#Dauerstau, #Parkplatznot, lange #Umwege: Die Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe (#BWB) rund um den #S-Bahnhof #Karlshorst sorgen für eine Menge Unannehmlichkeiten bei Anwohnern und Autofahrern. Und auch auf die S-Bahnkunden kommen in absehbarer Zeit größere Einschränkungen zu.
Die Visualisierung des beauftragten Ingenieurbüros zeigt eine vierspurige #Treskowallee mit einem schmalen grünen Mittelstreifen, #Tram-Haltestellen unter der Bahnbrücke mit direktem Zugang zum #S-Bahnsteig und separaten Radwegen. #Straßenbahnen und Autos teilen sich pro Richtung eine Spur, ungeachtet dessen fließt der Verkehr.
Bis aus dem Zukunftsbild Realität wird, vergeht aber noch viel Zeit. Erst Mitte kommenden Jahres wollen die Wasserbetriebe mit den Arbeiten rund um den S-Bahnhof Karlshorst fertig sein. Und auch dann ist ein Ende der #Verkehrsbehinderungen noch nicht in Sicht. Anschließend geht es an die Neugestaltung des Straßenraums, der Fuß- und Radwege, Tramgleise und Haltestellen unter der Bahnbrücke. Dann werden die Straßenbahnschienen von der Mitte der Fahrbahn nach außen verlegt, sodass Umsteigende zwar den Radweg, nicht aber die Straße überqueren müssen. Eine eigens installierte Ampel soll den Verkehrsfluss für Straßenbahnen und Individualverkehr regeln. Voraussichtliche Fertigstellung: Ende 2020.
Frage 1:
Wie viel internes und externes #Sicherheitspersonal wurde im Jahr 2017 von der #BVG eingesetzt und wie viele #Sicherheitsmitarbeiter waren im Durchschnitt pro Schicht im Einsatz?
Antwort zu 1:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Durchschnittlich werden ca. 200 interne und externe Sicherheitskräfte täglich in drei bis vier Schichten eingesetzt.“
Frage 2:
Wie viel internes und externes Sicherheitspersonal wurde im Jahr 2017 von der #S-Bahn Berlin GmbH eingesetzt und wie viele Sicherheitsmitarbeiter waren im Durchschnitt pro Schicht im Einsatz?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Auch in 2017 waren im S-Bahn- und Regionalverkehr im Großraum Berlin von der Deutschen Bahn über 500 Mitarbeiter mit Sicherheitsaufgaben eingesetzt.
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Bei der S-Bahn Berlin GmbH wurden je Schicht zwischen 50 und 74 Sicherheitskräfte sichtbar eingesetzt.“
Frage 3:
Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH die Einstellung weiteren Sicherheitspersonals und wenn ja, um wie viele Sicherheitskräfte handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan für die Neueinstellungen aus?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG plant im Laufe dieses Jahres für die Abteilung Sicherheitsdienst Neueinstellungen in zweistelliger Höhe.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Seit 15.12.2017 wurde mit der Betriebsaufnahme der neuen Verkehrsverträge schrittweise bis zum 01.01.2018 ein neues Sicherheitskonzept eingeführt. Damit hat sich die Zahl der Sicherheitskräfte noch mal deutlich erhöht. Waren bisher innerhalb von 24 Stunden bis zu 250 Sicherheitskräfte im S-Bahn- Bereich unterwegs, sind es nach dem neuen Konzept bis zu 340. Damit setzt die Deutsche Bahn im Großraum Berlin nunmehr insgesamt mehr als 650 Sicherheitskräfte ein.“
Frage 4:
Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH den verstärkten Einsatz von #Stationspersonal und wenn ja, um wie viel Personal und um welche Bahnhöfe handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan aus?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Grundsätzlich werden von uns die unten aufgeführten U-Bahnhöfe zweischichtig (6-22 Uhr) mit Kundendienstmitarbeitern/innen besetzt. Eine Erweiterung der Standorte oder die Aufstockung von Personal ist zurzeit nicht vorgesehen.
U-Friedrichstraße
U-Wittenbergplatz
U-Potsdamer Platz
U-Kurfürstendamm
U-Stadtmitte
U-Kochstraße
U-Brandenburger Tor
U-Rudow
U-Gesundbrunnen
U-Walther-Schreiber-Platz“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die S-Bahn Berlin GmbH plant keinen verstärkten Einsatz von Stationspersonal. Im Rahmen der neuen Verkehrsverträge kommen bedarfsabhängig mobile Aufsichten zur Fahrgastinformationen an Stationen zum Einsatz. Zudem werden in Abhängigkeit von der Tageszeit einen Teil der Züge des Fahrgastbetriebes mit Servicepersonal, sogenannten Kundenbetreuern (KiS) ab etwa Mitte 2018 begleitet.“
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Frage 5:
Wie viele U-Bahnhöfe, U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen sind aktuell mit #Überwachungskameras ausgestattet, welche U-Bahnhöfe sind aktuell mit modernen schwenk- und zoombaren Kameras ausgestattet und welche U-Bahnhöfe werden in welchem Zeitraum noch damit ausgestattet und welche U-Bahnhöfe sind aktuell mit einer #Live-Videoüberwachung ausgestattet und welche Bahnhöfe werden bis wann mit Live-Überwachung ausgestattet?
Antwort zu 5:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Mit Stand Dezember 2017 sind derzeit 100 % der U-Bahnhöfe, 100 % der U-Bahnen, 88,34 % der Tram und 96,22 % der Busse mit Kameras ausgestattet.“
Frage 6:
Welche S-Bahnhöfe sind aktuell jeweils im Bahnhofsgebäude und/oder auf den Bahnsteigen mit Überwachungskameras ausgestattet und welche S-Bahnhöfe und/oder Bahnsteige welcher Bahnhöfe sollen in welchem Zeitraum mit Überwachungskameras ausgestattet werden?
Antwort zu 6:
Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt:
„Die im Verantwortungsbereich der DB Station&Service AG stehenden sogenannten „Mischbahnhöfe“ Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Zoolo-gischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Südkreuz sind auf den Bahnsteigen und im Gebäude mit Überwachungskameras ausgestattet. Die Überwachungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit der Bundespolizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet und definiert, wobei vorrangig die Zugangsbereiche mit ihren Treppen und Aufzügen sowie die Verkehrsbereiche mit Tunneln und Bahnsteigen überwacht werden. Die Aufzeichnung erfolgt durch die Bundespolizei, die einzig hierauf Zugriff hat. Zusätzlich wurden in 2014 die Stationen Hackescher Markt und die Halle im Ostkreuz sowie in 2016 Friedrichshagen, Friedrichsfelde Ost, Springpfuhl, Wittenau, Baumschulenweg, Oranienburg, Karow, Bornholmer Straße, Zehlendorf mit Videotechnik ausgestattet.
Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betrieb-liche Aufgaben unterstützen, bspw. die Lage vor oder in Aufzügen aufzeichnen etc. Dabei werden Videoanlagen genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras handelt.
Im gleichen Sinne wurden durch die S-Bahn Berlin Kameras für die Durchführung der Zugabfertigung auf rund achtzig Misch- als auch reinen S-Bahnhöfen installiert. Vier Kameras je Bahnsteigseite erfassen vordergründig die Zugflanke und den gleisnahen Bereich des Bahnsteiges, um den Fahrgastwechsel beobachten und nach Türschluss erkennen zu können, dass keine Personen oder Gegenstände in den Türen eingeklemmt sind. #Videokameras für die Zugabfertigung werden darüber hinaus auf den Stationen Schön-hauser Allee, Südkreuz Vorort, Warschauer Straße und auf den neu errichteten Bahnstei-gen in Ostkreuz installiert.
Die Aufzeichnung der Kameras zur Zugabfertigung erfolgt im Auftrag der Bundespolizei an über 70 Stationen, die einzig hierauf Zugriff hat.
Darüber hinaus ist Berlin Bestandteil des Videoprogramms der Deutschen Bahn AG mit dem Bundesministerium des Innern und der Bundespolizei. In diesem Programm wird die
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Technik in den Jahren 2014 bis voraussichtlich 2023 modernisiert und gegebenenfalls den gemeinsamen Bedarfen angepasst.“
Frage 7:
Wie viele S-Bahnen sind aktuell mit Videokameras ausgestattet und bis wann wird die Ausstattung aller Doppelwagen der Baureihe 481 abgeschlossen sein?
Antwort zu 7:
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Aktuell ist noch kein Wagen der Baureihe 481 mit Videokameras ausgestattet. Die Ausrüstung erfolgt auf Anforderung des Bestellers im Rahmen der Langlebigkeitser-tüchtigung dieser Baureihe und beginnt voraussichtlich im Jahr 2019. Die Umrüstung der gesamten Flotte ist für sechs Jahre geplant.“
Frage 8:
Wird die Deutsche Bahn AG als Mutterunternehmen Mittel für die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen auf den S-Bahnhöfen und in den S-Bahnen bereitstellen, wie hoch sind diese Mittel, welche Maßnahmen sollen damit bis wann umgesetzt werden und mit welchem Eigenanteil wird sich die S-Bahn Berlin GmbH daran beteiligen?
Antwort zu 8:
„Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
Die kontinuierliche Verbesserung der implementierten Sicherheitsmaßnahmen ist Gegenstand des regulären Tagesgeschäfts.“
Berlin, den 06.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berliner Fahrgastverband IGEB bilanziert zum „Jahrestag“ 5. Februar 2018
Erfolge und Defizite
Am 13. August 1961 wurde die Berliner Mauer gebaut. Sie stand 10.315 Tage. Am 9. November 1989 fiel die Mauer. Am 5. Februar 2018 sind wieder 10.315 Tage vergangen. Heute, einen Tag danach, wollen wir aus Fahrgastsicht Bilanz ziehen. Sind beide Teile Berlins und Brandenburg wieder zusammengewachsen? Wo steht die Mauer noch – auf den Gleisen und in den Köpfen? Wo muss mehr getan werden, als den Zustand vor dem 13. August 1961 wiederherzustellen?
Viel wurde geschafft seit dem 9. November 1989. Aber vieles, was im Zweiten Weltkrieg, in der Nachkriegszeit und durch den Mauerbau zerstört wurde, ist noch nicht wieder aufgebaut. Das ist keineswegs nur die Folge begrenzter Gelder, Planungs- und Baukapazitäten. Es ist Ausdruck einer Gesellschaft, die sich prioritär um die Verbesserung des Autoverkehrs gekümmert hat und erst jetzt erkennt bzw. akzeptiert, dass die wachsende Stadt Berlin nur funktionieren wird, wenn mehr Menschen den Umweltverbund nutzen, also laufen, Fahrrad fahren und vor allem Bahnen und Busse nutzen. Im Übrigen sind alle Ziele beim Umwelt- und Klimaschutz auch nur mit dem Umweltverbund erreichbar.
– Die #Dresdener Bahn muss wiederaufgebaut werden – was bekanntlich nun endlich erfolgt.
– Die #Stammbahn muss wiederaufgebaut werden – auch zur Entlastung der Stadtbahn.
– Fernzüge, die über die Stadtbahn fahren, müssen wieder am Bahnhof #Zoo halten.
Zur Vervollständigung des „Bahnknoten Berlin“ müssen kurz- bis mittelfristig die Kremmener und die #Heidekrautbahn sowie mittel- bis langfristig der Berliner #Innenring zwischen Neukölln und Treptow und die #Nordbahn wiederaufgebaut werden.
Mit den „Durchmesserlinien“ über Stadtbahn und Nord-Süd-Tunnel und attraktiven Takten ist der #Regionalzugverkehr eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte für Berlin und Brandenburg. Um das landesplanerische Konzept, den Ballungsraum Berlin und Potsdam durch Wachstum in den „Städten der 2. Reihe“ zu entlasten, muss in den nächsten Jahren vor allem das #Regionalexpress-Angebot auf mittleren und weiten Strecken ausgebaut werden, während im Nahbereich von Berlin die #S-Bahn zwingend notwendig ist.
Kurzfristig müssen, wo es nötig und möglich ist, die Takte verdichtet und/oder die Züge verlängert werden. Außerdem müssen alle Regionalbahnlinien nach Berlin hineingeführt oder besser noch hindurchgeführt werden – wie zuletzt die erfolgreiche #RB24. Außerdem müssen alle Regionalzüge von Berlin nach Brandenburg mindestens bis Mitternacht verkehren. Beispielsweise muss man in Berlin ins Theater oder Kino gehen und danach noch mit dem Zug nach Hause fahren können.
Kurz- bis mittelfristig müssen alle eingleisigen Streckenabschnitte (meist eine Spätfolge des Zweiten Weltkriegs) #zweigleisig ausgebaut und signaltechnisch so ausgerüstet werden, dass eine 5-Minten-Zugfolge möglich ist, um z.B. Störungen auszugleichen, Betriebsfahrten einzuschieben oder Sonderverkehr z.B. nach Hoppegarten fahren zu können. Wichtig sind hierbei Regelungen, die es für DB Netz attraktiv machen, in die Streckeninfrastruktur auch dann zu investieren, wenn dies nicht zur Bestellung von mehr Verkehr, sondern „nur“ zur Fahrplanstabilisierung und mehr Pünktlichkeit führt.
#U-Bahn
Bei der U-Bahn gelang es nach dem Mauerfall in relativ kurzer Zeit, stillgelegte Bahnhöfe und Strecken wieder in Betrieb zu nehmen. Die größten Baustellen sind nun die Modernisierung und Vergrößerung des Fahrzeugbestandes für den künftigen Mehrverkehr sowie die weitere Sanierung der teilweise über 100 Jahre alten Strecken.
Aktuell müssen Straßenbahn- und S-Bahn-Strecken-Projekte Vorrang haben. Aber schon jetzt ist zu klären, wo das U-Bahn-Netz mittel- bis langfristig arrondiert werden soll. Dabei kann es nur um Netzverknüpfungen und innerstädtische Strecken gehen. Die teure und leistungsfähige U-Bahn ist kein Verkehrsmittel für weite Strecken oder gar eine Stadt-Umland-Erschließung, z.B. von Schönefeld.
Beim Straßenbahnnetz ist noch immer gut zu erkennen, wo einst die Mauer Ost- und West-Berlin trennte. Die Intensivierung des Straßenbahnausbaus, wie sie der rot-rot-grüne Senat will, ist überfällig und richtig. Aber noch immer fehlt ein Zielnetz, damit Trassen nicht verbaut und z.B. neue Brücken so gebaut werden, dass man sie nicht in 30 oder 50 Jahren nur deshalb neu bauen muss, damit die Straßenbahn darüber fahren kann. Aktuelles Negativ-Beispiel ist die neugebaute Minna-Todenhagen-Brücke über die Spree in Treptow-Köpenick.
Mehr Straßenbahnverkehr bedeutet zugleich mehr #Elektromobilität. Aber die Prioritäten für den Netzausbau müssen allein danach bestimmt werden, wo der Busverkehr systembedingt an seine Grenzen gestoßen ist und nun durch die leistungsfähigere Straßenbahn ersetzt werden muss.
Der Verkehrsverbund und hier insbesondere der VBB-Tarif für Berlin und Brandenburg sind eine große Errungenschaft. (Im Detail gibt es allerdings noch Verbesserungsbedarf. So muss der Zwei-Stunden-Fahrschein innerhalb Berlins wieder ohne Einschränkung auf eine Fahrtrichtung gelten.)
Kein Fortschritt wäre es aber, die Berliner Tarifzone B über die Berliner Stadtgrenze hinaus zu erweitern. Wer in das Umland zieht (oder dort wohnt) und seine Steuern in Brandenburg zahlt, muss auch mehr für die Fahrt nach Berlin zahlen, als diejenigen, die den ÖPNV in Berlin mit ihren Steuergeldern subventionieren. Das gilt natürlich umgekehrt auch für Fahrten der Berliner in das Umland. Außerdem würde sich Brandenburg unendlich viele Streitigkeiten einhandeln, bis zu welcher Kommune denn nun der Tarif Berlin B ausgeweitet werden soll. Im Übrigen ist eine Tarifgrenze auf der Landesgrenze zwischen Berlin und Brandenburg einfach zu verstehen und zu merken.
Das Problem zugeparkter Bahnhöfe am Berliner Stadtrand – aktueller Anlass für die Forderung nach Ausweitung der Tarifzone B – muss statt mit Tarifveränderungen mit konsequenter Parkraumbewirtschaftung gelöst werden. Es kann keinen Anspruch der Autofahrer geben, an den Bahnhöfen kostenlos zu parken. Deshalb ist es auch richtig, dass in Berlin freie Grundstücke im Umfeld von Bahnhöfen nicht mit P+R-Plätzen bebaut werden, sondern mit Wohn- oder Bürohäusern. Das bringt dem öffentlichen Verkehr sehr viel mehr zusätzliche Fahrgäste.
Ausgebaut werden sollen stattdessen der Zubringerverkehr zu Bahnhöfen und das Angebot an Fahrradabstellplätzen – in Berlin ebenso wie in Brandenburg.
Fazit
Bei der Überwindung der Mauer zwischen West- und Ost-Berlin wurde für die Fahrgäste schon viel erreicht. Markante Defizite gibt es aber beim Ausbau der Straßenbahn über die einstige Grenze hinweg.
Bei der Überwindung der Mauer zwischen West-Berlin und Brandenburg wurde auch schon viel erreicht, doch zu viele Bahn- und S-Bahn-Strecken sind erst teilweise oder noch gar nicht wieder aufgebaut. Für die Wiederherstellung der Straßenverbindungen wurde seit 1989 sehr viel mehr getan als für die Schienenstrecken. Der wachsende Ballungsraum Berlin braucht jedoch mehr Bahnangebote. Deshalb darf keine Bahntrasse aufgegeben werden, müssen die vorhandenen schnell ertüchtigt werden (z.B. durch zweite Gleise für die S-Bahn) und muss auf allen Regionalzug- und S-Bahn-Strecken das Verkehrsangebot schnellstmöglich ausgebaut werden: mehr Züge, längere Züge und längere Betriebszeiten.
Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender
Matthias Gibtner, stv. Vorsitzender
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Bitte ins Wageninnere durchtreten, es wollen noch mehr Leute mitfahren! Für viele Nutzer der S-Bahn-Linien #S1 und #S5 sind die Arbeitswege purer Stress – und nun wurde bekannt, dass das auf absehbare Zeit so bleibt.
Denn die die zusätzlichen #Zugfahrten, die dort in den Stoßzeiten einen Takt von fünf statt zehn Minuten ermöglichten, kehren vorerst nicht zurück. Sie wurden 2017 eingestellt. „Die #Verstärkerzüge wurden in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg aus dem Fahrplan genommen“, sagte Bahnsprecher Burkhard Ahlert auf Anfrage. Auch auf anderen Strecken ist das Angebot ausgedünnt. Am Montag kamen statt wie geplant 1040 nur 990 Wagen in den Einsatz, so der Verkehrsverbund.
„Besonders schlimm ist es morgens auf der S5“, erzählt ein S-Bahner. In #Wuhletal, wo man von der U-Bahn-Linie U5 in die S-Bahn umsteigen kann, stehen die Fahrgäste dicht an dicht. „Wie eine Wand von Menschen. Dabei sind die S-Bahnen schon ziemlich voll, wenn sie in Wuhletal ankommen.“
Grund der fehlenden Züge waren Lieferprobleme
Seit die U5 zum Alexanderplatz wegen Bauarbeiten unterbrochen wurde, ist der Andrang auf der S5 noch größer geworden. Auch auf der S1 werden die Verstärkerfahrten vermisst. Mit Beginn der Sommerferien 2017 verschwanden sie aus dem Fahrplan – wie die S5-Verstärker zwischen Mahlsdorf und Lichtenberg. Anfangs hieß es, dass sie am 4. September wiederkehren sollen. Doch auch Termine nach den Herbstferien und zum Jahresbeginn 2018 …
Thomas Fülling, Bahn-Pendler aus #Panketal: Morgenpost-Redakteur Thomas Fülling lebt am nordöstlichen Stadtrand von Berlin, der Arbeitsplatz liegt 25 Kilometer entfernt am Kudamm. Für ihn steht fest: Der fast tägliche Weg vom Wohnort zum Arbeitsplatz in der City West lässt sich am schnellsten und kostengünstigsten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Der große Vorteil gegenüber dem Auto: Die Fahrt bietet nicht nur Zeit fürs Lesen von Zeitungen und E-Mails – am Zielort muss er nicht auch noch einen Parkplatz (teuer!) suchen.
Doch immer öfter wird für ihn die Fahrt mit #Bus und Bahn zum "Überraschungsei". Sein Zubringerbus der Linie #893 gehört zu den unpünktlichsten im Berliner Umland. Schuld daran ist vor allem eine Straßendauerbaustelle am S-Bahnhof Buch. Für den Pendler heißt das: Lieber einen Bus eher nehmen. Die Fahrzeit am Morgen erhöht sich dadurch auf 80 Minuten. Die Weiterfahrt erfolgt mit der #S-Bahn, die in jüngster Zeit nicht allzu zuverlässig ist. So beträgt die planmäßige Umsteigezeit in Gesundbrunnen zwischen der #S2 aus Bernau und der #Ringbahn zwei Minuten. Doch immer wieder kommt es vor, dass die S2 im Bahnhof einrollt, wenn der Ringbahnzug …
Welche Kosten entstanden der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG im Berliner Stadtgebiet jährlich für die Bereitstellung folgender Leistungen (Berichtsjahr 2015 und 2016 bitte getrennt aufschlüsseln, jede Position bitte einzeln aus-weisen):
„Die folgenden Angaben der BVG AöR zur Frage werden in Mio. EUR dargestellt:
Fahrausweisautomaten
2015
2016
Wartung
4,4
4,9
Abschreibungen Anlagevermögen
1,1
1,2
Materialaufwand
0,5
0,3
Einnahmetransport
1,4
1,4
Sonstige Verwaltungskosten
0,7
0,5
Summe
8,1
10,7
Fahrausweiskontrollen
2015
2016
PersonalkostenFahrausweiskontrolle
1,8
1,8
Verwaltungskosten
1,6
1,9
Externe Prüfleistungen
3,4
2,8
Schaden durch unbezahltes EBE
5,9
7,6
Summe
12,7
14,1
Die BVG AöR erzielte 2015 insgesamt 13,1 Mio. EURan Erträgen aus erhöhtemBeförderungsentgelt.In 2016 lagen diese beiinsgesamt 13,4 Mio. EUR.
DerBVG AöR sind im Inkasso keine Kosten entstanden. Die entstandenen Kosten sindvom Inkassounternehmen gegenüber den Schuldnern im Inkassoverfahren erhobenworden.“
„Aufgrund der bevorstehenden Vergabe der Vertriebsdienstleistungen für das Berliner S-Bahn-Netzwird die S-Bahn Berlin zu den angefragten Informationen keine aktuellenAuskünftegeben, da es sich hierbei um wettbewerblich relevante Daten und Informationenhandelt.“
Frage 2:
Welche Kosten entstanden dem Steuerzahler durch folgende Leistungen (Berichtsjahr 2015 und 2016 bitte getrennt aufschlüsseln, jede Position bitte einzeln ausweisen):
bei der Berliner Polizei durch Einsätze wegen des Tatbestandes „Erschleichen von Leistungen“, also „Schwarzfahren“
der Beitreibung verhängter Geldstrafen
der unbezahlten Geldstrafen
der angetretenen Ersatzfreiheitsstrafen
Antwort zu 2:
In strafrechtlicher Hinsicht erfüllt das so genannte. „Schwarzfahren“ den Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ unter dem Gesichtspunkt des Erschleichens der Beförderung durch ein Verkehrsmittel, § 265a Abs. 1 3. Alt. des Strafgesetzbuches (StGB). Gleichermaßen ist beispielsweise in § 265a StGB das Erschleichen der Leistung eines Automaten oder des Zutritts zu einer entgeltpflichtigen Veranstaltung unter Strafe gestellt.
Im Aktenverwaltungsprogramm MESTA der Berliner Strafverfolgungsbehörden erfolgt keine differenzierte Erfassung danach, welche konkrete Tatbestandsalternative Gegenstand des jeweiligen Verfahrens ist. Ungeachtet dessen handelt es sich bei den wegen dieses Delikts geführten Verfahren erfahrungsgemäß fast ausschließlich um solche, denen die Erschleichung der Beförderung durch ein Verkehrsmittel zugrunde liegt.
zu a):
Im Programm MESTA werden die Gerichtskosten einheitlich als Gerichtsgebühren und Auslagen erfasst. Ein aussagekräftiger Saldo der insoweit in den Jahren 2015 und 2016 real von den verurteilten Kostenschuldnern nicht vereinnahmten Kosten lässt sich technisch nicht bilden. Hintergrund ist, dass der MESTA-Vermerk „Tilgung“ nur den aktenverwaltungstechnischen Abschluss bezeichnet. Dieser kann auch darin bestehen, dass die Beitreibung der noch offenen Kosten an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz beim Amtsgericht Spandau abgegeben wurde, so dass eine verlässliche Aussage über die tatsächliche Tilgung nicht getroffen werden kann.
zu b):
Die Kosten, die bei der Staatsanwaltschaft Berlin als Vollstreckungsbehörde durch die Beitreibung der verhängten Geldstrafen anfielen, wurden in den Jahren 2015 und 2016 nicht gesondert erfasst.
zu c):
Von der Summe der Geldstrafen, auf die wegen einer Verurteilung ausschließlich wegen des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB (einschließlich anderer Tatbestandsvarianten) erkannt wurde, wurden im Jahr 2015 insgesamt 1.142.743,87 Euro nicht getilgt. Im Jahr 2016 belief sich dieser Wert auf 1.819.239,16 Euro.
zu d):
Im Land Berlin wurden im Jahr 2015 insgesamt 1.423.322 Hafttage vollzogen; im Jahr 2016 waren es insgesamt 1.430.733 Hafttage. Eine Aufschlüsselung danach, wie viele Hafttage davon Ersatzfreiheitsstrafe darstellten, ist im IT-Fachverfahren Basis-Web nicht vorgesehen. Daher lässt sich die Frage, welche Haftkosten durch Ersatzfreiheitsstrafe verbüßende Gefangene jährlich entstanden sind, nicht beantworten.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haushaltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaftkosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr, wobei eine Differenzierung nach den Justizvollzugsanstalten, Vollzugsarten oder nach den der Verurteilung zugrundeliegenden Delikten nicht stattfindet. Danach ergeben sich für das Land Berlin in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 folgende Tagessätze:
2015
nach Belegungsfähigkeit
nach
tatsächlichen Hafttagen
Tageshaftkosten
115,80 €
139,01€
Bau-Investitionskostensatz
1,15 €
1,38 €
Sach-Investitionskostensatz
1,27 €
1,52 €
Gesamt-Tageshaftkosten
118,22 €
141,91€
2016
nach Belegungsfähigkeit
nach
tatsächlichen Hafttagen
Tageshaftkosten
120,44 €
142,13€
Bau-Investitionskostensatz
1,48 €
1,74 €
Sach-Investitionskostensatz
1,82 €
2,15 €
Gesamt-Tageshaftkosten
123,74 €
146,02€
Frage 3:
Wie hoch waren die Zuschüsse aus dem Berliner Haushalt in den Berichtszeiträumen 2015 und 2015 an die Unternehmen S-Bahn Berlin GmbH und BVG?
Antwort zu 3:
Die in den Jahren 2015 und 2016 an die S-Bahn Berlin und BVG geflossenen Haushaltsmittel betragen:
Unternehmen
Ist2015 [T€]
Ist2016 [T€]
S-Bahn Berlin
254.654
272.330
davon fürLeistungen nach dem Verkehrsvertrag
246.458
249.732
davon Tarifersatzleistungen(erm.Schülerticket)
519
695
davon Zuschüsse(Infrastrukturinvestitonen)
7.677
21.903
BVG
710.525
681.324
davon fürLeistungen nach dem Verkehrsvertrag
287.200
302.800
davon Tarifersatzleistungen (Schwerbehinderten-freifahrt,Berlin Ticket S, erm. Schülerticket,Ruhegeldzahlungen,Ausbildungsverkehr)
140.758
147.949
davon Zuschüsse
(Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge)
276.967
230.574
davon Sonstiges
5.600
–
Frage 4:
Wieviel würde den Steuerzahler nach Abzug aller unter 1. und 2. aufgeschlüsselten Kosten die Bereitstellung eines kostenlosen ÖPNV im Berliner Stadtgebiet zusätzlich zu den aktuellen Zuschüssen, Kosten durch rechtliche Maßnahmen und Einnahmeausfällen kosten?
Frage 5:
Wie hoch wären die jährlichen absoluten Kosten eines kostenlosen ÖPNV im Berliner Stadtgebiet?
Antwort zu 4 und 5:
Es wird auch auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage „Zuschüsse für die BVG“ (Drs.: 18/12 628) hingeweisen, die sich allerdings nur auf die Verkehrsleistungen der BVG bezieht.
Modellrechnungen zu einem kostenlosen ÖPNV im Berliner Stadtgebiet sind dem Senat nicht bekannt.
Zu den aktuellen Zuschüssen an die Verkehrsunternehmen würden zu kompensierende Mindereinnahmen von knapp einer Milliarde Euro je Jahr hinzukommen.
Zudem entfallen die in den Fragen 1 und 2 erwähnten Kosten für den Vertrieb von Fahrausweisen sowie für die Tätigkeiten von Polizei und Justiz nicht in vollem Umfang. Die Fragestellungen beziehen sich nur auf einen kostenlosen ÖPNV in Berlin. Damit müsste weiterhin ein Vertrieb von Fahrausweisen des VBB- und des Eisenbahn-Tarifs für aus dem Berliner Stadtgebiet ausbrechende Fahrten angeboten werden.
Bei einem kostenlosen ÖPNV in Berlin würde die Nachfrage steigen. Hierfür müssten zusätzliche Kapazitäten bei Bahnen und Bussen bereitgestellt werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die dann erforderlichen Kapazitätserweiterungen wegen der insbesondere bei Schienenbahnen gegebenen langen Lieferfristen für Fahrzeuge kurz- oder mittelfristig nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Großer #Zeitverzug beim Ausbau des wichtigen Abschnitts / Bahn AG will Bürgerdialog über Ersatz-Fahrplan und Bauablauf
Schon zu Jahresbeginn sollte am #Karower Kreuz ein wichtiger Abschnitt des 200-Millionen-Euro-Projektes geschafft sein. Doch die Schweizer Firma, die vor Ort riesige Betonwerke gießt, Kurvenlagen und Gleise baut, ist dermaßen in Verzug geraten, dass die Sperrungen auf den Linien #S2 und #S8 nun ab 26. Juni, für den #RE5 und #RB12 ab 10. Juni nötig werden. Die Widerlager der Brücken für den nördlichen #Außenring, die künftig das Kreuzen Richtung Berlin-Lichtenberg und zum Abzweig Eberswalde ermöglichen, müssen dann vor Ort zusammengeschoben und montiert werden.
Derzeit entstehen, um nicht noch mehr Ausfälle für die Pendler im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr zu produzieren, jeweils nur Brückenteile neben den Gleisen. Um diese zu verbinden, dafür braucht die Bahn AG einen Zeitraum von fast zwölf Wochen, verteilt auf die einzelnen Streckenabschnitte. Wie Bahnsprecher Burkhard Ahlert informiert, soll es im Frühjahr einen sogenannten Bürgerdialog geben, um öffentlich über den Ersatz-Fahrplan zu sprechen. Der Bauablauf soll dann weiter erörtert und bekannt gemacht werden.
Ob es auch wieder einen #Expressbus nach Bernau gibt, ist ungewiss. Zuletzt steckte dieser im Stau auf der Autobahn #114 zwischen Berliner Stadtgrenze und Anschlussstelle Bucher Straße fest. Ähnliches könnte auch in diesem Sommer drohen. Denn die Autobahn 114 wird ab März Richtung …
Berlin – Hans #Leister kann sich noch gut an seine Expedition in den Dschungel erinnern. „Ich sah alte Schienen, Schwellen, Schotter“, sagt er. Zwischen den Gleisen wuchsen Büsche und junge Bäume. Doch die alte #S-Bahn-Strecke von Berlin in Richtung #Potsdam war noch gut erkennbar. „Sogar das Einfahrsignal von #Griebnitzsee stand noch da“, sagt Leister. „Umrankt von Kletterpflanzen.“ Ein grünes Technikidyll.
Wo Vögel ungestört ihre Nester bauen konnten, war in der Nacht zum 13. August 1961 zum letzten Mal ein S-Bahn-Zug gefahren. Doch inzwischen war die Mauer gefallen, die Grenze rund um West-Berlin durchlässig geworden. Veränderungen kündigten sich an. Das #Verkehrsnetz, das durch die Schließung der DDR-Grenze größtenteils getrennt worden war, sollte wieder zusammengefügt werden. Hans Leister, heute 65, gehörte damals zu denen, die dies vorbereiten sollten.
„Ich war kurz zuvor hierher gezogen“, erzählt er. Leister, Wirtschaftsingenieur aus München, war voller Tatendrang. Am 9. November 1990, genau ein Jahr nach der Öffnung der DDR-Grenze, hatte er in Potsdam eine neue Arbeitsstelle angetreten: Als persönlicher Referent des damaligen Brandenburger Finanzministers Klaus-Dieter Kühbacher (SPD) sollte er daran mitarbeiten, das #Bahnnetz zu entwickeln. Später wechselte Leister zur Deutschen Bahn, wurde Beauftragter der #Konzernleitung und #Regionalbereichsleiter, ehe er zu privaten Zugbetreibern ging. Heute arbeitet er als freier Berater.
Für das #Bauprojekt#Nordkreuz–Karow der Deutschen Bahn wurden die nächsten Arbeiten, die den #Zugverkehr beeinträchtigen, in die Ferienzeit im Sommer gelegt. Damit sind Pendler zwischen Bernau und Gesundbrunnen weniger stark betroffen. Im Einzelnen:
26. Juni – 16. Juli: kein Zugverkehr zwischen Blankenburg und Karow
17. Juli – 23. Juli: kein Zugverkehr zwischen Blankenburg und Buch
23. Juli – 17. August: kein Zugverkehr zwischen Blankenburg und Buch
In diesen Zeiträumen wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Darüber hinaus können die Linien #RE3 (Eberswalde – Berlin Hbf) und #RB24 (Eberswalde – Senftenberg) genutzt werden, da sie nicht betroffen sind.
Im Frühjahr #Bürgerdialog zum #Bauablauf und zu den Ersatzverkehren
Der Fahrplan für den Ersatzverkehr wird derzeit erarbeitet und zwischen der DB und den #Eisenbahnverkehrsunternehmen abgestimmt. Noch im Frühjahr wird die Deutsche Bahn die Öffentlichkeit über das #Ersatzverkehrskonzept und den Bauablauf umfassend, unter anderem bei einem Bürgerdialog, informieren.
Frage 1:
Welche Auswirkungen hat der Fledermausbestand in den abzureißenden Häusern am #Wiesenweg auf das Gesamtprojekt?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das Gesamtprojekt – #Erneuerung der #Eisenbahnüberführung Wiesenweg – beinhaltet auch den Bau von drei Stützmauern. Vorrausetzung für die Errichtung der Stützmauer am Kietzer Weg ist die Herstellung einer #Baustraße, der sogenannten Ringumfahrung. Diese Baustraße stellt sicher, dass die Anrainer des Kietzer Weges ihre Grundstücke während der Baumaßnahme erreichen können. Hier wird es dann lediglich tageweise Einschränkungen geben, die den Betroffenen rechtzeitig vorher angekündigt werden. Zur Herstellung dieser Umfahrungsstraße ist der Abriss der Ruinen Wartenbergstraße 20 und 21 erforderlich. Durch das vom Bezirksamt bis April 2018 wegen des Fledermausverdachts ausgesprochene Abrissverbot für die Gebäude kann die Stützmauer nicht so, wie bisher zeitlich geplant, errichtet werden. Aktuell wird der Bauablauf für das Gesamtprojekt überarbeitet, mit dem Ziel die geplanten Inbetriebnahme-Termine zu sichern.“
2
Frage 2:
Welche Alternativen zu der geplanten Baustraße gibt es?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Baustraße ist zur Errichtung der Stützmauer zwingend erforderlich.“
Frage 3:
Ist eine Umsiedlung der #Fledermäuse geplant und welche Kosten fallen hierfür an? Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Eine Umsiedlung der Fledermäuse ist nicht erforderlich, weil diese in der wärmeren Jahreszeit nach dem Winterschlaf mit Beginn der Bauarbeiten eigenständig in ein anderes Quartier wechseln. Nach gutachterlicher Freigabe kann der Abbruch der Gebäuderuinen vsl. ab 04/2018 erfolgen.“
Frage 4:
Ist durch die Bauverzögerung unabhängig von einer Umsiedlung der Fledermäuse mit weiteren #Mehrkosten zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Mehrkosten aus der Bauverzögerung können nicht ausgeschlossen werden. Diese können derzeit noch nicht beziffert werden.“
Berlin, den 29.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz