Vom 18. März bis 15. April 2019 erneuert die BVG in der #Brunnen- und in der #Invalidenstraße die #Straßenbahngleise. Die Linie #M8 und zwei Nachtbuslinien müssen in diesem Bereich einen kleinen Bogen fahren. Auch der Individualverkehr ist betroffen.
Die Züge der M8 fahren ab dem 18. März, 4.30 Uhr bis zum 15. April, 4.30 Uhr eine Umleitung. Zwischen den originalen Endhaltestellen umfährt die Linie die Baustelle über Alte Schönhauser Straße, Oranienburger Straße und Chausseestraße.
Die Buslinien N8 und N40 fahren von der Invalidenstraße bzw. Brunnenstraße kommend über die Ackerstraße, in die Torstraße und danach weiter wie gewohnt.
Während der gesamten Bauphase wird die Brunnenstraße, zwischen Veteranenstraße und Torstraße, zu einer Einbahnstraße, die nur in Richtung Norden befahren werden kann.
Keine neue #Autobahn in Berlins historischer Mitte – das fordert die „Allianz für einen neuen #Mühlendamm“, ein Zusammenschluss von 14 Berliner Verbänden, Vereinen und Initiativen. In Briefen an Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos/für Grüne) und Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) plädiert das Bündnis für eine #Umplanung des #Brückenneubaus, der aktuell auf den Vorstellungen der #autogerechten Stadt basiere.
Zu den Unterzeichnern gehören der Berliner Fahrgastverband #IGEB, der Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin, der Deutsche Werkbund Berlin, der Fußgängerverband Fuss e.V., das Bürgerforum Berlin, die Gesellschaft Historisches Berlin, das Forum Stadtbild Berlin und der Council for European Urbanism Deutschland …
Während viele Berlinerinnen und Berliner am Wochenende die Beine hochlegen, wird bei der BVG fleißig an den #Straßenbahngleisen in der #Marzahner Promenade gearbeitet. An den kommenden Wochenenden 9. – 11. März 2019 und 16. – 18. März 2019, jeweils in der Zeit von zirka 4:30 Uhr bis zirka 1:00 Uhr, wird die Marzahner Promenade für die Gleisbauarbeiten gesperrt.
In dieser Zeit fährt die Straßenbahnlinie #M6 zwischen Riesaer Straße und Jan-Petersen-Straße sowie S Hackescher Markt und S Marzahn. Von Jan-Petersen-Straße fährt die M6 als Linie #16 nach Ahrensfelde/Stadtgrenze beziehungsweise Wuhletalstr. weiter.
Die Linie 16 fährt zwischen Ahrensfelde/Stadtgrenze und Jan-Petersen-Straße sowie zwischen S+U Frankfurter Allee und S Marzahn. Von Jan-Petersen-Straße fährt die 16 als Linie M6 zur Riesaer Straße weiter.
Zusätzlich wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen zwischen S Marzahn und Jan-Petersen-Straße eingerichtet.
Am kommenden Montag, den 4. März 2019, rücken die Bautrupps der BVG gleich an zwei Orten aus. Sowohl in der #Greifswalder als auch in der #Indira-Gandhi-Straße erneuern sie die Gleise der #Straßenbahn. Änderungen gibt es daher ab ca. 4:30 Uhr auf den Linien #M4 und #M13.
Die Züge der M4 fahren bis Montag, den 15. April 2019, ca. 4:30 Uhr zwischen Zingster Straße bzw. Falkenberg und Arnswalder Platz. Barrierefreie #Ersatzbusse sind zwischen Greifswalder Straße/Danziger Straße und Spandauer Straße/Marienkirche unterwegs, im Nachtverkehr wird der mit Bussen bediente Abschnitt bis zum S-Bahnhof Hackescher Markt verlängert. In der zweiten Bauphase ab Ende März kommt es auch zu Änderungen auf den Buslinien 142 und 200.
Wegen der Arbeiten in der Indira-Gandhi-Straße fahren bis Montag, den 18. März 2019, ca. 4:30 Uhr auf dem Abschnitt der Linie M13 zwischen Berliner Allee/Indira-Gandhi-Straße und Hohenschönhauser Straße/Weißenseer Weg Busse statt Bahnen. Zu Änderungen kommt es auch bei der Buslinie N50. Am 10. sowie am 17. März, jeweils ca. 7 bis 15 Uhr, wird der Ersatzverkehr für die M13 aufgrund zusätzlicher Fahrleitungsarbeiten auf den Abschnitt zwischen Berliner Allee/Indira-Gandhi-Straße und Möllendorffstraße/Storkower Straße ausgeweitet.
Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG-App FahrInfo Plus, auf BVG.de, im BVG Navi sowie an den Aushängen vor Ort.
#Potsdam – Es war eine überraschende und sehr hohe Zahl: Beim sogenannten Bürgerdialog des Ministerpräsidenten hat Dietmar Woidke (SPD) am Dienstagabend die Kosten für den Ausbau der #Tramstrecke nach #Krampnitz mit 300 Millionen Euro beziffert. Tags darauf war dann die Pressestelle im Potsdamer Rathaus damit beschäftigt zu erklären, welche #Verkehrsprojekte – neben der Tramverlängerung in das neue Viertel im Norden der Stadt – in den von Woidke genannten 300 Millionen Euro enthalten sind. Es handele sich dabei um einen Arbeitsstand, sagte Sprecherin Christine Homann den PNN: Die Summe enthalte die geschätzten Kosten für alle nötigen #Sanieruns-, #Umbau- und #Erweiterungsmaßnahmen auf der Linie 96 vom Süden bis in den Norden der Stadt – samt allen nötigen und ebenso neu zu beschaffenen #Tramzügen. Um das bis 2027 zu schultern, hofft die Stadt nach PNN-Informationen auf 120 bis 150 Millionen Euro Bundes- und Landesförderung.
Stadtsprecherin Homann sagte, in den 300 Millionen seien demnach auch die Kosten für die weitere Tramtrassenverlängerung von Krampnitz nach #Fahrland enthalten, aber auch die #Gleissanierung in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Nauener Tor und Charlottenstraße – wo auch noch barrierefreie Haltestellen entstehen sollen. Ferner habe man das schon ausfinanzierte Projekt für die #Komplettsanierung der Tramtrasse in der #Heinrich-Mann-Allee in die …
Eigentlich will der rot-rot-grüne Senat mehr #Tramstrecken für Berlin. Doch statt neuer Gleise werden nun erst einmal bereits vorhandene wieder ausgebaut. Nach einer jetzt veröffentlichten Ausschreibung der Senatsverkehrsverwaltung, die der Berliner Morgenpost vorliegt, sollen noch in diesem Jahr die #Schienen auf der #Oberbaumbrücke komplett #demontiert werden. „Die Gesamtkosten betragen einschließlich der Ingenieursleistungen voraussichtlich 830.000 Euro“, teilte Jan Thomsen, Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, auf Anfrage der Berliner Morgenpost mit.
Frage 1: Von wann bis wann wurden und werden welche Baumaßnahmen am Bahnhof #Hohenschönhausen, durch wen durchgeführt (Bitte um tabellarische Auflistung nach Monaten und Baumaßnahme)? Antwort zu 1: Ohne eine Eingrenzung des Zeitraums ist hier eine genaue Antwort nicht möglich. Im Zuständigkeitsbereich der #Verkehrslenkung Berlin (VLB) findet auf der Falkenberger Brücke seit dem 15.05.2018 und momentan laufend die Sanierung der #Tramgleise im Auftrag der #BVG statt. In diesem Zusammenhang erfolgen auch die Sanierungsarbeiten innerhalb des Brückenbauwerkes. 2 Frage 2: Wann sind die aktuellen baulichen Maßnahmen beendet und werden sie damit termingerecht fertiggestellt? Wodurch sind mögliche Verzögerungen begründet? Antwort zu 2: Die BVG haben wie folgt mitgeteilt: „Das geplante Bauende verzögert sich aufgrund vorgefundener Schäden in den unteren Lagen der Bausubstanz von November 2018 auf Dezember 2019.“ Frage 3: Welche bezirklichen und städtischen Verwaltungen bzw. welche Unternehmen sind bei den betreffenden Baumaßnahmen mit welchen Projekten involviert? Antwort zu 3: Die Verkehrslenkung Berlin erteilt im Zusammenhang mit der Baumaßnahme die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung der Baumaßnahme. Als Bauherr wurde zur unter Antwort zu 1 genannten Baumaßnahme der Verkehrslenkung Berlin die BVG genannt. Anhörungspartner der Verkehrslenkung Berlin vor Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung waren Das Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt (Straßenbaulastträger), Der Polizeipräsident in Berlin (Abschnitt 61), Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK (Straßenbaulastträger für das Brückenbauwerk). Frage 4: Wann und wie wurden die Anwohner Hohenschönhausens und die umliegenden Institutionen über die Baumaßnahmen in Kenntnis gesetzt? Falls es keine Informationen gegeben hat, warum nicht? Antwort zu 4: Die BVG haben wie folgt mitgeteilt: „Aufgrund der größeren Entfernung zur Baustelle wurde keine Anwohnerinformation durchgeführt. Es wurden jedoch Fahrgastinformationen veranlasst.“ Frage 5: Gab es möglicherweise Beschwerden zur Durchführung der Baumaßnahmen, zum Beispiel in Bezug zu einem falsch aufgestellten Bauschild? Wenn ja, durch wen gab es die Beschwerde und wie konnte es zu diesem Fehler kommen? Antwort zu 5: Die Verkehrslenkung Berlin erreichten sechs Beschwerden zu der unter Antwort zu 1 genannten Baumaßnahme. Hierbei handelte es sich um 3 zwei Beschwerden/Hinweise durch den ADFC zur Verkehrsführung, zwei Beschwerden/Hinweise durch eine Bürgerin zur Verkehrsführung, eine anonyme Beschwerde, es würde an der Baumaßnahme nicht gearbeitet werden, eine Beschwerde durch einen Bürger, es würde an der Baumaßnahme nicht gearbeitet werden. Einzelne Verkehrszeichen wurden in den Beschwerden nicht thematisiert. Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e. V.) bemängelte das Fehlen eines Baustellenschildes. Die Aufstellung eines Baustelleninformationsschildes ist im Berliner Straßengesetz sowie der Bauordnung Berlin geregelt und obliegt dem Bauherrn. Zuständig für die Überwachung dieser Regelungen ist das jeweils zuständige Bezirksamt. Die BVG haben wie folgt mitgeteilt: „Nach einem Offenen Brief der ADFC-Stadtteilgruppe Lichtenberg vom 11.06.2018 an die SenUVK, Frau Senatorin Günther, wurde die Verkehrsführung in Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin angepasst. Das Baustelleninformationsschild wurde aufgrund von Lieferengpässen des Auftragnehmers leicht verspätet geliefert.“ Frage 6: Wo und wie werden mit Abschluss der Baumaßnahmen die Haltestellen, die Verkehrsführung und die Lichtsignalanlagen angesiedelt sein (Bitte um eine bildliche Darstellung)? Antwort zu 6: Der zuständige Straßenbaulastträger (Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt) hat auf Nachfrage erklärt, es sei in das Bauvorhaben nicht involviert und Fehlanzeige gemeldet. Der VLB sind dort keine Bauplanungen bekannt und somit müsste nach Abschluss der jetzigen Bauarbeiten der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Lediglich in Bezug auf die derzeit in stadtauswärtige Fahrtrichtung eingerichtete BVG-Haltestelle gibt es Anträge, diese nach Bauende in eine stationäre Haltestelle umzuändern. Frage 7: Welche Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen hatten die Baumaßnahmen im Hinblick auf die Nutzer des ÖPNV, des Straßenverkehrs, für die Radfahrer und für die Fußgänger und gibt es Erhebungen zu der jeweiligen Passierdauer der oben genannten Gruppen? Antwort zu 7: Für die unter Antwort zu 1 genannte Baumaßnahme wurden folgende verkehrliche Maßnahmen angeordnet: Da sich hier die Buslinien des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den Haltestellenbereich mit der Straßenbahn (Tram) teilen, mussten diese für die Dauer der Arbeiten umverlegt werden. Hierfür wurde in stadtauswärtiger Fahrtrichtung eine provisorische Haltestellenbucht baulich angelegt. 4 Stadteinwärts war kein Provisorium für die Bushaltestellen notwendig, da bereits im Bestand eine Bucht vorhanden war. Für die Tram wurde östlich der Fußgängerfurt eine neue, provisorische Haltestelle baulich angelegt. Bei der Erarbeitung einer Lösung für diese komplexe Verkehrssituation wurden alle Verkehrsarten berücksichtigt: ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger und motorisierter Individualverkehr. Die Straßenbahn wurde eingleisig geführt und konnte während der Bauzeit durchgehend fahren. Durch die provisorische Verlegung der Haltestelle gab es etwas längere Umsteigewege zur S-Bahn. Bedingt durch betriebstechnisch notwendige Mindestlängen und -breiten für die Haltestellenbereiche mussten jedoch die dortigen Radfahrerführungen provisorisch verlegt bzw. anders geführt werden. Stadteinwärts wurde im Bereich der Verschwenkung des vorhandenen Radweges ein zusätzlicher Bereich asphaltiert. Zeitweise wird der innere Fahrstreifen stadtauswärts zur Durchführung einzelner Arbeiten gesperrt. Erhebungen über die jeweilige Passierdauer der einzelnen Verkehrsarten existieren nicht. Durch die Baumaßnahmen auf der linken Fahrspur kam es jedoch für den Individualverkehr zeitweise zur Staubildung. Dies betraf mitunter auch den Busverkehr der BVG. Frage 8: Wird in Zukunft sichergestellt sein, dass mit Abschluss der baulichen Maßnahmen, der reibungslose Verkehrsfluss insbesondere im Hinblick auf die Ampelschaltung sichergestellt ist? Antwort zu 8: Die derzeitige Baumaßnahme bezieht sich auf die von den Bussen benötigte Fläche zum Zurückschwenken in die Kfz-Fahrspuren. Die bisherige Bordausbildung beschränkte diesen Vorgang für die nachrückenden Straßenbahnen, die an den auf die Ausfahrt wartenden Bussen nicht vorbeifahren konnten. Verkehrstechnische Anpassungen sind in diesem Zuge nicht vorgesehen, da im Hinblick auf die Ampelschaltung mit einem reibungslosen Verkehrsfluss gerechnet wird. Frage 9: Mit welchen Wartezeiten an den jeweiligen Lichtsignalanlagen müssen die in Frage 7 erwähnten Personengruppen nach Fertigstellung der Baumaßnahmen rechnen? Antwort zu 9: Die Fußgängeranforderungsanlage wird verkehrsabhängig betrieben und ist dabei durch die Sonderphasen und die dynamischen Anpassungen infolge der ÖPNV-Abwicklung stark beeinflusst. Daher sind die Wartezeiten sehr von diesen situativen Einflüssen, aber auch der Takt-Frequenz des ÖPNV abhängig. Infolgedessen lassen sich hier keine konkreten Zeiten prognostizieren. Frage 10: Mithilfe welcher Technologie wird die Vorrangschaltung des ÖPNV zukünftig betrieben? 5 Antwort zu 10: Es findet keine technologische Umstellung statt, so dass es sich nach wie vor um eine Steuerung innerhalb eines koordinierten Umlaufzeitsystems handelt. Diese Steuerung erfolgt nach dem Prinzip der freien Phasenbildung. Es findet eine ÖPNV-Abwicklung durch Sonderphasen statt. Frage 11: Gibt es Überlegungen seitens des Senats, den Bahnhof Hohenschönhausen umzugestalten bzw. einen komplett neuen, modernen Bahnhof zu errichten? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 11: Nein, der Senat sieht kein Erfordernis für einen Neubau bzw. eine grundlegende Umgestaltung des Bahnhofs Hohenschönhausen. Der DB Station & Service AG als Betreiber der Station obliegt die Verantwortung für die Gestaltung und die Funktionsfähigkeit der Verkehrsstation. Frage 12: Gibt es aktuelle Planungen zur Inbetriebnahme einer Mobilitäts- bzw. Fahrradstation am Bahnhof Hohenschönhausen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Der SenUVK sind keine Planungen zur Inbetriebnahme einer Fahrradstation am Bahnhof Hohenschönhausen bekannt; SenUVK wird grundsätzlich prüfen, welche Anforderungen aus gesamtstädtischer Sicht an die Auswahl, Planung und Ausgestaltung von Mobilitätshubs zu stellen sind und welche Bahnhöfe sich dafür eignen. Frage 13: Welche Planungen existieren seitens des Senates für die Flächen entlang der Bahntrasse (Egon-Erwin- Kisch-Straße), die im Flächennutzungsplan für die Tangentialverbindung Nord vorgehalten werden? Antwort zu 13: Die Flächen für die im Flächennutzungsplan dargestellte Tangentialverbindung Nord werden weiterhin langfristig freigehalten. Berlin, den 28.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die BVG saniert am kommenden Wochenende zwei #Weichenteile in der #Hauptstraße/Ecke #Rhinstraße in Hohenschönhausen. Durch den Austausch der beiden sogenannten Herzstücke fahren die Linien #M5 und #M17 vom 19. Januar, 5.30 Uhr bis 21. Januar, ca. 3.45 Uhr mit geänderter Linienführung.
Die M5 verkehrt zwischen S+U Hauptbahnhof und Hohenschönhausen, Degnerstraße. Der fehlende Abschnitt von Hohenschönhausen, Degnerstraße bis Hohenschönhausen, Zingster Straße wird durch Ersatzbusse bedient.
Die M17 fährt vom S-Bahnhof Schöneweide bis S-Bahnhof Marzahn, bzw. Marzahn, Wuhletalstraße. Tagsüber pendeln #Ersatzbusse im 20-Minuten-Takt zwischen Allee der Kosmonauten/Rhinstraße und Falkenberg. Nachts zwischen Landsberger Alle/Rhinstraße und Hohenschönhausen/Gehrenseestraße.
Bis 2025 soll die Potsdamer #Straßenbahn nach #Krampnitz fahren. Doch die #Verkehrsplaner denken bereits weiter und erwägen eine zweite Linie durch #Babelsberg sowie eine neue Route nach #Golm. Doch die neuen Strecken kosten viel Geld.
Die Straßenbahn gilt als Rückgrat des öffentlichen Nahverkehrs. Derzeit konzentriert sich alles auf die Verlängerung des Potsdamer Schienennetzes nach Krampnitz bis 2025.
Doch die Verkehrsplaner des Rathauses haben bei der Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplans, der 2019 von den Stadtverordneten beschlossen werden soll, neue Varianten für zwei weitere langfristige Projekte entwickelt: für die Tram durch die Babelsberger #Großbeerenstraße und für eine möglichen Anbindung von Golm über #Bornim. Außerdem soll eine zweiter #Betriebshof in #Fahrland die gesamte Leistungsfähigkeit des Straßenbahnnetzes …
Frage 1: Wie viele #Busspurbetreuerinnen und #Verkehrsmeisterinnen sind bei der BVG beschäftigt (bitte Angabe von Stellen insgesamt, davon besetzt, von den besetzten Stellen tatsächlich einsetzbar – also abzüglich dauerkrank, Elternzeit, Mutterschutz o.ä.)? Antwort zu 1: Die BVG hat mitgeteilt, dass es 18 Planstellen für Busspurbetreuende gibt, von denen aktuell 14 besetzt und die entsprechenden Mitarbeitenden im Einsatz sind. Frage 2: Ist es zutreffend, dass die BVG in Bezug auf die neuen Befugnisse aus § 23 MobG plant, die Anzahl der Busspurbetreuerinnen zu erhöhen? Wenn ja, auf welchen #Personalbestand soll die Anzahl der Busspurbetreuerinnen anwachsen? Wann soll der Personalaufwuchs abgeschlossen sein? 2 Antwort zu 2: Die BVG hat mitgeteilt, dass eine Aufstockung der Anzahl von Kräften, die bei den #Fahrzeugumsetzungen eingebunden sind, nach heutigem Stand in Höhe von ca. 40 Personalen erfolgen soll. Dabei wird es teilweise zu internen Veränderungen einzelner Arbeitsaufgaben kommen, sodass noch keine Aussage zum endgültigen Abschluss des Personalaufwuchses möglich ist. Frage 3: Zu welchen Zeiten sind Busspurbetreuerinnen der BVG verfügbar? Wonach richten sich die gegenwärtigenDienstzeiten? Sofern nicht im 24-Stunden-Betrieb gearbeitet wird: Ist eine solche Ausweitung insbesondereim Hinblick auf 24/7-Busspuren sowie Nachtbushaltestellen vorgesehen?Antwort zu 3:Die BVG hat mitgeteilt, dass derzeit die Busspurbetreuenden in einem Zwei-Schicht-System jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr im Einsatzsind. Geplant ist perspektivisch die Ausweitung auf einen Rund-um-die Uhr-Einsatz.Frage 4:Wann sollen die acht eigenen Abschleppfahrzeuge der BVG in Dienst gestellt werden?Antwort zu 4:Die BVG hat mitgeteilt, dass bei Planmäßigkeit des Beschaffungsprozesses die neuenAbschleppfahrzeuge im zweiten Halbjahr 2019 einsatzbereit sind.Frage 5:Hat diese Indienststellung bei der BVG Auswirkungen auf die Verträge des Landes Berlin mit Unternehmenzum Umsetzen von Fahrzeugen?Antwort zu 5:Bislang und derzeit werden auch die Fahrzeugumsetzungen von Flächen des ÖffentlichenPersonennahverkehrs (ÖPNV) unter anderem durch die BVG initiiert und stets durch diePolizei Berlin angeordnet bzw. Vertragspartner der Polizei Berlin mit dem Umsetzenbeauftragt. Diese Fälle sollen künftig eigenverantwortlich durch die BVG abgewickelt unddaher nicht mehr im Auftragsvolumen für die polizeilichen Verträge und derenAusschreibung einkalkuliert werden. Die derzeitigen und künftigen vertraglichen Inhaltewerden darüber hinaus von der Aufgabenübernahme durch die BVG nicht berührt.Frage 6:Sind die Verwaltungsvorschriften nach § 23 Abs. 4 MobG bereits erlassen worden? Wenn ja: Welchen Inhalthaben diese, insbesondere in Bezug auf die verkehrsrechtliche Ausbildung der BVG-Kräfte? Wenn nein:Wann sollen diese Vorschriften erlassen werden? Wie ist bis dahin die Ausbildung der BVG-Kräfte geregelt?3Antwort zu 6:Die Verwaltungsvorschriften gemäß § 23 Abs. 4 Mobilitätsgesetz (MobG) werden derzeitzwischen den für Verkehr und für Inneres zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmtund sollen schnellstmöglich erlassen werden. Die BVG wird erst dann eigenverantwortlichFahrzeugumsetzungen anordnen, wenn sämtliche notwendigen organisatorischen undstrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Bis dahin kommt ausschließlich dasbereits in den zurückliegenden Jahren bei der Polizei Berlin verkehrsrechtlich ausgebildetePersonal im Rahmen des bisher noch praktizierten beschleunigten Umsetzverfahrens zumEinsatz.Frage 7:Ist es zutreffend, dass die weitere Bearbeitung der durch BVG-Kräfte verteiltenOrdnungswidrigkeitenanzeigen durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei veranlasst wird?Antwort zu 7:Die BVG-Kräfte haben die Möglichkeit, im Wege der sogenannten Privatanzeige durch siefestgestellte Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr auf Busspuren, inHaltestellenbereichen oder Straßenbahngleisen zur Anzeige bei der Bußgeldstelle derPolizei Berlin zu bringen. Die Entscheidung über die Einleitung und Einstellung vonVerkehrsordnungswidrigkeitenverfahren unterliegt im Rahmen des Opportunitätsprinzipsdem pflichtgemäßen Ermessen der Bußgeldstelle.Frage 8:Wem stehen die Einnahmen aus den vorgenannten Anzeigen zu? Wer trägt die Kosten der Verfahren?Antwort zu 8:Einnahmen aus Verfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 7eingeleitet wurden, fließen dem Berliner Landeshaushalt zu. Sämtliche Verfahrenskostenwerden aus dem Haushalt der Polizei Berlin finanziert. Soweit im Rahmen vonVerkehrsordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder rechtskräftig verhängt werden, habendie Betroffenen neben dem Bußgeld weitere Gebühren und Auslagen nach Maßgabe desGesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu tragen, um die Verwaltungsverfahrenskostenabzugelten.Frage 9:Sofern die Verfahren nicht durch die Bußgeldstelle bearbeitet werden: Wie stellt der Senat sicher, dass eineStatistik über die Anzahl der von der BVG veranlassten Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen undUmsetzungen geführt wird?Antwort zu 9:Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zuFrage 7 eingeleitet wurden, sind Bestandteil der Statistik der Bußgeldstelle der PolizeiBerlin. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die BVG (Kfz-Umsetzungen) werden dabei4nicht erfasst. Die entsprechenden Zahlen können über die polizeiliche Auskunfts – undFahndungsstelle abgerufen werden.Frage 10:Ist es zutreffend, dass die BVG nach der gegenwärtigen Ausgestaltung Probleme hat, als nicht mithoheitlichen Befugnissen bzw. nicht mit dem Recht zur Selbsttitulierung ausgestattete Institution bei selbstveranlassten Umsetzungen die entstandenen Kosten einzutreiben? Wie gedenkt der Senat, dieses Problemzu lösen? Wie gedenkt der Senat, mit den drohenden Einnahmeausfällen umzugehen?Antwort zu 10:Die BVG hat mitgeteilt, dass sie hinsichtlich des bislang praktizierten Verfahrens die ihrdurch die Busspurbetreuung entstandenen Kosten anteilig gegenüber denFalschparkenden im Rahmen zivilrechtlicher Ansprüche geltend macht, wobei ihrgrundsätzlich – bestätigt durch die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin – Ansprücheauf Erstattung hinsichtlich der Personal- und Verwaltungskosten sowie einesNutzungsentgelts für ihre eingesetzten Fahrzeuge zustehen.Frage 11:Plant der Senat die Ausweitung von Busspurbetreuerinnen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Busspurbetreuer*innen)? Antwort zu 11: Ja, die Ausweitung von Bussonderfahrstreifen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Bussonderfahrstreifen) ist geplant (der Senat geht davon aus, dass die Frage 11 auf die Ausweitungen der Bussonderfahrstreifen zielt und lediglich aufgrund eines redaktionelles Versehens nach der Ausweitung von Busspurbetreuerinnen/Busspurbetreuern gefragt wird). Berlin, den 17.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz