zu Fuß mobil + Straßenbahn: Greifswalder Straße: BVG will Fußgängertunnel zuschütten, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article228300031/BVG-will-Fussgaengertunnel-Greifswalder-Strasse-zuschuetten.html

Der Umbau der #Tram-Haltestelle in Prenzlauer Berg wird immer wieder vertagt. Fest steht nun: Der Tunnel wird bis zur Decke verfüllt.

Treppe runter, zwanzig Schritt laufen, Treppe hoch. Der #Fußgängertunnel unter den Gleisen der Straßenbahnlinie #M4 am #S-Bahnhof #Greifswalder Straße war eine Idee der Epoche, als Fußgänger Autos und Zügen nicht im Weg stehen sollten. Planer der DDR legten ihn für eine Nutzungsdauer von 90 Jahren aus.

Nun der Paradigmenwechsel. Vor drei Jahren beschlossen der Senat und die BVG die Prüfung einer ebenerdigen #Passage zur S-Bahn. 2019 stand fest: Der Tunnel schließt. Jetzt die Gewissheit: Er bleibt nicht einfach als Hohlraum erhalten, sondern wird mit Beton oder anderen Baustoffen #verfüllt. Und ein konkreter Zeitplan? Nicht bekannt – zumindest wird er nicht mehr kommuniziert.

Fußgängertunnel an der Greifswalder Straße: „Hohlraumfreie Verfüllung“
Seit Jahren schon setzt der SPD-Abgeordnete Tino Schopf Anfragen auf, um …

Straßenverkehr: Umgang mit Falschparkern – Das Umsetzen von ordnungswidrig abgestellten Kfz Teil II, aus Senat

www.berlin.de

Die #Geschäftsanweisung über das #Umsetzen von Fahrzeugen PPr Stab Nr. 15/2014 hatte laut der
darin enthaltenen Schlussbestimmungen (S. 21 der benannten Geschäftsanweisung) eine Gültigkeit
bis zum 31.10.2019.
1. Gibt es eine neue Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen? Sofern zutreffend,
bitte die Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 im
Detail benennen. Falls nicht zutreffend, bitte erläutern, wann mit einer neuen Geschäftsanweisung
zu rechnen ist und was diesbezüglich bis zum Erlass einer neuen Geschäftsanweisung gilt.
Zu 1.:
Die Neufassung der genannten Geschäftsanweisung ist in Vorbereitung, ein Datum
der Fertigstellung kann noch nicht genannt werden. Relevante inhaltliche
Änderungen sind nach gegenwärtigem Bearbeitungsstand nicht geplant. Bis zum
Inkrafttreten der Neufassung gelten die bisherigen Verfahrensregelungen
unverändert fort.
2. Körperlich eingeschränkte Personen – insbesondere solche mit einem Rollstuhl/Rollator – sowie
Eltern mit einem Kinderwagen sind zur Straßenüberquerung auf einen #abgesenkten #Bordstein
angewiesen. Warum stellt das Falschparken vor einem abgesenkten Bordstein keinen Regelfall
des Umsetzens nach polizeilicher Geschäftsanweisung dar, um die Grundlage dafür zu schaffen,
dass auch diese Menschen im Sinne von § 22 des Berliner Mobilitätsgesetzes unbeschwert die
Straße überqueren können?
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Zu 2.:
#Bordsteinabsenkungen befinden sich ganz überwiegend im unmittelbaren Bereich
von Kreuzungen und Einmündungen sowie vor Grundstücksein- und -ausfahrten.
Das verkehrswidrige Parken vor solchen Absenkungen ist als Regelfall des
Umsetzens definiert. Für Bordsteinabsenkungen auf sonstigen Gehwegstrecken
setzt die Rechtsprechung voraus, dass sie nach ihrer baulichen Ausgestaltung auch
tatsächlich von mobilitätsbehinderten Menschen zur #Fahrbahnquerung genutzt
werden können. Das bedeutet u. a., dass sich auf der gegenüberliegenden Straßen oder
Fahrbahnseite eine korrespondierende Absenkung befindet. Dies ist häufig
nicht der Fall. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine #Fahrzeugumsetzung werden
insofern nicht „regelmäßig“ erfüllt sein und müssen in jedem Einzelfall geprüft
werden.
Gemäß der bisherigen polizeilichen Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 über das Umsetzen
von Fahrzeugen, stellt ein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug im Bereich einer amtlich
gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO) einen sogenannten „Regelfall des
Umsetzens“ (siehe Anlage 1 der Geschäftsanweisung) dar.
Punkt 11 „Umsetzungen aus Feuerwehrzufahrten“ (siehe S. 10 der Geschäftsanweisung) besagt:
“(2) Die Siegelung eines Schildes nach bundeseinheitlichem Muster zur Kennzeichnung von
Feuerwehrzufahrten gem. DIN 4066 durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde unterstreicht die
Amtlichkeit. Die Nichtsiegelung ist aber im Umkehrschluss kein verbindliches Indiz für die
Nichtamtlichkeit.”
3. Ist das Umsetzen von Fahrzeugen im Bereich einer Feuerwehrzufahrt auch ohne ein solches
amtliches Siegel auf dem Feuerwehrzufahrt-Schild nach DIN 4066 rechtmäßig?
Zu 3.:
Ja. Gemäß Absatz 4 der oben zitierten Fundstelle gilt dies zumindest dann, wenn
das Schild in Form und Anbringung einen amtlichen Anschein erweckt und keine
gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich seiner Nicht-Amtlichkeit vorliegen.
4. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass Ordnungskräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes
der Bezirke und der Berliner Polizei Schwierigkeiten haben, die Amtlichkeit von beschilderten
Feuerwehrzufahrten zu erkennen bzw. anzuerkennen und entsprechend der polizeilichen
Geschäftsanweisung gegen Falschparker vorzugehen? Beispielhaft sei hier auf einen Fall
verwiesen, mit dem sich die BVV Tempelhof-Schöneberg im November 2018 beschäftigte,
nachdem eine amtliche Feuerwehrzufahrt wiederholt zugeparkt und vom Ordnungsamt des Bezirks
wiederholt lediglich mit einem Knöllchen geahndet wurde (siehe hierzu Antwort von
Ordnungsstadträtin Christiane Heiß auf Kleine Anfrage Nr. 0338/XX von Lars Rauchfuß, Fraktion
der SPD).
Zu 4.:
Der Senat erachtet die bisherigen Regelungen als ausreichend. Das Umsetzen von
Fahrzeugen, die auch nicht amtlich gekennzeichnete Rettungswege blockieren, ist
nach der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage im Rahmen einer Einzelfallprüfung
grundsätzlich möglich und gegebenenfalls sogar – losgelöst von der Anbringung
eines amtlichen Schildes Feuerwehrzufahrt – zwingend geboten.
Hinsichtlich der Amtlichkeit der Beschilderung genügt es der Rechtsprechung des
Kammergerichts folgend, dass Zu- oder Durchfahrten für Feuerwehrfahrzeuge durch
Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt“ zu kennzeichnen sind, dass die
Hinweise von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sind und dass die
Hinweisschilder eine bestimmte Mindestgröße haben.
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5. Im Falle einer widerrechtlichen Anbringung von Beschilderungen von amtlichen
Feuerwehrzufahrten. Welche Maßnahmen wären von welcher Behörde zu treffen, wenn ein
entsprechender Verdachtsfall vorliegen sollte?
Zu 5.:
Amtliche Feuerwehrzufahrten können auf Grundlage des Bau- oder Wegerechts
eingerichtet werden.
Im Falle des Bekanntwerdens einer widerrechtlichen Anbringung von
Beschilderungen würden die feststellenden Überwachungskräfte den jeweiligen
Fachbereich Bauaufsicht des örtlich zuständigen Bezirksamts informieren.
In zahlreichen Presseartikeln wurde darüber berichtet, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Falschparker künftig selbst abschleppen dürfen. Darauf beruhende Ankündigungen mussten
wiederholt berichtigt werden.
6. Wie viele Stellen beabsichtigt die BVG in den für dieses Vorhaben relevanten Positionen bis Ende
des Jahres 2020 konkret zu besetzen? Bitte nach Berufsbezeichnung aufgliedern.
Zu 6.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG plant, für dieses Vorhaben 40 Stellen Schleppwagenfahrerinnen oder
-fahrer und 26 Stellen Busspurbetreuerinnen oder -betreuer sowie in der Verwaltung
zwei Sachbearbeiterinnen oder -bearbeiter Busspur, vier Sachbearbeiterinnen oder
-bearbeiter in der Rechtsabteilung, zwei Sachbearbeiterinnen oder -bearbeiter im
Rechnungswesen, drei Verkehrsmeisterinnen oder -meister für die Leitstelle und
zwei Koordinatorinnen oder -koordinatoren für den Schleppservice bis Ende 2020 zu
besetzen.“
7. Welche Anforderungen gibt es an die Bewerber und welchen Stand hat aktuell das
Einstellungsverfahren?
Zu 7.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Busspurbetreuerinnen und -betreuer rekrutieren sich aus dem eigenen
Sicherheitspersonal. Sie absolvieren eine 2-tägige Ausbildung bei der Polizei Berlin.
Die Schleppwagenfahrerinnen und -fahrer müssen eine abgeschlossene Ausbildung
als KFZ-Schlosserin / -schlosser, oder Mechatronikerin / Mechatroniker o.ä.
vorweisen. Es gibt genügend interne und externe Bewerber. Erste Einstellungen
wurden bereits durchgeführt, weitere sind vorbereitet.“
8. Welche Einsatzzeiten haben die mit den Umsetzmaßnahmen betrauten Beschäftigten und wie wird
gewährleistet, dass die Verkehrsbehinderungen zu jeder Tageszeit schnell und zuverlässig
beseitigt werden können?
Zu 8.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Busspurbetreuerinnen und -betreuer und Schleppwagenfahrerinnen und -fahrer
werden zukünftig rund um die Uhr im Einsatz sein und Falschparkende von Flächen
des ÖPNV umsetzen.“
9. Wird es Sicherheitskräfte geben, die das mit den Fahrzeugumsetzungen betraute Personal bei den
Einsätzen begleiten und falls ja, wie viele zusätzliche Neuanstellungen sind hierfür beabsichtigt?
Zu 9.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die bisherigen Beschäftigten in der Busspurbetreuung, die nicht aus dem
Sicherheitsbereich stammen, werden nur im Einzelfall durch Sicherheitskräfte
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unterstützt. Alle neuen Beschäftigten in der Busspurbetreuung rekrutieren sich aus
dem Sicherheitsbereich. Insgesamt wird der Pool der Busspurbetreuung mit 40 Altund
Neubeschäftigten besetzt sein.“
10. Erwartungsgemäß handelt es sich bei den meisten Verkehrsbehinderungen um falsch parkende
PKW. Wie viele eigene Abschleppfahrzeuge stehen der BVG folglich für Kraftfahrzeuge bis 3,5t ab
wann konkret zur Verfügung? Stehen die drei Gebrauchtwagenfahrzeuge ab 1. Januar 2020
bereits zur Verfügung oder kommen diese erst im Februar zum Einsatz?
Zu 10.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG hat fünf Abschleppfahrzeuge mit Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem
Gebrauchtwagenmarkt gekauft. Ein Fahrzeug ist bereits seit Anfang Januar im
Einsatz, die weiteren folgen sukzessive.“
Am 14. Dezember 2019 verkündete die Wirtschaftssenatorin und Vorsitzende des BVG-Aufsichtsrates
Ramona Pop über den Kurznachrichtendienst Twitter: “Das ist kein gelber Wasserwerfer, sondern
einer der neuen Abschleppwagen der @BVG_Kampagne. So werden die Busspuren und Radwege
schnell frei!”
11. Ist die Aussage von Frau Pop zutreffend, dass die BVG auch Falschparker auf Radwegen
abschleppen wird?
Zu 11.:
Die BVG darf Fahrzeuge von Flächen des öffentlichen Personennahverkehrs
umsetzen. Dazu zählen auch Busspuren, die von Radfahrenden genutzt werden
können.
12. Erfolgen die Abschleppeinsätze durch Eigenfeststellungen der BVG-Beschäftigten oder werden die
Einsätze basierend auf Hinweisen Dritter durchgeführt?
Zu 12.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Einsätze der Abschleppfahrzeuge werden vorwiegend durch Feststellung der
Busspurbetreuerinnen und -betreuer durchgeführt. Es gibt aber auch Hinweise von
BVG-Mitarbeitenden (Fahrerinnen und Fahrer, Verkehrsmeisterinnen und -meistern
usw.) und von Bürgern.“
13. Bereits jetzt haben angestellte Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer der BVG die Möglichkeit
falsch parkende Kraftfahrzeuge über ihren Bordcomputer oder per Funk an die Leitstelle zu
melden. Wie bewertet der Berliner Senat diese Möglichkeit angesichts der Einschätzung von
Busfahrenden, wonach derartige Meldungen nur selten veranlasst bzw. von der Leitstelle gar nicht
bearbeitet werden?
14. Gehört es zur gängigen Praxis, dass die BVG Verkehrsbehinderungen an die Berliner Polizei
meldet? Falls ja, bitte für 2019 aktuelle Zahlen zu gemeldeten und Zahlen zu davon
weitergeleiteten Fällen mit Falschparkern auf Busspuren und in Haltestellenbereichen benennen.
Zu 13. und 14.:
Hier teilt die BVG mit:
„9.663 Meldungen über Behinderungen durch Falschparker wurden 2019 vom
Fahrpersonal an die BVG-Leitstelle gemeldet, die dann an die Polizei Berlin
weitergeleitet wurden.“
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Die Polizei Berlin hat 2019 die Umsetzung von insgesamt 6.314 verkehrsbehindernd
auf Busspuren, Straßenbahngleisen und an Haltestellen parkenden Fahrzeugen auf
Grund von Mitteilungen von BVG-Mitarbeitenden veranlasst. In den Fällen, in denen
verkehrsrechtlich ausgebildete Busspurbetreuerinnen oder -betreuer und
Verkehrsmeisterinnen oder -meister der BVG nicht zur eigenständigen Bearbeitung
relevanter Verkehrsbehinderungen zur Verfügung stehen, werden die Sachverhalte
an die polizeiliche Einsatzleitzentrale übermittelt. Von dort werden sie an die jeweils
örtlich zuständigen Ordnungsämter bzw. Polizeiabschnitte weitergeleitet. Eine valide
automatisierte Recherche solcher Vorgänge ist nicht möglich.
15. Wie beurteilt der Senat die Meldung, dass Ordnungskräfte von Polizei und Ordnungsamt die jüngst
angekündigte, ergänzende Unterstützung der BVG zum Anlass genommen hätten, um bei
zugeparkten Busspuren und Haltestellenbereichen nicht gegen Falschparker tätig zu werden und
Bürgerinnen und Bürger stattdessen auf die BVG zu verweisen?
Zu 15.:
Ein solcher Umstand ist dem Senat nicht bekannt. Die Dienstkräfte der Polizei Berlin
und die des Ordnungsamts ahnden verkehrswidriges Verhalten und führen
Umsetzungen gemäß der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage in eigener
Zuständigkeit durch. Seit der Einführung entsprechender Befugnisnormen im
Mobilitätsgesetz haben Mitarbeitende der BVG hierbei eine ergänzende Rolle, um
die Sicherheit und Leichtigkeit des ÖPNV zu verbessern.
16. Wie beurteilt der Senat die Auffassung, dass angesichts der aktuellen BVG-Ressourcenplanung für
Umsetzmaßnahmen, sich Polizei und Ordnungsämter aus ihrem Zuständigkeitsbereich für den
ruhenden Verkehr zunehmend zurückziehen würden? Gibt es diesbezüglich kurz- oder langfristig
entsprechende Planungen?
Zu 16.:
Siehe Antwort zu Frage 15. Solche Planungen gibt es nicht.
Bürgerinnen und Bürgern steht unter der Telefonnummer 030 – 4664 4664 ein Bürgertelefon als
“zentrale Anlaufstelle” der Berliner Polizei zur Verfügung.
17. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass Bürgerinnen und Bürger angesichts von häufigen
Besetztzeichen oder unbeantworteten Anrufen große Schwierigkeiten haben, unter der
Telefonnummer des Bürgertelefons jemanden telefonisch zu erreichen?
Zu 17.:
Das Bürgertelefon steht als Serviceleistung der polizeilichen Einsatzleitzentrale über
zwei Leitungen grundsätzlich an allen Wochentagen 24 Stunden zur Verfügung.
Insbesondere in Phasen hoher Auslastung kann die kurzfristige Erreichbarkeit jedoch
eingeschränkt sein. Ursächlich hierfür ist auch der Umstand, dass Gespräche bis zur
umfänglichen Erledigung eines Bürgerbegehrens nicht selten bis zu 10 Minuten
andauern und der Service in außerordentlichen Belastungsspitzen zur personellen
Unterstützung der 110-Notrufannahme zeitweise eingestellt werden muss.
18. Wie gedenkt die Berliner Polizei die Erreichbarkeit des Bürgertelefons personell wie technisch
künftig zu jeder Zeit sicherzustellen?
Zu 18.:
Im Rahmen der Prioritätensetzung wird stetig geprüft und entschieden, ob und wie
eine Ausweitung der Ressourcen für das Bürgertelefon möglich ist. Für
hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger in Notsituationen steht selbstverständlich zu
jeder Zeit der Notruf der Polizei Berlin zur Verfügung.
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Gemäß ihrer Dienstanweisung sind Polizeibeamte dazu verpflichtet, stets ihre Dienstkarten mit sich zu
führen und diese Bürgerinnen und Bürgern auf Bitten hin auszuhändigen.
19. Ist es zutreffend, dass Polizeibeamte bei Aushändigung einer Dienstkarte den genauen Anlass in
einem Bericht dokumentieren müssen? Falls ja, könnte dies aus Sicht des Senates u.U.
Polizeibeamte veranlassen/bewegen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern anzugeben, keine
Dienstkarte mit sich zu führen?
Zu 19.:
Eine Dokumentationspflicht besteht bei Grundrechtseingriffen durch Dienstkräfte der
Polizei Berlin. Das Aushändigen einer Dienstkarte ist hiervon nicht erfasst.
20. Wäre ein Polizeibeamter auch dann zur Anfertigung eines Berichtes verpflichtet, wenn es ihm nicht
möglich ist, trotz Aufforderung der Bürgerin/des Bürgers seine Dienstkarte auszuhändigen?
Zu 20.:
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 21.:
Nein.
Berlin, den 23. Januar 2020
In Vertretung
Alexander Dzembritzki
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

zu Fuß mobil: Falschparker-Petition „Knolle statt Knöllchen“ führt endlich zu höheren Bußgeldern, aus Fuss eV

Breites Verbändebündnis beendet Online-Petition erfolgreich. Bußgelder
für #Falschparker sollen mit der #StVO-Novelle angehoben werden. Zum
Schutz von Radfahrern und Fußgängern muss jedoch nachgebessert werden.

Mit der Reform der #Straßenverkehrsordnung (StVO), die
am Mittwoch im Verkehrsausschuss beraten wird, sollen die Bußgelder für
Falschparker angehoben werden. Wer auf #Geh- oder #Radwegen parkt, zahlt
künftig 55 statt bislang 20 Euro. Das ist ein Erfolg der im Mai 2019
gestarteten Initiative „#Knolle statt #Knöllchen“. Ein breites Bündnis aus
Verbänden und Organisationen hatte ein Bußgeld von 100 Euro für
Falschparker und einen Punkt in Flensburg gefordert. 33.000
Unterschriften wurden Ende Juni an Bundesverkehrsminister Andreas
Scheuer übergeben. Anfang Juli kündigte dieser an, das Bußgeld auf „bis
zu 100 Euro“ anzuheben. Inzwischen sind mehr als 38.000 Unterschriften
für die Forderung der Verbände nach angemessenen Bußgeldern
zusammengekommen.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Falschparken wird schon viel
zu lange als Kavaliersdelikt behandelt, dabei kann es Radfahrer und
Fußgänger das Leben kosten. Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert.
Mit Tausenden von Unterschriften im Rücken haben wir ein klares Zeichen
gesetzt und bewirkt, dass die Bußgelder endlich deutlich korrigiert
werden. Aber es ist noch Luft nach oben.“

Künftig sollen nur die Falschparker 100 Euro zahlen, die ihr Auto auf
einem Schutzstreifen abstellen und dadurch einen Unfall verursachen.
Kommt es nicht zu einem Unfall, werden für das Parken auf Radwegen bei
Behinderung von Radfahrern 70 Euro fällig. Das Halten in zweiter Reihe
soll in Zukunft mit 80 Euro geahndet werden – wenn dadurch Radfahrer
gefährdet werden. Vom Parken auf Bus- und Tramspuren, Ladestationen,
Carsharing- und Behindertenparkplätzen ist hingegen ebenso wenig die
Rede wie von Feuerwehreinfahrten oder Kreuzungen.

Heinrich Strößenreuther, Geschäftsführer der Initiative Clevere Städte:
„2014 haben wir die Kampagne für höhere Bußgelder angeschoben, um der
Verkehrswende ihre Flächen freizuhalten. Statt 100 Euro sind es 55 Euro
– mehr war mit dieser Regierung nicht drin. Richtige Knollen für
Falschparker stehen noch aus, auch wenn es nie wieder Knöllchen geben wird.“

Ein einheitliches Bußgeld in abschreckender Höhe würde dabei helfen, das
Verkehrschaos in den Städten einzudämmen und die Sicherheit für
Fußgänger und Radfahrer und die Chancen für die Verkehrswende deutlich
zu verbessern, so die Verbände.

Rückenwind erhält das Verbändebündnis aus der breiten Bevölkerung: Wie
eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt, halten zwei Drittel der Befragten
höhere Bußgelder für wirkungsvoll, 64 Prozent finden eine strengere
Punktevergabe sinnvoll.

Roland Stimpel, Vorstand des FUSS e.V.: „Fußgänger und Autofahrer können
sich durch falsch geparkte Autos nicht rechtzeitig sehen, das Überqueren
der Straße wird so gerade für Kinder und ältere Menschen
lebensgefährlich. Besonders rücksichtslos und gefährlich ist das
Falschparken an Zebrastreifen und Ampel-Übergängen. Dass Falschparken
endlich teurer wird ist ein wichtiges Signal. Aber notorische
Falschparker, die gut verdienen, schreckt erst ein Punkt in Flensburg
richtig ab.“

Das Verbändebündnis für eine Anhebung der Bußgelder für Falschparker
besteht aus dem Verkehrsclub Deutschland (VCD), der Initiative Clevere
Städte, dem FUSS e.V., dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin (ABSV), dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), dem
Bundesverband Carsharing (BCS), dem Bundesverband Selbsthilfe
Körperbehinderter (BSK), Changing Cities, dem Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverband (DBSV), der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem
Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie dem Zweirad-Industrie-Verband
(ZIV).

*****
Pressekontakte:
Roland Stimpel,FUSS e.V., Vorstand, roland.stimpel@fuss-ev.de Telefon:
0163 – 1833 508

Straßenverkehr: Diese Brückenbau-Maßnahmen plant der Senat 2020, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/diese-brueckenbau-massnahmen-plant-der-senat-2020

Unsere #Brücken haben Rücken. Wenn eine #Not-OP der Bauleute nicht mehr hilft, wird #abgerissen und erneuert.

Bei der #Elsenbrücke, die Treptow und Friedrichshain verbindet, soll das acht (!) Jahre dauern. Zeit und Geld kostet auch manche vergebliche Ausschreibung.

Im #Heidequartier ist das Design einer Fußgängerbrücke so exklusiv, dass die Bauarbeiten mehrmals ausgeschrieben werden mussten.

Insgesamt 15 Brückenbau-Maßnahmen plant der Verkehrssenat in diesem Jahr.

► Die #Moltkebrücke: Die Balkenbrücke (Baujahr 1909, 580 m²) in Lichterfelde muss abgerissen und ersetzt werden. Seit 2013 dürfen keine schweren Fahrzeuge mehr über die S-Bahn- und Fernbahngleise rollen. Sie ist der einzige Zugang zum S-Bahnhof Botanischer Garten. Fertig: Ende 2021.

► Die #Pyramidenbrücke: Erst muss die Regenentwässerung verlegt werden, dann wird der Ersatz der Stahlbetonbrücke (Baujahr 1940) gebaut. Geplant sind 2×2 Fahrspuren, in der Mitte zwei Tramgleise. Mehrere Leitungsbetreiber nutzen die Brücke zur Querung der …

Radverkehr + zu Fuß mobil: Rad-Grünpfeil: Neues Chaos droht* Verkehrsminister gefährdet Verkehrsdisziplin – und veräppelt seine eigenen Experten, aus Fuss eV

Die Fußgängerlobby #FUSS e.V. warnt vor einer überstürzten
Einführung des #Rad-Grünpfeils. Dieser soll nach dem Plan von
Verkehrsminister Andreas Scheuer Radfahrern erlauben, auch bei Rot an
Kreuzungen nach rechts abzubiegen. Für FUSS e.V. sagt Roland Stimpel:
„Schon der für Kraftfahrzeuge eingeführte Grünpfeil hat sich als
gefährlich und nutzlos erwiesen. Er hat das Tabu durchbrochen, dass bei
Rotlicht grundsätzlich nicht gefahren werden darf. Ein Rad-Grünpfeil
würde die Verkehrsdisziplin weiter senken und vor allem Fußgänger
zusätzlich behindern oder gefährden.“

FUSS e.V. verweist darauf, dass bei der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) derzeit ein Pilotversuch für Rad-Grünpfeile in neun Städten
läuft, der noch nicht beendet und ausgewertet ist. Stimpel: „Der
Minister, der sich neuerdings als Fahrradfreund gibt, veräppelt seine
eigenen Experten. Er lässt sie aufwendig forschen, aber wartet das
Ergebnis nicht ab. Jetzt liegt die Entscheidung beim Bundesrat. Er darf
sie erst fällen, wenn die BASt dazu fundierte Erkenntnisse hat.“

Zum bestehenden #Grünpfeil für Kfz verweist FUSS e.V. darauf, dass laut
einem Forschungsbericht (1) schon heute viele dieser Blechpfeile den
Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen, die in der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwW-StVO) festgelegt
sind. Zudem halten sich nach der genannten Studie drei Viertel der
Autofahrer nicht an die hier geltenden Regeln. Stimpel: „Mit jedem
Grünpfeil droht mehr Chaos. Fußgänger können sich immer weniger darauf
verlassen, dass ihnen niemand in die Quere kommt, wenn sie selbst Grün
haben.“

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FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508 Heute ausnahmsweise Stefan Lieb 0176/80 235 524
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Weitere Informationen von FUSS e.V. zum Grünpfeil: www.gruenpfeil.de

zu Fuß mobil: Senat plant Rad-Schnellweg durchs Brandenburger Tor – FUSS e.V. protestiert, aus Fuss eV

Berlins Verkehrssenat will einen #Radschnellweg durchs
#Brandenburger Tor und über den #Pariser Platz führen, auf dem er rund
30.000 Radfahrer pro Tag erwartet. Das gaben Staatssekretär Ingmar
Streese und Mitarbeiter der senatseigenen Planungsgesellschaft #Infravelo
am Montag bekannt. Die #Fußgängerlobby FUSS e.V. protestierte umgehend:
„Radverkehr im Sekundentakt würde Berlins symbolisch wichtigsten
Stadtraum zerschneiden. Als Ort für entspanntes Flanieren und Genießen,
zum Treffen und Feiern wäre der Platz tot“ – so Vorstand Roland Stimpel.
Er wirft den Planern vor: „Das ist Schnellweg-Technokratie ohne Sinn für
Stadtqualität. Für Durchgangsverkehr zentrale Stadträume zu killen – das
ist der alte Ungeist der autogerechten Stadt. Vom Autoverkehr wurde das
Tor erst 2002 befreit. Jetzt muss es auch frei von schnellem, starkem
Radverkehr bleiben.“

Bekannt wurde die Pläne auf einer Informationsveranstaltung von
Verkehrssenat und Infravelo in der „Stadtwerkstadt“ in der
Karl-Liebknecht-Straße. Der hier vorgestellte Schnellweg ist Teil der
wichtigsten West-Ost-Fahrradroute, die von Spandau bis Marzahn führen
soll. Sie soll vier bis sechs Meter breit sein und dem
Rad-Durchgangsverkehr über längere Strecken dienen. Von Fußgängern
dürfte sie überquert, aber nicht belaufen werden. Am Brandenburger Tor
soll sie nach ersten Senatsvorstellungen nicht als separate Piste
ausgebaut, sondern der Radverkehr frei über den Platz geführt werden.

In Berlin-Mitte untersuchten die Planer bis zu sechs parallele Trassen –
die nördlichste am Hauptbahnhof, die südlichste am Potsdamer Platz. Die
Trasse auf der Straße des 17. Juni, durchs Brandenburger Tor und Unter
den Linden wurde am Montag als „fachlich am besten bewertete Route“
vorgestellt. Sie hat aus Senatssicht zwei Vorteile: Sie führt fast immer
geradeaus, und sie brächte am wenigsten Einschränkungen für den
Autoverkehr. Stimpel meint aber: „Alle fünf Alternativrouten wären
verkraftbar. Diese Straßen haben zusammen 17 Spuren zum Fahren und
Parken. Es täte keinem weh, zwei davon zur Radtrasse umzuwidmen, etwa
auf der Reinhardt- oder Dorotheenstraße, der Behrenstraße oder der
Hannah-Ahrendt- und Französischen Straße.“

Im Tiergarten sind zwei Alternativen in der engsten Wahl: Die
Schnelltrasse wird entweder auf der Straße des 17. Juni geführt oder
über Parkwege südlich davon, auf denen dann das Gehen verboten wäre.
Dazu FUSS e.V. : „Tiergarten-Spaziergänger für Schnellverkehr zu
vertreiben – das gab es zuletzt beim Bau der Entlastungsstraße im Jahr
1961. Es ist schwer zu fassen, dass die Enkel der damaligen Planer das
jetzt überhaupt nur erwägen.“

Auf der Veranstaltung am Montag wurden die Pläne lebhaft diskutiert;
auch Radfahrer äußerten Vorbehalte, über den stark begangenen Platz zu
fahren. Andere merkten an, dass für Veranstaltungen am Tor Berlins
wichtigste Radroute immer wieder unterbrochen würde. Am Ende räumte
Staatssekretär Ingmar Streese ein: „Der Pariser Platz hat gewisse
Nachteile für die Radschnellverbindung.“

zu Fuß mobil: Berlin entfernt gefährliche Grünpfeile, aus Fuss e.V.

Die #Verkehrslenkung Berlin entfernt acht #Blech-Grünpfeile
an #Ampelkreuzungen, die bisher Fahrzeugen das #Rechtsabbiegen bei Rot
gestatteten. Das teilte Verkehrs-Staatssekretär Ingmar Streese der
#Fußgängerlobby FUSS e.V. mit. Der Verein hatte die Behörde darauf
hingewiesen, dass die Pfeile an diesen Kreuzungen #vorschriftwidrig und
#verkehrsgefährdend eingesetzt sind.

Alle acht Pfeile verstoßen gegen Regeln in der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung. Bei den meisten Kreuzungen ist für abbiegende
Fahrer die Sicht nach links verdeckt. Teils hängen sie an Straßen mit
zwei Rechtsabbiege-Spuren, was ebenfalls unzulässig ist. Den
Negativ-Rekord hält ein Grünpfeil am Stralauer Platz vor dem Ostbahnhof:
Hier sind gleich drei Bedingungen erfüllt, die einen solchen Pfeil
verbieten: Die schlechte Sicht, die zwei Abbiegespuren und
konfliktträchtiger Gegenverkehr.

Staatssekretär Streese strebt mit dem Abschrauben auch die „Reduzierung
der Komplexität von Verkehrssituationen“ an. Die Kreuzungen seien „unter
Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsströme und Notwendigkeiten neu
bewertet“ worden. FUSS e.V. begrüßt Streeses Ankündigung. „Die Pfeile
bringen Gefahren für Fußgänger und sie untergraben die Verkehrsmoral,
weil sie das Tabu brechen, dass man bei Rot grundsätzlich warten muss“,
sagt Vorstand Roland Stimpel. „Eine Studie der TU Dresden und der
Versicherer hat gezeigt, dass drei Viertel der Autofahrer bei solchen
Pfeilen gegen ihre Pflicht verstoßen, kurz anzuhalten und sich zu
vergewissern, dass keine Fußgänger bei Grün über die Ampel wollen.“ FUSS
e.V. hofft jetzt, dass dies der Anfang vom Ende der Blech-Grünpfeile in
Berlin ist. Sie hingen 2018 noch an 34 Kreuzungen.

FUSS e.V. fordert nach dem Misserfolg des Blech-Grünpfeils auch, den
geplanten Sonderpfeil für Radfahrer nicht zuzulassen. Er hängt derzeit
in einem Test an fünf Kreuzungen, die größte davon ist die von
Schönhauser Allee und Torstraße in Mitte. Die Erfahrung von FUSS e.V.:
„Hier stauen sich auf dem schmalen Radweg oft die Räder vor der Ampel.
Offenbar vom Grünpfeil ermuntert nehmen rechts abbiegende Radfahrende
den ebenfalls schmalen Gehweg neben der Fahrrad-Kolonne. Das zeigt: Auch
der Rad-Pfeil schafft gefährliche Situationen.“

Die jetzt zum Abschrauben vorgesehenen Grünpfeile hängen an folgenden
Berliner Kreuzungen:
Otto-Suhr-Allee / Cauerstr. – Leibnizstr. (Charlottenburg)
Otto-Suhr-Allee / Eosanderstr. – Wilmersdorfer Str. (Charlottenburg)
Schlüterstr. / Mommsenstr. (Charlottenburg)
Mühlenstr. – Stralauer Pl. / Str. der Pariser Kommune (Friedrichshain)
Urbanstr. / Blücherstr.  (Kreuzberg)
Schnellerstr. / Fennstr. (Schöneweide)
Michael-Brückner-Straße/Sterndamm (Schöneweide)
Spreeweg / John-Foster-Dulles-Allee  (Tiergarten)

*****

FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508

Bahnhöfe: Neue Fußgängerbrücke an der Warschauer Straße eröffnet aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.871747.php

Pressemitteilung vom 03.12.2019
Einfaches #Umsteigen an der U- und S-Bahn-Haltestelle #Warschauer Straße
Am Mittwoch, den 04.12.2019, wird um 12:00 Uhr die #Fußgängerbrücke am U- und #S-Bahnhof Warschauer Straße eröffnet. Damit wird das Umsteigen für Fahrgäste erheblich einfacher.

Die neue Brücke verläuft vom Gebäude des #U-Bahnhofs Warschauer Straße parallel zur Straße und über die Bahnanlagen zum neuen Gebäude des S-Bahnhofs. Damit wird zum einen die Warschauer Brücke vom stetig zunehmenden Umsteigeverkehr entlastet, zum anderen wird das Gelände des ehemaligen #Ostgüterbahnhofs fußläufig erschlossen. Die Brücke hat eine Gesamtlänge von rund 103 Metern und eine Breite von 3,40 Metern.

Der Bau der neuen Brücke erfolgte in drei Bauabschnitten. Zwischenzeitlich wurde eine #Treppenanlage mit Aufzug und provisorischem Anschluss zur Warschauer Brücke eingerichtet, da vorab noch Bauarbeiten am Gebäude des S-Bahnhofs abgeschlossen werden mussten. Diese Provisorien werden bis Ende Januar 2020 zurückgebaut.

Die Baukosten liegen bei rund 1,5 Millionen Euro und werden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur (GRW) gefördert.

zu Fuß mobil: Wie geht es weiter mit der Sanierung der Löwenbrücke im Großen Tiergarten?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Für wann ist eine Sanierung der #Löwenbrücke im #Großen Tiergarten geplant?
Frage 2:
Welche Schäden liegen bei der Löwenbrücke im Detail vor und welche sollen im Rahmen der #Sanierung
beseitigt werden?
Frage 3:
Sind seit #Schließung der #Brücke im Jahre 2008 bis heute weitere Schäden aufgetreten bzw. entstanden?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Brücke wurde aufgrund von erheblichen Schäden ( #Faulstellen am #Holzbohlenbelag,
an den Längs- und Querträgern sowie am #Holzgeländer) im Jahr 2008 gesperrt und in
2014 mit Ausnahme der Löwenfiguren, der Widerlager und der #Tragseilverankerung
#zurückgebaut.
Es ist vorgesehen, einen #Ersatzneubau unter Berücksichtigung der Anforderungen des
#Denkmalschutzes sowie der aktuell gültigen Vorschriften bezüglich der Standsicherheit
und Verkehrssicherheit ab dem Jahr 2022 durchzuführen.
Frage 4:
Wieso befinden sich derzeit nur noch drei der historischen #Brückenfiguren in Löwenform am Standort?
Antwort zu 4:
Zur Bearbeitung der erforderlichen Planungsphasen, insbesondere zur
Machbarkeitsuntersuchung, mussten u.a. die Löwenfiguren von innen und außen
gescannt und zusätzlich metallurgisch untersucht werden. Diese Bestandsanalyse konnte
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in Kooperation mit der TU-Berlin durchgeführt werden. Dazu musste eine Löwenfigur
demontiert und in die Behrenshalle der TU-Berlin verbracht werden.
Frage 5:
Mit welchen Kosten wird für die Sanierung kalkuliert? Wo und in welcher Höhe sind für die Sanierung der
Brücke Mittel eingestellt? Ist davon auszugehen, dass diese Mittel ausreichen werden?
Frage 6:
Welche Planungen liegen für die Sanierung im Detail vor? (Bitte auch nach Verwendung der Mittel
aufschlüsseln).
Antwort zu 5 und zu 6:
Der Neubau der Löwenbrücke ist mit einem Ansatz von 700.000 EURO in der
Investitionsplanung des Landes Berlin berücksichtigt. Über die Kostenentwicklung kann –
auch aufgrund der derzeitigen Wirtschafts-/Auftragslage – keine belastbare Aussage
getroffen werden.
Für den Ersatzneubau der Löwenbrücke liegen Unterlagen der Entwurfsplanung vor.
Frage 7:
Wie lange werden die Baumaßnahmen zur Sanierung der Brücke voraussichtlich in Anspruch nehmen?
(Bitte Planungen auch nach Jahren aufschlüsseln).
Antwort zu 7:
Nach derzeitiger Projektplanung ist mit einer Bauzeit von 12 bis 14 Monaten zu rechnen.
Frage 8:
Wieso konnten die Schäden an der Löwenbrücke bislang nicht behoben werden? Was hat zu den bisherigen
Verzögerungen geführt?
Antwort zu 8:
Aufgrund der vorhandenen Personalkapazitäten in der zuständigen Tiefbauabteilung und
des herrschenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsrückstaus mussten Prioritäten
gesetzt werden, so dass der Ersatzneubau der Löwenbrücke verschoben werden musste.
Frage 9:
Ist davon auszugehen, dass es zu keiner weiteren Verzögerung mehr kommt? Falls nein, warum nicht? Bitte
erläutern.
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Frage 10:
Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um weitere Verzögerungen der Sanierung möglichst zu verhindern?
Frage 11:
Ist damit zu rechnen, dass bei einer weiteren Verzögerung der Sanierung weitere Schäden entstehen
werden? Falls ja, welche?
Antwort zu 9, 10 und 11:
Aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten sowie der Herausforderung, die Belange
des Denkmalschutzes und der Verkehrssicherheit sowie der Standsicherheit
einvernehmlich zu klären, kann es zu weiteren Verzögerungen kommen. Da der Überbau
der Brücke im Jahr 2014 vollständig zurückgebaut wurde, sind keine weiteren Schäden
möglich.
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die Bedeutung der Löwenbrücke als kulturhistorisches Denkmal im Großen
Tiergarten?
Antwort zu 12:
Die historische Bedeutung der ca. 17 m langen und rund 2 m breiten Fußgängerbrücke,
die 1838 nach einem Entwurf des Hofarchitekten Ludwig Ferdinand Hesse im Berliner
Tiergarten erbaut wurde, ist bekannt. Die Löwenbrücke ist Berlins erste und bis heute
auch einzige Hängebrücke.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + zu Fuß mobil: Die Schneckenbrücke zeigt, wie schlecht dieser Senat arbeitet, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/die-schneckenbruecke-zeigt-wie-schlecht-dieser-senat-arbeitet

Eine kleine aber wichtige #Verbindung in #Reinickendorf ist #baufällig und wird nicht saniert. Ständig ist von Haushaltsüberschüssen die Rede, aber die elementaren Aufgaben in dieser Stadt bleiben liegen, kritisiert Gunnar Schupelius.

Sie steht wie ein Mahnmal des Versagens in Reinickendorf, die #Schneckenbrücke von #Borsigwalde. Sie verfällt, und der Senat schiebt die Sanierung dennoch immer wieder auf.

Es handelt sich um eine #Fußgängerbrücke, Baujahr 1983, die von der Siedlung Borsigwalde über die Autobahn und die S-Bahngleise zur Berliner Straße führt.

Anwohner, die den U-Bahnhof Borsigwerke, das Bürgeramt, die Polizei oder die Borsighallen erreichen wollen, können nur diese Brücke nehmen, denn die #Ernststraße, auf der sie steht, wird von Autobahn und S-Bahn …