Bus + Straßenverkehr: Nutzung von Busspuren durch Radfahrende und PKW, aus Senat

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Frage 1:
Ist es zutreffend, dass die BVG für #Busspuren bezahlen muss? Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag und wie
wird er mit den Zuwendungen an die BVG berechnet?
Antwort zu 1:
Busspuren werden von der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) kostenfrei
straßenverkehrsrechtlich angeordnet. Ob die Anordnung aufgrund eigener Erkenntnisse
durch die VLB oder aber auf Vorschlag oder Antrag, z.B. der BVG, erteilt wird, ist dabei
unerheblich. Die bauliche Realisierung (Schilder, Markierungen etc.) erfolgt durch den
jeweils zuständigen Straßenbaulastträger aus den ihm dafür zugewiesenen Finanzmitteln.
Frage 2:
Wie bewertet es der Senat, dass es Busspuren gibt, die praktisch seit Bestehen nicht benutzbar sind – als
Beispiel sei hier die Hauptstraße in Tiergarten bzw. Schöneberg genannt, die seit Jahren #zugeparkt wird?
2
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Überwachungsmöglichkeit der Busspur durch Polizei und Ordnungsämter auf
Benutzbarkeit durch Busse und weitere Verkehrsteilnehmende, denen die Benutzung der Busspur erlaubt
ist?
Antwort zu 2 und zu 5:
Die Fragen 2 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Eine Behinderung des Verkehrs durch parkende Fahrzeuge liegt unstrittig vor. Durch das
Ordnungsamt erfolgen auf der Busspur der Hauptstraße gezielte Kontrollen (auch mit
Polizei und BVG) unter Ahndung der Verstöße bzw. der Umsetzung abgestellter
Fahrzeuge nach Maßgabe verfügbaren Personals. Immer wieder gibt es auch darüber
hinaus Sonderaktionen mit der Polizei, der BVG und dem Ordnungsamt.
Die gleichzeitige Kontrolle des gesamten Streckenabschnitts ist aufgrund der Länge
dieses Sonderfahrstreifens nicht möglich. Nur mit ständiger Überwachung und ganz
erheblichem Personalaufwand ist der mangelnden Verkehrsdisziplin zu begegnen. Im
Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist das Personal des Außendienstes (vier bis fünf Zweier-
Teams pro Schicht) für mehr als 400 Kilometer Straßenland mit einer Vielzahl von
Aufgaben zuständig.
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass in der genannten Busspur von der täglichen Geltungsdauer (7 bis 18 Uhr) fünf
Stunden die Busspur zweckentfremdend benutzt werden darf (9 bis 14 Uhr Be- und Entladen, Ein- und
Aussteigen frei)?
Antwort zu 3:
Entsprechend dem ÖPNV-Beschleunigungsprogramms wurde im Jahre 1989 in der
Hauptstraße zwischen Innsbrucker Platz und Dominicusstraße beidseitig ein
Bussonderfahrstreifen (BSF) angeordnet. Diese sind in der Zeit von Montag bis Freitag, 7
bis 18 Uhr, dem Linienverkehr, Taxis, Krankenfahrzeugen, Bussen im
Gelegenheitsverkehr und seit 2008 auch den Radfahrern vorbehalten. Ein Ladefenster von
9-14 Uhr lässt hier das Beliefern der anliegenden Gewerbe zu.
Frage 4:
Wieso wird auf einer Busspur das Ein- und Aussteigen erlaubt, wo im Normalfall sogar Taxis untersagt ist, zu
diesem Zweck auf Busspuren zu halten?
Antwort zu 4:
Die Rahmenbedingungen in der Hauptstraße sind für geordnete Verkehrsverhältnisse
äußerst kompliziert. Die Hauptstraße hat in diesem Bereich auch eine Zubringerfunktion
zur Stadtautobahn mit entsprechender Verkehrsbelastung, soll gleichzeitig aber den
Charakter einer belebten Einkaufsstraße behalten. In den Nebenstraßen wurde mit
Anordnung der BSF Parkscheibenzonen eingerichtet, damit die Kunden der anliegenden
Geschäfte in der Hauptstraße kurzfristig einen Stellplatz finden können. Das von 9 bis 14
Uhr vorhandene Ladefenster liegt außerhalb der allgemeinen verkehrlichen Spitzenzeiten
und wurde insbesondere zur Stärkung des Wirtschaftsverkehrs eingeführt, damit ein Beund
Entladen vor den Geschäften möglich ist.
3
Frage 6:
Wie bewertet der Senat die Gefährdungslage für Radfahrende durch das Fehlen eines Radwegs und das
erhebliche Aufkommen an Fahrzeugen, die auf der für Radverkehr erlaubten Busspur halten sowie ein- und
ausparken, die nicht bestünde, wenn die Busspur frei befahrbar wäre?
Antwort zu 6:
Die Auswertung der in der Unfalldatei der Polizei registrierten Verkehrsunfälle bestätigt,
dass keine auffällige Erhöhung der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden in
dem Bereich der Hauptstraße besteht. Die Freigabe des BSF für Radfahrende ist an
dieser Stelle aus nachfolgenden Gründen auch alternativlos. Aus
Verkehrssicherheitsgründen ist es nicht zulässig, die Radfahrenden im linken Fahrstreifen
neben der Busspur zu führen. Die teilweise vorhandenen Radwege in der Hauptstraße
entsprechen nicht den baulichen Anforderungen, daher kann eine
Radwegebenutzungspflicht nicht wieder eingeführt werden. Erfahrungsgemäß werden
aber vorhandene bauliche Radwege auch weiterhin genutzt.
Mit dem zeitnah in Kraft tretenden Berliner Mobilitätsgesetz wird die BVG die Berechtigung
erhalten, die BSF eigenständig zu beräumen. Frei zu befahrende BSF tragen zur
objektiven und subjektiven Sicherheit von Radfahrenden bei.
Frage 7:
In Anbetracht der Tatsache, dass in der Hauptstraße wie auch in anderen Straßen mit Busspur, aber ohne
eigenen Radweg, die Busspur eine sicherheitsverbessernde Fahrspur für Radfahrende darstellt: Sollte aus
Sicht des Senats eine Busspur nicht gänzlich diesen berechtigten Fahrzeugen dienen, d.h., sollte Ein- und
Aussteigen ganz untersagt sein und sollten die Zeiten, in denen Ladetätigkeiten erlaubt sind, auf ein
Minimum reduziert werden bzw. möglichst auch in Seitenstraßen verlagert werden?
Antwort zu 7:
Aufgrund des Platzmangels für alle Nutzergruppen musste der heute vorhandene
Kompromiss, bestehend aus einem normalen BSF einerseits in den Spitzenstunden und
einem zugelassenen Laden und Liefern in den Nebenverkehrszeiten sowie Parken
abends, nachts und am Wochenende andererseits, umgesetzt werden. Hiermit werden
alle Ansprüche in gewissem Maße bedient. Bei der Einrichtung des BSF wurden die
Ladezonenmöglichkeiten vor Ort geprüft und aufgrund der Dichte der Gewerbe auf langen
Abschnitten der Hauptstraße nicht in Seitenstraßen gelegt.
Die Verkehrssituation in der Hauptstraße wurde in den letzten Jahren immer wieder einer
Prüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der BSF in seiner jetzigen Form
bestehen bleiben soll.
Frage 8:
Welche Möglichkeit sieht die Verkehrslenkung Berlin (VLB), kurzfristig eine Verbesserung für den ÖPNV wie
auch den Radverkehr durch eine Veränderung der Beschilderung herbeizuführen?
4
Antwort zu 8:
Eine Veränderung der Beschilderung des BSF, z.B. eine Einschränkung der Be- und
Entladezeiten, ist nicht vorgesehen, da der Bedarf für Ladezeiten vorhanden ist und nicht
anderweitig gedeckt werden kann. Ergänzend werden durch die VLB alternative
Führungen des Bus- und Radverkehrs, insbesondere deren Vereinbarkeit mit der
Verkehrsbelastung, geprüft werden (Auswirkung einer einspurigen Führung für den
motorisierten Individualverkehr auf die angrenzenden, bereits belasteten Knotenpunkte,
Führung der Radfahrenden, Bedürfnisse des Lieferverkehrs etc.). Die Prüfung alternativer
Führungen wird während der Untersuchung in der Hauptstraße als Teststrecke für den
NOx-Modellversuch erfolgen.
Berlin, den 10.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Luftreinhaltung Senat testet ab September Tempo 30 auf weiteren Straßen in Berlin, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/luftreinhaltung-senat-testet-ab-september-tempo-30-auf-weiteren-strassen-in-berlin-30945354?dmcid=nl_20180712_30945354

Nun steht fest, wann die nächsten #Tempo-30-Tests beginnen. Am 3. September wird auch auf dem #Tempelhofer Damm und der #Hauptstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg die Geschwindigkeit verringert. Von November an wird auch in der #Kantstraße in Charlottenburg untersucht, ob Tempo 30 dazu beiträgt, die Belastung der Luft zu senken. Matthias Tang, Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne), bestätigte am Mittwoch entsprechende Informationen der Berliner Zeitung. „Das ist der aktuelle Zeitplan“, sagte er. #Messwerte in der #Leipziger Straße, wo am 9. April der erste Versuch dieser Art begonnen hat, lassen hoffen.

Die Daten des #Messwagens 088, die auf der Internetseite der #Senatsumweltverwaltung veröffentlicht werden, dokumentieren die Entwicklung. Während im März noch 56, im April 51 und im Mai 50 Mikrogramm #Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gemessen wurden, betrug der Monatswert im Juni nur noch 39 Mikrogramm. Beim Stickstoffmonoxid gingen die Monatswerte von März bis Juni ebenfalls zurück – von 48 auf 19 Mikrogramm. Alle Arten von Stickoxiden zusammengerechnet, sanken die Werte in dieser Zeit von 129 auf 69 Mikrogramm.
Bloß keine Diesel-Fahrverbote

Bei der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Senat, über die das Verwaltungsgericht am 11. Oktober verhandelt, steht Stickstoffdioxid im Mittelpunkt. Es ist ein Verbrennungsprodukt, das vor allem in Dieselmotoren entsteht. Der Jahresmittelwert für das giftige Gas, das Herz, Kreislauf und Atemorgane angreift, darf 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreiten. Auf der Leipziger Straße und anderen Magistralen war das bislang der Fall.
Frühere Untersuchungen zeigten, dass Tempo 30 die Belastung senkt. Diese Erkenntnis will der Senat nun auf zunächst fünf Hauptverkehrsstraßen …

Straßenverkehr + S-Bahn + Bahnverkehr: Vom 12. Juli bis 30. September ist die Straße zwischen Schöneiche und Rahnsdorf für Autos dicht Baustelle Sperrung am S-Bahnhof Rahnsdorf, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/erkner/artikel5/dg/0/1/1668448/

Wegen intensiver Bauarbeiten am #S-Bahnhof #Rahnsdorf wird ab morgen bis Ende September die #Brückendurchfahrt (Ingeborg-Hunzinger-Straße) für Autos und Busse  #gesperrt. Umleitungen werden über Schöneiche und den S-Bahnhof Friedrichshagen eingerichtet.

Gut zu Fuß oder auf dem Rad: Ab morgen können nur noch Fußgänger und Radfahrer die Brücke am S-Bahnhof Rahnsdorf durchqueren. Die Deutsche Bahn lässt die #Gleisanlagen und die #Oberleitung zwischen Berlin-Hirschgarten und #Erkner erneuern – und sperrt die Brückendurchfahrt. Der Gleisabstand zu der parallel verlaufenden S-Bahntrasse wird vergrößert und vier Eisenbahnbrücken werden neu gebaut.

Dies betrifft ab dem 12. Juli den Rahnsdorfer S-Bahnhof. Autos kommen auf diesem Weg nicht von Schöneiche nach Rahnsdorf und auch nicht von der Straße nach Fichtenau in den Alten Fischerweg. Sie werden ab da an über Schöneiche umgeleitet und über den S-Bahnhof Friedrichshagen. Ebenso wird die Buslinie 161 am S-Bahnhof unterbrochen. „Die Busse pendeln zwischen der Endhaltestelle in Schöneiche zum S-Bahnhof und zurück“, sagt Bürgermeister Ralf Steinbrück.

Seit März 2016 wird der Streckenabschnitt zwischen Köpenick und Erkner mit einer Länge von insgesamt zehn Kilometern für eine Geschwindigkeit von 160 Stundenkilometer ausgebaut, außerdem wird die sogenannte Radsatzlast von jetzt 22,5 auf 25 Tonnen erhöht – die Züge können schwerer werden. Dafür werden Oberbau-, Tiefbau- und Oberleitungsarbeiten durchgeführt, Eisenbahnüberführungen erneuert und Lärmschutzwände errichtet.

„Die Arbeiten zwischen Berlin-Hirschgarten und Erkner auf rund zehn Kilometern sind Teil des #Streckenausbaus Berlin – Frankfurt (Oder) – Polen “, sagt Bahnsprecher Burkhard Ahlert. Bei der S-Bahn-Baustelle liegt der Fokus auf der Fertigstellung der neuen S-Bahn-Gleise zwischen Rahnsdorf und …

Straßenverkehr + Bus + Straßenbahn: Unfälle zwischen Fahrzeugen des ÖPNV und anderen Verkehrsteilnehmern, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung:

Vor dem Hintergrund, dass die polizeiliche Datenbank „Datawarehouse Verkehrslagebild“ einer laufenden Datenbereinigung unterliegt, weichen die für das Jahr 2016 genannten Zahlen von denen in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/ 11602 vom 21. Juni 2017 ab.

 

  1. viele #Unfälle gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zwischen Bussen sowie Straßenbahnen der #BVG und anderen Verkehrsteilnehmern (bitte aufgeschlüsselt nach #Kraftfahrzeugen, #Fahrradfahrern und #Fußgängern)?

 

Zu 1.:

Die polizeilich registrierten #Verkehrsunfälle (VU) der Jahre 2015 bis 2017 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

VU mit Beteiligung von Bussen / Straßenbahnen

2015

2016

2017

unter Beteiligung von

 

 

 

Kraftfahrzeugführenden

3.031

3.358

3.764

Radfahrenden

70

91

101

zu Fuß Gehenden

71

82

75

Gesamt

3172

3531

3940

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 27.06.2018)

 

 

 

  1. viele dieser Unfälle waren in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils auf Fehlverhalten eines Beschäftigten der BVG und wie viele auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zurückzuführen?

 

Zu 2.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

Jahr

2015

2016

2017

Verursachung durch

 

 

 

BVG

1.536

1.820

2.083

andere Verkehrsteilnehmende

1.636

1.711

1.857

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 27.06.2018)

 

 

 

  1. viele Verletzte, Schwerverletzte und Tote waren dadurch in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zu beklagen?

 

Zu 3.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

Jahr / Verunglückte

2015

2016

2017

Getötete

1

2

1

Schwerverletzte

81

87

100

Leichtverletzte

612

666

713

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 27.06.2018)

 

 

 

  1. hoch war in den jeweiligen Jahren der durch diese Unfälle entstandene Sachschaden?

 

Zu 4.:

Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 18/11602 hingewiesen.

 

 

Berlin, den 06. Juli 2018 In Vertretung

 

 

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Güterverkehr boomt Ausbau der Lkw-Stellplätze hinkt hinterher, aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1667922/

Überfüllte #Rastplätze, von #Lastwagen zugeparkte Auf- und Abfahrten – für Eberhard Tief kein seltenes Bild, wenn er abends auf Brandenburgs #Autobahnen unterwegs ist.

„Das passiert nicht tagsüber, aber nach 22.00 Uhr sieht man so etwas häufiger“, sagt der Geschäftsführer des Landesverbands des Berliner und Brandenburger Verkehrsgewerbes (#LBBV). Für Fernfahrer werde es immer schwieriger, die Ruhezeiten einzuhalten. Bei ihnen stehe die #Parkplatznot einer Umfrage zufolge „ganz, ganz weit oben, noch vor dem Gehalt“.

Nach Angaben des Brandenburger Verkehrsministeriums gibt es auf den 108 #Rastanlagen an den märkischen Autobahnen rund 2800 #Lkw-Stellplätze. Weitere 1000 Parkmöglichkeiten befinden sich an den acht privaten Autohöfen. Laut Tief zu wenig. „Es werden locker weitere 1000 bis 1500 Plätze benötigt“. Abhilfe könnte ein elektronisches Parkleitsystem schaffen, um die Parkenden besser zu verteilen. Während in anderen Bundesländern solche Systeme erprobt werden, habe er in Brandenburg wenig davon gehört.

Wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervorgeht, sollen mit dem Ausbau der Autobahnen A10 Nord- und Südring sowie A24 „in den nächsten Jahren“ zusätzlich 330 Lkw-Stellplätze entstehen. Darüber hinaus seien ein Neubau sowie sechs Erweiterungen von Tank- und Rastanlagen mit Plätzen für den Lastverkehr entlang der Autobahnen A2, A10, A13 und A24 geplant. Wie die Planungsgesellschaft Deges auf Anfrage mitteilte, sollen dabei 700 Lkw-Parkplätze geschaffen werden. Baubeginn sei nicht vor 2022/2023.

Nach der 2014 erstellten Rastanlagenkonzeption des Bundes, die im kommenden Jahr aktualisiert werden soll, gibt es in Brandenburg bis 2025 einen Bedarf von rund 1400 Brummi-Stellplätzen. Nur rund 260 sind in den vergangenen vier Jahren gebaut worden, vorwiegend an sogenannten …

Straßenverkehr: Baustellen in Berlin In den Sommerferien droht Stau aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/baustellen-in-berlin-in-den-sommerferien-droht-stau/22772952.html

Wegen zahlreicher #Baustellen erwartet die Berliner in den Ferienwochen #Stau und stockender Verkehr sowie Einschränkungen auch im Nahverkehr.
Stau, Stau, Stau auf der Autobahn. Gleich die erste Ferienbaustelle auf dem #Stadtring #A100 verlängerte die Fahrt am Donnerstagmorgen nach Angaben der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) um bis zu 45 Minuten. Und weitere Baustellen folgen oder es wird bereits gearbeitet – auf der #Stadtautobahn und auf Stadtstraßen sowie vor allem auf dem Berliner Ring #A10. Hinzu kommen Sperrungen bei der S- und U-Bahn.

Seit Donnerstag gibt es zwischen den Anschlussstellen Schmargendorf/Mecklenburgische Straße und Innsbrucker Platz Richtung Neukölln nur noch einen Fahrstreifen. Bis zum 20. Juli werden zwei Brücken erneuert. Nach dem Wochenende beginnen die Vorbereitungen für die Fahrbahn-Sanierung auf der #Rudolf-Wissell-Brücke Richtung Süden. Um die Markierungen auftragen zu können, bleibt die Fahrbahn gen Norden in der Nacht zu Montag gesperrt; in der nächsten Nacht gibt es dann eine Vollsperrung. Anschließend bleiben voraussichtlich bis zum 24. August nur noch zwei Spuren je Richtung befahrbar.

Weitergebaut wird zudem auf dem #Schönefeld-Zubringer #A113, wo es zwischen Johannisthaler Chaussee und Späthstraße jeweils nur zwei Spuren gibt sowie auf der #A114 mit nur je einer Spur zwischen Schönerlinder Straße und Dreieck Pankow.

Offiziell begonnen hat jetzt auch der Ausbau auf dem nördlichen Berliner Ring A 10, der zwischen den Dreiecken Pankow und Havelland von zwei auf drei Spuren je Richtung erweitert wird. Auch der anschließende Abschnitt der #A24 wird komplett saniert. Auf einen erwogenen dreispurigen Ausbau hat man verzichtet; lediglich der Standstreifen wird verbreitert, damit er zeitweise für den Verkehr …

Straßenverkehr: Unterhaltung des Straßenlandes in den Bezirken, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele Mittel standen/stehen den Bezirken für die reine #Unterhaltung des #Straßenlandes (#Haushaltstitel 380052101) in den Jahren 2017, 2018 und 2019 zur Verfügung (Ich bitte um eine Auflistung nach Jahr und Bezirk)?

 

Antwort zu 1:

In den Jahren 2017, 2018 und 2019 standen/stehen den Bezirken gemäß Haushaltstitel 3800 52101 jeweils folgende Mittel für die Unterhaltung des Straßenlandes zur Verfügung:

 

Bezirk

2017

2018

2019

 

EUR

EUR

EUR

Mitte

2.915.000

2.781.000

2.781.000

Friedrichshain-Kreuzberg

1.351.000

1.369.000

1.369.000

Pankow

3.524.000

3.530.000

3.530.000

Charlottenburg-Wilmersdorf

3.064.000

3.059.000

3.059.000

Spandau

2.312.000

2.460.000

2.310.000

Steglitz-Zehlendorf

3.404.000

3.399.000

3.399.000

Tempelhof-Schöneberg

2.757.500 1)

2.577.000

2.577.000

Neukölln

2.294.773 2)

2.120.000

2.120.000

Treptow-Köpenick

3.592.000

3.701.000

4.001.000

Marzahn-Hellersdorf

3.093.000

3.223.000

3.218.000

Lichtenberg

2.124.000

2.428.000

2.298.000

Reinickendorf

2.518.000

2.526.000

2.526.000

1) um 181.500 EUR erhöht gegenüber Haushaltsansatz zur Beseitigung von Unwetterschäden

2) um 284.773 EUR erhöht gegenüber Haushaltsansatz infolge Bürgerhaushalt

 

Berlin, den 29.06.2018 In Vertretung

 

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verfolgung und Ahndung von Falschparken durch die bezirklichen Ordnungsämter, aus Senat

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Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage der zugelieferten Angaben von 12 bezirklichen Ordnungsämtern und der Berliner Polizei.

 

  1. werden die bezirklichen# Ordnungsämter für die Überwachung des ruhenden Verkehrs be- zahlt, bzw. erhalten die Bezirke einen bestimmten Anteil der von ihren Dienstkräften erhobenen Bußgelder?

 

Zu 1.:

Die Ordnungsämter erhalten die auftragsweise durch die #Bußgeldstelle der Polizei vereinnahmten Buß- bzw. #Verwarnungsgelder für die von den Außendienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter festgestellten Verkehrsverstöße.

 

  1. hoch ist Betrag, den der Bezirk bei einer Fahrzeugumsetzung durch das Ordnungsamt er- hält?
  2. der Mitarbeiter*innen vor Ort auf den Abschlepp-Dienst entstehen?

 

Zu 2. und 3.:

Die Bezirke erhalten aus den Fahrzeugumsetzungsgebühren den Anteil, der von ihnen als Verwaltungskosten (einschließlich Personalkosten) bei der Festsetzung der Tarifstellen im Rahmen der jeweiligen Aktualisierung der Polizeibenutzungs- gebührenordnung geltend gemacht wurde. Aktuell beläuft sich dieser Betrag auf 102,08 € pro Fahrzeugumsetzung.

 

  1. dem Senat Fälle bekannt, in denen durch Ordnungsamt-Mitarbeiter*innen fehlerhafte Anzei- gen einer Ordnungswidrigkeit gefertigt wurden (falsche Tatbestandsnummern)? Wenn ja, haben Bürger*innen erfolgreich Widerspruch eingelegt?

 

Zu 4.:

In Einzelfällen führten Einwendungen und Einsprüche von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Bußgeldstelle der Polizei zu einer Sachverhaltsprüfung. In deren Fol- ge ist es mitunter auch zu Verfahrenseinstellungen gekommen.

 

  1. beurteilt es der Senat, wenn durch fehlerhafte Anzeigen dem Land Berlin ein Schaden ent- steht, z.B. da das Bußgeld zu niedrig festgesetzt wird?

 

Zu 5.:

Sollte sich im Laufe des Bußgeldverfahrens herausstellen, dass das Bußgeld zu niedrig festgesetzt worden ist, so ist die Höhe des Bußgeldes entsprechend anzu- passen. Aus § 66 Abs. 2 Nr. 1 b) Ordnungswidrigkeitengesetz ist ersichtlich, dass solch eine nachträgliche Schlechterstellung der/des Betroffenen zulässig ist.

 

  1. stellt der Senat sicher, dass auch die bezirklichen Ordnungsämter – wie es in der Geschäfts- anordnung der Berliner Polizei definiert ist – falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr ent- fernen lässt, statt diese lediglich mit einem „Knöllchen“ zu bedenken?

 

Zu 6.:

Die polizeiliche Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen wird von den Dienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter analog angewendet. Eine gleich- artige Vorgehensweise der Ordnungsämter bei Umsetzungen ähnlich wie die der Po- lizei ist somit sichergestellt.

 

Die genannte polizeiliche Geschäftsanweisung kennt keine starre Regel, dass falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr immer zu entfernen seien. Sie sieht viel- mehr selbst in den sogenannten Regelfällen des Umsetzens eine vorherige Einzel- fallprüfung zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor. Diese Einzelfall- prüfung hat laut Geschäftsanweisung zu berücksichtigen, ob weniger belastende, aber gleichermaßen geeignete andere Maßnahmen als eine Umsetzung in Betracht kommen bzw. ob die mit dem Umsetzen verbundenen Nachteile in einem angemes- senen Verhältnis zu den angestrebten Vorteilen stehen. Hierbei hat die Dienstkraft eigenverantwortlich alle Einzelfallumstände zu berücksichtigen, wie beispielsweise Tages-/Nachtzeit, Verkehrslage und Verkehrsaufkommen sowie den Grad der kon- kreten Unfallgefahr an dem betreffenden Ort und anderweitige Einsatzlagen zum ge- gebenen Zeitpunkt.

 

  1. gedenkt der Senat zu unternehmen, damit auch die Ordnungsämter mehr Gefahrenabwehr im Sinne des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) durch Fahrzeugumset- zungen betreiben?

 

Zu 7.:

Zwischen Senat und Bezirken herrscht Einigkeit darüber, dass die bezirklichen Ord- nungsämter mit Fahrzeugumsetzungen dem Falschparken im Rahmen ihrer verfüg- baren personellen Mittel und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrund- satzes (vgl. oben Antwort zu 6.) begegnen.

Darüber hinaus führen die bezirklichen Ordnungsämter – teilweise auch in enger Ko- operation mit der Berliner Polizei – regelmäßig Schwerpunktkontrollen zur Stärkung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden durch. Diese Überwachungs- maßnahmen werden durch eine intensive Pressearbeit unterstützt, um eine größt- mögliche verkehrslenkende Wirkung zu erzielen.

 

So fand auch im Frühjahr 2018 – wie bereits in den Vorjahren – eine mehrtägige stadtweite Verkehrsüberwachungsaktion durch Dienstkräfte der Polizei Berlin im Zu- sammenwirken mit Dienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter und mit Mitarbei- tenden der BVG statt, um verkehrswidriges Halten und Parken auf Busspuren, Rad- verkehrsanlagen und in zweiter Reihe gezielt und intensiv zu verfolgen. Die Maß- nahmen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit umfangreich dargestellt, um insbesondere die Fahrzeugführenden für die besonderen Gefahren, die aus solchen Fehlverhaltensweisen resultieren können, zu sensibilisieren und zur Rechtslage zu informieren.

 

  1. zungen durchführen. Sind die Ordnungsämter ausreichend mit AOD-Kräften ausgestattet? Bitte eine Tabelle beifügen mit der Anzahl der AODs nach Bezirken aufgelistet für die Jahre 2016 – 2018 und bitte Angabe von vorhandenen Stellen, besetzten Stellen sowie tatsächlich einsetzba- ren Kräften (abzüglich eingeschränkter Tauglichkeit, Dauerkrankheit, Elternzeit etc…).

 

Zu 8.:

Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter arbeiten im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) berlinweit insgesamt 421 Außendienstkräfte. Allerdings können von ihnen zurzeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht alle im Außendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fluktuationsbedingt einige Stellen nicht besetzt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Stellen der AOD- Kräfte, wie folgt:

 

 

Bezirk

2016

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

48

38

36

Friedrichshain-Kreuzberg

28

k.A.

k.A.

Lichtenberg

30

26

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

29

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Neukölln

47,85

43

41,40

Pankow

k.A.

30,50

15,50

Reinickendorf

36

36

35

Spandau

43

37

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

27

k.A.

k.A.

Tempelhof-Schöneberg

27,25

25,75

22

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

 

Bezirk

2017

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

48

38

36

Friedrichshain-Kreuzberg

28

k.A.

k.A.

Lichtenberg

31

23,75

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

29

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Neukölln

47,85

44

42,50

Pankow

k.A.

35,50

21,50

Reinickendorf

36

36

33

Spandau

43

36

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

27

26

k.A.

 

 

Tempelhof-Schöneberg

27,25

25,25

22

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

 

Bezirk

2018

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

58

51

50

Friedrichshain-Kreuzberg

31

k.A.

20

Lichtenberg

35

33

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

30

29

k.A.

Mitte

58

39

24

Neukölln

49

47

45,10

Pankow

k.A.

35

24

Reinickendorf

36

36

33

Spandau

38,25

34,75

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

35

29

k.A.

Tempelhof-Schöneberg

29,25

25,75

24

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2018/19 hat das Abgeordnetenhaus am 6. Dezember 2017 den Auflagenbeschluss 93 gefasst, der vorsieht, dass im Rahmen einer Gesamtstrategie der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter mit 102 zusätzlichen Stellen gestärkt werden soll, damit Berlin sauberer wird und die illegalen Sperrmüllablagerungen sowie die Vermüllungen der Kieze dauerhaft unterbunden werden. Die Verteilung der Vollzeitäquivalente auf die einzelnen Bezirke orientiert sich dabei – nach Überein- kunft der fachlich zuständigen Bezirksstadträte und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – an der Anzahl der 2017 im Anliegenmanagement Ordnungsamt-Online erfassten Müllmeldungen für die einzelnen Bezirke. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die zusätzlichen AOD-Stellen, wie folgt:

 

Bezirk

VZÄ

Charlottenburg-Wilmersdorf

9

Friedrichshain-Kreuzberg

11

Lichtenberg

6

Marzahn-Hellersdorf

5

Mitte

12

Neukölln

11

Pankow

9

Reinickendorf

8

Spandau

6

Steglitz-Zehlendorf

8

Tempelhof-Schöneberg

9

Treptow-Köpenick

8

 

In den Bezirken laufen jetzt die Stellenbesetzungsverfahren, so dass die Bezirke nach Absolvierung der 14 ½-wöchigen Grundqualifizierung diese zusätzlichen AOD- Kräfte in ihrem Außendienst einsetzen können.

 

  1. setzen? Welche Arten von Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfen Kräfte der Parkraumüberwa- chung ahnden?

 

Zu 9.:

Die Dienstkräfte des Parkraumüberwachungsdienstes (PRK) der bezirklichen Ord- nungsämter überwachen gemäß § 1 der Ordnungsdiensteverordnung nur den ru- henden Straßenverkehr in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten. Daher obliegt ihnen auch nur die Aufgabenwahrnehmung im Sinne des § 24 des Straßenverkehrs- gesetzes, soweit dieses zur Einhaltung der Vorschriften der Parkraumüberwachung verkehrslenkend notwendig ist. Dazu gehören keine Fahrzeugumsetzungen.

 

  1. haben die Kräfte der Parkraumüberwachung zu verfahren, wenn diese Fahrzeuge feststel- len, welche im Rahmen der Gefahrenabwehr umzusetzen sind?

 

Zu 10.:

Stellen Dienstkräfte der Parkraumüberwachung Verkehrsverstöße fest, bei denen unmittelbar zur Gefahrenabwehr eine Fahrzeugumsetzung erfolgen muss, informieren sie die Wache/Leitstelle/Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) ihres jeweiligen Bezirks. Sollten keine verfügbaren AOD-Kräfte in der Nähe des betreffenden Einsatzortes zeitnah zur Verfügung stehen, wird der Fall an die Berliner Polizei abgegeben.

 

  1. viele Kräfte der Parkraumüberwachung gibt es in den Bezirken (bitte aufschlüsseln wie in Frage 8)?

 

Zu 11.:

Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter in den sieben Bezirken mit Parkraumbewirtschaftungsgebieten arbeiten in der Parkraumüberwachung (PRK) berlinweit zurzeit insgesamt 438 Außendienstkräfte. Allerdings können von ihnen zurzeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen  nicht alle Beschäftigten im Außendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fluktuationsbedingt einige Stellen nicht besetzt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Stellen der PRK- Kräfte, wie folgt:

 

 

Bezirk

2016

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

69

61

Friedrichshain-Kreuzberg

k.A.

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Pankow

k.A.

137

122

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

21

17

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

k.A.

k.A.

 

 

Bezirk

2017

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

82

74

Friedrichshain-Kreuzberg

k.A.

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Pankow

k.A.

127

107

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

21

17

 

 

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

k.A.

k.A.

 

 

Bezirk

2018

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

75

67

Friedrichshain-Kreuzberg

57.

43

k.A.

Mitte

k.A.

136

120

Pankow

k.A.

116

108

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

22

20

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

35

k.A.

 

  1. Ausbildungen, welche zwingende Voraussetzungen sind, damit die vorgenannten Kräfte Ver- kehrsordnungswidrigkeiten ahnden bzw. Fahrzeuge umsetzen dürfen?

 

Zu 12.:

Vor Aufnahme ihrer Außendiensttätigkeit müssen alle im Außendienst der bezirklichen Ordnunsgämter eingesetzten Dienstkräfte erfolgreich eine Grund- qualifizierung absolviert haben. Diese umfasst beim Allgemeinen Ordnungsdienst insgesamt 14 ½ Wochen und bei den Parkraumüberwachungskräften 6 Wochen. Darüber hinaus nehmen alle Außendienstkräfte jährlich für die Dauer von mindestens

5 Schulungstagen an berufsbegleitenden Ergänzungsqualifizieren teil. In diesen Qualifizierungsmaßnahmen werden sämtliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur erfolgreichen Tätigkeitsausübung Voraussetzung sind, den Dienstkräften vermittelt und deren Anwendung geübt.

 

  1. es gesonderte Ausbildungen, welche sich mit der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkei- ten sowie der Umsetzung von Fahrzeugen beschäftigen? Wo werden diese Ausbildungen ange- boten?

 

Zu 13.:

Die Bußgeldsachbearbeitung für von den bezirklichen Ordnungsämtern festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei. Die dort tätigen Innendienstbeschäftigten im mittleren und gehobenen Verwaltungs- dienst haben das für die Verfahrensabläufe im Rahmen der belastenden Verwal- tungsakte benötigte Fachwissen im Rahmen ihrer Berufsausbildung erworben.

 

  1. dem Senat Fälle bekannt, in denen die Bezirke vorgenannte Kräfte nur mit Verzögerungen einsetzen konnten, da entsprechende Ausbildungsangebote nicht verfügbar waren?

 

Zu 14.:

Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle der Polizei er- folgt in der Regel in einem automatisierten Verfahren. Dem Senat sind keine Verzö- gerungen in der Bußgeldsachbearbeitung wegen fehlender Qualifizierungen bekannt.

 

  1. es im laufenden Dienstbetrieb Aus- und/oder Fortbildungen für die vorgenannten Kräfte in Bezug auf die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie auf das Umsetzen von Fahr- zeugen?

 

Zu 15.:

Für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle der Polizei

 

gibt es für die Beschäftigten keine speziellen Aus- und Fortbildungen im erfragten Sinne.

 

  1. bewertet es der Senat, dass Bürger*innen bemängeln, dass oft nicht zeitnah auf Meldungen, die über Ordnungsamt-Online, bzw. die Ordnungsamt-App gemacht werden, reagiert wird – ins- besondere bei Falschparkern, die eine Gefahr darstellen?

