U-Bahn: Neuer Glanz für 38 U-Bahnhöfe

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1476 1,5 Millionen Euro für Verschönerung von insgesamt 38 #U-Bahnhöfen – #Grundreinigungen erweitert auf die gesamte Inneneinrichtung, Gleise und Gleiswände – Malerarbeiten und Erneuerung von Sitzbänken, Papierkörben und Informationstafeln Die BVG kann auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken: 2014 schloss das Unternehmen erstmals seit Jahrzehnten mit einem Gewinn ab. Nun hat der BVG-Vorstand beschlossen, sich mit zusätzlichen Investitionen bei den Fahrgästen zu bedanken und gleichzeitig die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin weiter zu steigern. Im Jahr 2015 fließen daher insgesamt 1,5 Millionen Euro in ein #Sonderprogramm zur #Verschönerung von 38 stark frequentierten U-Bahnhöfen. Von A wie Alt-Mariendorf bis Z wie Zitadelle: Auf Bahnhöfen beinahe aller Berliner U-Bahnlinien wird der Aufenthalt künftig noch komfortabler. Frischer Glanz und fugentiefe Sauberkeit für Fußböden, Aufzüge, Fahrtreppen, Gleise und Gleiswände, ein neuer Anstrich für kleinere Flächen wie Türen und Wände oder gleich für ganze Bahnhofsdecken, neue Sitzbänke oder Papierkörbe – auf den ausgewählten Bahnhöfen wird in den kommenden Monaten intensiv gereinigt, renoviert und erneuert. Den Fahrgästen besonders auffallen wird dabei mit Sicherheit der Austausch von Informationstafeln und -modulen durch moderne, beleuchtete Vitrinen. Jeder der 173 U-Bahnhöfe der BVG durchläuft neben der alltäglichen Reinigung und regelmäßigen #Instandsetzungsarbeiten mindestens einmal jährlich eine Grundreinigung. Im Rahmen des jetzt gestarteten Sonderprogramms wird diese noch einmal erweitert. Die Pläne zur Komplettsanierung und Aufwertung weiterer elf U-Bahnhöfe in den Jahren 2015 und 2016 sind von den jetzt beschlossenen Investitionen unabhängig. Die 38 U-Bahnhöfe, auf denen im Rahmen des Sonderprogramms erweiterte Grundreinigungen und/oder Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten durchgeführt werden, von A bis Z: Alt-Mariendorf (U6) Alt-Tempelhof (U6) Bayerischer Platz (U4, U7) Berliner Straße (U7, U9) Borsigwerke (U6) Bundesplatz (U9) Frankfurter Allee (U5) Frankfurter Tor (U5) Friedrichstraße (U6) Gesundbrunnen (U8) Gneisenaustraße (U7) Grenzallee (U7) Güntzelstraße (U9) Hallesches Tor (U1, U6) Haselhorst (U7) Heinrich-Heine-Straße (U8) Innsbrucker Platz (U4) Jannowitzbrücke (U8) Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (U8) Kleistpark (U7) Klosterstraße (U2) Kochstraße (U6) Lichtenberg (U5) Mierendorffplatz (U7) Möckernbrücke (U1, U7) Neukölln (U7) Neu-Westend (U2) Oranienburger Tor (U6) Osloer Straße (U8, U9) Rathaus Neukölln (U7) Rathaus Reinickendorf (U8) Residenzstraße (U8) Richard-Wagner-Platz (U7) Samariterstraße (U5) Schloßstraße (U9) Tempelhof (U6) Wittenau (U8) Zitadelle (U7) Im beigefügten Liniennetz sind die 38 U-Bahnhöfe, auf denen im Rahmen des Sonderprogramms erweiterte Grundreinigungen und/oder Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten durchgeführt werden, hervorgehoben.

Bahnhöfe: Erste Geschäfte öffnen im Bahnhof Gesundbrunnen

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/9131662/bbmv20150331b.html?start=0&itemsPerPage=20 (Berlin, 31. März 2015) Morgen, am 1. April, öffnen die ersten Mieter im #Empfangsgebäude des Bahnhofs #Gesundbrunnen ihre Türen für Reisende und Besucher, zum Beispiel die Apotheke, eine #Bahnhofsbuchhandlung sowie eine #WC-Anlage. Weitere Verkaufs- oder Dienstleistungseinrichtungen folgen sukzessive. Am Bahnhof Gesundbrunnen steigen jeden Tag mehr als 130.000 Menschen um-, ein- und aus. Mit täglich 30 Zügen im Fernverkehr, 90 im Regionalverkehr und rund 1.000 S-Bahnen sowie Übergängen zur U-Bahn und zum Bus gehört Berlin Gesundbrunnen zu den wichtigen Verkehrsknoten der Hauptstadt. Neu: Regionale Pressestelle der DB für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern jetzt mit eigener Website. Presse und Hintergrundinformationen, Neuigkeiten zur Verkehrslage, und Ansprechpartner: www.deutschebahn.com/presse/berlin Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Bus: Überdachte Bushaltestellen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Bushaltestellen gibt es im gesam-ten Bezirk? Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gibt es 760 Bushaltestellen.“ Frage 2: Wie viele davon besitzen ein #Haltestellenhäuschen? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „An 460 Haltestellen sind #Wartehallen (Haltestellenhäuschen) aufgestellt.“ Frage 3: Bei wie vielen Haltestellen ist es derzeit ge-plant, ein Haltestellenhäuschen zu errichten? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ge-genwärtig befinden sich 84 Wartehallenstandorte in Vor-bereitung zur Einleitung der Genehmigungsverfahren.“ Frage 4: Bei wie vielen Haltestellen ist die Errichtung eines Haltestellenhäuschens nicht vorgenommen worden und aus welchen Gründen ist dies jeweils geschehen? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „An 216 Haltestellen ist eine Wartehallenaufstellung nicht möglich. Hier konnte unter anderem keine Genehmigung aus – stadtplanerischen Gründen, – verkehrsrechtlichen Gründen oder – privatrechtlichen Gründen erteilt werden bzw. bauliche Gegebenheiten am Standort lassen den Aufbau einer Wartehalle nicht zu.“ Frage 5: Welche fünf Buslinien haben insgesamt be-trachtet die wenigsten Haltestellen mit Wartehäuschen? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Hierzu liegen keine Angaben vor. Die Anzahl der aufgestellten Wartehallen ist abhängig von der Anzahl der Haltestellen einer Buslinie, die aufgrund der Länge einer Buslinie sehr variiert.“ Berlin, den 26. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)

Regionalverkehr: Neue Bauwerke gehen in Betrieb Brücke über Karlshorster Straße im Mai fertig

http://www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen/ostkreuz/2015/051_bruecke_karlsstr.htm Im vergangenen Jahr lagen die Inbetriebnahme-Schwerpunkte der #Ostkreuzbaustelle auf der #S-Bahn- Seite, wo zwei neue Bahnsteige entstanden. Im Jahr 2015 verlagern sie sich auf die Anlagen des Fern- und #Regionalverkehrs. Im Mai sollen die 2014 errichteten Bauwerke in #Rummelsburg – das im ersten Bauabschnitt entstandene #Brückenbauwerk über der #Karlshorster Straße, ein #Trogbauwerk zur Verbreiterung der Bahnbögen Rummelsburg mit #Lärmschutzwand – in Betrieb genommen werden. Beide in diesem Bereich liegenden Fern-/Regionalbahngleise werden #verschwenkt. Zunächst wird das stadtauswärts führende Gleis nach Süden auf das neue Trogbauwerk verlegt, anschließend folgt die Verlegung des stadteinwärts führenden Gleises nach Norden auf die S-Bahn-Seite. Voraussetzung für die nächste Bauetappe Mit dieser Inbetriebnahme wird dann die Voraussetzung für die nächste Bauetappe, also den zweiten Bauabschnitt 2015/2016, in diesem Bereich geschaffen. Diese beinhaltet dann die Fortsetzung des Neubaus der südlichen Brücke über die Karlshorster Straße und die Ertüchtigung des südlichen Teils der über 100 Jahre alten Bahnbögen Rummelsburg durch Aufbringen einer sogenannten lastverteilenden Platte. Die anstehende Inbetriebnahmephase dauert vom 24. April bis zum 25. Mai und ist mit Sonderregelungen im Regionalverkehr sowie mit drei Vollsperrungen der Fernbahngleise (24./27.04., 08./11.05. und 22./25.05.2015) verbunden. Ab 4. Mai wird dann auch die Karlshorster Straße voraussichtlich bis 18. September gesperrt. Die Straßenbahnlinie 21 ist dann im Baustellenbereich unterbrochen, Fußgänger und Radfahrer können die Baustelle passieren. Diese Straßensperrung dient auch dem Weiterbau der nördlichen Brücke über die Karlshorster Straße.

Regionalverkehr: Neue Bauwerke gehen in Betrieb Brücke über Karlshorster Straße im Mai fertig

http://www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen/ostkreuz/2015/051_bruecke_karlsstr.htm

Im vergangenen Jahr lagen die Inbetriebnahme-Schwerpunkte der #Ostkreuzbaustelle auf der #S-Bahn- Seite, wo zwei neue Bahnsteige entstanden. Im Jahr 2015 verlagern sie sich auf die Anlagen des Fern- und #Regionalverkehrs. Im Mai sollen die 2014 errichteten Bauwerke in #Rummelsburg – das im ersten Bauabschnitt entstandene #Brückenbauwerk über der #Karlshorster Straße, ein #Trogbauwerk zur Verbreiterung der Bahnbögen Rummelsburg mit #Lärmschutzwand – in Betrieb genommen werden.

Beide in diesem Bereich liegenden Fern-/Regionalbahngleise werden #verschwenkt. Zunächst wird das stadtauswärts führende Gleis nach Süden auf das neue Trogbauwerk verlegt, anschließend folgt die Verlegung des stadteinwärts führenden Gleises nach Norden auf die S-Bahn-Seite.
Voraussetzung für die nächste Bauetappe

Mit dieser Inbetriebnahme wird dann die Voraussetzung für die nächste Bauetappe, also den zweiten Bauabschnitt 2015/2016, in diesem Bereich geschaffen. Diese beinhaltet dann die Fortsetzung des Neubaus der südlichen Brücke über die Karlshorster Straße und die Ertüchtigung des südlichen Teils der über 100 Jahre alten Bahnbögen Rummelsburg durch Aufbringen einer sogenannten lastverteilenden Platte.

Die anstehende Inbetriebnahmephase dauert vom 24. April bis zum 25. Mai und ist mit Sonderregelungen im Regionalverkehr sowie mit drei Vollsperrungen der Fernbahngleise (24./27.04., 08./11.05. und 22./25.05.2015) verbunden.

Ab 4. Mai wird dann auch die Karlshorster Straße voraussichtlich bis 18. September gesperrt. Die Straßenbahnlinie 21 ist dann im Baustellenbereich unterbrochen, Fußgänger und Radfahrer können die Baustelle passieren. Diese Straßensperrung dient auch dem Weiterbau der nördlichen Brücke über die Karlshorster Straße.

Bahnhöfe + barrierefrei + U-Bahn: Fahrgastaufkommen am U-Bahnhof Thielplatz und U-Bahnhof Dahlem-Dorf, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist nachfolgend in den einzelnen Antworten wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch war in den letzten 12 Monaten je-weils das Fahrgastaufkommen an beiden Bahnhöfen? Antwort zu 1.: Der BVG liegen keine Daten aus den letzten 12 Monaten vor. Es können lediglich Aussagen auf Basis der VBB1-Verkehrserhebung 2010 vorgenom-men werden: • Das Fahrgastaufkommen am U #Thielplatz (Busli-nien M11, 110, U-Bahnlinie #U3, Nachtbus N3) liegt pro Tag bei 11.747 Unternehmensbezogenen Fahrgastfahrten (UBF). • Das Fahrgastaufkommen am U #Dahlem-Dorf (Buslinien X11, X83, U-Bahnlinie #U3, Nachtbus N3) liegt pro Tag bei 17.649 Unternehmensbezo-genen Fahrgastfahrten (UBF). 1 Verkerhsverbund Berlin-Brandenburg Frage 2: Ist es geplant, beide Bahnhöfe #barrierefrei umzurüsten? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2.: Am U-Bahnhof Thielplatz ist bereits ein #Blindenleitsystem vorhanden. Derzeit laufen die Pla-nungen für den #Aufzug. Der Bahnhof steht in der Prioritä-tenliste des Senats für 2017/18. Die BVG AöR beabsich-tigt eine Inbetriebnahme des Aufzuges Anfang 2017. Der U-Bahnhof Dahlem-Dorf ist bereits vollständig barrierefrei ausgebaut. Er hat ein Blindenleitsystem und einen Aufzug (seit 2003). Frage 3: Welche Kosten durch die Einfügung eines Klammerzusatzes (wie z. B. bei der Yorckstraße) an bei-den U-Bahnhöfen entstehen? Antwort zu 3.: Aus Sicht der BVG würde es nur sinn-voll sein, die Bankschilder Vor-Ort an den Bahnhöfen U Thielplatz und U Dahlem-Dorf mit dem Zusatz zu verse-hen. Bei allen U-Bahnhöfe mit zusätzlichen Namenshin-weisen (wie u.a. Kochstraße/Checkpoint Charlie, Tem-pelhof/Südring oder Wittenau/Wilhelmsruher Damm) werden diese zusätzliche Hinweise nur auf dem statischen Leitsystem Vor-Ort verwendet. Diese zusätzlichen Hinweise werden weder in dem S+U-Netzplan, noch bei der akustischen Fahrgastinforma-tion und auf anderen Informationsträgern, außer auf dem betroffenen U-Bahnhof selbst, verwendet. Ausnahme bildet hier aufgrund von politischen Entscheidungen in der Vergangenheit der U-Bahnhof Franz-Neumann-Platz/Am Schäfersee. Die BVG empfiehlt, das statische Leitsystem Vor-Ort mit dem Namenszusatz zu versehen. Folgende Kosten würden hierfür für eine Anpassung des statischen Informations- und Leitsystem im Namens-zug anfallen: U Thielplatz U Dahlem-Dorf Anzahl/ Beschrei-bung Kosten Anzahl/ Beschrei-bung Kosten 8 Bankschilder 8.000,00 EUR 8 Bankschilder 8.000,00 EUR Berlin, den 25. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)

Bahnhöfe + S-Bahn: Abbau von Abfertigungspersonal an Bahnhöfen // Störungen im Betriebsablauf bei der S-Bahn Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellung-nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nach-folgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Im nächsten Jahr soll es nur noch an 20 soge-nannten #Stammbahnhöfen festes #Aufsichtspersonal geben. Um welche Bahnhöfe handelt es sich und welche Krite-rien kamen bei der Auswahl dieser Bahnhöfe zur Anwen-dung? Antwort zu 1.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Es sind 20 reguläre Stammbahnhöfe im #S-Bahn-Netz definiert:  Birkenstein  Birkenwerder  Blankenburg  Bundesplatz  Charlottenburg (wird 2015 in Betrieb genommen)  Friedrichshagen  Gesundbrunnen (zurzeit noch in Beusselstraße, soll noch 2015 umgesetzt werden)  Gesundbrunnen  Greifswalder Straße  Lichtenberg  Ostbahnhof  Ostkreuz (innerhalb des Bauprojekts geplant)  Potsdamer Platz  Schöneberg (Vorortbahnsteig)  Südkreuz (Ringbahnsteig)  Südkreuz (Vorortbahnsteig)  Treptower Park (2x)  Wannsee  Westkreuz Der 21. Stammbahnhofsarbeitsplatz befindet sich in der Betriebszentrale in Halensee.“ Mit der doppelten Benennung des Kreuzungsbahnhofs Gesundbrunnen dürften die beiden Systeme Ring und Nord-Süd gemeint sein. Frage 2: a) Inwieweit soll es durch den Einsatz von (120) mobilen Mitarbeitern zu einer Verbesserung der Qualität kommen? b) Welche weiteren Vorteile erhofft sich die S-Bahn Berlin von dieser Entscheidung? c) Mit welchen Nachteilen rechnet die S-Bahn Berlin und welche Maßnahmen werden zur #Kompensation der Nachteile ergriffen? d) Wie viele Stellen wurden bisher und werden noch aufgrund dieser Entscheidung abgebaut oder abgewan-delt? Antwort zu 2.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Durch den Einsatz der mobilen Aufsichten soll die Qualität in der jetzigen Form gleich bleiben bzw. sichergestellt wer-den. Das bietet einen Vorteil im Vergleich zur jetzigen Situation: Aktuell steht ein Mitarbeiter, der mit dem Ab-fertigen eines Zuges beschäftigt ist, nicht als Ansprech-partner für unsere Fahrgäste zur Verfügung. Die mobilen Aufsichten haben vorrangig die Fahrgastinformation, nur in besonderen Fällen und bei Störungen, sind sie bei der Abfertigung von Zügen behilflich. Auch auf die Pünktlichkeit kann das ZAT-FM Verfah-ren positive Auswirkungen haben, so muss der Triebfahr-zeugführer nicht warten, bis ein Zug am anderen Gleis abgefertigt ist, diese Vorgänge können nun parallel erfol-gen.“ Frage 3: a) Welche Fixkosten und laufenden Kosten entstehen durch die Installation von einer Überwachungs-kamera an einem Bahnhof? b) Wie viele Kameras sollen voraussichtlich installiert werden? c) Wie viele Kameras sind derzeit an den S-Bahnhöfen installiert? Antwort zu 3.: Die DB AG hat zu Frage 3 keine Stel-lungnahme übermittelt. Sie verweist auf Ihre Mitteilung im Rahmen der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15369. Frage 4: Inwieweit wird das Personal für den Umgang mit Störungen oder Notfällen im Betriebsablauf geschult? Wenn keine Schulung erfolgt, warum nicht? Antwort zu 4.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Unser Personal wird zwei Mal im Jahr zu betrieblichen Themen geschult. Themen sind u.a. Meldungen und Handlungsab-läufe in Störungsfällen und Verhalten und Meldungen in Notfällen.“ Frage 5: a) Welcher Ablauf muss von Zugführern und vom Abfertigungspersonal im Falle einer Störung im Betriebs-ablauf (z.B. wegen eines notwendigen Notarz-teinsatzes) eingehalten werden und wie sieht dieser im Detail aus? b) Inwieweit kann sich das Fehlen von Abfertigungs-personal auf diesen Ablauf auswirken? Antwort zu 5.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Bei Stö-rungen der Infrastruktur leitet der Fahrdienstleiter alle notwendigen Schritte ein. Treten Störungen an den Fahr-zeugen auf, ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich. Zur Prozessunterstützung stehen innerbetriebliche Richt-linien, Handbücher und Weisungen zur Verfügung. Das Fehlen von Aufsichtspersonalen hat kaum Aus-wirkungen bei Störungsabläufen. Bei Fahrzeugstörungen handelt immer der Triebfahr-zeugführer in Abstimmung mit der Transportleitung. Bei Störungen der Leit- und Stellwerkstechnik sind die Maß-nahmen in erster Linie zwischen Fahrdienstleiter und Betriebszentrale abzustimmen. Nur bei Ausfall der Abfer-tigungstechnik ZAT-FM können durch Einsatz einer mobilen Aufsicht die Folgen minimiert werden. Bei stati-onsseitigen Störungen (die selten zu Zugbeeinträchtigun-gen führen) entscheidet das vorgegebene Servicelevel über die Entstörung.“ Frage 6: a) Inwieweit müssen die Fahrgäste in den be-troffenen Zügen über die Störung informiert werden? b) Welche inhaltlichen und zeitlichen Richtlinien zur zeitnahen Information der Fahrgäste gibt es? c) Wie schnell sollen die Passagiere informiert wer-den? d) Inwieweit werden die auf den Bahnhöfen warten-den Passagiere informiert? Antwort zu 6.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die be-troffenen Fahrgäste sollen unverzüglich nach Bekannt-werden eines Störfalls informiert werden. Auch die auf betroffenen Bahnhöfen wartenden Fahrgäste sollen un-verzüglich über Grund und Umfang informiert werden, sobald diese Information die betreffenden Mitarbeiter erreicht hat. Bei der Entscheidung, welche Ansage das Aufsichts-personal zuerst durchführt, müssen folgende Prioritäten eingehalten werden:  Priorität 1 – Alarmansagen (Ansagen zur unmittel-baren Gefahrenabwehr),  Priorität 2 – Warnansagen (Ansagen zur Warnung der Fahrgäste auf dem Bahnsteig vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb),  Priorität 3 – Fahrgastinformationen,  Priorität 4 – alle übrigen Ansagen. Die Priorität 1 ist die höchste Priorität.“ Frage 7: Warum kam es am 09.12.2014 ab 11:50 Uhr am S-Bahnhof Friedenau auch nach über 10 Minuten nicht zu einer Information der Fahrgäste der S1 Richtung Wannsee? Antwort zu 7.: Die DB AG hat zu Frage 7 keine Stel-lungnahme übermittelt und mitgeteilt, dass der Sachver-halt zu Frage 7 nicht mehr aufgeklärt werden kann. Frage 8: a) Wie viele und welche Einsatzkräfte hält die S-Bahn für Störungen und Notfälle bereit? b) Wie schnell sind diese im Regelfall vor Ort? c) So Reserveeinheiten bereitgehalten werden, an wel-chen Punkten sind diese im Netz stationiert? d) Wenn keine Reserveeinheiten bereitgehalten wer-den, warum nicht? Antwort zu 8.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Bei Stö-rungen und Notfällen stehen aktuell unsere örtlichen Auf-sichten zur Verfügung, zukünftig übernehmen die mobi-len Aufsichten diesen Part. Zusätzlich kommen Betriebs- und Verkehrsaufsichten sowie Notfallmanager zum Ein-satz. Beide sollen so schnell wie möglich am Einsatzort sein. Darüber hinaus werden bei Störungen und Notfällen die im gesamten Netz verfügbaren Sicherheitskräfte ein-gesetzt. Grundsätzlich sind alle Einsatzkräfte nicht an festen Standorten stationiert sondern im gesamten S-Bahnnetz im Regeleinsatz und werden bei Bedarf gezielt alarmiert und gesteuert.“ Berlin, den 19. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2015)

Bahnhöfe + U-Bahn: U-Bahnhof Schönleinstraße muss saniert werden, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/baustelle-zwischen-kreuzberg-und-neukoelln-u-bahnhof-schoenleinstrasse-muss-saniert-werden,10809298,30129784.html Viele Monate war der Neuköllner Südabschnitt der #U8 wegen #Bauarbeiten gesperrt. Nun könnte es auch in Kreuzberg eine #Großbaustelle geben – mit Auswirkungen auf den #U-Bahn- und #Straßenverkehr. Auf der U-Bahn-Linie U 8 in Kreuzberg könnte noch in diesem Jahr wieder eine Großbaustelle entstehen. „Der U-Bahnhof #Schönleinstraße macht uns Sorgen“, sagte Uwe #Kutscher, der bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) die Bauabteilung der U-Bahn leitet. In dem Bauwerk unter dem Kottbusser Damm in Kreuzberg, das 1927 in Betrieb genommen wurde, sei der Beton untersucht worden. „Die Ergebnisse lassen uns nicht jubeln“, so Kutscher. So, wie es derzeit aussehe, sei eine Sanierung erforderlich. In welchem Maße sich die Bauarbeiten auf den U-Bahn- und den Straßenverkehr auswirken, sei …

Bahnhöfe + S-Bahn + Regionalverkehr: Umbau Ostkreuz- Baufortschritt und Benutzerfreundlichkeit, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DB AG um eine Stellungnahme gebeten. Die DB AG sah sich jedoch in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht in der Lage zu antworten. Frage 1: Welche aktuellen #Bauverzögerungen gibt es? Welche gefährden eine pünktliche Fertigstellung des Sund #Regionalbahnhofes #Ostkreuz? Wann ist mit der Fertigstellung des #S-Bahnhofes, wann mit der des Regionalbahnhofes zu rechnen? Antwort zu 1.: Dem Senat sind keine aktuellen Bauverzögerungen bekannt. Er rechnet weiterhin mit folgenden bereits bekannten Fertigstellungsterminen: Der #Regionalbahnsteig auf dem Ring „#Ro“ wird Ende 2015 in Betrieb gehen. Im August 2016 wird der neue #Bahnsteig „E“ für S-Bahn- Züge in Richtung #Lichtenberg in Betrieb genommen. Die neue „#Südkurve“ für die S-Bahnlinie 9 nach Schönefeld soll im Juli 2017 fertiggestellt sein. Bis Ende 2017 dauern die Arbeiten zur Verbreiterung des #Bahnviaduktes zwischen Ostkreuz und Rummelsburg, für die kreuzungsfreie Ausfädelung der S-Bahnlinien nach Lichtenberg bzw. nach #Erkner, die Fertigstellung der S-Bahnsteige „D“ und „E“ und der #viergleisige Wiederaufbau der S-Bahn-Strecke von Ostkreuz über #Warschauer Straße zum #Ostbahnhof an. Der Regionalbahnsteig Ostkreuz der #Frankfurter Bahn („Ru“) wird im Dezember 2017 in Betrieb genommen, genauso wie die Seitenbahnsteige der #Ostbahn („Rn1“ und „Rn2“) für #Regional-Züge, die bislang in Lichtenberg enden. Frage 2: Wird der geplante Kostenrahmen eingehalten? Wenn nein, wie hoch sind die Mehrkosten und wodurch sind diese entstanden? Antwort zu 2.: Dem Senat sind keine aktuellen Kostensteigerungen bekannt. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Verzicht der Deutschen Bahn auf Rolltreppen zwischen den Regionalbahnsteigen? Ist ein späterer Einbau ohne Einschränkungen im Betrieb überhaupt möglich? Ist ein Verzicht unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll? Frage 4: Wie beurteilt der Senat, dass nach Presseberichten am stark frequentierten Regionalbahnsteig für die Stadtbahn/Ostbahn auf ein Dach verzichtet werden soll? Mit wie vielen Fahrgästen rechnet der Senat auf diesem Regionalbahnsteig? Sind dem Senat die Änderungen der Bauplanungen bereits angezeigt worden? Antwort zu 3. und 4.: Den Verzicht auf Fahrtreppen und auf die Überdachung eines Teilabschnitts des Regionalbahnsteigs der Frankfurter Bahn bewertet der Senat − wie bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage (Drucksache 17/14 532) vom 10. September 2014 mitgeteilt − aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens am Bahnhof Berlin Ostkreuz als nicht sinnvoll. Seitens der DB AG wird dafür ein Planänderungsverfahren angestrebt. Der Senat wird als Träger öffentlicher Belange in dem von der DB angestrebten Planänderungsverfahren beteiligt und darauf hinwirken, dass die Belange der umstei-genden Fahrgäste weiterhin in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Aktuelle Verkehrsprognosen der DB AG für einzelne Bahnsteige sind dem Senat nicht bekannt. Die beabsichtigten Änderungen der Bauplanungen wurden dem Senat – erst auf Nachfrage – von der DB AG angezeigt. Frage 5: Wann sind die Durchbindung der S3 nach Spandau und die Rückkehr zum 5-Minuten-Takt im Berufsverkehr wieder möglich? Antwort zu 5.: Nach derzeitigem Planungsstand kann die Linie S3 nach Fertigstellung der baulichen Voraussetzungen voraussichtlich im Juli 2017 wieder über Ostkreuz hinaus verlängert und alle 20 Minuten eine Zuggruppe der Linie S3 von Erkner bis nach Spandau durchgebunden werden. Die zweite Zuggruppe der Linie S3 endet dann in Ostbahnhof. Ein 5-Minuten-Takt mit vier Zuggruppen bestand auf der Linie S3 hingegen auch vor der baubedingten Zurückziehung nach Ostkreuz nicht. Auf dieser Linie gab es einen 10-Minuten-Takt, der in der Hauptverkehrszeit durch einzelne Verstärkerfahrten (vier Fahrten pro Tag am Morgen stadteinwärts sowie eine Fahrt pro Tag am Nachmittag stadtauswärts) verdichtet worden ist, sodass kurzzeitig ein 5/5/10-Minuten-Takt bestand. Diese zusätzlichen Verstärkerfahrten während der Hauptverkehrszeit können nach Abschluss der baulichen Maßnahmen am Ostkreuz aufgrund der nicht ausreichenden Fahrzeugverfügbarkeit bei der S-Bahn nicht realisiert werden. Verstärkerleistungen auf der Linie S3 können voraussichtlich erst wieder bei Verbesserung der Fahrzeugverfügbarkeit nach dem vollständigen Zulauf der Neufahrzeuge für das derzeit in Ausschreibung befindliche „Teilnetz Ring“ erbracht werden. Frage 6: Werden alle Regionalbahnlinien, die aktuell in Lichtenberg enden, bis zum Ostkreuz verlängert, um deren Attraktivität durch neue Umsteigeverbindungen zu erhöhen? Wenn nein, warum wird auf die Anbindung verzichtet? Antwort zu 6.: Im Zielzustand ist die Verlängerung aller aktuell in Lichtenberg endenden Regionalbahnlinien bis zum Bahnhof Ostkreuz vorgesehen. Zur Verlängerung der Linie RB26 nach Ostkreuz sind weitere Infrastrukturausbauten im Bereich Strausberg erforderlich. Frage 7: Ist die Errichtung von Sanitäranlagen im Zuge der weiteren Umbaumaßnahmen geplant? Wenn nein, wieso verzichtet man darauf? Wenn ja, wie viele Toiletten stehen zur Verfügung? Antwort zu 7.: Bezüglich der Toilettenanlagen am Bahnhof Ostkreuz ist die DB AG aktuell mit ihren Vertragspartnern in Gesprächen. Diese prüfen derzeit die Wirtschaftlichkeit. Aus diesem Grund ist heute noch keine verbindliche Aussage zu dem Thema möglich. Frage 8: Sind zusätzliche Fahrradstellplätze geplant, sodass auf die gestiegene Bedeutung des Fahrrads in den letzten Jahren reagiert werden kann? Bietet sich der Standort für Fahrradparkhäuser an? Antwort zu 8.: Zur städtebaulichen, verkehrlichen und freiraumplanerischen Gestaltung der vier Bahnhofsvorplätze (Quadranten) wurde durch das Land Berlin in Zusammenarbeit mit der DB AG und unter öffentlicher Beteiligung eine Rahmenplanung erarbeitet. Dabei ist die dezentrale Errichtung einer großen Anzahl von Fahrradabstellplätzen (ca. 800 Stellplätze) auf allen vier Vorplätzen ein wesentlicher Bestandteil der Vorplatzgestaltung. Auf der Grundlage der Rahmenplanung wird in Kürze ein Wettbewerb zur Detailgestaltung der Vorplätze ausgelobt. Die Berücksichtigung einer konzentrierten Abstellanlage mit hohen Service- und Komfortangeboten ist als Aufgabenstellung des Wettbewerbes definiert. Im Ergebnis werden Vorschläge zur städtebaulichen, funktionalen und betrieblichen Tragfähigkeit eines Modellprojektes – z.B. Fahrradparkhaus, Fahrradstation, mehrgeschossige Abstellanlage – erwartet. Berlin, den 13. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2015)

Regionalverkehr + Bahnhöfe + VBB: Südbrandenburg: Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz sind ab Dezember 2015 "bahnfrei" DBV kritisiert Schweigen, Aussitzen und schlechte Öffentlichkeitsarbeit der Beteiligten

(13.3.2015, DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg) Vor einigen Tagen gab der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) in einem Interview bekannnt, dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 die drei genannten #Halte in #Südbrandenburg gestrichen werden. Angeblich gäbe es eine Konkurrenz bei den Fahrplänen mit Fernverkehrszügen auf der Berliner Stadtbahn. Der DBV kritisiert die Art und Weise, wie die Öffentlichkeit von diesen konkreten Plänen erfährt und die Unwissenheit, mit der die politisch Verantwortlichen ihre Verantwortung herunterspielen. Das Problem ist grundsätzlich schon seit zwei Jahren bekannt. Mitte Dezember 2015 geht der erste Abschnitt der Neubaustrecke Nürnberg – Erfurt – Leipzig/Halle – Berlin in Betrieb. Damit ändern sich die Fahrpläne der ICE- und IC-Züge und sie haben Auswirkungen auf den Regionalverkehr in Brandenburg und Berlin. Die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist völlig inakzeptabel. Es ist für die Fahrgäste von großer Bedeutung, wie sie schon in einigen Monaten ihre Wege planen müssen. Am 14. April 2015 endet die Anmeldefrist für Trassenbestellungen bei der DB Netz AG. Warum wird erst, so ganz nebenbei, einen Monat vor Fristablauf, die Öffentlichkeit mit diesen konkreten Informationen überrascht? Ab dem 15. April 2015 wird der neue Fahrplan erstellt. Änderungen sind dann nur noch in kleinen Ausnahmefällen möglich. Auch dieses Datum wird von allen Beteiligten verschwiegen. „Gesellschafter sind die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie die kommunalen Gebietskörperschaften, die 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte in Brandenburg. Die Gesellschafter sind zuständig für die Bestellung von Verkehrsleistungen, die von den Verkehrsunternehmen erbracht werden.“ So steht es auf der VBB-Internetseite. Wo waren die Landräte bzw. die von Ihnen beauftragen Vertreter bei den entscheidenden Sitzungen des VBB? Es ist jedenfalls unwahrscheinlich, dass sie jetzt genauso überrascht wurden wie die Öffentlichkeit. Wo es konkret Probleme zwischen Fern- und Regionalverkehr gibt, seit wann und mit welchen Ideen versucht wurde, die Halte beizubehalten, bleibt weiterhin im Dunkeln. Hat die Öffentlichkeit kein Informationsrecht? So entsteht wieder einmal der Eindruck, dass hinter verschlossenen Türen Fakten geschaffen werden, die betroffenen Fahrgäste zum allerspätesten Zeitpunkt informiert werden, Proteste und Kritik ausgesessen wird, bis wirklich nichts mehr zu ändern ist. Die bevorstehende Abbestellung der Halte in Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz zeigt wieder, woran es in der Brandenburger Verkehrspolitik fehlt: Offenheit, Bereitschaft zur Diskussion und Dialog. Der DBV erwartet, dass alle Beteiligten – Verkehrsministerium, Verkehrsverbund und die Landräte – die kommenden 4 Wochen nutzen, um im Dialog die Fahrgäste umfassend informieren. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.