Straßenverkehr: Elektrokleinstfahrzeuge – Wie gut ist Berlin vorbereitet?, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung :
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde.
Frage 1:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welche Sharing-Anbieter von #Elektrokleinstfahrzeugen im Land
Berlin ihre Angebote im öffentlichen Raum bereitstellen wollen?
Antwort zu 1:
Es sind die Anbieter „#Bird“, „#Circ“ (vormals „#Flash“), „#Float“, „#Hive“ (#myTaxi), „#Lime“, „#Moo
Scooters“, „#Tier Mobility“ und „#VOI“ bekannt.
Frage 2:
Welche Anbieter wollen wie viele Fahrzeuge in den Umlauf bringen?
Antwort zu 2:
Nach eigenen Aussagen der Unternehmen wird zunächst mit etwa 1.000 Elektro –
Tretrollern pro Anbieter gestartet.
Frage 3:
Welche #Sharing-Anbieter, die ihre Angebote unterbreiten wollen, haben im Voraus das Gespräch mit dem
Senat und den Bezirken gesucht?
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Antwort zu 3:
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anbieter haben das Gespräch mit der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gesucht und haben an der
Informationsveranstaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im
April 2019 teilgenommen.
Frage 4:
Trifft es zu, dass alle dem Senat bekannten Sharing-Anbieter „#Freefloater“ sind? Wenn nein, gibt es
Anbieter, die #stationsbasiert arbeiten oder ein hybrides System etablieren wollen?
Antwort zu 4:
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anbieter beabsichtigen, ein stationsloses
Verleihsystem zu betreiben. Von einem stationsbasierten oder hybriden System hat der
Senat keine Kenntnis.
Frage 5:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welche „Halbwertszeit“ die Fahrzeuge haben und wie bewertet
er dies aus ökologischer Sicht?
Antwort zu 5:
Nach eigenen Angaben der Anbieter werden für den deutschen Markt hochwertige ETretroller
hergestellt. „Lime“ hat mitgeteilt, dass es die „Lime“ Gen-3-Scooter (dritte
Generation) erst seit ein paar Monaten gebe. Es lägen aufgrund der Neuartigkeit der
Scooter noch keine verlässlichen Erfahrungswerte vor. Die E-Tretroller seien mit circa 22
Kilogramm so gebaut, dass die Lebensdauer besonders lang sei. „Lime“ habe auch den
Anspruch, ihre für die Nutzung nicht mehr geeigneten E-Tretroller zu recyceln und
kooperiere mit lokalen und regional zertifizierten Recyclingunternehmen, um ihre
Fahrzeuge effizient und verantwortungsbewusst zu recyceln. Der Gen-3-Scooter sei mit
einer Reihe von Merkmalen ausgestattet, die seine Lebensdauer verlängern. Eine
erweiterte Akkukapazität vergrößere die Reichweite des E-Tretrollers um 20 Prozent auf
bis zu 50 Kilometer. Das sei der höchste Standard, den es in der Branche gebe.
Frage 6:
Welche Anforderungen und Einschränkungen gelten für das Abstellen von stationslosen Leih-
Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum?
Frage 7:
Treffen die Regelungen zur Sondernutzung des Straßenlandes bei Leihrädern analog auch auf
Elektrokleinstfahrzeuge zu? Wenn nein, welche weiteren Regelungen kommen hier zur Anwendung?
Frage 9:
Inwiefern wurden die Anbieter entsprechend durch den Senat informiert?
3
Frage 10:
Wird es analog zum Leitfaden für die Bezirke zum Umgang mit Leihrädern einen entsprechenden Leitfaden
für die Bezirke zum Umgang mit Leih-Elektrokleinstfahrzeugen geben?
Antwort zu 6, 7, 9 und zu 10:
Den Unternehmen wurde mitgeteilt, dass für den Betrieb Verleihsystems von E-Tretrollern
die gleichen Regelungen gelten wie für den stationslosen Fahrradverleih. Der
Kriterienkatalog („Hinweise und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen
Fahrradverleihsystemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin“) wurde ausgehändigt.
Dieser beinhaltet im Wesentlichen Abstandsregelungen (Grundmaß für den Fußverkehr
von mindestens 1,60 m sowie vorgeschriebene Sicherheitsabstände freihalten; Beachtung
der Barrierefreiheit; Zugänglichkeit von Haltestellen beziehungsweise Ein- und Ausgängen
von U- und S- Bahnhöfen sowie Freihalten von Flächen für Feuerwehr, Rettungsdienste,
Polizei, Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste; keine Beeinträchtigung
städtebaulich oder historisch sensibler Bereiche, zum Beispiel Brandenburger Tor und
Umgebung, Bebelplatz). Das maßvolle gebündelte Abstellen von bis zu vier
Leihfahrrädern wird noch als verkehrsüblich angesehen, dagegen bedürfen
Rückgabezonen, Sammel-stellen beziehungsweise mit vergleichbarem Konzept
betriebene Fahrradverleihsysteme einer Sondernutzungserlaubnis.
Frage 8:
Wie wird die Durchführung der Sondernutzung kontrolliert? Werden die Fahrzeuge zur Erleichterung der
Kontrolle gekennzeichnet?
Antwort zu 8:
Sofern künftig eine Sondernutzung vorliegen sollte, kann diese, wie alle Sondernutzungen,
gesondert oder anlassbezogen kontrolliert werden. Jeder E-Tretroller muss über eine
Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis sowie eine individuelle
Versicherungsplakette verfügen.
Frage 11:
Wie will der Senat die Verkehrssicherheit und die Barrierefreiheit auf Gehwegen gewährleisten?
Antwort zu 11:
Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch verbotswidriges Befahren von
Gehwegen oder Fußgängerzonen durch Nutzer von E-Tretrollern können überwacht und
ordnungsrechtlich geahndet werden.
Frage 12:
Wie will der Senat das Gehweg-Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge durchsetzen?
Antwort zu 12:
Der Allgemeine Ordnungsdienst der Bezirksämter von Berlin wird im Rahmen seiner
allgemeinen Streifentätigkeit, analog zu Radfahren auf dem Gehweg, bei unerlaubter
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Gehwegbenutzung mit Elektrokleinstfahrzeugen einschreiten und die erforderlichen
Maßnahmen entsprechend der Vorgaben des § 10 der Verordnung über die Teilnahme
von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) treffen sowie gegebenenfalls
Ordnungswidrigkeitsanzeigen fertigen.
In eilbedürftigen Fällen trifft auch der Polizeipräsident in Berlin geeignete Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr.
Frage 13:
Wird es Schwerpunktkontrollen bei Elektrokleinstfahrzeugen geben?
Antwort zu 13:
Schwerpunktkontrollen in Bezug auf die Straßenbenutzung mit E-Tretrollern sind zunächst
von den Bezirksämtern von Berlin nicht vorgesehen. Bei Schwerpunktaktionen ist immer
ein Einschreiten gegen die Gesamtheit der auftretenden Verkehrsverstöße angezeigt.
Der Polizeipräsident in Berlin wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung ein besonderes
Augenmerk hierauf richten.
Berlin, den 02.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Erst Fahrbahn, nun Rohre: In Alt-Pankow wird doppelt gebaut Berliner Wasserbetriebe müssen frisch sanierte Straße aufgraben. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article226388129/Erst-Fahrbahn-nun-Rohre-In-Alt-Pankow-wird-doppelt-gebaut.html

Berliner Wasserbetriebe müssen frisch sanierte Straße aufgraben. Eine Zusammenlegung der Baustellen war nicht möglich.

Es ist ein #Déjà-vu-Erlebnis. Schon einmal stemmten Bauarbeiter die #Breite Straße vor dem #Rathaus #Pankow auf, sanierten im November die marode Fahrbahndecke. Und kaum hatten sich die Pankower an den ebenen Asphalt und die störungsfreie Fahrt in Richtung Autobahn #A114 gewöhnt, stehen sie seit Beginn der Sommerferien an der gleichen Stelle vor einer neuen Sperrung. Diesmal ist aber nicht das Bezirksamt der Bauherr – verantwortlich sind die Berliner #Wasserbetriebe.

Sperrung der Breite Straße dauert drei Monate an
Bei der aktuellen Maßnahme geht es um die Sanierung von alten #Regenkanälen im Bereich der Kreuzung Breite Straße und Mühlenstraße. Erneuert werden Röhren mit zwei verschiedenen Innenmaßen: die eine hat einen Durchschnitt von 35 Zentimeter, die größere 120 Zentimeter, teilt Wasserbetriebe Stephan Natz auf Anfrage mit. „Der kleinere Kanal wird auf 13 Metern in offener Bauweise ausgetauscht, der größere, Ei-förmige Kanal wird danach mit einem so genannten Schlauchinliner saniert. Alles soll bis Ende August fertig sein. Die Baustelle ist bis 9. September genehmigt“, berichtet Natz. Im schlimmsten Fall müssen Auto- und Radfahrer den wichtigen #Verkehrsknoten im Zentrum von Pankow also noch …

Straßenverkehr: Welche Straßenbäume bieten Kühlung und Schatten im Klimawandel?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welches Gewicht misst der Senat, angesichts erhöhter Temperaturen in der Stadt, bei der Pflanzung von
#Bäumen im #Straßenraum und auf anderen Flächen den Eigenschaften #Kühlung durch Verdunstung und
Schattenwurf bei?
Frage 2:
Welche #Baumarten sind besonders geeignet, die Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und
Schattenwurf in heißen Sommern zu erfüllen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Kühlung durch Verdunstung und #Schattenwurf sind insbesondere bei erhöhten
Temperaturen wichtige Wohlfahrtswirkungen von Bäumen, aber nicht die einzigen
Aspekte, die im Zusammenhang mit der Planung, Pflanzung und Unterhaltung von
Bäumen im städtischen Raum beachtet werden müssen.
Grundsätzlich sind #großkronige #Laubbaum-Arten besonders geeignet, um viel
Verdunstungskälte und Schattenwurf zu erzeugen, sofern ihre Kronen gesund und die
Bäume insgesamt vital sind. Gerade vitale Bäume können effektiv das Stadtklima positiv
beeinflussen. Gleichwohl bestimmen die Standortbegebenheiten (ober- und unterirdische
Entwicklungsmöglichkeiten) sowie die fachgerechte Pflege den Erfolg der anvisierten
Funktionserfüllung maßgeblich.
In heißen Sommern zählen neben den Berliner Hauptbaum-Arten wie #Winter-Linde (Tilia
cordata), #Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und #Stiel-Eiche (Quercus robur) auch z.B.
Ahornblättrige #Platane (Platanus x hispanica), #Zerr-Eiche (Quercus cerris), #Silber-Linde
(Tilia tomentosa) oder #Flatter-Ulme (Ulmus laevis) dazu.
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Frage 3:
Welche Praxisversuche laufen gegenwärtig in Berlin, um Baumarten zu identifizieren, die die Anforderungen
nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf in heißen Sommern besonders gut erfüllen?
Antwort zu 3:
Im Pflanzenschutzamt Berlin stehen nicht einzelne Baum-Arten im Fokus mehrschichtiger
Untersuchungen, sondern die Baumvitalität als Basis der Funktionalitätssicherung von
Baum-Arten unter Hitze und Trockenheit und weiteren Stressoren wie u.a. Streusalz.
Es wird seit mehreren Jahren die Wirkung von Streusalz auf die Vitalität der Berliner
Straßenbäume untersucht. Es konnte ein erheblicher Rückgang von Blattmasse und
Assimilationsleistung festgestellt werden, die sich direkt auf Kühlung durch Verdunstung
im gesamten Stadtgebiet negativ auswirken. Derzeit werden vorbeugende Maßnahmen
zur Verbesserung untersucht.
Seit 2014 führt das Pflanzenschutzamt in Kooperation mit dem Bezirk Neukölln und der
Humboldt-Universität einen Straßenbaumtest mit zukunftsträchtigen, sog.
stadtklimatoleranten Baumarten durch.
https://www.berlin.de/senuvk/pflanzenschutz/stadtgruen/de/versuche/versuchspflanzung_v
on_strassenbaeumen.shtml
Darüber hinaus führt das Pflanzenschutzamt seit 2014 ein jährliches Monitoring zu
stadtklimatoleranten Baumarten durch. Auch pflanzen viele Straßen-und
Grünflächenämter der Berliner Bezirke eigenverantwortlich stadtklimatolerante Baumarten
insbesondere im Straßenland. Über die Erfahrungen wird sich u.a. im Fachausschuss
Stadtbäume sowie öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. dem Runden Tisch Baum
regelmäßig ausgetauscht.
Seit 2018 läuft ein Projekt im Rahmen des Klimafolgemonitorings mit dem deutschen
Wetterdienst zur Sicherung einer optimierten Wasserversorgung für Straßenbäume, um
u.a. auch eine klima- und standortgerechte Verdunstung/Kühlung zu sichern.
Des Weiteren beteiligt sich Berlin seit einigen Jahren am Straßenbaumtest II der GALK
(Deutsche GartenAmtsLeiterKonferenz).
http://www.galk.de/index.php/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumt
est-2
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat das den Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf
entgegen stehende Argument, Fenster in Fassaden dürften nicht verschattet werden?
Ist ein regelmäßiger Baumschnitt, der ein Minimum an Belichtung der Fenster gewährleistet, eine vertretbare
Pflegemaßnahme?
Antwort zu 4:
Die Verschattung von Fenstern durch Straßenbäume hängt ab von der jeweiligen Situation
vor Ort und wird zudem abhängig von der Witterung, der Jahreszeit und persönlichen
Vorlieben sehr unterschiedlich bewertet.
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Ein „Minimum an Belichtung der Fenster“ zählt dabei nicht zu den üblichen und
wesentlichen Kriterien der Pflege und Unterhaltung von Bäumen – hier stehen Aspekte der
Verkehrssicherheit sowie die Erhaltung eines Lichtraumprofils bzw. die Verhinderung von
Fassadenschäden im Vordergrund. Insbesondere für diese Zwecke kann ein regelmäßiger
Baumschnitt notwendig und damit zwangsläufig auch vertretbar sein.
Bei Straßenbaumpflanzungen ist die gewünschte Funktion eines Baumes mit Blick auf
seine ober- und unterirdischen Entwicklungsmöglichkeiten in der Planung zu
berücksichtigen. Oftmals sind letztgenannte Punkte Faktoren, die das Wachstum von
Bäumen in der Straße begrenzen. Bei Neupflanzungen in engen Straßen ist u.a. die Wahl
der Wuchsform ein wichtiges Kriterium. Schlanke säulenförmige Baumarten und -sorten
bieten eine Möglichkeit, diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Gleichzeitig bietet auch die Baumartenwahl hinsichtlich der Blattausbildung die
Möglichkeit, das Maß an Verschattung von Fassaden zu reduzieren. Bäume mit
gefiedertem Blattwerk wie z.B. Gleditschie/Lederhülsenbaum (Gleditsia triacanthos),
Robine (Robinia pseudoacacia) und Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) bilden ein
lichtdurchlässiges Kronendach aus.
Bei bestehenden Baumpflanzungen muss bei erheblichen Beeinträchtigungen durch
Verschattung und zu nahem Stand an der Fassade (Gefahr von Beschädigungen u.a.) ggf.
ein Freischneiden der Fassade erfolgen. In diesem Kontext muss ein Abwägungsprozess
hinsichtlich der Wohlfahrtsleistung von Straßenbäumen für die Allgemeinheit und die
Auswirkungen auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
Frage 5:
Gibt es Überlegungen und Praxisversuche im Land Berlin, die Standorte von Straßenbäumen weiter von den
Gebäudefassaden in den Straßenraum des ruhenden Verkehrs zu versetzen, ähnlich den
Gehwegvorstreckungen?
Antwort zu 5:
Es wird auf die Ausführungen in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Kap. 7.3.2 Bäume, die im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt wurden,
verwiesen. Die Unterbrechung von Parkstreifen am Fahrbahnrand durch
Baumpflanzungen wird hier als eine der wichtigen gestalterischen Funktionen des
Straßengrüns genannt. Zu beachten sind hierbei aber insbesondere die Anforderungen
hinsichtlich des Leitungsbestandes (Schutzabstände), die Einhaltung der (oberen und
seitlichen) lichten Räume der jeweiligen Verkehrsfläche (Fahrbahn, Radwege/Gehwege)
sowie die freie Sicht auf Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen etc.
In den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und
Radwege (AV Geh- und Radwege) vom 16. Mai 2013 sind unter Teil A, II- Gehwege, 2 –
Breiten/Abstandsmaße, (6) Pflanzung von Bäumen ebenfalls entsprechende Vorgaben zu
den Mindestabständen (Stammaußenkante zum Fahrgassenrand von 0,5 m, zum Radweg
von 0,25 m) enthalten.
Soweit die genannten Kriterien beachtet werden, können Baumpflanzungen möglichst weit
von den Gebäudefassaden erfolgen.
4
Frage 6:
Wie beurteilt der Senat das den Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf
entgegen stehende Argument, die Bäume der Zukunft müssten sehr schmalkronig sein, um die Pflegekosten
zu minimieren?
Antwort zu 6:
Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf gehören zu den vielfältigen Aspekten, die
bei der Planung und Pflanzung von Bäumen in der Stadt berücksichtigt werden.
Der Standort bestimmt die Auswahl der eingesetzten Baumarten. Schmalkronige Bäume
sind besonders für schmale und enge Straßen geeignet, sie können in Straßen mit
geringer Profilbreite und/oder schmalen Gehwegbereichen eine Möglichkeit sein,
entsprechende Situationen überhaupt mit Bäumen zu bepflanzen und stellen den
bestmöglichen Kompromiss zwischen Funktionserfüllung von Kühlung und Verschattung
und geringerem Pflegeaufwand dar.
Es gibt keine Vorgabe im Land Berlin, nur schmalkronige Bäume wegen der
Pflegekostenminimierung zu pflanzen.
Siehe hierzu auch die Antwort zu 4.
Frage 7:
Welche Überlegungen und Praxisversuche gibt es aktuell im Land Berlin, die Pflanzabstände und die
Anordnung von Straßenbäumen zu verändern, um auch mit kleineren Baumarten ein Maximum an Kühlung
durch Verdunstung und eine möglichst lückenlose Verschattung des Straßenraumes zu gewährleisten?
Antwort zu 7:
Im Land Berlin gibt es keine Vorgaben, durch lückenlose Verschattung der Straßenräume
eine maximale Kühlung herbeizuführen.
Der gesamte Baumbestand des Landes Berlin liefert Erkenntnisse, die dazu beitragen
eine Optimierung der Pflanzung von Straßenbäumen vorzunehmen. Dies erfolgte in den
letzten Jahren auch verstärkt unter dem Gesichtspunkt der Anpassung an den
Klimawandel.
Aus diesem Grund müssen Pflanzungen und die Nachpflanzungen von Straßenbäumen
immer Einzelfallenentscheidungen sein.
Frage 8:
Wie sollen die neuen Stadtgebiete mit Bäumen bepflanzt werden, um ein Maximum an Kühlung durch
Verdunstung und eine möglichst lückenlose Verschattung des Straßenraumes zu gewährleisten?
Antwort zu 8:
Eine Bepflanzung neuer Stadtgebiete mit Bäumen erfolgt selbstverständlich so, dass
möglichst optimale, für die Entwicklung von Bäumen geeignete Pflanzorte zur
bestmöglichen Entwicklung und Gesundheit der Gehölze ausgewählt werden.
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Die Bepflanzung erfolgt auf der Grundlage aller fachlichen Erkenntnisse, die zu einem
umweltverträglichen Handeln in Bezug auf den Klimawandel erforderlich sind. Zur
lückenlosen Verschattung siehe die Antwort zu 7.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: WER VON SCHÖNERLINDE NACH BERLIN ZUR ARBEIT MUSS, BRAUCHT EXTREM STARKE NERVEN. DIE HOBRECHTSFELDER CHAUSSEE WIRD ZUM NADELÖHR. aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1738457/

Tag für Tag wiederholt sich das Drama für Frank A. aus Schönerlinde: Bevor er um 9 Uhr in Berlin am Schreibtisch zum Sitzen kommt, muss er auf dem Weg dorthin das Verkehrschaos überwinden. Vor zwei Wochen, als die #L100 und die #B109 noch befahrbar waren, reichten 35 Minuten Anfahrt bis zum Job. Heute sind es locker 90 Minuten geworden. Das Problem entsteht durch die #Vollsperrung zwischen „Am Possenberg Süd“ und der Zu- und Abfahrt zur Autobahn #114. Es sind nur 750 Meter Straße, die instandgesetzt werden. Aber die Folgen sind brachial: „Manchmal fahre ich schon über Mühlenbeck, denn hier staut es sich vor den Ampeln schon auf der Länge von über einem Kilometer.“ Das klingt fast noch erträglich, ist es aber keineswegs. Denn pro Grünphase kommen maximal fünf bis sechs Autos über die Kreuzung. Morgens in Richtung Berlin stehen die Fahrzeuge an der Kreuzung Schönerlinder Chaussee/Hobrechtsfelder Chaussee, abends dann retour. Und auch in Berlin geht der Stau weiter, denn der Senat ertüchtigt diverse Straßen, was erneut mit Baustellen und einspurig befahrbaren Straßen verbunden ist.
Bis zum September, so informiert der Berliner Senat für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, werde der Bau von Fahrbahn und Entwässerungsanlagen sowie die Erneuerung der Rad- und Gehwege noch dauern. „Es wird dringend empfohlen, den Bereich weiträumig zu umfahren“, raten die Berliner Verkehrsplaner. Sie verweisen auf die B 96 und B 96a mit dem Anschluss 33 an die A 10 in Birkenwerder, die L 21 in Mühlenbeck/Summt sowie auf die B2 in Weißensee.

