Risikoübernahme durch den Senat für Pfusch am Bau
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den bautechnischen Auswirkungen extremer Kälteperioden auf den Straßenbahnneubau zwischen dem Mollknoten, dem Alexanderplatz und dem Hackeschen Markt im Spätherbst 1998. Der Abgeordnete hinterfragt kritisch Gerüchte über eine behördliche Haftungsfreistellung für ausführende Baufirmen, um den prestigeträchtigen Inbetriebnahmetermin am 18. Dezember 1998 zu halten. Bausenator Jürgen Klemann weist den Vorwurf einer Risikoübernahme für mangelhafte Bauausführungen zurück; er bestätigt zwar fristwahrende Bedenkenanmeldungen der Arbeitsgemeinschaft nach VOB, verweist jedoch auf die behördliche Anordnung anerkannter, technischer Winterbaumaßnahmen (wie veränderte Betongüten, physische Einhausungen und gezielte Wärmezufuhr), durch die Frostschäden am Gleiskörper präventiv vollständig ausgeschlossen wurden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4569
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4569
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Risikoübernahme durch den Senat für Pfusch am Bau
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß am Bau der Straßenbahn vom Mollknoten über den Alexanderplatz zum Hackeschen Markt beteiligte Baufirmen wegen der strengeren Kälte Ende November und Anfang Dezember Bauarbeiten aussetzen wollten, weil insbesondere Betonarbeiten bei starker Kälte nicht durchgeführt werden können?
2. Wenn ja, trifft es zu, daß der Senat den beteiligten Baufirmen zugesagt hat, daß im Fall eines später festgestellten, durch die Kälte verursachten Schadens die Baufirmen von Regreßzahlungen freigestellt würden, weil der Senat darauf bestanden hat, daß der avisierte Inbetriebnahmetermin vom 18. Dezember 1998 eingehalten wird? Wenn nein, welche Vereinbarungen wurden getroffen?
3. Wenn sich im Verlauf der nächsten Monate oder Jahre herausstellen sollte, daß wegen der bei zu hoher Kälte erfolgten Baumaßnahmen Reparaturleistungen notwendig sind, wer muß für die finanziellen Aufwendungen warum aufkommen?
Berlin, den 21. Januar 1999
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4569
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Die mit der Durchführung der Bauleistungen beauftragte Arbeitsgemeinschaft hat auf Grund der strengeren Kälte für die Ausführung von Betonarbeiten in der vertraglich festgelegten Art gemäß VOB Bedenken angemeldet. Daraufhin wurden entsprechend den anerkannten Regeln der Technik Winterbaumaßnahmen wie andere Betongüten, Einhausungen und Wärmezufuhr angeordnet, die einen Weiterbau zuließen und die Entstehung von Schäden durch Frosteinwirkung ausschließen. Reparaturleistungen aus diesem Grunde sind nicht zu erwarten.
Berlin, den 2. Februar 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt