Der Bus&Bahn-#Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) bietet sein Angebot der Fahrgastbegleitung ab dem 1.Juli 2017 wochentags von 9:30 bis 17:30 Uhr an. Damit werden die #Servicezeiten um drei Stunden #verkürzt, der kostenlose Service für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt aber wie bisher unverändert bestehen.
Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an Menschen, die sich auf Grund von Mobilitätseinschränkungen beim Bus- und Bahnfahren unsicher fühlen. Dies sind vorwiegend Kundinnen und Kunden, die einen Rollstuhl, Rollator oder eine Gehhilfe nutzen, seheingeschränkte oder blinde Menschen, gehörlose Menschen.
Seit Bestehen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice wurden mehr als 105.000 Begleitungen durchgeführt.
Da die Qualität der Dienstleistung wesentlich von der Qualifizierung der Begleiterinnen und Begleiter bestimmt wird, wird großer Wert auf eine zielgruppenspezifisch ausgerichtete Schulung gelegt. Für die Begleitung der mobilitätseingeschränkten Kunden werden die Servicemitarbeiter in speziellen Mobilitätstrainings ausgebildet. Diese werden im Rahmen des Förderprogramms FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) der Bundesarbeitsagentur für Arbeit beschäftigt und in einem dreimonatigen Schulungsprogramm für die Tätigkeit im Begleitservice qualifiziert.
Neue Servicezeiten des VBB Bus&Bahn-Begleitservice
Ab 1. Juli 2017: Montag – Freitag 9:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Weitere Information zum Begleitservice unter vbb.de/begleitservice oder unter (030) 34649940.
Berlin – Tempo, Tempo! So schnell wie möglich soll das Berliner #Straßenbahnnetz #wachsen – so hat es der Senat angekündigt. Jetzt wird damit ernst gemacht. Nicht mehr lange, dann erreichen die ersten drei Neubauprojekte eine entscheidende Phase: das Genehmigungsverfahren.
„Im Juli/ August werden die Planfeststellungsanträge gestellt“, sagte Petra Reetz, die Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). „Wenn alles planmäßig läuft, können alle drei Strecken bis Ende 2020 fertig sein.“ Die Neubautrassen verlaufen durch Moabit, Friedrichshain sowie zwischen Adlershof und Schöneweide. Doch ihr Nutzen reicht weit darüber hinaus.
Im Zehn-Minuten-Takt ins Zentrum
Strecke Nummer 1 wird vom #Hauptbahnhof zum U-Bahnhof #Turmstraße führen. Vor dem Gefängnis biegen die Gleise in die Rathenower Straße ab, danach in die Turmstraße. Die 2,2 Kilometer lange Strecke, die fast 20 Millionen Euro kosten soll, verläuft größtenteils auf einem eigenen Bahnkörper – ungestört vom übrigen Verkehr.
Damit wird die M 10 aus Friedrichshain, die heute noch am Hauptbahnhof endet, wieder ein Stück länger. Künftig rollt ein Teil der Bahnen im Zehn-Minuten-Takt ins Zentrum von Moabit. Dort besteht Anschluss an die U 9 – was neue schnelle Umsteigeverbindungen ermöglicht.
Parkplätze fallen weg
Auch die Strecke Nummer 2 wird den Fahrgästen neue und bequeme Anschlüsse bieten. In Zukunft hält die Straßenbahn am Bahnhof #Ostkreuz. Der wichtigste Nahverkehrsknoten im Osten der Stadt wird von Westen aus über die Holtei- und Sonntagstraße erreicht. Dort verschwindet das Kopfsteinpflaster, aber auch 90 Parkplätze und eine Autofahrspur fallen weg.
Von Osten aus geht es von der Marktstraße schnurstracks zum Ostkreuz. Planungen sehen vor, die Straßenbahnlinie 21 auf die ein Kilometer lange und 13 Millionen Euro teure Strecke zu verlegen – mit einem Zehn-Minuten-Takt zum Bersarinplatz in der einen und zur Kosanke-Siedlung in die andere Richtung. Strecke Nummer 3 entsteht im #Südosten – rechtzeitig genug, bevor die Bebauung rund um den …
Am Bahnhof Bernau gibt es schon ein #Fahrradparkhaus, am Potsdamer Hauptbahnhof ebenfalls. Am #wichtigsten#Nahverkehrsknoten im Osten Berlins müssen die Radfahrer dagegen noch jahrelang warten, bis sie dort ein solches Gebäude für sie bereitsteht.
Am #Ostkreuz kann erst in zweieinhalb Jahren damit begonnen werden, ein Parkhaus für Fahrräder zu bauen, teilte die Senatsverkehrsverwaltung mit. Der Abgeordnete Sven Heinemann forderte, das Projekt zügig vorzubereiten. „Eine Hängepartie beim Fahrradparkhaus und bei den Vorplätzen ist den Anwohnern und Fahrgästen nicht zuzumuten“, sagte der SPD-Politiker.
Mit 210.000 Reisenden und Besuchern pro Tag ist das Ostkreuz die drittwichtigste Bahnstation in Berlin – nach dem Hauptbahnhof und dem Bahnhof Friedrichstraße. Viele Fahrgäste aus dem benachbarten Friedrichshain, wo Privatautos selten sind, kommen mit dem Fahrrad. Doch legale Stellplätze gibt es kaum, die Räder stehen kreuz und quer.
Vor 2019 wird das nichts
Ein Fahrradparkhaus würde sichere Abstellplätze bieten. Am Ostkreuz gäbe es genug Kundschaft für eine solche Service-Einrichtung, deren Nutzung Geld kosten würde. Und so wurde schon vor Jahren entschieden, das Ostkreuz als Standort für ein Radparkhaus vorzusehen.
Es gibt auch schon eine Idee für den Standort. Nach dem Konzept, das sich mit der Gestaltung der Bereiche rund um den Bahnhof befasst, könnte es auf dem nordwestlichen Vorplatz entstehen – mit Platz für 460 Zweiräder.
„Derzeit befinden wir uns in der Vorplanung“, sagte Dorothee Winden, die Sprecherin der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne). Bis das Gebäude errichtet werden kann, werde jedoch noch Zeit vergehen. Denn das hänge davon ab, wann die Deutsche Bahn die …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter
von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
wiedergegeben:
Frage 1:
Wie viele #Straßenbaustellen in Berlin gab es im Jahr 2016?
Antwort zu 1:
Dazu liegen keine statistischen Erhebungen vor. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat für
circa 400 Straßenbaumaßnahmen im übergeordneten Straßennetz #verkehrsrechtliche
Anordnungen erteilt.
Frage 2:
Wie lang war die durchschnittliche, längste und kürzeste Bauzeit der im Jahr 2016 eröffneten
Straßenbaustellen?
Antwort zu 2:
Dazu liegen keine statistischen Erhebungen vor.
Frage 3:
Welche Straßenbaustellen wurden im Jahr 2016 #später #fertiggestellt als geplant? (Bitte die Lage der
Baustelle sowie den wesentlichen Inhalt des Auftrags, den geplanten und den tatsächlichen Abschluss der
Arbeiten angeben.)
Antwort zu 3:
Straßenbaustellen in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, MarzahnHellersdorf,
Neukölln (ausgenommen eine Baustelle, die in der nachstehenden Tabelle
aufgeführt ist) und Pankow wurden termingerecht fertiggestellt.
Die Bezirksämter Mitte, Neukölln und Treptow-Köpenick haben wie nachstehend
mitgeteilt:
Frage 4:
Welche Gründe hatten jeweils die verspäteten Fertigstellungen?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Mitte teilt mit:
1. Altonaer Straße
„Erst mehr als zwei Jahre nach dem ursprünglich geplanten Bauzeitraum konnte mit dem
Bau begonnen werden. Durch den späten Starttermin im November kam es zu
witterungsbedingten Unterbrechungen und eine Verschiebung in das Frühjahr (Winterbau
nicht möglich).
2. Neue Jakobstraße
Nach Aufbruch der Straße meldeten die Berliner Wasserbetriebe (BWB) dringenden
Leitungsverlegungen / Reparaturen an, welche im Vorfeld der Maßnahme seitens der
BWB nicht angezeigt wurden.
3. Dortmunder Straße
Nach Aufbruch der Straße meldete Vattenfall dringende Leitungsverlegungen an, welche
im Vorfeld der Maßnahme seitens der BWB nicht angezeigt wurden.
4. Choriner Straße:
Nach Aufbruch des Gehweges kam es zu Unterbrechung, da zusätzliche Arbeiten der
Berliner Wasserbetriebe (Reparatur) sowie Leitungsverlegungen nach dem
Telekommunikationsgesetz (TKG) notwendig wurden, welche zur Ausschreibungsphase
noch nicht bekannt waren. Die Folge war unter anderem eine witterungsbedingte
Verschiebung in das Frühjahr (Winterbau nicht möglich).“
Frage 5:
Bei wie vielen davon wurde der Auto-/Rad- und/oder Fußgängerverkehr beeinflusst odergeändert?
Antwort zu 5:
Dazu liegen keine statistischen Erhebungen vor.
Frage 6:
Welche Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der Vertragsgestaltung, ergreift der Senat, um
Straßenbaumaßnahmen unverzüglich nach Baustelleneröffnung auch zum Abschluss zu bringen bzw.
bringen zu lassen?
Antwort zu 6:
Nach Aussage der Bezirksämter werden unter anderem
– die Bauunternehmen schriftlich in Verzug gesetzt und notfalls eine Kündigung des
Bauvertrages vorgenommen,
– optimiertes Baustellenmanagement mit den Behördenleitern und konsequente
Baustellenüberwachung durchgeführt,
– Verkehrskonzepte für die Abwicklung der einzelnen Bauphasen als Bestandteil der
Ausschreibung und der Baudurchführung gefordert,
– bereits in der Planungsphase von Straßenbaumaßnahmen Rahmenterminpläne erstellt,
die insbesondere auch die geplanten Arbeiten der Leitungsunternehmen (u.a. Berliner
Wasserbetriebe, Strom- und Gasversorgungsunternehmen,
Telekommunikationsunternehmen) erfassen und terminlich aufeinander abgestimmt.
Frage 7:
Aus welchen Gründen werden Straßenbaustellen in den Sommermonaten nicht im Mehrschichtsystem
bearbeitet?
Antwort zu 7:
Nach Aussage der Bezirksämter erfolgen zwar Ausschreibungen, die ein „Zwei-SchichtSystem“
beinhalten, jedoch sind Nacht- und Sonntagsarbeiten aus Lärmschutzgründen
problematisch.
Frage 8:
Prüfen der Senat und nachgelagerte Behörden bei der Genehmigung von Baustellen einerseits und
Sondernutzungen öffentlichen Straßenlands andererseits, ob dadurch überproportional viele Parkplätze
gleichzeitig in bestimmten Gebieten wegfallen?
Falls nein, warum nicht?
Antwort zu 8:
Vor Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung wird im übergeordneten Straßennetz
durch die Verkehrslenkung Berlin geprüft, ob und welche Möglichkeiten es gibt,
wegfallende Parkflächen durch Ersatzflächen zu ersetzen. Weiter wird geprüft, ob durch
Verkürzung der Bauabschnitte der Wegfall von Parkflächen auf ein geringeres Maß
reduziert werden kann oder ob durch Änderungen der bisherigen Aufstellungsarten
zusätzliche Flächen geschaffen werden können.
Nach Mitteilung der Bezirksämter wird im Rahmen der Möglichkeiten darauf geachtet,
dass Einschränkungen des ruhenden Verkehrs so gering wie möglich gehalten werden.
Berlin, den 19.06.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Auf den #Bahnstrecken nach Berlin nimmt nach Prognosen die Zahl der #Pendler weiter zu. Doch Entscheidungen zum #Ausbau lassen weiter auf sich warten. Zum Teil schon seit Jahren.
Die Prognose steht: Die Zahl der Pendler in den Zügen zwischen Brandenburg und Berlin wird weiter zunehmen. Welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, ist jedoch weiter ungewiss. Im Herbst will das Infrastrukturministerium in Potsdam den Entwurf zum #Landesnahverkehrsplan 2018-2022 vorlegen, über den der Landtag bis zum Jahresende abstimmen soll. Grundlage ist die so genannte Korridor-Untersuchung des Verkehrsverbundes Berlin- Brandenburg (VBB), die, wie berichtet, vor kurzem vorgestellt worden ist.
Demnach reichen 2030 die vorhandenen Kapazitäten nur auf berlinfernen Strecken. Für die Gleise in die Stadt sagen die Planer für fast alle Verbindungen freie Kapazitäten in nur noch geringem Umfang voraus oder sehen sie als nicht gegeben an. Angebotserweiterungen seien dann fast nur mit einem Ausbau der Infrastruktur möglich. Und dafür sind die Pläne in den vergangenen Jahren kaum vorangekommen. Ein Überblick:
Cottbus
Den größten Schub erwarten die Planer auf der Strecke von Cottbus nach Berlin. Im Umfeld von Cottbus steigt demnach die Zahl der Fahrgäste um 67 Prozent, bei Königs Wusterhausen sogar um 95 Prozent. Dass der Bahnhof in Königs Wusterhausen, der auch Endstation der S-Bahn ist, betrieblich ein außerordentlicher Engpass ist, weiß man seit Jahren. Beseitigt ist er immer noch nicht; es gibt auch keine konkreten Pläne dafür.
Und zwischen Lübben und Cottbus ist die 2010/2011 für rund 140 Millionen Euro modernisierte Verbindung weiter eingleisig. Den Bau eines zweiten Gleises für die gesamte Strecke hatte man damals als nicht notwendig eingestuft. Heute sind die Fahrpläne gerade auch wegen der Eingleisigkeit häufig nicht einzuhalten. Aus der Not heraus verzichten der VBB und die Landesregierung auf mehrere Halte in kleinen Kommunen, um Zeit einzusparen.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie hoch ist der Schadstoffausstoß durch Schiffmotoren in den letzten 10 Jahren p.a. gewesen?
Antwort zu 1:
Das von Senat als Grundlage für den Luftreinhalteplan 2015 erstellte Emissionsinventar
(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/luftqualitaet/de/emissionen/ekataster_2015.
shtml) gibt für die beiden relevantesten Schadstoffe Stickstoffoxide und Feinstaub (PM10)
jährliche Gesamtemission durch den Schiffsverkehr in Berlin von jeweils 250 t/Jahr bzw.
9,6 t/Jahr an. Frühere, weniger genaue Schätzungen aus dem Jahr 2009 ergaben 196
t/Jahr an Stickoxidausstoß und 5 t/Jahr an Partikelemissionen. Zum Vergleich: Der
Ausstoß des Berliner Kfz-Verkehrs beträgt knapp 7000 t Stickoxide/Jahr und etwa 630 t
Feinstaub (PM 10)/Jahr.
Frage 2:
Gibt es regionale Hotspots und wenn ja, wo?
Antwort zu 2:
Anders als der Straßenverkehr, dessen Emissionen sich in stark befahrenen
Straßenschluchten aufgrund der Barrierewirkung der umliegenden Gebäude nur relativ
schlecht ausbreiten und deshalb häufig zu Grenzwertüberschreitungen führen, werden
Schiffsemissionen relativ schnell verdünnt, so dass die dadurch erzeugte Zusatzbelastung
in dem für Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte maßgebenden Tages- oder
Jahresmittel kaum zu Buche schlägt. Daher gibt es in Berlin in der Nähe der
Wasserstraßen keine Hot Spots, wo Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind.
2
Allerdings tragen die Schiffsemissionen zur stadtweiten Hintergrundbelastung bei und sie
führen in unmittelbarer Nähe der Uferbereiche zu Geruchsbelästigungen.
Frage 3:
Was hat der Senat in den letzten 10 Jahren unternommen, um die erhebliche Schadstoffbelastung durch
veraltete Schiffmotoren zu begrenzen.
Antwort zu 3:
Um bei den Reedereien von Fahrgastschiffen Anreize für eine Reduzierung der
Emissionen von Dieselrußpartikeln zu schaffen, wurde von der für den Umweltschutz
zuständigen Senatsverwaltung bereits vor fünf Jahren ein Pilotprojekt zur Nachrüstung
von Fahrgastschiffen mit Dieselrußfiltern durchgeführt. Dabei wurde nachgewiesen, dass
die Filternachrüstung bei Fahrgastschiffen in der Praxis funktioniert und daraufhin ein
Förderprogramm aufgelegt, das die Einbau- und Filterkosten für die Reeder zu 50 %
abdeckt.
Das Förderprogramm wurde bisher nicht in Anspruch genommen, weil gegenüber den
Reedereien, welche die Fahrgastschifffahrt betreiben, keine rechtliche Handhabe für
verbindliche Umweltauflagen besteht. Hinzu kommt, dass die mit Schiffen befahrbaren
Gewässer in Berlin ganz überwiegend Bundeswasserstraßen sind, zum Teil mit
übergeordneter oder sogar internationaler Bedeutung für die Frachtschifffahrt. Damit liegt
die Regelungskompetenz für die Schifffahrt in Berlin bei der Bundesregierung, was die
Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Schiffsmotoren angeht sogar beim
europäischen Gesetzgeber. Die aufgrund des o.g. Modellprojekts gestiegene Sensibilität
der Öffentlichkeit für das Thema Rußemissionen aus Fahrgastschiffen hat immerhin zu
einer wachsenden Bereitschaft zumindest bei den größeren Fahrgastreedereien geführt, in
die Modernisierung der Motoren ihrer Schiffe zu investieren.
Für die wenigen verbleibenden Landeswasserstraßen Berlins hat Berlin eine
Landesschifffahrtsverordnung erlassen. Gemäß § 14 Landesschifffahrtsverordnung gelten
beim Stillliegen von Wasserfahrzeugen sehr strenge Regularien. So ist "jedes unnötige
und vermeidbare Laufenlassen von Verbrennungsmotoren verboten". Darüber hinaus
dürfen Verbrennungsmotoren beim Stillliegen nicht zur Stromerzeugung benutzt werden,
soweit in Häfen, an Umschlagstellen oder Liegestellen Landstromanschlüsse für die
Schifffahrt vorhanden sind. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Mit diesen
strikten Vorschriften schöpft der Senat seit geraumer Zeit alle Spielräume aus, die ihm im
Bereich des Schifffahrtsaufsichtsrechts gegeben sind. Was die Fahrgastschifffahrt angeht,
bei der der Stromverbrauch aufgrund der Gastronomie an Bord höher ist als bei der
sonstigen Berufsschifffahrt, hat der Senat bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Berlin
Luftreinhalteplans die Möglichkeit der Landstromnutzung zur Energieversorgung von
Schiffen während der Liegezeiten an Anlegestellen geprüft, um das Laufenlassen der
Dieselmotoren zu diesen Zeiten zu reduzieren. Die Prüfung ergab allerdings, dass diese
Maßnahme in der Praxis kaum sinnvoll ist, da die Liegezeiten tagsüber an den einzelnen
Anlegestellen meist so kurz ist, dass eine Umstellung auf Landstrom im Vergleich zum
Aufwand und den Infrastrukturkosten nur einen geringen Umweltnutzen bringen würde.
Für das Land Berlin besteht nur dann eine Möglichkeit, Umweltvorgaben für den Betrieb
von Fahrgastschiffen festzulegen, wenn Berlin als Auftraggeber fungiert. Dies geschieht
bereits über den Berliner Nahverkehrsplan, der Umweltstandards für Fähren festlegt, die
im Auftrag Berlins betrieben werden. So wird auf die besondere Eignung von
Elektroantrieben als schadstoffarmer Antrieb verwiesen und für Dieselmotoren die
3
Ausrüstung mit Partikelfiltern gefordert, die die Partikelmasse um mindestens 90 %
reduzieren. In diesem Jahr werden auf den Fährlinien zunehmend Solarfähren eingesetzt.
Die Linie Wannsee-Kladow wird mit einem modernen Schiff mit Dieselantrieb inklusive
Filter betrieben, dessen Stickoxidemissionen ebenfalls deutlich reduziert sind
Frage 4:
Was plant der Senat auch in Hinblick auf die Erfahrungen der letzten Jahre mit dem kaum genutzten Landes-Zuschuss
derprogramm in Hinblick auf Erneuerung oder Nachrüstung der Schiffsmotoren?
Antwort zu 4:
Angesichts der mangelnden rechtlichen Möglichkeiten zur Regulierung des
Schiffsverkehrs in Berlin besteht kaum Aussicht auf verstärkte Nutzung von Fördergeldern
für die nicht verpflichtende Nachrüstung von Partikelfiltern, weil für die Reedereien auch
bei Inanspruchnahme der Förderung zusätzliche Kosten entstehen. Solange sich die
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ändern, hält der Senat eine Neuauflage des
Förderprogramms für nicht zielführend, zumal die Verwendung von Geldern aus dem
europäischen Fonds für regionale Entwicklung aufgrund der geänderten
Förderbedingungen für Maßnahmen zur Luftreinhaltung sehr viel schwieriger geworden
ist.
Gleichwohl wird der Senat noch mal mit den Fahrgastreedereien Gespräche führen, um zu
eruieren, welche Rahmenbedingungen für eine Förderung der Nachrüstung auf größere
Akzeptanz treffen.
Immerhin wird das Förderprogramm des Bundes zur Erneuerung von Schiffsmotoren auch
von Berliner Reedereien genutzt, weil durch die neue Motorisierung auch eine Kraftstoffund
Wartungskosteneinsparung verbunden ist.
Berlin, den 16.06.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berlin – Der neue #Gedenkort #Güterbahnhof #Moabit soll an die mehr als 30 000 Juden erinnern, die von den Nationalsozialisten zwischen 1942 und 1944 von hier in Ghettos und deutsche Vernichtungslager in Osteuropa #deportiert wurden. Der Gedenkort zwischen Quitzowstraße und Ellen-Epstein-Straße wurde am Freitag eröffnet.
Vor etwa zwei Monaten waren auf dem Areal die ersten Kiefern gepflanzt worden. 24 Bäume und zwei Informationstafeln sollen nach Angaben des Bezirksamts Mitte auf die Geschichte verweisen. Von dem früheren Bahnhof sind lediglich …
Auf die Kunden der Deutschen Bahn kommt im Dezember die #größte #Fahrplan-Umstellung der letzten Jahrzehnte zu. Grund ist die #Inbetriebnahme der neuen Schnellfahrstrecke zwischen Berlin und #München, wie Bahnchef Richard Lutz am Freitag ankündigte. An sie werden nahezu alle Fahrpläne für Anschlusszüge angepasst.
„Diese Strecke ist in vielerlei Hinsicht ein Projekt von historischem Ausmaß“, sagte Lutz bei einer Premierenfahrt auf der neuen Trasse durch den Thüringer Wald. Sie verkürzt vom 10. Dezember an die ICE-Reisezeit zwischen den beiden Metropolen von mehr als sechs auf knapp unter vier Stunden im „Sprinter“. Kürzere Fahrten bringe die Strecke auch für Reisende aus Leipzig, Dresden, Halle und Erfurt.
Auch Frankfurt am Main, Hamburg und Stuttgart profitierten, sagte Lutz. Frankfurt und Berlin etwa werden künftig halbstündig mit Hochgeschwindigkeitszügen verbunden. Der ICE-Knoten Erfurt werde die „schnelle Mitte Deutschlands“.
Neuer Abschnitt fertig
Am Freitag führt die Bahn eine Premierenfahrt auf dem Abschnitt zwischen Erfurt und Ebensfeld bei Bamberg durch. Vorstandschef Richard Lutz will geladenen Gästen bei dem Pressetermin das Vorhaben vorstellen, das zu den …
Seit 15 Jahren ist die Berliner #Ringbahn wieder #komplett in Betrieb. Exakt 60 Minuten dauert eine Runde auf der „Strecke ohne Ende“. An 18 der 27 Stationen gibt es Umsteigemöglichkeiten zu anderen S- und U-Bahn-Linien – und genau diese Kombination macht das Angebot besonders attraktiv.
Als am Nachmittag des 15. Juni 2002 mit dem Zusammenkuppeln zweier #S-Bahn-Züge am Bahnhof #Westhafen der symbolische Ringschluss vollzogen wurde, war dies dem Sender Freies Berlin eine einstündige TV-Live-Übertragung wert.
Vielen Berlinern war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht klar, dass sich mit der Wiederherstellung des gesamten 37 Kilometer langen S-Bahn-Rings die Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln teilweise erheblich verkürzen würden.
Die Notwendigkeit zur Nutzung von Busverbindungen auf Teilstrecken entfiel zugunsten neuer Umsteigeverbindungen im #Schnellbahnnetz. Auf manchen Verbindungen halbierte sich die Fahrzeit, so etwa zwischen Pankow und Messe Nord/ ICC von 39 auf 19 Minuten.
Bereits vor 140 Jahren gab es einen S-Bahn-ähnlichen Verkehr
Der Mauerbau 1961 und die Stilllegung des Betriebs auf West-Berliner Seite 1980 hatten die Leistungsfähigkeit von Berlins S-Bahn-Ring weitgehend vergessen gemacht. Dabei hatten frühere Generationen äußerst weitsichtig gehandelt und bereits 1877 (also vor 140 Jahren) mit Dampflokomotiven und Abteilwagen einen S-Bahn-ähnlichen Verkehr auf der Ringbahn eingeführt, dem sich ab 1926 der Betrieb mit elektrischen S-Bahn-Zügen anschloss.
Deutschlands einzige Eisenbahnstrecke ohne Endstation ist für Berufspendler, Schüler und Studenten sowie zahlreiche Besucher längst wieder unverzichtbar. 1 100 Zugfahrten auf acht S-Bahn- Linien, die die Ringbahn ganz oder auf Teilabschnitten befahren, befördern täglich über eine halbe Million Fahrgäste.
Qualitätsprogramm „Ringbahn PLUS Berlin“
Mit dem gemeinsamen Qualitätsprogramm „Ringbahn PLUS Berlin“ arbeiten DB Netz und die S-Bahn Berlin derzeit daran, die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit im Herzstück des Berliner S-Bahn-Systems zu steigern. Und zum Beginn des Jahres 2021 gibt es wieder einen Grund zum Feiern: Die ersten Züge der neuesten Fahrzeuggeneration der Berliner S-Bahn haben Premiere auf dem Südring. Innerhalb weniger Jahre ersetzen sie die älteren Modelle auf der „Strecke ohne Ende“ komplett. Der Ring macht die S-Bahn in Berlin rund. Herzlichen Glückwunsch, Ringbahn!
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend
wiedergegeben.
Frage 1:
Wann wurde mit der #Planung der #Verlängerung der #Straßenbahntrasse von der Björnsenstr. bis zum
Virchow-Klinikum (heute M13/M50) begonnen und wann wurde die Trasse von der BVG für den
fahrplanmäßigen Personenverkehr in Betrieb genommen?
Antwort zu 1:
Die Planung für die Erweiterung des Straßenbahn-Streckennetzes in den Westteil der
Stadt begann nach der Wiedervereinigung 1990 und Zusammenlegung der damaligen
beiden Verkehrsverwaltungen von Berlin. Die Strecke Björnsonstraße – Virchow-Klinikum
war dementsprechend im Senatskonzept vom April 1993 („Umsetzung des
Straßenbahnkonzepts für Berlin“) enthalten. Am 14.10.1995 wurde der Streckenabschnitt
von der Björnsonstraße bis zum Louise-Schroeder-Platz eröffnet. Die Verlängerung vom
Louise-Schroeder-Platz zum Virchow-Klinikum ging schließlich am 25.10.1997 in Betrieb.
Frage 2:
Welche #Kosten fielen für die Neuerrichtung der Trassenverlängerung (siehe Frage 1) an und wie teilen sich
diese in Planungs- und Genehmigungskosten (incl. Drittbeauftragungen), Aufbau des Gleissystems,
2
Elektrifizierung, Bau von Haltestellen, mit dem Straßenbahntrassenbau verbundene Kosten z.B. für
Veränderungen an den Fahrbahnen, Lichtsignalanlagen, Kreuzungen, etc. an (bitte tabellarisch
zusammenstellen).
Antwort zu 2:
Für die Straßenbahn-Neubaustrecke Björnsonstraße – Virchow-Klinikum wurden rd. 39,3
Mio. Euro aufgewendet.
Eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenarten bzw. Teile der Anlage ist nicht möglich.
Frage 3:
Welche #Instandhaltungskosten sind für die o.g. Trassenverlängerung bisher (bis Ende 2016) angefallen und
wie stellen sich die jährlichen Betriebskosten für diesen Streckenabschnitt dar?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Für die Trassenverlängerung von Bösebrücke – Virchow-Klinikum sind bisher (bis Ende
2016) Instandhaltungskosten i. H. v. 2, 2 Mio. EUR angefallen.“
Zu den Betriebskosten wird auf Frage 4 verwiesen.
Frage 4:
Wie viele zusätzliche #Straßenbahnen mit wieviel Wagen wurden beschafft (bzw. werden täglich eingesetzt),
um die verlängerte Strecke kundenorientiert bedienen zu können und mit welchen Kosten ist das verbunden
(pro Fahrzeug bzw. pro Tag incl. Personal, Energie und Wartung/Instandsetzung)?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Im Jahr 2016 sind auf dem neu gebauten Abschnitt 14 Fahrzeuge eingesetzt worden, um
die Leistung zu erbringen. Dadurch sind Betriebskosten für Fahrpersonal,
Fahrzeuginstandhaltung, Energie und Fahrzeugreinigung in Höhe von 2,6 Mio. EUR
aufgewendet worden.“
Frage 5:
Wie hat sich die #Fahrgastauslastung der Streckenverlängerung seit der Inbetriebnahme entwickelt (bitte im
Tages-durchschnitt, im Berufsverkehr, Mo.-Fr. und Samstag/Sonntag/Feiertag angeben)?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Die Nachfrageentwicklung anhand der einsteigenden Fahrgäste ist in der folgenden
Tabelle dargestellt. Die Ergebnisse beinhalten jeweils die Summe aus Richtung und
Gegenrichtung der angegebenen Tageszeit. Die Daten basieren auf der VBB1
–
Verkehrserhebung der aufgetragenen Jahre.“
Streckenabschnitt Björnsonstr. –
Louise-Schröder-Platz
Louise-Schröder-Platz –
Virchow-Klinikum
Linien M13, 50 M13, 50
Jahr 2005 2010 2013 2016 2005 2010 2013 2016
Mo–Fr, HVZ (06–
09; 14–19 Uhr)
8.917 11.181 11.038 13.021 5.994 6.875 7.460 8.508
Mo–Fr,
Tagesdurchschnitt
15.675 19.987 19.554 23.028 11.126 12.879 13.380 14.510
Sa,
Tagesdurchschnitt
10.900 12.261 12.375 13.939 5.408 8.536 8.925 9.894
1
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
3
So,
Tagesdurchschnitt
7.015 8.570 8.629 9.038 4.520 5.636 4.814 5.569
Frage 6:
Gibt oder gab es Beschwerden oder Klagen gegen den Straßenbahnverkehr auf dieser Strecke (z.B. wg.
Lärm etc.)?
Antwort zu 6:
Klagen gegen die in Frage 1 genannte Straßenbahnstrecke sind nicht erhoben worden.
Beschwerden beantwortet der Senat grundsätzlich zeitnah bzw. trifft gemeinsam mit der
BVG Abhilfe sofern dies geboten ist. Beschwerden werden jedoch nach Bearbeitung nicht
weiter statistisch erfasst bzw. in den Akten geführt. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sind für die in Rede stehenden Straßenbahnstrecke
keinerlei Beschwerden hinsichtlich der Lärmproblematik erinnerlich.
Ergänzend teilt die BVG AöR hierzu mit:
„Im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.05.2017 sind keine Beschwerden über Lärm in diesem
Bereich bei unserem Beschwerdemanagement eingegangen.“
Frage 7:
Welche #Fahrzeit wird für die Trassenverlängerung kalkuliert und wie häufig (prozentual) kommt es zu
verkehrsbedingten Fahrzeitverlängerungen (Staus, blockierte Kreuzungen etc.) von 10% oder mehr?
Antwort zu 7:
Die Fahrzeit auf dem Verlängerungsabschnitt beträgt je nach Tageszeit zwischen 14 und
16 Minuten.
Bezüglich der Frage zu verkehrsbedingten Fahrzeitverlängerungen teilt die BVG AöR mit,
dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit die Beantwortung der Frage nicht
möglich ist.
Frage 8:
Wie lassen sich die Fragen 1. – 7. für den Neubau der Straßenbahntrasse Nordbahnhof – Hauptbahnhof –
Lüneburger Str. (Wendeschleife) (heute Linien M5, M8, M10) beantworten (bitte im selben Detaillierungsgrad
wie Frage 1. – 7. beantworten)?
Antwort zu 8 (1):
Die Planung für die #Erweiterung des #Straßenbahn-Streckennetzes in den Westteil der
Stadt begann nach der Wiedervereinigung 1990 und Zusammenlegung der damaligen
beiden Verkehrsverwaltungen von Berlin. Die Strecke Nordbahnhof – Hauptbahnhof
(damals Lehrter Bahnhof) war dementsprechend im Senatskonzept vom April 1993
(„Umsetzung des Straßenbahnkonzepts für Berlin“) enthalten. Im Januar 2008 begann das
Planfeststellungsverfahren, nachdem zuvor Variantenuntersuchungen durchgeführt
wurden. Die vollständige Eröffnung der Strecke erfolgte im August 2015.
Antwort zu 8 (2):
Für die Straßenbahn-Neubaustrecke in der Invalidenstraße (Nordbahnhof –
Hauptbahnhof) sind bisher Mittel i.H.v. 23,6 Mio. Euro verausgabt worden. Es liegen
geprüfte Bauplanungsunterlagen mit Gesamtkosten i.H.v. 26,3 Mio. Euro vor.
Eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenarten bzw. Teile der Anlage war nicht möglich.
4
-Antwort zu 8 (3):
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Für die Trassenverlängerung von Nordbahnhof – Hauptbahnhof sind bisher (bis Ende
2016) Instandhaltungskosten i. H. v. 0,04 Mio. EUR angefallen.“
Antwort zu 8 (4):
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Im Jahr 2016 sind auf dem neugebauten Abschnitt 8 Fahrzeuge eingesetzt worden, um
die Leistung zu erbringen. Dadurch sind Betriebskosten für Fahrpersonal,
Fahrzeuginstandhaltung, Energie und Fahrzeugreinigung in Höhe von 1,3 Mio. EUR
aufgewendet worden.“
Antwort zu 8 (5):
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass die Besetzung am stärksten Querschnitt (U-Bhf.
Naturkundemuseum – Invalidenpark) für beide Richtungen zusammengerechnet 20.000
Fahrgäste an einem durchschnittlichen Werktag (Mo-Fr) beträgt. Die Daten basieren auf
der VBB-Verkehrserhebung des Jahres 2016. Aufgrund der Eröffnung der Teilabschnitte
im Dezember 2014 sowie Ende August 2015 sind keine vergleichbaren Daten zur
Nachfrageentwicklung der Straßenbahnstrecke Nordbahnhof – Hauptbahnhof vorhanden.
Zudem konnten wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit keine weitergehenden
Betrachtungen zu den Fahrgastzahlen erfolgen.
Antwort zu 8 (6):
Klagen gegen die in Frage 8 genannte Straßenbahnstrecke sind nicht erhoben worden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Berlin 2013-2018 erfolgten
zwei Hinweise zum Straßenbahnlärm. Ein Hinweis bezieht sich auf die Haltestelle in der
Caroline-Michaelis-Straße am Nordbahnhof und ein Hinweis bezieht sich auf die
Haltestelle/Wendeschleife Lüneburger Straße.
Dem Senat sind zwei weitere Hinweise zum Straßenbahnlärm bekannt, die bei der BVG
eingegangen sind. Diese betreffen beide die Wendeschleife bzw. Endhaltestelle an der
Lüneburger Straße.
Antwort zu 8 (7):
Die Fahrzeit zwischen S Nordbahnhof und S+U Hauptbahnhof beträgt 7 Minuten.
Bezüglich der Frage zu verkehrsbedingten Fahrzeitverlängerungen teilt die BVG AöR mit,
dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit die Beantwortung der Frage nicht
möglich ist.
Frage 9:
Wie beurteilte der Senat unter Berücksichtigung der Antworten auf die Fragen 1 – 8 die Abwägung zwischen
dem Neubau von Straßenbahntrassen dem Bau von S- oder U-Bahnstrecken und dem Einsatz von
(zukünftig elektrifizierten) Bussen und was sind aus Sicht des Senates die entscheidenden Kriterien für die
Auswahl zwischen diesen Verkehrsträgern?
Antwort zu 9:
Die Beurteilung der Verkehrsmittel erfolgt nicht nur aus der Sichtweise der unmittelbar
betroffenen Akteure, der Fahrgäste und des Betriebs, sie schließt auch die Kommune als
übergeordnete Planungsinstitution und die Allgemeinheit als die von den Wirkungen des
Verkehrs Betroffenen ein. Die Definition der vier zuvor genannten Zielgruppen
gewährleistet die Einbeziehung aller infolge der Straßenbahnmaßnahme auftretenden
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Wirkungen in den Verkehrsmittelvergleich. Über die vier Zielgruppen hinweg werden 11
Hauptkriterien betrachtet, die teilweise in Unterkriterien weiter unterteilt sind (siehe
Tabelle). Die Wahl der Straßenbahn als Verkehrsmittel für die beiden oben genannten
Strecken fällt vor diesem Hintergrund gegenüber den anderen Verkehrsmitteln Bus, UBahn
oder S-Bahn eindeutig positiv aus, was die hohe Akzeptanz bei den Fahrgästen
bestätigt. Ein Vergleich mit einem zukünftig möglicherweise elektrifizierten Bussystem ist
zurzeit noch nicht möglich, da noch kein marktreifes System existiert und sowohl in der
Forschung und der Anwendung noch viele Grundsatzfragen zu klären sind. Aus Sicht des
Senats wird die Straßenbahn auch in Zukunft auf bisher stark belasteten BusVerkehrskorridoren
und zur Weiterentwicklung des bestehenden Netzes, z.B. zur
Anbindung neuer Stadtquartiere, Systemvorteile gegenüber Bussen gleich welchen
Antriebs vor allem bezüglich Attraktivität, Komfort, Barrierefreiheit, Kapazität,
Störungsfreiheit, Effektivität, Energieeffizienz, Stadtentwicklung und Urbanität haben.
Frage 10:
Wie sind die aktuellen Erfahrungen des Senats mit dem probeweisen Einsatz elektrifizierter Busse in Berlin
und welche weiteren Schritte sind für die Zukunft geplant?
Antwort zu 10:
SenUVK und BVG erarbeiten derzeit eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung
weiterer elektrischer Busse. Auf Basis der mit den E-Bussen auf der Linie 204 gemachten
Erfahrungen und in Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse zu Fahrzeugtypen und
Reichweiten ist zunächst der Einstieg in die Beschaffung einer begrenzten Anzahl von
Standardbussen mit 12 m Länge vorgesehen. Dabei wird zunächst die Übernacht-Ladung
auf den Betriebshöfen angestrebt, da bei einem Einsatz eines Systems mit
Zwischenladungen an den Endstellen (vergleichbar mit dem auf der Linie 204
Zielgruppe Hauptkriterium Unterkriterium
Fahrgäste Attraktivität
Reisezeit
Umsteigen
Fahrtenfolge
Komfort
Barrierefreiheit
Betrieb Wirtschaftlichkeit
Störungsfreiheit /
Witterungsunabhängigkeit
Flexibilität
Kommune Investitionen
Effektivität
Anteil ÖV am Gesamtverkehr
Flächenbedarf
Stadtentwicklung
Kleinräumige Wirtschafts- und Sozialstruktur
Städtebauliche und verkehrliche Entwicklungspotenziale
Allgemeinheit Verkehrssicherheit
Umweltaspekte
Lärm (ÖPNV und MIV)
Schadstoffausstoß (MIV)
Schadstoffausstoß (ÖPNV)
Erschütterungen
Urbanität
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eingesetzten Systems) neben den erheblichen Infrastrukturkosten auf vielen Linien auch
längere Wendezeiten erforderlich sein würden. Dies würde zu einem erheblichen
Fahrzeugmehrbedarf führen. Die BVG wird hierzu weitere Analysen durchführen.
Genauere Aussagen wird hierzu der derzeit in der Fortschreibung befindliche
Nahverkehrsplan für 2019-2023 treffen
Frage 11:
Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang einen möglichen Einsatz von Oberleitungsbussen (OBussen)
die in verschiedenen europäischen Städten seit Jahrzehnten im Einsatz sind?
Antwort zu 11:
Der Senat verfolgt die entsprechenden Erfahrungen anderer Städte, insbesondere mit der
bspw. in Zürich erfolgten Einführung eines partiellen O-Bus-Betriebs, bei dem
abschnittsweise Strecken ohne Oberleitung batteriegetrieben zurückgelegt werden.
Der Aufbau eines neuen O-Bussystems wäre mit einem erheblichen Kosten- und
Planungsaufwand verbunden. So wäre unter anderem die benötigte zusätzliche
Infrastruktur nach aktueller Rechtslage nach Bau- und Betriebsordnung Straßenbahn
(BOStrab) über aufwändige Verfahren planfestzustellen.
Weitere Überlegungen zu einem neuen O-Bussystem befinden sich noch am Anfang, eine
Prüfung soll im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) erfolgen. Der
ÖPNV2
-Aufgabenträger hat die BVG gebeten, hierfür mögliche Einsatzbereiche und
Anforderungen zu benennen.
Frage 12:
Wie schätzt der Senat den zusätzlichen Bedarf an ÖPNV-Kapazitäten für Berlin in dieser Legislaturperiode
bzw. bis 2030 unter verschiedenen Szenarien zur sogenannten Verkehrswende (z.B. erhöhte E-Mobilität,
Carsharing, Ausbau der Radinfrastruktur, blaue Plakette, City-Maut etc.) ein und wie wirkt sich der kurzfristig
zu erwartende Mehrbedarf auf die Wahl der Verkehrsträger aus?
Antwort zu 12:
Der Senat geht von einem weiteren Anstieg der ÖPNV-Nachfrage und damit deutlich
steigender Anforderungen an die Kapazitäten bei allen ÖPNV-Angeboten aus. Grundlage
für entsprechende Bedarfsabschätzungen bilden insbesondere der Nachfrageanstieg
durch die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bis 2030 als auch Steigerungen des
Modal-Split-Anteils des ÖPNV entsprechend der Zielsetzungen des
Stadtentwicklungsplans Verkehr.
Mit der am 07.01.2016 unterzeichneten Absichtserklärung (LoI) haben sich das Land
Berlin und die BVG daher im Hinblick auf die steigende Verkehrsnachfrage in der
wachsenden Stadt auf schrittweise Erhöhungen des jährlichen Leistungsvolumens bis zum
Jahr 2033 verständigt. Insgesamt ist eine Steigerung um ca. 10,5 Mio. Nutzwagen- bzw.
Nutzzugkilometer gegenüber dem Regelfahrplan vom 31.Dezember 2015 vorgesehen
(davon ca. 7,2 Mio. Nutzwagenkilometer p.a. für den Bus, ca. 1,4 Mio. Nutzzugkilometer
p.a. für die Straßenbahn, ca. 1,8 Mio. Nutzzugkilometer p.a. für die U-Bahn). Dies
entspricht einer relativen Steigerung bis zum Jahr 2033 um rund acht Prozent. Gemäß des
LoI sind zudem umfassende Investitionen in neue Schienenfahrzeuge vorgesehen, bei
denen der U-Bahn- und Straßenbahnfahrzeugbestand über die erforderlichen
Ersatzinvestitionen für altersbedingt ausscheidende Fahrzeuge hinaus so erweitert wird,
dass er auch der steigenden Verkehrsnachfrage in der wachsenden Stadt Rechnung
tragen kann. Im S-Bahn-Verkehr geht der Aufgabenträger ebenfalls von einem
entsprechenden Anstieg der Fahrgastnachfrage aus. Aufgrund der bestehenden
2 Öffentliche Personennahverkehr
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fahrzeugseitigen Restriktionen können hier nachfragegerechte Angebotsanpassungen
jedoch erst mit dem Zulauf von Neufahrzeugen umgesetzt werden. Im Teilnetz Ring/SüdOst
erfolgt der Zulauf von Neufahrzeugen ab dem Jahr 2021. Der Mehrfahrzeugbedarf für
die übrigen Teilnetze wird derzeit im Rahmen der Untersuchungen und Prüfungen für die
perspektivische Beschaffung von S-Bahn- Neufahrzeugen berücksichtigt.
Der Umfang des künftigen ÖPNV-Leistungsvolumens und der Bedarf an Mehrleistungen
für die wachsende Stadt wird im Rahmen der Vorbereitung des nächsten
Nahverkehrsplanes durch den ÖPNV-Aufgabenträger genauer geprüft und untersucht und
stellt einen wesentlichen thematischen Schwerpunkt dar. Hierbei wird auch der
vorgesehene Leistungsaufwuchs gemäß LoI auf Basis aktuellerer Daten überprüft und bei
Bedarf angepasst.
Darüber hinaus begann im April 2016 die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans
Verkehr (StEP Verkehr). Im Rahmen der Fortschreibung werden auch verschiedene
Szenarien zur Wirkungen bestimmter Maßnahmenbündel abgeschätzt. Ein Entwurf für den
neuen StEP Verkehr 2030 soll in 2018 vorliegen.
Berlin, den 15.06.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz