Nutzungskonzept für den Flughafen Tempelhof

Nutzungskonzept für den Flughafen Tempelhof

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den detaillierten Brutto- und Nettogeschossflächen, dem aktuellen Vermietungs- und Leerstandsstatus sowie den künftigen städtebaulichen und wirtschaftlichen Nutzungskonzepten für den monumentalen Hauptgebäudekomplex des Flughafens Tempelhof. Nach Angaben der BFG verfügt das Gebäude über rund 242.000 m² Nutzfläche, von denen ca. 70.000 m² leerstehen und weitere 30.000 m² sich in einem unvermietbaren Rohbauzustand befinden. Wirtschaftssenator Branoner skizziert marktbezogene Akquisitionsstrategien für Dienstleister und die Medienbranche (Film- und Fernsehproduktionen) sowie kulturelle Zwischennutzungen der Hangars (z. B. durch das Guggenheim-Museum). Für die Zeit nach der Verkehrsverlagerung plädiert die Verwaltung aus strukturpolitischen Gründen dafür, eine Start- und Landebahn für den reinen Bedarfsflugbetrieb offenzuhalten, um die märkischen Standortvorteile gegenüber der Konkurrenz abzusichern.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4533

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4533
des Abgeordneten Michael Müller (SPD)
über: Nutzungskonzept für den Flughafen Tempelhof

Ich frage den Senat:
1. Wieviel Quadratmeter Büro- und wieviel Quadratmeter Gewerbefläche gibt es im Gebäude des Flughafens Tempelhof?
2. Wieviel qm sind davon z. Zt. ungenutzt?
3. Wie viele Firmen, Verwaltungen, Organisationen usw. mit wie vielen Arbeitsplätzen sind auf dem Flughafen Tempelhof angesiedelt?
4. Wie wurde durch den Senat aktiv dafür geworben, eine möglichst hohe Auslastung für das Flughafengebäude zu erreichen?
5. Welches Nutzungskonzept wird z. Zt. für das Flughafengebäude verfolgt?
6. Welches Nutzungskonzept gibt es für die Zeit nach Beendigung des Flugbetriebes für das Flughafengebäude und das Flughafengelände?
7. Hat der Senat versucht, auch bei Bundesbehörden und dem Bundestag dafür zu werben, Büros im Flughafengebäude unterzubringen?

Berlin, den 13. Januar 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4533
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Nach Angaben der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH verfügt der Hauptgebäudekomplex des Flughafens Tempelhof über eine Bruttogeschossfläche von etwa 285.000 m² und eine Nettogeschossfläche von etwa 242.000 m². Diese Nettogeschossfläche ist unterteilt in 32.000 m² Hangarfläche, etwa 120.000 m² Bürobereiche und etwa 90.000 m² Gewerbe- und Lagerflächen, Technikräume sowie Sonderflächen aus Zeiten der US-Airforce (wie z. B. Kantinenflächen, Küchen, ehemalige Sportanlagen, ehemalige Soldatenunterkünfte usw.), die ohne umfangreiche Umbauarbeiten nicht vermietet werden können.

Zu 2.:
Der Nutzungs- und Vermietungsstand stellt sich nach Auskunft der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH z. Z. wie folgt dar (bezogen auf die Gesamt-Nettogeschossfläche):
− Etwa 142.000 m² entfallen auf Eigennutzung und Vermietung
− etwa 70.000 m² sind z. Z. nicht vermietet und
− etwa 30.000 m² wegen Rohbauzustands oder aus anderen Gründen nicht vermietbar.

Zu 3.:
Auf dem Flughafen Tempelhof sind nach Auskunft der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH z. Z. 166 Firmen, Verwaltungen und Organisationen ansässig. Detaillierte und aktuelle Angaben über die genauen Arbeitsplätze liegen der Flughafen Gesellschaft z. Z. nicht vor. Aus Schätzungen und älteren Angaben ergeben sich jedoch nachfolgende Zahlen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze beträgt etwa 4.500, die sich wie folgt verteilen:
− Etwa 1.600 luftfahrtbezogene Arbeitsplätze
− etwa 2.000 beim Polizeipräsidenten
− etwa 400 bei der Deutschen Flugsicherung und etwa 500 sonstige Arbeitsplätze.

Zu 4. und 5:
Zur Erhöhung der Auslastung des Gebäudekomplexes sind unterschiedliche Maßnahmen ergriffen worden. Die Wirtschaftsförderung Berlin GmbH hat bereits seit geraumer Zeit die Flächen des Flughafengebäudes explizit in ihre Akquisitionsbemühungen zur Ansiedelung von Unternehmen einbezogen. Die Akquisitionspolitik knüpft dabei an die Weiterentwicklung der in Berlin vorhandenen technologischen Schwerpunktbereiche, die Bemühungen um Dienstleister und die Gewinnung von Entscheiderzentralen an. Zugleich werden Gebäude und Flächen gezielt den Film- und Fernsehproduzenten angeboten.

Um die z. Z. nicht vermieteten und nicht vermietbaren Flächen einer Nutzung zuzuführen, wurde über die Aktivitäten der Wirtschaftsförderung hinaus von der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH Kontakt mit verschiedenen Immobilienmaklern aufgenommen. In Anbetracht der Dimensionen des Gebäudes und des Marktes in Berlin und dem Umland erweist es sich als äußerst kompliziert, ein realisierbares Nutzungskonzept zu entwickeln. Um die vorhandenen Flächen zu vermarkten, bedarf es zudem erheblicher Investitionen zur Anhebung des Auslastungsniveaus der Räumlichkeiten und der besonderen Beachtung der denkmalpflegerischen Aspekte.

Zur Reduzierung des Leerstandes in den Hangarflächen hat die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH ein Nutzungskonzept erarbeitet, um flughafenuntypische Nutzungen in den nicht für Luftfahrtzwecke benötigten Hangars zu ermöglichen. Für 1999 ist beispielsweise die Durchführung einer Ausstellung des Guggenheim-Museums New York im Hangar 1 vorgesehen. Der Hangar 2 wird auf Grund früherer Theatereinbauten (Space Dream) bereits flughafenuntypisch genutzt; hier werden Umbauarbeiten vorgenommen, um die Voraussetzungen für eine Nutzung als Veranstaltungsstätte zu schaffen. Die Flughafengesellschaft führt dazu Gespräche mit mehreren Interessenten.

Zu 6.:
Das Gelände des Flughafens Tempelhof bietet hohe Standortqualitäten wie die innerstädtische Lage, die optimale Verkehrsanbindung, den hohen Imagewert und die Nähe zum Regierungsviertel. Diese Standortvorteile sprechen aus wirtschaftspolitischer Sicht dafür, die bereits am Standort ansässigen Gewerbebetriebe als Nukleus und Ankerbetriebe zu nutzen, um weitere Unternehmensansiedelungen zu motivieren. Die Offenhaltung einer Start- und Landebahn für Bedarfsflüge wäre dabei ein wichtiger Baustein zur Realisierung dieses Ziels und böte entscheidende Vorteile gegenüber Konkurrenzstandorten. Der Konsensbeschluß über die Schließung des Flughafens Tempelhof würde damit nicht in Frage gestellt.

Zu 7.:
Selbstverständlich hat die Berliner Flughafen GmbH bei ihren Vermietungsüberlegungen auch die Unterbringung von Bundesbehörden berücksichtigt. So sind beispielsweise die ehemals bundeseigene Flugsicherung, der Bundesgrenzschutz und der Zoll im Flughafengebäude untergebracht. Welche Bundeseinrichtungen künftig auf dem Gelände untergebracht werden, wird abhängig sein von dem zwischen Bund und Land Berlin als Eigentümer vorgesehenen Nutzungskonzept und dem zugrundeliegenden städtebaulichen Konzept.

Berlin, den 1. März 1999

Branoner
Senator für Wirtschaft und Betriebe

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt