Bahnhöfe: U-Bahn-Neubau Berlin Bauen im unterirdischen Eisblock aus taz

http://www.taz.de/!5579697/

Mit Zange und Draht verknüpfen die drei #Eisenflechter lange Stahlstäbe zu einer Matte, die sich dem runden #Tunnelboden anpasst. Es ist ein Knochenjob, den die rumänischen Bauarbeiter leisten, und sie tun es bei #Kühlschranktemperaturen, obwohl über Berlin eine warme Märzsonne scheint.

Heizstrahler könnten wohl Abhilfe schaffen, wären aber hier im künftigen #U-Bahnhof #Museumsinsel keine gute Idee: Das grundwassergetränkte Erdreich rundherum wird über ein ausgeklügeltes System konstant #tiefgefroren. Das verhindert, dass der schlammige Boden unter dem #Spreekanal in die Baustelle eindringt. Über die Wände ziehen sich dicke schwarze Schläuche, die das Kältemittel transportieren, an den metallischen Kupplungen wachsen Eisklumpen.

Beim Projekt „#Lückenschluss“ der #U5 ist der mittlere der drei neuen Bahnhöfe, dessen Ausgänge direkt zum Humboldt Forum und zum Zeughaus führen, die letzte Herausforderung – und die …

Bahnhöfe: U-Bahneingang Uhlandstraße bleibt gesperrt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article216730239/U-Bahneingang-Uhlandstrasse-bleibt-gesperrt.html

Der Zugang zum U-Bahnhof am Kudamm ist versperrt. Die Schäden an der Treppe sind so groß, dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist.

Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Ärger vieler Anwohner ist groß. Der westliche #Treppenzugang zum #U-Bahnhof #Uhlandstraße in Charlottenburg ist mit einem Bauzaun #versperrt – und das bereits seit Ende Januar. Wer zur U-Bahnlinie 1 will, muss auf dem Mittelstreifen des Kurfürstendamms ein ganzes Stück zur anderen Bahnhofsseite laufen. Das kostet zusätzlich drei bis vier Minuten, klagte ein Anwohner. Was ihn aber besonders empört: In den vergangenen sechs Wochen hat sich an dem laut BVG-Aushang „bis auf Weiteres“ wegen „#Instandsetzungsarbeiten an der Treppenanlage“ gesperrten Zugangs nichts getan.

Weder Bauarbeiten noch BVG-Mitarbeiter seien zu sehen gewesen. „An einer #Prachtstraße, wie dem Kurfürstendamm, einen U-Bahn-Eingang ohne erkennbare Not zu schließen und dann passiert fast zwei Monate lang nichts – das würde in …

Straßenbahn: Straßenbahn-Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente), aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Im Berliner #Mobilitätsgesetz heißt es in §26 (5): „…zur Realisierung attraktiver Reisezeiten wird dem #ÖPNV
[…] Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser
Vorrang insbesondere bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen
umzusetzen.“
In der Koalitionsvereinbarung steht u. a.: „Vorrang für den Umweltverbund bedeutet auch Umverteilung des
Straßenraums zugunsten des ÖPNVs, des Rad- und Fußverkehrs. […] Die Koalition will den Ausbau der
Straßenbahn vorantreiben. […] Für die folgenden Strecken wird die Koalition die Vorplanungen und
Planfeststellungsverfahren sofort einleiten, so dass die bauliche Umsetzung innerhalb der Wahlperiode 2016
bis 2021 beginnen kann: …#Tangentialstrecke #Pankow-Heinersdorf-Weißensee…“.
Neubaugebiete sollen von Anfang an eine hochwertige ÖPNV-Anbindung erhalten: „Für neue Stadtquartiere
muss eine leistungsfähige ÖPNV-Erschließung gewährleistet sein.“
In der Präsentation von SenUVK zur Informationsveranstaltung Straßenbahntangente Pankow-Heinersdorf-
Weißensee am 7. November 2018 heißt es: „Ziel der Berliner Verkehrsplanung ist die Stärkung der
Verkehrsmittel des Umweltverbundes und die Reduzierung des motorisierten Verkehrsaufwandes.“
In der Grundsatzvereinbarung zwischen dem Land Berlin und Fa. Krieger steht:
„§ 3 Grundzüge der Planung
[…]
(2) Die Entwicklung des Vertragsgebietes insgesamt erfordert die Freihaltung einer Straßenbahntrasse
entlang der Granitzstraße durch das Vertragsgebiet (deren Verlauf nach allgemeinen Regeln der
Trassenbestimmung festgelegt wird),…“.
In seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage 18 / 13 783 schrieb SenUVK im April 2018: „Die Erfahrung
zeigt, dass Entscheidungen zur Verkehrsmitteländerung vor allem bei Umzug oder der Geburt von Kindern
getroffen werden.“ Wenn ein Neubaugebiet bezogen wird, sollte die ÖPNV-Erschließung also schon in
Betrieb sein, damit sich die Einwohner auch für den Umweltverbund entscheiden und nicht für ein Kfz.
Nachträglich sind solche Entscheidungen nur schwer zu erreichen.
Lt. aktuellem Nahverkehrsplan-Entwurf soll die Neubaustrecke vom S-Bf. Pankow über den Ortskern
Heinersdorf nach Weißensee zum Pasedagplatz führen und bis 2025 in Betrieb gehen. Darin heißt es weiter:
„Mit diesem leistungsfähigen ÖV-Angebot kann das zu erwartende Nutzeraufkommen infolge der
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städtebaulichen Verdichtung im Bereich Krieger-Gelände, Rennbahnstraße und Romain-Rolland-Straße
aufgenommen werden.
Frage 1:
Wie lautet der Planungsauftrag an SenUVK, Abt. IV in Bezug auf die Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-
Weißensee, im Folgenden „#Nordtangente“ genannt?
Antwort zu 1:
Für die Umsetzung umfangreicher #Straßenbahnplanungen wurde zu Beginn der Legislatur
ein Arbeitsprogramm aufgestellt. Die #Straßenbahntangente Pankow – Heinersdorf –
#Weißensee ist für die Bearbeitung 2019-2020 vorgesehen.
Erarbeitet werden daher derzeit die für ein späteres Planfeststellungsverfahren
erforderlichen Unterlagen eines Verkehrsmittelvergleichs, die Trassenbewertung sowie die
für die weiteren politischen Beschlüsse Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Frage 2:
Inwieweit gibt es im Rahmen der Planungen oder Durchführung, Abweichungen zu den in den
Vorbemerkungen genannten gesetzlichen und politischen Aufgabenstellungen?
Frage 3:
Wie stellt der Senat sicher, dass eine Trassenführung und -ausgestaltung der Nordtangente geplant wird, die
den gesetzlichen und politischen Aufgabenstellungen entspricht?
Frage 4:
Inwieweit trifft es zu, dass für die Nordtangente Trassenvarianten erstellt und der Bürgerbeteiligung
unterzogen werden, die entgegen der Koalitionsvereinbarung und dem Nahverkehrsplan-Entwurf nicht am SBf.
Pankow beginnen?
Frage 5:
Inwieweit trifft es zu, dass für die Nordtangente Trassenvarianten erstellt und der Bürgerbeteiligung
unterzogen werden, die entgegen der Grundsatzvereinbarung zwischen dem Land Berlin und Fa. Krieger
nicht entlang der Granitzstraße führen?
Frage 6:
Inwieweit wurden Trassenvarianten erstellt, die entgegen der Koalitionsvereinbarung und dem
Nahverkehrsplan-Entwurf das Ortszentrum Heinersdorf weiträumig nördlich oder südlich umfahren?
Inwieweit wurde durch die Vielzahl der Varianten der Untersuchungsaufwand und die Untersuchungszeit
vergrößert?
Antwort zu 2 bis zu 6:
Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es gibt hinsichtlich des Planungsauftrags keine Abweichungen zu den Richtlinien der
Regierungspolitik oder den städtebaulichen Verträgen. Es besteht aber hinsichtlich der
Herstellung des Planungsrechts die Notwendigkeit, alle möglichen Trassen für eine
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Straßenbahntangente umfassend und über den hier zur Rede stehenden konkreten
streckenbezogenen politischen Auftrag hinaus zu prüfen, um bei einer etwaigen
gerichtlichen Überprüfung keinen Abwägungsfehler zu begehen.
Ein Abwägungsfehler liegt vor, wenn die Planfeststellungsbehörde sich aufdrängende oder
sich unter den gegebenen Umständen anbietende Trassenvarianten übersieht oder nicht
ausreichend in die Abwägung einbezieht. Bei der Ermittlung der Sachverhalte ist ein
gestuftes Vorgehen im Sinne einer „ersten Vorprüfung“ zulässig, mit der Trassenvarianten
ausgeschieden werden, die sich als wenig realistisch erweisen. In diesem
Planungsstadium muss das jeweilige Abwägungsmaterial eben nur so genau und
vollständig sein, dass es diese Entscheidung einer Vorauswahl zulässt. Diesbezüglich ist
die Ermittlung der Sachverhalte und der berührten öffentlichen und privaten Belange
relativ zur jeweiligen Problemstellung. Danach verbleibende Trassenvarianten müssen mit
der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den
möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange Eingang
finden. Eine Trassenvariante, die bei der Grobauswahl ausgeschieden ist, kann im
späteren Planungsverlauf wieder an Bedeutung gewinnen.
Die Prüfpflicht wird dadurch begrenzt, dass nur die Trassenvarianten untersucht werden
müssen, die mit der jeweiligen verkehrlichen Zielsetzung des Gesamtvorhabens vereinbar
sind.
Die Trassen aus dem Koalitionsvertrag und der Grundsatzvereinbarung sind damit
Bestandteil der Untersuchungen.
Die erforderlichen Untersuchungen nehmen – unabhängig von der Anzahl der zu
untersuchenden Trassen – ca. 15 Monate in Anspruch. Verzögerungen ergeben sich vor
allem dann, wenn Planungsträger auf dieser Ebene bereits Lösungen anstreben, die
üblicherweise späteren Planungsschritten vorbehalten sind.
Frage 7:
Welches sind die Gründe dafür, dass die schon frühdiskutierte und mit offensichtlichen Vorteilen verbundene
Variante der Unterfahrung der Prenzlauer Promenade in der Nähe des Bahnhofs Pankow-Heinersdorf und
weiter durch die Neukirchstraße (Kombination von 4A westlich der Prenzlauer Promenade mit 3C östlich von
ihr) nicht in die Betrachtung der ersten Stufe einbezogen wurde?
Antwort zu 7:
Die Führung durch die Neukirchstraße wurde in der Stufe 1 mit einer direkten Kreuzung
der Prenzlauer Promenade gekoppelt untersucht.
Der in der Frage beschriebene Weg wurde verworfen, da dies keine erkennbaren Vorteile
gegenüber der Variante 4A zeigte, aber eine aufwendigere und kurvenreichere
Streckenführung nach sich gezogen hätte, um die Unterquerung am S-Bahnhof Pankow-
Heinersdorf zu erreichen.
Frage 8:
Wieso wird auf der Rennbahnstraße in allen Trassenvarianten trotz vorhandener Fahrbahnbreite von ca. 11
m in beiden Richtungen auf einen besonderen Bahnkörper verzichtet und stattdessen in verbreiterten
Baumstreifen neue, zusätzliche Kfz-Stellplätze geplant?
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Antwort zu 8:
Ob ein besonderer oder straßenbahnbündiger Bahnkörper für einen bestimmten
Straßenraum angenommen wird, hängt unter anderem von den verfügbaren
Straßenraumbreiten und möglichen notwendigen Eingriffen ab. Zudem findet eine
Abwägung der Bedürfnisse aller Verkehrsarten in dem Straßenraum unter Bevorzugung
des Umweltverbundes statt, woraus sich dann der jeweilige Straßenraumquerschnitt
ergibt.
Die genaue Ausgestaltung der Straßenquerschnitte der planerisch zu bevorzugenden
Variante wird in den späteren Planungsschritten konkretisiert.
Frage 9:
Wie stellt der Senat sicher, dass die in Frage 5 – 9 genannten Anmerkungen in Zukunft im Rahmen der
Beurteilung betrachtet werden?
Antwort zu 9:
Die Bewertungsmethodik für den Trassenvergleich, die bei den Untersuchungen für
Straßenbahnneubaustrecken zur Anwendung kommt, stellt eine in sich geschlossene, alle
potenziellen Betroffenheiten durch die Bildung von Zielgruppen und zugeordneter Kriterien
berücksichtigende, ausgewogene und transparente Verfahrensweise zur Bewertung von
Trassenalternativen dar.
Wie in den Antworten zu den Fragen 5 bis 9 dargestellt, werden die Sachverhalte in der
Untersuchung entsprechend berücksichtigt.
Frage 10:
Wie stellt der Senat sicher, dass bei der Planung der Nordtangente nicht wie bei bisherigen Berliner
Straßenbahn-Neubaustrecken von einer vom Straßenbahnausbau weitgehend unbeeinflussten Kfz-
Mengenentwicklung und stark unterschätzten Fahrgastzahlen ausgegangen wird?
Antwort zu 10:
Der Senat plant Straßenbahnneubaustrecken auf Basis aktueller Vorgaben und
Richtlinien. Das Ziel, für Straßenbahnstrecken unter Umständen auch Bundesmittel in
Anspruch zu nehmen, erfordert die Anwendung bundesweiter Verfahren, hier speziell der
„Methode der Standardisierten Bewertung“. Dieses Verfahren dient dem Nachweis der
Wirtschaftlichkeit für schienenseitige Infrastrukturvorhaben. Diese Methode schreibt auch
die Ermittlung der Fahrgastnachfrage, inkl. der Frage der Verlagerung vom MIV und dem
durch das Vorhaben induzierten Neuverkehr im betrachteten Verkehrsmittel, vor. Sollten
die Fahrgastnachfragen nach einer Realisierung des Vorhabens deutlich höher ausfallen,
ist das den spezifischen Randbedingungen Berlins geschuldet und spricht rückwirkend für
das Vorhaben. Es ist damit mitnichten so, dass bei den aktuellen Vorhaben die
Verlagerungspotenziale durch das Vorhaben, die zu einem Weniger an Kfz-Verkehr
führen, nicht berücksichtigt seien.
Frage 11:
Wie stellt der Senat sicher, dass die Straßenbahnplanung nicht etwa mit der Priorität erfolgt, bei
unveränderten Kfz-Führungen den Kfz-Verkehr minimal zu behindern, sondern das Ziel einer optimalen
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Qualität der Straßenbahn verfolgt und entsprechend den Vorbemerkungen, Führung und Leistungsfähigkeit
für den Kfz-Verkehr dem Ziel untergeordnet werden?
Antwort zu 11:
Die Ziele aus dem Mobilitätsgesetz gelten für alle anstehenden Aufgaben und
Planungsvorhaben. Die hier in Rede stehenden Klärungen von Details für das Vorhaben
selbst, sind den weiteren Planungsschritten durch den späteren Vorhabenträger
vorbehalten und werden gemäß der aktuellen Rechtslage erfolgen.
Frage 12:
Welche Gründe gibt es dafür, dass die in der Informationsveranstaltung am 07.11.18 aushängenden Pläne
mit den festen, nicht in Varianten geplanten Zuordnungen von Straßenquerschnitten samt unveränderter
Verkehrsführung (Fahrtrichtungen, Anzahl und Breite der Kfz-Spuren, Rad- und Gehwege) zu
Straßenabschnitten nicht wie die o. g. Präsentation im Internet veröffentlicht wurden?
Antwort zu 12:
Die derzeit beauftragten Untersuchungen dienen der finalen Entscheidung zur
Realisierung und der Klärung der Finanzierung. Sie sind die Grundlage für die formalen
Arbeitsschritte zur Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen. Die Straßenquerschnitte
zeigen Prinzipien auf für mögliche Gestaltungen. Im Moment findet noch keine Vorplanung
oder Entwurfsplanung, wie sie für die Planfeststellung erforderlich sind, statt. Damit hatten
die Darstellungen nur anschaulichen Charakter und wurden nicht online gestellt. Für die
Frage der baulichen Ausgestaltung werden im weiteren Verfahren entsprechende
Veranstaltungen folgen.
Frage 13:
Wie stellt der Senat sicher, dass trotz des Vorgehens in der ersten Stufe der Variantenuntersuchung zur
Nordtangente, einem Straßenabschnitt nur je einen möglichen Straßenquerschnitt (Anzahl und Breite der
Kfz-Spuren, Rad- und Gehwege) ohne Netzbetrachtung der Kfz-Verkehrsführung fest zuzuordnen, die beste
Trasse mit dem besten Straßenquerschnitt ausgewählt wird?
Antwort zu 13:
Die Trassen werden in ihrem Verlauf jeweils entsprechend der lokal geltenden
Platzverhältnisse bewertet, so ergeben sich unterschiedliche Abschnitte, bei denen bspw.
eigene Gleiskörper möglich wären und andere, wo das nicht der Fall ist.
Standardquerschnitte dienen hier als Orientierung. In die Trassenbewertung fließt eine
Vielzahl von Kriterien ein, die es erlaubt, eine diesem Planungsschritt entsprechende
Bewertung vorzunehmen.
Frage 14:
Inwieweit beabsichtigt der Senat eine sicherstellende Priorisierung, damit nicht etwa eine kompliziert zu
bevorrechtigende (Eberswalder Straße), eine extrem langsame (Invalidenstraße) oder umwegige
(Trassenvariantengruppen 4, 5 und teilweise 1 der Nordtangente vom Nov. 2018) Straßenbahnstrecke
geplant wird?
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Antwort zu 14:
Die Trassenbewertung erfolgt mit Kriterien für vier Anforderungen, d.h. dass die
Anforderungen des Fahrgastes bei der Nutzung eines öffentlichen Personennahverkehr-
(ÖPNV) Angebots, des Betriebs (Verkehrsunternehmen, hier: BVG) für die Organisation
des ÖPNV-Angebots, der Kommune für Mitteleinsatz und verkehrspolitische Ziele
(Verkehrsplanung) und der Allgemeinheit für die Nutzung des öffentlichen Raums
gleichermaßen berücksichtigt werden.
Dafür wird zunächst ein Kriterienkatalog erstellt, anhand dessen die Wirkungen der
jeweiligen Trassenvariante auf die ausgewählten Zielgruppen beurteilt werden können.
Der Kriterienkatalog ist so gestaltet, dass alle maßgeblichen Wirkungen betrachtet und
deren Ausprägungen eingeschätzt werden können, so dass anschließend eine Bewertung
nach einer festgelegten Bewertungsskala vorgenommen werden kann.
Die in der Frage aufgeführten Aspekte finden in den Kriterien „Reisezeit“ und
„Streckenqualität“ Berücksichtigung.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die Nordtangente – trotz des erhöhten Zeitaufwands durch die Planung
sehr vieler Trassenvarianten – wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen bis 2021 baulich begonnen und
wie im NVP vorgesehen 2025 in Betrieb gehen wird? Inwieweit trifft die Aussage zu, die zuständige
Referatsleiterin habe in der Informationsveranstaltung am 07.11.18 die Inbetriebnahme erst für nach 2030 in
Aussicht gestellt? Welche Gründe gibt es hierfür?
Antwort zu 15:
Die Aussage, die zuständige Referatsleiterin habe in der Informationsveranstaltung am
07.11.2018 die Inbetriebnahme erst für nach 2030 in Aussicht gestellt, trifft nicht zu.
Der Koalitionsvertrag und die Richtlinien der Regierungspolitik geben den Rahmen der für
die Legislatur geplanten Vorhaben. Der Nahverkehrsplan konkretisiert den
Koalitionsvertrag und die Richtlinien der Regierungspolitik. Die Arbeitsplanung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird darauf abgestellt.
Berlin, den 20.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Strecke zum Zukunftscampus Die Wiederbelebung der Siemensbahn hat begonnen aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/strecke-zum-zukunftscampus-die-wiederbelebung-der-siemensbahn-hat-begonnen-32257710

Das Versprechen steht: Bis zu 600 Millionen Euro will #Siemens in Berlin investieren. Was in Erlangen bereits Realität wird, plant der Konzern auch für die #Siemensstadt. An dem traditionsreichen Industriestandort soll ein #Campus entstehen, ein Ort zum Arbeiten und Leben, der 70 Hektar mit Leben erfüllt. Aber auch Berlin muss seinen Teil leisten: Damit Siemensstadt 2.0 funktioniert, muss die #Verkehrsverbindung besser werden.

Nun laufen die Planungen für eine #Reaktivierung der stillgelegten #Siemensbahn auf Hochtouren. Alexander #Kaczmarek von der Deutschen Bahn berichtet, welche Herausforderungen zu meistern sind. Spätestens 2025 sollen dort wieder S-Bahnen fahren, fordert der Senat. „Ein ehrgeiziges Ziel“, sagt er.

Es geht um ein Verkehrsprojekt, das einen dreistelligen Millionenbetrag kosten wird – und das für das Bundesverkehrsministerium eine …

Straßenbahn: Sperr die Löffel ab Im Zuge der Bauarbeiten auf der Löffelbrücke in der Pasewalker Straße muss die Straßenbahnlinie 50 … , aus BVG

Im Zuge der Bauarbeiten auf der #Löffelbrücke in der #Pasewalker Straße muss die #Straßenbahnlinie #50 zwischen dem 25. März und 15. April 2019, jeweils Betriebsbeginn, #unterbrochen werden. Auf der Linie 50 sind von Virchow-Klinikum bzw. Björnsonstraße nach Pankow Kirche weiterhin Straßenbahnen unterwegs. Zwischen S+U Pankow und Franz. Buchholz, Guyotstraße fahren barrierefreie Busse. Zwischen den #Ersatzbussen und der Straßenbahn steigen die Fahrgäste an der Haltestelle Pankow Kirche um.

Seit April 2017 wird hier bis 2020 die Löffelbrücke über die Panke abgerissen und neugebaut. Dies geschieht in mehreren Bauschritten, sodass der Verkehr weiter über die Brücke fließen kann. Damit auch die Straßenbahn während der weiteren Brückenarbeiten #eingleisig in beide Richtungen fahren kann, wird nun eine der Seiten betriebsfähig gemacht, damit die andere Seite abgerissen werden kann.

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Bus: Zweimal anders, einmal neu In Steglitz steht eine Sanierung der Fernwärmeleitungen an. aus BVG

In Steglitz steht eine Sanierung der Fernwärmeleitungen an. Da hierfür die #Birkbuschstraße zwischen Klingsorstraße und Teltowkanal in Fahrtrichtung Süden gesperrt wird, kommt es ab Montag, den 25. März 2019, ca. 12 Uhr für ca. neun Monate zu #Umleitungen auf den Buslinien #186 und #283. Um die Einschränkungen für die Fahrgäste zu minimieren, führt die BVG für die Dauer der Arbeiten die neue Buslinie #386 ein.

Die Busse der Linie 186 fahren Richtung S Lichterfelde Süd ab S+U Rathaus Steglitz von der Schloßstraße über Albrechtstraße, Bismarckstraße, Albrechtstraße, Siemensstraße und weiter planmäßig. Die Linie 283 fährt eine Umleitung Richtung Daimlerstraße: Ab Birkbuschstraße/Klingsorstraße über Klingsorstraße, Albrechtstraße, Bismarckstraße, Albrechtstraße, Siemensstraße, Leonorenstraße und weiter planmäßig.

Die neue Linie 386 verbindet für die Dauer der Sperrung den S+U-Bahnhof Rathaus Steglitz mit der Haltestellte Klingsorplatz/Klinikum und bietet sich auf diesem Abschnitt als Alternative zum umgeleiteten 186er an.

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S-Bahn: Ab 25. März neue Fahrpläne für S2 und S7, aus S-Bahn

https://sbahn.berlin/aktuelles/artikel/ab-25-maerz-neue-fahrplaene-fuer-s2-und-s7/

Bauarbeiten in Zepernick und ein zweigleisiger Abschnitt bei Potsdam bringen Veränderungen

Änderungen auf der Linie #S2 ab 25 März
In #Zepernick wird die Brücke über die #Schönower Straße direkt am S-Bahnhof neu gebaut. Deshalb können sich die Züge der S2 in Zepernick nicht mehr begegnen. Hier die Auswirkungen auf die Abfahrtzeiten im Detail:

Züge nach Bernau:

in Blankenfelde Abfahrt tagsüber 11 Minuten früher (4, 24, 44)
in Buch 3 Minuten Aufenthalt
von Buch bis Zepernick: Abfahrt 2 bis 3 Minuten später
von Zepernick und Bernau-Friedenstal: Abfahrt 2 Minuten früher
Züge nach Blankenfelde:

von Bernau bis Buch Abfahrt 10 bis 11 Minuten früher (17, 37, 57)
in Lichtenrade Abfahrt 1 Minute früher
erster Zug Montags bis Freitags bereits um 03:57 Uhr (statt 04:08 Uhr)

Änderungen auf der Linie #S7 ab 25. März
Wie im neuen Baustellenvideo erklärt wird der neue #Begegnungsabschnitt zwischen #Babelsberg und #Potsdam in Betrieb genommen. Für die Fahrgäste bedeutet das eine etwas kürzere Reisezeit. Außerdem werden damit die Ursachen für #Verspätungen reduziert. Die #Bahnsteigbelegung in Babelsberg bleibt unverändert. Das neue #Zugbeeinflussungssystem (#ZBS) geht noch nicht in Betrieb. Dafür wird es eine erneute Sperrung Ende August/ Anfang September 2019 geben.

Züge nach Potsdam Hbf:

in Griebnitzsee Abfahrt 1 Minute früher
in Babelsberg Abfahrt 2 Minuten früher
in Potsdam Hbf Ankunft 3 Minuten früher
Folgende Fahrten entfallen:
Mo-Fr: Wannsee ab 4.42 Uhr > Potsdam Hbf an 4.55 Uhr
Sa: Wannsee ab 6.43 Uhr > Potsdam Hbf an 6.55 Uhr
So: Wannsee ab 8.43 Uhr > Potsdam Hbf an 8.55 Uhr
Züge nach Ahrensfelde:

Abfahrt in Potsdam Hbf und in Babelsberg jeweils 1 Minute später
Die tägliche Fahrt Potsdam Hbf ab 21.30 Uhr > Wannsee an 21.42 Uhr entfällt.
Neue Fahrten:
Sa: Warschauer Straße ab 6.42 Uhr > Ahrensfelde an 7.04 Uhr
So: Warschauer Straße ab 8.42 Uhr > Ahrensfelde an 9.04 Uhr

Bahnverkehr: BAHN-BEAUFTRAGTER FERLEMANN : Regierung will drei neue Fernzug-Trassen bauen aus FAZ

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/deutsche-bahn-regierung-will-drei-neue-fernzug-trassen-bauen-16100970.html

Bis zu 300 Kilometer in der Stunde sollen die Züge auf drei neuen Fernzug-Trassen fahren können. Allerdings sind die neuesten ICE-Züge dafür gar nicht schnell genug.

Zusätzliche #Hochgeschwindigkeitstrassen für #Fernzüge sollen das Bahnfahren attraktiver machen. Die Bahn soll künftig auch auf den Strecken zwischen Frankfurt und Mannheim, Würzburg und Nürnberg sowie #Hannover und #Berlin bis zu #300 Kilometer in der Stunde fahren können, wie der Bahn-Beauftragte der Bundesregierung, Enak Ferlemann (CDU), am Donnerstag sagte. Zuerst hatte die „Wirtschaftswoche“ darüber berichtet.

Zur Beschleunigung des Bahnverkehrs zwischen dem Ruhrgebiet und Berlin ist bereits eine neue ICE-Trasse für Tempo 300 zwischen Hannover und Bielefeld in der Planung, wie …

Straßenbahn: Die einen sind auf der Fete, die anderen schnippeln Drähte Während die einen feiern, arbeitet die BVG an den Fahrleitungen der Straßenbahn. aus BVG

Während die einen feiern, arbeitet die BVG an den Fahrleitungen der #Straßenbahn. In den Nachtstunden am kommenden Wochenende ergeben sich dadurch Änderungen für die Linien #M5, #M6 und #M8 (Freitagnacht) und M5 (Samstagnacht).

In der Nacht vom 22. zum 23. März 2019 wird die Straßenbahnstrecke an der #Landsberger Allee zwischen Oderbruchstraße und Otto-Braun-Straße für ca. vier Stunden gesperrt. Die Linien M5, M6 und M8 fahren verändert. Zwischen Hackescher Markt und Landsberger Allee/Oderbruchstraße werden alle drei Linien durch barrierefreie Busse ersetzt. 

Der Streckenabschnitt an der #Konrad-Wolf-Straße und Hauptstraße ist in der Nacht vom 23. zum 24. März für ca. fünf Stunden außer Betrieb. Zwischen Zingster Straße und Hohenschönhauser Straße/Weißenseer Weg pendeln barrierefreie Busse als Ersatz für die Züge der M5.

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Radverkehr + Bahnverkehr: Verbindung zum Gleisdreieckpark Radweg über Yorckbrücke 5 kann gebaut werden, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verbindung-zum-gleisdreieckpark-radweg-ueber-yorckbruecke-5-kann-gebaut-werden/24126424.html

Nach Jahren des Stillstands haben sich Senat und Bezirk mit der Deutschen Bahn über den Ausbau der alten Eisenbahnbrücke geeinigt.

Für den Ausbau der #Yorckbrücke 5 als Fußgänger- und #Fahrradverbindung sind die letzten Hürden beiseite geräumt. Die #Senatsverwaltung für Verkehr und der Bezirk Tempelhof-Schöneberg einigten sich mit der DB #Netz AG über die Ertüchtigung der Yorckbrücke, die den westlichen #Gleisdreieck-Park mit dem #Radweg zum Bahnhof #Südkreuz verbinden soll. Die DB Netz soll Planungen und Bauleistungen übernehmen, erklärte die Senatsverwaltung. Das Land übernimmt anschließend die #Unterhaltungskosten der neuen #Brückenverbindung. Für die #Baukosten will der #Investor des neuen Wohngebiets an der …