Die 1901 errichtete #Eisenbahnüberführung über die #Wollankstraße wird aufgrund von altersbedingten Schäden durch einen #Neubau für S- und #Fernbahngleise ersetzt. Ab März entsteht dafür der #Bauzustand, eine alte #Hilfsbrücke muss ausgebaut und neue müssen eingebaut werden. Das bringt Einschränkungen für die #Fußwege vor Ort sowie für den S-Bahnverkehr: Bis die neue Brücke komplett steht, wird es knapp 3 Jahre dauern.
Was ist mit dem S-Bahnverkehr im März?
Hier gibt es gute Nachrichten. Trotz Baugeschehens werden bis auf eine Nacht (Sonntag, 23.03, 22 Uhr bis Montag, 24.03. 01:30 Uhr) alle betroffenen S-Bahnhöfe erreicht. Allerdings müssen Sie teilweise öfter #umsteigen als gewohnt und benötigen ggf. etwas mehr Zeit.
Die Autobahn GmbH des Bundes befindet sich hierzu in einem regelmäßigen konstruktiven Fachaustausch mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung. Für die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 ist die Autobahn GmbH des Bundes zuständig.
Frage 2:
Von welchen #Gesamtkosten für Planung, Bau und Inbetriebnahme des 16. BA der A100 geht die Autobahn GmbH derzeit aus?
Antwort zu 2:
Die Autobahn GmbH des Bundes geht derzeit von #Projektkosten von rd. 720 Mio. € aus.
Frage 3:
In welchem Zeitraum bzw. an welchen konkreten Datum wird der 16. Bauabschnitt der A100 in Betrieb genommen?
Antwort zu 3:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der #Bundesautobahn A 100 wird gegen Ende des 1. Halbjahres 2025 erfolgen. Ein konkretes Datum steht noch nicht fest.“
Frage 3.1:
Inwieweit wird bei der Inbetriebnahme auf den #Bauzustand der #Elsenbrücke Rücksicht genommen? Wird die Inbetriebnahme der Autobahn mit der Inbetriebnahme des Westteils der Elsenbrücke gekoppelt?
Antwort zu 3.1:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 wird den Bauzustand des westlichen Überbaus der Elsenbrücke berücksichtigend vor dessen erfolgen.“
Frage 3.2:
Welche verkehrlichen Untersuchungen und Maßnahmen sind geplant, falls die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 und die Inbetriebnahme des westlichen Überbaus der Elsenbrücke nicht gleichzeitig möglich sind?
Antwort zu 3.2:
Bezüglich erforderlicher Maßnahmen befinden sich die Autobahn GmbH des Bundes im Fachaustausch mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung.
Frage 3.3:
Ist für diesen Fall ein #Verkehrskonzept beauftragt worden? Falls ja, was umfasst die Leistungsbeschreibung und welche Frist gilt für die Leistungserbringung? Bis wann sollen möglicherweise empfohlene Maßnahmen umgesetzt werden?
Frage 3.3:
Falls verkehrliche Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass eine Abwicklung der Verkehre rund um die AS Treptower Park in der Zwischenzeit zwischen Fertigstellung des 16. Bauabschnitts und des Westteils der Elsenbrücke nicht in ausreichender Qualität möglich ist, besteht dann die Möglichkeit, dass die Inbetriebnahme des 16. BA bis zur Fertigstellung des Westteils der Elsenbrücke zurückgestellt wird?
Antwort zu 3.3 und 3.3:
Die Fragen 3.3 und 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Bauliche und verkehrliche Maßnahmen der Autobahn GmbH des Bundes gewährleisten, dass die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 entsprechend den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt.“
Frage 4:
Wird es, wie im #Planfeststellungsverfahren zugesagt, eine koordinierte #LSA-Schaltung für den Straßenzug Stralauer Allee/Markgrafendamm bis zum Knoten Elsenstraße/Am Treptower Park – AS Treptower Park (A100) geben?
Frage 4.1:
Wie wird sichergestellt, dass die damals unterstellte Kapazität im #Verkehrsraum (6 Fahrstreifen über die Elsenbrücke) dauerhaft zur Verfügung steht?
Frage 4.2:
Sollte die #Kapazität nicht zur Verfügung stehen, welche Auswirkungen hat das auf den koordinierten Verkehrsstrom? Kann unter diesen Umständen die Koordinierung des Verkehrsstroms funktionieren bzw. macht eine Koordinierung dann überhaupt Sinn?
Antwort zu 4, 4.1 und 4.2:
Die Fragen 4, 4.1 und 4.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
#Lichtsignalanlagen sollen grundsätzlich untereinander koordiniert werden. Dies ist auch gerade dann sinnvoll, wenn vorhandene Kapazitäten im Verkehrsraum durch bauzeitliche Einschränkungen nicht ausreichend sein sollten, um den Verkehrsfluss zwischen den einzelnen Knotenpunkten zu gewährleisten und eine gegenseitige Überstauung zu vermeiden. Mit Fertigstellung des Ersatzneubaus der Elsenbrücke werden die erforderlichen Kapazitäten dauerhaft zur Verfügung gestellt. Zur zeitlichen Überbrückung von laufenden Planungsprozessen und damit verbundenen Entscheidungsgrundlagen werden die Verkehrskapazitäten mit dem westlichen Überbau der Elsenbrücke und den bestehenden Behelfsbrücken abgedeckt.
Frage 5:
Werden bei den koordinierten LSA-Schaltungen die Fußgänger*innen die Elsenstraße an allen Querungen weiterhin in einem Zuge queren können? Wenn nicht, wie wird das gerechtfertigt?
Antwort zu 5: Ja.
Frage 6:
Werden die zur Zeit bestehenden #Busspuren und #Radstreifen auch mit IBN des 16. Bauabschnitts bestehen bleiben? Wenn nicht, was wird geändert?
Antwort zu 6: Ja.
Frage 7:
Welche verkehrsrechtlichen Anordnungen an den weiteren zuführenden Straßen (Puschkinallee, südlicher Teil der Elsenstraße) werden mit der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 geändert?
Antwort zu 7:
Die Straße Am Treptower Park wird zukünftig zwischen #Bouchéstraße und Elsenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Die Kreuzung Am Treptower Park / Bouchéstraße wird an die neue Verkehrsführung baulich und signaltechnisch angepasst.
Frage 8:
Gibt es bezüglich des #Autobahnanschluss#Sonnenallee aktuelle Verkehrsuntersuchungen oder gilt weiterhin der Stand von 2009 aus dem Planfeststellungsverfahren? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Frage 8.1:
Wenn zu 8 nein, ist der Anschluss Sonnenallee in die oben nachgefragte Verkehrsuntersuchung (Frage 3.3) mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 8 und 8.1:
Die Fragen 8 und 8.1 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Die Ergebnisse der dem geltenden Baurecht zugrundeliegenden Verkehrsuntersuchung sind in komprimierter Form im öffentlich verfügbaren Planfeststellungsbeschluss zum 16. Bauabschnitt der Bundesautobahn A 100 einsehbar.“
Zum Untersuchungsraum des Verkehrskonzepts wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 19/14414 vom 23.01.2023 verwiesen.
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Woran scheiterte der für den Sommer 2018 (6. Juli bis 20. August) geplante #Umbau des Bahnhofs #Karlshorst, wodurch sich die #Totalsperrung verlängerte und das Vorankommen des Gesamtprojekts sich abermals verzögerte? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Für die Verzögerungen gibt es mehrere Gründe. So wurden im Rahmen des Rückbaus im #Baugrund nicht bekannte alte Anlagenteile sowie ein unerwartet schlechter #Bauzustand bei bekannten Bauwerken vorgefunden, die Planungsanpassungen und Mehrarbeit erforderten. Darüber hinaus wurden eingeplante #Nachtarbeiten nicht genehmigt und die auch für die Sommermonate dauerhaft ungewöhnlich hohen Temperaturen erschwerten die #Verarbeitung bestimmter Materialien. Unerwartet lange #Lieferzeiten haben die Gesamtumsetzung weiter verzögert.“ Frage 2: Wie ist es zu erklären, dass Material nicht zur Verfügung stand, wo dies doch in einer Marktwirtschaft koordinierbar sein müsste? 2 Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Aufgrund ausgeschöpfter Kapazitäten in allen Bereichen der Bauindustrie ergaben sich Materiallieferfristen, die im Vorfeld nicht entsprechend berücksichtigt werden konnten.“ Frage 3: Welchen Firmen wurden durch wen für den Umbau ausgewählt und inwiefern wurde die Leistungsfähigkeit dieser Firmen ausreichend überprüft? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Für die Ausführung der Arbeiten wurde eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt. In diesem offenen Verfahren erfolgt eine Bekanntmachung, bei der Angebote einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen abgefordert werden, die gleichzeitig auch ihre Eignung nachweisen müssen.“ Frage 4: Warum und durch wen wurden die notwendigen Nachtarbeiten nicht genehmigt? Welche Begründung gab es dafür? Antwort zu 4: Grundsätzlich werden Nachtarbeiten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz genehmigt. Für die Baumaßnahmen am S-Bahnhof Karlshorst ist eine durchgängige vierwöchige Nachtarbeit gegenüber den benachbarten Anwohnern nicht genehmigungsfähig. Frage 5: Ist es zutreffend, dass das denkmalgeschützte Aufsichtsgebäude wegen schlechter Fundamentsubstanz abgebrochen wurde? Warum wurden hier keine sanfteren denkmalpflegerischen Maßnahmen veranlasst? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Das beschädigte Fundament der Aufsicht wurde erst im Rahmen des Bahnsteigrückbaus festgestellt. Aufgrund der akuten Einsturzgefahr und der daraus resultierenden Gefährdung des Eisenbahnbetriebs auf dem genutzten S-Bahngleis 813 (=Richtung Erkner) musste nach Abstimmung mit dem Denkmalamt der kurzfristige Abbruch veranlasst werden. 3 Frage 6: Wieso stimmten die Untere Denkmalschutzbehörde Lichtenberg und das Landesdenkmalamt diesem Verlust eines bahnhofsprägenden Gebäudes zu? Antwort zu 6: Eine Zustimmung zum Verlust eines bahnhofsprägenden Gebäudes seitens der Denkmalbehörden liegt nicht vor. Frage 7: Welcher Ersatz ist geplant und welche Auflagen gibt es für den Wiederaufbau? Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde unter Beteiligung des Landesdenkmalamtes sind noch nicht abgeschlossen.“ Die konkreten Planungen der Deutschen Bahn AG zum Ersatz bzw. Wiederaufbau eines verlustig gegangenen Gebäudes sind dem Landesdenkmalamt und der Unteren Denkmalschutzbehörde daher nicht bekannt. Frage 8: Wie sieht die Überarbeitung der Planungen aus und wann ist nach den Wintermonaten endlich mit einer verlässlichen Umsetzung derselben zu rechnen? Antwort zu 8: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die Abstimmung mit beteiligten Firmen und Büros hinsichtlich technischer Belange zur Fortführung und Fertigstellung des Projektes befindet sich in der abschließenden Phase. Auf dieser Grundlage finden in Kürze die Abstimmungen mit dem Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg (VBB), der Baubetriebsplanung der DB Netz AG und der S-Bahn zur zeitlichen Einordnung der weiteren Arbeiten statt. Hierbei werden u.a. verfügbare Kapazitäten bei Anbietern von Schienenersatzverkehr (SEV-Anbietern), notwendige Veranstaltungsverkehre, Ferienzeiten etc. berücksichtigt. Im Ergebnis können die Bauzeiten der ausstehenden Maßnahmen benannt werden.“ Frage 9: Welche Konsequenzen haben die Verzögerungen für die mit der Planung und Durchführung beauftragten Mitarbeiter? 4 Antwort zu 9: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die eingetretenen Störungen und Behinderungen, festgestellte Planungsfehler sowie sonstige beeinflussende Rahmenbedingungen die zu den Verzögerungen führten, werden analysiert und für die Verbesserung zukünftiger Maßnahmen und deren Prozessabläufe berücksichtigt. Zudem findet ein Erfahrungsaustausch auch mit nicht am Projekt beteiligten Mitarbeitern statt.“ Berlin, den 23.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 4. und 9. bis 11. wiedergegeben: Frage 1: Wie wird während des je nach #Bauzustand bedingten Einsatzes von #Schienenersatzverkehrs durch Omnibusse zwischen #S+#U-Bahnhof Rathaus #Steglitz und #U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz die vorgesehene Taktung und Pünktlichkeit bei allen in diesem Abschnitt fahrenden Buslinien sichergestellt? Antwort zu 1.: Da das Sperrkonzept für die U-Bahn noch nicht abschließend abgestimmt ist, können auch noch keine darauf abgestimmten Leistungen des Schienenersatzverkehrs (SEV) beschrieben werden. Frage 2: Wird zur Sicherstellung der vorgesehenen Taktung und der Pünktlichkeit im Bereich des betroffenen Straßenabschnitts die Einrichtung einer eigenen Busspur in Betracht gezogen? Antwort zu 2.: Eine Busspur wird nicht in Betracht gezogen. Frage 3: Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3.: Der Straßenquerschnitt mit der modifizierten Aufteilung für die unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer lässt die Anlage einer Busspur nicht zu. Frage 4: Welche Maßnahmen können getroffen werden, sollte es notwendig sein, die Tunnelröhre aufzugraben? Antwort zu 4.: Der Zustand des Tunnels erfordert keine großflächige Freilegung. Frage 5: Wie hoch wären die Kosten, die durch eine Taktverdichtung der S1 zwischen S-Bahnhof Anhalter Bahnhof und S-Bahnhof Zehlendorf auf 5 Minuten während der Hauptverkehrszeiten entstehen würden? Frage 6: Wie schnell kann eine solche Mehrleistung bei der S-Bahn Berlin GmbH bestellt werden kann und welche Schritte sind dazu nötig? Antwort zu 5. und 6.: Das Land Berlin hat bei der SBahn Berlin GmbH bereits im regulären Verkehrsangebot auf der Linie S1 im Abschnitt Zehlendorf – Potsdamer Platz eine Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit vom 10- auf einen 5/5/10-Minuten-Takt (3 Fahrten in 20 Minuten) bestellt. Dieses bestellte Verkehrsangebot kann derzeit von der S-Bahn Berlin GmbH in der Hauptverkehrszeit wegen des seit 2009 bestehenden Fahrzeugmangels nicht erbracht werden. Die Bestellung möglicher weiterer Taktverdichtungen in der Hauptverkehrszeit würde daher die Verfügbarkeit zusätzlicher S-Bahn-Fahrzeuge erfordern, die bei der derzeit vorhandenen Fahrzeugflotte nicht gegeben ist. Frage 7: Wer kommt für die Kosten einer solchen Mehrleistung auf? Antwort zu 7.: Für die Kosten der Bestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen kommt der jeweilige Besteller auf. Beim regulären Verkehrsangebot auf Berliner Gebiet wäre dies das Land Berlin. Bei Baumaßnahmen anderer Verkehrsmittel besteht zudem die Möglichkeit, dass das durch die Sperrung der Infrastruktur betroffene Verkehrsunternehmen Ersatzangebote bei anderen Verkehrsunternehmen bestellt. Frage 8: In welchen Titeln/Kapiteln des Haushaltsplanes muss der Mehraufwand durch entsprechende Titelverstärkung berücksichtigt werden? Antwort zu 8.: Sollte eine zusätzliche Bestellung von Verkehrsleistungen im S-Bahn-Verkehr angestrebt werden, wäre dies im Kapitel 1270 Titel 54081 „Leistungen des S-Bahnverkehrs“ im Haushaltsplan zu berücksichtigen (zu den weiteren Umsetzungsrestriktionen siehe Antwort zu den Fragen 5 und 6). Frage 9: Wie lange sind der BVG die Bauwerkschäden an den jetzt grundsanierungsbedürftigen U-Bahnhöfen offiziell bekannt? Wurde die Erkennung von Bauwerkschäden schuldhaft verzögert, um Regress-/Gewährleistungsfristen zu umgehen? Antwort zu 9.: Es handelt sich bei der Baumaßnahme um eine reguläre Grunderneuerung der baulichen und technischen Ausstattung nach über 40 Betriebsjahren. Dieses ist ein normaler Abnutzungszeitraum. Hierbei werden die Anlagen den aktuellen Regeln der Technik (z. B. Brandschutz) angepasst. Die Bauwerke werden regelmäßig überprüft, eine „Verschleppung“ von Bauwerksschäden existiert also nicht. Anmerkung des Senats: Schon allein aufgrund der nur wenige Jahre geltenden Gewährleistungspflicht für Bauwerke erscheint es abwegig, der BVG eine um mehrere Jahrzehnte verzögerte schuldhafte Erkennung von Bauwerkschäden zu unterstellen. Frage 10: Können die Baufirmen, die damals am Bau der von der Grundsanierung betroffenen U9-Bahnhöfe beteiligt waren, noch in Regress genommen werden? Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt war dies noch möglich? Wenn diese nicht zu 100 % in Regress genommen werden können, zu welchem Anteil ist dies dann noch möglich? Frage 11: Wie lange können die Baufirmen, die an der Grundsanierung der U9-Bahnhöfe beteiligt sind, in Regress genommen werden? Antwort zu 10. und 11.: Die Anlage wurde in den Jahren um 1970 errichtet. Ein Regress ist in der Regel bis 5 Jahre nach Fertigstellung möglich. Es haben keine Gründe für Regressforderungen vorgelegen (s. auch Antwort zu Frage 9). Berlin, den 14. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2014)
Im #Nord-Süd-Tunnel der #S-Bahn hat der letzte Bauabschnitt zur Installierung der neuen #Signal- und #Sicherungstechnik begonnen – nun bildet der Bereich vom #Potsdamer Platz bis #Nordbahnhof den Schwerpunkt.
S-Bahn-Fahrplanverbesserungen zum 12. Dezember nehmen feste Konturen an
Am 12. Dezember steht nicht nur ein Fahrplanwechsel bei der Deutschen Bahn ins Haus – auch bei der S-Bahn Berlin wird es wieder einige Änderungen geben, weil einige #Bauarbeiten beendet werden oder neue #Bauabschnitte beginnen. Bis dahin vergehen noch rund sechs Wochen.
punkt 3 gibt einen Überblick zum derzeitigen Stand auf den großen #Baustellen im S-Bahnnetz.