BVG: Sicherheitsdienste im Auftrag der BVG II, aus Senat

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1. Auf den Dienstgeländen der BVG und S-Bahn ist seit Jahren eine gesteigerte Präsenz von privaten
Sicherheitsdiensten zu beobachten. Die Mitarbeiter*innen dieser Dienste sind oft mit Reizgas,
Handschellen, Schutzwesten und Schlagstöcken ausgestattet. In Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 12. November 2019 (Drucksache 18/21 582): Wer stattet die Mitarbeiter*innen
mit welchen Einsatzmitteln auf welcher Rechtsgrundlage aus. Bitte alle Einsatzmittel, die eingesetzt, ausgegeben oder trainiert werden & die jeweilige Rechtsgrundlage für den Einsatz der einzelnen Einsatzmittel einzeln aufschlüsseln.
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der
BVG ihre Ausrüstungsgegenstände von der Sicherheitsabteilung der BVG erhalten. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die in Fremdvergabe für die
BVG tätig sind, werden in Abstimmung mit der Sicherheitsabteilung der BVG von
den Fremddienstleistern mit Ausrüstungsgegenständen ausgestattet.
Die Ausstattung enthält kein Reizgas und keine Schlagstöcke. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter werden während ihrer Ausbildung und im Rahmen
von Fortbildungsmaßnahmen im Umgang mit Ausrüstungsgegenständen geschult.
Handfesseln dürfen stets nur als letztes Mittel zum Fixieren einer Person genutzt
und nur angewendet werden, wenn alle anderen Mittel unzureichend sind.
Das bei der S-Bahn Berlin eingesetzte Personal sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB Sicherheit, die für die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tätig werden. Hierfür ist ihnen die Ausübung des Hausrechts der DB AG sowie anderer Geschäftspartner, in dem Falle der S-Bahn Berlin GmbH übertragen worden. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermehrt Übergriffen und weiteren Gefahren ausgesetzt, wie sie beispielsweise von Tieren ausge-
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hen, die gezielt als Waffe eingesetzt werden. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist,
den Gesundheits-bzw. Arbeitsschutz zu gewährleisten sowie das Grundrecht auf
körperliche Unversehrtheit zu beachten, ergeben sich hieraus auch Anforderungen
hinsichtlich der Verwendung der spezifischen Einsatz- bzw. Arbeitsschutzmittel,
deren rechtliche Grundlage sich aus §§ 3 ff. Arbeitsschutzgesetz, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 §§ 29f., DGUV Vorschrift 24 §
10, § 42a Abs. 2, Nr. 2f. Waffengesetz sowie § 2 Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der
Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV) herleitet.
Die Ausstattung, die im Dienst mitgeführt wird, umfasst OC-Spray (Pfefferspray
aus dem natürlichen Reizstoff Oleoresin Capsicum), Einsatzstock (kurz ausziehbar) und als Schutzkleidung Stich- und Schnittschutzweste sowie Sicherheitsschuhe und Einsatzhandschuhe. Nur besonders ausgebildete Einsatzteams führen auch Handfesseln mit sich.
Der Einsatz der Mittel wird bereits vor der Erstausstattung in der Ausbildung geschult. Die Fachkunde wird jährlich im Rahmen einer Wiederholungsschulung
nachgeschult, damit jederzeit gewährleistet ist, dass das Mitführen und der Einsatz handlungssicher und gesetzeskonform erfolgt. Darüber hinaus ist das eingesetzte Personal als Ersthelfer nach DGUV Information 204-006 ausgebildet. Wesentlicher Teil der Ausbildung ist aber auch die regelmäßige Durchführung von
Deeskalationstrainings, da der Schwerpunkt in der frühzeitigen Befriedung von Situationen gesehen wird und es gilt, möglichst eine Eskalation zu vermeiden.
Kommt es dennoch zu einem Einsatz, agiert das Personal im Rahmen der einschlägigen Notwehr- und Notstandsregelungen des StGB bzw. BGB.
2. In Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 12. November 2019 (Drucksache 18/21 582):
Wie viele Mitarbeiter*innen der BVG bzw. von Subunternehmen wurden seit 2015 von der BVG im
Sicherheitsdienst eingesetzt? Bitte konkrete Zahl der eingesetzten Mitarbeiter*innen nach Jahren
einzeln aufschlüsseln. Zudem bitte aufzeigen, ob diese direkt durch die BVG oder durch Subunternehmen & falls dies der Fall war, durch welche Subunternehmen, eingesetzt wurden.
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass durchschnittlich seit 2015 täglich knapp 200 interne
und externe Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eingesetzt wurden. Gegenwärtig leisten täglich ca. 260 Kolleginnen und Kollegen Sicherheitsdienst im
Bereich der BVG. Davon sind ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG
und ca. 160 externe Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der
Firma Wisag (120 Personen) und der Firma City Control (40 Personen).
3. In Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 12. November 2019 (Drucksache 18/21 582):
In welcher Form werden die Mitarbeiter*innen im Umgang mit den Einsatzmitteln geschult? Bitte
einen kurzen Abriss über die Ausbildungseinheiten zu den Einsatzmitteln geben. Inwiefern werden
Rechtsgrundlagen für den Einsatz der einzelnen Einsatzmittel thematisiert?
4. Wie lange ist die Ausbildung der eingesetzten Sicherheitskräfte und welche Inhalte umfasst diese?
Bitte die Ausbildungsinhalte darlegen & einen Überblick über die zeitliche Dauer der einzelnen
Ausbildungsinhalte geben.
Zu 3. und 4.: Die BVG teilt mit, dass die Ausbildungszeit der Sicherheitskräfte 16
Wochen beträgt und sich wie folgt gliedert:
 Grundausbildung in der internen Betriebsschule mit erstem Leistungsnachweis
(Dauer: 3,5 Wochen)
 Theoretische Ausbildung an der Beuth Hochschule (Dauer: 3 Wochen)
 Theoretische Ausbildung im Betrieb mit Kursen zu diversen relevanten Inhalten (u.a. Tarife- und Beförderungsbedingungen, Umgang mit Vielfalt, Englisch,
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Kundendienst, Notfallmanagement, Datenschutz) einschließlich Praxistagen
mit Begleitung der Fahrausweisprüferinnen und -prüfer (Dauer: 3,5 Wochen)
 Praktische Ausbildung (Dauer: 5 Wochen)
 Prüfungsphase (1 Woche).
5. In Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 12. November 2019 (Drucksache 18/21 582):
Gab es seit 2015 Anzeigen gegen BVG-Mitarbeiter*innen im Sicherheitsdienst oder Mitarbeiter*innen von Subunternehmen, welche im Auftrag der BVG als Sicherheitsdienst eingesetzt werden oder wurden betreffend ihres Verhaltens während der Arbeitszeit? Falls ja, bitte angeben, wie
viele es gab und auf Grund welches Sachverhalts diese jeweils gestellt wurden. Bitte nach Jahr
und Bezirken einzeln aufschlüsseln und den Sachverhalt anonymisiert darstellen.
Zu 5.: Die BVG hat hierzu wie bereits in der Schriftlichen Anfrage Drs. 18/21 582
folgendes mitgeteilt: „Ohne Bezugnahme auf den Ausgang der gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sicherheitsdienst der BVG sowie von Fremddienstleistern erfolgten Anzeigenerstattungen würde eine Angabe der Anzahl zu einer verzerrten Darstellung führen können. Angaben zum Ausgang der Anzeigenerstattungen liegen der BVG nicht vor.“
Seitens der Strafverfolgungsbehörden erfolgt keine statistische Erfassung von Ermittlungs- oder Strafverfahren im Sinne der Fragestellung.
6. In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage (Drucksache 18/21 582) wurde erläutert, dass weder
die Sicherheitskräfte der BVG, noch die durch Subunternehmen eingesetzten Sicherheitskräfte
Aufnäher oder Abzeichen tragen.
a) Ist dies zum Stand der Anfrage weiterhin der Fall?
b) Gibt es hierzu dienstrechtliche Vorschriften? Falls ja, bitte ausführen im Wortlaut. Falls nein, ist
es demnach zutreffend, dass Sicherheitskräfte dennoch keine Aufnäher oder Abzeichen tragen
dürfen, da diese nicht zur bereitgestellten Dienstkleidung & Uniform gehören? Und ist es demnach
weiterhin zutreffend, dass Sicherheitskräfte, die im Auftrag der BVG agieren & Aufnäher oder Abzeichen tragen dies eindeutig entgegen der Vorgaben der BVG tun?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der
BVG Dienstkleidung nach den Richtlinien der BVG tragen, die in einer entsprechenden Dienstkleidertrageordnung festgelegt ist. Die Sicherheitskräfte tragen neben der Aufschrift „BVG Sicherheitsdienst“ keine zusätzlichen Aufnäher oder Abzeichen. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der WISAG tragen die
Dienstkleidung der Firma WISAG. Diese ist mit der BVG Sicherheitsabteilung abgestimmt und trägt die Aufschrift „Sicherheitsdienst im Auftrag der BVG“. Auch
diese Sicherheitskräfte tragen keine zusätzlichen Aufnäher oder Abzeichen.
7. Ist mit der Hausordnung, auf die in meiner Schriftlichen Anfrage (Drucksache 18/21 582) verwiesen
wird, die Nutzungsordnung gemeint oder gibt es eine separate Hausordnung? Bitte die Hausordnung/Nutzungsordnung/rechtlichen Grundlagen, auf die sich das Hausrecht bezieht, darlegen & mit
Quellen versehen.
Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass die „alte Hausordnung“ in Nutzungsordnung umbenannt wurde und seit Mai 2020 im Internet unter
https://www.bvg.de/de/Serviceseiten/Hausordnung verfügbar ist.
8. Am 24. Mai gegen 23:20 Uhr kam es am U-Bahnhof Osloer Straße im Wedding am Bahnsteig der
U8 zu einem Vorfall, bei dem eine Person durch 4 Sicherheitskräfte der WISAG gewaltsam zu Boden gedrückt & festgehalten wurde.
a) Bitte den Sachverhalt und das Geschehen am U-Bahnhof schildern.
b) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Person festgehalten?
c) Wenn das Festhalten der Durchsetzung des Hausrechts dienen sollte, welcher Verstoß gegen
das Hausrecht wird der Person vorgeworfen?
d) Wurde die Polizei durch die Mitarbeiter*innen der WISAG verständigt? Falls nein, warum nicht?
e) Warum musste durch WISAG-Mitarbeiter*innen, die schlicht zur Durchsetzung des Hausrechts
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eingesetzt werden, körperliche Gewalt angewendet werden?
f) Teilt der Senat grundsätzlich die Auffassung, dass es bei einem Kräfteverhältnis von 4 Sicherheitsmitarbeiter*innen zu einer Person, die scheinbar am Ort gehalten werden sollte, weitere &
verhältnismäßigere Möglichkeiten als gewaltsames zu Boden drücken gibt, um eben dieses Ziel zu
erfüllen?
9. Eine Person, die beim Geschehen anwesend war, hat den Vorfall gefilmt. Eine Mitarbeiterin der
WISAG kam auf diese zu und drohte dieser mit einer Anzeige (Wortlaut: „Möchten Sie eine Anzeige haben?“). Auf welcher Rechtsgrundlage beruhte diese Androhung der WISAG-Mitarbeiterin?
Ein weiterer Mitarbeiter der WISAG wies die filmende Person an, die Kamera wegzunehmen. Auf
welcher Rechtsgrundlage handeln Mitarbeiter*innen der WISAG, wenn sie als im Auftrag der BVG
Handelnde untersagen, Vorfälle wie diesen zu dokumentieren?
10.Falls das Handeln der eingesetzten Sicherheitskräfte der WISAG nicht im Sinne der BVG war und
diese insofern ihre Befugnisse überschritten, gab es dienstrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Mitarbeiter*innen? Falls ja, welche waren das? Falls nein, bitte darstellen, warum dieses
Vorgehen gänzlich im Sinne der BVG war.
Zu 8., 9. und 10.: Die BVG teilt mit, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Dazu können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.
11 Im Tweet der BVG (@BVG_Kampagne) vom 28.5.2020 heißt es im Wortlaut: „Wir nehmen das
Video sehr ernst und gehen der Sache nach.“ a) Welche Konsequenzen hat es, dass das Video
von der BVG ernst genommen wird & was bedeutet dies konkret? Bitte ausführlich darlegen. b)
Was hat das im Tweet angekündigte Nachgehen ergeben? In welcher Form fand das Nachgehen
statt, durch wen geschah es & was wurde hierbei unternommen? Bitte detailliert darlegen.
Zu 11.: Die BVG teilt mit, dass Recherchen in der zuständigen Sicherheitsabteilung bzw. durch die betroffenen Firmen durchgeführt wurden. Unmittelbar nach
dem Vorfall wurde eine längere Videosequenz gesichert und auch der Polizei
übergeben. Auf dieser ist der Vorgang dokumentiert.
Berlin, den 19.Juni 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
………………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Bahnindustrie + BVG: Mantelvertrag für den Verkehrsvertrag unterzeichnet Der Aufsichtsrat der BVG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die BVG zu ermächtigen, den Mantelvertrag zum Verkehrsvertrag zu schließen., aus BVG

Der Aufsichtsrat der BVG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die BVG zu ermächtigen, den #Mantelvertrag zum #Verkehrsvertrag zu schließen.

Der aktuelle Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG läuft Ende August 2020 aus. Das Land Berlin hat im letzten Jahr entsprechend der europäischen Verordnung VO (EG) 1370/2007 eine Vergabeabsicht veröffentlicht, einen öffentlichen #Dienstleistungsauftrag („Verkehrsvertrag“) mit einer Laufzeit vom 1.9.2020 bis zum 31.8.2035 direkt an die BVG AöR zu vergeben.

Der Mantelvertrag sichert der BVG für die kommenden Jahre den finanziellen Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen aus der Corona-Pandemie zu und setzt den finanziellen Rahmen für den Verkehrsvertrag für die kommenden 15 Jahre.

BVG-Aufsichtsratsvorsitzende Ramona Pop: „Gerade jetzt brauchen wir einen zuverlässigen #ÖPNV als Rückgrat dieser Stadt. Die BVG sichert die Mobilität in Berlin und bringt alle Berlinerinnen und Berliner auch in Krisenzeiten sicher und zuverlässig durch die Stadt. Der neue Verkehrsvertrag bietet der BVG eine langfristige Wachstumsperspektive. Wir bilden im Vertrag die wichtigen Zukunftsthemen ab: ein flächendeckendes und zuverlässiges ÖPNV-Angebot für die wachsende Stadt, ein starkes und zukunftsfähiges Nahverkehrsunternehmen mit modernen und emissionsarmen Fahrzeugen und tragfähiger Infrastruktur sowie digitale Innovationskraft und neue Mobilitätsangebote. So schaffen wir die Mobilitätswende in Berlin.“

Stellvertretender BVG-Aufsichtsratsvorsitzender Lothar Stephan: „Die Corona-Krise hat einmal mehr gezeigt: Ohne die BVG und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht es nicht, der ÖPNV ist ohne Zweifel „systemrelevant“. Unsere Fahrerinnen und Fahrer, die Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten, Leitstellen, der Sicherheit, im Kundendienst und den vielen anderen Bereichen bringen jeden Tag Höchstleistung. Mit dem Tarifabschluss im vergangenen Jahr wurde dies anerkannt. Dass nun auch der Mantelvertrag für den Verkehrsvertrag geschlossen werden kann, ist auch für die Arbeitnehmer*innen ein gutes Zeichen. Denn es sichert langfristig gute Arbeitsplätze bei einem Berliner Traditionsunternehmen, das für viele wie eine zweite Familie ist.“

Verkehrssenatorin Regine Günther: „Unsere ambitionierten Pläne für den ÖPNV-Ausbau werden jetzt in einen richtungsweisenden Vertrag für die kommenden 15 Jahre gefasst. Für die Berliner Verkehrsbetriebe verbindet sich damit der Anspruch, ein nationaler Vorreiter für die Dekarbonisierung und die Digitalisierung im öffentlichen Nahverkehr zu werden. Berlin steht vor großen Herausforderungen bei der Entwicklung einer neuen urbanen Mobilität – mit dichteren Takten, mehr Wagen, hoher Zuverlässigkeit und einer guten Anbindung der Stadtränder. Die BVG wird nun so ausgestattet, dass sie sehr gut gerüstet ist, diese Herausforderungen zu meistern.“

BVG-Vorstand Dr. Rolf Erfurt: „Mit dem Mantelvertrag legen wir die Basis für einen zukunftsgerichteten, innovativen, nachhaltigen und leistungsfähigen ÖPNV in Berlin für die nächsten 15 Jahre. Wir bedanken uns für das Vertrauen des Landes Berlin in die BVG und die Leistung unserer über 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich ihr Bestes geben. Gerade in den aktuellen Zeiten ist eine langfristige Planungssicherheit für unser Unternehmen und unsere Beschäftigten von hoher Bedeutung. Gemeinsam können das Land Berlin und die BVG die Vorreiterrolle im ÖPNV nun weiter ausbauen.“

Mit dem Abschluss des Mantelvertrags haben das Land Berlin und die BVG ihre Partnerschaft heute noch einmal bekräftigt und gestärkt. In den kommenden Monaten wird der Verkehrsvertrag final verhandelt.

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Mit freundlichen Grüßen

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barrierefrei + Mobilität: Zwei Mobilitätstrainings entfallen, aus BVG

Selbstverständlich hat in diesen Tagen die Gesundheit sowohl der Fahrgäste als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität. Gerade bei den stets gut nachgefragten #Mobilitätstrainings sind #Hilfestellungen wichtig und notwendig. Diese können aufgrund der derzeit geltenden Sicherheitsbestimmungen aktuell nicht gewährt werden. Daher müssen die kommenden beiden, für den 18. Juni 2020 in Marzahn-Hellersdorf und den 25. Juni 2020 in Spandau geplanten Trainings leider abgesagt werden. Die BVG hofft, dass nach der Sommerpause die Mobilitätstrainings wieder wie gewohnt stattfinden können und informieren rechtzeitig über den aktuellen Stand.

Alle Termine und aktuelle Informationen zu den Mobilitätstrainings können Interessierte auch auf BVG.de sowie im Call Center der BVG unter der Nummer 030-19449 erhalten. Die BVG bittet darum, sich kurz vor dem gewünschten Termin noch einmal zu informieren, ob er wie geplant stattfinden kann.

Wertvolle Hinweise und Tipps zum Thema „mobil mit #Mobilitätseinschränkung“ finden sich auch im aktuellen Flyer „Berlin. #Barrierefrei 2020“, der auf BVG.de zum Download zur Verfügung steht.

https://www.bvg.de/de/Service/Service-fuer-unterwegs/Mobilitaetshilfen

https://www.bvg.de/images/content/service/Flyer_Barrierefrei_2020.pdf

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Werkstätten: Is’ ihnen egal BVG lässt Straßenbahndepot in Niederschönhausen verfallen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/denkmalschutz-is-ihnen-egal/25870826.html

Bewegen sich die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in #Niederschönhausen weiterhin nicht in Richtung #Denkmalschutz, kommt es zu einem in Berlin bisher unvergleichlichen Vorgang: Die Anstalt öffentlichen Rechts, bis 1994 im Eigenbetrieb des Landes, wird dann vom Bezirk Pankow zur Sicherung des denkmalgeschützten #Straßenbahndepots in der Dietzgenstraße verpflichtet – notfalls mit Hilfe von Gerichten. Das Bezirksamt bestätigte auf Anfrage entsprechende Tagesspiegel-Informationen.

Das Amt hatte im Februar 2018 Post von der BVG erhalten: ein Abbruchantrag für das Verwaltungsgebäude und die angrenzenden Funktionsbauten. Darauf folgende Gespräche mit der BVG über deren Erhaltungspflichten führten zu mehreren Kurzschlüssen. Die BVG war der Meinung, so der Bezirk, sie könne die Hallen und das ebenfalls denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude einfach abreißen, sollte das Grundstück des Straßenbahndepots für einen neuen #Straßenbahnbetriebshof zur Anbindung des Entwicklungsgebiets Elisabethaue gebraucht werden.

Die Pläne für eine Großsiedlung mit bis zu 5000 Wohnungen für bis zu 15 000 Einwohnern sind inzwischen vom Tisch. Daraus folgert die BVG offenbar, sie könne das 1901 errichtete und 1924 von Jean Krämer erweiterte Straßenbahndepot in Niederschönhausen verfallen lassen. Kein privater Spekulant könnte es schlechter machen.

Vor allem das Verwaltungsgebäude bröckelt. Anstelle die Probleme aber zu lösen, werden …

Fahrplan: Flugs in die Schule Während der Schulbetrieb in Berlin nach und nach wieder an Fahrt aufnimmt, …, aus BVG

Während der Schulbetrieb in Berlin nach und nach wieder an Fahrt aufnimmt, ist die Nachfrage auf den Buslinien zum und vom #Flughafen #Tegel weiterhin sehr gering. Daher werden die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ab Dienstag, den 2. Juni 2020 und zunächst bis zu Beginn der Sommerferien das Platzangebot im Schülerverkehr erhöhen. #Verstärkt wird der Frühverkehr auf insgesamt 16 Linien: M11, M37, M76, M77, 112, 122, 124, 125, 134, 135, 137, 156, 172, 197, 222, 256. #Reduziert wird im Gegenzug das Angebot auf den Linien #TXL, #128 und #X9. Anpassungen gibt es auch auf der Linie #100.

Die Busse auf der Linie TXL fahren nach den Anpassungen ganztägig im 10-Minuten-Takt, der 128 zwischen U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz und Flughafen Tegel im 20-Minuten-Takt. Der X9 verkehrt nur noch im Frühverkehr. Dennoch bleibt der Flughafen Tegel mit 15 ÖPNV-Fahrten je Stunde (Linien TXL, 109, 128) weiterhin gut angebunden. Auch in der Innenstadt bleibt mit den Linien 100, 200 und 300 jeweils im 10-Minuten-Takt ein zuverlässiges und dichtes Angebot bestehen.

Diese aktuellen Änderungen sind mit dem Land Berlin als Aufgabenträger abgestimmt und unabhängig von künftigen Entscheidungen zur Betriebspflicht des Flughafens Tegel. Sollten zusätzliche Änderungen im Hinblick auf die Anbindung des Flughafens Tegel erforderlich werden, informiert die BVG zeitnah.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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BVG: BVG sieht noch lange kein Ende der Maskenpflicht Noch viele Monate müssen Fahrgäste Mund und Nase bedecken., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bvg-sieht-noch-lange-keine-ende-der-maskenpflicht-li.83841

Noch viele Monate müssen Fahrgäste Mund und Nase bedecken. Nachts nimmt die Bereitschaft dazu in Berlin allerdings stark ab.

Manch einer findet die #Maskenpflicht lästig, andere bezweifeln, ob sie etwas bringt. Doch sie gilt: Wer mit Bahn und Bus unterwegs ist, muss Mund und Nase bedecken. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) erwartet man, dass diese Regelung nicht so schnell wieder abgeschafft wird. „Ich gehe davon aus, dass die Maskenpflicht noch viele Monate gelten wird“, sagte Rolf #Erfurt, Betriebsvorstand des Landesunternehmens, im Gespräch mit der Berliner Zeitung. Etwas anderes könnte sich dagegen in absehbarer Zeit ändern: Künftig soll das Busfahrpersonal wieder Fahrscheine verkaufen.

Die Maskenpflicht im Nahverkehr gilt seit dem 27. April. Warum erst seit dann? Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) erinnert daran, dass die Fahrgastzahl stark sank, als die Pandemie um sich griff. Die wenigen Nutzer konnten ausreichend Abstand halten. „Nun sind wir dabei, das öffentliche Leben wieder schrittweise hochzufahren, und wir gehen natürlich davon aus, dass auch der Nahverkehr wieder stärker genutzt wird. Es wird wieder voller und enger. Deshalb war es sinnvoll, die Verpflichtung einzuführen.“

Doch Mediziner zeigen sich skeptisch. Zwar könne das freiwillige Tragen einer Alltagsmaske …

BVG: Geschäftsbericht für 2019 veröffentlicht BVG verdoppelt Schulden trotz steigender Abo-Zahlen, aus der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/geschaeftsbericht-fuer-2019-veroeffentlicht-bvg-verdoppelt-schulden-trotz-steigender-abo-zahlen/25819276.html

Viel mehr Schulden, viel mehr zahlende Stammkunden, viel weniger Investitionen: Die #BVG hat die Zahlen für 2019 veröffentlicht.

Auf den ersten Blick passen die Zahlen nicht zusammen, die die BVG am Montag in ihrem #Geschäftsbericht für 2019 veröffentlich hat.

Demnach verdoppelte sich der #Schuldenstand am Jahresende von 55 auf 109 Millionen Euro. Geplant war ein Jahresplus von 1,4 Millionen, stattdessen gab es ein Minus von 60 Millionen. Das hat einen Grund: Es ist der von Verdi erkämpfte #Tarifabschluss für die gut 14.000 Mitarbeiter vor einem Jahr, der das Unternehmen 90 Millionen Euro gekostet hat.
Pleite ist die BVG deshalb aber nicht, bei fünf Banken hat sie „vertraglich zugesicherte Kreditlinien“ von 450 Millionen Euro, wie es in dem Bericht heißt. Damit sind nur ein Viertel der möglichen Kredite aufgenommen. Dennoch hat die BVG im vergangenen Jahr die maximale #Kreditsumme durch Verhandlungen mit einer Bank sicherheitshalber um 70 Millionen erhöht, zuvor waren nur …

allg.: Senatorin Günther: „Ich werde um jeden Euro kämpfen“, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article229083215/Verkehrssenatorin-Guenther-Ich-werde-um-jeden-Euro-kaempfen.html

#Verkehrssenatorin Regine #Günther (Grüne) hält es trotz der Corona-Krise für notwendig, in den #öffentlichen #Nahverkehr zu investieren.

Viele Berliner meiden seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie aus Angst vor Infektionen die Fahrt mit Bussen und Bahnen. Die dadurch wegbrechenden Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe könnten die Berliner Verkehrsbetriebe jahrelang beschäftigen. Im Interview spricht Verkehrssenatorin Regine Günther über die Krise im öffentlichen Nahverkehr, wie der #ÖPNV künftig finanziert werden soll und warum sie es gerade während der Pandemie für richtig hält, Radfahrern und Fußgängern mehr Platz auf den Straßen zu geben.

Berliner Morgenpost: Frau Günther, seit mehreren Wochen leben wir mit der Corona-Pandemie. Mit welchen Verkehrsmitteln bewegen Sie sich derzeit durch die Stadt?

Regine Günther: Bei mir hat sich im Prinzip wenig geändert: Im Dienst bin ich oft im Auto, ansonsten eher mit dem ÖPNV und mit dem Rad unterwegs. Aber ich laufe auch gern, je nachdem wie es die Strecke erfordert.

Einige Menschen vertrauen aktuell verstärkt auf das eigene Auto. Erwarten Sie, dass sich der Trend wieder dauerhaft hinbewegt zum motorisierten Individualverkehr?

Es steht durchaus zu befürchten, dass der ÖPNV als Verlierer aus der Krise hervorgeht und viele wieder mehr das Auto nutzen. Insofern ist es unsere Aufgabe, diesem Trend entgegen zu wirken und das Vertrauen in den ÖPNV zu stärken. Es gilt, sehr gute Angebote beim Fahrrad- und Fußverkehr zu machen …

Fahrplan: F(r)eiertag in Berlin, aus BVG

In Berlin gibt es in diesem Jahr einen zusätzlichen #Feiertag. Anlässlich des 75. Jahrestags zum Tag der Befreiung ist der 8. Mai 2020 in Berlin ein freier Tag. Aus diesem Grund ändern sich die #Fahrpläne der Berliner Busse und Straßenbahnen, welche an diesem Tag wie an einem #Sonntag unterwegs sind. Im #Umland fahren die Berliner Linien M32, X10, 118, 136, 161, 184, 259, 263, 337, 369 und 390 nach dem normalen Freitagsfahrplan. Bei der Buslinie X10 entfallen die Fahrten nach S Teltow Stadt. Alle Busse mit den Liniennummer von 600 bis 800 fahren ebenfalls wie an einem normalen Freitag.

Mit freundlichen Grüßen

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