 

Zu 16.:

Das Anliegenmanagementsystem Ordnungsamt-Online ist nicht für die Meldung von Verkehrsstörungen im ruhenden Verkehr geeignet, da eine zeitnahe Sachbearbei- tung durch die bezirklichen Ordnungsämter nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann. Darauf wird sowohl in allen Presseerklärungen als auch ausdrücklich in den Hinweisen auf der Startseite des Onlinedienstes hingewiesen:

 

„Über das Portal Ordnungsamt-Online können Sie Hinweise und Beschwerden zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum an das Bezirksamt übermitteln (Beispiele: Müll, Straßenschäden). Es ist nicht für Angelegenheiten zu nutzen, die ein sofortiges Einschreiten erfordern (Beispiel: Verkehrsmaßnahmen).

Bei diesen und anderen dringenden Sofortmaßnahmen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt. Ansprechpartner, Telefonnummern und Adressen der Ordnungsämter finden Sie hier.

In Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufnummern der Polizei (110) o- der der Feuerwehr (112).

 

Zielstellung der Mängelbeseitigung mit Hilfe des Anliegenmanagementsystems Ord- nungsamt-Online ist vielmehr eine Frist von 3 Werktagen nach Eingang der Mängel- meldung.

 

  1. bewertet der Senat die telefonische Erreichbarkeit der bezirklichen Ordnungsämter? Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar waren? Was rät der Senat Hilfesuchenden, wenn die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar sind, jedoch Dienstkräfte zur Beseitigung einer Gefahr (z.B. Gefährdung durch Falschparker) zeitnah vor Ort benötigt werden?

 

Zu 17.:

Die bezirklichen Ordnungsämter sind Teil der Berliner Verwaltung und daher zu den üblichen Dienstzeiten des allgemeinen Verwaltungsdienstes telefonisch erreichbar. In einigen Bezirken gibt es wochentags darüber hinaus gehende weitere Zeiten für eine telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 – 21.00 Uhr.

 

In dringenden Fällen der öffentlichen Störung und zu allen Tages- und Nachtzeiten ist die Berliner Polizei telefonsich unter 110 für alle Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt erreichbar. Anders als in den Bezirke gibt es hier eine 24 Stunden besetzte Leitstelle, die Bürgeranliegen und Gefahrenmeldungen zur sofortigen Veranlassung entgegennehmen kann.

 

  1. Dienstkräfte der Ordnungsämter eine Umsetzung eines Fahrzeuges veranlassen, werden diese Aufträge frei an Abschlepp-Unternehmen verteilt (dann bitte Angabe der Auswahlkriterien), oder gibt es eine vertragliche Bindung an eines oder mehrere Unternehmen (dann Angabe, wie diese Unternehmen ausgewählt werden)?

 

19.  Sofern die Unternehmen im Wege einer Ausschreibung ermittelt werden: Wer führt die Aus- schreibungen durch – jeder Bezirk für sich, oder gibt es eine zentrale Stelle? Welche Vertrags- laufzeit haben die gegenwärtigen Verträge?

 

Zu 18. und 19.:

Die im Land Berlin mit der Fahrzeugumsetzung zu beauftragenden Abschlepp- unternehmen sind im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung des Landes Berlin ermittelt worden; die organisatorische Durchführung des Ausschreibungsverfahrens lag bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Gegenstand des Ausschreibungs- verfahrens war eine Bildung von Teillosen, denen jeweils ein regionaler Teil des Berliner Stadtgebietes zugeordnet wurde.

 

In der Folge wissen die bezirklichen Ordnungsämter, welches Abschlepp- unternehmen für den jeweiligen Berliner Bezirk zuständig ist, so dass sich die Außendienstkräfte zwecks Auftragserteilung dann telefonisch direkt an das für den Bezirk zuständige Abschleppunternehmen wenden können.

 

Die maximale Vertragslaufzeit mit den Abschleppunternehmen beträgt vier Jahre. Die nächste europaweite Ausschreibung ist für Anfang 2019 geplant und soll den Leistungszeitraum ab 1. Januar 2020 umfassen.

 

  1. den Verträgen eine Mindest- oder Maximalmenge an Umsetzungen zu Grunde? Wenn ja, wonach werden diese Mengen bestimmt?

 

Zu 20.:

Nein.

 

  1. mungsort eintreffen?

 

Zu 21.:

In den Verträgen ist geregelt, dass die Beschäftigten der jeweiligen Abschleppunter- nehmen in der Regel spätestens 30 Minuten nach Eingang der telefonischen Auf- tragserteilung durch die Außendienstkräfte von Polizei oder Ordnungsamt vor Ort mit den Arbeiten für das Umsetzen beginnen sollen.

 

Lediglich außergewöhnliche Umstände wie z.B. extreme Verkehrsverhältnisse kön- nen zu einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzungsmaßnahme führen.

 

 

Berlin, den 29. Juni 2018 In Vertretung

 

 

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: A100 Sanierung: Auf der Rudolf-Wissell-Brücke wird es eng Baustart für die Fahrbahnsanierung auf der Rudolf-Wissell-Brücke ist der 8. Juli. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article214742001/Fahrbahn-der-Rudolf-Wissell-Bruecke-wird-saniert.html

Berlin.  An der #Rudolf-Wissell-Brücke in Charlottenburg wird wieder gebaut. Diesmal wird die #Fahrbahn in Fahrtrichtung Süd #saniert. Um den Start in die Sommerferien in Berlin nicht zu behindern, beginnen die Arbeiten erst nach dem ersten Ferienwochenende. In der Nacht vom 8. zum 9. Juli werden dann die Bauarbeiten auf dem #drittmeistbefahrenen #Autobahnabschnitt Deutschlands vorbereitet. Eine Woche nach Ferienende sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein.
In zwei Nächten kommt es zu Einschränkungen, um die veränderte Verkehrsführung einzurichten. Die erste Sperrung betrifft nur die Fahrtrichtung Nord in der Nacht vom 8. auf den 9. Juli zwischen 18 und 5 Uhr, außerdem wird die Rudolf-Wissell-Brücke in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli zwischen 22 und 5 Uhr voll gesperrt. Danach stehen dann während der Bauphase in beiden Fahrtrichtungen jeweils zwei Fahrspuren zur Verfügung.
Neuartiges Verfahren beschleunigt Sanierung

Um die Baumaßnahmen schneller voran zu bringen, kommt bei der Sanierung ein besonderes Verfahren zum Einsatz. Dabei werden die Fahrbahnen mit einer grobporigen Asphaltschicht überzogen, die dann mit einer Art Kunststoff abgedichtet wird. Das sogenannte HANV-Verfahren wurde bereits im vergangenen Jahr bei der Sanierung der Fahrbahn in Richtung Nord angewendet.

"Wie stark die Fahrbahn in Fahrtrichtung Süd tatsächlich geschädigt ist, lässt sich erst sagen, wenn der alte Belag abgefräst wurde. Vom Schädigungsgrad hängt maßgeblich ab, wie schnell wir mit der Sanierung vorankommen", sagt Projektleiter Wolfgang Pilz. Geplant ist, die Baumaßnahme bis zum 24. August, eine Woche nach dem Ende der Berliner Sommerferien, …

zu Fuß mobil: Deutschlands größte Mobilitätsstudie zeigt: Stadtverkehr geht auf den Füßen, aus Fuss e.V.

Stadtverkehr geht auf den Füßen
Deutschlands größte #Mobilitätsstudie zeigt die führende Bedeutung
des #Fußverkehrs

In Deutschlands größten Städten legen die Menschen mehr Wege zu #Fuß
zurück als hinterm Steuer. Und sie tun das gern: Die in Umfragen
bekundete Freude am #Laufen ist größer als unter den Benutzern von
Autos, Fahrräder, Bussen und Bahnen die Freude am Fahren. Das sind
Ergebnisse von Deutschlands soeben publizierter größter aktueller
Mobilitätsstudie, beauftragt vom Bundes-Verkehrsministerium. Der
FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, fordert Konsequenzen
aus der Studie: „Breitere Gehwege ohne Fahrräder und parkende Autos,
sichere Übergänge, fußgängerfreundliche Ampeln ohne ewiges Rot“.

Für die Studie „#Mobilität in Deutschland“ hat das Infas-Institut
fast eine Million Wege von mehr als 300.000 Menschen analysiert. Die
Wege sind nach Bundesländern aufgeschlüsselt. In Berlin und Hamburg,
den größten Städten und zugleich Stadtstaaten, bewältigen Fußgänger
jeweils 27 Prozent aller Wege. Die Fahrer von Autos und Motorrädern
liegen dahinter mit 23 Prozent in Berlin und 26 Prozent in Hamburg.
Bundesweit die meisten Fußgänger gibt es unter ganz Jungen und
Alten, Menschen mit geringem Einkommen und ohne eigenes Auto. Unter
den Befragten mit laut Infas „sehr niedrigem Einkommen“ gehen pro
Stichtag 28 Prozent zu Fuß, unter denen mit hohem Einkommen nur 19
Prozent. Unter Kindern und Senioren liefen bis zu 35 Prozent am
Stichtag außer Haus; unter den 40- bis 49-jährigen nicht einmal halb
so viele – nur 17 Prozent. Dazu  der FUSS e.V.: „Das Gehen hat auch
eine große soziale Bedeutung. Es sichert die Basismobilität der
Menschen mit weniger Geld und gehört nicht zuletzt gefördert, um
soziale Nachteile auszugleichen.“

Einen Vorsprung haben Gehende bei der Zuneigung zu ihrem
körpereigenen Verkehrsmittel. Infas fragte in acht Altersgruppen:
„Gehen Sie gern zu Fuß?“ und „Fahren Sie gern Auto, Rad, Bus oder
Bahn?“ In sechs der acht Gruppen war der Anteil der gern Gehenden am
höchsten. Das Auto kam auf Rang 2; Fahrrad und öffentlicher Verkehr
liegen mit weitem Abstand dahinter.

Aus den Daten folgert der FUSS e.V.: „Die Studie zeigt, dass das
Gehen von Verkehrsplanern und in der öffentlichen Diskussion immer
wieder unterschätzt wird. Dabei ist es gerade in großen Städten die
beliebteste und beste Verkehrsform. Es schont die Umwelt, spart
Platz, gefährdet keinen anderen, ist gesund und kostet am wenigsten.“

Doch der Fachverband mahnt: „Fürs Gehen muss mehr getan werden.
Autos und Fahrräder müssen runter vom Bürgersteig. Wir brauchen viel
mehr Zebrastreifen und andere Querungshilfen, an denen man
Fahrbahnen sicher und leicht überqueren kann. 462 getötete und rund
30.000 verletzte Fußgänger im vorigen Jahr sind ein
gesellschaftlicher Skandal.“ FUSS e.V. fordert Tempo 30 als
Regelgeschwindigkeit in Ortschaften. „Das kommt letztlich allen
zugute. Auch wer oft Auto, Bus, Bahn oder Fahrrad fährt oder wer im
Rollstuhl sitzt, ist zeitweise auf dem Gehweg unterwegs und
profitiert von sicheren Übergängen.“

***
Die soeben erschienene Kurzfassung der Studie finden Sie unter
www.mobilitaet-in-deutschland.de/publikationen2017.html
Fußverkehr wird in Mobilitäserhebungen häufig unzureichend erfasst.
In anderen Studien ist der Fußverkehrsanteil an allen Wegen noch
höher als bei „Mobilität in Deutschland“. Informationen zur Methodik
dieser Studie liegen uns nicht vor.

Im  bundesweiten Fachverband FUSS e.V. arbeiten Engagierte und
Experten aus Stadt- und Verkehrsplanung, Kommunen, Hochschulen und
Bürgergruppen www.fuss-ev.de

Kontakt und Rückfragen: Dipl.-Ing. Roland Stimpel, Pressesprecher,
Tel. 0163 – 1833 508
roland.stimpel@fuss-ev.de