Die #Avus ist im #Bundesverkehrswegeplan 2030 gelistet. Für 126,5 Millionen Euro wird ein sieben Kilometer langer Abschnitt ausgebaut.
Dem Ausbau der ehemaligen #Rennstrecke Avus (#A115) steht nichts mehr im Weg. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) des Bundesverkehrsministerium aufgeführt, der am Mittwoch beschlossen wurde. Für 127 Millionen Euro soll der 7,3 Kilometer lange Abschnitt zwischen Hüttenweg und Zehlendorfer Kreuz von vier auf #sechs#Spuren ausgebaut werden. Der Verkehrswegeplan setzt den Rahmen für die Vorhaben des Bundes bei den Fernstrecken bis 2030. Insgesamt geht es um mehr als 1000 Projekte.
Die A115 ist der Zubringer Richtung Südwesten, sie verbindet die Berliner Innenstadt vom Dreieck Funkturm in Charlottenburg mit dem Berliner Autobahn-Ring (A10). Bis auf den Abschnitt in Grunewald stehen Autofahrern hier bereits überall sechs Spuren zur Verfügung. "Der Lückenschluss macht absolut Sinn", sagt Jörg Becker vom ADAC Berlin-Brandenburg. Besonders bei Veranstaltungen der Berliner Messe oder verlängerten Wochenenden würde sich der Verkehr auf der Avus regelmäßig stauen. Wann mit dem Bau begonnen wird, ist unklar, ebenso die zu erwartenden Verkehrsbehinderungen. Der BVWP ermöglicht dem Land Berlin aber, mit den Planungen zu beginnen.
Beim Berliner Senat haben andere Projekte wie die A100 Priorität
Zur #vorfristigen#Freigabe der #Monumentenbrücke sagt Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt: "Mit der Verkehrsfreigabe steht neben Parkspur und Fahrspuren für den Individualverkehr auch ein Radverkehrs-Schutzstreifen je Richtung zur Verfügung. Damit kann der Radverkehr über die Monumentenbrücke zukünftig die Bahnanlagen angemessen überqueren. Auch der im Frühjahr 2016 fertiggestellte und beidseitig der Bahnanlagen verlaufende „Fernradweg Berlin–Leipzig“ kann nun gut genutzt werden."
Für die Fahrbahninstandsetzung auf der Monumentenbrücke, die in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden sollte, war eine Bauzeit von 4 Monaten mit einem Baubeginn am 30.05.2016 vorgesehen. Aufgrund der Vollsperrung, der optimalen Witterung und einer guten Baustellenorganisation durch das beauftragte Tiefbauunternehmen konnten die Bauleistungen vorfristig zum Ende des Monats Juli und innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens in Höhe von rd. 265.000 € abgeschlossen werden. Bis zum 5. August 2016 werden durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg noch Fahrbahnmarkierungen aufgebracht und an der Einmündung der Bautzener- in die Monumentenstraße die noch fehlende Mittelinsel als Aufstellhilfe für den linksabbiegenden Radverkehr errichtet. Für die noch fehlende Lichtsignalanlage an dieser Stelle wird gegenwärtig die Finanzierung geklärt.
Bilder:
Fahrbahninstandsetzung auf der Monumentenbrücke
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Vom 1. August 2016 bis voraussichtlich zum 10. August 2016 wird die #Behelfsbrücke der #Stubenrauchbrücke (nördliche Brücke) #gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit über die alte Stubenrauchbrücke (südliche Brücke) geführt. Für den Verkehr steht während dieser Zeit pro Fahrtrichtung nur je ein Fahrstreifen zur Verfügung.
Bei guter Witterung können die Arbeiten innerhalb von 5 Werktagen abgeschlossen werden.. Bei schlechten Witterungsverhältnissen, die eine Verarbeitung von kunststoffhaltigen Baumaterialien nicht zulassen, wird jedoch eine maximale Sperrzeit von insgesamt 10 Tagen notwendig sein. In jedem Fall wird die Sperrung umgehend nach Abschluss der Bauarbeiten aufgehoben.
Die Fahrbahnteile der Behelfsbrücke bestehen überwiegend aus Stahlblechen, die mit einem rutschhemmenden dünnen Straßenbelag zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit versehen sind. Bereits vor 2 Jahren wurde auf einer Fahrbahnfläche von ca. 500 m² dieser Belag instand gesetzt. Nun erfolgt die Instandsetzung einer weiterer Teilflächen von insgesamt rd. 100 m². Da bei einer Teilsperrung kein ausreichender Sicherheitsraum für die Arbeiter zur Verfügung steht, muss eine Vollsperrung der Behelfsbrücke erfolgen. Die historische Stubenrauchbrücke wird in dieser Zeit den Straßenverkehr in beiden Richtungen aufnehmen. Der Fußgängerverkehr ist nicht beeinträchtigt.
Die Stubenrauchbrücke in Bezirk Treptow-Köpenick ist eine wichtige Straßenverbindung über die Spree in Berlin-Schöneweide. Nicht nur wegen der erfolgten Instandsetzung der im Jahr 1908 fertiggestellten und heute denkmalgeschützten Stahlbogenbrücke wurde parallel dazu eine Behelfsbrücke errichtet. Bis zur Verkehrsfreigabe der sich im Bau befindlichen Süd-Ost-Verbindung zwischen der Rummelsburger Straße und der Köpenicker Landstraße einschließlich der neuen Spreebrücke (Minna-Todenhagen-Brücke) muss diese Behelfsbrücke den Verkehrsfluss in westlicher Fahrtrichtung gewährleisten.
Bilder:
Teilsperrung der Stubenrauchbrücke – Verkehrsführung
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Jetzt wird wirklich gebaut: Nach mehrwöchiger Pause hat die Bahn AG mit Arbeiten am #S-Bahnhof #Friedrichshagen begonnen. Bis Ende November werden zwischen Hirschgarten und Erkner #Fernbahngleise und #Brücken erneuert. Züge sollen dort künftig 160 statt wie bisher 120 Kilometer pro Stunde fahren.
Neue, vier bis fünf Meter hohe #Lärmschutzwände sollen die Belastungen für Anwohner mildern. Zugleich erhält der S-Bahnhof einen neuen Zugang. Für die nötige Baufreiheit wurde die knapp 50 Meter lange #Unterführung zwischen Bölschestraße und Dahlwitzer Landstraße #gesperrt.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Nach welchen Kriterien, in welchen Katego-rien und auf welcher rechtlichen Grundlage werden #Haupt- und #Nebenstraßen im über- und im untergeordne-ten #Straßennetz Berlins #definiert?
Antwort zu 1: Das Berliner Straßennetz wird auf Basis der „Richtlinie für Netzgestaltung“ (RIN 2008) der For-schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) klassifiziert und in Verbindungsfunktionsstufen eingeteilt.
Das übergeordnete Straßennetz (auch als “#StEP-Netz“ bezeichnet) wird in Verbindung mit dem Stadtentwick-lungsplan Verkehr (StEP Verkehr) veröffentlicht und umfasst jetzt die Verbindungsfunktionsstufen 0 bis IV. Im Folgenden werden die Verbindungsfunktionsstufen des übergeordneten Straßennetzes erläutertet:
Verbindungs-funktionsstufe Bezeichnung Einstufungskriterien
0
kontinentale Straßenverbindung
Verbindung zwischen Metropolregionen
I
großräumige Straßenverbindung
Verbindung zwischen Oberzentren in der Region und den Zentrenbereichen historische Mitte und City West
II
übergeordnete Straßenverbindung
Verbindung von bezirklichen Hauptzentren und be-sonderen Mittelzentren, Anbindung dieser Zentren an die Straßen der Verbindungsstufe I, Anbindung von Verknüpfungspunkten des großräumigen Verkehrs-systems (Flughäfen, Fernbahnhöfe, Häfen)
III
örtliche Straßenverbindung
Verbindung von sonstigen Mittelzentren und Unter-zentren bzw. Ortsteilen mit den Haupt- und besonde-ren Mittelzentren, Verbindung zwischen den sonsti-gen Mittel- und Unterzentren bzw. Ortsteilen, Anbin-dung von Verknüpfungspunkten des regionalen Ver-kehrssystems (Regionalbahnhöfe, P+R-Anlagen)
IV
Ergänzungsstraßen (Straßen von besonderer Bedeutung)
Anbindung und Erschließung von Wohn- und Ge-werbegebieten sowie von Industriegebieten, Auf-nahme des straßengebundenen ÖPNV (Straßenbahn, Bus)
Die konkrete Einstufung der jeweiligen Straße ist für das übergeordnete Straßennetz von Berlin veröffentlicht unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/index.shtml bzw. als Karte für den Bestand unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/Uebergeordnetes_Strassennetz_Bestand_2015_h.pdf zu sehen.
Auf dieser Webseite findet sich auch der Link zum FIS-Broker, der ebenfalls den Bestand enthält und in einem die Orientierung erleichternden Modus darstellt.
Unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/aenderungen.shtml werden Änderungen in den Einstufungen ausgewiesen.
Alle Straßen, die nicht zum übergeordneten Straßen-netz von Berlin gehören, sind Straßen des sogenannten Nebenstraßennetzes bzw. untergeordneten Straßennetzes.
Frage 2: Auf wie viele Kilometer addieren sich die Straßen des übergeordneten und des untergeordneten Straßennetzes in Berlin, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien?
Antwort zu 2: Für das übergeordnete Straßennetz von Berlin liegen folgende Daten vor:
Verbindungsfunktionsstufe Länge – Bestand 2015 [km]
0
5,3
I
156,2
II
625,4
III
441,0
IV
307,8
Summe
1535,7
Die Straßenlängen sind gerundete Werte.
Das gesamte Berliner Straßennetz weist eine Gesamt-länge in 2015 von rd. 5.354 km auf.
Frage 3: An welcher Stelle sind die Einordnungen der einzelnen Berliner Straßen in die jeweiligen, unter Frage 1 genannten Kategorien öffentlich einzusehen? (Bitte um eine Einzelauflistung im Anhang, falls nicht öffentlich einsehbar.)
Antwort zu 3: Siehe Antwort zu 1.
Frage 4: Wie viele Kilometer im übergeordneten Stra-ßennetz, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien, verfügen über #Radverkehrsanlagen?
Antwort zu 4: Statistische Angaben über die Länge der Radverkehrsanlagen werden nur von der Verkehrslen-kung Berlin für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Stra-ßen erhoben: Danach verfügen nach dem Stand vom März 2016 1.033 km über bauliche oder im Seitenraum mar-kierte Radwege, 90 km über Radfahrstreifen, 180 km über Schutzstreifen für den Radverkehr, 111 km über gemein-same Geh- und Radwege und 104 km über für den Rad-verkehr freigegebene Gehwege. Zusammen mit 151 km Radverkehrsführungen in Knotenpunktsbereichen (in der Regel Radfahrerfurten) ergibt dies eine Gesamtlänge von 1.669 km Radverkehrsanlagen an Straßen in der Zustän-digkeit der Verkehrslenkung Berlin.
Bei den Straßen in der Zuständigkeit der Verkehrslen-kung Berlin handelt es sich in der Regel um Straßen der Verbindungsfunktionsstufen 0-IV. Eine Zuordnung der Daten für die Radverkehrsanlagen zu den einzelnen Ver-bindungsfunktionsstufen wird bei der Erhebung der Län-genangaben jedoch nicht vorgenommen und kann daher nicht angegeben werden.
Frage 5: Für wie viele Kilometer im übergeordneten Straßennetz, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien, befinden sich aktuell Radver-kehrsanlagen in Bau oder in Planung?
Antwort zu 5: Siehe Antwort zu 6.
Frage 6: Für welche Straßen im übergeordneten Stra-ßennetz, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien, befinden sich aktuell Radverkehrs-anlagen in Bau oder in Planung?
Antwort zu 6: Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen können von den bezirklichen Straßen- und Grünflächen-ämtern sowohl im Rahmen des allgemeinen Straßenbaus als auch im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt im Rahmen des Radverkehrsinfra-strukturprogramms geplant und errichtet werden. Da der Senat von den durch die Bezirksämter in eigener Regie durchgeführten Vorhaben meist keine Kenntnis hat und nicht über Detailinformationen zu diesen Vorhaben ver-fügt, beschränkt sich die folgende Auflistung auf die letzteren, von den bezirklichen Straßen- und Grünflä-chenämtern im Auftrag des Senats durchgeführten Vorha-ben des Radverkehrsinfrastrukturprogramms. Da bei noch in der Planung befindlichen Maßnahmen die genaue Län-ge der letztendlich hergestellten Radverkehrsanlagen noch nicht feststeht, sind insbesondere diese Längenangaben vorläufiger Natur und auf der Basis von Abschätzungen ermittelt worden:
Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr
Kapitel 2970 Titel 720 16
Vorhaben, für die Förderzusagen erteilt sind
Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge
1
Charlottenburg-Wilmersdorf
Radverkehrsanlagen Teplitzer Straße – Huber-tusallee
II
1,100 km
2
Charlottenburg-Wilmersdorf
Nürnberger Str.
III
0,370 km
3
Lichtenberg Geh- und Radweg Möllendorfstraße
II
0,045 km
4
Marzahn-Hellersdorf
Radverkehrsanlagen Blumberger Damm
II
2,386 km
5
Mitte
Französische Straße
III
1,310 km
6
Spandau
Rad- und Gehweg Nauener Trog
III
0,060 km
7
Steglitz-Zehlendorf
Feuerbachstraße
III
0,315 km
8
Treptow-Köpenick
Herstellen von Radverkehrsanlagen in der Oberspreestraße Nord und Schnellerstraße
II
0,380 km
Vorhaben in Planung (noch nicht final abgestimmt, Realisierbarkeit noch nicht sicher)
Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge
1
Charlottenburg-Wilmersdorf Schutzstreifen Dovestraße-Helmholtzstraße
III
ca. 0,800 km
2
Charlottenburg-Wilmersdorf Schutzstreifen Brandenburgische Straße
II
ca. 0,3 km
3
Friedrichshain-Kreuzberg Schutzstreifen Hasenheide (Südseite)
II
ca. 1,1 km
4
Friedrichshain-Kreuzberg Radweg Stralauer Allee
I
ca. 0,7 km
5
Lichtenberg Schutzstreifen Siegfriedstraße Süd
III
ca. 0,1 km
6
Lichtenberg Schutzstreifen Gensinger Straße
III
ca. 1,0 km
7
Lichtenberg Radweganbindung Seefelder Straße
III
ca. 0,1 km
8
Mitte Schutzstreifen Chausseestraße zwischen Zin-nowitzer Straße und Wöhlerstraße
II
ca. 0,6 km
9
Pankow Schutzstreifen Neumannstraße
IV
ca. 1,3 km
10
Pankow Radverkehrsanlagen Pasewalker Straße – Ber-lin Straße
III
ca. 1,5 km
11
Spandau Radverkehrsanlagen Teilabschnitte Seegefelder Straße
III
ca. 0,5 km
12
Spandau Radverkehrsanlagen Kisselnallee
III
ca. 0,6 km
13
Spandau Geh- und Radweg an der Schönwalder Allee (südlich Landesgrenze)
III
ca. 0,1 km
14
Steglitz-Zehlendorf Radverkehrsanlagen Teilabschnitte Clayallee
II
ca. 0,5 km
15
Tempelhof-Schöneberg Schutzstreifen Boelckestraße
III
ca. 1,0 km
16
Tempelhof-Schöneberg Schutzstreifen Marienfelder Allee
II
ca. 1,7 km
17
Tempelhof-Schöneberg Herstellung Radverkehrsverbindung Alvensl-ebener Straße-Winterfeldstraße (LSA-Querung an der Potsdamer Str.)
I
ca. 0,1 km
18
Treptow-Köpenick
Radweg Elsenstraße Nordseite
II
ca. 0,4 km
19
Treptow-Köpenick Radverkehrsanlagen Rummelsburger Allee zw. Treskowallee und Am Walde
II
ca. 0,7 km
20
Treptow-Köpenick Schutzstreifen An der Wuhlheide (nördl.Seite)
II
ca. 3,0 km
Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr
Kapitel 1270 Titel 720 16
Vorhaben 2016 (in Vorbereitung, im Bau oder in der Abrechnungsphase)
Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge
1
Friedrichshain-Kreuzberg
Radfahrstreifen Gitschiner Straße
II
1,450 km
2
Friedrichshain-Kreuzberg
Markierung und LSA-Anpassung Warschauer Str.
II
0,920 km
3
Lichtenberg
Seddiner Str.
III
0,400 km
4
Lichtenberg
Radverkehrsverbindung Lichtenberger Brücke (Nordseite)
I
0,280 km
5
Lichtenberg
Egon-Erwin-Kisch-Straße
III
0,140 km
6
Marzahn-Hellersdorf
Radverkehrsanlagen Alt-Kaulsdorf
I
0,200 km
7
Mitte
Stülerstr.-Budapester Str.
III
0,570 km
8
Mitte
Reinickendorfer Str.
II
1,300 km
9
Mitte
Annenstraße
III/IV
0,310 km
10
Pankow
Danziger Str. östl. Bötzowstr.
II
1,200 km
11
Pankow
Dietzgenstr. ab Rosenthaler Weg (Westseite)
II
1,000 km
12
Pankow
Radfahrstreifen Buschallee
II
0,100 km
13
Reinickendorf
Schutzstreifen Eichborndamm
II
0,630 km
14
Spandau
Zeppelinstr.-Nauener Str.
III
0,315 km
15
Tempelhof-Schöneberg
Radverkehrsanlagen Kaiserstraße
III
0,200 km
16
Treptow-Köpenick
Köpenicker Landstraße – Am Treptower Park
I
0,290 km
Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
Kapitel 1270 Titel 521 08
Vorhaben 2016 (in Vorbereitung, im Bau oder in der Abrechnungsphase)
Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge
1
Charlottenburg-Wilmersdorf Hohenzollerndamm (Südseite im Bereich Juli-us-Morgenroth-Platz – Einmündung Brienner Straße)
II
0,036 km
2
Friedrichshain-Kreuzberg Blücherstr. (Brachvogelstr.-Zossener Str.)
II
0,180 km
3
Friedrichshain-Kreuzberg Zossener Str. (Blücherstr.-Johanniterstr.)
II
0,050 km
4
Lichtenberg
Falkenberger Ch. (Bhf. – hinter Pablo-Picasso-Str.)
II
0,510 km
5
Marzahn-Hellersdorf
Knotenpunkt Märkische Allee / Alt-Biesdorf
II
1,300 km
6
Mitte
Seestraße (Teilabschnitte)
II
0,985 km
7
Mitte
Lessingstraße Ostseite
II
0,220 km
8
Mitte
Stromstraße Westseite
II
0,300 km
9
Spandau
Falkenseer Chaussee Südseite
II
0,920 km
10
Spandau
Gartenfelder Straße Nordseite
IV
0,720 km
11
Spandau
Ruhlebener Straße Nordseite
II
0,515 km
12
Steglitz-Zehlendorf Kamenzer Damm Nordseite
II
0,400 km
13
Steglitz-Zehlendorf Dahlemer Weg
III
0,540 km
14
Tempelhof-Schöneberg Friedrich-Wilhelm-Platz
III
0,050 km
15
Tempelhof-Schöneberg Rixdorfer Straße
II
0,800 km
16
Treptow-Köpenick
Sanierung des Radwegs in der Wernsdorfer Straße
III
0,300 km
Summen für die Verbindungsfunktionsstufen
Stufe in Vorbereitung, im Bau oder in der Abrechnungsphase in Planung
I
0,770 km
ca. 0,800 km
II
16,727 km
ca. 8,300 km
III
4,880 km
ca. 5,700 km
IV
0,720 km
ca. 1,300 km
Summe
23,097 km
ca. 16,100 km
Frage 7: Wie verteilen sich die Zuständigkeiten für die Planung, für verkehrliche Anordnungen und deren Um-setzung sowie für die Finanzierung von Straßenbaumaß-nahmen im übergeordneten und im untergeordneten Stra-ßennetz auf die Senatsverwaltung und ihre nachgeordne-ten Behörden sowie auf die Bezirke?
Antwort zu 7: Die genaue Zuständigkeitsverteilung ist dem Allgemeinen Zuständigkeits-Gesetz (AZG) bzw. dem damit verbundenen Zuständigkeitskatalog zu ent-nehmen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass im überge-ordneten Straßennetz für die Planung von Straßenbau-maßnahmen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, für die straßenverkehrsbehördlichen Anord-nungen die Verkehrslenkung Berlin (abgesehen von An-ordnungen betreffend den ruhenden Verkehr, die von den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden getroffen werden) und für den Entwurf, die Ausführungsplanung, die Vergabe der Arbeiten, die Kontrolle der Bauausführung und die Abrechnung der Maßnahmen das jeweilige be-zirkliche Straßen- und Grünflächenamt als Baulastträger zuständig ist. Ausgenommen von der bezirklichen Baulast sind Lichtsignalanlagen, Ingenieurbauwerke wie z. B. Brücken sowie die Autobahnen und andere Bundesstra-ßenabschnitte, die noch in der Baulast des Bundes sind.
Im untergeordneten Straßennetz sind die Bezirksämter bzw. deren Fachämter (Straßen- und Grünflächenamt bzw. Ordnungsamt als bezirkliche Straßenverkehrsbehör-de) für Planung, Anordnung und Bau zuständig. Eine Ausnahme gibt es lediglich bezüglich der straßenver-kehrsbehördlichen Anordnungen bei Maßnahmen mit Auswirkungen auf das übergeordnete Netz, Maßnahmen für überörtliche Radwegeführungen, der Kennzeichnung überörtlicher Fahrradrouten sowie bei allgemeinen ver-kehrlichen und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammen-hang mit Bundesbehörden, parlamentarischen Einrichtun-gen, diplomatischen und konsularischen Vertretungen und sonstigen besonders gefährdeten Objekten; hierfür ist die Verkehrslenkung Berlin zuständig.
Für die Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen sind grundsätzlich die jeweiligen Straßenbaulastträger, also in der Regel die bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm-ter, zuständig. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt stellt aber in großem Umfang Mittel bereit, um die Bezirke in die Lage zu versetzen, auch über die von ihnen im Rahmen der Straßenunterhaltung oder der Abarbeitung der laufenden Investitionsplanung durchge-führten Vorhaben hinaus besondere Schwerpunkte wie beispielsweise bei Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgängerverkehrs, der Bushaltestellen oder des Radver-kehrsnetzes setzen zu können.
Frage 8: Welche Zielzeitpunkte hat sich der Senat für die Umsetzung der in der Radverkehrsstrategie niederge-legten Maßnahmen und Modellprojekte, die das überge-ordnete Straßennetz betreffen, gesetzt? (Bitte um eine detaillierte Einzelauflistung.)
Antwort zu 8: Für die wesentlichen Ziele der Radver-kehrsstrategie ist der Zielhorizont für das Jahr 2025 for-muliert. Teilweise enthält die Radverkehrsstrategie dazu konkretere Angaben (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/rad/strategie/download/radverkehrsstrategie_senatsbeschluss.pdf, s. 24 ff.). Der Sachstand der Zielerreichung bzw. der Maßnahmenumsetzung wird regelmäßig evalu-iert und mit dem Beratungsgremium ‚FahrRat‘ erörtert, um entsprechend nachsteuern und ggf. auch Zeitziele anpassen zu können.
Das Land Berlin erarbeitet derzeit zur Bewältigung der Fahrradabstellprobleme in der Stadt eine Strategie Fahrradparken Berlin. Der Beschluss soll voraussichtlich Ende 2016 vorliegen. Die Strategie Fahrradparken soll einerseits Leitlinien und Handlungsansätze für die Erhö-hung und Differenzierung des Fahrradabstellangebotes enthalten und andererseits finanzielle Mittel für die Reali-sierung von Maßnahmen akquiriert werden. Ein wesentli-cher Schwerpunkt der Strategie Fahrradparken ist die zeitnahe Umsetzung in den Jahren 2017 bis 2021 von 6 Modellprojekten – Umsetzung einer gesicherten Abstell-anlage am Bf. Gesundbrunnen, Umsetzung eines Kon-zeptes für ein Fahrradparkhaus/-station, Umsetzung von 5 gesicherten Abstellanlagen im öffentlichen Raum, geziel-te Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durch attraktive Abstellangebote an den Quellen (Wohnen) und Zielen (ÖPNV), Qualifizierung und Erweiterung des Bike-and-Ride Angebotes und Durchführung eines „Fahrradparken Audits“. Dabei sollen für Berlin geeignete Lösungsansät-ze für unterschiedliche Anforderungen erprobt werden.
Die Modellprojekte werden in der Strategie Fahrrad-parken skizziert und der notwendige Finanzierungsbedarf
wird abgeschätzt. Zur Durchführung der Modellprojekte werden die Leistungen und Anforderungen in weiteren Arbeitsschritten als Grundlage für eine Ausschreibung präzisiert und konkretisiert.
Neben Maßnahmen im Bereich des Fahrradparkens werden auch weitere Modellprojekte der Radverkehrsstra-tegie angegangen.
Dazu zählt auch, das Radfahren auf längeren Wegen attraktiv zu machen. Hierbei sollen einerseits die Fahrtzei-ten im Radverkehr verkürzt werden, und somit die Ge-schwindigkeitsnachteile gegenüber dem Kfz-Verkehr auf längeren Strecken verringert werden. Dafür hat die Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in diesem Jahr eine Potenzial- und Machbarkeitsstudie für Radverkehrsanlagen mit Radschnellverbindungs-Charakter in Berlin in die Wege geleitet. Diese Untersu-chung hat das Ziel, Trassen und Streckenabschnitte im Berliner Stadtgebiet ausfindig zu machen, für die qualita-tiv hochwertige Radverkehrsanlagen so gestaltet werden können, dass diese sich insbesondere für eine Beschleuni-gung des Radverkehrs eignen.
Weiter wird das Fahrradroutennetz mit Haupt- und Nebenrouten sowie das Fernroutennetz erweitert bzw. auf den qualitativ notwendigen Stand gebracht.
Wesentliche Konfliktpunkte stellen die Knotenpunkte dar. Nach der Auswertung der online-Abfrage werden in Zusammenarbeit mit der Unfallkommission die hinsicht-lich der Verkehrssicherheit auffälligen Kreuzungen und Einmündungen untersucht. Die Lösungsansätze werden zeitnah umgesetzt.
Auch innovative Lösungen zur Führung des Radver-kehrs an Knotenpunkten und Fahrradfreundliche Koordi-nierung von Lichtsignalanlagen werden erprobt und bei Erfolg im bemerkenswerten Umfang eingesetzt.
Auch der wichtige Themenkomplex der Öffentlich-keitsarbeit wird durch den Senat berücksichtigt. So wird noch in diesem Jahr einer Ausschreibung für eine umfas-sende und langfristige Kommunikationsstrategie für alle Bereiche des Berliner Radverkehrs vorbereitet. Bei dieser Strategie wird es u. a. darum gehen, eine stärkere Sicht-barkeit der gesamten Thematik „Radfahren in Berlin“, die Möglichkeit zur Identifikation mit diesem Thema und die stärkere Einbeziehung und aktive Teilhabe von Bürgerin-nen und Bürger an der Thematik Radverkehr, im Sinne der Förderung einer „Radverkehrskultur“ und positiven Wahrnehmung von Fahrradmobilität und damit einer Unterstützung der Veränderung von Mobilitätsgewohn-heiten, zu schaffen.
Berlin, den 28. Juli 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2016)
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat mit zwei Projektskizzen erfolgreich die erste Runde im Wettbewerb "Klimaschutz im #Radverkehr" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gemeistert. Insgesamt gingen beim Bundesministerium 183 Einreichungen in der ersten Stufe des Auswahlprozesses ein.
Sowohl das Berliner Projekt TEMPOrär (Temporäres Modellprojekt zur Erprobung schnell umsetzbarer provisorischer Maßnahmen zur Stärkung klimaneutraler Mobilität im urbanen Umfeld), als auch das Projekt KoMoDo (Kooperative Nutzung von Mikro-Depots durch die KEP-Branche für den nachhaltigen Einsatz von Lastenrädern in Berlin), befinden sich unter den wenigen ausgewählten Projektskizzen, die auf Projektförderungen hoffen dürfen. Bis Ende September 2016 ist nun Zeit für beide Projekte jeweils einen Förderantrag beim BMUB zu stellen. Das gemeinsame Fördervolumen beträgt rund 2 Millionen Euro.
Das Projekt TEMPOrär setzt konzeptionell auf zwei Maßnahmenpakete im Bereich der #Schönhauser Allee. Dort sollen als Modellversuch im Abschnitt zwischen der U-Bahnstation Eberswalder Straße und der Ringbahnstation Schönhauser Allee mit Hilfe sogenannter #Parklets (für andere Zwecke umgenutzte Kfz-Parkplätze im öffentlichen Raum) und einer größeren temporären Maßnahme im Bereich der Schönhauser Allee-Arcaden mit einer Umverteilung von Flächen zu Lasten des Kfz-Verkehrs zusätzliche Räume für den Rad- und Fußverkehr geschaffen werden.
Im Rahmen des Projekts "Kooperative Nutzung von Mikro-Depots durch die KEP-Branche für den nachhaltigen Einsatz von #Lastenrädern in Berlin (KoMoDo)" sollen unter Steuerung des Landes an sechs Standorten gemeinsam genutzte Mikro-Depots errichtet werden, von welchen aus die beteiligten Unternehmen die Belieferung ausgewählter Bereiche mit Lastenrädern vornehmen. Das Projektkonsortium setzt sich aus 15 Partnern zusammen. Den Kern des Konsortiums bilden die sieben größten deutschen KEP-Dienstleister (DHL, DPD, Hermes, GLS, TNT, UPS, GO!) und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Der Wettbewerb "Klimaschutz im Radverkehr" findet im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMUB statt, die Teil des Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung ist. Dessen Ziel ist es bis 2020 die Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 abzusenken. Eine Maßnahme des Aktionsprogramms ist dabei die klimafreundliche Gestaltung des Personenverkehrs, die auch einen Fokus auf die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs legt.Bilder:
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Der #Tunnel#Adenauerplatz mit einer Tunnellänge von 253 m wird in den folgenden Monaten #instandgesetzt. Im Zuge dieser Arbeiten wird zudem der in unmittelbarer Nähe liegende funktionslos gewordene Fußgängertunnel Sybelstraße-Waitzstraße verfüllt.
Der Tunnel Adenauerplatz hat eine große Bedeutung für die Abwicklung des innerstädtischen und des überregionalen Verkehrs zur Autobahn A 100 am Dreieck Funkturm. Die Baukosten betragen ca. 4 Mio. € und werden vom Land Berlin finanziert.
Die #Baustelle der #Grundinstandsetzung Tunnel Adenauerplatz befindet sich im Zuge der #Brandenburgischen Straße, die in Teilen am Adenauerplatz in Charlottenburg-Wilmersdorf den Kurfürstendamm unterführt und mit jeweils 2 Fahrstreifen eine Verbindung auf den Kurfürstendamm hat. Ab dem 1.8.2016 werden im Tunnel- und Rampenbereich grundhafte Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Außerdem werden die Brüstungsgeländer abgebrochen, erneuert und erweitert. Auch die Tunnelbeleuchtung wird erneuert und an der Tunneldecke eine Brandschutzverkleidung angebaut.
Der Fußgängertunnel Sybelstraße-Waitzstraße verbindet die westlich gelegene Sybelstraße mit der Waitzstraße im Ostbereich des Tunnels und unterquert dabei die Lewishamstraße in Charlottenburg. Im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme wird dieser Fußgängertunnel bis ca. zwei Meter unter Straßenniveau abgebrochen und verfüllt. Danach erfolgt ein neuer Straßen- und Gehwegaufbau.
Für die Bauarbeiten sind veränderte Verkehrsführungen notwendig – der Tunnel Adenauerplatz muss zeitweise vollständig gesperrt werden.
Verkehrsführung während der Bauzeit
Für die vorgesehene Grundinstandsetzung ist ein Verkehrsablauf in 3 Bauphasen erforderlich.
Bauphase 1:
Komplettsperrung des Tunnels am Adenauerplatz und Führung des Straßenverkehrs zweistreifig oberirdisch über den Kreuzungsbereich Kurfürstendamm.
Diese Bauphase beginnt am 01.08.2016 und endet voraussichtlich Ende 2016.
Bauphase 2:
In Fahrtrichtung Süd besteht weiterhin die Sperrung des Tunnels. In Fahrtrichtung Süd wird der Verkehr daher überirdisch zweistreifig über den Adenauerplatz geführt. In Fahrtrichtung Nord kann ein Fahrstreifen im Tunnel und eine Fahrspur oberirdisch für den Verkehr bis zur Wilmersdorfer Straße genutzt werden.
Nördlich der Wilmersdorfer Straße wird die Lewishamstraße wegen des Fußgängertunnelabrisses vollständig gesperrt. Der Gehweg kann weiterhin genutzt werden.
Der voraussichtliche Beginn der Bauphase 2 ist im 1. Quartal 2017 geplant. Die Dauer der Bauphase 2 beträgt ca. 2 Monate.
Bauphase 3:
Die Sperrung des Tunnels erfolgt in Fahrtrichtung Nord. In Fahrtrichtung Nord wird der Verkehr daher überirdisch zweistreifig über den Adenauerplatz geführt. In Fahrtrichtung Süd kann ein Fahrstreifen im Tunnel für den Verkehr genutzt werden. Ein weiterer Fahrstreifen steht ab der Paulsborner Straße überirisch zur Verfügung.
Der voraussichtliche Beginn der Bauphase 3 ist im 2. Quartal 2017. Die Dauer der Bauphase 3 beträgt ca. 2 Monate.Bilder:
Der Tunnel am Adenauerplatz
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Das Marketing-Forschungsunternehmen LINNE+KRAUSE hat im Auftrag der #Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine "Untersuchung zur #Wirtschaftlichkeit des Berliner #Taxigewerbes" erstellt.
Ziel war es, die Rahmenbedingungen des Berliner Taxigewerbes zu untersuchen und damit die Grundlage für ein koordiniertes Vorgehen gegen Schwarzarbeit im Taxigewerbe nach dem Hamburger Modell zu schaffen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es eine erhebliche "Schattenwirtschaft" im Berliner Taxigewerbe gibt. Im Ergebnis der Untersuchung soll mit den zuständigen Stellen über effektive Handlungsmöglichkeiten zum Vorgehen gegen Verstöße, z.B. von Intensivtäterbetrieben, entscheiden werden.
In der Zeit vom 23. Juli bis zum 21. August 2016 werden auf der BAB #A100 an der #Brücke über die #Buschkrugallee Instandsetzungsarbeiten an den Fahrbahnübergängen durchgeführt. Dies geschieht in zwei Bauabschnitten. In jedem Bauabschnitt stehen während der Arbeiten grundsätzlich zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung zur Verfügung.
In Fahrtrichtung Süd beginnt aus Sicherheitsgründen die zweispurige Verkehrsführung bereits vor dem Tunnel Ortsteil Britz. Um Verflechtungen im Baustellenbereich zu vermeiden, ist für die Zeit der Baumaßnahme die Anschlussstelle Grenzallee zur BAB A100 Richtung Nord (Tegel) gesperrt. Die Anschlussstelle Britzer Damm bleibt geöffnet. Mit Verkehrsbehinderungen muss gerechnet werden.
Auf der Friedrich-Haak-Brücke, die über die BAB A 100 vom #Sachsendamm zur #Reichartstraße führt, müssen der Fahrbahnbelag, die Abdichtung und die Brückenabläufe instandgesetzt werden. Die Arbeiten werden in der Zeit vom 21. Juli bis zum 03. September 2016 in zwei Bauabschnitten ausgeführt.
In jedem Bauabschnitt steht nur ein Fahrstreifen auf der Brücke zur Verfügung. Der Verkehr wird wechselseitig mit einer provisorischen Lichtsignalanlage über die Brücke geführt. Mit Verkehrsbehinderungen durch veränderte Ampelphasen im Bereich des Sachsendammes muss gerechnet werden.
Die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer können sich jederzeit unter www.viz.berlin.de über die aktuelle Verkehrslage informieren.Bilder:
Verkehrseinschränkungen auf der Autobahn
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Anwohner und Umweltaktivisten sind sauer: Die Autobahn #A100 in Berlin soll ab 2022 noch weiter #verlängert werden. Die Baupläne stammen zwar noch aus den 90ern – das Land Berlin und der Bund bringen das Projekt aber derzeit auf Touren. Sie halten den 17. Bauabschnitt für unverzichtbar – und sehen ihn sogar schon "im Bau".
"Im Bau" – diese Bezeichnung passt gut zu dem, was seit 2013 am östlichen Ende der A100 in Neukölln passiert: Hier wird abgerissen, ausgeschachtet und Beton gegossen. Die Arbeiten am so genannten 16. Bauabschnitt der A100 vom #Autobahndreieck Neukölln bis zur Anschlussstelle am Treptower Park sind in vollem Gange.
Keine Bagger, keine Bauarbeiter
Doch "im Bau" ist offiziell nicht nur die 3,2 Kilometer lange Trasse der A100 bis Treptow – sondern auch die Verlängerung von dort bis zur #Storkower Straße in Lichtenberg. So zumindest steht es im Entwurf des #Bundesverkehrswegeplans (#BVWP). Auf diesem 17. Bauabschnitt lassen sich allerdings bislang – einmal abgesehen von der Baustelle #Ostkreuz – weder Bagger noch Bauarbeiter blicken.
Für Umweltschützer und Anwohner steht fest: Hier sollen mit Worten Fakten geschaffen und Gegner des Bauprojekts ausgebootet werden.
Bund und Land als Treiber des Projekts rechtfertigen sich: Die derzeitige Verlängerung der Autobahn bis Treptow mache nur Sinn, wenn auch der nächste, 4,3 Kilometer lange Bauabschnitt realisiert werde. Erst dann würde sich "die angestrebte vollständige Verkehrswirkung entfalten". Insofern seien beide Teile gewissenmaßen aneinandergekoppelt. Und da der 16. Bauabschnitt derzeit gebaut werde, sei der 17. Bauabschnitt als "Bezugsfall" eben auch …