Entwicklung der Berliner Binnenschiffahrt (II)

Entwicklung der Berliner Binnenschiffahrt (II)

Ereignis

Die Kleine Anfrage verlangt detaillierte verkehrsstatistische Fortschreibungen zur Berliner Binnenschifffahrt, insbesondere bezüglich der Schiffstypen, Auslastungsgrade und Lkw-Zubringerfahrten an den märkischen Hafenstandorten (Westhafen, Osthafen, Südhafen, Hafen Neukölln und Viktoriaspeicher). Der Bausenator weist das parlamentarische Auskunftsersuchen zurück. Er betont, dass die Verwaltung im Zuge einer vorangegangenen Anfrage bereits umfassende und sachbezogene Rahmendaten zur Hafenwirtschaft vorgelegt hat, während die nunmehr geforderten mikroökonomischen Detailanalysen einen unvertretbar hohen bürokratischen Verwaltungsaufwand verursachen würden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4653

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4653
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über: Entwicklung der Berliner Binnenschiffahrt (II)

Ich frage den Senat:
1. Wie viele Schiffsbewegungen waren zur Abwicklung der Umschlagsmengen der Binnenschiffahrt in den Jahren 1994 bis 1998 (siehe Kleine Anfrage Nr. 443, LPD 29/99) erforderlich (bitte nach Jahreszahlen auflisten)?
2. Welche Schiffstypen haben diese Schiffsbewegungen vollbracht (bitte nach Länge, Art, maximal Kapazität differenziert auflisten)?
3. Wie ist das aktuelle Verhältnis der Umschlagkapazität zur tatsächlichen Umschlagmenge an folgenden Häfen: Westhafen, Osthafen, Südhafen, Hafen Neukölln, Viktoriaspeicher?
4. Wie sehen die Umschlagprognosen für diese Häfen jeweils für die kommenden fünf Jahre aus (bitte nach Jahreszahlen, Häfen und Güterarten auflisten)?
5. Wie viele LKW-Fahrten waren 1998 mit welchen Verkehrsleistungen zum Hin- und Abtransport der durch die Binnenschiffahrt transportierten Güter an den jeweiligen Hafenstandorten notwendig?
6. Sieht der Senat Möglichkeiten einer Wiederinbetriebnahme oder eines Neubaus von Industriegleisen an den jeweiligen Hafenanlagen zur Verlagerung dieser Transporte auf die Schiene, wenn ja, welche?

Berlin, den 23. Februar 1999

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4653
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Der Senat hat auf Ihre Kleine Anfrage Nr. 4437 (vom Senat korrigiert zu 443) vom 6. Dezember 1998 über die Entwicklung der Berliner Binnenschifffahrt sachbezogene Daten über den Güterschiffsverkehr und den Hafenumschlag zusammengetragen, die geeignet sind, die Bedeutung der Binnenschifffahrt für den Raum Berlin in der Entwicklung der letzten fünf Jahre darzustellen und einen Überblick über die bestehenden Umschlagkapazitäten zu erhalten.

Die mit Ihrer nunmehr vorliegenden Anfrage erbetenen Angaben sind teilweise der Antwort des Senats im Schlussbericht vom 18. Januar 1999 (veröffentlicht im Landespressedienst Nr. 29 vom 11. Februar 1999 ab Seite A 1) zu entnehmen oder nur mit einem nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand zu erstellen. Der Senat bittet deshalb um Verständnis, dass von einer detaillierten Beantwortung der Kleinen Anfrage abgesehen wird.

Berlin, den 6. März 1999

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

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Reinickendorfer Norden – verkehrspolitisches Entwicklungsgebiet

Reinickendorfer Norden – verkehrspolitisches Entwicklungsgebiet

Ereignis

Die Kleine Anfrage thematisiert Taktkürzungen auf der länderübergreifenden Buslinie 107 zwischen Schildow bzw. Glienicke (Brandenburg) und dem S-Bahnhof Hermsdorf (Berlin). Der Senat bestätigt, dass der zuständige Landkreis Oberhavel den Grundstandard auf einen 60-Minuten-Takt gedehnt und eine Verdichtung auf einen 20-Minuten-Takt auf die Hauptverkehrszeiten im Berufs- und Schülerverkehr beschränkt hat. Da die regionalen Verkehrsbudgets limitiert sind, verhandelt der VBB gegenwärtig über finanzierbare Kompromisse mit einer lokalen Bürgerinitiative; eine direkte ministerielle Weisungsbefugnis zur Taktverdichtung auf Brandenburger Gebiet besitzt der Berliner Senat nicht.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4508
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4508
der Abgeordneten Gabriele Thieme-Duske (SPD)
über: Reinickendorfer Norden – verkehrspolitisches Entwicklungsgebiet
Ich frage den Senat:
1. Treffen Informationen zu, daß die Buslinie 107 zwischen Schildow und dem S-Bahnhof Hermsdorf montags bis freitags vormittags und nach 20.40 Uhr sowie ganztägig an den Wochenenden nur noch im Stundenabstand verkehrt?
2. Ist dem Senat bekannt, daß neben dem Arbeits- und Einkaufsverkehr zahlreiche Schulkinder aus dem nördlichen Umland, insbesondere Glienicke und Schildow, Schulen im Reinickendorfer Norden besuchen und diesen Schüler(inne)n damit u. U. ungebührlich lange Schulwege zugemutet werden?
3. Ist dem Senat des weiteren bekannt, daß die Gesamtschule in Glienicke zahlreiche Kinder aus Reinickendorf aufgenommen hat, daß diese Schule sogar in dem Verzeichnis von Oberschulen für Reinickendorfer Schüler(innen) aufgeführt ist und somit auch für Reinickendorfer Kinder in angemessener Zeit erreichbar sein muß?
4. Teilt der Senat die Auffassung, daß für eine Wiederherstellung des früheren 20-Minuten-Taktes auf dieser Strecke nicht nur das allgemeine Interesse an einer Eindämmung des Individualverkehrs zugunsten eines sinnvollen Angebots im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) spricht, sondern angesichts der betroffenen Schulkinder darüber hinaus auch ein öffentliches Interesse daran besteht? Welche sinnvollen Vorschläge für einen angemessenen Fahrweg mit dem ÖPNV kann der Senat diesen Kindern machen?
5. Welche Anstrengungen hat der Senat unternommen und wird er unternehmen, um in Verhandlungen zwischen der BVG und der Oberhavel-Verkehrsgesellschaft (OVG) zu erreichen, daß die Buslinie 107 wie bis zum Mai 1998 im 20-Minuten-Abstand auf der gesamten Strecke verkehrt?
Berlin, den 4. Januar 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4508
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Durch den Landkreis Oberhavel ist als Bedienungsstandard für die Omnibuslinie 107 auf dem im Land Brandenburg gelegenen Streckenabschnitt in den Gemeinden Glienicke (Nordbahn) und Schildow eine ganztägige Wagenfolge von 60 Minuten festgelegt worden, die montags bis freitags jeweils im Berufsverkehr auf einen 20-Minuten-Takt verdichtet wird. Diese Wagenfolge wird auch auf dem kurzen Berliner Abschnitt bis zum S-Bf. Hermsdorf angeboten.
Zu 2.:
Ja, dem Senat ist bekannt, dass Schülerinnen und Schüler aus dem nördlichen Umland Schulen in Reinickendorf besuchen. Der Senat geht jedoch davon aus, dass der Landkreis Oberhavel bei der Festlegung des Bedienungsstandards des 20-Minuten-Taktes montags bis freitags den Schülerverkehr berücksichtigt hat. Der letzte Bus des 20-Minuten-Takts erreicht frühmorgens Hermsdorf um 8:58 Uhr und Schildow um 8:43 Uhr. Der 20-Minuten-Takt setzt wieder gegen 13.00 Uhr ein. Da der Schulunterricht in der Regel bis 09.00 Uhr begonnen hat, garantiert die zeitliche Festlegung der Takte, dass den Schülern im Normalfall keine ungebührlich lange Fahrtzeit zur und von der Schule entsteht.
Zu 3.:
Nein, das ist dem Senat nicht bekannt. In dem vom Landesschulamt Berlin herausgegebenen Verzeichnis der Berliner Schulen 1998/99 ist die Gesamtschule Glienicke nicht ausgewiesen.
Zu 4.:
Wie der Antwort zur Frage 2 zu entnehmen ist, wirken sich die Einschränkungen des 20-Minuten-Taktes nur in geringem Umfang auf den Schülerverkehr aus. Die Ausweitung des 20-Minuten-Taktes ist hinsichtlich eines attraktiven ÖPNV-Angebotes dennoch wünschenswert. Allerdings stehen dem Auftraggeber Landkreis Oberhavel nur begrenzte Mittel für die Bezuschussung des ÖPNV zur Verfügung, und die Verkehrsunternehmen sind gezwungen, bei ihrem Angebot die Wirtschaftlichkeit zu beachten.
Unter Nutzung der S-Bahn bis Wittenau, der Omnibuslinien 153 und 107 besteht als Alternative eine im 20-Minuten-Abstand angebotene Fahrtmöglichkeit zwischen Hermsdorf und Schildow, die jedoch ein Umsteigen erfordert und eine verlängerte Reisezeit von 22 Minuten hat.
Zu 5.:
Die Wiederherstellung des ganztägigen 20-Minuten-Taktes der Omnibuslinie 107 auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel kann nicht vom Senat veranlasst werden. Eine Veränderung des Fahrplans außerhalb des Berliner Stadtgebietes kann nur zwischen dem dafür verantwortlichen Aufgabenträger des ÖPNV, dem Landkreis Oberhavel und der Oberhavel-Verkehrsgesellschaft vereinbart werden. Nach Aussage des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) kann das auf Grund der Finanzsituation des Landkreises Oberhavel zurzeit nicht erfolgen.
Der VBB beabsichtigt, in den nächsten Wochen eine Befragung der Fahrgäste in diesem Gebiet durchzuführen. Mit der Bürgerinitiative zur Buslinie 107 und dem Landkreis Oberhavel wurde vereinbart, dass nach Vorliegen der Ergebnisse finanzierbare Lösungsvorschläge vom VBB unterbreitet werden. Sowohl die BVG als auch die zuständige Senatsverwaltung werden in den Abstimmungsprozess mit einbezogen.
Berlin, den 2. März 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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Nutzungskonzept für den Flughafen Tempelhof

Nutzungskonzept für den Flughafen Tempelhof

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den detaillierten Brutto- und Nettogeschossflächen, dem aktuellen Vermietungs- und Leerstandsstatus sowie den künftigen städtebaulichen und wirtschaftlichen Nutzungskonzepten für den monumentalen Hauptgebäudekomplex des Flughafens Tempelhof. Nach Angaben der BFG verfügt das Gebäude über rund 242.000 m² Nutzfläche, von denen ca. 70.000 m² leerstehen und weitere 30.000 m² sich in einem unvermietbaren Rohbauzustand befinden. Wirtschaftssenator Branoner skizziert marktbezogene Akquisitionsstrategien für Dienstleister und die Medienbranche (Film- und Fernsehproduktionen) sowie kulturelle Zwischennutzungen der Hangars (z. B. durch das Guggenheim-Museum). Für die Zeit nach der Verkehrsverlagerung plädiert die Verwaltung aus strukturpolitischen Gründen dafür, eine Start- und Landebahn für den reinen Bedarfsflugbetrieb offenzuhalten, um die märkischen Standortvorteile gegenüber der Konkurrenz abzusichern.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4533

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4533
des Abgeordneten Michael Müller (SPD)
über: Nutzungskonzept für den Flughafen Tempelhof

Ich frage den Senat:
1. Wieviel Quadratmeter Büro- und wieviel Quadratmeter Gewerbefläche gibt es im Gebäude des Flughafens Tempelhof?
2. Wieviel qm sind davon z. Zt. ungenutzt?
3. Wie viele Firmen, Verwaltungen, Organisationen usw. mit wie vielen Arbeitsplätzen sind auf dem Flughafen Tempelhof angesiedelt?
4. Wie wurde durch den Senat aktiv dafür geworben, eine möglichst hohe Auslastung für das Flughafengebäude zu erreichen?
5. Welches Nutzungskonzept wird z. Zt. für das Flughafengebäude verfolgt?
6. Welches Nutzungskonzept gibt es für die Zeit nach Beendigung des Flugbetriebes für das Flughafengebäude und das Flughafengelände?
7. Hat der Senat versucht, auch bei Bundesbehörden und dem Bundestag dafür zu werben, Büros im Flughafengebäude unterzubringen?

Berlin, den 13. Januar 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4533
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Nach Angaben der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH verfügt der Hauptgebäudekomplex des Flughafens Tempelhof über eine Bruttogeschossfläche von etwa 285.000 m² und eine Nettogeschossfläche von etwa 242.000 m². Diese Nettogeschossfläche ist unterteilt in 32.000 m² Hangarfläche, etwa 120.000 m² Bürobereiche und etwa 90.000 m² Gewerbe- und Lagerflächen, Technikräume sowie Sonderflächen aus Zeiten der US-Airforce (wie z. B. Kantinenflächen, Küchen, ehemalige Sportanlagen, ehemalige Soldatenunterkünfte usw.), die ohne umfangreiche Umbauarbeiten nicht vermietet werden können.

Zu 2.:
Der Nutzungs- und Vermietungsstand stellt sich nach Auskunft der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH z. Z. wie folgt dar (bezogen auf die Gesamt-Nettogeschossfläche):
− Etwa 142.000 m² entfallen auf Eigennutzung und Vermietung
− etwa 70.000 m² sind z. Z. nicht vermietet und
− etwa 30.000 m² wegen Rohbauzustands oder aus anderen Gründen nicht vermietbar.

Zu 3.:
Auf dem Flughafen Tempelhof sind nach Auskunft der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH z. Z. 166 Firmen, Verwaltungen und Organisationen ansässig. Detaillierte und aktuelle Angaben über die genauen Arbeitsplätze liegen der Flughafen Gesellschaft z. Z. nicht vor. Aus Schätzungen und älteren Angaben ergeben sich jedoch nachfolgende Zahlen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze beträgt etwa 4.500, die sich wie folgt verteilen:
− Etwa 1.600 luftfahrtbezogene Arbeitsplätze
− etwa 2.000 beim Polizeipräsidenten
− etwa 400 bei der Deutschen Flugsicherung und etwa 500 sonstige Arbeitsplätze.

Zu 4. und 5:
Zur Erhöhung der Auslastung des Gebäudekomplexes sind unterschiedliche Maßnahmen ergriffen worden. Die Wirtschaftsförderung Berlin GmbH hat bereits seit geraumer Zeit die Flächen des Flughafengebäudes explizit in ihre Akquisitionsbemühungen zur Ansiedelung von Unternehmen einbezogen. Die Akquisitionspolitik knüpft dabei an die Weiterentwicklung der in Berlin vorhandenen technologischen Schwerpunktbereiche, die Bemühungen um Dienstleister und die Gewinnung von Entscheiderzentralen an. Zugleich werden Gebäude und Flächen gezielt den Film- und Fernsehproduzenten angeboten.

Um die z. Z. nicht vermieteten und nicht vermietbaren Flächen einer Nutzung zuzuführen, wurde über die Aktivitäten der Wirtschaftsförderung hinaus von der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH Kontakt mit verschiedenen Immobilienmaklern aufgenommen. In Anbetracht der Dimensionen des Gebäudes und des Marktes in Berlin und dem Umland erweist es sich als äußerst kompliziert, ein realisierbares Nutzungskonzept zu entwickeln. Um die vorhandenen Flächen zu vermarkten, bedarf es zudem erheblicher Investitionen zur Anhebung des Auslastungsniveaus der Räumlichkeiten und der besonderen Beachtung der denkmalpflegerischen Aspekte.

Zur Reduzierung des Leerstandes in den Hangarflächen hat die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH ein Nutzungskonzept erarbeitet, um flughafenuntypische Nutzungen in den nicht für Luftfahrtzwecke benötigten Hangars zu ermöglichen. Für 1999 ist beispielsweise die Durchführung einer Ausstellung des Guggenheim-Museums New York im Hangar 1 vorgesehen. Der Hangar 2 wird auf Grund früherer Theatereinbauten (Space Dream) bereits flughafenuntypisch genutzt; hier werden Umbauarbeiten vorgenommen, um die Voraussetzungen für eine Nutzung als Veranstaltungsstätte zu schaffen. Die Flughafengesellschaft führt dazu Gespräche mit mehreren Interessenten.

Zu 6.:
Das Gelände des Flughafens Tempelhof bietet hohe Standortqualitäten wie die innerstädtische Lage, die optimale Verkehrsanbindung, den hohen Imagewert und die Nähe zum Regierungsviertel. Diese Standortvorteile sprechen aus wirtschaftspolitischer Sicht dafür, die bereits am Standort ansässigen Gewerbebetriebe als Nukleus und Ankerbetriebe zu nutzen, um weitere Unternehmensansiedelungen zu motivieren. Die Offenhaltung einer Start- und Landebahn für Bedarfsflüge wäre dabei ein wichtiger Baustein zur Realisierung dieses Ziels und böte entscheidende Vorteile gegenüber Konkurrenzstandorten. Der Konsensbeschluß über die Schließung des Flughafens Tempelhof würde damit nicht in Frage gestellt.

Zu 7.:
Selbstverständlich hat die Berliner Flughafen GmbH bei ihren Vermietungsüberlegungen auch die Unterbringung von Bundesbehörden berücksichtigt. So sind beispielsweise die ehemals bundeseigene Flugsicherung, der Bundesgrenzschutz und der Zoll im Flughafengebäude untergebracht. Welche Bundeseinrichtungen künftig auf dem Gelände untergebracht werden, wird abhängig sein von dem zwischen Bund und Land Berlin als Eigentümer vorgesehenen Nutzungskonzept und dem zugrundeliegenden städtebaulichen Konzept.

Berlin, den 1. März 1999

Branoner
Senator für Wirtschaft und Betriebe

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S-Bahn-Sanierung zwischen Treptower Park und Baumschulenweg

S-Bahn-Sanierung zwischen Treptower Park und Baumschulenweg

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit dem Stand des Planrechts für die Sanierung des S-Bahn-Abschnitts zwischen Treptower Park und Baumschulenweg, den konkreten Maßnahmen, dem Durchführungszeitraum und den Maßnahmen für die Fahrgäste während der Bauphase. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, zitiert in seiner Antwort die Stellungnahme der S-Bahn Berlin GmbH, wonach für die Brücke „Am Treptower Park“ ein Planfeststellungsbeschluss von 1996 vorliege, für die Brücken „Puderstraße“, „Karpfenteichstraße“ und „Dammweg“ die Maßnahmen zur Genehmigung beim Eisenbahnbundesamt eingereicht seien, zwischen den S-Bahnhöfen Treptower Park und Baumschulenweg insgesamt vier Brücken erneuert würden, weiterhin für den Bahnhof Treptower Park der konzipierte Endzustand hergestellt werde und in diesem Zusammenhang noch einige Weichenverbindungen einzubauen seien, die bisher wegen der noch zu erneuernden Brücke über die Straße Am Treptower Park nicht realisiert worden seien, weiterhin zwischen den S-Bahnhöfen Plänterwald und Treptower Park ca. 3 km Gleise einschließlich der Stromschienen erneuert würden, die Ursprungsvariante eine alleinige Sanierung der Brücke Am Treptower Park während der Lückenschlussmaßnahme Treptower Park–Neukölln vor sah und um die Baufreiheit für diese Brücke zu erreichen, hätten die S-Bahngleise von und nach Baumschulenweg über eine eigens dazu hergestellte Rampe an die Ringbahngleise angeschlossen werden müssen, diese kostenintensive und zeitaufwendige Baustufe wurde eingespart und mit der Erneuerung weiterer Brücken vereinigt, die Maßnahmen fänden in der Zeit von Montag, den 31. Mai 1999 bis Sonntag, den 26. September 1999 statt, wobei bereits am 28. Mai 1999 ein Pendelbetrieb zur Herstellung des Bauzustandes eingerichtet werden müsse und ein weiteres Wochenende im Oktober 1999 noch für Nacharbeiten benötigt werde, die Fahrgäste der S-Bahnlinien 6, 8, 9 und 10 werden ab Treptower Park bzw. ab Baumschulenweg über den S-Bahnhof Neukölln umgeleitet, das heißt, jeder Fahrgast, der den Streckenabschnitt Treptower Park–Baumschulenweg durchfährt, müsse in Neukölln umsteigen (Bahnsteigseitenwechsel), dadurch entstehe eine Reisezeitverlängerung von ca. 6–10 Minuten, durch alternative Fahrverbindungen könnten die Reisezeitverlängerungen verkürzt werden, beispielsweise könnten Fahrgäste, die sonst über Ostkreuz in Richtung Stadtbahn fahren, in Neukölln auf die U 7, in Hermannstraße auf die U 8 (Alexanderplatz), in Papestraße und Schöneberg auf die Linien S 1, S 2 und S 25 (Friedrichstraße) übergehen, für den S-Bahnhof Plänterwald werde ein Ersatzverkehr mit Bussen organisiert, der Ersatzverkehr werde neben den vorhandenen BVG-Buslinien täglich alle 10 Minuten den S-Bahnhof Plänterwald mit den S-Bahnhöfen Treptower Park und Baumschulenweg verbinden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4547 (Kleine Anfrage Nr. 4547)

Kleine Anfrage Nr. 13/4547 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: S-Bahn-Sanierung zwischen Treptower Park und Baumschulenweg

Ich frage den Senat:

  1. Ist das Planrecht für die Sanierung dieses S-Bahn-Abschnitts inzwischen hergestellt?

  2. Welche konkreten Maßnahmen werden bei der Sanierung dieses Abschnittes vorgenommen?

  3. Wann sollen diese Maßnahmen durchgeführt werden?

  4. Welche Maßnahmen werden während der Bauphase auf die Fahrgäste zukommen?

Berlin, den 14. Januar 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4547

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die zuständige S-Bahn Berlin GmbH teilt uns dazu mit:

„Zu 1.:

Für die Brücke „Am Treptower Park“ liegt ein Planfeststellungsbeschluss von 1996 vor. Für die Brücken „Puderstraße“, „Karpfenteichstraße“ und „Dammweg“ sind die Maßnahmen zur Genehmigung beim Eisenbahnbundesamt eingereicht.

Zu 2.:

Zwischen den S-Bahnhöfen Treptower Park und Baumschulenweg werden insgesamt vier Brücken erneuert. Weiterhin wird für den Bahnhof Treptower Park der konzipierte Endzustand hergestellt. In diesem Zusammenhang sind noch einige Weichenverbindungen einzubauen, die bisher wegen der noch zu erneuernden Brücke über die Straße Am Treptower Park nicht realisiert worden sind. Weiterhin werden zwischen den S-Bahnhöfen Plänterwald und Treptower Park ca. 3 km Gleise einschließlich der Stromschienen erneuert.

Die Ursprungsvariante sah eine alleinige Sanierung der Brücke Am Treptower Park während der Lückenschlussmaßnahme Treptower Park – Neukölln vor. Um die Baufreiheit für diese Brücke zu erreichen, hätten die S-Bahngleise von und nach Baumschulenweg über eine eigens dazu hergestellte Rampe an die Ringbahngleise angeschlossen werden müssen. Diese kostenintensive und zeitaufwendige Baustufe wurde eingespart und mit der Erneuerung weiterer Brücken vereinigt.

Zu 3.:

Die Maßnahmen finden in der Zeit von Montag, den 31. Mai 1999 bis Sonntag, den 26. September 1999 statt, wobei bereits am 28. Mai 1999 ein Pendelbetrieb zur Herstellung des Bauzustandes eingerichtet werden muss. Ein weiteres Wochenende im Oktober 1999 wird noch für Nacharbeiten benötigt.

Zu 4.:

Die Fahrgäste der S-Bahnlinien 6, 8, 9 und 10 werden ab Treptower Park bzw. ab Baumschulenweg über den S-Bahnhof Neukölln umgeleitet. Das heißt, jeder Fahrgast, der den Streckenabschnitt Treptower Park – Baumschulenweg durchfährt, muss in Neukölln umsteigen (Bahnsteigseitenwechsel). Dadurch entsteht eine Reisezeitverlängerung von ca. 6–10 Minuten. Durch alternative Fahrverbindungen können die Reisezeitverlängerungen verkürzt werden. Beispielsweise können Fahrgäste, die sonst über Ostkreuz in Richtung Stadtbahn fahren, in Neukölln auf die U 7, in Hermannstraße auf die U 8 (Alexanderplatz), in Papestraße und Schöneberg auf die Linien S 1, S 2 und S 25 (Friedrichstraße) übergehen.

Für den S-Bahnhof Plänterwald wird ein Ersatzverkehr mit Bussen organisiert. Der Ersatzverkehr wird neben den vorhandenen BVG-Buslinien täglich alle 10 Minuten den S-Bahnhof Plänterwald mit den S-Bahnhöfen Treptower Park und Baumschulenweg verbinden.“

Berlin, den 28. Februar 1999

Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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S-Bahn: Bauzeitliche Verkehrsführung und Brueckensanierungen auf dem Streckenabschnitt Treptower Park-Baumschulenweg

S-Bahn: Bauzeitliche Verkehrsführung und Brueckensanierungen auf dem Streckenabschnitt Treptower Park-Baumschulenweg

Ereignis

Die S-Bahn Berlin GmbH realisiert im Zeitraum vom 31. Mai 1999 bis zum 26. September 1999 eine umfassende bauliche Grunderneuerung zwischen den Bahnhöfen Treptower Park und Baumschulenweg. Die Maßnahme umfasst den Austausch von vier Brückenbauwerken, den Gleis- und Stromschienenwechsel auf einer Länge von circa 3 km sowie den Einbau neuer Weichenverbindungen. Für den Durchgangsverkehr der Linien S 6, S 8, S 9 und S 10 wird eine betriebliche Streckensperrung mit einer verkehrlichen Umleitung über den Bahnhof Neukölln eingerichtet.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 13/4547, Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4547
Ich frage den Senat:
1. Ist das Planrecht für die Sanierung dieses S-Bahn-Abschnitts inzwischen hergestellt?
2. Welche konkreten Maßnahmen werden bei der Sanierung dieses Abschnittes vorgenommen?
3. Wann sollen diese Maßnahmen durchgeführt werden?
4. Welche Maßnahmen werden während der Bauphase auf die Fahrgäste zukommen?
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4547
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die zuständige S-Bahn Berlin GmbH teilt uns dazu mit:
„Zu 1.:
Für die Brücke „Am Treptower Park“ liegt ein Planfeststellungsbeschluss von 1996 vor. Für die Brücken „Puderstraße“, „Karpfenteichstraße“ und „Dammweg“ sind die Maßnahmen zur Genehmigung beim Eisenbahnbundesamt eingereicht.
Zu 2.:
Zwischen den S-Bahnhöfen Treptower Park und Baumschulenweg werden insgesamt vier Brücken erneuert. Weiterhin wird für den Bahnhof Treptower Park der konzipierte Endzustand hergestellt. In diesem Zusammenhang sind noch einige Weichenverbindungen einzubauen, die bisher wegen der noch zu erneuernden Brücke über die Straße Am Treptower Park nicht realisiert worden sind. Weiterhin werden zwischen den S-Bahnhöfen Plänterwald und Treptower Park ca. 3 km Gleise einschließlich der Stromschienen erneuert.
Die Ursprungsvariante sah eine alleinige Sanierung der Brücke Am Treptower Park während der Lückenschlussmaßnahme Treptower Park – Neukölln vor. Um die Baufreiheit für diese Brücke zu erreichen, hätten die S-Bahngleise von und nach Baumschulenweg über eine eigens dazu hergestellte Rampe an die Ringbahngleise angeschlossen werden müssen. Diese kostenintensive und zeitaufwendige Baustufe wurde eingespart und mit der Erneuerung weiterer Brücken vereinigt.
Zu 3.:
Die Maßnahmen finden in der Zeit von Montag, den 31. Mai 1999 bis Sonntag, den 26. September 1999 statt, wobei bereits am 28. Mai 1999 ein Pendelbetrieb zur Herstellung des Bauzustandes eingerichtet werden muss. Ein weiteres Wochenende im Oktober 1999 wird noch für Nacharbeiten benötigt.
Zu 4.:
Die Fahrgäste der S-Bahnlinien 6, 8, 9 und 10 werden ab Treptower Park bzw. ab Baumschulenweg über den S-Bahnhof Neukölln umgeleitet. Das heißt, jeder Fahrgast, der den Streckenabschnitt Treptower Park – Baumschulenweg durchfährt, muss in Neukölln umsteigen (Bahnsteigseitenwechsel). Dadurch entsteht eine Reisezeitverlängerung von ca. 6–10 Minuten. Durch alternative Fahrverbindungen können die Reisezeitverlängerungen verkürzt werden. Beispielsweise können Fahrgäste, die sonst über Ostkreuz in Richtung Stadtbahn fahren, in Neukölln auf die U 7, in Hermannstraße auf die U 8 (Alexanderplatz), in Papestraße und Schöneberg auf die Linien S 1, S 2 und S 25 (Friedrichstraße) übergehen.
Für den S-Bahnhof Plänterwald wird ein Ersatzverkehr mit Bussen organisiert. Der Ersatzverkehr wird neben den vorhandenen BVG-Buslinien täglich alle 10 Minuten den S-Bahnhof Plänterwald mit den S-Bahnhöfen Treptower Park und Baumschulenweg verbinden.“

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Angebotsverschlechterung bei der BVG

Angebotsverschlechterung bei der BVG

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den weitreichenden Linien- und Taktänderungen im BVG-Netz zum Ende des Jahres 1998, die von der parlamentarischen Opposition als strukturelle Angebotsverschlechterung gewertet werden. Der Senat und die BVG treten dieser Kritik entgegen und definieren das veränderte Gesamtpaket als kontinuierliche und notwendige Optimierung im Berliner ÖPNV-Markt. Während die U-Bahn- und Straßenbahnnetze gezielte Taktverlängerungen im Abendverkehr sowie Neubaustrecken (wie die Tram über den Alexanderplatz) verzeichnen, fokussieren sich die Kürzungen primär auf parallele oder schlecht ausgelastete Omnibuslinien im Umland, um Kosten und Nutzen im Zuge des fortschreitenden Schnellbahnausbaus marktgerecht auszubalancieren.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4411
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4411
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Angebotsverschlechterung bei der BVG
Ich frage den Senat:
1. Auf wie vielen Linien im gesamten Netz der BVG haben sich die Taktzeiten bei der letzten Fahrplanänderung verändert (bitte Einzelangaben für den Bereich Bus, U-Bahn, Straßenbahn und getrennt nach Angebotsverschlechterung und Angebotsverbesserung)?
2. Aus welchem Grunde handelt es sich dabei um eine „Optimierung“ und nicht um eine Verschlechterung des Angebots?
Berlin, den 30. November 1998
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4411
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Hierzu geben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) folgende Stellungnahme ab:
1. Unternehmensbereich U-Bahn
• 1.1 Angebotsverbesserungen:
• Linie U 9: Verlängerung des 5-Minuten-Takts nach Ende des Ferienplanes (24. August 1998) um ca. 20 Minuten in Anpassung an den abendlichen Ladenschluss.
• Linie U 2: Aufnahme zusätzlicher montags bis freitags verkehrender Zuführungsfahrten nach Vinetastraße sowie Verlängerung des samstäglichen 5-Minuten-Takts um ca. 20 Minuten im Zuge der U-Bahnhofs-Eröffnung Mendelssohn-Bartholdy-Park (27. September 1998).
• Linie U 15: Einführung eines früheren Betriebsbeginns an Sonnabenden (nunmehr ab 8.53 Uhr statt 9.13 Uhr) zum 27. September 1998.
2. Unternehmensbereich Straßenbahn
Seit dem Fahrplanwechsel im Mai 1998 wurde auf keiner Linie der Fahrabstand verändert.
• 2.1 Angebotsverbesserungen:
• Linien 5 und 15: Verlängerung von bisher an der Landsberger Allee/Petersburger Straße endenden Verstärkerfahrten bis zum Hackeschen Markt ab dem 18. Dezember 1998 (Inbetriebnahme der Neubautrasse über den Alexanderplatz und die Karl-Liebknecht-Straße) zu definierten verkehrsstarken Tageszeiten.
3. Unternehmensbereich Omnibus
Angebotsanpassungen wurden zum Fahrplanwechsel am 27. September 1998 (Verlängerung der S 25 nach Lichterfelde Süd) sowie im Zusammenhang mit der Eröffnung der S-Bahnstrecken S 25 nach Hennigsdorf (16. Dezember 1998) und S 5/S 75 nach Spandau (31. Dezember 1998) vorgenommen.
• 3.1 Angebotsverbesserungen:
• Linie X 69: Einrichtung als neue ExpressBus-Linie zwischen Marzahn-West, Köthener Straße und Köpenick, Müggelschlößchenweg (20-Minuten-Takt); ersetzt die Linie 269.
• Linie 110: Ganztägige Anbindung an die S 25 durch Verlegung des Endpunkts zum neuen S-Bf Osdorfer Straße.
• Linie 119: Verlängerung vom Hagenplatz bis zum S-Bf Grunewald.
• Linie 185: Heranführung der Stammlinie an den neuen S-Bf Lichterfelde Süd.
• Linien 188 / 283: Integration der Linie 188 in das Angebot der Linie 283; dadurch Direktanbindung S-Bf Marienfelde – Klingsorplatz/Augustaplatz.
• Linie 212: Neue Linie im Spätverkehr (täglich ab 20.00 Uhr) zwischen Zehlendorf Eiche und Lichterfelde/Thuner Platz mit Haustürbedienung als Ersatz für die eingestellte Linie 112.
• Linie 277: Neue südliche Tangentialverbindung unter Anbindung des neuen S-Bf Osdorfer Straße (unter Einbeziehung von Teilen der Linie 283).
• Linie 333: Neue Omnibus-Ringlinie zur Erschließung von Teilen der „Wasserstadt Spandau“ ab/bis U-Bf Haselhorst.
• Linie N 59: Verlängerung der Nachtlinie in Hohenschönhausen bis Ahrensfelde (inklusive Haustür-Service).
• 3.2 Angebotsverschlechterungen:
• Linie 104: Dehnung auf einen 15-Minuten-Takt im Zeitraum von 08.00 bis 14.00 Uhr.
• Linie 109: Umstellung freitags nachmittags auf einen 7,5-Minuten-Takt statt des bisherigen 6/7/7-Minuten-Rhythmus.
• Linie 112: Betriebseinstellung täglich ab 20.00 Uhr sowie sonnabends und sonntags vor 08.00 Uhr.
• Linie 124: Reduzierung einzelner Fahrten in sehr geringem Umfang zwischen Heiligensee und Wittenau.
• Linie 127: Streckung im Berufsverkehr auf einen 15-Minuten-Takt statt des 10-Minuten-Takts.
• Linie 129: Umstellung vormittags auf einen 10-Minuten-Takt statt des 6/7/7-Minuten-Takts.
• Linie 133: Streckung im Abschnitt Spandau – Tegel-Süd vormittags auf einen 20-Minuten-Takt statt des 10-Minuten-Takts.
• Linie 144: Umstellung montags bis freitags nachmittags auf einen 5-Minuten- statt des 3 1/3-Minuten-Takts.
• Linie 180: Einschränkung der Fahrten zum S-Bf Lichterfelde Süd.
• Linie 185: Dehnung montags bis freitags vormittags im Teilabschnitt Drakestraße – S+U-Bf Rathaus Steglitz auf einen 10-Minuten-Takt statt des 7/7/6-Minuten-Taktvorgangs.
• Linie 211: Tägliche Betriebseinstellung ab 20.00 Uhr im Abschnitt zwischen Zehlendorf Eiche und S-Bf Lichterfelde Ost.
• Linie 224: Vollständige Einstellung der Buslinie aufgrund der Schienennetzeröffnung nach Hennigsdorf (S 25).
• Linie 277: Verzicht auf den von der Linie 177 weiterhin bedienten Abschnitt S+U-Bf Neukölln – U-Bf Alt-Mariendorf.
• Linie N 51: Vollständige Einstellung der Nachtlinie aufgrund zu geringer Nachfrage.
Zu 2.:
Von der BVG wird hierzu erläutert, dass das Gesamtpaket der umgesetzten Angebotsmaßnahmen Teil einer permanenten Optimierung des Berliner ÖPNV-Angebots unter veränderten Bevölkerungs- und Wirtschaftsstrukturen ist. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen muss das Verhältnis von Kosten und Nutzen stärker berücksichtigt werden, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Infolge des fortschreitenden Schienenausbaus (Inbetriebnahme von drei S-Bahn-Verlängerungen und der Tram über den Alexanderplatz allein in der zweiten Jahreshälfte 1998) kam es zu einer nachvollziehbaren Verlagerung der Fahrgastsströme vom Bus auf S- und U-Bahnen. An diesen Stellen wurden parallele Busleistungen abgebaut und durch neue, tangential verlaufende Zubringerlinien kompensiert.
Der Senat teilt diese Auffassung und betont, dass die nachfrageorientierten Netzanpassungen bei schlecht ausgelasteten Buslinien (z. B. im Tangential- und Nachtverkehr) unter dem derzeitigen Defizit der BVG unumgänglich sind, während der parallele Rückzug zugunsten hochleistungsfähiger Schienenverbindungen insgesamt eine qualitative Verbesserung des städtischen Nahverkehrs darstellt.
Berlin, den 9. Februar 1999
In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

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Sanierung des S-Bahnhofs Ostkreuz durch Autobahnplaene gefaehrdet

Sanierung des S-Bahnhofs Ostkreuz durch Autobahnplaene gefaehrdet

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der veränderten Zeitplanung für die Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz, dem Einfluss der parallel betriebenen Planung für die Verlängerung der Bundesautobahn BAB 100 auf den Zeitplan, den weiteren Straßen- und Brückenbaumaßnahmen im Umfeld, den Verkehrsprognosen für die künftige BAB und die umliegenden Zu- und Abfahrtsstraßen, dem geplanten zweistöckigen Autotunnel, den Zu- und Abfahrten und den gegebenenfalls abzureißenden Gebäuden, den Planungskosten und der Finanzierung der BAB 100, dem Stand des Planfeststellungsverfahrens sowie den Gebäuden und Wohnungen, die nach aktuellem Planungsstand für die Verlängerung der BAB 100 abgerissen werden müssen, und den denkmalgeschützten Gebäuden und Anlagen. Die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr, vertreten durch Ingo Schmitt, erklärt, dass sich der bisher beabsichtigte Baubeginn des von der DB AG durchzuführenden Bauvorhabens Ostkreuz auf Grund der bahninternen Überprüfung des von der DB AG-Projekt Knoten Berlin erarbeiteten Planung zeitlich verschoben habe und vor dem Baubeginn das öffentlich-rechtliche Planfeststellungsverfahren durchzuführen sei, dass vorbehaltlich des Vorliegens des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses nach den Aussagen des DB AG-Projekt Knoten Berlin ein Baubeginn im Jahr 2000 und eine Fertigstellung ab dem Jahr 2006 möglich seien, dass die Planung der BAB 100 keinen Einfluss auf den Zeitplan für die Umgestaltung des Bahnhofs Ostkreuz habe, dass im Zuge der Bauarbeiten des Bahnhofs Ostkreuz seitens des Landes Berlin Aufweitungen der Ringbahnbrücken und der Kynastbrücke vorgesehen seien, um die beabsichtigte Heranführung der Straßenbahn an den Bahnhof Ostkreuz zu realisieren, die Straßenbahnmaßnahme sich in diesem Bereich in der Vorplanung befinde und die Mehrkosten für den Bau der oben genannten Brücken, die vom Land zu tragen seien, nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ca. 7 Mio. DM betrügen, dass die Belegung der A 100 im Bereich Ostkreuz ca. 130 000 Kfz/24 h im Querschnitt betragen werde und die jeweiligen Rampenwerden mit bis zu 10 000 Kfz/24 h belastet sein würden, dass im Zuge der Neuen Bahnhofstraße – Gürtelstraße ein Doppelstocktunnel geplant werde, da die beiderseits der Straßen vorhandene massive Bebauung einen Querschnitt mit nebeneinander angeordneten Tunnelröhren nicht zulasse, wodurch Gebäudeabrisse weitgehend vermieden würden, dass die technische Machbarkeit bereits in Düsseldorf bei der in die Tunnelage verlegten Rheinuferstraße unter Beweis gestellt worden sei und die Kosten des Tunnels noch nicht benannt werden könnten, da die Vorplanung noch nicht abgeschlossen sei, dass die westlichen Zu- und Abfahrtsrampen in Höhe der Persiusstraße auf den Markgrafendamm geführt würden und die östlichen Zu- und Abfahrtsrampen westlich der Ringbahn an die lagezeitig veränderte Hauptstraße anschlössen, dass der gegenwärtige Planungsstand eine Aussage zu eventuellen Gebäudeabriesen noch nicht zulasse, Wohngebäude jedoch nicht betroffen sein würden, dass mit der Erarbeitung der Vorplanung für die A 100 vom Autobahndreieck (AD) Neukölln bis zur Anschlussstelle (AS) Frankfurter Allee (B 1/B 5) wurde Ende 1997 eine Planungsgemeinschaft beauftragt worden sei, das Honorar sich auf 2,5 Mio. DM belaufe und die Vorplanungsleistung bis zum Frühjahr 1999 erbracht werden solle, dass die Planung erforderlich sei, damit u. a. gesicherte Angaben zur künftigen Verkehrsanlage gegenüber der DB AG-Projekt Knoten Berlin sowie gegenüber weiteren Investoren im Planungsraum gemacht werden könnten, dass die Finanzierung aus Titel/Kapitel 1200/540 27 – Entwurfs- und Bauleitungs kosten – erfolge, dass im Rahmen der Untersuchung für die Linienbestimmung zur A 100 wurde 1995 eine erste Kostenvoranschlag vorgenommen worden sei, die von einer Größenordnung von ca. 1 Mrd. DM Baukosten für den Abschnitt vom AD Neukölln bis zur AS Frankfurter Allee ausgehe, und dass die Finanzierung aus Bundesmitteln erfolge, dass die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz zurzeit vom DB AG-Projekt Knoten Berlin vorbereitet würden und mit der Auslegung der Unterlagen spätestens im Sommer 1999 begonnen werden solle, dass Bestandteil dieser Unterlagen auch Vorsorgemaßnahmen für die zu einem späteren Zeitpunkt nachfolgende Autobahnunterquerung im Bereich der Bahnhofsanlagen sein würden, dass eine Aufstellung und Aufschlüsselung aller zu erfolgenden Abrissmaßnahmen in der Regel zum Zeitpunkt der Erarbeitung von Genehmigungsunterlagen in Form von Bauwerks- und Grunderwerbsverzeichnissen auf der Grundlage von Entwurfsplänen erfolge, eine Beauftragung zur Erarbeitung derartiger Unterlagen bisher nicht erfolgt sei, so dass keine diesbezüglichen Aussagen gemacht werden könnten, und dass die durch den FNP 94 und durch das Linienbestimmungsverfahren festgelegte Autobahntrasse werde in das Flächennutzungsplan am Osthafen im Bereich der Elsenbrücke über die Spree eingreifen, die Vorplanung mit konkreter Aussagekraft zu dieser Problematik noch nicht abgeschlossen sei und die zuständige Denkmalschutzbehörde wurde noch nicht um Stellungnahme ersucht.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4485 (Kleine Anfrage Nr. 4485)

Kleine Anfrage Nr. 13/4485 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Sanierung des S-Bahnhofs Ostkreuz durch Autobahnpläne gefährdet

Ich frage den Senat:

  1. Wie und aus welchen Gründen hat sich die Zeitplanung für die Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz verändert, wann ist mit dem Beginn und dem Abschluß der Bauarbeiten zu rechnen?

  2. Welchen Einfluß hat die parallel betriebene Planung für die Verlängerung der Bundesautobahn (BAB) 100 auf den Zeitplan für die Umgestaltung des Bahnhofs Ostkreuz?

  3. Welche weiteren Straßen- und Brückenbaumaßnahmen sind im Umfeld des Bahnhofs Ostkreuz vorgesehen, welchen Planungsstand haben diese Vorhaben, und wie hoch werden die Kosten hierfür sein?

  4. Welche verkehrlichen Prognosen für die Belegung der künftigen BAB und der umliegenden Zu- und Abfahrtsstraßen werden bei den aktuellen Planungen zugrunde gelegt?

  5. Aus welchen Gründen wird in der Planung ein zweistöckiger Autotunnel vorgesehen, welche technischen Schwierigkeiten werden hierdurch auftreten, und wie hoch sind die Kosten für dieses Bauwerk?

  6. Wie sollen die Zu- und Abfahrten des geplanten zweistöckigen Autotunnels gestaltet werden, und welche Gebäude müssen hierfür gegebenenfalls abgerissen werden?

  7. Wie hoch sind bisher die Planungskosten für die vorgesehene Verlängerung der BAB 100, und aus welchen Mitteln wurden diese finanziert (bitte nach Jahresscheiben und Haushaltstitel auflisten)?

  8. Wie hoch werden die Baukosten für die Verlängerung der BAB 100 sein, und wie ist deren Finanzierung vorgesehen?

  9. Welchen Stand hat das Planfeststellungsverfahren (PFV), welche weiteren Verfahrensschritte sind wann vorgesehen, und wie sind die Straßenplanungen in das PFV integriert?

  10. Wie viele Gebäude mit welchen Nutzungsarten und wie vielen Wohnungen müssen nach dem aktuellen Planungsstand für die Verlängerung der BAB 100 abgerissen werden?

  11. Welche denkmalsgeschützten oder denkmalswürdigen Gebäude und Anlagen sind von evtl. Abrissen betroffen, und wie haben hierzu die zuständigen Denkmalschutzbehörden Stellung genommen?

Berlin, den 18. Dezember 1998

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4485

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Der bisher beabsichtigte Baubeginn des von der DB AG durchzuführenden Bauvorhabens Ostkreuz hat sich auf Grund der bahninternen Überprüfung dem von der DB AG-Projekt Knoten Berlin erarbeiteten Planung zeitlich verschoben. Vor dem Baubeginn ist das öffentlich-rechtliche Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Vorbehaltlich des Vorliegens des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses ist nach den Aussagen des DB AG-Projekt Knoten Berlin ein Baubeginn im Jahr 2000 und eine Fertigstellung ab dem Jahr 2006 möglich.

Zu 2.:

Keinen.

Zu 3.:

Im Zuge der Bauarbeiten des Bahnhofs Ostkreuz sind seitens des Landes Berlin Aufweitungen der Ringbahnbrücken und der Kynastbrücke vorgesehen, um die beabsichtigte Heranführung der Straßenbahn an den Bahnhof Ostkreuz zu realisieren. Die Straßenbahnmaßnahme befindet sich in diesem Bereich in der Vorplanung. Die Mehrkosten für den Bau der oben genannten Brücken, die vom Land zu tragen sind, betragen nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ca. 7 Mio. DM.

Weiterhin wird mit dem Umbau des Bahnhofs Ostkreuz die Kynastbrücke in neuer östlicher Lage neu errichtet. Die Brückenrampen der Kynaststraße werden entsprechend angepasst. Die Maßnahme ist in den Unterlagen der DB AG-Projekt Knoten Berlin als Folgemaßnahme ausgewiesen und dort kostenseitig enthalten. Gegenwärtig befindet sich dieses Vorhaben in der Entwurfsbearbeitung.

Zu 4.:

Die Belegung der A 100 im Bereich Ostkreuz wird ca. 130 000 Kfz/24 h im Querschnitt betragen. Die jeweiligen Rampen werden mit bis zu 10 000 Kfz/24 h belastet sein.

Zu 5.:

Im Zuge der Neuen Bahnhofstraße – Gürtelstraße wird ein Doppelstocktunnel geplant, da die beiderseits der Straßen vorhandene, massive Bebauung einen Querschnitt mit nebeneinander angeordneten Tunnelröhren nicht zuläßt. Durch die Doppelstocktunnel-Lösung werden Gebäudeabrisse weitgehend vermieden. Die technische Machbarkeit ist bereits in Düsseldorf bei der in die Tunnelage verlegten Rheinuferstraße unter Beweis gestellt worden. Die Kosten des Tunnels können noch nicht benannt werden, da die Vorplanung noch nicht abgeschlossen ist.

Zu 6.:

Die westlichen Zu- und Abfahrtsrampen werden in Höhe der Persiusstraße auf den Markgrafendamm geführt. Die östlichen Zu- und Abfahrtsrampen schließen westlich der Ringbahn an die lagezeitig veränderte Hauptstraße an. Der gegenwärtige Planungsstand läßt eine Aussage zu eventuellen Gebäudeabriesen noch nicht zu, Wohngebäude werden jedoch nicht betroffen sein.

Zu 7.:

Mit der Erarbeitung der Vorplanung für die A 100 vom Autobahndreieck (AD) Neukölln bis zur Anschlussstelle (AS) Frankfurter Allee (B 1/B 5) wurde Ende 1997 eine Planungsgemeinschaft beauftragt. Das Honorar beläuft sich auf 2,5 Mio. DM. Die Vorplanungsleistung soll bis zum Frühjahr 1999 erbracht werden. Die Planung ist erforderlich, damit u.a. gesicherte Angaben zur künftigen Verkehrsanlage gegenüber der DB AG-Projekt Knoten Berlin sowie gegenüber weiteren Investoren im Planungsraum gemacht werden können. Die Finanzierung erfolgt aus Titel/Kapitel 1200/540 27 – Entwurfs- und Bauleitungskosten.

Zu 8.:

Im Rahmen der Untersuchung für die Linienbestimmung zur A 100 wurde 1995 eine erste Kostenvoranschlag vorgenommen, die von einer Größenordnung von ca. 1 Mrd. DM Baukosten für den Abschnitt vom AD Neukölln bis zur AS Frankfurter Allee ausgeht. Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln.

Zu 9.:

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz werden zurzeit vom DB AG-Projekt Knoten Berlin vorbereitet. Mit der Auslegung der Unterlagen soll spätestens im Sommer 1999 begonnen werden. Bestandteil dieser Unterlagen werden auch Vorsorgemaßnahmen für die zu einem späteren Zeitpunkt nachfolgende Autobahnunterquerung im Bereich der Bahnhofsanlagen sein.

Zu 10.:

Eine Aufstellung und Aufschlüsselung aller zu erfolgenden Abrissmaßnahmen erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt der Erarbeitung von Genehmigungsunterlagen in Form von Bauwerks- und Grunderwerbsverzeichnissen auf der Grundlage von Entwurfsplänen. Eine Beauftragung zur Erarbeitung derartiger Unterlagen ist bisher nicht erfolgt, so dass keine diesbezüglichen Aussagen gemacht werden können.

Zu 11.:

Die durch den FNP 94 und durch das Linienbestimmungsverfahren festgelegte Autobahntrasse wird in das Flächennutzungsplan am Osthafen im Bereich der Elsenbrücke über die Spree eingreifen. Die Vorplanung mit konkreter Aussagekraft zu dieser Problematik ist noch nicht abgeschlossen. Die zuständige Denkmalschutzbehörde wurde noch nicht um Stellungnahme ersucht.

Berlin, den 8. Februar 1999

In Vertretung Ingo Schmitt Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Straßenbau: Technische Struktur und Vorplanungskosten des Autobahntunnels der A 100 am Knoten Ostkreuz

Straßenbau: Technische Struktur und Vorplanungskosten des Autobahntunnels der A 100 am Knoten Ostkreuz

Ereignis

Für die geplante Verlängerung der Bundesautobahn A 100 im Bereich der Neuen Bahnhofstraße – Gürtelstraße ist aufgrund der massiven, beidseitigen Wohnbebauung die Errichtung eines Doppelstocktunnels vorgesehen, um weitreichende Gebäudeabrisse zu vermeiden. Die bauliche Unterquerung des S-Bahnhofs Ostkreuz wird als planerische Vorsorgemaßnahme in das im Sommer 1999 anlaufende Planfeststellungsverfahren der Bahnanlagen integriert. Das Honorar für die Ende 1997 beauftragte Vorplanung der Gesamtlautobahntrasse bis zur Frankfurter Allee beläuft sich auf 2,5 Mio. DM.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4485, Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4485
Ich frage den Senat:
1. Wie und aus welchen Gründen hat sich die Zeitplanung für die Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz verändert, wann ist mit dem Beginn und dem Abschluß der Bauarbeiten zu rechnen?
2. Welchen Einfluß hat die parallel betriebene Planung für die Verlängerung der Bundesautobahn (BAB) 100 auf den Zeitplan für die Umgestaltung des Bahnhofes Ostkreuz?
3. Welche weiteren Straßen- und Brückenbaumaßnahmen sind im Umfeld des Bahnhofes Ostkreuz vorgesehen, welchen Planungsstand haben diese Vorhaben, und wie hoch werden die Kosten hierfür sein?
4. Welche verkehrlichen Prognosen für die Belegung der künftigen BAB und der umliegenden Zu- und Abfahrtsstraßen werden bei den aktuellen Planungen zugrunde gelegt?
5. Aus welchen Gründen wird in der Planung ein zweistöckiger Autotunnel vorgesehen, welche technischen Schwierigkeiten werden hierdurch auftreten, und wie hoch sind die Kosten für dieses Bauwerk?
6. Wie sollen die Zu- und Abfahrten des geplanten zweistöckigen Autotunnels gestaltet werden, und welche Gebäude müssen hierfür gegebenenfalls abgerissen werden?
7. Wie hoch sind bisher die Planungskosten für die vorgesehene Verlängerung der BAB 100, und aus welchen Mitteln wurden diese finanziert (bitte nach Jahresscheiben und Haushaltstitel auflisten)?
8. Wie hoch werden die Baukosten für die Verlängerung der BAB 100 sein, und wie ist deren Finanzierung vorgesehen?
9. Welchen Stand hat das Planfeststellungsverfahren (PFV), welche weiteren Verfahrensschritte sind wann vorgesehen, und wie sind die Straßenplanungen in das PFV integriert?
10. Wie viele Gebäude mit welchen Nutzungsarten und wie vielen Wohnungen müssen nach dem aktuellen Planungsstand für die Verlängerung der BAB 100 abgerissen werden?
11. Welche denkmalgeschützten oder denkmalwürdigen Gebäude und Anlagen sind von evtl. Abrissen betroffen, und wie haben hierzu die zuständigen Denkmalschutzbehörden Stellung genommen?
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4485
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der bisher beabsichtigte Baubeginn des von der DB AG durchzuführenden Bauvorhabens Ostkreuz hat sich auf Grund der bahninternen Überprüfung der vom DB AG-Projekt Knoten Berlin erarbeiteten Planung zeitlich verschoben. Vor dem Baubeginn ist das öffentlich-rechtliche Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Vorbehaltlich des Vorliegens des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses ist nach den Aussagen des DB AG-Projekt Knoten Berlin ein Baubeginn im Jahr 2000 und eine Fertigstellung ab dem Jahr 2006 möglich.
Zu 2.:
Keinen.
Zu 3.:
Im Zuge der Bauarbeiten des Bahnhofes Ostkreuz sind seitens des Landes Berlin Aufweitungen der Ringbahnbrücken und der Kynastbrücke vorgesehen, um die beabsichtigte Heranführung der Straßenbahn an den Bahnhof Ostkreuz realisieren zu können. Die Straßenbahnmaßnahme befindet sich in diesem Bereich in der Vorplanung. Die Mehraufwendungen beim Bau der oben genannten Brücken, die vom Land zu tragen sind, betragen nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ca. 7 Mio. DM.
Weiterhin wird mit dem Umbau des Bahnhofs Ostkreuz die Kynastbrücke in neuer östlicher Lage neu errichtet. Die Brückenrampen der Kynaststraße werden entsprechend angepasst. Die Maßnahme ist in den Unterlagen der DB AG-Projekt Knoten Berlin als Folgemaßnahme ausgewiesen und dort kostenseitig enthalten. Gegenwärtig befindet sich dieses Vorhaben in der Entwurfsbearbeitung.
Zu 4.:
Die Belegung der A 100 im Bereich Ostkreuz wird ca. 130 000 Kfz/24 h im Querschnitt betragen. Die jeweiligen Rampen werden mit bis zu 10 000 Kfz/24 h belastet sein.
Zu 5.:
Im Zuge der Neue Bahnhofstraße – Gürtelstraße wird ein Doppelstocktunnel geplant, da die beiderseits der Straßen vorhandene, massive Bebauung einen Querschnitt mit nebeneinander angeordneten Tunnelröhren nicht zuläßt. Durch die Doppelstocktunnellösung werden Gebäudeabrisse weitgehend vermieden. Die technische Machbarkeit ist bereits in Düsseldorf bei der in die Tunnellage verlegten Rheinuferstraße unter Beweis gestellt worden. Die Kosten des Tunnels können noch nicht benannt werden, da die Vorplanung noch nicht abgeschlossen ist.
Zu 6.:
Die westlichen Zu- und Abfahrtsrampen werden in Höhe der Persiusstraße auf den Markgrafendamm geführt. Die östlichen Zu- und Abfahrtsrampen schließen westlich der Ringbahn an die lageseitig veränderte Hauptstraße an. Der gegenwärtige Planungsstand lässt eine Aussage zu eventuellen Gebäudeabrissen noch nicht zu, Wohngebäude werden jedoch nicht betroffen sein.
Zu 7.:
Mit der Erarbeitung der Vorplanung für die A 100 vom Autobahndreieck (AD) Neukölln bis zur Anschlussstelle (AS) Frankfurter Allee (B 1/B 5) wurde Ende 1997 eine Planungsgemeinschaft beauftragt. Das Honorar beläuft sich auf 2,5 Mio. DM. Die Vorplanungsleistung soll bis zum Frühjahr 1999 erbracht werden. Die Planung ist erforderlich, damit u.a. gesicherte Angaben zur künftigen Verkehrsanlage gegenüber der DB AG-Projekt Knoten Berlin sowie gegenüber weiteren Investoren im Planungsraum gemacht werden können. Die Finanzierung erfolgt aus Titel/Kapitel 1200/540 27 – Entwurfs- und Bauleitungskosten.
Zu 8.:
Im Rahmen der Untersuchung für die Linienbestimmung zur A 100 wurde 1995 eine erste Kostenvorschätzung vorgenommen, die von einer Größenordnung von ca. 1 Mrd. DM Baukosten für den Abschnitt vom AD Neukölln bis zur AS Frankfurter Allee ausgeht. Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln.
Zu 9.:
Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Bahnhofes Ostkreuz werden zurzeit vom DB AG-Projekt Knoten Berlin vorbereitet. Mit der Auslegung der Unterlagen soll spätestens im Sommer 1999 begonnen werden. Bestandteil dieser Unterlagen werden auch Vorsorgemaßnahmen für die zu einem späteren Zeitpunkt nachfolgende Autobahnunterquerung im Bereich der Bahnhofsanlagen sein.
Zu 10.:
Eine Aufstellung und Aufschlüsselung aller zu erfolgenden Abrissmaßnahmen erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt der Erarbeitung von Genehmigungsunterlagen in Form von Bauwerks- und Grunderwerbsverzeichnissen auf der Grundlage von Entwurfsplänen. Eine Beauftragung zur Erarbeitung derartiger Unterlagen ist bisher nicht erfolgt, so dass keine diesbezüglichen Aussagen gemacht werden können.
Zu 11.:
Die durch den FNP 94 und durch das Linienbestimmungsverfahren festgelegte Autobahntrasse wird in das Flächendenkmal am Osthafen im Bereich der Elsenbrücke über die Spree eingreifen. Die Vorplanung mit konkreterer Aussagekraft zu dieser Problematik ist noch nicht abgeschlossen. Die zuständige Denkmalschutzbehörde wurde noch nicht um Stellungnahme ersucht.

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„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Erfassung des taeglichen Fahrgastaufkommens und Stand des behindertengerechten Ausbaus im Bezirk Treptow

S-Bahn: Erfassung des taeglichen Fahrgastaufkommens und Stand des behindertengerechten Ausbaus im Bezirk Treptow

Ereignis

Die Erfassung des durchschnittlichen Fahrgastaufkommens an den Netzknoten des Bezirks Treptow weist den Bahnhof Schöneweide mit täglich 44.600 Fahrgästen als höchstfrequentierte Station aus, gefolgt von Baumschulenweg (27.000), Adlershof (20.000) und Treptower Park mit täglich 19.000 Nutzern. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen plant die Deutsche Bahn AG den Einbau von Aufzugsanlagen an zehn S-Bahnhöfen, darunter Baumschulenweg, während der Senat für den S-Bahnhof Plänterwald eine separate Nachrüstung bestellt hat.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4458, Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4458
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Menschen benutzen täglich die S-Bahnhöfe Treptower Park, Plänterwald, Baumschulenweg, Schöneweide, Betriebsbahnhof Schöneweide, Adlershof, Altglienicke, Grünbergallee, Grünau, Oberspree und Spindlersfeld?
2. Welcher dieser Bahnhöfe ist behindertengerecht?
3. Wie können Menschen mit Behinderungen aus dem Bezirk Treptow, die nicht an den behindertengerechten Bahnhöfen wohnen, ihre Mobilitätsbedürfnisse dennoch befriedigen?
4. Welche Pläne gibt es seitens des Senats oder der S-Bahn GmbH, die mangelhafte Erreichbarkeit des S-Bahn-Netzes für Menschen mit Behinderungen schnellstens zu verbessern?
5. Welche Vorsorgemaßnahmen werden durch den Senat oder die S-Bahn GmbH getroffen, um die anstehenden Streckenstillegungen wegen Sanierungsarbeiten zwischen Treptower Park und Baumschulenweg für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern?
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4458
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Von der zuständigen Deutschen Bahn – Station und Service – wurden folgende Angaben übermittelt:
„Das durchschnittliche Fahrgastaufkommen beträgt für die Bahnhöfe:
S-Bahnhof Treptower Park: 19 000 Fahrgäste/Tag
S-Bahnhof Plänterwald: 9 500 Fahrgäste/Tag
S-Bahnhof Baumschulenweg: 27 000 Fahrgäste/Tag
Bahnhof Schöneweide: 44 600 Fahrgäste/Tag
S-Bahnhof Betriebsbahnhof Schöneweide: 2 500 Fahrgäste/Tag
S-Bahnhof Adlershof: 20 000 Fahrgäste/Tag
S-Bahnhof Altglienicke: 1 400 Fahrgäste/Tag
S-Bahnhof Grünbergallee: 4 500 Fahrgäste/Tag
S-Bahnhof Grünau: 15 000 Fahrgäste/Tag
S-Bahnhof Oberspree: 2 300 Fahrgäste/Tag
S-Bahnhof Spindlersfeld: 3 700 Fahrgäste/Tag
Von den oben genannten Bahnhöfen sind folgende behindertengerecht:
S-Bahnhof Treptower Park, S-Bahnhof Schöneweide, S-Bahnhof Grünbergallee, S-Bahnhof Grünau, S-Bahnhof Oberspree, S-Bahnhof Spindlersfeld“
Zu 3. und 4.:
Die in Frage 4 unterstellte „mangelnde Erreichbarkeit des S-Bahn-Netzes für Menschen mit Behinderungen“ ist nicht zutreffend. Mit einem Anteil an behindertengerecht ausgebauten S-Bahnhöfen von nahezu 60 % hat Berlin einen internationalen Spitzenwert erreicht. So liegt z. B. der entsprechende Anteil bei den S-Bahnhöfen der Hamburger S-Bahn bei nur 33 %. In vielen europäischen und außereuropäischen Metropolen wird auf Grund der hohen Kosten ganz auf den Einbau von Aufzügen und Rampen verzichtet.
Es ist ferner zu beachten, dass im Ostteil der Stadt mit dem Einbau von behindertengerechten Aufzügen erst nach der Wiedervereinigung begonnen werden konnte. Zu DDR-Zeiten existierten nur in geringem Umfang Aufzüge (im Wesentlichen veraltete Gepäcklastenaufzüge ohne Selbstbedienungsmöglichkeit). Rampenanlagen waren in der Regel nur bei den Netzerweiterungen in Richtung Ahrensfelde/Wartenberg anzutreffen, die entsprechend den seinerzeit geltenden niedrigen Standards behindertenfreundlich (d. h. mit Fremdhilfe) gestaltet waren. Im Westteil der Stadt konnte erst nach Übernahme der Betriebsrechte im Jahre 1984 mit die behindertengerechten Erschließung der S-Bahnhöfe begonnen werden.
Angesichts dieser kurzen Zeitspanne und des heute erreichten hohen Ausstattungsgrades werden die großen Anstrengungen auch des Senats deutlich. Der Anteil an behindertengerecht ausgestatteten S-Bahnhöfen wird in Berlin in Zukunft weiter ansteigen. Die Deutsche Bahn AG, die grundsätzlich bei Grundsanierungen, Umbau und der Wiederinbetriebnahme von S-Bahnhöfen für deren behindertengerechte Ausstattung zuständig ist, beabsichtigt, in den nächsten Jahren etwa 10 S-Bahnhöfe, u. a. auch den S-Bahnhof Baumschulenweg, mit Aufzugsanlagen auszustatten. Bei 15 S-Bahnhöfen, die in absehbarer Zeit keine Grundsanierung erfahren, hat der Senat bei der Deutschen Bahn AG den behindertengerechten Ausbau bestellt (u. a. beim S-Bahnhof Plänterwald).
Menschen mit Behinderungen, die außerhalb des Einzugsbereichs der behindertengerechten S-Bahnhöfe leben, können durch Bestellung eines Telebusses und durch individuelle Beförderung die Bahnhöfe erreichen, die behindertengerecht ausgebaut sind.
Zu 5.:
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu folgendes mit:
„Für die Sanierung der Eisenbahnbrücken zwischen den S-Bahnhöfen Treptower Park und Baumschulenweg wird dieser Streckenabschnitt in den Monaten Juni bis September 1999 geschlossen. Die S-Bahn-Fahrgäste werden ab Treptower Park bzw. ab Baumschulenweg über Neukölln umgeleitet. Damit entstehen für Durchgangsreisende geringfügige Reisezeitverlängerungen und die Notwendigkeit des bahnsteiggleichen Umsteigens in Neukölln. Für Behinderte, die nicht vom S-Bahnhof Plänterwald abfahren wollen, entstehen während der Streckensperrung keine Einschränkungen. Für die Anbindung des S-Bahnhofs Plänterwald werden behindertenfreundliche Busse eingesetzt. Sollte dies nicht möglich sein, wird, wie bereits mehrfach von der S-Bahn Berlin GmbH praktiziert, ein Behindertenfahrdienst organisiert.“
Da eine Umwegsfahrt über Neukölln nur einen Fahrzeitverlust von ca. 6 Minuten verursacht und im S-Bahnhof Neukölln nur ein bahnsteiggleiches Umsteigen notwendig ist, hält der Senat die von der S-Bahn Berlin GmbH bauzeitlich vorgesehene Verkehrslösung für ausreichend.

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„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Risikoübernahme durch den Senat für Pfusch am Bau

Risikoübernahme durch den Senat für Pfusch am Bau

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den bautechnischen Auswirkungen extremer Kälteperioden auf den Straßenbahnneubau zwischen dem Mollknoten, dem Alexanderplatz und dem Hackeschen Markt im Spätherbst 1998. Der Abgeordnete hinterfragt kritisch Gerüchte über eine behördliche Haftungsfreistellung für ausführende Baufirmen, um den prestigeträchtigen Inbetriebnahmetermin am 18. Dezember 1998 zu halten. Bausenator Jürgen Klemann weist den Vorwurf einer Risikoübernahme für mangelhafte Bauausführungen zurück; er bestätigt zwar fristwahrende Bedenkenanmeldungen der Arbeitsgemeinschaft nach VOB, verweist jedoch auf die behördliche Anordnung anerkannter, technischer Winterbaumaßnahmen (wie veränderte Betongüten, physische Einhausungen und gezielte Wärmezufuhr), durch die Frostschäden am Gleiskörper präventiv vollständig ausgeschlossen wurden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4569

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4569
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Risikoübernahme durch den Senat für Pfusch am Bau

Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß am Bau der Straßenbahn vom Mollknoten über den Alexanderplatz zum Hackeschen Markt beteiligte Baufirmen wegen der strengeren Kälte Ende November und Anfang Dezember Bauarbeiten aussetzen wollten, weil insbesondere Betonarbeiten bei starker Kälte nicht durchgeführt werden können?
2. Wenn ja, trifft es zu, daß der Senat den beteiligten Baufirmen zugesagt hat, daß im Fall eines später festgestellten, durch die Kälte verursachten Schadens die Baufirmen von Regreßzahlungen freigestellt würden, weil der Senat darauf bestanden hat, daß der avisierte Inbetriebnahmetermin vom 18. Dezember 1998 eingehalten wird? Wenn nein, welche Vereinbarungen wurden getroffen?
3. Wenn sich im Verlauf der nächsten Monate oder Jahre herausstellen sollte, daß wegen der bei zu hoher Kälte erfolgten Baumaßnahmen Reparaturleistungen notwendig sind, wer muß für die finanziellen Aufwendungen warum aufkommen?

Berlin, den 21. Januar 1999

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4569
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 3.:
Die mit der Durchführung der Bauleistungen beauftragte Arbeitsgemeinschaft hat auf Grund der strengeren Kälte für die Ausführung von Betonarbeiten in der vertraglich festgelegten Art gemäß VOB Bedenken angemeldet. Daraufhin wurden entsprechend den anerkannten Regeln der Technik Winterbaumaßnahmen wie andere Betongüten, Einhausungen und Wärmezufuhr angeordnet, die einen Weiterbau zuließen und die Entstehung von Schäden durch Frosteinwirkung ausschließen. Reparaturleistungen aus diesem Grunde sind nicht zu erwarten.

Berlin, den 2. Februar 1999

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt