barrierefrei + Mobilität: SonderFahrDienst (SFD), aus Senat

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1. In Nutzerkreisen gibt es den Wunsch nach einer Art „#Notfallreserve“ beim #SFD, d.h. Einsatzfahrzeuge,
die in besonders eiligen Fällen oder beim Ausfall regulärer Fahrzeuge eingesetzt werden. Gibt es eine
derartige Notreserve, außerhalb des Regelangebots, derzeit beim SFD; z.B. auf Basis des § 14.3. der
Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes?
2. Wenn ja, wie hoch ist der Betrag, den die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer eG pro
Monat für diese Notfallreserve bekommt? Wird hier eine Pauschalsumme gezahlt oder pro Fahrt
abgerechnet?
3. Was für ein Verständnis von „Notfall“ wird zugrunde gelegt, damit der Einsatz eines Fahrzeugs für
einen solchen erfolgt?
Zu 1. bis 3.: In der „Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes“
und in dem Vertrag mit dem Betreiber des besonderen Fahrdienstes ist die
Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Berechtigten durch ein tägliches
Beförderungsangebot in der Zeit von 05:00 Uhr morgens bis 01:00 Uhr nachts
grundsätzlich geregelt.
Innerhalb dieser Zeiten ist der Betreiber vertraglich auch zur Einrichtung eines
#Notfalltelefons verpflichtet, welches entsprechend der vertraglichen Festlegungen von
den Nutzerinnen und Nutzern in folgenden Situationen genutzt werden kann:
a. wenn innerhalb von 20 Minuten nach vereinbartem Abholtermin noch kein
Fahrzeug gekommen ist oder
2
b. wenn nachts – innerhalb der Betriebszeiten des Sonderfahrdienstes (#SFD) bis
1:00h – keine Beförderungsmöglichkeit mehr mit dem Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) besteht oder
c. wenn der Rollstuhl defekt ist.
In diesen Fällen ist der Betreiber verpflichtet, in angemessener Zeit ein entsprechendes
Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Neben diesen Festlegungen für „Notfälle“ ist ein grundsätzliches Verständnis von
„Notfall“ für den Einsatz eines Fahrzeugs im Rahmen der im Folgenden beschriebenen
Rufbereitschaft vertraglich nicht explizit festgelegt und auch nicht in der gültigen
„Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes“ geregelt.
Eine Rufbereitschaft für die Vorhaltung mindestens eines Doppelbusses, der in den
weniger nachgefragten sogenannten Randzeiten in der Zeit zwischen 05:00 und 09:00
Uhr und zwischen 21:00 und 01:00 Uhr zum Einsatz kommen kann und als solcher
auch mit dem regulären Preis pro Fahrt abgerechnet wird, ist darüber hinaus
Bestandteil des Vertrages mit dem Betreiber des besonderen Fahrdienstes. Bei Bedarf
kann die Rufbereitschaft auch als Solobus eingesetzt und abgerechnet werden.
4. Wie beurteilt der Senat generell die derzeitige Auslastung und Bereitstellung von Fahrzeugen im SFD
bzw. die Bereitstellung durch die Subunternehmer?
Zu 4.: Die für den SFD zuständige Senatsverwaltung darf aufgrund der vom Landesamt
für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) monatlich erstellten Auswertungen zum
Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung im Rahmen des
„Qualitätsmanagement Sonderfahrdienst“ davon ausgehen, dass eine sachgemäße und
den vertraglichen Vereinbarung entsprechende Bereitstellung von Fahrzeugen zur
Beförderung der Nutzerinnen und Nutzer des SFD durch den Betreiber gewährleistet
ist. Insbesondere die in den o. a. Auswertungen erfassten Beschwerden bzgl.
Fahrtrealisierungen von im Jahr durchschnittlich unter 10 Beschwerden/Monat lassen
diesen Schluss zu. Die Auslastung von Fahrzeugen ist nicht Gegenstand der o. a.
Auswertungen.
5. Wie ist die aktuelle rechtliche Lage in Bezug auf die Abrechnung von Ehrenamtsfahrten bei Nutzern
des Sonderfahrdienstes?
Zu 5.: Im § 13 Abs. 10 der „Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen
Fahrdienstes“ ist festgelegt, dass der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung nach
Maßgabe einer mit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten
Regelung zur Eigenbeteiligung von Härtefällen und von ehrenamtlich Aktiven, die den
besonderen Fahrdienst nutzen, über den Nachweis als Härtefall oder der
Ehrenamtlichkeit und die Verwendung der Mittel des Härtefonds entscheidet. Die
Nutzerinnen und Nutzer erbringen einen Nachweis des Verbandes, Vereins etc. für den
sie ehrenamtlich tätig sind und weisen in der monatlichen Eigenbeteiligungsabrechnung
die einzelnen ehrenamtlichen Fahrten z. B. durch die Einladung nach.
3
6. Hält der Senat die gesonderte Abrechnung von Ehrenamtsfahrten außerhalb des Kontingentes für eine
sinnvolle Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements? Wenn nein, warum nicht?
Zu 6.: Eine rechtsverbindliche Regelung zur uneingeschränkten Teilhabe von
Menschen mit Behinderung beim bürgerschaftlichen Engagement besteht nicht. Auch
das Bundesteilhabegesetz sieht eine entsprechende Regelung nicht zwingend vor.
7. Wie werden Härtefallanträge von Nutzern gemäß § 13.10 , die die Eigenbeteiligung nicht leisten
können, derzeit gehandhabt und wie viele derartige Fälle gibt es pro Jahr?
Zu 7.: Aus dem Härtefonds wird ab der neunten Fahrt im Monat der erhöhte Anteil der
Eigenbeteiligung erstattet. Die Geschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit
Behinderung fragt vor der monatlichen Auszahlung beim LAGeSo nach, ob die
Eigenbeteiligung der antragstellenden Nutzerinnen und Nutzer eingegangen ist. Nur
dann kann die Rückerstattung erfolgen. In den letzten fünf Jahren gab es ausschließlich
im Jahr 2014 einen Fall, indem die Eigenbeteiligung nicht bezahlt und ein
Härtefallantrag gestellt wurde. Von der Geschäftsstelle des Landesbeirates für
Menschen mit Behinderung wurde entsprechend mitgeteilt, dass erst die
Eigenbeteiligung beim LAGeSo bezahlt werden muss, bevor eine Rückerstattung der
erhöhten Eigenbeteiligung erfolgen kann.
8. Gibt es bereits ein Konzept für die Neuausschreibung für die Regie – und Beförderungsleistung ab
01. Juli 2018 und wenn ja, wann findet diese statt?
Zu 8.: Das Verfahren zur Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im
besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst), mit dem Ziel
zum 01.07.2018 einen neuen Vertrag abschließen zu können, wird derzeit auf der
Grundlage der gültigen „Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen
Fahrdienstes“ und in Anlehnung an die Bedingungen im derzeit gültigen Vertrag mit der
Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG vorbereitet. Hierzu wurde u. a. eine
Kanzlei für die juristische Beratung und Begleitung bei der Vorbereitung und
Durchführung des Vergabeverfahrens ausgewählt und die Leistungsbeschreibung, die
zentraler fachlicher Bestandteil der Vergabe ist, erarbeitet. Für Ende Dezember
2017/Anfang Januar 2018 ist die öffentliche Bekanntgabe der Ausschreibung
vorgesehen.
9. Welche Konsequenzen wird der Senat aus der Einführung des Inklusionstaxis für den Bedarf am SFD
ziehen?
Zu 9.: Die Einführung des Inklusionstaxis ist derzeit Gegenstand von Erörterungen im
Rahmen der Haushaltsberatungen. Konsequenzen der Einführung von Inklusionstaxen
für den Bedarf im SFD wurden bisher in diesem Kontext nicht diskutiert. Vielmehr wird
das Verfahren zur Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst) auf der Grundlage des
bisher ermittelten Bedarfs an Dienstleistungen durch den SFD erfolgen.
4
10. Erachtet es der Senat als sinnvoll, bei der Ausschreibung die Berechtigten vorab stärker
einzubinden? Wenn nein, warum nicht?
Zu 10.: In der Sitzung am 26.09.17 des in § 4 (9) der „Verordnung über die Vorhaltung
eines besonderen Fahrdienstes“ benannten Fahrgastbeirates wurden von den im Beirat
vertretenen Nutzerinnen und Nutzern entsprechend ihrer beratenden Funktion für die
für den SFD zuständige Senatsverwaltung, inhaltliche Aspekte, wie z. B. das
Beschwerdemanagement, Schulungen von SFD-Personal etc. zur Berücksichtigung im
Verfahren der Ausschreibung benannt und erörtert. Diese Anregungen werden im
Verfahren zur Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst) berücksichtigt werden.
Berlin, den 01. November 2017
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

barrierefrei + Bahnhöfe: Zuverlässigkeit von Aufzügen und Rolltreppen an Bahnhöfen der BVG und S-Bahn Berlin, aus Senat

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Frage 1:
In welchem Eigentumsverhältnis befinden sich die von der #BVG und #S-Bahn Berlin genutzten #Bahnhöfe und
wer ist für die #Wartung der #Aufzüge und #Rolltreppen an diesen zuständig?
Antwort zu 1.:
Die Bahnhöfe der S-Bahn Berlin GmbH befinden sich im Eigentum des
#Eisenbahninfrastrukturunternehmens #DB Station & Service AG und werden von der
S-Bahn Berlin GmbH mit ihrer jeweiligen Ausstattung auf Grundlage der
bundeseinheitlichen #Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (#INBP) und des
#Stationspreissystems (#SPS) genutzt. Bei der S-Bahn ist zudem zwischen den Bahnhöfen,
deren Wartung von der S-Bahn Berlin GmbH im Auftrag der DB Station & Service AG auf
Grundlage vertraglicher Regelungen durchgeführt wird, und Bahnhöfen, die vom
Stationseigentümer DB Station & Service selbst gewartet werden, zu unterscheiden.
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Eigentümer der Berliner #U-Bahnhöfe ist die BVG AöR. Für die Wartung der Aufzüge und
Fahrtreppen ist der Bereich #Infrastruktur der BVG AöR zuständig.“
2
Frage 2:
An wie vielen Haltepunkten der BVG und der S-Bahn Berlin gibt es Aufzüge oder Rolltreppen und mit
welcher Quote sind diese während der Betriebszeit verfügbar (bitte um Auflistung der Ausfälle,
Wartungsintervalle, allgemeinen Verfügbarkeit im Zeitraum 2012 bis 2016)?
Antwort zu 2.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die BVG AöR betreibt derzeit 154 Aufzüge auf 104 U-Bahnhöfen und 364 Fahrtreppen
auf 93 U-Bahnhöfen. Im Zeitraum von 2012 bis 2016 wurden für diese Anlagen folgende
Verfügbarkeiten in [%] erreicht:
 2012 2013 2014 2015 2016
Aufzüge 98,11 97,89 97,96 97,84 97,38
Fahrtreppen 96,83 97,19 96,22 97,01 96,66
Die Aufzugsanlagen werden einer monatlichen Wartung durch eine Fachfirma und einer
jährlichen gesetzlichen Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV)
unterzogen. Des Weiteren erfolgt eine wöchentliche Sicht- und Funktionsprüfung durch
Personal der BVG AöR.
Die Fahrtreppen werden einer vierteljährlichen kleinen Wartung und einer jährlichen
Hauptwartung durch Personal der BVG AöR unterzogen. Des Weiteren wird eine jährlich
wiederkehrende Sicherheitsprüfung durch einen externen Sachverständigen durchgeführt.
Darüber hinaus unterliegen die Anlagen weiteren gesetzlichen Prüfungen, die jedoch nur
in mehrjährigen Zyklen durchzuführen sind.“
Frage 3:
Wie wird die Zuverlässigkeit (Quote der Verfügbarkeit während der Betriebszeit) der Aufzüge und
Rolltreppen durch die BVG und die S-Bahn Berlin statistisch gemessen?
Antwort zu 3.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Alle Störungen werden über ein zentrales elektronisches Meldesystem (ZMX)
automatisch erfasst. Nach jedem Ausfallereignis werden mit Abschluss der Störungs- und
Auftragsbearbeitung die Ausfallzeiten in unserem Instandhaltungssystem dokumentiert
und berechnet. Es wird monatlich eine lückenlose Ausfallstatistik erstellt und ausgewertet.“
Frage 4:
Wie wird gewährleistet, dass an den Haltepunkten der BVG und der S-Bahn Berlin die Wartung der Aufzüge
und Rolltreppen nach den gleichen Standards erfolgt?
3
Antwort zu 4.:
Bei der S-Bahn kann der Senat nur für Bahnhöfe Einfluss auf die Standards der Wartung
nehmen, deren Wartung von der S-Bahn Berlin GmbH im Auftrag der DB Station &
Service AG auf Grundlage vertraglicher Regelungen durchgeführt wird. Dies ist bei
Bahnhöfen, die vom Stationseigentümer DB Station & Service selbst gewartet werden,
nicht der Fall. Es gibt daher keine einheitlichen Standard für die Anlagen der
unterschiedlichen Eigentümer bzw. Verantwortlichen (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Gleichwohl ist der Senat bestrebt, mit dem Nachfolgevertrag des im August 2020
endenden BVG-Vertrags die Standards anzupassen und zu vereinheitlichen.
Frage 5:
Wer (die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG oder externe Anbieter) wartet die Aufzüge und Rolltreppen an
den Bahnhöfen der BVG und S-Bahn Berlin?
Frage 6:
Falls in Frage 5 der Einsatz von Subunternehmern/ Dritten bejaht wird, wie stellt die BVG und die S-Bahn
Berlin sicher (vertragliche Regelungen, Wartungskatalog, Wartungsintervalle etc.), dass diese die
Zuverlässigkeit der Aufzüge und Rolltreppen gewährleisten?
Antwort zu 5 und 6.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Fahrtreppen der BVG AöR werden grundsätzlich nach einheitlichen typenspezifischen
Wartungsplänen von Mitarbeitern/innen der BVG-eigenen Fahrtreppenwerkstatt gewartet.
Die Wartungen und deren Ergebnisse werden nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert
und ausgewertet.
Die Aufzüge der BVG AöR werden hingegen von externen Fachfirmen gewartet. Dies sind
in der Regel die Herstellerfirmen. Mit diesen Firmen werden standardisierte
Vollinstandhaltungsverträge geschlossen, in denen nach einheitlichen Vorgaben Umfang,
Art und Qualität der Leistung konkret geregelt sind. Insbesondere sind hierin auch die
Reaktionszeiten für Entstörung, die zulässige Störhäufigkeit und die Mindestverfügbarkeit
festgelegt. Die Firmen sind z.B. verpflichtet, innerhalb von 2 Stunden die Beseitigung
gemeldeter Aufzugs-Störungen einzuleiten.“
Frage 7:
Nutzt die BVG und die S- Bahn Berlin ein Sanktions- und Bonussystem für etwaige externe Anbieter
(Subunternehmer), um die Nutzbarkeit der Aufzüge und Rolltreppen zu gewährleisten?
Antwort zu 7.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Unerwünschte Betriebsausfälle können von der BVG AöR nur erfolgreich sanktioniert
werden, wenn sie auch unstrittig vom externen Auftragnehmer zu vertreten sind. In der
Praxis ist jedoch nicht immer eindeutig bestimmbar, ob konkrete Ausfallereignisse
ursächliche Folge von Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder Vandalismus sind.
Daher sind unmittelbar an das Verfügbarkeitsergebnis gekoppelte Sanktionen oder
Bonuszahlungen in den Vollinstandhaltungsverträgen nicht vereinbart.
Die Vertragsgestaltung räumt der BVG AöR jedoch ein weitgehendes Kündigungsrecht
ein, von dem auch bei auffälliger Schlechtleistung konsequent Gebrauch gemacht wird.“
4
Frage 8:
Ausgehend davon, dass der Betrieb und die Wartung der Aufzüge jeweils der BVG und S- Bahn Berlin
GmbH grundsätzlich obliegen. Hat der Senat die Möglichkeit die BVG und S- Bahn Berlin GmbH oder die
jeweiligen Subunternehmer dahingehend zu beeinflussen, Sanktionsmaßnahmen bezüglich der Wartung der
Aufzüge aufzunehmen? Wenn ja, warum wurde dies nicht bereits umgesetzt? Wenn nein, warum besteht
eine solche Möglichkeit nicht?
Antwort zu 8.:
Der S-Bahn Berlin GmbH obliegt – wie in der Antwort zu 4. dargestellt – die Wartung der
Aufzüge grundsätzlich nicht. Auf die Antwort des Senates in Drucksache 17/16 826 wird
zudem verwiesen. Eine direkte Sanktionierung ist mangels Vertragsbeziehung zwischen
dem Land Berlin und der DB Station & Service AG nicht möglich.
Bei der BVG AöR ist eine Sanktionierung von Wartungsarbeiten an Aufzügen im laufenden
Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR nicht vorgesehen. Auf die
Antworten des Senates in den Drucksachen 17/16 505, 17/16 826 und 18/10 053 wird
verwiesen. Qualitätsstandards für Aufzüge und Fahrtreppen sind aber Gegenstand des
laufenden Verkehrsvertrages und werden auch im folgenden Verkehrsvertrag ab 2020
enthalten sein.
Berlin, den 13.10.17
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Dreimal hoch! Fertig. Am heutigen Freitag, den 29. September 2017, hat die BVG den dritten neuen Aufzug auf dem U-Bahnhof Zitadelle in Betrieb genommen., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2784

Fertig. Am heutigen Freitag, den 29. September 2017, hat die BVG den dritten
neuen #Aufzug auf dem #U-Bahnhof #Zitadelle in Betrieb genommen. Er verbindet
die Vorhalle mit der Straßenebene. Damit ist der barrierefreie Ausbau dieses
Bahnhofs der Linie U7 komplett. Schon seit Dezember 2016 bzw. Mai
dieses Jahres verbinden Aufzüge die Vorhalle mit den beiden Bahnsteigen.
Für die drei Aufzüge, das neu installierte Blindenleitsystem sowie die neuen
Bahnsteigböden aus hellem Granit investierte die BVG rund 2,5 Millionen Euro.
Mit der Spandauer Station Zitadelle sind nun bereits 114 Berliner UBahnhöfe
#barrierefrei zugänglich.

Bahnhöfe + barrierefrei: In Dahlem geht’s bald aufwärts Nach und nach baut die BVG alle U-Bahnhöfe barrierefrei um. aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2772

Als nächstes
sind gleich drei Bahnhöfe in Dahlem an der Reihe. Damit es auch hier bald
problemlos aufwärts geht, werden an den #U-Bahnhöfen #Podbielskiallee, Freie
#Universität (#Thielplatz) und #Oskar-Helene-Heim Aufzüge eingebaut.
Am 25. September 2017 beginnen auf den drei Bahnhöfen die vorbereitenden
Maßnahmen zum Aufzugeinbau. Da die Bahnsteige auf den Bahnhöfen sehr
schmal sind, können die Züge während diesen Arbeiten dort nicht halten. Bis
zum 15. Oktober 2017 muss die #U3 daher zwischen den U-Bahnhöfen #Breitenbachplatz
und #Krumme Lanke #unterbrochen werden. Die Züge werden
durch #barrierefreie #Busse ersetzt. Mit Rücksicht auf die Freie Universität finden
die Arbeiten in der vorlesungsfreien Zeit statt.
Als Entlastung der Ersatzbusse werden die planmäßig am U-Bahnhof Breitenbachplatz
endenden Fahrten der Linie 101 zwischen circa 7 und 19 Uhr bis
zum U-Bahnhof Oskar-Helene-Heim verlängert. In der gleichen Zeit wird auch
die Buslinie X83 von Dahlem Dorf bis Oskar-Helene-Heim verlängert. Die
Busse werden als Ersatzverkehr U3 zu den genannten Zielen geschildert. Eine
Fahrradmitnahme ist nicht möglich.
Weitere Streckensperrungen werden 2018 folgen, auch dann wieder in der
vorlesungsfreien Zeit. Voraussichtlich im vierten Quartal 2018 können die Aufzüge
in Betrieb genommen werden.
Alle Informationen sowie Karten zu den Standorten der Ersatzhaltestellen finden
sich in der BVG App FahrInfo Plus, auf BVG.de, im BVG-Navi sowie in
einem Flyer zur Baumaßnahme, der bereits seit der vergangenen Woche an
die Fahrgäste der U3 verteilt wird (hier im Anhang).

U-Bahn: Auf Durchzug geschaltet Auf die BVG ist Verlass: Wie angekündigt fährt die U7 ab Montag, 18. Sep-tember wieder von Rathaus Spandau bis Rudow durch. aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2760

Auf die BVG ist Verlass: Wie angekündigt fährt die #U7 ab Montag, 18. Sep-tember wieder von Rathaus Spandau bis Rudow durch. Die #Tunnelsanierung zwischen den U-Bahnhöfen #Grenzallee und #Britz-Süd ist erfolgreich abge-schlossen und alle U-Bahnhöfe werden wieder angefahren. Die Betonung liegt dabei auf dem Wörtchen „alle“. Denn dank der optimierten Planung beim Auf-zugseinbau muss der U-Bahnhof #Parchimer Allee nicht wie ursprünglich vor-gesehen vom Netz gehen.
Allerdings kann er nur in Richtung Rathaus Spandau angefahren werden. Fahrgäste, die vom Bahnhof Parchimer Allee in Richtung Rudow unterwegs sind, fahren bis Blaschkoallee und von dort zurück. Fahrgäste aus Richtung Rathaus Spandau mit dem Ziel Parchimer Allee fahren bis zum Bahnhof Britz-Süd und von dort eine Station zurück. Wegen der Bauarbeiten muss der nörd-liche Ausgang des Bahnhofs in Richtung Parchimer Allee aus Sicherheits-gründen geschlossen bleiben.
Diese erste Phase des #barrierefreien Umbaus dauert bis zum Frühjahr 2018. In einer zweiten Bauphase wird dann die andere Bahnsteigseite bearbeitet. Die Fortsetzung der Arbeiten ist noch nicht endgültig terminiert.
Barrierefreier Ausbau auch an der Blissestraße
Am U-Bahnhof #Blissestraße beginnen am kommenden Montag, 18. Septem-ber 2017, im Rahmen des barrierefreien Ausbaus die Arbeiten für die Anpas-sung der Bahnsteighöhen und der Einbau des taktilen Leitsystems für blinde und sehbehinderte Menschen. Dafür wird der Bahnsteig in Richtung Rathaus Spandau bis Donnerstag, 26. Oktober, gesperrt. Fahrgäste aus Richtung Ru-dow kommend fahren bis Fehrbelliner Platz und von dort eine Station zurück. Fahrgäste, die von der Blissestraße in Richtung Rathaus Spandau möchten, fahren bis Berliner Straße und steigen dort in den Zug in Richtung Rathaus Spandau um.
Die Arbeiten auf dem Bahnsteig Richtung Rudow finden Anfang 2018 statt.

barrierefrei + Bahnhöfe: S-Bahnhof Marienfelde bleibt noch jahrelang ein Hindernis, aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/marienfelde/bauen/s-bahnhof-marienfelde-bleibt-noch-jahrelang-ein-hindernis-d130963.html

Marienfelde. Als einer von acht Bahnhöfen des Berliner #S-Bahn-Netzes ist auch der Bahnhof #Marienfelde (Linie 2) nicht #barrierefrei. Menschen im Rollstuhl, Mütter mit Kinderwagen oder Gehbehinderte haben ohne fremde Hilfe kaum oder gar keine Chance, ihn zu nutzen.

Es gibt keine Rolltreppe und keinen Aufzug. Um den Bahnsteig zu erreichen, muss eine relativ steile Treppe mit insgesamt 58 Stufen bewältigt werden.

Das Problem ist nicht neu. Bereits vor fünf Jahren, 2012 (die Berliner Woche berichtete), hatte sich der Tempelhof-Schöneberger CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak bei der Bahn über den unhaltbaren Zustand beschwert und vom Geschäftsführer der S-Bahn GmbH, Peter Buchner, zur Antwort bekommen, dass der Bahnhof abgerissen und an anderer Stelle neu gebaut werde. Buchner rechnete seinerzeit damit, dass Abriss und Neubau in etwa mit dem Ausbau der Dresdner Bahn 2017/2018 zusammenfallen. Der Punkt ist nun erreicht, aber von Abriss und Neubau ist nicht mehr die Rede.

Offenbar sind die Pläne zwischenzeitlich geändert worden, wie der CDU-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Florian Graf, auf Anfrage von der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfahren hat. Nun ist nur noch eine #Grunderneuerung des bestehenden Bahnhofs vorgesehen. „Im Rahmen der Grunderneuerung wird die Verkehrsstation barrierefrei hergestellt. Die Verkehrsstation wird nicht verlegt. Der Zeitrahmen für die Grunderneuerung ist eng an die Umbaumaßnahmen der …

S-Bahn: Vor-Ort Termin für eine barrierefreie S-Bahn aus Senat

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Frage 1:
Erfolgte eine schriftliche Dokumentation des oben genannten Vor-Ort-Termins? Wenn ja, welche Punkte
wurden hier notiert und wo ist dieser Bericht nachzulesen?
Antwort zu 1:
Zu den Ergebnissen des oben benannten Vor-Ort-Termins wurde ein Protokoll für interne
Zwecke erstellt. In der nachfolgenden Beantwortung der Fragen 2, 3 und 5 werden alle
wesentlichen Inhalte dieses Protokolls wiedergegeben.
Frage 2:
Welche #Veränderungswünsche haben die Vertreter der AG „Bauen und #Verkehr #barrierefrei“ und der
#Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung im Rahmen dieses Termins vorgebracht? Welche der
geäußerten Änderungswünsche konnten bisher nicht umgesetzt werden und warum fanden diese bislang
keine Berücksichtigung?
Frage 3:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell am #S-Bahn Prototyp (#Null-Serie) vorgenommen
werden?
2
Frage 5:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell an den S-Bahn-Serienfahrzeugen vorgenommen
werden?
Antwort zu 2, 3 und 5:
Im Rahmen des Vor-Ort-Termins am 6. Juli 2017 wurden unter den Anwesenden
zahlreiche Maßnahmen erörtert. Diese werden durch das Herstellerkonsortium
insbesondere hinsichtlich technischer Machbarkeit, Zulassungsfähigkeit sowie
entstehender Mehrkosten geprüft. Dabei werden die Umsetzbarkeit sowie die
entstehenden Kosten differenziert nach Vorserien- und Hauptfahrzeugen bewertet. Das
Herstellerkonsortium prüft zudem, inwieweit die Maßnahmen bereits mit Auslieferung der
Vorserienfahrzeuge umgesetzt werden können. Dabei besteht die Prämisse, dass in
jedem Fall ein Terminrisiko für die rechtzeitige Lieferung sowohl der Vor- als auch der
Hauptserie zwingend zu vermeiden ist.
Zu den Maßnahmen:
Auf dem Fußboden in den Mehrzweckbereichen der Endwagen mit TSI-PRMRollstuhlplätzen
(die TSI-PRM ist die europäische Technische Spezifikation für
Interoperabilität für Mobilitätseingeschränkte Personen) sollen ausschließlich
#Rollstuhlpiktogramme verwendet werden (Piktogramme für Fahrrad und Kinderwagen
entfallen ersatzlos). Dabei sollen die Hinweise zur prioritären Nutzung des PRMMehrzweckbereiches
neu an der Fahrzeugwand (innen) angebracht werden. Zusammen
mit den zusätzlich gewünschten Rollstuhlpiktogrammen an den Außenfenstern soll eine
eindeutige Priorisierung des PRM-Mehrzweckbereiches für Rollstuhlfahrende ermöglicht
werden.
Zur Vergrößerung der Stellfläche im PRM-Mehrzweckbereich wurde das
Herstellerkonsortium aufgefordert, eine veränderte Sitzanordnung zu prüfen. Folgende
Vorschläge sind bei der Prüfung zu beachten:
• Entfall der Doppelsitze im PRM-Mehrzweckbereich,
• Anlehnflächen neu im Bereich des Windfangs,
damit Entfall der gesonderten Anlehnflächen,
• Neu jeweils ein zusätzlicher Klappsitz für Begleiter von
Rollstuhlfahrenden rechts und links im PRM-Mehrzweckbereich,
• Neuausrichtung der Sprechstelle.
Um eine Verbesserung der #Erreichbarkeit des PRM-Mehrzweckbereichs zu ermöglichen,
wurde das Herstellerkonsortium aufgefordert, den Entfall der vertikalen Haltestangen im
Bereich der zweiten Einstiegstür zu prüfen. Des Weiteren soll das Herstellerkonsortium zur
Verbesserung der Leitwirkung der horizontalen Haltestangen für blinde Fahrgäste prüfen,
inwieweit diese möglichst durchgängig, mit Ausnahme im Bereich der Einstiegsbereiche,
angebracht werden können.
Das Herstellerkonsortium wurde aufgefordert, zu allen Punkten so bald wie möglich eine
Prüfung vorzunehmen. Das Herstellerkonsortium teilt daraufhin mit, dass gegenwärtig bis
Ende September 2017 die Phase des Final Design Reviews (FDR) läuft. Dieser
Konstruktions- und Entwicklungsschritt hat für die Einhaltung des Zeitplans für die
3
Fahrzeuglieferung hohe Priorität. Bis dahin sind ergänzende Prüfungen nur sehr
eingeschränkt möglich.
Frage 4:
Wie viele S-Bahn Prototypen (Null-Serie) werden im Einsatz sein und auf welchen Strecken (Viertel- und
Halbzüge)?
Antwort zu 4:
Ab dem 01.01.2021 sollen auf der Linie S47 zehn Vorserienfahrzeuge, je fünf Viertel- und
fünf Halbzüge, in den Fahrgastbetrieb gehen. Zwischen der Auslieferung des letzten
Fahrzeugs der Vorserie und der Produktion des ersten Serienfahrzeuges ist ein Zeitraum
von über einem Jahr vorgesehen, um Erkenntnisse aus den Vorserienfahrzeugen in die
Produktion der Serienfahrzeuge einfließen zu lassen.
Frage 6:
Wie wurden die Betroffenen-Verbände und AGen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung im bisherigen Planungsprozess einbezogen und wie werden diese im weiteren Prozess
eingebunden?
Frage 7:
Wie wird das bisherige Beteiligungsverfahren aus Sicht der Senatsverwaltung und des Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderung bewertet?
Antwort zu 6 und 7:
Seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung sowohl bei der Erarbeitung der Fahrzeuganforderungen (Lastenheft) im
Rahmen des Vergabeverfahrens für das Teilnetz Ring als auch bei der praktischen
Prüfung und Abstimmung zu ggf. erforderlichen Änderungen anhand des Fahrzeug-
Mockups umfangreich mit einbezogen. Bei der Berücksichtigung der Vielzahl von
Anforderungen und Hinweisen war und ist seitens der Länder auch abzuwägen, wie die
verschiedenen, sich zum Teil widersprechenden Anforderungen und Interessen der
einzelnen Nutzergruppen bestmöglich berücksichtigt und zum Ausgleich gebracht werden
können.
Das bisherige Beteiligungsverfahren wird aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz als positiv und erfolgreich bewertet.
In den geplanten Fahrgastprobebetrieb und die Fahrgastbefragungen werden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung ebenfalls wie vorgesehen einbezogen.
4
Frage 8:
Wie will man künftig mehr Transparenz und Verbindlichkeit über die im Beteiligungsprozess getroffenen
Entscheidungen herstellen?
Antwort zu 8:
Eine Beteiligung verschiedenster Interessengruppen – wie bei der Gestaltung der
Fahrzeuge der Baureihe 483/484 sowohl bei der Erstellung eines Lastenheftes als auch
der praktischen Erprobung eines Mock-Ups – gab es in dieser Weise und in diesem
Umfang bislang in Berlin noch nicht. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz ist bereits heute eine hinreichende Transparenz und Verbindlichkeit über
die im Beteiligungsprozess getroffenen Entscheidungen gegeben.
Berlin, den 30.08.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + BVG + Bahnhöfe: BARRIEREFREIHEIT So will die BVG ihre Fahrstühle verbessern, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article211040583/So-will-die-BVG-ihre-Fahrstuehle-verbessern.html

Die #BVG will bis 2020 #barrierefrei sein, dazu gehören auch #funktionierende #Aufzüge. Was bisher schon klappt – und was nicht.
Manchmal gleicht das Aufzug-Fahren im Berliner Nahverkehr einer einzigen Geduldsprobe: Da heißt es warten, warten, warten. Täglich erleben das Familien mit Kinderwagen, Senioren, Radfahrer – und Menschen, die mit dem Rollstuhl in Berlin unterwegs sind. Eine davon ist Adina Hermann, die als Grafikerin für den Verein "Sozialhelden e.V." arbeitet. Sozialhelden verantwortet neben dem rollstuhlgerechten Online-Straßenatlas wheelmap.org und weiteren digitalen Inklusions-Projekten auch brokenlifts.org. Die Webseite informiert in Echtzeit über kaputte oder nicht betriebsbereite Fahrstühle bei den U- und S-Bahnen Berlins. Denn wer auf einen Aufzug angewiesen ist, möchte nicht am Zielbahnhof erst bemerken, dass er oder sie diesen nicht ohne fremde Hilfe verlassen kann.

Intelligente Wartung soll künftig häufiger Ausfälle verhindern

"In so einem Fall kann man mit der Fahrinfo-App oder dem Personal vor Ort einen Umweg suchen – zum Beispiel fährt man eine Station weiter und dann mit Bus oder Tram zurück zum eigentlichen Ziel", so Matthias Groß. Er ist einer der zwei Beauftragten für Senioren und Fahrgäste mit Behinderung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Zusammen mit seiner Kollegin Christine Albrecht koordiniert er Anfragen, Vorschläge und Beschwerden von Verbänden und Fahrgästen.

Die BVG genieße einen guten Ruf in Sachen Barrierefreiheit, sogar die Niederländer und Schweden kämen, um sich Tipps zu holen. Dennoch kann es passieren, dass Rollstuhlfahrer noch auf dem Fahrweg von kaputten Aufzügen am Ziel überrascht werden, eine Anzeige direkt auf dem Bahnsteig gibt es bisher nicht. Manche arrangieren sich damit, nutzen die Wartezeit für andere Erledigungen. Laut Statistik der BVG seien die Hälfte aller defekten Aufzüge innerhalb von zwei Stunden repariert, 80 Prozent der Störungen lassen sich spätestens innerhalb von fünf Stunden beheben.

Ausgeklügelte Wartungs-Intervalle sollen verhindern, dass Fahrstühle überhaupt ausfallen. Alle 20 Jahre würden die Lifts dann auch komplett ausgewechselt. Daneben arbeitet auch die Deutsche Bahn laut Sozialhelden-Geschäftsführer Jonas Deister an intelligenten Lösungen: In Zukunft werden die Aufzüge selbst darüber Bescheid geben, ob sie bald stehen bleiben oder …

barrierefrei + Bahnhöfe: Aufstiegsmöglichkeit Emsig arbeiten die Berliner Verkehrsbetriebe an dem barrierefreien Ausbau ihrer 173 U-Bahnhöfe., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2568

Emsig arbeiten die Berliner Verkehrsbetriebe an dem #barrierefreien Ausbau ihrer 173 #U-Bahnhöfe. Diesem Ziel ist die BVG mit der heutigen Inbetriebnah-me des #Aufzugs am 1908 eröffneten U-Bahnhof #Mohrenstraße einen Schritt näher gekommen. Mit dem neuen Aufzug sind nun 113 Bahnhöfe barrierefrei zugänglich. Für Fahrgäste des U-Bahnhofs Mohrenstraße bedeutet das einen stufenlosen Zu- und Ausgang vom Bahnsteig der U-Bahnlinie 2 zur Straßen-ebene (Ausgang Ziethenplatz).
Um die Sperrung des Ausgangs so effektiv wie möglich zu nutzen, wurde die Vorhalle des Ausgangs Ziethenplatz, die sich auf der gleichen Ebene wie der Bahnsteig befindet, mit einer neuen Decke sowie einem Bodenbelag mit Blin-denleitsystem ausgestattet. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro.

barrierefrei + Bahnhöfe: Nimm 2 Und wieder nimmt die BVG einen neuen Aufzug in Betrieb:, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2540

Und wieder nimmt die BVG einen neuen #Aufzug in Betrieb: Seit dem heutigen
Dienstag, den 16. Mai 2017, sind beide Bahnsteige des #U-Bahnhofs #Zitadelle
(U7) stufenlos mit der Vorhalle verbunden. Ein erster Aufzug stand den Fahrgästen
bereits seit Dezember 2016 zur Verfügung. Vollständig barrierefrei wird
der Bahnhof voraussichtlich noch in diesem Jahr sein, sobald ein dritter Aufzug
die Vorhalle mit der Straßenebene verbindet.
Die BVG hatte im April 2016 mit den Arbeiten an den Aufzugsanlagen begonnen.
Parallel erhielten die Bahnsteige einen neuen Belag aus hellem Granit
sowie ein Blindenleitsystem. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau des UBahnhofs
Zitadelle belaufen sich insgesamt, d.h. inklusive des noch folgenden
dritten Aufzugs, auf rund 2,1 Millionen Euro.