Nach dem Beschluss des Aufsichtsrates des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) vom September 2022 #steigen die #Fahrpreise in Berlin und Brandenburg ab 1. April 2023, erstmals nach zwei Jahren, um durchschnittlich 5,62 Prozent. Die Preise für #Abokunden erhöhen sich unterdurchschnittlich. Grund für die Anpassungen sind insbesondere die stark gestiegenen Kraftstoff- und #Energiekosten der Verkehrsunternehmen.
Frage 1: Welche Erfahrungen hat der Senat bisher mit #E-Ticket-Verfahren und elektronischen #Abo-Karten bei der BVG gemacht und welche Schlüsse wurden daraus für aktuelle Projekte gezogen? Antwort zu 1: Der größte Teil der #Abokunden im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sowie alle Abokunden der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind mit Fahrtberechtigungen auf #Chipkarten, der sogenannten #VBB-fahrCard, ausgestattet. Wie in anderen Städten auch bereitet die Umsetzung der definierten Prüf- und Kontrollabläufe teilweise noch Probleme. Frage 2: Welchen aktuellen Stand haben Überlegungen des Senats, die flächendeckende Einführung einer elektronischen BVG-Card voranzutreiben, die ein für Bürgerinnen und Bürger ein unkompliziertes Checkin/ Check -out-Verfahren einschließlich Bestpreisregelung im Berliner ÖPNV ermöglicht? Antwort zu 2: Berlin ist nicht, wie etwa andere Großstädte in Europa, mit geschlossenen Systemen (Schranken zur Kontrolle) ausgerüstet. Aus diesem Grunde sind die Möglichkeiten der Umsetzung nicht ohne Weiteres möglich. Der VBB beteiligt sich an den Untersuchungen zum Einsatz von Be-In-/Be-Out-Systemen und verfolgt die Entwicklung von Feldversuchen (z.B. im Rhein-Main-Verkehrsverbund, RMV). Im Projekt zur VBB-fahrCard sind die Möglichkeiten für die weitere Entwicklung zum Check-In-/Check-Out- bzw. Be-In-/Be-Out- System implementiert. Beim Check-in/Check-out-Verfahren wird zum Feststellen der Gültigkeit des Fahrausweises die Chipkarte an das Prüfgerät gehalten (kontaktbehaftetes Verfahren). Beim Be-in/Be-out-Verfahren erfolgt die Fahrausweisprüfung per Datenübertragung über Funk. Der Fahrgast wird automatisch beim Betreten bzw. Verlassen des Fahrzeuges bzw. Bahnhofes erfasst. 2 Mit dem System Touch&Travel der Deutschen Bahn (DB) existierte bereits ein Check-In- /Check-Out-System mit Bestpreisermittlung. Es wurde jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht fortgeführt. Eine BVG-Card mit diesem Namen ist nicht geplant. Frage 3: Welcher Nutzerinnen- und Nutzerkreis soll nach Ansicht des Senats von einem E-Ticket-Verfahren profitieren? Wie ist die schrittweise Ausfächerung auf den gesamten Nutzerinnen- und Nutzerkreises des BVG vorgesehen? Antwort zu 3: Der Kreis der Nutzerinnen und Nutzer soll langfristig auf alle Kundinnen und Kunden ausgeweitet werden. Im Zeitkartentarif (Tarifprodukt Abonnement) sind bereits der größte Teil der Nutzerinnen und Nutzer mit einer VBB-fahrCard ausgestattet. Es wird derzeitig eine Ausweitung auch auf Monatskarten untersucht. Im Bartarif (Tarif für Gelegenheitskunden) werden die Nutzerinnen und Nutzer, die einen elektronischen Vertrieb wünschen, insbesondere auf das Handyticket gelenkt. Auch für den Kundenkreis, die Monats- und 7-Tage-Karten nutzen, stehen die Handyticketsysteme bereits zur Verfügung. Zudem werden in Berlin vermehrt Online- Tickets ausgegeben (insbesondere für touristische Tarifprodukte, Kombitickets, aber auch Tageskarten) Frage 4: Wird der Senat sicherstellen, dass mit einem E-Ticket-Verfahren im BVG auch verbundübergreifende Fahrten durchgeführt werden können? Wie wird der Senat dieses sicherstellen? Antwort zu 4: Der Senat setzt sich im Vertriebsbereich stets für verbundweite Lösungen ein. Frage 5: Wie steht der Senat zu der Möglichkeit, dass die BVG anonyme E-Tickets oder elektronische (Abo)Karten nach Vorbild der Niederlande („ov–chipkaart“ oder Dänemark („Rejsekort“) anbietet? Antwort zu 5: In Dänemark und den Niederlanden wird hier eine andere Philosophie verfolgt, die von den deutschen Normen und Standards abweicht. Insofern können diese Formate nicht im VBB-Gebiet angewandt werden. Für das VBBGebiet werden jedoch Möglichkeiten mit anonymen Lösungen weiter untersucht. Berlin, den 28.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz