Straßenverkehr: Das Autobahndreieck Funkturm wird bis 2032 zu einer Großbaustelle, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/das-autobahndreieck-funkturm-wird-bis-2032-zu-einer-grossbaustelle-li.122960

Eine #Operation am offenen Herzen – so hat der #ADAC das Vorhaben genannt. Einen Wunsch der Anlieger will die #Projektgesellschaft #Deges nicht erfüllen.

Es wird noch einige Zeit dauern, bis die Bauarbeiten beginnen. Doch sicher ist, dass dann eine schwere Zeit auf die #Autofahrer zukommt. „Sie müssen mit erheblichen Belastungen rechnen“, sagte Andreas #Irngartinger am Dienstag. Der Ingenieur ist Bereichsleiter bei der Deges, die für den Bund und die Länder #Autobahnprojekte plant und verwirklicht. Eines der größten Vorhaben ist der Umbau des Dreiecks #Funkturm. Nördlich davon betreut die Deges aber noch weitere Projekte entlang der #Stadtautobahn: So werden die #Rudolf-Wissell-Brücke neu gebaut und die Autobahn #A111 bis weit nach Tegel saniert. Nun teilte die Deges mit, dass die drei Großprojekte gleichzeitig realisiert werden und eine kilometerlange Kette von Baustellen entstehen wird. Und das bedeutet laut Irngartinger: „Wir werden um erhebliche #Verkehrsbehinderungen nicht herumkommen“ – voraussichtlich acht Jahre lang.

„Eine Operation am offenen Herzen“: So hat der ADAC das Bauvorhaben, das in der Nähe des ICC stattfinden wird, einmal bezeichnet. In den vergangenen 55 Jahren ist das #Dreieck Funkturm in Charlottenburg, an dem die #Avus auf den Stadtring stößt, zu einem der wichtigsten Knotenpunkte Berlins …

