Die #Fahrgäste sind mit den Leistungen der #S-Bahn wieder #zufriedener. Dies bestätigen die Kunden der S-Bahn Berlin GmbH in den durch die #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH regelmäßig durchgeführten Befragungen. Demnach liegt der im November 2014 ermittelte und nun veröffentlichte #Fahrgastzufriedenheitswert bei 2,46 (#Schulnotensystem von 1 = sehr zufrieden bis 5 = sehr unzufrieden). Das ist das zweitbeste Ergebnis seit Beginn der Messungen 1996. Erheblich verbessert haben sich die Bewertungen der Sauberkeit und der Fahrgastinformation. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Pünktlichkeit der Züge.
Bessere Bewertungen vergaben die befragten Fahrgäste insbesondere bei der Sauberkeit der Fahrzeuge und der Stationen. Hier zeigt sich der Erfolg der in den letzten Jahren durch die S-Bahn Berlin GmbH intensivierten Reinigung. So sind beispielsweise mobile Teams unterwegs, die die Fahrzeuge auf ausgewählten Linien auch unterwegs reinigen und die Bahnsteige und Zugangsbereiche sauber halten.
Zufriedener waren die Fahrgäste auch mit den Informationen zum Zugverkehr. Insbesondere bei großen Baumaßnahmen informiert die S-Bahn Berlin GmbH umfassend vorab im Internet und mit Faltblättern sowie vor Ort mit Aushängen, Schildern und Laufschriften auf den Zugzielanzeigern. Auch während der Streiktage im Oktober und November hielt das Unternehmen seine Kunden über den weitgehend stabil und zuverlässig erbrachten Notverkehr auf dem Laufenden. Mehr Offenheit und Transparenz bei der Information der Fahrgäste erfolgte durch die Veröffentlichung der Echtzeit- und Prognosedaten in der elektronischen Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo. Die Information vor Ort bei Betriebsstörungen muss noch weiter verbessert werden. Trotz moderner Technik fehlt es bei Verspätungen oder Zugausfällen häufig an vollständigen und rechtzeitigen Ansagen auf den Stationen oder Laufschriften auf den Zugzielanzeigern.
Seitdem wieder mehr und längere Züge unterwegs sind, sind für die Fahrgäste wieder mehr Sitzplätze verfügbar. Das schlägt sich in der Bewertung positiv nieder. Ebenfalls erfreulich: für die Service- und Verkaufsstellen und die Freundlichkeit des Personals gab es gute Noten.
Deutlichen Handlungsbedarf sehen die Fahrgäste allerdings unverändert in der Pünktlichkeit der Züge, dem nach wie vor für sie wichtigstem Kriterium. Aktuell beträgt die Pünktlichkeit 95,66 Prozent. Die S-Bahn Berlin GmbH darf auch weiterhin in ihren Bemühungen nicht nachlassen, um Verbesserungen zu bewirken.
Die Erhebung zur Zufriedenheit der Fahrgäste ist im Verkehrsvertrag, den die Länder Berlin und Brandenburg mit der S-Bahn Berlin GmbH abgeschlossen hat, festgeschrieben und wird nach einer mit dem Verkehrsunternehmen abgestimmten Methodik vom VBB durchgeführt. Sie ist Bestandteil der vertraglichen Malus-Regelung, die für die Abrechnung der bestellten Leistung vom VBB gegenüber der S-Bahn Berlin GmbH herangezogen wird.
http://www.vbb.de/de/article/presse/fahrgaeste-zufrieden-mit-der-s-bahn/59697.html Die #Fahrgäste sind mit den Leistungen der #S-Bahn wieder #zufriedener. Dies bestätigen die Kunden der S-Bahn Berlin GmbH in den durch die #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH regelmäßig durchgeführten Befragungen. Demnach liegt der im November 2014 ermittelte und nun veröffentlichte #Fahrgastzufriedenheitswert bei 2,46 (#Schulnotensystem von 1 = sehr zufrieden bis 5 = sehr unzufrieden). Das ist das zweitbeste Ergebnis seit Beginn der Messungen 1996. Erheblich verbessert haben sich die Bewertungen der Sauberkeit und der Fahrgastinformation. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Pünktlichkeit der Züge.
Bessere Bewertungen vergaben die befragten Fahrgäste insbesondere bei der Sauberkeit der Fahrzeuge und der Stationen. Hier zeigt sich der Erfolg der in den letzten Jahren durch die S-Bahn Berlin GmbH intensivierten Reinigung. So sind beispielsweise mobile Teams unterwegs, die die Fahrzeuge auf ausgewählten Linien auch unterwegs reinigen und die Bahnsteige und Zugangsbereiche sauber halten. Zufriedener waren die Fahrgäste auch mit den Informationen zum Zugverkehr. Insbesondere bei großen Baumaßnahmen informiert die S-Bahn Berlin GmbH umfassend vorab im Internet und mit Faltblättern sowie vor Ort mit Aushängen, Schildern und Laufschriften auf den Zugzielanzeigern. Auch während der Streiktage im Oktober und November hielt das Unternehmen seine Kunden über den weitgehend stabil und zuverlässig erbrachten Notverkehr auf dem Laufenden. Mehr Offenheit und Transparenz bei der Information der Fahrgäste erfolgte durch die Veröffentlichung der Echtzeit- und Prognosedaten in der elektronischen Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo. Die Information vor Ort bei Betriebsstörungen muss noch weiter verbessert werden. Trotz moderner Technik fehlt es bei Verspätungen oder Zugausfällen häufig an vollständigen und rechtzeitigen Ansagen auf den Stationen oder Laufschriften auf den Zugzielanzeigern. Seitdem wieder mehr und längere Züge unterwegs sind, sind für die Fahrgäste wieder mehr Sitzplätze verfügbar. Das schlägt sich in der Bewertung positiv nieder. Ebenfalls erfreulich: für die Service- und Verkaufsstellen und die Freundlichkeit des Personals gab es gute Noten. Deutlichen Handlungsbedarf sehen die Fahrgäste allerdings unverändert in der Pünktlichkeit der Züge, dem nach wie vor für sie wichtigstem Kriterium. Aktuell beträgt die Pünktlichkeit 95,66 Prozent. Die S-Bahn Berlin GmbH darf auch weiterhin in ihren Bemühungen nicht nachlassen, um Verbesserungen zu bewirken. Die Erhebung zur Zufriedenheit der Fahrgäste ist im Verkehrsvertrag, den die Länder Berlin und Brandenburg mit der S-Bahn Berlin GmbH abgeschlossen hat, festgeschrieben und wird nach einer mit dem Verkehrsunternehmen abgestimmten Methodik vom VBB durchgeführt. Sie ist Bestandteil der vertraglichen Malus-Regelung, die für die Abrechnung der bestellten Leistung vom VBB gegenüber der S-Bahn Berlin GmbH herangezogen wird.
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrscheinautomaten der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH gibt es aktuell in Berlin? (Bitte nach Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat derzeit 687 stationäre und 422 mobile #Fahrausweisautomaten (in Straßenbahnen) im Einsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin sind derzeit 478 stationäre Fahrscheinautomaten im Einsatz.“ Frage 2: Welche Kosten entstanden den Verkehrsunternehmen seit 2010 durch #Anschaffung sowie #Wartung und Betrieb von Fahrscheinautomaten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „In den Jahren 2010 bis 2014 ergeben sich durchschnittliche Kosten für Anschaffung und Wartung von Fahrscheinautomaten (inkl. Abschreibungen) in Höhe von ca. 5,2 Mio. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin entstanden in den vergangenen Jahren durchschnittlich 5,0 Mio. EUR an Wartungsund Betriebskosten im Bereich Automaten. Die Anschaffungskosten für die letzte Automatengeneration betrugen bei der S-Bahn Berlin über 10 Mio. EUR.“ Frage 3: Wie viele Beschwerden haben die Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 wegen defekter Fahrscheinautomaten erhalten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „In den Jahren vor 2012 erfolgte durch die BVG keine Differenzierung nach Beschwerden wegen defekter Fahrscheinautomaten. Für die Jahre ab 2012 ergeben sich folgende Werte: 2012: 68 2013: 89 2014: 63“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin erhielt in den vergangenen Jahren folgende Anzahl an Beschwerden: 2013: ca. 2.500 Stück 2014: ca. 4.400 Stück“ Frage 4: In wie vielen Fällen haben die Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 wegen defekter Fahrscheinautomaten oder Fahrkarten-Fehldrucke Erstattungsleistungen erbracht und welche Kosten sind dadurch entstanden? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG ist in den genannten Jahren folgende Anzahl von Störungen aufgetreten. Mit angegeben ist auch die Summe der Erstattungszahlungen aufgrund der Störungen, welche jedoch nicht mit den entstandenen Kosten gleichzusetzen ist. Eine Ermittlung der Kosten für die Erstattung von fehlerhaft gedruckten Fahrausweisen ist leider nicht möglich. BVG: 2010: 5.240 Fälle mit rd. 90 Tsd. EUR 2011: 4.993 Fälle mit rd. 100 Tsd. EUR 2012: 4.484 Fälle mit rd. 91 Tsd. EUR 2013: 5.338 Fälle mit rd. 112 Tsd. EUR 2014: 6.648 Fälle mit rd. 137 Tsd. EUR“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin hat im Jahr 2014 ca. 55 TEUR bei 5.033 Vorgängen aufgrund von Automatenreklamationen erstattet. Weiter zurückliegende Statistiken können wir aufgrund der systemseitigen Schwärzung abgeschlossener Vorgänge gemäß BDSG leider nicht darstellen.“ Frage 5: Wie viele Fahrscheinautomaten mussten wegen Problemen bei der Annahme der neuen 5-Euro- Scheine, und wie viele wegen Problemen bei der Annahme der neuen 10-Euro-Scheine umgerüstet oder ausgetauscht werden? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- und der neuen 10-Euro- Scheine.) Welche Kosten sind durch diese Umrüstungen entstanden? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- sowie der neuen 10-Euro- Scheine.) Bis wann werden die Umrüstungen abgeschlossen sein? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- sowie der neuen 10-Euro- Scheine.) Welche weiteren Kosten werden durch Umrüstungen oder Austausch von Fahrscheinautomaten wegen Problemen bei der Annahme der neuen 5-, 10- oder auch der neuen 20-Euro-Scheine entstehen? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5-, 10- sowie 20-Euro-Scheine.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die für die Umrüstung erforderlichen Mittel wurden aus dem jährlichen Budget der Wartungskosten beglichen. Darüber hinausgehende Kosten entstanden nicht. Wegen der neuen Euro-Banknoten ist nicht der Austausch ganzer Automaten, sondern lediglich der Banknotenakzeptoren notwendig. Diese wurden im Zuge der Einführung der neuen 5- und 10-Euro Banknoten getauscht. Künftig folgende bzw. neue Banknoten (bspw. 20-Euro) verursachen keine weiteren Kosten an BVGFahrscheinautomaten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Sowohl bei der Umstellung der 5- als auch 10 EURNote kam es bei der S-Bahn Berlin zu keinerlei Umrüstungsproblemen. Die für die Umrüstung erforderlichen Mittel wurden aus dem jährlichen Budget der Wartungskosten beglichen. Darüber hinausgehende Kosten entstanden nicht. Die Umstellung der 5- und 10-EUR-Scheine ist bereits seit einiger Zeit abgeschlossen. Die nächste Umstellung wird mit dem 20-EUR-Schein im November 2015 erfolgen. Über das normale Budget hinausgehende Kosten sind nicht zu erwarten.“ Frage 6: Welche Kosten entstanden in den Jahren seit 2010 durch Anschläge und Vandalismus an Fahrscheinautomaten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „BVG: 2010: rd. 84 Tsd. EUR 2011: rd. 252 Tsd. EUR 2012: rd. 180 Tsd. EUR 2013: rd. 146 Tsd. EUR 2014: rd. 186 Tsd. EUR“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Folgende Kosten entstanden der S-Bahn Berlin in den vergangenen Jahren infolge von Vandalismus an Fahrscheinautomaten: 2013: 150 TEUR 2014: 350 TEUR“ Frage 7: Welche jährlichen Gesamtkosten entstanden den Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 für die Herstellung von Fahrscheinen, Zeit- und Abo-Karten sowie der VBB-fahrCards? (Bitte nach Jahr, Fahrscheinart und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die Herstellung von Fahrscheinen, Zeit- und Abokarten sowie VBB-fahrCards entstanden der BVG Kosten in Höhe von durchschnittlich 762 Tsd. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin entstanden in den zurückliegenden Jahren durchschnittliche Kosten in Höhe von ca. 800 TEUR bezüglich der Beschaffung von Fahrausweismaterial.“ Frage 8: Welche Kosten entstanden und entstehen durch die Umrüstung von Zeit- und Abo-Karten auf die VBB-fahrCard sowie durch die Anschaffung, Wartung und den Betrieb entsprechender Lesegeräte in Bussen und für mobile Fahrscheinkontrollen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das Budget für die erste Stufe des Projekts EFM beträgt 7,139 Mio. EUR, davon wurden 1,255 Mio. EUR durch den Bund gefördert. Für Wartung und Betrieb fielen bisher Kosten in Höhe von 500 Tsd. EUR p. a. an. Dem gegenüber stehen reduzierte Prozesskosten und erhöhte Einnahmen in Höhe von insgesamt ca. 1,0 Mio. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die erforderlichen Mittel für die technische Anpassung der Kontrollgeräte, Verkaufssysteme bzw. Hintergrundsysteme werden größtenteils durch Fördermittel des Bundes bereitgestellt. Für genauere Informationen zur Größenordnung verweisen wir auf die Projektleitung im VBB.“ Frage 9: Aus welchen Mitteln werden diese Umrüstungskoten finanziert? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Umrüstungskosten werden zu 75 % aus BVGMitteln (verkehrsvertragsfinanziert) und zu 25 % aus Bundesmitteln–Projektförderung finanziert.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die Förderung erfolgt teilweise aus Bundesmitteln für das Projekt INNOS Start. Die VU [Anmerkung – VU: Verkehrsunternehmen] müssen teilweise jedoch auch auf eigene Investitionsmittel zurückgreifen, so z.B. für Kosten der Chipkartenbeschaffung. Für genauere Auskünfte zur externen Finanzierung verweisen wir auf die Projektleitung des VBB.“ Frage 10: An wie vielen extern betriebenen Vertriebsstellen in und außerhalb von Bahnhöfen werden zu welchen Konditionen Fahrscheine verkauft? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat mit Stand vom 02.02.2015 insgesamt 45 private Verkaufsstellen in der U-Bahn und 230 private Verkaufsstellen im Straßenland. Diese privaten Kooperationspartner erhalten für ihre Tätigkeit eine Staffel- Provision auf den Bruttoumsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin hat aktuell 27 private Agenturen (davon 24 Service Stores) auf Bahnhöfen und 26 Kioske im näheren Bahnhofsumfeld vertraglich gebunden. Die Konditionen werden einzeln verhandelt und sind demzufolge vertraulich. Es besteht aber eine Staffelung je nach Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistung. Durch den größeren Dienstleistungsumfang der Service Stores (Ausstellung von Kundenkarten, Abo- Antragsberatung) bekommen diese eine etwas höhere Provision als bspw. Kioske im Straßenland.“ Frage 11: Welcher Anteil der Fahrgeldeinnahmen wird durch externe Vertriebsstellen erzielt? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Der Umsatzanteil der privaten Verkaufsstellen liegt bei rund 18 % am Gesamtumsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin werden unter 5 % des Gesamtumsatzes durch externe Vertriebspartner/Agenturen erbracht.“ Frage 12: Welche jährlichen Gesamtkosten entstanden den Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 durch den Vertrieb von Fahrscheinen insgesamt? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann die BVG nicht beantworten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Keine Angaben“ Frage 13: Wie hoch war in den Jahren seit 2010 der prozentuale und absolute Anteil der Kosten für Herstellung und Vertrieb von Fahrscheinen an den erzielten Fahrgeldeinnahmen? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann die BVG nicht beantworten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Keine Angaben“ Berlin, den 06. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergege-ben. Frage 1: Welche rechtlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung des Senats erforderlich bzw. welche Gesetze oder Verordnungen müssten geändert werden, um im Rahmen eines #Pilotbetriebs einen #Nulltarif in #Bussen und #Bahnen an einzelnen oder mehreren Tagen im #Tarifbereich#AB zu ermöglichen? Antwort zu 1: Normative Änderungen sind für die Umsetzung eines Pilotangebotes nicht geboten. Es sind jedoch Abstimmungen bzw. vertragliche Regelungen mit anderen Aufgabenträgern, den betroffenen Verkehrsun-ternehmen und des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) erforderlich, die überwiegend nur im Konsens möglich sind: Soweit Verkehrsunternehmen in Berlin ihre Verkehrs-leistungen auf Basis eines Bruttovertrages erbringen (Re-gionalverkehr), können die Auftraggeber (in der Regel die Länder Berlin und Brandenburg, bei einigen Linien aber auch weitere Bundesländer) konsensual vorgeben, wel-cher Tarif anzuwenden ist. Die damit verbundenen Ein-nahmeausfälle wären vom Land Berlin auszugleichen. Die S-Bahn-Leistungen werden auf Grundlage eines Nettovertrages erbracht. Hier müssten sich die Auftragge-ber (die Länder Berlin und Brandenburg) über die Pilot-maßnahme verständigen und auf dieser Basis mit der S-Bahn Berlin GmbH über die Modalitäten einer entspre-chenden Tarifabsenkung und den Ausgleich der Minder-einnahmen verhandeln. Im übrigen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, Tram) sind sowohl die Regelungen im Verkehrsvertrag des Landes Berlin mit der BVG, der als Nettovertrag abgeschlossen wurde, zu beachten als auch die Vorgaben des für diese Verkehre einschlägigen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Analog für S-Bahn Berlin müsste das Land Berlin mit der BVG als Nettovertragsunternehmen ver-handeln müsste, unter welchen Bedingungen und in wel-chem Umfang die BVG einen Nulltarif anbietet. Gemäß § 39 PBefG müsste die BVG diese Tarifände-rung dann bei der Genehmigungsbehörde beantragen, denn die bisher geltenden, genehmigten Tarife dürfen gemäß § 39 Abs. 3 PBefG weder über- noch unterschrit-ten werden und müssen gleichmäßig angewendet werden. Ein Nulltarif ist eine vollständige Unterschreitung des genehmigten Tarifes. Behördlich müsste somit zu den bereits genehmigten Tarifen ein Ausnahmetatbestand, ggf. unter den Bedingungen des § 39 Abs. 4 PBefG, für die zeitweilige Anwendung eines Nulltarifes genehmigt werden. Hierbei müsste die Genehmigungsbehörde auch prüfen, ob ein solcher Tarif der wirtschaftlichen Lage der Verkehrsunternehmen angemessen ist. Es wäre zudem sicherzustellen, dass bestimmte Kundensegmente (z.B. Abonnenten) durch den Anwendungsbereich des Nullta-rifs nicht benachteiligt werden, sollte dieser ggf. nur Teile des Tarifangebots betreffen. Soweit Berliner Busleistungen im Stadt-Umland-Verkehr nicht durch die BVG erbracht werden, sondern im Auftrag benachbarter Landkreise von Brandenburger Verkehrsunternehmen, müsste die Anwendung eines Nulltarifes für den Berliner Linienanteil mit den dortigen Aufgabenträgern und Unternehmen vereinbart werden. Für alle in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen ist übergreifend zu beachten, dass sie in ihren Verkehrsver-trägen zur Anwendung des integrierten Tarifs im Ver-kehrsverbund Berlin-Brandenburg verpflichtet sind. Sie sind daher zugleich Vertragspartner von Kooperationsver-trägen mit dem VBB, die auch die Verfahren der inte-grierten, länderübergreifenden Tarifentwicklung zum Inhalt haben. Sollte der Nulltarif nicht nur als einmaliges Ereignis, sondern regelmäßig – und sei es auch nur an bestimmten Tagen – zur Anwendung kommen sollen, müssten gemäß den Regularien des Verbundtarifes die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen zusammen-wirken und über den VBB einen abgestimmten Tarifan-trag stellen, da nicht ein Verkehrsunternehmen autonom über den Nulltarif entscheiden kann. Frage 2: Wie hoch war das Fahrgastaufkommen in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH werktags und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in den Jahren 2013 und 2014? (Bitte nach Jahren, Verkehrsunternehmen und getrennt nach Werkta-gen sowie Wochenend- und Feiertagen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG ergeben sich auf Grundlage der Jahres-UBF [Erläuterung – UBF: Unternehmensbeförderungsfall] sowie der Verteilung auf MF [Erläuterung – MF: montags – freitags, wenn kein Feiertag] sowie Sa/So nachstehende Werte für die UBF: MF (Werktag) Sa/So (Wochenend- und Feiertage) 2013 3,1 Mio. 1,5 Mio. 2014 3,2 Mio. 1,6 Mio. “ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Eine nach Wochentagen differenzierte Erhebung des Fahrgastaufkommens liegt nur für das Jahr 2012 vor. Das Fahrgastaufkommen der S-Bahn beträgt an durchschnitt-lichen Werktagen (Mo-Fr) rund 1,3 Mio. Fahrgäste. An Samstagen beträgt das Fahrgastaufkommen durchschnitt-lich rund 0,9 Mio. Fahrgäste, an Sonn- und Feiertagen durchschnittlich rund 0,7 Mio. Fahrgäste.“ Frage 3: Mit welchem zusätzlichen Fahrgastaufkom-men rechnet der Senat, wenn an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Rahmen eines Pilotbetriebs ein ÖPNV-Nulltarif im Tarifbereich AB eingeführt würde? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verfügt über keine Erfahrungswerte im Zu-sammenhang mit dem zu erwartenden zusätzlichen Fahr-gastaufkommen im Zuge eines zeitlich begrenzten ÖPNV zum Nulltarif. Um dies abschätzen zu können, wäre eine gezielte Marktuntersuchung notwendig.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Seitens der S-Bahn existieren keine Prognosen bzgl. eines zusätzlichen Fahrgastaufkommens bei einem ÖPNV-Nulltarif am Wochenende.“ Der Senat kann aufgrund fehlender Datengrundlage dazu keine Einschätzung abgeben. Frage 4: Inwiefern müssten die Angebote von BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH beispielsweise durch zusätzliche Fahrzeugeinsätze, Taktzeitverdichtun-gen o.Ä. ausgeweitet werden, um das zusätzliche Fahr-gastaufkommen eines entsprechenden Pilotbetriebs auf-fangen zu können? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der zusätzlichen Leistung im Linienein-satz ist abhängig von einer konkreten Bestellung, welche durch den Aufgabenträger ausgelöst werden müsste.“ Frage 5: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aus entsprechenden Ange-botsanpassungen voraussichtlich entstehen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die zusätzlichen entstehenden Kosten sind abhängig von einer konkreten Bestellung durch die Aufgabenträ-ger.“ Frage 6: Wie viel Personal der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH wäre zusätzlich notwendig, um einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 durchzuführen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da der Personaleinsatz von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Zum einen ergibt sich der zusätzliche Personalauf-wand für die Triebfahrzeugführer aus der Differenz der dann bestellten Verkehrsleistung zur üblichen Verkehrs-leistung an einem normalen Wochenende. Bezüglich weiterer Personale (z.B. Sicherheitskräfte) müsste im Vorfeld abgeschätzt werden, wie sich auf Grund der Wetterlage, der Veranstaltungsdichte und z.B. dem Baugeschehen im ÖPNV das Fahrgastaufkommen und die Fahrgastbewegung tatsächlich entwickeln könnte. Nicht zuletzt spielt hier auch die dann möglicherweise vorgenommene Angebotsausweitung eine Rolle. Anhand dieser und weiterer Kriterien, inkl. eines Risi-koaufschlags (z.B. Reisendenlenkung etc.), müsste die Personalbemessung durchgeführt werden.“ Frage 7: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH durch einen entsprechenden zusätzlichen Personaleinsatz entstehen? Die BVG hat zu den Fragen 4 bis 7 übermittelt: „Die an Wochenenden angebotenen Verkehrsleistun-gen der BVG orientieren sich an der derzeitigen Nachfra-ge. Um ein möglicherweise zusätzliches Fahrgastauf-kommen in Folge des o. g. Pilotvorhabens bewältigen zu können, wären Mehrleistungen und zusätzliche Personale erforderlich, deren Umfang nur in Verbindung mit dem zusätzlichen Fahrgastaufkommen abgeschätzt werden kann. Die Rekrutierung und Ausbildung zusätzlicher Personale für Mehrleistungen im Sommer 2015 ist auf-grund des verbleibenden zeitlichen Vorlaufs nicht realis-tisch.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Entsprechend der Antwort zu Frage 6 kann auch die Frage nach den entstehenden Kosten nicht pauschal be-antwortet werden.“ Frage 8: Welche Mindereinnahmen aus Fahrschein-verkäufen würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH während eines ÖPNV-Nulltarifs an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durch einen ´Nulltarif´ an 18 Wochenendtagen im Juli und August 2015 würden der BVG Mindereinnahmen im Bartarif von rd. 3,8 Mio. EUR entstehen (ohne Be-rücksichtigung der speziellen touristischen Tarifangebote WelcomeCard und CityTourCard).“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin würden im Bartarif geschätzte Mindereinnahmen i.H.v. rd. 3,1 Mio. EUR entstehen.“ Frage 9: Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten aus anteiligen Fahrgeldrückerstattungen bzw. Fahrgeldre-duzierungen für Monats- Jahres- und Abonnementkarten-Kund*innen, sollten diese erforderlich sein? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG wäre mit Forderungen nach anteiligen Kostenerstattungen für vorhandene Zeitkarten in Höhe von rd. 21,7 Mio. EUR zu rechnen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Eine finanzielle Bewertung einer möglichen Rücker-stattung im Zeitkartentarif würde von den genauen Be-dingungen abhängen, wobei zuerst die tarifgenehmi-gungsrechtlichen Fragen mit der Genehmigungsbehörde zu klären wären. Die S-Bahn Berlin schätzt die mögliche Erstattungssumme auf 10,9 Mio. EUR.“ Frage 10: Welche weiteren Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH voraussichtlich durch einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonn-tagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Weitere Kostenfaktoren können derzeit von der BVG nicht abgeschätzt werden.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann ebenfalls nicht pauschal beantwor-tet werden. In Abhängigkeit eines ggf. durch den Senat bestellten zusätzlichen Verkehrsangebots entstünden ggf. weitere Kosten wie z.B. Energiekosten beim Einsatz zu-sätzlicher bzw. längerer Züge.“ Frage 11: Wie hoch veranschlagt der Senat entspre-chend die Gesamtkosten eines Pilotbetriebs ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Tarifbereich AB? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der in den Fragen 5., 7. und 9. genannten Kosten.“ Die Gesamtkosten können vom Senat nicht angegeben werden. Berlin, den 05. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1428 Die Deutsche #Bahn AG saniert die Brücke am #S-Bahnhof #Schöneweide. Damit die Arbeiten stattfinden können, müssen die Berliner Verkehrsbetriebe den Strom auf den #Oberleitungen vorübergehend abschalten und die Straßenbahnhaltestelle S Schöneweide/Sterndamm von Samstag, den 7. März 2015, ca. 4:30 Uhr, bis Montag, den 09. März 2015, ca. 04:30 Uhr, vorübergehend außer Betrieb nehmen. Die betroffenen Linien fahren wie folgt: #M17 · fährt am Tage zwischen Falkenberg Wilhelminenhofstraße/ Edisonstraße, sowie zwischen Hohenschönhausen, Gehrenseestraße Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße · von der Haltestelle Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße fährt die Linie M17 weiter als Linie 63 zum S Köpenick · Am Samstag fährt die Linie M17 ab der Haltestelle Wilhelminenhofstraße/ Edisonstraße weiter als 67 zum Krankenhaus Köpenick · fährt in den Nächten und am Sonntag Hohenschönhausen, Gehrenseestraße Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße Freizeit und Erholungszentrum #21 · S+U Lichtenberg/Gudrunstraße Freizeit und Erholungszentrum #63 · S Köpenick Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße und von dort weiter als Linie M17 zum Falkenberg. #67 · Krankenhaus Köpenick Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße · Am Samstag fährt die Linie 67 ab der Haltestelle Wilhelminenhofstraße/ Edisonstraße weiter als M17 bis Hohenschönhausen, Gehrenseestraße #Ersatzbusse fahren für die genannten Linien wie folgt: M17 , 21, 37 und 67: S Schöneweide Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße 63: S Schöneweide Johannisthal, Haeckelstraße Ab 9. März 2015 fahren die Linien #160 und #N67 wieder durch die Bahnbrücke am S Schöneweide zu ihren gewohnten Endhaltestellen: 160 Schöneweide, Hasselwerderstr. Altglienicke, Siriusstr. N67 S Schöneweide Rahnsdorf/Waldschänke
http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/02/s-bahn-berlin-personalabbau-bahnhoefe.html „Nach Ahrensfelde zurückbleiben bitte“ – Ansagen wie diese sprachen früher meistens die Mitarbeiter am #S-Bahnsteig in die gelben Sprechsäulen. Doch mittlerweile müssen verstärkt die #Zugfahrer selbst ran. Denn die Berliner #S-Bahn baut an den Bahnhöfen immer weiter Mitarbeiter ab. Fahrgastverbände sorgen sich deshalb um die Sicherheit.
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Um wie viele Minuten (kumuliert) #verspäteten sich die eingesetzten #Züge der #BVG im Zeitraum vom 01.08.2014 bis 31.01.2015? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 1.: Eine linienscharfe Erfassung der Verspätungsminuten ist gemäß Verkehrsvertrag nicht vorgesehen. Im Rahmen der Berichterstattung an den Aufgabenträger wird die #Pünktlichkeit der einzelnen Verkehrsträger übermittelt. Als unpünktliche Abfahrten werden hierbei Verfrühungen von mehr als 90 Sekunden und Verspätungen von mehr als 210 Sekunden in Bezug auf die geplante Abfahrtszeit erfasst. Für die Pünktlichkeit bei der #U-Bahn und bei der #Straßenbahn ergaben sich gemäß Bericht der BVG AöR für den Zeitraum August bis Dezember 2014 folgende Anteile an pünktlichen Abfahrten pro Monat und Linie (Angaben in Prozent): Pünktlichkeit U-Bahn und Straßenbahn August 2014 bis Dezember 2014 (Angaben in Prozent) Monat Linie 8/ 2014 9/ 2014 10/ 2014 11/ 2014 12/ 2014 U1 97,4 97,7 96,5 95,4 96,3 U2 96,7 96,2 94,7 95,2 96,6 U3 98,8 98,7 96,3 96,2 97,1 U4 99,7 99,8 99,7 99,4 99,4 U5 98,7 98,6 98,5 98,4 98,7 U6 98,2 98,5 98,1 94,7 95,9 U7 96,8 96,6 96,7 94,4 93,3 U8 98,1 97,8 96,6 95,2 97,8 U9 98,0 95,8 97,0 94,0 95,6 U55 99,9 99,9 99,8 99,7 99,5 ΣU-Bahn 97,7 97,3 96,8 95,3 96,1 M1 91,1 90,8 91,0 88,8 89,8 M2 97,1 97,1 97,0 94,3 95,4 M4 91,3 92,6 90,8 91,7 91,3 M5 88,6 89,4 85,4 86,2 89,7 M6 86,8 84,1 83,4 84,1 86,7 M8 88,0 87,2 88,5 87,5 91,1 M10 94,9 93,1 92,6 91,4 93,1 M13 88,7 85,7 84,4 87,6 83,7 M17 87,6 91,3 87,4 88,7 87,4 12 88,5 87,9 89,1 85,1 88,3 16 94,0 94,1 95,1 94,0 93,8 18 98,1 97,6 97,7 97,0 95,6 21 92,7 90,6 83,9 73,2 74,0 27 86,5 90,5 85,8 86,4 85,7 37 87,9 91,8 91,8 91,8 86,8 50 89,3 87,0 85,9 85,5 87,4 60 93,8 93,4 92,1 92,5 91,1 61 94,1 92,2 92,1 90,7 91,2 62 95,4 94,4 93,4 92,5 91,4 63 90,3 90,0 88,4 86,1 85,8 67 91,1 85,8 92,4 92,4 90,0 68 93,8 94,9 94,7 93,6 93,6 ΣTram 90,7 90,4 89,2 88,6 89,1 Die Werte für Januar 2015 lagen zum Zeitpunkt der Antworterstellung noch nicht vor. Frage 2: Um wie viele Minuten (kumuliert) verspäteten sich die eingesetzten Züge der #S-Bahn Berlin im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 2.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (#VBB) übergebenen Liefernachweise für die Monate August 2014 bis Januar 2015 kam es insgesamt zu folgenden #Verspätungsminuten: Monat Verspätungsminuten* August 2014 19.668 September 2014 34.084 Oktober 2014 27.892 November 2014 27.749 Dezember 2014 27.697 Januar 2015 21.527 Summe 158.617 * Länder Berlin und Brandenburg gesamt. Eine summarische Aufschlüsselung der Verspätungsminuten auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH. Frage 3: Zu wie vielen Zugausfällen kam es bei der SBahn Berlin im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 3.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise für die Monate August 2014 bis Januar 2015 kam es insgesamt zu folgenden störungsbedingten Ausfällen: Monat Ausfälle** August 2014 2.349 September 2014 4.469 Oktober 2014 10.600 November 2014 8.797 Dezember 2014 2.286 Januar 2015 1.494 Summe 29.995 ** In die angegebenen Summenwerte geht jede vollständig ausgefallene Zugfahrt mit dem Wert 1 ein. Nur teilweise ausgefallene Zugfahrten werden entsprechend des prozentualen Anteils des ausgefallenen Streckenabschnitts mit einem Wert zwischen 0 und 1 berücksichtigt. Länder Berlin und Brandenburg gesamt. Eine summarische Aufschlüsselung der Ausfälle auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH. Die im Folgenden dargestellten Werte ausgefallener Zugkilometer (Zugkm) stellen eine Kumulation aus störungsbedingten und baubedingten Ausfällen und Mehrleistungen dar. Darüber hinaus wurden die für die Hauptverkehrszeit vorgesehene Verstärkerzuggruppe der S1 und die zweite Verstärkerzuggruppe der S5 aufgrund Fahrzeugmangel nicht eingesetzt. Aufgeteilt auf Linien fielen im Land Berlin folgende Zugleistungen aus (Angaben in Zugkm): Linie 1 2 25 3 41 42 45 Monat August 2014 -9.825 -882 -770 -390 -12.090 -10.571 -4.154 September 2014 -32.942 -13.389 -6.791 -17.067 -9.880 -17.935 -4.766 Oktober 2014 -27.277 -18.291 -21.258 -18.341 -22.869 -22.511 -17.162 November 2014 -21.809 -12.270 -19.184 -20.403 -23.652 -23.505 -19.520 Dezember 2014 -11.258 -4346 -3448 -5789 -4.602 -6.784 -3.841 Januar 2015 -41.152 -74.307 -57.324 -102 -2.079 -2.008 52.802 Summe -144.263 -123.485 -108.775 -62.092 -75.172 -83.314 3.359 Linie 46 47 5 7 75 8 85 9 Monat August 2014 -2.925 -2.739 -39.791 -27.973 -67.192 -24.146 -4.239 -5.736 September 2014 -8.875 -3.454 -13.456 -1.257 -8.274 -12.874 -8.987 -10.804 Oktober 2014 -7.834 -4.620 -47.443 -45.309 -41.008 -1.906 -13.303 -19.816 November 2014 -7.526 -4.724 -33.772 -29.044 -30.089 -5.021 -8.140 -13.116 Dezember 2014 -1.407 -567 -6.887 -3.822 -3.857 -1.536 -3.495 -1.098 Januar 2015 -1.922 -574 -6.612 -2.605 1.156 10.186 13.714 24.149 Summe -30.489 -16.678 -147.961 -110.010 -149.264 -35.297 -24.450 -26.421 Frage 4: Wie viele Minuten Verspätungen und Zugausfälle gab es im besagten Zeitraum aufgrund von a) technischen Störungen und b) Witterungseinflüssen wie z. B. Überflutung nach Unwetterereignissen oder umgestürzte Bäume. (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 4.: Gemäß der durch die S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Januar 2015 zu folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen aufgrund technischer Störungen: Monat Ausfälle** Verspätungsminuten* August 2014 563 5.882 September 2014 787 6.244 Oktober 2014 529 4.722 November 2014 611 5.545 Dezember 2014 757 7.344 Januar 2015 414 4.764 Summe 3.661 34.501 * und ** siehe oben Antwort zu 4. b): Gemäß der durch die S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Januar 2015 zu folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen aufgrund von Witterungseinflüssen: Monat Ausfälle** Verspätungsminuten* August 2014 0 11 September 2014 0 0 Oktober 2014 0 0 November 2014 0 0 Dezember 2014 0 0 Januar 2015 92 586 Summe 92 597 * und ** siehe oben Frage 5: Wie viele Zugkilometer wurden im besagten Zeitraum insgesamt von der S-Bahn Berlin nicht erbracht und in welcher Höhe bewegt sich der aus diesem Grund nach § 17 Abs. 1 des „Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin, dem Land Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH über die Bedienung der Strecken im SBahnverkehr der Region Berlin/Brandenburg in den Jahren 2003 bis 2017“ nicht an die S-Bahn Berlin gezahlte finanzielle Betrag? Antwort zu 5.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise wurden im Land Berlin im Zeitraum 01.08.2014-31.01.2015 ca. 1,1 Mio. Zugkm nicht erbracht. Der monetäre Wert dieser nicht erbrachten Zugkm beträgt ca. 9,9 Mio. EUR. Entsprechend den Regularien des Verkehrsvertrages erfolgt die endgültige Feststellung des finanziellen Beitrages für die Jahre 2014 und 2015 im Rahmen der Schlussabrechnungen. Bei Änderungen des Verkehrsangebots sowie Leistungsstörungen, die zu einer erheblichen Verringerung des tatsächlichen finanziellen Beitrags für das jeweilige Kalenderjahr führen, werden bereits die monatlichen Abschläge angepasst. Für den Zeitraum August 2014 bis Januar 2015 wurde der finanzielle Beitrag durch das Land Berlin insgesamt um 3,7 Mio. EUR gekürzt. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)
http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/8960680/Bahn_investiert_in_Gleisnetz_und_Stationen.html?start=0&itemsPerPage=20 Die Deutsche #Bahn#investiert auch dieses Jahr auf hohem Niveau in ihre #Infrastruktur. Neben den Aus- und Neubauprojekten, die aus dem Bedarfsplan Schiene finanziert sind, sehen die derzeitigen Planungen für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bis 2019 unter anderem die Erneuerung von 86 #Brücken, 1.940 Kilometern #Schienen und 780 #Weichen vor. Mit diesem 2,5 Milliarden Euro schweren Maßnahmenpaket sorgt die Bahn eigenverantwortlich für einen dauerhaft sicheren Zugbetrieb. Ingulf #Leuschel, Konzernbevollmächtigter der DB AG für das Land Berlin: „Allein dieses Jahr werden wir mit rund 500 Millionen Euro 540 Kilometer Schienen, 220 Weichen und sieben Brücken erneuern. Für den Neu- Aus- oder Umbau der Stationen stehen Eigen-, Länder- und Bundesmittel ähnlich hoch wie im letzten Jahr bereit.“ Die wichtigsten Vorhaben: Berlin Vom 24. August bis 23. November wird die Berliner #Stadtbahn für den Fern- und Regionalverkehr gesperrt. Grund sind Arbeiten an Brücken und Fahrbahn am Berliner Hauptbahnhof, an Weichen in Friedrichstraße, Zoologischer Garten und Charlottenburg. Das Gleis Zoologischer Garten–Charlottenburg wird erneuert. Noch bis zum 4. Mai wird im #Nord-Süd-Tunnel der #S-Bahn gebaut. Im Juli und August werden die Gleise und Weichen zwischen Halensee und Bundesplatz sowie zwischen Jungfernheide und Westend erneuert. Gleiche Arbeiten werden in Westkreuz sowie zwischen Tempelhof und Neukölln ausgeführt. #Gesundbrunnen hat zum Frühjahr ein neues #Empfangsgebäude. Die Mieter ziehen ab März ein. Einige Restarbeiten sind noch bis zum Sommer geplant. Der Bahnhof Zoo bekommt bis nächstes Frühjahr seine „Zooterrassen“ wieder. Die mehr als einhundert Meter lange Restaurant-Etage im ersten Obergeschoss wird vollständig entkernt und zurückgebaut. Die Freiluft-Terrasse soll wieder dem historischen Vorbild gleichen. In Friedrichstraße ist vom Sommer an das Sanieren der Auflager für die Bahnsteige, ein Aufzugstausch und eine neue Beschallung vorgesehen. Die Arbeiten am Ostkreuz und in Warschauer Straße werden nach den geplanten Baustufen fortgesetzt. Als eine der letzten S-Bahn-Stationen wird die Gehrenseestraße dieses Jahr mit einem Aufzug barrierefrei. Brandenburg Auf der Linie #S1 gehen die Arbeiten im August mit dem Austausch von Gleisen und Weichen zwischen Hohen Neuendorf und Birkenwerder weiter. In Zepernick wird bis zum nächsten Jahr ein Elektronisches Stellwerk errichtet, mit dem zukünftig die S-Bahn-Züge zwischen Karow und Bernau gesteuert werden sollen. Der Streckenabschnitt Strausberg–Hegermühle erhält ab Juli ein zweites Gleis für die S-Bahn. Von Juni bis August wird auf der Strecke Berlin–Cottbus das Gleis zwischen Grünau und Königs Wusterhausen erneuert. Im Sommer ist auch die Gleiserneuerung Lichtenrade/Mahlow–Blankenfelde vorgesehen. Der Umbau Bahnhof Rangsdorf, einschließlich des Brückenbaus, wird fortgesetzt. Eine weitere Baustelle Richtung Dresden, von Rückersdorf bis Elsterwerda, ist dem Aufbau eines Elektronischen Stellwerks geschuldet. Im Rahmen der Modernisierung der Strecke Eberswalde–Frankfurt (Oder) gehen die Bauarbeiten zwischen Bad Freienwalde und Neutrebbin weiter. In den #Stationen Pritzwalk, Elsterwerda und Saarmund werden neue Bahnsteige fertiggestellt, in letzteren einschließlich eines Personentunnels bzw. einer Fußgängerbrücke. Die Aufzüge in Luckenwalde und Fürstenwalde werden erneuert. Die Station Treuenbrietzen Süd wird von Grund auf modernisiert. Mecklenburg-Vorpommern Die Arbeiten für das neue Elektronische Stellwerk Rastow konzentrieren sich auf die Monate Mai bis Juli. In dieser Zeit werden auch fünf Bahnübergänge erneuert und moderne Bahnsteige in Lüblow errichtet. Der Streckenabschnitt Rostock Marienehe–Warnemünde muss ab Oktober bis April nächsten Jahres gesperrt werden, da die Stromgrabenbrücke in Warnemünde erneuert wird. Die Insel Rügen ist vom 16. bis 23. März auf der Schiene nicht zu erreichen, weil in Lietzow und Altefähr Weichen erneuert werden. Der Frankenhafen in Stralsund erhält einen Bahnanschluss. Wegen einer Brückenerneuerung bei Eggesin fahren zwischen Eggesin und Ueckermünde Stadthafen ab 1. September bis zum Ende des Jahres keine Züge. Die Strecke Pasewalk Richtung Staatsgrenze wird im August und September gesperrt. Hier geht, neben Gleis-, Weichen- und Brückenerneuerungen zwischen Zerrenthin und Löcknitz, ein neues Elektronisches Stellwerk in Betrieb. Ende Oktober werden die Bahnhöfe Grischow, Kleeth und Blankenhof an das Elektronische Stellwerk Burg Stargard angeschlossen. Die neuen Bahnsteige in Crivitz und Sagard werden im Mai freigegeben. In Rostock Hauptbahnhof nimmt ab Herbst die umfassend modernisierte Zentrale für Sauberkeit, Service und Sicherheit den Betrieb auf. Die Bauarbeiten haben zum Teil große Auswirkungen auf den Bahnbetrieb. Fahrgäste müssen wegen der Arbeiten an Gleisen, Weichen und Signaltechnik gegebenenfalls auf Busse oder andere Bahnen umsteigen und mit längerer Reisezeit rechnen. In den Fahrplänen sind die Bauarbeiten berücksichtigt. Immer aktuell ist die Internetseite http://bauarbeiten.bahn.de.
http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/bahn-kuendigt-bauarbeiten-an-auf-diese-sperrungen-muessen-sich-berliner-einstellen,10809298,29960896.html Bitte umsteigen: Die #Stadtbahn wird drei Monate lang gesperrt. Und auch an anderen #Schienenstrecken wird gearbeitet. Wir stellen Ihnen die #Bauvorhaben und #Sperrungen im Einzelnen vor. Die gute Nachricht zuerst: So, wie es jetzt aussieht, werden die Bauarbeiter im #S-Bahn-Tunnel in Mitte pünktlich fertig, und am 4. Mai kann dort der Verkehr wieder aufgenommen werden. „Wir liegen absolut im Plan“, sagte Ingulf #Leuschel von der Deutschen Bahn am Dienstag. Aber dafür entstehen woanders neue #Baustellen, die den Schienenverkehr in Berlin 2015 enorm stören werden. Jetzt gab die Bahn bekannt, wo sich die Fahrgäste in diesem Jahr auf Sperrungen gefasst machen müssen. Stadtbahn unterbrochen: Im vergangenen Jahr wurde auf der Strecke, die von Ost nach West durch das Zentrum verläuft, an den S-Bahn-Gleisen gebaut. Nun werden die Anlagen für den Fern- und Regionalverkehr, die im Bahnhof Friedrichstraße beginnen und am Bahnhof Zoo enden, gesperrt: vom Abend des 28. August bis 23. November. Die S-Bahn ist nicht betroffen. Unter anderem lässt die Bahn am Hauptbahnhof Mängel beseitigen. Konstruktionen, die auf dem Viadukt die bei Zugfahrten entstehenden Kräfte ableiten sollen, sind frühzeitig verschlissen. Weil die Station unter dem damaligen DB-Chef Hartmut Mehdorn bis 2006 zügig fertig werden sollte, war auf robuste Sonderkonstruktionen verzichtet worden. Zugausfälle im Westen: Auch auf anderen Strecken können ab Ende August keine ICE-, Intercity- und Regionalzüge mehr fahren. Der Abschnitt Charlottenburg – Spandau ist bis …
http://www.tagesspiegel.de/berlin/s-bahn-bvg-autobahn-kann-der-berliner-nahverkehr-olympia/11406256.html #Expresszüge und #Extra-Fahrstreifen für die #Olympischen Spiele 2024: Wir haben uns auf die Spur begeben nach dem #Verkehrskonzept. Könnten #BVG und #S-Bahn Olympia? Was bringt der #Autobahn-Bau? Und wo sind die #Stolperfallen? Fanmeile während der Fußball-WM auf der Straße des 17. Juni, Silvesterfeier am Brandenburger Tor, Feuerwerk auf dem Tempelhofer Feld: Berlin hat mehrfach gezeigt, dass Bahnen und Busse bei Großveranstaltungen in der Lage sind, auch Massen von Besuchern an ihre Ziele zu bringen. Anders als 1972 in München muss in Berlin kein S- und U-Bahn-Netz mehr neu gebaut werden. Nach Ansicht des Senats ist die vorhandene Infrastruktur sogar so leistungsfähig, dass sie den Zusatzverkehr „problemlos“ aufnehmen könnte. Allerdings: Ganz so einfach dürfte es nicht werden. AIRPORT-EXPRESS Der BER sollte 2024 in Betrieb sein, auch wenn er dann vielleicht wieder eine Baustelle ist, weil er gerade vergrößert wird. Ob Passagiere mit dem Airport-Express auf schnellstem Weg in die Stadt kommen, ist aber ungewiss. Die kürzeste und schnellste Route führt über die Dresdner Bahn: Noch immer ist allerdings nicht entschieden, ob die zwei Gleise für den Fern- und Regionalverkehr in Lichtenrade ebenerdig gelegt werden, wie es die Bahn plant, oder in einem Tunnel verschwinden, wie es Anwohner und der Senat fordern. Selbst bei einer schnellen Einigung könnten Züge wohl nicht vor 2023 fahren. Olympische Spiele mit einem Bummel-Express seien aber …