktung und Pünktlichkeit bei allen in diesem Abschnitt fahrenden Buslinien sichergestellt? Antwort zu 1.: Da das Sperrkonzept für die U-Bahn noch nicht abschließend abgestimmt ist, können auch noch keine darauf abgestimmten Leistungen des Schienenersatzverkehrs (SEV) beschrieben werden. Frage 2: Wird zur Sicherstellung der vorgesehenen Taktung und der Pünktlichkeit im Bereich des betroffenen Straßenabschnitts die Einrichtung einer eigenen Busspur in Betracht gezogen? Antwort zu 2.: Eine Busspur wird nicht in Betracht gezogen. Frage 3: Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3.: Der Straßenquerschnitt mit der modifizierten Aufteilung für die unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer lässt die Anlage einer Busspur nicht zu. Frage 4: Welche Maßnahmen können getroffen werden, sollte es notwendig sein, die Tunnelröhre aufzugraben? Antwort zu 4.: Der Zustand des Tunnels erfordert keine großflächige Freilegung. Frage 5: Wie hoch wären die Kosten, die durch eine Taktverdichtung der S1 zwischen S-Bahnhof Anhalter Bahnhof und S-Bahnhof Zehlendorf auf 5 Minuten während der Hauptverkehrszeiten entstehen würden? Frage 6: Wie schnell kann eine solche Mehrleistung bei der S-Bahn Berlin GmbH bestellt werden kann und welche Schritte sind dazu nötig? Antwort zu 5. und 6.: Das Land Berlin hat bei der SBahn Berlin GmbH bereits im regulären Verkehrsangebot auf der Linie S1 im Abschnitt Zehlendorf – Potsdamer Platz eine Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit vom 10- auf einen 5/5/10-Minuten-Takt (3 Fahrten in 20 Minuten) bestellt. Dieses bestellte Verkehrsangebot kann derzeit von der S-Bahn Berlin GmbH in der Hauptverkehrszeit wegen des seit 2009 bestehenden Fahrzeugmangels nicht erbracht werden. Die Bestellung möglicher weiterer Taktverdichtungen in der Hauptverkehrszeit würde daher die Verfügbarkeit zusätzlicher S-Bahn-Fahrzeuge erfordern, die bei der derzeit vorhandenen Fahrzeugflotte nicht gegeben ist. Frage 7: Wer kommt für die Kosten einer solchen Mehrleistung auf? Antwort zu 7.: Für die Kosten der Bestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen kommt der jeweilige Besteller auf. Beim regulären Verkehrsangebot auf Berliner Gebiet wäre dies das Land Berlin. Bei Baumaßnahmen anderer Verkehrsmittel besteht zudem die Möglichkeit, dass das durch die Sperrung der Infrastruktur betroffene Verkehrsunternehmen Ersatzangebote bei anderen Verkehrsunternehmen bestellt. Frage 8: In welchen Titeln/Kapiteln des Haushaltsplanes muss der Mehraufwand durch entsprechende Titelverstärkung berücksichtigt werden? Antwort zu 8.: Sollte eine zusätzliche Bestellung von Verkehrsleistungen im S-Bahn-Verkehr angestrebt werden, wäre dies im Kapitel 1270 Titel 54081 „Leistungen des S-Bahnverkehrs“ im Haushaltsplan zu berücksichtigen (zu den weiteren Umsetzungsrestriktionen siehe Antwort zu den Fragen 5 und 6). Frage 9: Wie lange sind der BVG die Bauwerkschäden an den jetzt grundsanierungsbedürftigen U-Bahnhöfen offiziell bekannt? Wurde die Erkennung von Bauwerkschäden schuldhaft verzögert, um Regress-/Gewährleistungsfristen zu umgehen? Antwort zu 9.: Es handelt sich bei der Baumaßnahme um eine reguläre Grunderneuerung der baulichen und technischen Ausstattung nach über 40 Betriebsjahren. Dieses ist ein normaler Abnutzungszeitraum. Hierbei werden die Anlagen den aktuellen Regeln der Technik (z. B. Brandschutz) angepasst. Die Bauwerke werden regelmäßig überprüft, eine „Verschleppung“ von Bauwerksschäden existiert also nicht. Anmerkung des Senats: Schon allein aufgrund der nur wenige Jahre geltenden Gewährleistungspflicht für Bauwerke erscheint es abwegig, der BVG eine um mehrere Jahrzehnte verzögerte schuldhafte Erkennung von Bauwerkschäden zu unterstellen. Frage 10: Können die Baufirmen, die damals am Bau der von der Grundsanierung betroffenen U9-Bahnhöfe beteiligt waren, noch in Regress genommen werden? Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt war dies noch möglich? Wenn diese nicht zu 100 % in Regress genommen werden können, zu welchem Anteil ist dies dann noch möglich? Frage 11: Wie lange können die Baufirmen, die an der Grundsanierung der U9-Bahnhöfe beteiligt sind, in Regress genommen werden? Antwort zu 10. und 11.: Die Anlage wurde in den Jahren um 1970 errichtet. Ein Regress ist in der Regel bis 5 Jahre nach Fertigstellung möglich. Es haben keine Gründe für Regressforderungen vorgelegen (s. auch Antwort zu Frage 9). Berlin, den 14. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2014)

S-Bahn: Nord-Süd-Tunnel der S-Bahn, 59 neue Signale installiert, Jetzt liegt der Schwerpunkt im nördlichen Teil der unterirdischen Strecke, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Im #Nord-Süd-Tunnel der -Bahn hat der letzte Bauabschnitt zur Installierung der neuen #Signal- und #Sicherungstechnik begonnen – nun bildet der Bereich vom #Potsdamer Platz bis #Nordbahnhof den Schwerpunkt.

Inzwischen ist das neue #Elektronische Stellwerk #Anhalter Bahnhof (Stellrechner), das von der #Betriebsleitzentrale #Halensee gesteuert wird, in Betrieb genommen und die Arbeiten von der südlichen #Tunneleinfahrt bis Potsdamer Platz sind abgeschlossen.

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S-Bahn: Zweite Halbzeit beim Gleissanieren am Bahnhof Zoo, aus Punkt 3

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S-Bahn-Fahrplanverbesserungen zum 12. Dezember nehmen feste Konturen an

Am 12. Dezember steht nicht nur ein Fahrplanwechsel bei der Deutschen Bahn ins Haus – auch bei der S-Bahn Berlin wird es wieder einige Änderungen geben, weil einige #Bauarbeiten beendet werden oder neue #Bauabschnitte beginnen. Bis dahin vergehen noch rund sechs Wochen.

punkt 3 gibt einen Überblick zum derzeitigen Stand auf den großen #Baustellen im S-Bahnnetz.

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