Straßenverkehr: Das Ende einer Stau-Behörde Verkehrslenkung Berlin wird aufgelöst, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/das-ende-einer-stau-behoerde-verkehrslenkung-berlin-wird-aufgeloest-31556872

Berlin – Die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) wird aufgelöst und voraussichtlich bis Ende kommenden Jahres als #Abteilung VI in die #Senatsverkehrsverwaltung eingegliedert. Mit diesem Schritt will Senatorin Regine Günther (für Grüne) das seit Jahren herrschende Chaos in und um die Behörde beenden. Zuvor hatte ein Gutachten genau diese Neustrukturierung empfohlen. Eine Beibehaltung der jetzigen Organisation sei nicht ratsam.
Die VLB mit knapp 130 Mitarbeitern ist unter anderem für die Ampel-Einrichtung und -Steuerung, die Verkehrsführung an Baustellen, die Einrichtung von Busspuren oder Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie die Beseitigung potenziell gefährlicher Stellen auf den Straßen verantwortlich. Diesen Aufgaben wurde die Behörde mit Sitz am Flughafen Tempelhof zuletzt jedoch immer weniger gerecht. Klagen häuften sich, dass die VLB Bauarbeiten teils um ein Jahr verzögerte. Dazu kam, dass die Behörde seit April 2018 keine Führung mehr hat. Ihr letzter Leiter, Axel Koller, war nach einem guten halben Jahr zur BSR gewechselt. 2015 war Jörg Lange entlassen worden, anschließend wurde der pensionierte Leiter der Stadtgüter, Peter Hecktor, kommissarisch an die Spitze gesetzt, bis Koller kam.
Zahl der Schnittstellen soll verringert werden

Mit der Überführung der VLB in die Verwaltung soll die Zahl der Schnittstellen zwischen verschiedenen Verkehrslenkern verringert werden, sagte …

Straßenverkehr: Vorrang für den Umweltverbund bei Baustellen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie definiert der Senat die in § 25 Abs. 2 Nr. 2 #Mobilitätsgesetz (#MobiG) genannte „Leistungsfähigkeit des
Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“ vor dem Hintergrund der in der Präambel des MobiG genannten
Sicherung des Vorrangs für den #Umweltverbund?
Antwort zu 1:
Für Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln bei der Umsetzung von
Maßnahmen sind nach § 25 Abs. 1 Mobilitätsgesetz (MobG) planerische
Abwägungsentscheidungen zu treffen. Die dabei zu berücksichtigenden Aspekte sind in
§ 25 Abs. 2 MobG genannt. An erster Stelle steht dabei die „Überprüfung der Konvergenz
mit den Zielen dieses Gesetzes“, an zweiter Stelle folgt der Aspekt „Auswirkungen der
#Leistungsfähigkeit des #Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“. Damit hat in der
Abwägungsentscheidung der Vorrang des Umweltverbundes als Ziel des MobG
gegenüber der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems Priorität.
Die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit umfasst alle
Mobilitätsgruppen, wie sie in der Präambel des MobG genannt worden sind und nicht nur
den motorisierten Individualverkehr. Für die Gesamtleistungsfähigkeit spielen daher auch
die Kapazitäten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Radverkehrs eine
große Rolle. Die Leistungsfähigkeit dieses Verkehrssystems ergibt sich aus verschiedenen
Faktoren wie z.B. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch Punkten wie der
Zuverlässigkeit des ÖPNV oder der Barrierefreiheit für den Fußverkehr.
Frage 2:
Wie viele Baustellenanordnungen wurden seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes durch die
Straßenverkehrsbehörden des Landes Berlin erlassen (bitte nach Verkehrslenkung Berlin und
Straßenverkehrsbehörden der einzelnen Bezirke aufschlüsseln)?
2
Antwort zu 2:
Die jeweilige Anzahl der verkehrsrechtlichen Anordnungen ist in der nachfolgenden
Tabelle auf der Datengrundlage des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Stichtag: 18.10.2018) dargestellt.
Behörde Anzahl
Verkehrslenkung Berlin (VLB) 582
Straßenverkehrsbehörde Mitte 508
Straßenverkehrsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg 621
Straßenverkehrsbehörde Pankow 301
Straßenverkehrsbehörde Charlottenburg-Wilmersdorf 253
Straßenverkehrsbehörde Spandau 225
Straßenverkehrsbehörde Steglitz-Zehlendorf 283
Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg 405
Straßenverkehrsbehörde Neukölln 216
Straßenverkehrsbehörde Treptow-Köpenick 462
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf 262
Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg 457
Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf 224
Frage 3:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde keine sichere Radverkehrsführung nach § 39 Abs. 1 Satz 1
MobiG eingerichtet bzw. angeordnet, die den Maßgaben der §§ 43 und 44 MobiG entspricht? Mit welcher
Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Frage 4:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde der verfügbare Straßenraum für den Umweltverbund entgegen §
39 Abs. 1 Satz 3 beschränkt? Mit welcher Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Antwort zu 3 und zu 4:
Eine Statistik über die getroffenen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen in diesem
Zusammenhang wird nicht geführt.
Berlin, den 31.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Beginn des Planfeststellungsverfahrens und Bau der TVO aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Zeitplan hat der Senat für die Erarbeitung der #Planungsunterlagen, die Durchführung des
#Planfeststellungsverfahrens und den Bau der #TVO?
Frage 2:
Wann, bitte Monat und Jahr angeben, beginnt das Planfeststellungsverfahren? Wann, bitte Monat und Jahr
angeben, ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Hierzu wird auf die regelmäßige Berichterstattung an den Hauptausschuss, zuletzt der
Bericht vom 20.07.2018 rote Nummer 0434 D, verwiesen (Berichtsauftrag Drucksache
18/0700).
Frage 3:
Welche persönlichen Gespräche wurden wann durch Mitarbeiter und die politische Leitung der zuständigen
Senatsverwaltung mit der Deutschen Bahn AG zum Abschluss einer #Kreuzungsvereinbarung geführt (bitte
Datum angeben)?
Antwort zu 3:
Es wurden keine persönlichen Gespräche mit dem Ziel des Abschlusses einer
Kreuzungsvereinbarung geführt.
Frage 4:
Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung einer Vereinbarung zu rechnen?
2
Antwort zu 4:
Es wurden etliche Gespräche geführt, in deren Ergebnis die Unterzeichnung einer
Rahmenvereinbarung für die Planung von 4 #Brückenbauwerken
(#Eisenbahnüberführungen) der DB Netz AG am 28.06.2018 erfolgte.
Frage 5:
Welche Kosten würden durch Grünbrücken, für den gesamten Teil im Bereich des sog. Biesenhorster
Sands, entstehen, die Tiere zur Überquerung nutzen könnten?
Frage 6:
Ist die Variante des Baus von Grünbrücken bisher geprüft worden, oder wird dies noch geprüft werden?
Antwort zu 5 und zu 6:
Da die Varianten der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) in enger Bündelung mit der
Bahntrasse im Bereich des Biesenhorster Sandes verlaufen, sind Grünbrücken, die der
Verbindung von Freiflächen dienen, im Biesenhorster Sand nicht zielführend.
Die Linienführung der Trasse im Biesenhorster Sand löst keine Konflikte in Folge einer
Zerschneidung von Freiflächen aus, sondern die Konflikte bestehen in der Zerstörung von
Lebensräumen. Diese können durch Grünbrücken nicht kompensiert oder beseitigt
werden.
Berlin, den 02.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umsetzung des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes bei der Anordnung von Baustellen aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Beanstandungen von Baustellen im Straßenland wurden durch die Straßenverkehrsbehörden Berlins seit dem 1.1.2017 ausgesprochen wegen (bitte einzeln mit Datum unter Angabe der beanstandenden Gliederung der Verwaltung aufführen):

  • gegen § 11 Absatz 11 BerlStrG,
  • der Anordnung bei Einrichtung der Baustelle,
  • der Baustelle nach Einrichtung?

Antwort zu 1:

  • Straßenverkehrsbehörden sind für Anordnungen und Kontrollen in Zusammenhang mit der Einrichtung von Baustellen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständig. § 11 Abs. 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) fordert vom Erlaubnisnehmer der Straßenlandsondernutzung eine deutliche Kennzeichnung an der Baustelle. Die Zuständigkeit für die Einhaltung der Vorschriften des BerlStrG liegt bei den Straßenbau- und nicht bei den Straßenverkehrsbehörden. Beanstandungen werden nach Auskunft der bezirklichen Straßenbauämter statistisch nicht gesondert erfasst.
  • und Inbetriebnahmen finden im Rahmen der Bestimmungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) statt. Statistiken über dabei getroffene Beanstandungen von Baustellenabsicherungen oder Verstößen gegen die

verkehrsrechtliche Anordnung werden bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und den meisten bezirklichen Straßenverkehrsbehörden nicht geführt. Nur die Straßenverkehrsbehörde Neukölln hat 70 Fälle gemeldet.

 

Der Polizeipräsident in Berlin erfasst jedoch in Zusammenhang mit der Nichteinholung bzw. Nichteinhaltung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen durchgeführte Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Die von dort übermittelten Daten sind dem Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) entnommen und nach den entsprechenden Tatbeständen des Bußgeldkatalogs gegliedert aufgeführt (s. anliegende Tabelle).

  • tätig, wenn die originär zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Die Anzahl solcher Einsätze ist durch die Polizei Berlin nicht automatisiert recherchierbar.

Bei der VLB und in den meisten Bezirksämtern von Berlin werden entsprechende Erhebungen nicht geführt; lediglich die Straßenverkehrsbehörde Neukölln Berlin hat 20 veränderte Baustellen gemeldet.

Frage 2:

Wie wurde jeweils die Beseitigung des beanstandeten Sachverhalts überprüft (bitte einzeln analog zu 1. aufführen)?

Antwort zu 2:

Nachkontrollen von beanstandeten Baustellenabsicherungen finden in Abwägung von der Schwere des Verstoßes gegen die verkehrsrechtliche Anordnung statt. Eine Statistik über stattgefundene Nachkontrollen wird bei den Straßenverkehrsbehörden nicht geführt.

Auch diesbezügliche Einsätze durch die Polizei Berlin sind nicht detailliert recherchierbar.

 

 

Frage 3:

 

Wie viele Bußgelder wurden seit dem 1.1.2017 durch wen und in welcher Höhe gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 verhängt (bitte tabellarisch aufführen)?

 

Antwort zu 3:

 

Bezirksamt

Verhängte Bußgelder (Verstöße gegen § 11 BerlStrG)

 

2017

Verhängte Bußgelder (Verstöße gegen § 11 BerlStrG)

 

2018

Charlottenburg-Wilmersdorf

Keine Angaben

Keine Angaben

Friedrichshain-Kreuzberg

Keine Angaben

Keine Angaben

Lichtenberg

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Marzahn-Hellersdorf

Fehlanzeige

Fehlanzeige

 

 

Mitte

Keine Angaben

Keine Angaben

Neukölln

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Pankow

Es wird keine Statistik geführt.

Es wird keine Statistik geführt.

Reinickendorf

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Spandau

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Steglitz-Zehlendorf

Keine im Zusammenhang mit Baustellen

Keine im Zusammenhang mit Baustellen

Tempelhof-Schöneberg

a) § 28 Abs. 1 Nr. 2:

 

8 Bußgeldbescheide seit

1.1.2017

(150 €, 200 €, 300 €,

200 €, 150 €, 80 €,

500 €, 250 €);

b) § 28 Abs. 1 Nr. 3 oder 4:

Fehlanzeige

Treptow-Köpenick

Es wird keine Statistik geführt.

Es wird keine Statistik geführt.

 

 

Frage 4:

 

Welche Baustellen sind dem Senat bekannt, bei denen seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes der nach

§ 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG vorgeschriebene barrierefreie Aushang des Verkehrszeichenplans vorgenommen wurde (bitte nach zuständiger Straßenverkehrsbehörde auflisten)?

 

Antwort zu 4:

 

Die Straßenverkehrsbehörden haben bislang keine entsprechenden Meldungen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet.

 

 

Frage 5:

 

Wie werden die Bauherren oder beauftragten Unternehmer seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes über ihre Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG informiert?

 

Antwort zu 5:

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Neukölln von Berlin aktualisiert die Nebenbestimmungen der Anordnung für die Baustelleneinrichtung nach § 45 StVO. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin beabsichtigt, für eigene Baumaßnahmen, die der Fachbereich „Straßen“ veranlasst, in zukünftigen Ausschreibungen entsprechende Anforderungen aufzunehmen.

Von den übrigen Bezirksämtern erfolgt keine gesonderte Information an die Bauherren. Es wird auf die fachliche und sachliche Informationspflicht des Unternehmers

 

hingewiesen. Bei Bedarf werden auf Nachfrage entsprechende Informationen vom Bezirksamt Spandau von Berlin zur Verfügung gestellt.

 

 

Frage 6:

 

Wie überprüfen die Straßenverkehrsbehörden die Erfüllung der Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1? Wie viele Beanstandungen wurden durch wen ausgesprochen? Wie wurde die Beseitigung des Mangels jeweils überprüft?

 

Antwort zu 6:

 

Die Kontrolle und Überwachung dieser Vorschrift ist bislang nicht einheitlich geregelt.

 

 

Frage 7:

 

Wo finden sich die Informationen über Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 im Internet?

 

Antwort zu 7:

 

Die „GB infraVelo GmbH“ ist nach Beschluss des MobG mit der Konzeption einer Webseite, auf der die aktuellen Radverkehrsprojekte vorgestellt werden sollen, beauftragt worden. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Es ist mittelfristig vorgesehen, dass Informationen über die Infrastrukturmaßnahmen aller Berliner Akteure (Senat, Bezirke und GB infraVelo) auf einer Website nutzerorientiert gebündelt werden sollen.

 

Die Verkehrsinformationszentrale meldet Mitteilungen der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden über größere Baumaßnahmen. Auf den Internetseiten  https://viz.berlin.de/ und https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/4289917-4289888-  baustellen-sperrungen.html sind Baustellen mit umfangreicheren Verkehrsbeeinträchtigungen aufgeführt.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg informiert über selbst beauftragte Bauvorhaben im eigenen Internetauftritt und führt eine entsprechende Liste.

Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland werden durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf der eigenen Internetplattform veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt im Vorfeld einer jeden Baumaßnahme eine Presse- und Anliegerinformation.

 

 

Berlin, den 30.10.2018 In Vertretung

 

 

 

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

Schriftliche Anfrage Nr. 18/16738 vom 16. Oktober 2018

über Umsetzung des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes bei der Anordnung von Baustellen

 

Anlage zu Frage 1 b:

 

Nachfolgend werden die im POLIKS erfassten Zahlen von Verkehrsordnungswidrigkeiten ab 1. Januar 2017 dargestellt:

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

Datum

Anzahl

Datum

Anzahl

03.01.2017

1

09.01.2017

3

09.01.2017

1

10.01.2017

1

10.01.2017

1

13.01.2017

2

11.01.2017

1

14.01.2017

1

25.01.2017

1

17.01.2017

1

26.01.2017

1

21.01.2017

1

31.01.2017

1

23.01.2017

1

06.02.2017

1

26.01.2017

1

12.02.2017

1

01.02.2017

1

17.02.2017

1

02.02.2017

1

20.02.2017

1

06.02.2017

2

22.02.2017

1

09.02.2017

1

24.02.2017

2

10.02.2017

1

06.03.2017

2

20.02.2017

1

07.03.2017

4

21.02.2017

1

08.03.2017

5

27.02.2017

4

12.03.2017

1

28.02.2017

1

13.03.2017

3

01.03.2017

1

14.03.2017

2

02.03.2017

4

15.03.2017

1

08.03.2017

1

16.03.2017

2

09.03.2017

1

21.03.2017

1

13.03.2017

1

22.03.2017

1

16.03.2017

1

23.03.2017

3

20.03.2017

2

27.03.2017

1

21.03.2017

2

28.03.2017

1

27.03.2017

6

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

31.03.2017

1

31.03.2017

1

01.04.2017

1

03.04.2017

1

03.04.2017

1

10.04.2017

1

06.04.2017

1

11.04.2017

1

07.04.2017

1

20.04.2017

1

12.04.2017

1

24.04.2017

1

13.04.2017

2

26.04.2017

1

16.04.2017

1

28.04.2017

1

19.04.2017

1

01.05.2017

1

21.04.2017

1

05.05.2017

1

25.04.2017

2

10.05.2017

1

26.04.2017

1

16.05.2017

2

04.05.2017

1

17.05.2017

1

05.05.2017

2

31.05.2017

1

10.05.2017

1

09.06.2017

1

11.05.2017

1

10.06.2017

1

12.05.2017

3

13.06.2017

1

16.05.2017

1

14.06.2017

5

26.05.2017

1

23.06.2017

1

30.05.2017

1

26.06.2017

1

31.05.2017

3

30.06.2017

1

01.06.2017

1

03.07.2017

2

07.06.2017

1

12.07.2017

1

14.06.2017

1

13.07.2017

1

15.06.2017

3

15.07.2017

1

19.06.2017

1

17.07.2017

1

21.06.2017

1

18.07.2017

1

26.06.2017

2

19.07.2017

1

27.06.2017

2

24.07.2017

2

02.07.2017

1

31.07.2017

3

05.07.2017

2

02.08.2017

1

11.07.2017

2

03.08.2017

2

14.07.2017

1

07.08.2017

2

17.07.2017

1

09.08.2017

1

18.07.2017

3

10.08.2017

1

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

31.07.2017

2

22.08.2017

1

01.08.2017

1

25.08.2017

1

03.08.2017

1

28.08.2017

1

14.08.2017

1

07.09.2017

1

15.08.2017

3

21.09.2017

1

16.08.2017

2

22.09.2017

1

22.08.2017

1

04.10.2017

3

25.08.2017

1

09.10.2017

1

30.08.2017

1

11.10.2017

1

05.09.2017

2

12.10.2017

2

07.09.2017

1

13.10.2017

2

09.09.2017

1

25.10.2017

2

14.09.2017

3

06.11.2017

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09.11.2017

3

21.09.2017

1

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15.11.2017

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23.11.2017

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04.10.2017

1

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05.12.2017

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1

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2

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1

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1

24.10.2017

1

17.01.2018

2

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1

25.01.2018

1

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4

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2

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1

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2

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16.02.2018

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2

23.11.2017

2

12.03.2018

1

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

28.11.2017

1

19.03.2018

1

01.12.2017

1

23.03.2018

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Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

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145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

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Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

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145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

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Gesamt

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(Stand: 19. Oktober 2018)

Straßenverkehr + Radverkehr: Modell des “geschützten Kreuzungs-Designs“ auch für Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit ist der Senatsverwaltung das Modell des „#geschützten Kreuzungs-Designs“ (#protected intersection,
Niederlande) bekannt?
Antwort zu 1:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind Vorschläge für ein
sogenanntes „geschütztes Kreuzungs-Design“ bzw. für „protected intersections“ nach
niederländischem Vorbild aus dem Internet und den internationalen Fachdebatten
bekannt. Unter diesen Bezeichnungen werden unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der
Signalisierung und der Designelemente subsumiert.
Frage 2:
Welche Vor- und Nachteile des Modells sieht der Senat in Bezug auf die #Verkehrssicherheit?
Antwort zu 2:
Die unter dem Begriff „protected intersection“ verstandenen #Kreuzungsdesigns werden in
Berlin bisher nicht angewendet und sind auch international noch kein Standard. Der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen bisher keine eigenen
Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und die Wirksamkeit dieser Art der
Kreuzungsgestaltung vor. Auch fehlt es an belastbaren Untersuchungen zur objektiven
und subjektiven Sicherheit, die eine abschließende Beurteilung zuließen.
Vorteilhaft bei den Kreuzungsgestaltungen wirken die großzügigen #Dimensionierungen
von #Radverkehrsanlagen und Aufstellflächen für den #Radverkehr sowie die
2
entsprechenden Furtbreiten. Dies ermöglicht eine Absicherung des Radverkehrs gegen
den Kraftfahrzeug-Verkehr. Kleine „Schutzinseln“ im Kreuzungsbereich, vorgezogene
Haltelinien und „Aufstellzonen“ für die Verkehrsteilnehmenden ändern das
Abbiegeverhalten von Kraftfahrzeugfahrenden, verbessern die Sichtbeziehung im
Abbiegevorgang sowie die Abbiegegeschwindigkeit und sollen damit positiv zur
Verkehrssicherheit beitragen.
Nachteilig ist, dass sich die vorgeschlagene „Rund-um-Grün-Signalisierung“ für den
Radverkehr in Deutschland nur schwer rechtssicher realisieren lässt. Eine alternative
Trennung der Signalisierung führt zu längeren Wartezeiten und wirkt sich somit unter
Umständen negativ auf die Regeleinhaltung der Verkehrsteilnehmenden aus. Zudem
benötigt die vorgeschlagene konsequente Trennung der Verkehrsströme mehr Platz, der
insbesondere in den dichten Berliner Quartieren mit Blockrandbebauung oft nicht zur
Verfügung steht.
Frage 3:
Welche Bestrebungen seitens des Senats gibt es zur Anwendung des Modells im Berliner Straßenverkehr?
Sofern diese nicht existieren, wieso wurden keine Überlegungen zur Übertragung des Modells auf Berlin
unternommen?
Antwort zu 3:
Zu den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 5. Juli 2018 gehört es, gefährliche
Kreuzungen für den Radverkehr sicherer zu gestalten. Im Rahmen dessen wird auch
geprüft, ob und wo sich Signalisierungs- und Knotenpunktformen, die dem „geschützten
Kreuzungs-Design“ ähnlich sind, realisieren lassen. Die Übertragung aus dem Ausland
entlehnter Formen der Verkehrsregelung muss in Anbetracht der unterschiedlichen
baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen aber stets ohne Vorfestlegung auf ein
bestimmtes Modell erfolgen. In Zuge der Erstellung des Radverkehrsplans wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfen und gegebenenfalls
festlegen, ob und in welcher Weise solche Führungsformen in Berlin Anwendung finden
können.
Frage 4:
Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage (18/16197) des Abgeordneten Herrn Friederici vom 31. August
2018 (Antwort vom 14. September 2018) ergeben sich die zwanzig unfallträchtigsten Kreuzungen in Berlin.
Inwieweit ist das o.g. Modell auf diese 20 Kreuzungen anwendbar? Wenn nicht, bei welchen dieser
Kreuzungen ist eine Anwendung ausgeschlossen und warum? Bei welchen dieser Kreuzungen ist konkret
eine Anwendung denkbar und warum ist diese möglich?
Antwort zu 4:
Ob sich die Örtlichkeiten für den Einsatz von „geschütztem Kreuzungsdesign“ eignen oder
einzelne Designelemente die Sicherheit an diesen Kreuzungen verbessern können, lässt
sich nach einer ersten überschlägigen Prüfung nicht abschließend feststellen.
3
Frage 5:
Für welche Kreuzungen käme aus Sicht des Senats in Berlin eine Anwendung des Modells tatsächlich in
Betracht?
Antwort zu 5:
Die zurzeit geplante Umgestaltung an der Nauener Straße/Brunsbütteler Damm in
Spandau wird einige Elemente des Modells enthalten. Ob weitere geeignete Örtlichkeiten
in Berlin gegeben sind, ist noch nicht abschließend geprüft.
Berlin, den 24.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Vorbereitung zum Umbau des Dreiecks Funkturm beginnen An der A100/115 beginnen die ersten Arbeiten. Sperrungen soll es nur vereinzelt geben., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-in-berlin-vorbereitung-zum-umbau-des-dreiecks-funkturm-beginnen/23225846.html

Für den geplanten #Umbau des #Autobahndreiecks #Funkturm beginnen jetzt die ersten – vorbereitenden – Arbeiten. Mit Bohrungen will das ausführende Planungsunternehmen #Deges, eine Gesellschaft des Bundes und der Länder, von Montag an die Baugrundverhältnisse erkunden. Sperrungen solle es nur vereinzelt und ohne größere Beeinträchtigungen im Bereich des Rasthofs Avus und der Halenseestraße geben, teilte die Deges am Mittwoch mit. Die Arbeiten sollen im ersten Quartal 2019 abgeschlossen sein. Mitte des Jahres solle es weitere Untersuchungen geben, die sich dann konkret an der geplanten Trassenführung orientieren, sagte Deges-Sprecher Lutz Günther.
Einen Termin für die späteren Bauarbeiten gibt es noch nicht. Das aufwändige Planfeststellungsverfahren soll frühestens …

BVG + Straßenverkehr: Mobilitätshubs So will die BVG private Autos in Berlin überflüssig machen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/mobilitaetshubs-so-will-die-bvg-private-autos-in-berlin-ueberfluessig-machen-31465924?dmcid=nl_20181020_31465924

Berlin – Da haben sich die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) eine Menge Arbeit vorgenommen! Nach und nach sollen zahlreiche U- und #S-Bahnhöfe in Berlin zu #Verkehrsdrehscheiben ausgebaut werden. „Die Fahrgäste, die dort ankommen, werden nicht mehr nur in #Busse umsteigen können. Auch Autos, #Elektroroller und #Fahrräder könnten dort bereitstehen“, sagte BVG-Digitalvorstand Henrik Haenecke. „Für den #Berlkönig, unseren Ridesharing-Fahrdienst, könnte es Haltestellen geben. #Fahrradgaragen, #Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, #Lastenräder, #Packstationen und #Taxihalteplätze wären weitere mögliche Elemente.“

Einen Namen für das neue Konzept gibt es auch schon: Die Bahnhöfe sollen zu Mobilitätshubs entwickelt werden. Hub ist englisch und bedeutet Verkehrsknotenpunkt.

Natürlich können die Fahrgäste heute schon an Bahnhöfen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln wechseln. Doch oft hängt es vom Zufall ab, welche Verkehrsmittel verfügbar sind. Das Besondere ist nun: In Zukunft sollen sich die Fahrgäste darauf verlassen können, dass sie eine bestimmte Auswahl vorfinden.

„Marktplatz der Mobilität“
„Es geht uns um ein erweitertes Mobilitätsversprechen – das Versprechen, dass sich die Berliner und Berlinerinnen auch ohne eigenes Auto jederzeit mit dem jeweils passenden Verkehrsmittel durch ihre Stadt bewegen können“, so Haenecke. „Dass immer Alternativen zum Pkw leicht nutzbar in der Nähe sind – nicht nur Bahnen und Busse, sondern zum Beispiel auch #Carsharing-Autos, #Mietelektroroller, #Mieträder, alles …

Straßenverkehr: Miserable Noten Diese Brücken in Berlin sind Sanierungsfälle, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/miserable-noten-diese-bruecken-in-berlin-sind-sanierungsfaelle-31457084?dmcid=nl_20181018_31457084

Der Riss in der #Elsenbrücke ist das bekannteste Beispiel für Berlins #marode #Brücken, jedoch kein Einzelfall. Insgesamt elf von 250 Brücken in Berlin sind #Sanierungsfälle. Das geht aus der Antwort der Verkehrsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervor.

Die Brücken werden regelmäßig mit Noten auf einer Skala von eins bis vier bewertet. Elf Berliner #Autobahnbrücken haben die Note "drei" erhalten. Das bedeutet, dass sie in absehbarer Zeit saniert werden müssen. Besonders schlecht ist es um die westliche Brücke über den Siemensdamm bestellt, ein Zubringer für die #A111. Mit einer Note von 3,3 attestiert ihr die Verkehrsverwaltung den schlechtesten Zustand.

Dresselsteg 3,0
Ostpreußenbrücke 3,0
Rudolf-Wissell-Brücke 3,0
Westendbrücke 3,0
Westliche Brücke über den Siemensdamm 3,3
Brücke Avus Stadtring 3,0
Brücke über die Bahnanlagen am S-Bhf Eichkamp …

Straßenverkehr + Museum: Dach-Nachbau beginnt in den Herbstferien Avus-Tribüne verschwindet hinter Bretterwand aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/10/berlin-avus-tribuene-hinter-bretterwand-sanierung.html

Die historische #Zuschauertribüne an der Berliner #Avus verschwindet ab Ende der Woche für Monate hinter einer Bretterwand. Grund ist die #Sanierung des #denkmalgeschützten Bauwerks an der #Autobahn 115 nahe dem Dreieck #Funkturm.

Bis Freitag ist die rechte Spur in Fahrtrichtung Potsdam deshalb jeweils von 8 bis 15 Uhr gesperrt, wie der Besitzer der Tribüne, Hamid Djadda, am Dienstag mitteilte. Er will die Zuschauerränge  sanieren und 2021 als Ausstellungs- und Veranstaltungsort präsentieren – zum 100. Jahrestag der Eröffnung der Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße (Avus).
Fünf Millionen Euro für die Sanierung eines Wahrzeichens

Im Frühjahr wurde das marode Dach abgerissen, in den Herbstferien beginnt nun der originalgetreue Nachbau. Vorbeifahrende Autofahrer werden davon allerdings nichts sehen, die Holzwand vor der Baustelle wird zwölf Meter hoch und 80 Meter lang sein. "Ich hatte mir das eingangs einfacher vorgestellt, ein so geschichtsträchtiges Berliner Wahrzeichen wieder instand zu setzen", sagte Djadda. Es gebe viele Auflagen. Das Dach soll im nächsten Jahr fertig werden, dann werden die Ränge …

Straßenverkehr: Strafzettel an Falschparker BVG verteilt seit Montag Knöllchen in Berlin, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/strafzettel-an-falschparker-bvg-verteilt-seit-montag-knoellchen-in-berlin-31432830

Jeden Tag werden unzählige #Busspuren, #Haltestellen oder #Tramgleise blockiert. Bisher mussten BVG-Mitarbeiter auf die #Polizei oder das #Ordnungsamt warten, die dann #Bußgeldbescheide unter den Scheibenwischer klemmten. Von Montag an verteilt die BVG selbst #Knöllchen.
8700 Falschparker in 2017

Der neue Strafzettel der BVG, der auf eine Anzeige bei der Polizei verweist, ist mit dem Spruch „Sie haben Parkplatzprobleme? Fahren sie doch mal mit uns“ bedruckt. Mittels Kreuzchen wird außerdem das Verkehrsvergehen dokumentiert: Parken im Haltestellenbereich, Halten oder Parken auf Bussonderstreifen, Halten oder Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen heißt es darauf amtlich.

8700 Behinderungen des Busverkehrs durch falsch geparkte Autos hätten Mitarbeiter allein im vergangenen Jahr festgestellt, teilt die BVG mit. Genug, um selbst aktiv zu werden. „Wir müssen nicht mehr auf die Polizei warten, sondern sind selbst vor Ort und machen die Fahrer auf ihr Fehlverhalten …