Für den Schönerlinder Ortsvorsteher Frank Liste (SPD) bleibt damit die Verkehrsanbindung des Ortes extrem schwierig. „Ich erwarte bis in die Jahresmitte 2020 größte Probleme. Diese Baustelle wird eventuell bis zum …

Straßenverkehr: CHARLOTTENBURG Schloßbrücke gesperrt: Weniger Stau als erwartet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article226301209/Schlossbruecke-Charlottenburg-ab-Montag-fuer-Autos-gesperrt.html

Die #Schloßbrücke in Charlottenburg wird ab Montag acht Wochen lang saniert. Das befürchtete Verkehrschaos blieb jedoch aus.

„Einfach fahren lassen! Nur wer Fehler macht, lernt!“, ruft Mike Pegel und lacht, während er mit orangefarbener Weste auf der Schlossbrücke kniet und neue Markierungen für Rad- und Fußweg aufklebt. Wegen #Sanierung ist das Bauwerk, das hinter dem Schloss Charlottenburg Nord- und Südufer der Spree miteinander verbindet, seit Montagmorgen für den Autoverkehr gesperrt. Dass trotzdem im Minutentakt Autos vom Tegeler Weg angefahren kommen und unverrichteter Dinge wieder umdrehen müssen, amüsiert Pegel sichtlich. „Das geht seit heute morgen so – die wenden dann und meckern dabei.“ Eine Abkürzung über die ebenfalls gesperrte Mierendorffstraße ist ebenfalls nicht möglich, und das Bonhoeffer-Ufer ist eine Sackgasse.

Auch für einen #Reisebus heißt es dann umdrehen. Verständnis für die Irrfahrten hat Pegel nicht. Schließlich hätten die Medien das ganze Wochenende über die anstehende Sperrung informiert. „Außerdem heißt es ja im deutschen Volksmund: Lesen bildet“, sagt er und verweist auf mindestens drei Schilder, die ab dem Jakob-Kaiser-Platz auf Sperrung und Umleitung hinweisen. „Blanke Ignoranz“, vermutet er.

Der erwartete Stau rund um die Schlossbrücke ist am Montag allerdings vorerst ausgeblieben. Mit Beginn des morgendlichen Berufsverkehrs blieb es ungewöhnlich ruhig auf der ausgeschilderten #Umleitungsstrecke über Osnabrücker Straße, Mierendorffplatz, Sömmering- und Wintersteinstraße. Die Brücke wurde allerdings erst ab zehn Uhr schrittweise gesperrt. Neue #Verkehrsschilder wurden aufgestellt und mobile #Ampelanlagen

Straßenverkehr: E-Mobilität erobert Berlin Elektrisches Vergnügen im Test Die Stadt füllt sich mit E-Rollern, Pedelecs und Lastenrädern., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/e-mobilitaet-erobert-berlin-elektrisches-vergnuegen-im-test/24508660.html

Die Stadt füllt sich mit #E-Rollern, #Pedelecs und #Lastenrädern. Was bieten die im Alltag? Unser #Praxistest.

Berlin ist das Versuchslabor für die #Mobilität von morgen. Elektrische Mikromobilität ist dabei einer der heißesten Trends im urbanen Raum. Etliche #Sharing-Dienste und Hersteller sind angetreten mit dem Ziel, das Auto aus der Stadt zu verbannen. Das Angebot ist riesig vom #Pedelec bis zum #Lastenrad – und natürlich den neuen E-Tretrollern, die seit der vergangenen Woche das Stadtbild prägen. Doch wie alltagstauglich sind die Gefährte eigentlich? Ein Selbstversuch.

#E-Scooter/ #E-Tretroller
Seit dem vergangenen Wochenende sieht man sie überall: E-Scooter. Der Begriff führt noch zu ein wenig Verwirrung: So heißen sie ebenfalls E-Tretroller oder E-Roller mit vielversprechenden Firmennamen, wie Tier, Lime und Circ. Die Nutzung hingegen ist ziemlich einfach: entsperren, draufsteigen, rechts ist „Gas“, zwei Bremsen, einmal anschieben und dann geht’s los – mit bis zu 20 km/h. Erster Eindruck: ziemlich wackelig, ziemlich schnell. Wahnsinn, dass man dafür keinen Helm aufsetzen muss.

Gleich auf dem Parkplatz passiert fast der erste Unfall: Eine ausparkende Kollegin übersieht den E-Scooter, für Autofahrer sind die neuen Gefährte ungewohnt. Glück gehabt, nichts passiert. Zweites Problem: Der Lenker ist zu kurz, anders als beim Fahrrad kann man den Scooter nicht gut austarieren, Handzeichen zum Abbiegen sind folglich unmöglich, sonst kippt man einfach um, auch der Schulterblick ist eine …

barrierefrei + Straßenverkehr: Barrierefreier Straßenraum, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem
Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend
gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Wie viele #Überquerungsstellen sind in Berlin bereits komplett #barrierefrei, d.h. sowohl abgesenkt als auch mit
taktilen Platten versehen?
Frage 3:
Dies entspricht jeweils welchem Prozentsatz der Gesamtzahl an Überquerungsstellen in Berlin? Bitte jeweils
nach Bezirken differenzieren.
Antwort zu 1 und zu 3:
Die Bezirksämter teilten mit, dass über die barrierefrei hergestellten Querungsstellen
außerhalb von #Lichtzeichenanlagen (LZA) keine gesonderten Statistiken geführt werden.
Lediglich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gab etwa 170 Überquerungsstellen
(abgesenkt mit taktilen Platten) in Form von #Gehwegvorstreckungen,
Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) und baulich angelegten Mittelinseln an, welche zur
sicheren Querung geschaffen wurden. Mitgezählt sind hierbei nicht die Bordabsenkungen
und taktilen Platten an Knotenpunkten mit Lichtzeichenanlagen.
2
Das Einrichten von #Querungshilfen erfolgt in der Regel auf Eigeninitiative des Straßen und
Grünflächenamtes oder aufgrund von Bürgerhinweisen oder Hinweisen Dritter.
Parallel dazu setzt das Straßen- und Grünflächenamt jährlich finanzielle Mittel aus dem
sogenannten Bordabsenkungsprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz ein, um an entsprechenden Stellen eine Barrierefreiheit herzustellen.
Statistisch erfasst werden jedoch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit
von Lichtzeichenanlagen (LZA). Die Daten, welche von der Verkehrslenkung Berlin (VLB)
zur Verfügung gestellt wurden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Frage 2:
Wie viele Überquerungsstellen sind nur abgesenkt bzw. nur mit taktilen Platten versehen?
Antwort zu 2:
Die (für den Bereich der LZA) vorhandenen Datenbanken differenzieren nicht in diese zwei
Merkmale. Jedoch schreibt die Ausführungsvorschrift für die Anlage von Geh- und
Radwegen seit 2013 vor, dass beim Einbau von Rillenplatten auch eine Bordabsenkung
vorzusehen ist.
Frage 4:
Wie viele Überquerungsstellen kommen auf Basis der letzten drei Jahre im Zuge von Neu- und Umbau
jeweils jährlich hinzu?
Frage 8:
Wie viele Ampeln kommen auf Basis der letzten drei Jahre im Zuge von Neu- und Umbau jeweils jährlich
hinzu?
Antwort zu 4 und zu 8:
Es konnten jährlich 20-25 LZA mit Rillenplatten und/oder akustischen und/oder taktilen
Elementen ausgestattet werden. Darüber hinaus werden durch die Fachbereiche Straßen
der Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke (SGA) im sog.
„Bordabsenkungsprogramm“ jährlich Bordsteinabsenkungen baulich angelegt. Eine
genaue Anzahl der umgesetzten Maßnahmen kann mangels statistischer Erfassung der
Bezirke, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 und 3 erwähnt, nicht genannt werden.
Bezirk Lichtsignalanlagen komplett barrierefrei (Rillenplatten) % komplett barrierefrei
Charlottenburg Wilmersdorf 284 125 44%
Friedrichshain-Kreuzberg 163 78 48%
Lichtenberg 112 86 77%
Marzahn-Hellersdorf 104 69 66%
Mitte 301 195 65%
Neukölln 134 76 57%
Pankow 150 119 79%
Reinickendorf 135 49 36%
Spandau 156 81 52%
Steglitz-Zehlendorf 223 109 49%
Tempelhof-Schöneberg 237 85 36%
Treptow-Köpenick 126 96 76%
3
Frage 5:
Wann werden nach Erwartung des Senats alle Überquerungsstellen im öffentlichen Berliner Straßenland
umfassend barrierefrei sein?
Frage 9:
Wann werden nach Erwartung des Senats alle Ampeln im öffentlichen Berliner Straßenland umfassend
barrierefrei sein?
Antwort zu 5 und zu 9:
Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LZA
barrierefrei auszustatten. Dazu gehört auch eine blindengerechte Ausstattung.Für den
nachträglichen behindertengerechten Ausbau steht jährlich im Landeshaushalt ein Betrag
von 1 Mio.€ zur Verfügung. Die Auswahl dieser Anlagen erfolgt ebenso wie die Planung
von Neu- und Ersatzbauten als auch die nachträglich behindertengerechten Aufrüstungen
im Rahmen der Abstimmungen mit dem Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin (ABSV).
Zu welchem Zeitpunkt die Nachrüstung aller LZA mit Blindenleitssytemen erreicht sein
wird, kann aufgrund der zahlreichen beauftragten LZA-Maßnahmen (Maßnahmen im
Rahmen der sowohl Neu- als auch Umbauten, Ersatzprogramme, der Unfallkommission,
im Zuge von Straßenbaumaßahmen, der Beschleunigung des öffentlichen
Personennahverkehrs, im Auftrag von Investoren usw.) und den dabei zu
berücksichtigenden Variablen nicht benannt werden.
Auch über den Zeitraum der umfassenden Barrierefreiheit aller Querungsstellen in Berlin
kann keine Aussage getroffen werden. Die Bezirke entscheiden eigenständig über die
bauliche Anlage der Querungseinrichtungen und setzen diese je nach vorhandenen
Kapazitäten um.
Frage 6:
Wie viele Ampelanlagen sind in Berlin bereits barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte, d.h. mit akustischen
Signalen und Gelben Taster versehen?
Frage 7:
Welchem Prozentsatz an der Gesamtzahl an Ampeln in Berlin entspricht dies? Bitte jeweils nach Bezirken
differenzieren.
Antwort zu 6 und zu 7:
Als Querungshilfe für Blinde und Sehbehinderte dienen neben den akustischen Signalen
und gelben Tastern auch die Rillenplatten. Deshalb werden diese Maßnahmen
üblicherweise in den Statistiken mit berücksichtigt. Als „BGA“ (Behindertengerechter
Ausbau) wird dabei gewertet, wenn entweder Rillenplatten oder akustische oder taktile
Signalgeber verbaut sind (oder alle drei Elemente). Die nachfolgende Grafik zeigt, einmal
mit und einmal ohne Einbeziehung von Rillenplatten, eine entsprechende Übersicht.
4
Frage 10:
Hält der Senat den aktuellen Sachstand und die Perspektiven im Sinne der Inklusion für befriedigend und
denkt er, dass dies jeweils den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht?
Antwort zu 10:
Für den barrierefreien Ausbau wird besonderer Wert auf die Einhaltung der Anforderungen
der UN-Behindertenrechtskonvention gelegt. So ist Berlin im Vergleich der Großstädte in
Deutschland im bundesweiten Durchschnitt führend in der Ausstattung von LZA mit
behindertengerechtem Ausbau (BGA). Grundsätzlich werden in Berlin alle Neu- und
Ersatzbauten vollumfänglich behindertengerecht ausgestattet (Bordabsenkungen, taktile
Platten, akustische und vibrierende Signalgeber). Auch bei der Steuerung der einzelnen
ausgestatteten Lichtzeichenanlagen werden die Belange der behinderten Menschen
berücksichtigt. Jährlich werden im regulären Bauprogramm 8 bis12 Anlagen geschaffen
und zusätzlich 8 bis 12 Anlagen ertüchtigt.
Im Rahmen des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 sind wiederum zusätzliche Mittel für
den behindertengerechten Ausbau von Bushaltestellen , LZA-Umrüstungen und
Verbesserungen des Fußverkehrs (Bordabsenkungsprogramm „barrierefreie Räume“)
vorgesehen.
Eine reine Erhöhung der finanziellen Mittel würde nicht zu einer Beschleunigung der
Nachrüstung führen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten bei den jeweiligen Planern und
Ausführenden, dem relativ kleinen Markt bei diesen Leistungen sowie der derzeitigen
Vielzahl der Bauvorhaben im Land Berlin ist ein ausgeprägtes Kapazitätsproblem zu
beobachten.
Der Berliner Senat unterstützt zusätzlich die Bezirke finanziell im Rahmen der
Fußverkehrsstrategie für Berlin mit dem Programm für barrierefreie Räume
(„Bordabsenkungsprogramm“).
Der Senat bewertet den aktuellen Sachstand und die Perspektiven im Sinne der Inklusion
aufgrund der dargestellten Maßnahmen als durchaus befriedigend und den Anforderungen
der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend, insbesondere vor dem Hintergrund
der noch geplanten Maßnahmen.
Bezirk Lichtsignalanlagen BGA (Rillenplatten mit betrachtet) % BGA (Rillenplatten mit betrachtet)
Charlottenburg Wilmersdorf 284 150 53%
Friedrichshain-Kreuzberg 163 113 69%
Lichtenberg 112 98 88%
Marzahn-Hellersdorf 104 91 88%
Mitte 301 227 75%
Neukölln 134 101 75%
Pankow 150 135 90%
Reinickendorf 135 71 53%
Spandau 156 109 70%
Steglitz-Zehlendorf 223 137 61%
Tempelhof-Schöneberg 237 114 48%
Treptow-Köpenick 126 104 83%
5
Frage 11:
Falls nein, was wird der Senat bis wann unternehmen, um Inklusion in Berlin real umzusetzen?
Antwort zu 11:
Entfällt.
Berlin, den 25.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Fahrbahn Richtung Schönefelder Kreuz Monatelange Baustelle auf der A10 nach Hitzeschäden, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/06/brandenburg-autobahn-a10-fahrbahnschaeden-stau.html

Die #Hitze macht auch Brandenburger Straßen zu schaffen: Akute #Fahrbahnschäden auf der Autobahn #A10 südlicher Berliner Ring sind vermutlich darauf zurückzuführen. Am Mittwoch mussten auf der linken Richtungsfahrbahn – Richtung Schönefelder Kreuz – zwei von drei Fahrstreifen gesperrt werden, teilte der Landesbetrieb Straßenwesen am Donnerstag mit.

Die Fahrbahn in diesem Bereich ist eine mit Asphalt überbaute Betonfahrbahn. Durch eine #Alkali-Kieselsäure-Reaktion – umgangssprachlich #Betonkrebs genannt – wurde sie geschädigt.

#Baustelle voraussichtlich bis Jahresende
„Die Hitze hat nach unseren Erkenntnissen das Schadensbild verstärkt“, sagte der Sprecher des brandenburgischen Infrastrukturministeriums Brandenburg, Steffen Streu rbb|24. In dem Abschnitt war bereits damit begonnen worden, den schon früher entstandenen sogenannten Betonkrebs, die Folgen einer Alkali-Kieselsäure-Reaktion, zu …

Straßenverkehr: Verkehr in Berlin – Das sind die neuen Baustellen Ferienzeit in Berlin ist auch Baustellenzeit. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226260963/Verkehr-in-Berlin-Verkehrsmeldungen-Baustellen-Stau-Verkehrslage.html

Ferienzeit in Berlin ist auch #Baustellenzeit. Hier könnten Sie ab Montag im Stau stehen. Die große Übersicht der #Baustellen.

Ferienzeit ist Baustellenzeit. Ab Montag kommen auf die Berlinerinnen und Berliner, die (noch) nicht in die Ferien gestartet sind, zahlreiche Baustellen zu. Die #Verkehrsinformationszentrale veröffentlichte am Sonntag ihre Vorschau. Hier kann es ab Montag eng werden.

#A103 (Steglitz-Zubringer)
Die Auffahrt Filandastraße auf der A103 in Richtung Steglitz ist von 19 Uhr bis ca. 5 Uhr aufgrund von Instandsetzungsarbeiten gesperrt.

Pankow
Ab 07:00 Uhr beginnen auf der #Mühlenstraße Kanalarbeiten. Für ca. einen Monat ist die Straße in Richtung Grabbeallee an der Kreuzung Breite Straße auf einen Fahrstreifen verengt. Das Rechtsabbiegen ist nicht möglich.

Alt-Hohenschönhausen (1)
Auf der #Werneuchener Straße beginnen ca. 8 Uhr Fahrbahnsanierungsarbeiten an der Kreuzung Große-Leege-Straße. An der Kreuzung gibt es bis Ende Juli ausschließlich eine Fahrmöglichkeit: Von der Große-Leege-Straße in Richtung Landsberger Allee nach links in die Werneuchener Straße Richtung Genslerstraße. Umleitungen sind ausgewiesen. Für den Fußverkehr bleibt die Baustelle frei.

Alt-Hohenschönhausen (2)
Auf der #Falkenberger Chaussee wird ab 9 Uhr eine Baustellenzufahrt gebaut. Bis vsl. Freitag steht stadteinwärts vor der …

Carsharing: Neues Carsharing startet Volkswagen stellt 1500 Elektroautos auf die Berliner Straßen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/neues-carsharing-startet-volkswagen-stellt-1500-elektroautos-auf-die-berliner-strassen-32743062

Berlin – Schon jetzt ist Berlin die #Carsharing -Hauptstadt Deutschlands. Mehrere tausend Autos stehen zur gemeinschaftlichen Nutzung bereit. In dieser Woche kommt nun ein weiterer Anbieter hinzu: Volkswagen. Am Donnerstag fällt nach einer mehrwöchigen Testphase offiziell der Startschuss für „#WeShare“. Besonderheit: Die Fahrzeugflotte wird ausschließlich #elektrisch betrieben.

Wie berichtet werden zunächst 1500 e-Golf auf Straßen und Plätzen der Innenstadt verteilt. Zum Jahresende kommen 500 e-Up! dazu. Von 2020 an, wenn der vollelektrische ID.3 ausgeliefert wird, wird die Flotte schrittweise damit ergänzt. Der ID.3 hat in diesem Jahr Weltpremiere.

Partnerschaft mit Lidl und Kaufland
Damit die Autos zum Laden der Batterien nicht allzu weit fahren müssen, hat der Wolfsburger Automobilkonzern jüngst eine Partnerschaft mit Lidl und Kaufland besiegelt. Danach werden die Handelsketten bis Februar 2020 bis zu 70 öffentliche Ladesäulen errichten – 60 vor Lidl- und zehn vor Kaufland-Märkten. Größtenteils wird es sich um Schnelllader mit 50 Kilowatt Leistung handeln.

Tagsüber stehen die bis zu 140 Steckdosen den E-Autos der Supermarktkunden zur Verfügung, zwischen 23 und 6.30 Uhr tanken dort die …