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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann, da es sich bei dem #On-Demand-Service
#BerlKönig um ein eigenwirtschaftliches Angebot der Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
handelt. Er ist dennoch bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die BVG um Stellungnahme gebeten. Die BVG hat Ihre Stellungnahme in
eigener Verantwortung erstellt und übermittelt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Vorab:
Aus dem Amtsblatt 68. Jahrgang Nr. 34 Ausgegeben zu Berlin am 24. August 2018, Seite 4661 finden sich
folgende Informationen zum #Fahrpreis des BerlKönig:
1) Fahrpreis
Der Fahrpreis für die Nutzung des BerlKönig setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen und
wird gegenüber dem Kunden bei der Buchung angegeben:
Kilometerpreis
Je Kilometer (gemäß vorab berechneter, zeitoptimierter Route) ist ein Preis von 1,50 Euro zu zahlen.
Auch bei Strecken unter drei km ist ein Mindestpreis von 4 Euro zu zahlen.
Zuschlag für Stoßzeiten
In Stoßzeiten ist ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf den gesamten Fahrpreis zu zahlen. Stoßzeiten sind
Montag bis Freitag von 7 bis 9 Uhr.
Preis für Mitfahrer
Bucht ein Fahrgast gleichzeitig eine Fahrt für mehrere Personen, erhält jeder Mitfahrer innerhalb der
Buchung einen Rabatt von 50 % auf den Fahrpreis.
2
Sowie:
3) Abweichende Beförderungsbedingungen
Für den On-Demand-Service BerlKönig gelten die Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs, Teil A.
Abweichend davon gilt Folgendes:
Der Fahrpreis ist für jeden gebuchten Sitzplatz zu bezahlen.
Frage 1:
Was ist die Neuerung und der Vorteil des Berlkönig für die Berliner Bevölkerung, wenn der Fahrpreis für eine
Person exakt dem eines Berliner Taxis entspricht, bzw. im Grundtarif aktuell sogar 0,10 Euro über dem eines
Berliner Taxis liegt?
Frage 3:
Was ist die Neuerung und der Vorteil des Berlkönig für die Berliner Bevölkerung, wenn bei mehreren
Fahrgästen, aber der Buchung von jeweils nur einem Platz, jeder Fahrgast den vollen Preis zu zahlen hat,
den er auch zahlen müsste, wenn er allein bzw. mit einem regulären #Taxi fahren würde?
Frage 4:
Bei jeweiliger Vollauslastung von vier bzw acht Sitzplätzen (lt. Presseangaben, Berliner Morgenpost vom
20.12.2017) und unterstellt, dass jeder Kunde einzeln gebucht hat, kostet letztendlich die Fahrt mit dem
Berlkönig gesamt vier bis achtmal so viel, wie mit einem regulären Taxi bei gleicher Auslastung und in den
sog. Stoßzeiten sogar noch 25% mehr. Aus welchem Grund sollten die Berlinerinnen und Berliner unter
diesen Bedingungen den Berlkönig nutzen?
Frage 5:
Auch wenn gleichzeitig eine Fahrt für mehrere Personen gebucht wird und jeder Mitfahrer 50% Rabatt auf
den Fahrpreis erhält, ist die Fahrt insgesamt um einiges teurer, als mit einem regulären Taxi. Aus welchem
Grund sollten die Berlinerinnen und Berliner unter diesen Bedingungen den Berlkönig nutzen?
Frage 6:
Was ist der Hintergrund dieser merkwürdigen Preisstruktur?
Frage 7:
Wie, glaubt der Senat, unter diesen Bedingungen die Berlinerinnen und Berliner vom Berlkönig überzeugen
zu können?
Frage 8:
In der DS 18/12154 mit dem Titel: Geschäftsmodell Ride-Sharing, teilt der Senat auf die Frage, ob auch die
BVG künftig Ride-Sharing anbieten wird, mit: “Als Anbieter von Leistungen im ÖPNV (Öffentlicher
Personennahverkehr) verfolge die BVG das Ziel, durch eine Bündelung von Verkehren und eine enge
Anbindung an den ÖPNV die Anzahl privater Autofahrten im innerstädtischen Bereich zu verringern.“. Wie
glaubt die BVG mit dem BerlKönig und der o.g. Preisstruktur dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 1 sowie zu 3 bis zu 8:
Die BVG hat die Tarifstruktur für das neue Angebot wie folgt erläutert:
3
Preisvergleich BerlKönig zu Taxi mit 1 bzw. 2 Personen
Länge der Fahrt BerlKönig
1 Person
BerlKönig
2 Personen
Taxi *
1-4 Personen
1 km 4,00 € 6,00 € 5,90 €
2 km 4,00 € 6,00 € 7,90 €
3 km 4,50 € 6,75 € 9,90 €
4 km 6,00 € 9,00 € 11,90 €
5 km 7,50 € 11,25 € 13,90 €
6 km 9,00 € 13,50 € 15,90 €
7 km 10,50 € 15,75 € 17,90 €
8 km 12,00 € 18,00 € 19,40 €
*bei Fahrten mit dem Taxi können weitere Zuschläge anfallen (1,50 € für Kartenzahlung,
1 € für Sperrgepäck, Extrakosten für Stau/Wartezeiten.) / Der Kurzstreckenpreis von 5 €
gilt nur für herbei gewunkene Taxis)
Wie in der Tabelle ersichtlich, bietet der BerlKönig insbesondere Gruppen von ein bis zwei
Personen die Möglichkeit, kostengünstiger zu fahren als mit dem Taxi. Für die Nutzerin
oder den Nutzer bedeutet die Tarifstruktur folglich eine Ersparnis. Der BerlKönig erreicht
es darüber hinaus durch seine Algorithmen und die App, diese Person bzw. die
gemeinsam buchende Gruppe mit anderen Personen bzw. anderen gemeinsam
buchenden Gruppen, die sich untereinander nicht kennen, in Echtzeit für gemeinsame
Fahrten zu bündeln. Damit eröffnet das Angebot die Chance, die Anzahl privater
Autofahrten im innerstädtischen Bereich zu verringern.
Frage 2:
Womit wird ein Preiszuschlag um weitere 25% in den Stoßzeiten von Montag bis Freitag 7 bis 9 Uhr
gerechtfertigt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt dazu mit:
„Ein Zuschlag in Stoßzeiten bedeutet generell ein günstigeres Angebot in
Schwachlastzeiten. Hierdurch kann auch in letzteren eine höhere Auslastung und
Bündelung erreicht und somit Verkehr reduziert werden.“
Berlin, den 16.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz