Straßenverkehr: Der Autofahrer: „Besser als mit S- und U-Bahn“, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213337463/Der-Autofahrer-Besser-als-mit-S-und-U-Bahn.html

Hartmut Ikinger, #Auto-Pendler aus Glienicke/Nordbahn: Wirklich klagen könne er nicht, sagt Hartmut Ikinger. Jeden Morgen fährt der selbstständige Immobilienkaufmann aus dem Oberhavelkreis in sein Wilmersdorfer Büro. Er sei selbst überrascht, wie schnell es meistens geht. "Wenn alles gut geht, brauche ich um die 25 Minuten."

Der 61-Jährige versucht dabei, die #Stoßzeiten insbesondere auf der #Stadtautobahn zu vermeiden. Selten fahre er vor neun Uhr morgens von zu Hause los. Den Rückweg trete er in der Regel nicht vor 18.30 Uhr an. "Wenn ich doch mal früher losmuss, rechne ich halt mehr Fahrtzeit ein."

Dann sei er unter Umständen auch schon mal bis zu einer Stunde unterwegs – vor allem bei Regen, Schnee, nach einem Unfall und insbesondere montags. Darüber sei er sich aber im Klaren gewesen, als er vor zwölf Jahren aus Charlottenburg vor die Tore Berlins zog – auch wenn er damals nur zehn Minuten zur Arbeit gebraucht habe. Allerdings habe der Wunsch nach Haus, Hund und Garten überwogen. "Wenn es mir irgendwann nicht mehr passt, muss ich halt wieder zurück in die Stadt ziehen", sagt Ikinger. Darüber denke er aber nur selten nach – meist wenn er nach einem anstrengenden Arbeitstag auf der Autobahn…

Straßenverkehr + U-Bahn: Museumsinsel Am Berliner Stadtschloss droht ein Verkehrschaos Keine U-Bahn, keine Parkplätze, kein Konzept, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213322777/Am-Stadtschloss-droht-Verkehrschaos.html

Keine #U-Bahn, keine #Parkplätze, kein #Konzept: Experten warnen vor Problemen rund um die #Museumsinsel.
Berlin.  Wenn das Berliner #Stadtschloss Ende nächsten Jahres seine Pforten öffnet, müssen sich die anreisenden Besucher auf ein #Verkehrschaos einstellen. Im Interview mit der Berliner Morgenpost beklagt Johannes Wien, Chef der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss, dass die U-Bahnlinie 5 nicht rechtzeitig fertig sein wird. Dies habe Auswirkung auf die Erreichbarkeit des Schlosses, da "die Verkehrsprognose unseres Hauses davon ausgeht, dass die große Mehrheit der Besucher mit der U-Bahn zu uns kommen soll". Die Stiftung rechnet mit mindestens drei Millionen Besuchern pro Jahr, möglich sei aber auch die doppelte Anzahl.

Der #Lückenschluss der U5, bei dem die Bahnhöfe Alexanderplatz und Brandenburger Tor miteinander verbunden werden, war ursprünglich für Mitte 2019 geplant. Weil bei den Grabungen Reste des mittelalterlichen Berliner Rathauses gefunden wurden und später noch tonnenweise Erde und Wasser in die Baustelle eindrangen, verzögerte sich der Bau mehrmals. Stand heute wird das 2,2 Kilometer lange Teilstück erst Ende 2020 fertig sein – mehr als ein Jahr nach der geplanten Eröffnung des Stadtschlosses.
Am Stadtschloss sind keine Parkplätze eingeplant

Problematisch ist, dass die Planer sich auf die U-Bahn verlassen hatten und beim Bau auch deshalb keine Parkplätze einplanten. Auch für Reisebusse wurden keine zusätzlichen Stellflächen einkalkuliert, lediglich Menschen mit Behinderungen haben einen Parkplatz sicher. "Das sind tatsächlich noch offene Fragen, die der Berliner Senat klären muss", sagt Wien.

Doch das nötige Verkehrskonzept wird mit der Eröffnung noch gar nicht fertig sein, teilt die …

Flughäfen: Hauptstadtflughafen Landkreis warnt vor „Verkehrsinfarkt“ am BER – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/hauptstadtflughafen-landkreis-warnt-vor–verkehrsinfarkt–am-ber-29614178?dmcid=nl_20180205_29614178

#Schönefeld – Der Flughafen-Landkreis Dahme-Spreewald sieht angesichts des #Masterplans für den Ausbau des neuen #Hauptstadtflughafens #BER noch offene Fragen.
Stauanfällige #A113

Das Konzept für die Kapazitätsverdoppelung bis 2040 biete für den Verkehr um und zum Flughafen nicht gerade die beste Lösung, sagte Vize-Landrat Chris Halecker der Anwohnerzeitschrift „BER aktuell“. Ihm fehle völlig eine Westanbindung des Flughafens. „Hier ist der Landkreis gefragt, mit allen Beteiligten Lösungsansätze zu erarbeiten, um nicht an einem Verkehrsinfarkt zu ersticken.“

Autofahrer aus Berlin erreichen den BER bislang über die stauanfällige A113, die in Brandenburg zur #A13 wird und östlich am Flughafen entlang führt. Auf sie führt auch die #B96, die aus Richtung Potsdam zum Flughafen führt. Der Berliner Senat denkt darüber nach, die #U-Bahn-Linie 7 von #Rudow zum Flughafen zu verlängern.
#Straßenverkehr bis 2020 verdreifacht

Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup will die Kapazität des Flughafens bis 2040 durch weitere Terminals auf 55 Millionen Passagiere im Jahr erhöhen. Die #Flughafengesellschaft geht davon aus, dass nach der geplanten Eröffnung 2020 zwei Drittel der Passagiere mit Bussen und Bahnen zum neuen Flughafen kommen. Kritiker verweisen darauf, dass in Frankfurt dieser Anteil geringer sei.
Der Landkreis geht davon aus, dass sich mit Eröffnung des Flughafens 2020 der Straßenverkehr …

Straßenverkehr: FNP-Planung Trassenfreihaltung im Berliner Nordosten aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Arbeitsstand zur im Jahr 2003 beschlossenen #Trassenfreihaltung für die tangentialen Verkehrsbeziehungen im Berliner Nordosten, speziell zur zukünftigen Darstellung der Trassierung einer leistungsfähigen #Straßenverbindung zwischen der #B96a ab Rosenthaler Weg Richtung #Wittenau/#Wilhelmsruher Damm?
Antwort zu 1:
Die Tangentiale Verbindung Nord (TVN) ist eine langfristige Planung innerhalb des gesamtstädtischen Straßennetzes. Die im November 2003 wirksam gewordene Flächennutzungsplanänderung (25/95) stellt das Teilstück zwischen der Bundesstraße 96a (Knotenpunkt #Dietzgenstraße/Rosenthaler Weg/Blankenfelder Chaussee) und dem Wilhelmsruher Damm als Trassenfreihaltung dar. Eine genaue Trassierung für dieses neue Netzelement ist noch nicht erfolgt.
Frage 2:
Ist die Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung geplant, um die konkrete #Trassierung festzulegen?
Antwort zu 2:
Nein, eine Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) wird erst dann erforderlich, wenn sich die Verkehrsplanung in diesem Bereich konkretisiert.
2
Frage 3:
Gibt es angesichts der Befürchtungen der Anlieger in der #Kastanienallee, durch den Ausbau dieser Straße zu einer „#Umgehungsstraße wider Willen“ zu werden Pläne, für den überörtlichen Wirtschaftsverkehr eine Alternative Route zu entwerfen?
Antwort zu 3:
Die Befürchtungen der Anwohner teilen wir nicht.
Kurz- und mittelfristig ist keine alternative Route durch die Kastanienallee angedacht bzw. auch nicht geplant.
Langfristig kann die Tangentiale Verbindung Nord die Kastanienallee verkehrlich (auch für den Wirtschaftsverkehr) entlasten.
Frage 4:
Mit welchen Kosten rechnet der Senat in Falle der Realisierung einer Umgehungsstraße gemäß der Trassenfreihaltung zwischen Rosenthaler Weg und Wilhelmsruher Damm.
Antwort zu 4:
Aktuell liegen keine belastbaren Angaben zu Kosten der im FNP dargestellten Trasse vor.
Eine erste Kostenschätzung erfolgt im Zuge der #Machbarkeitsuntersuchung für einen Teil dieser Trasse (hier Abschnitt: #Pasewalker Straße – #B2). Die Ausschreibung für diese Untersuchung wird derzeit vorbereitet.
Frage 5:
Gibt es weitere Überlegungen des Senats, den überörtlichen Ost-West-Verkehr im Berliner Norden zu verbessern, um Straßen wie die Kastanienallee von solchem Verkehr zu entlasten?
Antwort zu 5:
Ja, diese Überlegungen gibt es für andere Stadtstraßen.
So sollen im Ortsteil #Heinersdorf heute verkehrlich hochbelastete Straßen durch neue Trassen entlastet werden (sog. Verkehrslösung Heinersdorf), siehe dazu auch http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/.
Im Ortsteil Karow läuft das Planfeststellungsverfahren „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße #B2 bis zum Knotenpunkt #Alt-Karow / Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“. Die Erörterungsveranstaltung hat im November 2017 stattgefunden.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + U-Bahn: Reaktion des Senats auf steigende Zahl von Pendlern in Reinickendorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Pendler gibt es zwischen Berlin und Brandenburg, die sich durch oder in den Bezirk Reinickendorf zur Arbeit bewegen?

 

Antwort zu 1:

Rund 87.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte pendeln von Berlin nach Brandenburg, während rund 210.200 Menschen von Brandenburg nach Berlin pendeln (Stichtag 30.06.2017).

 

Spezielle Kenntnisse zu Pendlerzahlen, die sich durch oder in den Bezirk Reinickendorf zur Arbeit bewegen, liegen dem Berliner Senat nicht vor.

 

Frage 2:

Wie hat sich diese Zahl im Laufe der letzten 10 Jahre verändert?

 

Antwort zu 2:

Der nachfolgenden Tabelle können die amtlich verfügbaren Daten entnommen werden:

 

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ein- und Auspendler zwischen den Bundesländern Berlin-Brandenburg

Land Brandenburg

Land Berlin

Stichtag

Einpendler

Auspendler

Stichtag

Einpendler

Auspendler

30.06.2017

87.073

210.225

30.06.2017

210.225

87.073

 

 

30.06.2016

84.776

203.274

30.06.2016

203.274

84.776

30.06.2015

81.878

199.275

30.06.2015

199.275

81.878

30.06.2014

78.284

193.915

30.06.2014

193.915

78.284

30.06.2013

76.573

189.289

30.06.2013

189.289

76.573

30.06.2012

76.226

186.205

30.06.2012

186.205

76.226

30.06.1999

53.100

123.100

 

123.100

53.100

[Quellen: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg]

 

Die Zahlen zeigen, dass die Verflechtungen zwischen Berlin und Brandenburg in den zurückliegenden Jahren gestiegen sind.

 

 

Frage 3:

Wie wird sich die Zahl der Pendler im Laufe der kommenden 10 Jahre verändern?

 

Antwort zu 3:

Dazu liegen derzeit keine Erkenntnisse oder Prognosen vor.

Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr werden aber verschiedene Szenarien der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung unterstellt.

 

Frage 4:

Welche Maßnahmen sind bei der Stadtautobahn für die kommenden 5 Jahre geplant, um die Kapazität und/oder die Geschwindigkeit des Pendelns zu erhöhen?

 

Frage 8:

Welche Maßnahmen sind bei diesen Hauptverkehrsstraßen geplant, um die Kapazität und/oder die Geschwindigkeit des Pendelns zu erhöhen?

 

Antwort zu 4 und zu 8:

Kapazitätserhöhende Maßnahmen sind auf der Stadtautobahn sowie auf den unter Antwort 7 genannten Straßenverbindungen nicht geplant. Baumaßnahmen dienen dem Erhalt der Infrastruktur und der Verkehrssicherheit.

 

Frage 5:

Welche Maßnahmen sind für diesen Zeitraum bei der S-Bahn geplant? Wie viele zusätzliche Fahrzeuge kommen in dieser Zeit zum Einsatz?

 

Frage 6:

Welche Maßnahmen sind in diesem Zeitraum bei der BVG geplant?

 

Antwort zu 5 und zu 6:

Die Angebotsmaßnahmen bei BVG und S-Bahn für den Zeitraum 2019 bis 2023 werden im derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 erarbeitet.

 

Es erfolgt daher hier nur eine Darstellung ausgewählter, wesentlicher Maßnahmen für den Zeitraum 2019 bis 2023 gemäß aktuellem Arbeitsstand.

Bei der S-Bahn sind die Anbindung des neuen Flughafens BER und die Inbetriebnahme des Abschnitts Wedding – Hauptbahnhof (Tunnel) mit Interimsbahnsteig am Hauptbahnhof als Netzerweiterungen vorgesehen. Für die Betriebsaufnahme mit Neufahrfahrzeugen im S-Bahn-Teilnetz Ring/Süd-Ost werden insgesamt 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4-Wagen- Züge und 21 2-Wagen-Züge) durch die S-Bahn Berlin GmbH beschafft. Mit dem Zulauf der Neufahrzeuge können neben dem Ersatz altersbedingt ausscheidender S-Bahn- Fahrzeuge zusätzliche Kapazitäten in Form längerer Züge angeboten werden.

Beispielsweise sollen auf den Ringbahnlinien S41/S42 im Tagesverkehr durchgehend 8- Wagen-Züge und auf der Linie S8 südlich des Bahnhofs Blankenburg 6-Wagen-Züge eingesetzt werden.

 

Bei der U-Bahn ist die Inbetriebnahme der Verlängerung der U5 zum Hauptbahnhof vorgesehen. Mit dem Zulauf von Neufahrzeugen sind zudem nachfragegerechte Kapazitätserweiterungen durch Taktverdichtungen im Bestandsnetz der U-Bahn geplant.

 

Bei der Straßenbahn sind u.a. Angebotsverdichtungen auf der Nord-Süd-Tangente zwischen Friedrichsfelde Ost und Oberschöneweide (Linie 27), im Zulauf auf den Alexanderplatz (Linie 18, M8), im Bereich Pankow (Linien M1, 50) als auch der Einsatz längerer Straßenbahnen mit größerer Kapazität auf mehreren Linien geplant. Zudem wird die Inbetriebnahme von Neubaustrecken angestrebt, z.B. Wühlischplatz – S Ostkreuz – Marktstraße, S+U Hauptbahnhof – Turmstraße, Wissenschaftsstadt Adlershof – S Schöneweide und Treskowstraße – S Mahlsdorf.

 

Im Busverkehr sind weitere nachfrage- und angebotsorientierte Taktverdichtungen auf Linien der inneren und äußeren Stadt sowie im Stadt-Umland-Verkehr (in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern im Umland) geplant. Weitere Schwerpunkte bilden die  Anbindung von Neubaugebieten durch neue Linien und Taktverdichtungen im Bestand sowie die Busanbindung des neuen Flughafens BER.

 

Frage 7:

Welche sind die 5 wichtigsten Straßen für die Verbindung zwischen Berlin und Brandenburg (mit dem höchsten Kfz-Verkehrsaufkommen)?

 

Antwort zu 7:

Eine Karte der Kfz-und Lkw-Verkehrsstärken für einen durchschnittlichen Werktag aus 2014 (Straßenverkehrszählung 2014 – SVZ 2014) ist auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht unter  http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.

 

Die in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung ausgewiesenen Querschnitts- belastungswerte gelten an der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg.

 

Straße

Lage

Querschnittsbelastung SVZ 2014 / DTVw

BAB A 111

Reinickendorf, Ortsteil Schulzendorf

50.100 Kfz/24 h werktags

BAB A 113

Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

63.600 Kfz/24 h werktags

BAB A 114

Pankow, Ortsteil Blankenfelde

36.200 Kfz/24 h werktags

 

 

BAB A 115

Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Nikolassee

75.300 Kfz/24 h werktags

B 1/5

Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

35.300 Kfz/24 h werktags

B 5

Spandau, Ortsteil Staaken

30.900 Kfz/24 h werktags

 

(Anmerkung: BAB = Bundesautobahn, DTVw = durchschnittlicher Tagesverkehr werktags)

 

Frage 9:

Auf welcher dieser Straßen (zu Punkt 7) gibt es zu welcher Uhrzeit, in welche Richtung

(stadteinwärts/stadtauswärts), auf welchem Teilabschnitt eine „grüne Welle“?

 

Antwort zu 9:

Entfällt bei Bundesautobahnen.

 

Grundsätzlich werden in Berlin die Lichtsignalanlagen (LSA) auf durchgehenden Straßenzügen koordiniert geschaltet mit dem Ziel, den Verkehr so gut wie möglich fließen zu lassen. Die Koordination der Ampelsteuerungen (Grüne Welle) an Straßen mit erheblicher verkehrlicher Bedeutung ist immer Teil der Planung von Lichtsignalanlagen und trifft somit auch auf die genannten Straßen zu. Die zeitlichen Schaltungen differieren je nach speziellen Randbedingungen von Teilstrecke zu Teilstrecke. Wochentags werden die Frühspitzenpläne in der Regel ab 5 oder 6 Uhr bis 9 oder 10 Uhr geschaltet, die Nachmittagsspitzenpläne von 14 oder 15 Uhr bis 18 oder 20 Uhr. Dazwischen werden Tagespläne geschaltet, die eine ausgeglichenere Schaltung für beide Fahrtrichtungen vorsieht. Nach dem Spätspitzenplan wird i.d.R. der Tagesplan noch mal geschaltet und nachts ein Nachtplan, der zumeist kürzere Umlaufzeiten enthält, um in Schwachverkehrszeiten die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer zu minimieren.

 

Die B 1/5 im Osten bzw. die B 5 im Westen weisen auf Höhe der Landesgrenze Grüne Wellen auf. Detaillierte Angaben sind wegen der sehr umfangreichen unterschiedlichen Schaltpläne nicht möglich.

 

Frage 10:

Auf welcher dieser 5 Straßen gibt es an welchen Stellen eine Vorrangschaltung für die BVG Busse?

 

Antwort zu 10:

Auf der B5/ Heerstraße von der Landesgrenze bis zum Theodor-Heuss-Platz verfügen 15 von 26 Lichtsignalanlagen (LSA) über eine Busbeeinflussung.

Auf der Strecke B1/B5 von Alt-Friedrichfelde/ Am Tierpark bis Alt-Mahlsdorf/ Fachmarkt- zentrum verfügen 4 von 18 LSA über eine Busbeeinflussung.

 

Frage 11:

Trifft es zu, dass die Verkehrslenkung Berlin die „grüne Welle“ beseitigt, um durch diese Schikane die Attraktivität des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren?

 

Antwort zu 11: Nein.

Frage 12:

Hält der Senat die geplanten Maßnahmen bei BVG und S-Bahn für ausreichend, um die aus dem Umland nach Berlin fahrenden Menschen von der Benutzung des eigenen Kfz abzubringen und für den ÖPNV zu begeistern?

 

Antwort zu 12:

Neben dem derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 erfolgt parallel auch die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes (StEP) Mobilität und Verkehr.

Dieser berücksichtigt zusätzlich zur kurz- und mittelfristigen auch eine langfristige Planung für einen Zeithorizont bis 2030.

 

Der Senat zeichnet für die Gesamtstadt verantwortlich. Hier ist er in der Pflicht, Prioritäten zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenbündeln festzulegen und dies u.a. abhängig von dem größten verkehrlichen Nutzen für die Gesamtstadt und den finanziellen Ressourcen. Die Verbesserung der Erreichbarkeit zwischen Berlin und den Siedlungsgebieten in Brandenburg ist dabei ein wesentliches Ziel. Im Rahmen der Fortschreibung des StEP erfolgt eine Überprüfung von bisher in der Planung enthaltenen Maßnahmen aber auch die Festlegung von neuen notwendigen Vorhaben. Ein Entwurf für den neuen StEP Mobilität und Verkehr soll im Sommer 2018 vorliegen.

 

Frage 13:

Wie beurteilt der Senat den Parkdruck durch Pendler in unmittelbarer Umgebung von S-Bahnhöfen in den Rand-Ortsteilen von Reinickendorf?

 

Antwort zu 13:

Die in Berlin vorhandenen Park and Ride-Plätze (P+R-Plätze) liegen in der Zuständigkeit der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter als Straßenbaulastträger. Sie bewirtschaften die Anlagen und sind für die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Der Senatsverwaltung liegen daher keine aktuellen Statistiken und Standortdifferenzierungen zum gegenwärtigen Bestand, zur Ausstattung und zur Auslastung der vorhandenen P+R-Anlagen vor.

 

Die S-Bahnhöfe Heiligensee und Schulzendorf sowie Frohnau und Hermsdorf verfügen nicht über großzügige P+R-Stellplatzanlagen bzw. -möglichkeiten. Damit entsteht grundsätzlich ein gewisser Parkdruck.

 

Generell besteht in Stadtrandlagen von Berlin und hier verschärft in der Nähe der S- Bahnhöfe das Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für Park and Ride verfügbar zu machen. Konkurrierende höherwertige Nutzungen verhindern dort sehr häufig eine P+R-Nutzung.

 

Da sich aus diesen Gründen auch im Land Brandenburg die Errichtung von P+R-Anlagen in engen Grenzen hält und halten wird, gilt es, andere Wege der Verknüpfung von Mobilität in den Umlandgemeinden hin zu den S-Bahnhöfen zu finden.

 

Berlin, den 30.01.2018

 

Jens-Holger Kirchner

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn + Straßenverkehr: Wir können dichthalten Die BVG macht ihre Infrastruktur fit für die Zukunft. Damit die U-Bahn auch in den nächsten Jahrzehnten zuverlässig durch die zum Teil über 100 Jahre alten Tunnel fahren kann, werden schon seit einigen Jahren schrittweise die Außendichtungen der unterirdischen Anlagen erneuert., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=2996

Die BVG macht ihre #Infrastruktur fit für die Zukunft. Damit die #U-Bahn auch in
den nächsten Jahrzehnten zuverlässig durch die zum Teil über 100 Jahre alten
#Tunnel fahren kann, werden schon seit einigen Jahren schrittweise die
#Außendichtungen der unterirdischen Anlagen erneuert. Jetzt rücken die Bauarbeiter
auf dem nächsten Abschnitt in der westlichen Innenstadt an. Vom
kommenden Montag, 5. Februar, erneuert die BVG die Abdichtung der #Tunnelröhren
der Linien #U1, #U2 und #U3 unter der #Kleiststraße. Gearbeitet wird im
Abschnitt zwischen Wittenbergplatz und Kreuzung „An der Urania“. Die Fertigstellung
ist für das erste Quartal 2020 geplant.
Der U-Bahnbetrieb wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt. Weil die Tunneldecke
von außen freigelegt werden muss, um schrittweise die alte Dichtung
zu entfernen und die neue aufzubringen, gibt es aber Auswirkungen an
der Oberfläche. In beiden Fahrtrichtungen wird auf der Kleiststraße die linke
Fahrspur gesperrt. Die gesonderte Busspur wird für die Bauzeit aufgehoben.
Dadurch bleiben für den Autoverkehr immer zwei Fahrspuren pro Richtung
erhalten.
„Wir teilen die Maßnahme in mehrere Bauphasen auf“, sagt BVG-Bauchef
Uwe Kutscher. „Der Grund ist einfach: Wenn die Tunneldecke freigelegt und
die alte Dichtung entfernt ist, sind unsere Tunnel kurzfristig ungeschützt. Bis
die neue Dichtung fachmännisch aufgebracht ist, könnte also beispielsweise
Regenwasser eindringen und das Bauwerk schädigen. Um das zu vermeiden,
werden schrittweise immer nur Abschnitte bearbeitet, freigelegt und möglichst
sofort abgedichtet“, so Kutscher weiter. „Vieles davon ist buchstäblich Handarbeit,
weil auf den Tunneldecken keine schweren Maschinen eingesetzt werden
können.“
Die Arbeiten beginnen in Phase eins für etwa zwei Wochen im östlichen
Randbereich des Wittenbergplatzes. Parallel läuft dann bereits die Einrichtung
der Baustelle in der Mitte der Kleiststraße, wo es Anfang März losgeht.
Nach Abschluss aller Arbeiten wird der begrünte Mittelstreifen selbstverständlich
wiederhergestellt. Die Anlieger wurden bereits im November über die anstehenden
Arbeiten informiert.

allg.: Straßenverkehr + Straßenbahn: Verkehrsentwicklung und -planung rund um den Alexanderplatz aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hat sich der #Verkehr rings um den #Alexanderplatz in Hinsicht auf Verkehrszunahme, Umbau von
#Verkehrsinfrastruktur, Zunahme von #Fußverkehr, Entwicklung der einzelnen Träger des öffentlichen
Nahverkehrs und des Fahrradverkehrs seit den 1990er Jahren bis heute entwickelt?
Antwort zu 1:
Die Entwicklung des Verkehrsaufkommens am Alexanderplatz seit den 1990er Jahren ist
in nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die Daten zum #Kfz-Verkehr sind den
Verkehrsmengenkarten 2014, 2009, 2005 und 1998 entnommen. Diese Angaben
verstehen sich als durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke (DTVw).
Daten aus den Straßenverkehrszählungen (2014, 2009, 2005) sowie den Fahrradverkehr-
Pegelzählungen sind im Internetangebot der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz unter folgendem Link zu finden:
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml
 

 

Straßenabschnitt

 

Verkehrsstärke DTVw [Kfz/24 h]


1998


2005


2009


2014


Alexanderstraße (östlich Karl-Liebknecht-Straße)


65.300


52.300


25.800


32.900


Alexanderstraße (westlich Otto-Braun-Straße)


68.000


52.300


25.800


32.900


Memhardstraße (westlich Karl-Liebknecht-Straße)


35.700


32.300


12.900


14.600


Karl-Liebknecht-Straße (nördlich Alexanderstraße)


36.900


26.000


25.800


26.100


Karl-Liebknecht-Straße (südlich Alexanderstraße)


40.600


29.100


23.600


20.000


Otto-Braun-Straße inkl. Tunnel (nördlich Alexanderstraße)


52.400


42.000


52.300


45.700


Alexanderstraße inklusive Tunnel (südlich Karl-Marx Allee)

 

94.700

 

90.400

 

71.100

 

65.400


Karl-Marx-Allee (östlich Otto-Braun-Straße)


55.900


53.200


33.000


28.100


Alexanderstraße (östlich Grunerstraße)


34.300


25.100


18.100


18.100

 

Für den Bereich des Alexanderplatzes – Grunerstraße – Alexanderstraße wurden zudem
die verfügbaren Einzelzähldaten zum Radverkehr (Erhebungen zwischen 07-19 Uhr an
einem Werktag ohne Ausgleich) als Zeitreihe zusammengestellt.
Die Daten zum Radverkehr in der Karl-Liebknecht-Straße sind dem Jahresbericht 2016 zu
Fahrradverkehr-Pegelzählungen entnommen. Diese Angaben stellen Mittelwerte dar und
beziehen sich auch auf den o.g. Erhebungszeitraum von 12 Stunden.

 

Straßenabschnitt

 

Fahrradverkehrsstärke [Radf/12 h]

1996

2001

2010

2017

Alexanderplatz (Nord, westlich Otto-Braun-Straße)

1.241

2.691

6.003

10.464

Grunerstraße (südlich Otto-Braun-Straße)

1.104

2.166

5.736

9.704

 

 

1996

2001

2011

2017

Alexanderstraße (östlich Grunerstraße, nördlich Alexa)

305

785

4.347

5.745

 

 

2001

2005

2009

2014

Karl-Liebknecht-Straße (westlich Spandauer Straße)

4.471

5.032

7.971

9.211

Frage 2:
Welche Planungen zur Verkehrsentwicklung rund um den Alexanderplatz wurden seit Aufstellen des
Masterplans entwickelt, von wem und mit welchen Empfehlungen?
Antwort zu 2:
In dem vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 10.06.2016 als Mitteilung zur Kenntnis
genommenen Ergebnis zur Überprüfung der Planung zum Alexanderplatz (Drucksache
17/3015) wird seitens des Senats u.a. empfohlen, dass die bisherigen Verkehrsplanungen
mit den gesamtstädtischen Verkehrsplanungen und den Überlegungen zum Rathausforum
in eine Gesamtbetrachtung einfließen. Das Verfahren „Alte Mitte – Neue Liebe“ und das
Workshopverfahren Alexanderplatz sollen danach zum Thema „Öffentlicher Raum und
Verkehr“ verknüpft werden. Langfristiges Ziel ist die Gesamtbetrachtung des Raums
Rathausforum und Alexanderplatz.
Vor dem Hintergrund der aktuellen städtebaulichen Entwicklungen am Alexanderplatz und
dem Erfordernis der Erarbeitung neuer städtebaulicher Leitlinien sind konkrete
Neuplanungen zur Verkehrsentwicklung bisher nicht erfolgt. Zunächst ist eine Überprüfung
der Auswirkungen geänderter Planungen auf die Verkehrsentwicklung – etwa im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens I-B4a-4 – erforderlich (vgl. Antwort zu 8.).
Frage 3:
Wie viele Quadratmeter Bürofläche, Verkaufsfläche, Wohnfläche und sonstige gewerbliche Fläche (wie
3
Hotels) kommen zum jetzigen Bestand am Alexanderplatz nach dem abgeschlossenen Workshopverfahren
von 2016 hinzu und auf welcher Grundlage werden diese Zahlen prognostiziert (bitte Vergleichszahlen auf
den drei Ebenen Bestand – Baurecht heute)?
Antwort zu 3:
Das Workshopverfahren diente der Überprüfung und Anpassung des Masterplans von
1993 vor dem Hintergrund, dass letzterer aufgrund denkmalrechtlicher
Unterschutzstellungen einiger Bauten der Nachkriegsmoderne in Teilen nicht mehr
umsetzbar ist.
Der im Ergebnis des Workshopverfahrens angepasste Masterplan enthält keine konkreten
Aussagen zu Geschossflächen für Büros, Verkauf, Wohnen und Gewerbe. Prognosen
können deshalb nur auf Grundlage der Festsetzungen der rechtskräftigen
Bebauungspläne getroffen werden, die auf dem Masterplan 1993 (überarbeitet 1999)
beruhen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Wegfall der beiden im
Masterplan 1993 vorgesehenen Hochhäuser (in den Bereichen „Haus des Reisens“ und
„Berliner Verlag“) zu einer deutlichen Reduzierung von Geschossflächen führte.
Auf Grundlage der Bebauungspläne I-B4a, I-B4ca und I-B4d können – unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes/Bestandserhalts und nach Abzug bereits
realisierter bzw. in Umsetzung befindlicher Planungen sowie im Zuge einer Neubebauung
abzureißender Bestandsgebäude – noch bis zu ca. 420.000 m² Geschossfläche (GF)
zusätzlich errichtet werden. Davon wären bis zu ca. 230.000 m² GF für Wohnen zulässig
(davon zwingend ca. 53.000 m² GF Wohnen), wobei die Zweckbestimmung der
Kerngebietsfestsetzung zu beachten ist. Für den Einzelhandel könnten bis zu ca.
80.000 m² GF hinzukommen. Zu den weiteren in den festgesetzten Kerngebieten
zulässigen Nutzungen enthalten die Bebauungspläne keine Flächenangaben, so dass
diesbezügliche Prognosen nicht möglich sind.
Konkrete Angaben zu den Nutzungsanteilen im Bestand liegen SenStadtWohn nicht vor.
Frage 4:
Trifft es zu, dass für das Baurecht am Alexanderplatz aus dem Bebauungsplan I-B4, der im Jahr 2000
festgesetzt worden ist und Hochhäuser vorsieht, ein Verkehrsgutachten zuletzt in den 1990er Jahren erstellt
worden ist, oder sind seitdem weitere Verkehrsgutachten erstellt worden?
Frage 5:
Trifft dies gleichermaßen auf den B-Plan I-B4d zum Hochhaus neben dem Einkaufszentrum Alexa zu, der im
Jahr 2006 festgesetzt worden ist?
Antwort zu 4 und zu 5:
Der Alexanderplatz ist einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Berlins. Die
Verkehrsbewegungen sind folglich vor allem durch überörtliche Relationen determiniert.
Die diesbezügliche Entwicklung erfolgt unter neuen gesamtstädtischen
Rahmenbedingungen, wie dem schnelleren Bevölkerungswachstum und der Dynamik der
Stadt-, Wirtschafts- sowie Tourismusentwicklung.
Auf der Mikroebene der Bebauungsplanung werden die Auswirkungen der Planung und
vorrangig der durch sie verursachten zusätzlichen Ziel- und Quellverkehre auf die
Leistungsfähigkeit der Verkehrswege im näheren Umfeld des Plangebiets untersucht.
Neue verkehrliche Untersuchungen zu Einzelstandorten sind dann sinnvoll, wenn
diesbezüglich grundlegend neue Erkenntnisse vorliegen oder sich die Planungsziele
ändern. So wurden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren I-B4d (ALEXA) und I-B4a-3
4
(Hines) neue Verkehrsgutachten erstellt, welche zu dem Gesamtergebnis kamen, dass
aufgrund der mikrostandörtlichen Planungen die Vorhaben verkehrlich verträglich sind.
Am 14.12.2017 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beschlossen,
für weitere Teilflächen des Alexanderplatzes (Baufelder D1, D2, D7) einen neuen
Bebauungsplan (I-B4a-4) aufzustellen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden ebenfalls
neue verkehrliche Untersuchungen unter Zugrundelegung der künftigen Planungsziele
durchgeführt (vgl. Antwort zu 8.).
Frage 6:
Teil der Senat die Auffassung, dass sich seitdem die Verkehrsströme so erheblich verändert haben, dass für
das unverändert geltende Baurecht neue Verkehrsuntersuchungen unerlässlich sind und die
Bebauungspläne gegebenenfalls modifiziert werden müssen?
Antwort zu 6:
Mit der Festsetzung von Bebauungsplänen wird Planungsrecht erreicht. Im folgenden
Baugenehmigungsverfahren soll dann Baurecht erreicht werden. Hier erfolgen weitere
Untersetzungen auch hinsichtlich des Verkehrs unter aktuellen Bedingungen.
Grundsätzlich gilt, im Rahmen neuer städtebaulich-planungsrechtlicher Verfahren
(Bebauungsplan- oder Änderungsverfahren) wird geklärt, ob verkehrliche Untersuchungen
auf der Basis aktueller Bedingungen und Daten erforderlich sind.
Frage 7:
Was beinhaltet der im Amtsblatt für Berlin am 29. Dezember 2017 veröffentlichte Beschluss der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 14. Dezember 2017, für eine nordöstliche
Teilfläche des Alexanderplatzes zwischen Dircksenstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Alexanderstraße, der
nördlichen Grenze des Flurstücks 1201 (Flur 918) und dem Alexanderplatz im Bezirk Mitte von Berlin,
Ortsteil Mitte, den Bebauungsplan I-B4a-4 aufzustellen?
Antwort zu 7:
Der Beschluss beinhaltet die Aufstellung des Bebauungsplans I-B4a-4 für eine
nordöstliche Teilfläche des Alexanderplatzes zwischen Dircksenstraße, Karl-Liebknecht-
Straße, Alexanderstraße, der nördlichen Grenze des Flurstücks 1201 (Flur 918) und dem
Alexanderplatz im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte. Der Beschluss erfolgt in
Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AGBauGB. Mit der Durchführung des
Beschlusses ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragt.
Frage 8:
Welches Ziel verfolgt der Senat mit dem Beschluss und welche Auswirkungen hat der Beschluss auf die
Verkehrsentwicklung und -planung rund um den Alexanderplatz?
Antwort zu 8:
Die Festsetzungen des Bebauungsplans I-B4a für die Baufelder D1, D2 und D7
entsprechen in mehrerlei Hinsicht nicht mehr den aktuellen Planungszielen. So soll das
Gebäude des Park-Inn-Hotels im Bereich des Baufeldes D2 erhalten werden, während der
geltende Bebauungsplan noch dessen Abriss vorsah. Wegen des Erhalts müssen die
Baugrenzen zwischen den Baufeldern D1 und D2 verändert werden. Dies wurde im
Ergebnis des Workshopverfahrens von 2015 ebenso berücksichtigt, wie eine Drehung des
geplanten Hochhausturms auf dem Baufeld D7 (Kaufhof) an der Karl-Liebknecht-Straße
um 90°.
5
Die Eigentümer/Investoren haben in 2017 erste städtebauliche Konzepte für eine
Neubebauung der Baufelder D1, D2 und D7 vorgelegt. Diese sind ebenso wenig auf
Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplans genehmigungsfähig, wie die
Workshopergebnisse.
Die Realisierung des Masterplans von 1993 in seiner ursprünglichen Form ist nicht mehr
möglich. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, die bisherigen städtebaulichen
Gestaltungsvorgaben im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans IB4a-
4 zu überdenken und neue, stärker am Bestand orientierte Leitlinien für eine
kohärente Entwicklung zu formulieren, um eine allzu heterogene Bebauung der
Einzelstandorte zu verhindern. Insbesondere ist eine neue einheitliche Höhenentwicklung,
abgeleitet aus dem einzigen bereits vorhandenen Hochhaus, als möglicher künftiger
Kohärenzfaktor zu prüfen. Aus diesen Erwägungen ergibt sich das Erfordernis zur
Aufstellung des Bebauungsplans I-B4a-4.
Die Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung und -planung rund um den Alexanderplatz
sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erneut zu bewerten und abzuwägen. Nach
derzeitigem Stand der Planung ist eine Erhöhung der bisher zulässigen Geschossflächen
nicht vorgesehen, so dass diesbezüglich auch keine Erhöhung der Verkehrsmengen zu
erwarten ist.
Frage 9:
Wie viele zusätzliche unterirdische Pkw-Stellplätze sind bei Realisierung der baurechtlich zulässigen
Hochhäuser vorgeschrieben bzw. zu erwarten und wie wirkt sich dies verkehrlich auf die Zufahrtsstraßen
aus?
Antwort zu 9:
Weder die Bebauungspläne noch die Bauordnung von Berlin enthalten Vorschriften im
Hinblick auf eine verpflichtend zu errichtende Anzahl an Pkw-Stellplätzen. Allerdings
wurden in den rechtskräftigen Bebauungsplänen Obergrenzen für die planungsrechtlich
zulässigen Pkw-Stellplätze unterhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie in
einem Erbbaurechtsvertrag Obergrenzen für die unterhalb der Alexanderstraße realisierte
Zentrale Tiefgarage (655 Stellplätze) festgesetzt. Letztere wurde unter der
Alexanderstraße bereits im Vorgriff auf die zukünftige Hochhausbebauung errichtet und
funktional und gestalterisch so in den Straßenraum eingebunden, dass für zu Fuß
Gehende und Auto Fahrende möglichst wenige Beeinträchtigungen entstehen.
Die Obergrenzen für Stellplätze sind als „Worst-Case“ in die jeweiligen Verkehrsgutachten
eingeflossen. Prognosen über die zu erwartende zusätzliche Zahl der Pkw-Stellplätze und
deren Auswirkungen in den Bereichen künftiger Änderungen von Bebauungsplänen
können zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage noch nicht vorgelegt
werden, da noch keine hinreichend konkreten Planungen vorliegen.
Frage 10:
Wie viele Anlieferverkehre werden aus den vorgesehenen baurechtlich zulässigen Sockelbauten und
Hochhäusern resultieren?
Antwort zu 10:
In der Verkehrsuntersuchung des Bebauungsplanverfahrens Alexanderplatz
(Gesamtbetrachtung) wurde eine Gesamtzahl von 24.824 Kfz/Tag für den
Wirtschaftsverkehr ermittelt. Von diesen werden „…etwa zwei Drittel mit dem Pkw
durchgeführt…“.
6
Frage 11:
Welche Taktfrequenz wäre für die über bzw. zum Alexanderplatz führenden U-Bahn-Linien rechnerisch,
technisch und real laut derzeitigen und bestellten U-Bahn-Fahrzeugen sowie verfügbaren U-Bahn-
Fahrerinnen und Fahrern künftig möglich?
Antwort zu 11:
Zurzeit sieht der Regelfahrplan der im Bereich Alexanderplatz verkehrenden U-Bahn-
Linien U2, U5 und U8 folgende maximale Taktdichte vor:
U2: 4 Minuten,
U5: 4 2/3 Minuten und
U8: 5 Minuten.
Rein infrastrukturseitig beträgt die kürzeste mögliche technische Zugfolgezeit nach
Angaben der BVG 1,5 bis 2 Minuten. Aufgrund der Fahrgastwechselzeiten sind nach
Angaben der BVG im Regelfall jedoch 2,5 bis 3 Minuten realistisch.
Für das laufende Programm „Zukunftssichere Schienenfahrzeugbeschaffung“ (ZSFB) der
BVG wurden u.a. Taktverdichtungen auf der U2 auf einen 3-1/3-Minuten-Takt und auf der
U5 auf einen 3-Minuten-Takt (inkl. Lückenschluss der U5 zum Hauptbahnhof) zugrunde
gelegt. Für die Linie U8 wurde ursprünglich eine Beibehaltung des 5-Minuten-Taktes
unterstellt.
Angesichts der dynamischen Entwicklung im ÖPNV haben das Land Berlin und die BVG
jedoch vereinbart, dass sie gemeinsam anhand der tatsächlichen Nachfrageentwicklung
bzw. weiterer geplanter Netzerweiterungen regelmäßig prüfen, ob zusätzlicher
Beschaffungsbedarf für Schienenfahrzeuge besteht. Die Verträge der BVG mit der
Fahrzeugindustrie werden Optionen vorsehen, damit hier bei Bedarf nachgesteuert
werden kann. Entsprechende Überprüfungen werden im Rahmen der aktuellen
Vorbereitung des nächsten Nahverkehrsplanes 2019-2023 durch den ÖPNVAufgabenträger
unter Einbeziehung und in Abstimmung mit der BVG erfolgen. Hierbei wird
u.a. auch eine Taktverdichtung auf der U8 geprüft.
Frage 12:
Welche Taktfrequenz wäre entsprechend für die S-Bahn künftig möglich?
Antwort zu 12:
Die Stadtbahn im Bereich Alexanderplatz wird derzeit im Regelfahrplan im Tagesverkehr
von sechs Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) bedient. Es erfolgen somit
18 Fahrten je Stunde und Richtung, was rechnerisch einem 3-1/3-Minuten-Takt entspricht.
Gemäß Angaben der DB lassen sich auf der Stadtbahn westlich von Ostbahnhof (bis
Westkreuz) unter Beibehaltung der aktuellen Haltezeiten bis zu 8 Zuggruppen pro
Richtung konfliktfrei konstruieren. Hierbei würden 24 Fahrten je Stunde und Richtung
erfolgen, was rechnerisch einem 2,5-Minuten-Takt entspräche.
Die Führung zusätzlicher S-Bahn-Fahrten auf die Stadtbahn ist Bestandteil aktueller
Planungen des ÖPNV-Aufgabenträgers. Die Planungen sollen im derzeit in Aufstellung
befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 festgeschrieben werden. Diese Mehrleistungen
können aber erst mit dem entsprechenden Zulauf neuer S-Bahn-Fahrzeuge erbracht
werden.
Frage 13:
7
Teilt der Senat die Auffassung, dass die U- und S-Bahnlinien vom und zum Alexanderplatz bereits heute
stark ausgelastet und in Spitzenverkehrszeiten an der Kapazitätsgrenze angelangt sind?
Antwort zu 13:
Ja, die U-Bahn- und S-Bahnlinien im Bereich Alexanderplatz weisen in den
Spitzenstunden sehr hohe Auslastungen auf, teilweise wird auch die Kapazitätsgrenze
erreicht. Entsprechend der Antworten zu Frage 11 und 12 sind künftig jedoch
nachfragegerechte Taktverdichtungen und somit Kapazitätserweiterungen geplant.
Frage 14:
Wie will der Senat vor dem Hintergrund der baurechtlich zulässigen erheblichen Verdichtung des
Alexanderplatzes und der durch die Realisierung der Sockelbauten und Hochhäuser einhergehenden
erheblichen Verkehrszunahme diesem Umstand Rechnung tragen?
Antwort zu 14:
Im Hinblick auf das ÖPNV-Angebot sind innerstädtische Bereiche wie der Alexanderplatz,
die von zahlreichen Schnellbahnlinien im dichtesten Takt bedient und aus dem gesamten
Stadtgebiet sehr gut angebunden sind, für eine hochverdichtete Bebauung prädestiniert.
Wie in Frage 11 und 12 aufgezeigt, bietet die U-Bahn- und S-Bahn-Infrastruktur auch noch
Möglichkeiten für weitere Angebotsverdichtungen, die sich auch bereits in Planung
befinden.
Frage 15:
Liegt derzeit ein Gesamtkonzept Alexanderplatz vor, welches die Verkehrsentwicklungen heute und in
Zukunft bei Umsetzung des überarbeiteten Masterplans aufgreift und tragfähige Lösungen vorschlägt, die
sich den prognostizierbaren Entwicklungen rings um die sich rasant neu entwickelnde Stadtmitte in der
wachsenden Stadt Berlin überzeugend annehmen?
Antwort zu 15:
Ein neues Gesamtkonzept ausschließlich für den Alexanderplatz liegt noch nicht vor. Wie
in der Antwort zu Frage 2 erläutert, ist eine Gesamtbetrachtung des Raums Rathausforum
und Alexanderplatz erforderlich, in welche auch die künftigen, noch zu entwickelnden
neuen städtebaulichen Leitlinien für den Alexanderplatz einfließen müssen.
Der Alexanderplatz ist ein zentraler innerstädtischer Standort, der außerordentlich gut an
den öffentlichen Personennahverkehr angebunden ist (Regional-, S- und U-Bahn, Tram
und Bus). Stadtentwicklungspolitisch notwendige bauliche Verdichtungen und
Nutzungsintensivierungen an zentralen Knotenpunkten des ÖPNV zu konzentrieren ist
auch Sicht der Stadtentwicklung grundsätzlich sinnvoll.
Der Verzicht auf eine intensive Bündelung zentraler Funktionen am Alexanderplatz oder
ähnlich zentral gelegenen und gut erschlossenen Standorten würde zu einer dispersen
Verteilung von Neubaupotenzialen und verkehrsintensiven Nutzungen im Raum und/oder
zu einer Randwanderung führen.
Wie bei der Antwort zu Frage 2 bereits dargelegt, sind bei Änderungen von
städtebaulichen Planungen, insbesondere zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung,
sowie der Stellung der baulichen Anlagen, zu prüfen, ob sich dadurch verkehrlich
relevante Auswirkungen ergeben. Erst dann wird entschieden, ob eine erneute
verkehrliche Untersuchung erforderlich ist.
8
Berlin, den 26.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sachstand zum Bebauungsplan Molkenmarkt, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Sachstand in Bezug auf die angekündigte Überprüfung der Aufteilung und Gestaltung der
öffentlichen #Verkehrsflächen im Bereich des #Bebauungsplans #Molkenmarkt in Mitte und welche Änderungen
an dem 2016 festgesetzten Bebauungsplan 1-14 beabsichtigt der Senat?
Antwort zu 1:
Die Überprüfung der Aufteilung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen im
Bereich des Bebauungsplans Molkenmarkt hat ergeben, dass sowohl die Aufteilung als
auch die Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen den mit dem Bebauungsplan
verfolgten planerischen Zielen und verkehrlichen Erfordernissen grundsätzlich entspricht.
Optimierungen, insbesondere für Radfahrende, werden lediglich durch Änderungen der
Markierungen vorgenommen.
Für den Straßenzug #Grunerstraße – Spandauer Straße – #Mühlendamm hat der
#Bebauungsplan 1-14 planfeststellungsersetzenden Charakter (Teil 2 des B-Plans 1-14).
Eine wesentliche Änderung der Flächen der Verkehrsarten zöge ein Änderungsverfahren
nach sich, das deutlichen Einfluss auf den angestrebten Zeitraum der Verlegung / Neubau
der Grunerstraße ab 2019 hätte. Zurzeit gibt es nicht die Absicht, den rechtsgültigen
Bebauungsplan 1-14 zu ändern, da sich in der derzeitigen Planungsphase kein Erfordernis
hierzu abzeichnet.
Frage 2:
Wofür sollen die im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/ 2019 veranschlagten jeweils 70.000 Euro zur
Vorbereitung der Einrichtung eines Entwicklungsmanagements Molkenmarkt verwandt werden und welche
Aufgaben soll das #Entwicklungsmanagement haben?
2
Antwort zu 2:
Zur Realisierung des Stadtquartiers des #Klosterviertels nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist eine komplexe Steuerung, u.a. für die Bodenordnung, die
Nutzungsverteilung (Wohnen, Büro- und Dienstleistungen und kulturelle Nutzungen) und
die Erschließung zu leisten. Hierfür muss aus Kapazitätsgründen externe Unterstützung
gebunden werden.
Frage 3:
Teilt der Senat die gegenüber der RBB-Abendschau geäußerte Auffassung des Landesarchäologen Prof.
Wemhoff, dass im Bereich des Grauen Klosters mit Blick auf die Baugeschichte des Klosters ganz spezielle
Anforderungen für die Neubebauung entwickelt werden müssen und dass so wichtige Bereiche wie zum
Beispiel das Kapitelhaus des Grauen Klosters auch eine Reflexion in der Planung finden sollten?
Antwort zu 3:
Ja, diese Auffassung wird geteilt. Daher werden in Abstimmung mit dem
Landesdenkmalamt Umfang und Standorte für archäologische Sondierungen innerhalb
des Bebauungsplanbereiches ermittelt. Es ist auch geplant, entsprechend möglicher
Grabungsergebnisse eine städtebauliche Anpassung innerhalb der Baufelder
vorzunehmen.
Frage 4:
Mit Drucksache 17/ 19076 hat der Senat letztes Jahr mitgeteilt, dass ihm für die Präsentation von
Grabungsfunden in der Klosterkirche sowie die damit verbundene „Denkmalschule auf Zeit“ bisher keine
Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, diese seien gegebenenfalls im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/
2019 einzuwerben. Sind im vorliegenden Senatsentwurf des Doppelhaushalts 2018/19 entsprechende Mittel
vorgesehen (wenn ja, bei welchem Haushaltstitel und in welcher Höhe)?
Antwort zu Frage 4
Im Haushalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind im Kapitel 1220
Titel 52609 Mittel in Höhe von 100.000 € bzw. 120.000 € für den Haushalt 2018/19
eingestellt für Untersuchungen im Rahmen des Archäologischen Pfades, zu dem auch das
Graue Kloster gehört. Zudem hat das Bezirksamt Mitte mitgeteilt, dass für die Präsentation
von Grabungsfunden im Doppelhaushaltsplan des Bezirksamtes Mitte von Berlin keine
Mittel eingestellt sind. Die Planung und Ausführung der Grabungen obliegt dem
Landesdenkmalamt. Eine Präsentation im Rahmen der „Denkmalsakademie auf Zeit“ in
der Ruine der ehemaligen Franziskanerklosterkirche ist in Abhängigkeit der
Grabungsergebnisse und einer erfolgreichen Einwerbung von Fördermitteln für die
„Denkmalsakademie auf Zeit“ vorgesehen. Ein GRW-Fördermittelantrag wird vom Bezirk
Mitte auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes „RUINENAKADEMIE/
ARCHÄOLOGISCHES THEATER KONZEPTION FÜR DAS AREAL DER EHEMALIGEN
FRANZISKANER-KLOSTERKIRCHE“ in der ersten Jahreshälfte 2018 angestrebt.
Die Finanzierung des Eigenanteils bei der GRW Förderung wird im Bezirkshaushalt
sichergestellt.
3
Frage 5:
Sind wie vom Senat in Drucksache 17/ 18834 angekündigt ab Herbst 2016 Gespräche mit den relevanten
Akteuren (laut Drucksache: Schulstiftung der Evangelischen Kirche, Stiftung Berlinisches Gymnasium zum
Grauen Kloster, Streitsche Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, Förderverein des Evangelischen
Gymnasiums zum Grauen Kloster, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft,
Schulverwaltung des Bezirks Mitte) zum vorgesehenen Schulstandort Graues Kloster begonnen worden?
Wenn ja, wie ist der Sachstand in Bezug auf die Gespräche? Wenn nein, warum nicht und wann beginnen
die Gespräche mit wem?
Antwort zu 5:
Im Rahmen der Vorbereitung der „Akademie auf Zeit“ hat das Kulturamt des Bezirks Mitte
Workshops durchgeführt, bei denen die an der Standortentscheidung Interessierten
beteiligt waren.
Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) bearbeitet alle Rechtsfragen im
Zusammenhang mit dem noch anhängigen Restitutionsverfahren vor dem
Verwaltungsgericht Berlin. Partner für das Land Berlin ist in dieser Frage auch nur die
Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, mit der am 19. Juli 2016 und 20.
Dezember 2017 Gespräche über den geltend gemachten Anspruch der Stiftung auf die
ehemaligen Grundstücke des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster geführt
wurden. In den Gesprächen wurden die unterschiedlichen Rechtspositionen ausgetauscht
und die Möglichkeiten einer vergleichsweisen Regelung ausgelotet. Weitere Gespräche
sind noch nicht terminiert.
Eine weitere Diskussion mit den relevanten Akteuren, insbesondere der Schulstiftung der
Evangelischen Kirche, der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, der
Streitschen Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, dem Förderverein des
Evangelischen Gymnasiums zum Grauen Kloster, der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft sowie der Schulverwaltung des Bezirks Mitte, werden unter
Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anschließend
erfolgen.
Frage 6:
Bis wann muss – auch mit Blick auf die Bebauung anderer Flächen im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Molkenmarkt – ein zukünftiger Bauherr ein inhaltlich und finanziell belastbares Konzept zur
zukünftigen Bebauung der im Bebauungsplan als Gemeinbedarf Schule ausgewiesenen Fläche des
Klosterareals vorlegen?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Konkretisierung der Bauvorhaben im Bereich Molkenmarkt und
Alexanderplatz wird auch das Thema der Bedarfe an Schul- und Kitaplätzen im
Nahbereich aktualisiert werden. Bei Eingang der Ergebnisse liegen geeignete Grundlagen
für ein solches Konzept vor.
Frage 7:
Mit Drucksache 17/ 18834 – Antwort zu Frage 7 –hat der Senat im Juli 2016 mitgeteilt, dass von der
insolventen Grabungsfirma noch immer fünf Kartons mit Funden aus den archäologischen
Sondierungsgrabungen auf dem Gelände des Grauen Klosters zurückgehalten werden und dass man die
gerichtliche Durchsetzbarkeit der Herausgabeansprüche prüfe. Befinden sich inzwischen alle Funde in der
Verfügung des Landes Berlin? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wie ist der Sachstand und welches
Ergebnis hat die Prüfung der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Herausgabeansprüche ergeben?
4
Antwort zu 7:
Die in der Drucksache 17/ 18834 – Antwort zu Frage 7 – angesprochenen Funde wurden
durch die Staatsanwaltschaft Berlin dem Landesdenkmalamt Berlin übergeben. Deren
Überprüfung ist abgeschlossen und ergab, dass die Funde vollständig und mit den
zutreffenden Angaben versehen übergeben worden sind.
Berlin, den 25.01.18
In Vertretung
Regula Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenverkehr: Gab es 2017 tierschutzrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit Pferdekutschen in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele und welche #tierschutzrechtlichen Verstöße wurden 2017 im Zusammenhang mit #Pferdekutschen
in Berlin registriert? Bitte detailliert nach Art und Bezirk auflisten.
Zu 1.: Das Bezirksamt Mitte hat bei #Pferdekutschbetrieben im Jahr 2017 sechs tierschutzrelevante
Verstöße registriert. Dabei handelte es sich in vier Fällen um die fehlende
Dokumentation der Pausenzeiten nach den Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe
sowie in je einem Fall um das Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes ohne
Erlaubnis und um eine mangelhafte Hufpflege.
2. Plant der Senat eine Überarbeitung der „Berliner Leitlinien für #Pferdefuhrwerksbetreiber?“
Zu 2.: Die Landestierschutzbeauftragte prüft zurzeit eine Weiterentwicklung der Leitlinien.
3. Plant der Bezirk Mitte verstärkte Kontrollen der Pferdekutschen hinsichtlich Pausenzeiten, Arbeitszeit der
Pferde usw.?
Zu 3.: Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Mitte
plant die Kontrollfrequenz zu erhöhen. Die Erhöhung der Kontrollzahlen sei jedoch abhängig
von einem Stellenzuwachs im tierärztlichen Bereich des Fachbereichs sowie der
Schaffung von neuen Arbeitsräumlichkeiten.
4. Wie viele Vorfälle und Verkehrsverstöße wurden im Zusammenhang mit Pferden und Pferdekutschen
2017 in Berlin registriert? Bitte je Bezirk und Art des Vorfalls auflisten.
2
Zu 4.: Im Jahr 2017 wurden keine Verkehrsunfälle oder andere Vorfälle im Zusammenhang
mit Pferden und Pferdekutschen polizeilich erfasst. Ordnungswidrigkeitsanzeigen
gegen Kutschenbetriebe oder Kutscher aufgrund von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
erfolgten nicht.
Berlin, den 25. Januar 2018
In Vertretung
Margit Gottstein
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Straßenverkehr: Avus-Tribüne bekommt ein neues Dach Für die Sanierung der Avus-Tribüne wird ab Ende März deren Dach abgerissen und ersetzt., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-charlottenburg-avus-tribuene-bekommt-ein-neues-dach/20904182.html

Die Modernisierung und Neugestaltung der seit rund 20 Jahren leer stehenden #Avus-Tribüne kommt voran – wenn auch später als vom Investor Hamid #Djadda geplant. Ende März solle das Dach abgerissen und später in gleicher Form neu gebaut werden, kündigte Djadda am Montag auf Nachfrage an. Die originale Dachkonstruktion sei „zu baufällig und lässt sich nicht mehr sanieren“. Die ganze Tribüne ist ein #Baudenkmal.
Während des voraussichtlich zehntägigen Dachabrisses werde eine Spur der Avus (Autobahn #A115) nachts stadtauswärts gesperrt, sagt Djadda. Auf die Genehmigung der Verkehrsbehörden habe er lange warten müssen. Eigentlich sollten die Dacharbeiten im vorigen September beginnen. Im Sommer 2017 ließ Djadda die alten Sitzbänke entfernen.

Der Unternehmer plant verglaste, 400 Quadratmeter Veranstaltungsräume, die er an Unternehmen oder Privatleute vermieten will, sowie Büros, ein Café und vielleicht ein Avus-Museum. Im Mittelpunkt der Nutzungen sollen die Geschichte und Zukunft des …