Straßenverkehr: Avus-Tribüne, aus Senat

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Frage 1:
Seit wann genau und aus welchen konkreten Gründen (Wortlaut) steht die #AVUS-Tribüne unter
#Denkmalschutz?
Antwort zu 1:
Die Bauten der Avus (#Verwaltungsbau, #Gaststätte, #Beobachtungsturm und #Tribüne)
wurden 1995 im Zuge der Aufstellung des neuen Denkmalschutzgesetzes als
Gesamtanlage in die #Denkmalliste eingetragen. Die AVUS-Tribüne ist Teil der
Gesamtanlage. Diese ist mit folgendem Listentext in der Denkmalliste verzeichnet:
„09040497
Halenseestraße 47/51, Verwaltungsgebäude mit Gaststätte und Beobachtungsturm, heute
Raststätte AVUS, 1936 von Walther Bettenstaedt; Umbau 1977 von Rainer Gerhard
Rümmler; Zuschauertribüne, 1936-37 von Fritz Wilms und Walter Bettenstaedt
Avus
(CHA-WIL/WESTE-G)
Ausschnitt Denkmalkarte: siehe anliegende jpg-Datei
Denkmalbegründung:
Die Automobil-Verkehrs-und Übungs-Straße (AVUS) als erste vierspurige kreuzungsfreie
Autobahn Deutschlands wurde schnell auch für Autorennen benutzt. Diese Nutzungsform
erreichte ihren Höhepunkt während des sog. Dritten Reiches, als der Automobilsport zur
Selbstdarstellung technischen Könnens und eine bedeutende Rolle in der staatlichen
Propaganda eingeräumt bekam. Zu diesem Zweck wurde auch die AVUS zu einer
bedeutenden Rennstrecke ausgebaut.
2
Hervorstechendes Bauwerk war dabei die berühmt-berüchtigte #Nordkurve, die als
nördliche Wendeschleife in dem ansonsten völlig geraden Kurs größere
Kurvengeschwindigkeiten ermöglichen sollte. Die Nordkurve wurde in den 1960er Jahren
für den Neubau des Autobahnknotens abgetragen. Erhalten hingegen blieb das Gebäude
am äußeren Rand der Nordkurve mit dem charakteristischen Beobachtungsturm, von dem
aus die Kurve und weitgehend auch die Gerade zu überblicken war; in der Rundform des
Turmes kommt die frühere Streckenführung als auch die um ihn kreisende Dynamik des
Rennsportes zum Ausdruck. Als weitgehend zweckbestimmtes Bauwerk ist es vom
Repräsentationsballast gleichzeitiger Bauten befreit und erinnert damit an Bauten der
Weimarer Republik.
Fast zeitgleich entstand die Zuschauer-Tribüne, ebenfalls als schnörkelloser Zweckbau
errichtet. Hier aber zeigt die zentrale „Führertribüne“ (heute zum verglasten Leitstand
umgebaut) die Vereinnahmung der Rennsportveranstaltungen für propagandistische
Zwecke und spiegelt damit auch die Bedeutung wieder, die Motorsport-Veranstaltungen
für die staatliche Selbstdarstellung spielten. Von daher kommt dieser Gesamtanlage eine
spezifische geschichtliche Bedeutung zu.
Der Beobachtungsturm als Endpunkt der AVUS und als einer Art südlichem Eingangstor
nach Berlin hat zusätzlich Bedeutung für das Stadtbild.“
Frage 2:
In wessen Eigentum stand das Objekt zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung?
Antwort zu 2:
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Berliner Denkmalliste war die Bundesrepublik
Deutschland Eigentümer dieses Grundstückes. Im Jahr 2006/2007 wurde das Grundstück
von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (#BIMA) an einen privaten Eigentümer
veräußert.
Frage 3:
Was ist seit Unterschutzstellung bis zur Veräußerung an Herrn Hamid #Djadda im Jahr 2015
(https://www.berliner-wirtschaft.de/branchen/marzipan-visionaer-aus-neukoelln/) hinsichtlich der
Restaurierung oder Erhaltung des Objekts konkret durch den Eigentümer veranlasst worden?
Antwort zu 3:
Das Grundstück wechselte mehrmals den Eigentümer mit dem Ziel einer
Konzeptentwicklung und Revitalisierung des Gebäudes. Leider wurden in all diesen
Jahren keine Investitionen in die Erhaltung getätigt und das Objekt wurde nur für
Werbezwecke genutzt.
Frage 4:
Sofern zu 2) ein öffentlicher Eigentümer bestand: wann genau und a) zu welchem Preis und b) mit welchen
Auflagen ist das Objekt an Herrn Djadda veräußert worden?
Antwort zu 4:
Zu den Vertragsbestandteilen der Veräußerung liegen dem Bezirksamt und dem Senat
keine Informationen vor.
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Frage 5:
Wie ist seit Veräußerung der Fortgang der Restaurierungsmaßnahmen im Einzelnen erfolgt? (z.B. April 2016
Beantragung der Dachsanierung, Januar 2017 Genehmigung der Dachsanierung, November 2017
Abschluss der Dachsanierung etc.)
Antwort zu 5:
Im Juni 2016 wurde die dringend notwendige Sanierung des einsturzgefährdeten Daches
beantragt. Nach Klärung aller Detailfragen konnte die Genehmigung im Januar 2017 erteilt
werden. Parallel wurde ein tragfähiges Nutzungskonzept erarbeitet und nach Vorlage aller
nötigen Gutachten im August 2017 genehmigt. Die Arbeiten am Dach sind
zwischenzeitlich abgeschlossen und die Sanierung der Tribünenflächen sowie der Ausbau
sollen im Sommer 2020 beginnen.
Die Instandsetzung durch den neuen Eigentümer seit 2017 erfolgte in Abstimmung mit der
zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem
Landesdenkmalamt Berlin.
Frage 6:
Ist Plakatwerbung unmittelbar an Autobahnen gesetzlich oder durch Verordnung gesondert geregelt? Falls
ja, nach welcher Norm und wie? Trifft diese Norm auf die AVUS-Tribüne zu? Falls ja, durfte dort sogenannte
„Gerüstwerbung“ über Riesenposter stattfinden?
Frage 8:
Wann (Datum des Bescheids) und für welche Zeiträumen ab 2012 ist dort Baugerüstwerbung durch welche
Stelle genehmigt worden?
Antwort zu 6 und 8:
Die Regelungen hierzu finden sich in § 9 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG).
Nach § 9 Abs. 1 FStrG (sog. engere Schutzzone) dürfen bauliche Anlagen (z.B. Gebäude,
Silos, Maste, Anlagen der Außenwerbung sowie Aufschüttungen oder Abgrabungen
größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 40 m entlang von Bundesautobahnen nicht
errichtet werden.
Nach § 9 Abs. 8 FStrG kann die oberste Landesstraßenbaubehörde im Einzelfall
Ausnahmen von den Verboten des v.g. Absatzes 1 zulassen, wenn die Durchführung der
Vorschriften im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und
die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist oder, wenn Gründe des Wohls
der Allgemeinheit die Abweichungen erfordern. Ausnahmen können mit Bedingungen und
Auflagen versehen werden.
Nach § 9 Abs. 2 FStrG (sog. weitere Schutzzone) bedürfen im übrigen
Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der
Zustimmung der SenUVK als oberste Landesstraßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagen
längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 Meter, gemessen vom
äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt
werden sollen.
Wenn nach § 9 Abs. 5 FStrG bauliche Anlagen im Sinne des v.g. Absatzes 2 außerhalb
der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten
keiner Baugenehmigung oder keiner Genehmigung nach anderen Vorschriften bedürfen,
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so tritt an die Stelle der Zustimmung die Genehmigung der #SenUVK als oberste
#Landesstraßenbaubehörde.
Für das Baugerüst zur Autobahn wurde keine Genehmigung für Werbung erteilt und die
entsprechende Fläche nach Kenntnissen des Bezirks nicht dafür genutzt.
Frage 7:
In welchen Zeiträumen ab 2012 bestand dort ein Baugerüst in Richtung der Autobahn?
Antwort zu 7:
Ein Baugerüst zur Autobahn steht nach Kenntnis des Bezirksamts nur im Rahmen der
Dachsanierung seit Anfang 2018.
Frage 9:
War die Baugerüstwerbegenehmigung mit Auflagen verbunden oder die Einnahmen für einen bestimmten
Zweck, insbesondere die Restaurierung zu verwenden? Falls ja, welche Stelle hat wann und wie die
vereinbarte Mittelverwendung geprüft?
Antwort zu 9:
Zur Unterstützung der dringend erforderlichen Dachsanierung wurden durch das
Bezirksamt Bescheide für temporäre Baugerüstwerbungen in Richtung des Messedamms
erteilt.
Auflagen:
– Die Baugerüstwerbung ist nur während Zeiten, in denen tatsächlich
Baumaßnahmen durchgeführt werden und für maximal sechs Monate zulässig.
– Die Zeiten, Flächen und Gestaltung der Werbung sind vor Montage mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
– Die Einnahmen sollten die Sanierung unterstützen, eine direkte Auflage zur
Verwendung der Mittel gab es jedoch nicht.
Der Eigentümer hat jedoch wie besprochen Nachweise über Einnahmen und Ausgaben im
Zusammenhang mit Werbung und Baumaßnahmen bei der Unteren
Denkmalschutzbehörde eingereicht und die Dachsanierung augenscheinlich ausgeführt.
Frage 10:
Welche Arbeiten wurden in den Zeiträumen zu 7) und 8) im Einzelnen ausgeführt?
Antwort zu 10:
Seit der Veräußerung an den jetzigen Eigentümer wurde die Dachsanierung durchgeführt,
eine Konzeptentwicklung erarbeitet sowie restauratorische Gutachten für die weitere
Bearbeitung des Antrages auf Nachnutzung/Umnutzung des Gebäudes erstellt. Derzeit
laufen die Sanierungsarbeiten der Tribünenflächen.
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Frage 11:
Welche Erlöse in € können nach Kenntnis – ggf. Schätzung – des Senats oder des zuständigen
Bezirksamtes bei Vermietung einer derartigen Werbefläche monatlich erzielt werden?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt und der Senat können hierzu keine Angaben machen.
Berlin, den 22. Juli 2020
Katrin Lompscher
…………………………..
Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenverkehr: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Es ist geplant, die #AVUS im Bereich der neu geplanten Anschlussstelle #Messedamm um mind. 4 Meter
anzuheben. Ab wo wird nach jetzigen Planungen, aus Richtung Südwesten kommend, die Fahrbahn der #A115 ansteigen und welche Hausnummern der #Eichkampsiedlung bzw. entlang der #Eichkampstraße werden
künftig davon betroffen sein, dass vor ihrer Haustür die A 115 ansteigt? (Bitte hausnummernscharf angeben.
Dies soll lt. #DEGES bereits jetzt möglich sein.) Wie hoch wird die tatsächliche Anhebung der Fahrbahn am
höchsten Punkt ausfallen?
Antwort zu 1:
Da die Autobahn etwas von der Siedlung abgerückt werden soll, ist der Geländebezug
nicht die bestehende Autobahn, sondern das östlich gelegene Gelände.
Die Anhebung der Autobahn A 115 ist aufgrund der technischen Zwangspunkte
(insbesondere der vorhandenen Bahnlinien) erforderlich. Sie beträgt voraussichtlich im
höchsten Punkt ca. 4 Meter bezogen auf das Gelände. Dies ist auf Höhe Eichkampstraße
Hausnummer 52, spätestens Höhe Maikäferpfad der Fall. Nach etwa 300 m Richtung
Südwest sollte die Autobahn nach dem aktuellen Kenntnisstand wieder in Lage der
bestehenden A 115 sein. Diese Angaben stehen unter dem Vorbehalt des frühen
#Planungsstandes und fortlaufender Planungsdetaillierungen.
Frage 2:
Auf Folie 31 der Präsentation vom 31.10. mit der Überschrift Visualisierung der neuen Anschlussstelle
Messedamm finden sich Darstellungen mit meterhohen Begrenzungsmauern zur A 115 und in Richtung der
neu geplanten Anschlussstelle Messedamm. Welche Höhe werden diese Mauern tatsächlich erreichen? Wo
sind die entsprechenden Schnittzeichnungen zum Gesamtprojekt öffentlich einsehbar? (Ich bitte zudem
darum, die Schnittzeichnungen zu exakt dem auf der genannten Folie visualisierten Bereich als Anlage an
die Beantwortung dieser Anfrage beizufügen.)
2
Antwort zu 2:
Bei den von Ihnen genannten „Begrenzungsmauern“ handelt es sich um
Lärmschutzwände, die nach aktuellem Planungsstand im Bereich der Eichkampsiedlung
ca. 7 m Höhe haben sollen, um einen möglichst effizienten Lärmschutz zu gewährleisten.
Zur Gestaltung der Ansicht von der Eichkampsiedlung kann die Lärmschutzwand
voraussichtlich im oberen Drittel transparent ausgebildet werden. Ebenso ist partiell eine
Bepflanzung vorstellbar. Schnittzeichnungen mit Bestands- bzw. Geländebezug stehen
derzeit wegen des aktuellen, frühen Planungsstandes noch nicht zur Verfügung. Vor
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens soll eine Themenwerkstatt zum Projekt
(voraussichtlich bereits im I. Quartal 2020) stattfinden, in der einzelne Sachverhalte
genauer und in einem fortgeschrittenen Planungsstand besprochen werden können.
Frage 3:
Laut Präsentation wird die Vorzugsvariante für den Umbau des AD Funkturm die „A 115 in Mittellage“ sein.
Dabei soll der künftige Verlauf der A 115 östlich des AVUS-Motels und mittig über das Gelände des heutigen
AVUS-Rasthofgeländes sein. Einmal abgesehen von der notwendigen technischen/baulichen Erneuerung
der A 115 ergibt sich die folgende Frage: Was rechtfertigt einen derartig großen Aufwand der Verschiebung
der bisherigen Trasse, zumal diese Trassenführung offenbar nur eine geringe Verbesserung der aktuellen
Lärm- und Luftbelastungssituation mit sich bringt (Folien 45 – 48 der DEGES-Präsentation) und zudem auch
kein Kapazitätsausbau stattfinden soll? (Kosten-Nutzen Gegenüberstellung).
Antwort zu 3:
Die Mittellage der A 115 auf dem Rasthofgelände ist vor allem erforderlich, um die
Verkehrsanlagen nach dem Stand der Technik regelwerkskonform und verkehrssicher
herstellen zu können. Die bestehende A 115 und deren Anbindung an die A 100 hat sich
im Laufe ihrer Entstehung an der AVUS-Nordkurve orientiert, auf der noch bis 1998
Autorennen durchgeführt wurden. Mit dem Umbau wird es nun möglich, die
Verbindungsrampen auf die A 100 in Richtung Nord und Richtung Süd gleichermaßen
ausgewogen und regelgerecht zu trassieren. Im Zuge des Umbaus wird die
Verkehrsführung im Knoten neu organisiert. Die Verbindungsrampen werden teilweise
verlängert, Ein- und Ausfädelungs- sowie Verflechtungsbereiche verlängert und soweit wie
möglich an heutige Standards angepasst. Durch diese und andere Maßnahmen wird die
Orientierung und Durchfahrung des Autobahndreiecks Funkturm in Zukunft deutlich
einfacher, komfortabler und vor allem sicherer. Das Unfallrisiko sinkt, die Staugefahr wird
reduziert. Von herausragender Bedeutung für die Verkehrsführung während der Bauzeit ist
die Tatsache, dass die Bauwerke des neuen Autobahndreiecks in neuer Lage errichtet
werden können, während die Bestandsbauwerke des alten Autobahndreiecks noch unter
Verkehr bleiben können. In der beengten innerstädtischen Situation wäre ein
Ersatzneubau analog des Bestandes nicht unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der
A 100 und A 115 möglich.
Frage 4:
Insbesondere die künftige Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Eichkampsiedlung wird nur durch
die Anhebung der AVUS und dem Bau neuer Lärmschutzwände entstehen. Dafür werden die Bewohner der
dortigen Häuser künftig auf eine hohe Mauer schauen. Frage: Was rechtfertigt unter Berücksichtigung
dieses Punktes die favorisierte Variante, auch wenn die Kosten der Baumaßnahme nahezu komplett vom
Bund getragen werden?
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Antwort zu 4:
Für die Gestaltung der Lärmschutzwände an der Eichkampsiedlung bestehen vielfältige
Optionen. Zunächst ist es Ziel, den vorhandenen Baumbestand vor der Autobahn soweit
wie möglich zu erhalten, ggf. zu ersetzen und bei entsprechender Flächenverfügbarkeit zu
erweitern. Ebenso bestehen unter Berücksichtigung der erforderlichen
Unterhaltungsrandbedingungen Möglichkeiten zur Teilbegrünung der Wände. Das obere
Drittel der Lärmschutzwand kann nach aktuellem Planungsstand transparent ausgebildet
werden.
Kontinuierliche Wartungen, Instandhaltungen und Sanierungen am Autobahndreieck
Funkturm haben insbesondere in den vergangenen 15 Jahren zunehmend zu temporären
Sperrungen und Baustellen sowie dauerhaften Verkehrseinschränkungen geführt. Mittelbis
langfristig reichen auch umfassende Instandhaltungsarbeiten nicht mehr aus, um das
Dreieck und seine Zulaufstrecken zu erhalten. Die Brückenbauwerke sind aufgrund ihrer
Konstruktion nur sehr bedingt sanierungsfähig und grundsätzlich nicht für die höheren
Verkehrslasten zu ertüchtigen. Dauerhafte Verkehrseinschränkungen sind bereits jetzt
erforderlich (u. a. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Nutzungseinschränkungen für
LKW). Der schlechte Zustand der Bausubstanz, das hohe Nutzungsalter und die starke
Verkehrsbelastung machen einen schnellstmöglichen Ersatzbau erforderlich. Ohne den
Ersatzneubau wird der Knoten seine Funktionsfähigkeit verlieren.
Frage 5:
Aus welchem Grund wird es zu keinem weiteren Kapazitätsausbau des AD Funkturm kommen,
insbesondere da doch die bisherige rechnerische Kapazität im Schnittpunkt A 115/A 100 schon jetzt deutlich
überschritten ist?
Antwort zu 5:
Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Autobahndreieck durch zusätzliche Fahrstreifen
o.ä. wäre nur sinnvoll, wenn auch die Streckenabschnitte, die durch das Dreieck
verbunden werden, entsprechend erweitert würden. Dies betrifft insbesondere die A 100,
die für die Leistungsfähigkeit auch des Autobahndreiecks maßgebend ist. Eine
Erweiterung der A 100 um z. B. einen Fahrstreifen pro Richtung ist jedoch wegen der
direkt angrenzenden Bebauung nicht möglich.
Frage 6:
Als einer der Vorteile der Variante „A 115 in Mittellage“ werden auf Folie 27 u. a. die Verlagerung der
bisherigen LKW-Parkplätze durch die Schließung des AVUS-Rasthofs und das Entstehen von Flächen für
städtebauliche Potentiale genannt. Frage: Welche städtebaulichen Potentiale könnten sich hier ergeben, an
einem Ort, der, prognostiziert für 2030, von 250.000 Fahrzeugen/24 Std. umflossen wird?
Antwort zu 6:
Die Entwicklung von städtebaulichen Konzepten für die freiwerdenden Flächen ist
Gegenstand von angelaufenen Abstimmungsgesprächen.
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Frage 7:
Wohin sollen die LKW-Parkplätze nach bisherigen Planungen tatsächlich verlagert werden oder ist lediglich
geplant, die Parkplätze ersatzlos zurückzubauen?
Antwort zu 7:
Die Stellplätze des LKW-Fernverkehrs werden in Abstimmung mit dem Land Brandenburg
zum Rastplatz Parforceheide/Am Stern an der A 115 Höhe Potsdam verlagert.
Berlin, den 27.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrsreichstes Nadelöhr Deutschlands Autobahndreieck Funkturm wird jahrelang zur Großbaustelle, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/10/autobahn-dreieck-funkturm-umbau-baustelle.html

Das #Autobahndreieck #Funkturm ist der #Flaschenhals, durch den täglich Hunderttausende von und nach Berlin kommen. Da es marode ist, soll es ab 2023 komplett umgebaut werden. Sieben Jahre sollen die Arbeiten dauern. Mindestens.

Für Autopendler aus dem westlichen Umland wird der Weg von und nach Berlin in einigen Jahren eine noch größere Geduldsprobe. Grund ist der geplante Neubau des bundesweit am stärksten belasteten Autobahndreiecks am Funkturm in Charlottenburg. Die Arbeiten sollen frühestens 2023 beginnen und werden mindestens sieben Jahre dauern, wie die Baugesellschaft #Deges am Donnerstag ankündigte.

#Behelfsautobahn entlang von Halenseestraße und Westkreuz
Hauptgrund für den Umbau sind die vielen kurzen und eng hintereinanderliegenden Auf- und Abfahrten, die seit Jahren für Probleme sorgen. Durch den Neubau sollen sie entzerrt werden. Außerdem müssen baufällige Brücken erneuert werden. Ganz weichen muss für den Neubau des Autobahndreiecks der #Rasthof #Avus; die Anschluss-Stelle …

Straßenverkehr: In Eichkamp droht ein Lärmkollaps durch eine verfehlte Verkehrsführung der grünen Verkehrssenatorin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie sieht das stadtplanerische Konzept für den Raum #Autobahndreieck #Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz aus, dessen erste Ergebnisse zum Jahreswechsel 2018/2019 erwartet wurden?
Antwort zu 1:
Da das stadtplanerische Konzept für den Raum Autobahndreieck Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz nicht abgeschlossen ist, können derzeit keine Ergebnisse genannt
werden.
Frage 2:
Wie sehen die Planungen zum #Umbau des #AD Funkturm aus?
Antwort zu 2:
Die Komplexität der Gesamtanlage des AD Funkturms (Anfang der 60er Jahre erbaut) in
Kombination mit umfangreichen Bahnanlagen und einer Gestaltungsform unter
Berücksichtigung der #AVUS-Nordkurve ist für ein #Autobahndreieck untypisch und
entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Insbesondere der schlechte Zustand der
baulichen Anlagen (im Besonderen diverse #Brückenbauwerke) sowie die erforderliche
Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit des Dreiecks erfordern
grundlegende Maßnahmen. Um diesen außerordentlich belasteten, für das Land Berlin
überaus wichtigen Verkehrsknoten dauerhaft aufrecht erhalten zu können, ist daher eine
Erneuerung mit einhergehender Umgestaltung des Dreiecks dringend erforderlich. Im
Zuge der Variantensuche wurde für das Autobahndreieck die Ausgestaltung als
aufgeweitetes Dreieck mit drei Bauwerken herausgearbeitet. Die #A115 (#AVUS) soll in
Mittellage über den derzeitigen Rasthof geführt werden.
2
Die Planung zum Umbau des #Autobahndreicks Funkturm sieht aktuell eine neue
#Anschlusstselle an der A 115 Höhe #Messedamm / Ecke #Jafféstraße vor. Durch diese neue
Anschlusstelle wird die Verkehrssicherheit im Autobahndreieck insbesondere auf der
#A100 wesentlich verbessert. Die auf der A 100 im Bestand vorhandenen Stadtstraßenanbindungen
zur Messe und zum ICC werden auf die geringer belastetete A 115 verlagert.
Die im Bestand vorhandenen unübersichtlichen Verkehrsverhältnisse mit der
Anschlussstelle Messedamm innerhalb des Autobahndreiecks und der dichten Abfolge
von Rampen mit ungewöhnlich kurzen Ein- und Ausfädelungsspuren sowie der dichten
Anschlussstellenfolge auf der A 100 werden aufgelöst.
Frage 3:
Wie sehen die Planungen für den Zeitraum der Baumaßnahmen aus?
Antwort zu 3:
Das wesentliche Merkmal der Verkehrsführung während der Bauzeit soll die
Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Stadtautobahn sein. Dies kann auf der A 115
durch den Bau der neuen Trasse außerhalb der Bestandautobahn gewährleistet werden.
Auf der A 100 wird dafür eine Verkehrsführung neben der Bestandstrasse erforderlich
sein. Die Anschlüsse Messe / ICC müssen auf Grund dessen zeitweise geschlossen
werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit über die nördlichen Anschlussstellen Kaiserdamm
und Spandauer Damm geführt werden.
Frage 4:
Inwieweit ist die Siedlung Eichkamp direkt oder indirekt von den Planungen betroffen bzw. inwieweit ist eine
Trassenführung im Bereich des S-Bahnhofs Eichkamp / Messe-Süd vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die Siedlung #Eichkamp liegt neben der neuen Anschlussstelle Messedamm.
Privatgrundstücke werden nicht in Anspruch genommen. Der erforderliche aktive und
passive #Lärmschutz wird vorgesehen. #Städtebaulich wird sich das direkte Umfeld am
Knotenpunkt Messedamm / Jafféstraße / Eichkampstraße und die Anbindung der
Waldschulallee durch die neue Anschlussstelle Messedamm verändern. Für die
Anschlussstelle wird das südliche Ende (etwa 6.000 m²) der Grünanlage an der
Eichkampstraße in Anspruch genommen. Die Verlängerung des Messedamms zur
Autobahnanschlussstelle wird über die Bahnanlagen am S-Bahnhof Messe Süd geführt.
Die Bahnsteigzugangstreppe wird an die neue Straßenführung angepasst.
Frage 5:
Wie wurden die Anwohner in die Planungen einbezogen bzw. inwieweit wurde dem Wunsch der Anwohner
bzw. Anwohnerinnen und deren Siedlerverein für ein Beteiligungsgespräch mit dem Senat von Berlin
entsprochen? Inwieweit wird vom Berliner Senat sichergestellt, dass auf der #Informationsveranstaltung der
#DEGES ein politisch Verantwortlicher und kompetenter Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des Berliner Senats als
Ansprechpartner für die Anwesenden vor Ort sein wird?
3
Antwort zu 5:
Die Vertreterinnen und Vertreter der #Eichkampsiedlung wurden im März 2019 von der
DEGES über die Planungen frühzeitig informiert. Weitere Formate zur Information und
Beteiligung sind zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Information und
Beteiligung vorgesehen. An der Informationsveranstaltung am 31.10.2019 werden auch
Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
teilnehmen.
Frage 6:
Inwieweit ist die von den Anwohnern und deren Vertretern als am wenigsten schädlich angesehene
Planungsvariante favorisierte Tunnellösung realisierbar?
Antwort zu 6:
Der Autobahnanschluss des verlängerten Messedamms an die Autobahn ist als
Unterführung unter der Autobahn realisierbar.
Frage 7:
Inwieweit ist das Gelände ‚Zwischen den Gleisen‘ auch von der Halenseestraße oder über den nördlich
gelegenen Parkplatz aus anfahrbar?
Antwort zu 7:
Das Gelände des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Grunewald ist von der
Halenseestraße nicht öffentlich erschlossen. Vom nördlich gelegenen Parkplatz ist das
Gelände „Zwischen den Gleisen“ nicht anfahrbar.
Für eine Anbindung des Geländes am ehemaligen Güterbahnhof Grunewald über den
Bereich Rasthof AVUS wäre in jedem Fall ein Brückenbauwerk über die Gleisanlagen der
S-Bahn und Fernbahn erforderlich.
Frage 8:
Mit welchen Lärmemissionen wäre bei einer Realisierung einer Brückenlösung zu rechnen und welche
gesetzlichen Vorgaben für die Anlieger gibt es dazu? Inwieweit wird es eine Lösung geben, mit der „Straßen
mit Wohnbebauung so weit wie möglich gemieden werden sollen“?
Antwort zu 8:
Die exakten Lärmemissionsberechnungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach den
ersten überschlägigen Berechnungen der Vorplanung sind im Vergleich zur Unterführung
bei einer Brückenlösung (Überführung des verlängerten Messdamms über die Autobahn)
leicht höhere Immissionen im nödlichen Bereich der Eichkampsiedlung zu erwarten, die
jedoch mit geeigenten Lärmschutzmaßnahmen kompensierbar sind. Der gesetzliche
Anspruch für die Anwohnerinnen und Anwohner richtet sich nach dem
4
Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der Bundesimmisionsschutzverordnung (16.
BImSchV). Straßen mit Wohnbebauung, hier die Waldschulallee und die Eichkampstraße,
werden nur bzgl. ihres Anschlusses an den Messedamm verändert.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: HITLER WAR’S NICHT! SO ENTSTAND DEUTSCHLANDS ERSTE AUTOBAHN STATT 1933 BEGANN DER BAU DER ERSTEN AUTOBAHN SCHON 1929, aus Tag24

https://www.tag24.de/nachrichten/hitler-wars-nicht-so-entstand-deutschlands-erste-autobahn-konrad-adenauer-1247909

Deutschland – Die Geschichte der deutschen #Autobahn begann mit Adolf Hitlers erstem Spatenstich am 23. September 1933? Von wegen! Ein Mythos! Geschaffen von Hitler und Propaganda-Chef Goebbels höchstpersönlich. Vielmehr wurde die Idee einer Autobahn bereits etliche Jahre zuvor geboren. So begann der Bau der ersten Autobahn schon im Oktober 1929.

Die Erfindung des ersten Automobils im Jahr 1886 durch Carl #Benz veränderte die Welt des Menschen maßgeblich. Zuerst langsam, aber dann immer rasanter nahm die Zahl der Vehikel auf den Straßen zu. Ein ordentliches #Straßennetz gab es allerdings nicht. Fuhrwerke und Autos teilten sich die Wege. #Verkehrsregeln gab es auch nicht. Und so soll schon Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1904 über Autobahnen nachgedacht haben – also über Straßen, die nur dem #Kraftwagenverkehr vorbehalten sein sollten.

1909 gründete sich dann die „Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße GmbH“ (#AVUS) in Berlin, die nach dem Ersten Weltkrieg 1921 die AVUS im Südwesten Berlins umsetzen konnte. Damit war die erste #mehrspurige und #kreuzungsfreie Straße Europas entstanden.

Allerdings besaß die 9,8 Kilometer lange Strecke #Kehrschleifen an ihren Enden. Sie wurde vor allem als Test- und #Rennstrecke für Automobile genutzt, war also nicht für den …

Straßenverkehr: Neue Autobahnzufahrt am Eichkamp geplant, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article226536009/Neue-Autobahnzufahrt-am-Eichkamp-geplant.html

Die #Anschlussstelle #Messedamm könnte noch mehr Lärm ins ohnehin schon geplagte Wohngebiet an der #Avus bringen.

Ab Montag müssen sich Autofahrer auf kleinere Einschränkungen entlang der Stadtautobahnen #A115 (Avus), #A100 und #A111 einstellen. Die Bundes-Planungsgesellschaft #Deges startet mit ersten Voruntersuchung für den #Ersatzneubau der #Rudolf-Wissel-Brücke und der Umgestaltung des #Autobahndreiecks #Funkturm. Mit Bohrungen wolle man die Beschaffenheit des Baugrunds erkunden, teilt die Deges mit. Die Arbeiten sollen bis Anfang kommenden Jahres andauern. Dabei soll es nur vereinzelt zu Sperrungen kommen.

Im Zuge des geplanten Umbaus des Dreiecks Funkturm ist auch eine neue Anschlussstelle am Eichkamp vorgesehen. „Nach gegenwärtigem Stand ist das wohl aus Sicht der Planer nur mit einer Aufständerung möglich“, sagt Charlottenburg-Wilmersdorfs Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD). Konkret meint er eine Brücke vom Messedamm über die Avus auf die Spuren in nördlicher Richtung. Der Bezirk lehne die Planung ab, da sie zu einer „nicht mehr vertretbaren Lärmbelastung für die Siedlung Eichkamp führen“ würde, so der Rathauschef weiter. Die sei bereits jetzt durch die direkte Nachbarschaft zur Autobahn hoch.

Bund bevorzugt unterirdische Zufahrt vom Messedamm
Die neue Auffahrt solle südlich des S-Bahnhofs Messe Süd an der Siedlung vorbei zur A115 führen, erklärt …

Radverkehr: Radschnellweg durch den Grunewald Warum dauert das so lange? aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/radschnellweg-durch-den-grunewald-warum-dauert-das-so-lange/24271428.html

#Pendler sollen vom S-Bahnhof #Wannsee schnell zur #City West kommen. Doch vor 2021 wird nicht gebaut, dabei ist ein großer Teil der Strecke schon fertig.
Vom S-Bahnhof-Wannsee sollen Menschen künftig leichter, schneller und sicherer in die City West kommen. Nicht mit dem Zug oder der S-Bahn, wie man denken könnte, sondern mit dem #Fahrrad. Ermöglichen soll das ein #Radschnellweg durch den #Grunewald parallel zur #Avus.
Die Planungen dafür werden konkreter, wie Thomas Richter vom #Planungsbüro SHB Ingenieure am Montag Abend auf einer Bürgerversammlung in Zehlendorf sagte. Vom S-Bahnhof Wannsee sollen Radfahrer in Zukunft über den #Kronprinzessinnenweg, der im Bezirk Grunewald zum #Königsweg wird, auf direktem Weg zum Messegelände fahren können. Noch ist unklar, wo der Weg enden soll: ob am S-Bahnhof Messe Süd oder am Kurfürstendamm in Höhe des S-Bahnhofs Halensee.
„Der neue Radschnellweg soll die Fahrzeit verkürzen“, betont Peter Feldkamp von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Nicht nur für #Rad-Pendler aus Zehlendorf oder Wannsee, die in der City West arbeiten, sondern auch für Arbeitnehmer aus Potsdam, die etwa über die Königstraße zum S-Bahnhof Wannsee fahren und dort auf die neue …

Straßenverkehr + Museum: Dach-Nachbau beginnt in den Herbstferien Avus-Tribüne verschwindet hinter Bretterwand aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/10/berlin-avus-tribuene-hinter-bretterwand-sanierung.html

Die historische #Zuschauertribüne an der Berliner #Avus verschwindet ab Ende der Woche für Monate hinter einer Bretterwand. Grund ist die #Sanierung des #denkmalgeschützten Bauwerks an der #Autobahn 115 nahe dem Dreieck #Funkturm.

Bis Freitag ist die rechte Spur in Fahrtrichtung Potsdam deshalb jeweils von 8 bis 15 Uhr gesperrt, wie der Besitzer der Tribüne, Hamid Djadda, am Dienstag mitteilte. Er will die Zuschauerränge  sanieren und 2021 als Ausstellungs- und Veranstaltungsort präsentieren – zum 100. Jahrestag der Eröffnung der Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße (Avus).
Fünf Millionen Euro für die Sanierung eines Wahrzeichens

Im Frühjahr wurde das marode Dach abgerissen, in den Herbstferien beginnt nun der originalgetreue Nachbau. Vorbeifahrende Autofahrer werden davon allerdings nichts sehen, die Holzwand vor der Baustelle wird zwölf Meter hoch und 80 Meter lang sein. "Ich hatte mir das eingangs einfacher vorgestellt, ein so geschichtsträchtiges Berliner Wahrzeichen wieder instand zu setzen", sagte Djadda. Es gebe viele Auflagen. Das Dach soll im nächsten Jahr fertig werden, dann werden die Ränge …

Straßenverkehr: Die Furcht vor der Havel-Brücke Wie das Verkehrsproblem lösen?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-spandau-die-furcht-vor-der-havel-bruecke/22729580.html

Post vom Berliner Polizeipräsidenten a. D., sein Name: Georg Schertz. Sein Anliegen: die Idee der CDU, eine #Brücke über die #Havel zu bauen. Er sei als Segelsportler „alarmiert“, schreibt Schertz, der von 1987 bis 1992 Polizeichef in Berlin war und auf der Insel Schwanenwerder am Wannsee lebt.
Die Spandauer CDU hatte mit steilen Verkehrsideen um sich geworfen, wie die Menschen in Spandau besser nach Berlin kommen. Dazu gehörte eben jener Vorschlag, eine 1200 Meter lange Brücke zwischen #Gatow und #Grunewald zu bauen. Und jetzt ist die Debatte da – im Rathaus und in der Leserbriefmailbox des Spandau-Newsletters vom Tagesspiegel.

Dort landete jetzt jener Brief des Ex-Polizeipräsidenten. Schertz schreibt: Ja, die #Straßenanbindung Kladows sei „zweifelsfrei ungünstig“, aber so eine Brücke könne nicht die Lösung sein: „Neben einer unsäglichen Verschandelung der #Havellandschaft würde die #Havelchaussee zu einer Hauptverkehrsstraße mit Anschluss an die #Avus in Nikolassee und ihren Charakter als hohes Naturerlebnis völlig verlieren.“

Brücke müsste extrem hoch sein

Weiteres Problem: Für viele Segelvereine in der Scharfen Lanke und im Stößensee wäre der Zugang zur Havel, zum Wannsee und zu den Potsdamer Gewässern versperrt. „Bei Masten von 12 bis 17 Meter über Deck müsste die Brücke, wenn die Durchfahrt möglich bleiben soll, eine erhebliche Höhe über Normalwasser haben, was sie zu einer noch größeren …