Bahnhöfe + barrierefrei + U-Bahn: Fahrgastaufkommen am U-Bahnhof Thielplatz und U-Bahnhof Dahlem-Dorf, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist nachfolgend in den einzelnen Antworten wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch war in den letzten 12 Monaten je-weils das Fahrgastaufkommen an beiden Bahnhöfen? Antwort zu 1.: Der BVG liegen keine Daten aus den letzten 12 Monaten vor. Es können lediglich Aussagen auf Basis der VBB1-Verkehrserhebung 2010 vorgenom-men werden: • Das Fahrgastaufkommen am U #Thielplatz (Busli-nien M11, 110, U-Bahnlinie #U3, Nachtbus N3) liegt pro Tag bei 11.747 Unternehmensbezogenen Fahrgastfahrten (UBF). • Das Fahrgastaufkommen am U #Dahlem-Dorf (Buslinien X11, X83, U-Bahnlinie #U3, Nachtbus N3) liegt pro Tag bei 17.649 Unternehmensbezo-genen Fahrgastfahrten (UBF). 1 Verkerhsverbund Berlin-Brandenburg Frage 2: Ist es geplant, beide Bahnhöfe #barrierefrei umzurüsten? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2.: Am U-Bahnhof Thielplatz ist bereits ein #Blindenleitsystem vorhanden. Derzeit laufen die Pla-nungen für den #Aufzug. Der Bahnhof steht in der Prioritä-tenliste des Senats für 2017/18. Die BVG AöR beabsich-tigt eine Inbetriebnahme des Aufzuges Anfang 2017. Der U-Bahnhof Dahlem-Dorf ist bereits vollständig barrierefrei ausgebaut. Er hat ein Blindenleitsystem und einen Aufzug (seit 2003). Frage 3: Welche Kosten durch die Einfügung eines Klammerzusatzes (wie z. B. bei der Yorckstraße) an bei-den U-Bahnhöfen entstehen? Antwort zu 3.: Aus Sicht der BVG würde es nur sinn-voll sein, die Bankschilder Vor-Ort an den Bahnhöfen U Thielplatz und U Dahlem-Dorf mit dem Zusatz zu verse-hen. Bei allen U-Bahnhöfe mit zusätzlichen Namenshin-weisen (wie u.a. Kochstraße/Checkpoint Charlie, Tem-pelhof/Südring oder Wittenau/Wilhelmsruher Damm) werden diese zusätzliche Hinweise nur auf dem statischen Leitsystem Vor-Ort verwendet. Diese zusätzlichen Hinweise werden weder in dem S+U-Netzplan, noch bei der akustischen Fahrgastinforma-tion und auf anderen Informationsträgern, außer auf dem betroffenen U-Bahnhof selbst, verwendet. Ausnahme bildet hier aufgrund von politischen Entscheidungen in der Vergangenheit der U-Bahnhof Franz-Neumann-Platz/Am Schäfersee. Die BVG empfiehlt, das statische Leitsystem Vor-Ort mit dem Namenszusatz zu versehen. Folgende Kosten würden hierfür für eine Anpassung des statischen Informations- und Leitsystem im Namens-zug anfallen: U Thielplatz U Dahlem-Dorf Anzahl/ Beschrei-bung Kosten Anzahl/ Beschrei-bung Kosten 8 Bankschilder 8.000,00 EUR 8 Bankschilder 8.000,00 EUR Berlin, den 25. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)

Bahnhöfe + S-Bahn: Abbau von Abfertigungspersonal an Bahnhöfen // Störungen im Betriebsablauf bei der S-Bahn Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellung-nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nach-folgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Im nächsten Jahr soll es nur noch an 20 soge-nannten #Stammbahnhöfen festes #Aufsichtspersonal geben. Um welche Bahnhöfe handelt es sich und welche Krite-rien kamen bei der Auswahl dieser Bahnhöfe zur Anwen-dung? Antwort zu 1.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Es sind 20 reguläre Stammbahnhöfe im #S-Bahn-Netz definiert:  Birkenstein  Birkenwerder  Blankenburg  Bundesplatz  Charlottenburg (wird 2015 in Betrieb genommen)  Friedrichshagen  Gesundbrunnen (zurzeit noch in Beusselstraße, soll noch 2015 umgesetzt werden)  Gesundbrunnen  Greifswalder Straße  Lichtenberg  Ostbahnhof  Ostkreuz (innerhalb des Bauprojekts geplant)  Potsdamer Platz  Schöneberg (Vorortbahnsteig)  Südkreuz (Ringbahnsteig)  Südkreuz (Vorortbahnsteig)  Treptower Park (2x)  Wannsee  Westkreuz Der 21. Stammbahnhofsarbeitsplatz befindet sich in der Betriebszentrale in Halensee.“ Mit der doppelten Benennung des Kreuzungsbahnhofs Gesundbrunnen dürften die beiden Systeme Ring und Nord-Süd gemeint sein. Frage 2: a) Inwieweit soll es durch den Einsatz von (120) mobilen Mitarbeitern zu einer Verbesserung der Qualität kommen? b) Welche weiteren Vorteile erhofft sich die S-Bahn Berlin von dieser Entscheidung? c) Mit welchen Nachteilen rechnet die S-Bahn Berlin und welche Maßnahmen werden zur #Kompensation der Nachteile ergriffen? d) Wie viele Stellen wurden bisher und werden noch aufgrund dieser Entscheidung abgebaut oder abgewan-delt? Antwort zu 2.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Durch den Einsatz der mobilen Aufsichten soll die Qualität in der jetzigen Form gleich bleiben bzw. sichergestellt wer-den. Das bietet einen Vorteil im Vergleich zur jetzigen Situation: Aktuell steht ein Mitarbeiter, der mit dem Ab-fertigen eines Zuges beschäftigt ist, nicht als Ansprech-partner für unsere Fahrgäste zur Verfügung. Die mobilen Aufsichten haben vorrangig die Fahrgastinformation, nur in besonderen Fällen und bei Störungen, sind sie bei der Abfertigung von Zügen behilflich. Auch auf die Pünktlichkeit kann das ZAT-FM Verfah-ren positive Auswirkungen haben, so muss der Triebfahr-zeugführer nicht warten, bis ein Zug am anderen Gleis abgefertigt ist, diese Vorgänge können nun parallel erfol-gen.“ Frage 3: a) Welche Fixkosten und laufenden Kosten entstehen durch die Installation von einer Überwachungs-kamera an einem Bahnhof? b) Wie viele Kameras sollen voraussichtlich installiert werden? c) Wie viele Kameras sind derzeit an den S-Bahnhöfen installiert? Antwort zu 3.: Die DB AG hat zu Frage 3 keine Stel-lungnahme übermittelt. Sie verweist auf Ihre Mitteilung im Rahmen der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15369. Frage 4: Inwieweit wird das Personal für den Umgang mit Störungen oder Notfällen im Betriebsablauf geschult? Wenn keine Schulung erfolgt, warum nicht? Antwort zu 4.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Unser Personal wird zwei Mal im Jahr zu betrieblichen Themen geschult. Themen sind u.a. Meldungen und Handlungsab-läufe in Störungsfällen und Verhalten und Meldungen in Notfällen.“ Frage 5: a) Welcher Ablauf muss von Zugführern und vom Abfertigungspersonal im Falle einer Störung im Betriebs-ablauf (z.B. wegen eines notwendigen Notarz-teinsatzes) eingehalten werden und wie sieht dieser im Detail aus? b) Inwieweit kann sich das Fehlen von Abfertigungs-personal auf diesen Ablauf auswirken? Antwort zu 5.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Bei Stö-rungen der Infrastruktur leitet der Fahrdienstleiter alle notwendigen Schritte ein. Treten Störungen an den Fahr-zeugen auf, ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich. Zur Prozessunterstützung stehen innerbetriebliche Richt-linien, Handbücher und Weisungen zur Verfügung. Das Fehlen von Aufsichtspersonalen hat kaum Aus-wirkungen bei Störungsabläufen. Bei Fahrzeugstörungen handelt immer der Triebfahr-zeugführer in Abstimmung mit der Transportleitung. Bei Störungen der Leit- und Stellwerkstechnik sind die Maß-nahmen in erster Linie zwischen Fahrdienstleiter und Betriebszentrale abzustimmen. Nur bei Ausfall der Abfer-tigungstechnik ZAT-FM können durch Einsatz einer mobilen Aufsicht die Folgen minimiert werden. Bei stati-onsseitigen Störungen (die selten zu Zugbeeinträchtigun-gen führen) entscheidet das vorgegebene Servicelevel über die Entstörung.“ Frage 6: a) Inwieweit müssen die Fahrgäste in den be-troffenen Zügen über die Störung informiert werden? b) Welche inhaltlichen und zeitlichen Richtlinien zur zeitnahen Information der Fahrgäste gibt es? c) Wie schnell sollen die Passagiere informiert wer-den? d) Inwieweit werden die auf den Bahnhöfen warten-den Passagiere informiert? Antwort zu 6.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die be-troffenen Fahrgäste sollen unverzüglich nach Bekannt-werden eines Störfalls informiert werden. Auch die auf betroffenen Bahnhöfen wartenden Fahrgäste sollen un-verzüglich über Grund und Umfang informiert werden, sobald diese Information die betreffenden Mitarbeiter erreicht hat. Bei der Entscheidung, welche Ansage das Aufsichts-personal zuerst durchführt, müssen folgende Prioritäten eingehalten werden:  Priorität 1 – Alarmansagen (Ansagen zur unmittel-baren Gefahrenabwehr),  Priorität 2 – Warnansagen (Ansagen zur Warnung der Fahrgäste auf dem Bahnsteig vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb),  Priorität 3 – Fahrgastinformationen,  Priorität 4 – alle übrigen Ansagen. Die Priorität 1 ist die höchste Priorität.“ Frage 7: Warum kam es am 09.12.2014 ab 11:50 Uhr am S-Bahnhof Friedenau auch nach über 10 Minuten nicht zu einer Information der Fahrgäste der S1 Richtung Wannsee? Antwort zu 7.: Die DB AG hat zu Frage 7 keine Stel-lungnahme übermittelt und mitgeteilt, dass der Sachver-halt zu Frage 7 nicht mehr aufgeklärt werden kann. Frage 8: a) Wie viele und welche Einsatzkräfte hält die S-Bahn für Störungen und Notfälle bereit? b) Wie schnell sind diese im Regelfall vor Ort? c) So Reserveeinheiten bereitgehalten werden, an wel-chen Punkten sind diese im Netz stationiert? d) Wenn keine Reserveeinheiten bereitgehalten wer-den, warum nicht? Antwort zu 8.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Bei Stö-rungen und Notfällen stehen aktuell unsere örtlichen Auf-sichten zur Verfügung, zukünftig übernehmen die mobi-len Aufsichten diesen Part. Zusätzlich kommen Betriebs- und Verkehrsaufsichten sowie Notfallmanager zum Ein-satz. Beide sollen so schnell wie möglich am Einsatzort sein. Darüber hinaus werden bei Störungen und Notfällen die im gesamten Netz verfügbaren Sicherheitskräfte ein-gesetzt. Grundsätzlich sind alle Einsatzkräfte nicht an festen Standorten stationiert sondern im gesamten S-Bahnnetz im Regeleinsatz und werden bei Bedarf gezielt alarmiert und gesteuert.“ Berlin, den 19. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2015)

Bahnhöfe + U-Bahn: U-Bahnhof Schönleinstraße muss saniert werden, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/baustelle-zwischen-kreuzberg-und-neukoelln-u-bahnhof-schoenleinstrasse-muss-saniert-werden,10809298,30129784.html Viele Monate war der Neuköllner Südabschnitt der #U8 wegen #Bauarbeiten gesperrt. Nun könnte es auch in Kreuzberg eine #Großbaustelle geben – mit Auswirkungen auf den #U-Bahn- und #Straßenverkehr. Auf der U-Bahn-Linie U 8 in Kreuzberg könnte noch in diesem Jahr wieder eine Großbaustelle entstehen. „Der U-Bahnhof #Schönleinstraße macht uns Sorgen“, sagte Uwe #Kutscher, der bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) die Bauabteilung der U-Bahn leitet. In dem Bauwerk unter dem Kottbusser Damm in Kreuzberg, das 1927 in Betrieb genommen wurde, sei der Beton untersucht worden. „Die Ergebnisse lassen uns nicht jubeln“, so Kutscher. So, wie es derzeit aussehe, sei eine Sanierung erforderlich. In welchem Maße sich die Bauarbeiten auf den U-Bahn- und den Straßenverkehr auswirken, sei …

Bahnhöfe + S-Bahn + Regionalverkehr: Umbau Ostkreuz- Baufortschritt und Benutzerfreundlichkeit, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DB AG um eine Stellungnahme gebeten. Die DB AG sah sich jedoch in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht in der Lage zu antworten. Frage 1: Welche aktuellen #Bauverzögerungen gibt es? Welche gefährden eine pünktliche Fertigstellung des Sund #Regionalbahnhofes #Ostkreuz? Wann ist mit der Fertigstellung des #S-Bahnhofes, wann mit der des Regionalbahnhofes zu rechnen? Antwort zu 1.: Dem Senat sind keine aktuellen Bauverzögerungen bekannt. Er rechnet weiterhin mit folgenden bereits bekannten Fertigstellungsterminen: Der #Regionalbahnsteig auf dem Ring „#Ro“ wird Ende 2015 in Betrieb gehen. Im August 2016 wird der neue #Bahnsteig „E“ für S-Bahn- Züge in Richtung #Lichtenberg in Betrieb genommen. Die neue „#Südkurve“ für die S-Bahnlinie 9 nach Schönefeld soll im Juli 2017 fertiggestellt sein. Bis Ende 2017 dauern die Arbeiten zur Verbreiterung des #Bahnviaduktes zwischen Ostkreuz und Rummelsburg, für die kreuzungsfreie Ausfädelung der S-Bahnlinien nach Lichtenberg bzw. nach #Erkner, die Fertigstellung der S-Bahnsteige „D“ und „E“ und der #viergleisige Wiederaufbau der S-Bahn-Strecke von Ostkreuz über #Warschauer Straße zum #Ostbahnhof an. Der Regionalbahnsteig Ostkreuz der #Frankfurter Bahn („Ru“) wird im Dezember 2017 in Betrieb genommen, genauso wie die Seitenbahnsteige der #Ostbahn („Rn1“ und „Rn2“) für #Regional-Züge, die bislang in Lichtenberg enden. Frage 2: Wird der geplante Kostenrahmen eingehalten? Wenn nein, wie hoch sind die Mehrkosten und wodurch sind diese entstanden? Antwort zu 2.: Dem Senat sind keine aktuellen Kostensteigerungen bekannt. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Verzicht der Deutschen Bahn auf Rolltreppen zwischen den Regionalbahnsteigen? Ist ein späterer Einbau ohne Einschränkungen im Betrieb überhaupt möglich? Ist ein Verzicht unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll? Frage 4: Wie beurteilt der Senat, dass nach Presseberichten am stark frequentierten Regionalbahnsteig für die Stadtbahn/Ostbahn auf ein Dach verzichtet werden soll? Mit wie vielen Fahrgästen rechnet der Senat auf diesem Regionalbahnsteig? Sind dem Senat die Änderungen der Bauplanungen bereits angezeigt worden? Antwort zu 3. und 4.: Den Verzicht auf Fahrtreppen und auf die Überdachung eines Teilabschnitts des Regionalbahnsteigs der Frankfurter Bahn bewertet der Senat − wie bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage (Drucksache 17/14 532) vom 10. September 2014 mitgeteilt − aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens am Bahnhof Berlin Ostkreuz als nicht sinnvoll. Seitens der DB AG wird dafür ein Planänderungsverfahren angestrebt. Der Senat wird als Träger öffentlicher Belange in dem von der DB angestrebten Planänderungsverfahren beteiligt und darauf hinwirken, dass die Belange der umstei-genden Fahrgäste weiterhin in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Aktuelle Verkehrsprognosen der DB AG für einzelne Bahnsteige sind dem Senat nicht bekannt. Die beabsichtigten Änderungen der Bauplanungen wurden dem Senat – erst auf Nachfrage – von der DB AG angezeigt. Frage 5: Wann sind die Durchbindung der S3 nach Spandau und die Rückkehr zum 5-Minuten-Takt im Berufsverkehr wieder möglich? Antwort zu 5.: Nach derzeitigem Planungsstand kann die Linie S3 nach Fertigstellung der baulichen Voraussetzungen voraussichtlich im Juli 2017 wieder über Ostkreuz hinaus verlängert und alle 20 Minuten eine Zuggruppe der Linie S3 von Erkner bis nach Spandau durchgebunden werden. Die zweite Zuggruppe der Linie S3 endet dann in Ostbahnhof. Ein 5-Minuten-Takt mit vier Zuggruppen bestand auf der Linie S3 hingegen auch vor der baubedingten Zurückziehung nach Ostkreuz nicht. Auf dieser Linie gab es einen 10-Minuten-Takt, der in der Hauptverkehrszeit durch einzelne Verstärkerfahrten (vier Fahrten pro Tag am Morgen stadteinwärts sowie eine Fahrt pro Tag am Nachmittag stadtauswärts) verdichtet worden ist, sodass kurzzeitig ein 5/5/10-Minuten-Takt bestand. Diese zusätzlichen Verstärkerfahrten während der Hauptverkehrszeit können nach Abschluss der baulichen Maßnahmen am Ostkreuz aufgrund der nicht ausreichenden Fahrzeugverfügbarkeit bei der S-Bahn nicht realisiert werden. Verstärkerleistungen auf der Linie S3 können voraussichtlich erst wieder bei Verbesserung der Fahrzeugverfügbarkeit nach dem vollständigen Zulauf der Neufahrzeuge für das derzeit in Ausschreibung befindliche „Teilnetz Ring“ erbracht werden. Frage 6: Werden alle Regionalbahnlinien, die aktuell in Lichtenberg enden, bis zum Ostkreuz verlängert, um deren Attraktivität durch neue Umsteigeverbindungen zu erhöhen? Wenn nein, warum wird auf die Anbindung verzichtet? Antwort zu 6.: Im Zielzustand ist die Verlängerung aller aktuell in Lichtenberg endenden Regionalbahnlinien bis zum Bahnhof Ostkreuz vorgesehen. Zur Verlängerung der Linie RB26 nach Ostkreuz sind weitere Infrastrukturausbauten im Bereich Strausberg erforderlich. Frage 7: Ist die Errichtung von Sanitäranlagen im Zuge der weiteren Umbaumaßnahmen geplant? Wenn nein, wieso verzichtet man darauf? Wenn ja, wie viele Toiletten stehen zur Verfügung? Antwort zu 7.: Bezüglich der Toilettenanlagen am Bahnhof Ostkreuz ist die DB AG aktuell mit ihren Vertragspartnern in Gesprächen. Diese prüfen derzeit die Wirtschaftlichkeit. Aus diesem Grund ist heute noch keine verbindliche Aussage zu dem Thema möglich. Frage 8: Sind zusätzliche Fahrradstellplätze geplant, sodass auf die gestiegene Bedeutung des Fahrrads in den letzten Jahren reagiert werden kann? Bietet sich der Standort für Fahrradparkhäuser an? Antwort zu 8.: Zur städtebaulichen, verkehrlichen und freiraumplanerischen Gestaltung der vier Bahnhofsvorplätze (Quadranten) wurde durch das Land Berlin in Zusammenarbeit mit der DB AG und unter öffentlicher Beteiligung eine Rahmenplanung erarbeitet. Dabei ist die dezentrale Errichtung einer großen Anzahl von Fahrradabstellplätzen (ca. 800 Stellplätze) auf allen vier Vorplätzen ein wesentlicher Bestandteil der Vorplatzgestaltung. Auf der Grundlage der Rahmenplanung wird in Kürze ein Wettbewerb zur Detailgestaltung der Vorplätze ausgelobt. Die Berücksichtigung einer konzentrierten Abstellanlage mit hohen Service- und Komfortangeboten ist als Aufgabenstellung des Wettbewerbes definiert. Im Ergebnis werden Vorschläge zur städtebaulichen, funktionalen und betrieblichen Tragfähigkeit eines Modellprojektes – z.B. Fahrradparkhaus, Fahrradstation, mehrgeschossige Abstellanlage – erwartet. Berlin, den 13. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2015)

Regionalverkehr + Bahnhöfe + VBB: Südbrandenburg: Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz sind ab Dezember 2015 "bahnfrei" DBV kritisiert Schweigen, Aussitzen und schlechte Öffentlichkeitsarbeit der Beteiligten

(13.3.2015, DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg) Vor einigen Tagen gab der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) in einem Interview bekannnt, dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 die drei genannten #Halte in #Südbrandenburg gestrichen werden. Angeblich gäbe es eine Konkurrenz bei den Fahrplänen mit Fernverkehrszügen auf der Berliner Stadtbahn. Der DBV kritisiert die Art und Weise, wie die Öffentlichkeit von diesen konkreten Plänen erfährt und die Unwissenheit, mit der die politisch Verantwortlichen ihre Verantwortung herunterspielen. Das Problem ist grundsätzlich schon seit zwei Jahren bekannt. Mitte Dezember 2015 geht der erste Abschnitt der Neubaustrecke Nürnberg – Erfurt – Leipzig/Halle – Berlin in Betrieb. Damit ändern sich die Fahrpläne der ICE- und IC-Züge und sie haben Auswirkungen auf den Regionalverkehr in Brandenburg und Berlin. Die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist völlig inakzeptabel. Es ist für die Fahrgäste von großer Bedeutung, wie sie schon in einigen Monaten ihre Wege planen müssen. Am 14. April 2015 endet die Anmeldefrist für Trassenbestellungen bei der DB Netz AG. Warum wird erst, so ganz nebenbei, einen Monat vor Fristablauf, die Öffentlichkeit mit diesen konkreten Informationen überrascht? Ab dem 15. April 2015 wird der neue Fahrplan erstellt. Änderungen sind dann nur noch in kleinen Ausnahmefällen möglich. Auch dieses Datum wird von allen Beteiligten verschwiegen. „Gesellschafter sind die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie die kommunalen Gebietskörperschaften, die 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte in Brandenburg. Die Gesellschafter sind zuständig für die Bestellung von Verkehrsleistungen, die von den Verkehrsunternehmen erbracht werden.“ So steht es auf der VBB-Internetseite. Wo waren die Landräte bzw. die von Ihnen beauftragen Vertreter bei den entscheidenden Sitzungen des VBB? Es ist jedenfalls unwahrscheinlich, dass sie jetzt genauso überrascht wurden wie die Öffentlichkeit. Wo es konkret Probleme zwischen Fern- und Regionalverkehr gibt, seit wann und mit welchen Ideen versucht wurde, die Halte beizubehalten, bleibt weiterhin im Dunkeln. Hat die Öffentlichkeit kein Informationsrecht? So entsteht wieder einmal der Eindruck, dass hinter verschlossenen Türen Fakten geschaffen werden, die betroffenen Fahrgäste zum allerspätesten Zeitpunkt informiert werden, Proteste und Kritik ausgesessen wird, bis wirklich nichts mehr zu ändern ist. Die bevorstehende Abbestellung der Halte in Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz zeigt wieder, woran es in der Brandenburger Verkehrspolitik fehlt: Offenheit, Bereitschaft zur Diskussion und Dialog. Der DBV erwartet, dass alle Beteiligten – Verkehrsministerium, Verkehrsverbund und die Landräte – die kommenden 4 Wochen nutzen, um im Dialog die Fahrgäste umfassend informieren. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Regionalverkehr + Bahnhöfe + VBB: Südbrandenburg: Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz sind ab Dezember 2015 „bahnfrei“ DBV kritisiert Schweigen, Aussitzen und schlechte Öffentlichkeitsarbeit der Beteiligten

(13.3.2015, DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg)

Vor einigen Tagen gab der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) in einem Interview bekannnt, dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 die drei genannten #Halte in #Südbrandenburg gestrichen werden. Angeblich gäbe es eine Konkurrenz bei den Fahrplänen mit Fernverkehrszügen auf der Berliner Stadtbahn. Der DBV kritisiert die Art und Weise, wie die Öffentlichkeit von diesen konkreten Plänen erfährt und die Unwissenheit, mit der die politisch Verantwortlichen ihre Verantwortung herunterspielen.
Das Problem ist grundsätzlich schon seit zwei Jahren bekannt. Mitte Dezember 2015 geht der erste Abschnitt der Neubaustrecke Nürnberg – Erfurt – Leipzig/Halle – Berlin in Betrieb. Damit ändern sich die Fahrpläne der ICE- und IC-Züge und sie haben Auswirkungen auf den Regionalverkehr in Brandenburg und Berlin. Die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist völlig inakzeptabel. Es ist für die Fahrgäste von großer Bedeutung, wie sie schon in einigen Monaten ihre Wege planen müssen.
Am 14. April 2015 endet die Anmeldefrist für Trassenbestellungen bei der DB Netz AG. Warum wird erst, so ganz nebenbei, einen Monat vor Fristablauf, die Öffentlichkeit mit diesen konkreten Informationen überrascht? Ab dem 15. April 2015 wird der neue Fahrplan erstellt. Änderungen sind dann nur noch in kleinen Ausnahmefällen möglich. Auch dieses Datum wird von allen Beteiligten verschwiegen.
„Gesellschafter sind die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie die kommunalen Gebietskörperschaften, die 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte in Brandenburg. Die Gesellschafter sind zuständig für die Bestellung von Verkehrsleistungen, die von den Verkehrsunternehmen erbracht werden.“ So steht es auf der VBB-Internetseite. Wo waren die Landräte bzw. die von Ihnen beauftragen Vertreter bei den entscheidenden Sitzungen des VBB? Es ist jedenfalls unwahrscheinlich, dass sie jetzt genauso überrascht wurden wie die Öffentlichkeit. Wo es konkret Probleme zwischen Fern- und Regionalverkehr gibt, seit wann und mit welchen Ideen versucht wurde, die Halte beizubehalten, bleibt weiterhin im Dunkeln. Hat die Öffentlichkeit kein Informationsrecht?
So entsteht wieder einmal der Eindruck, dass hinter verschlossenen Türen Fakten geschaffen werden, die betroffenen Fahrgäste zum allerspätesten Zeitpunkt informiert werden, Proteste und Kritik ausgesessen wird, bis wirklich nichts mehr zu ändern ist. Die bevorstehende Abbestellung der Halte in Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz zeigt wieder, woran es in der Brandenburger Verkehrspolitik fehlt: Offenheit, Bereitschaft zur Diskussion und Dialog.

Der DBV erwartet, dass alle Beteiligten – Verkehrsministerium, Verkehrsverbund und die Landräte – die kommenden 4 Wochen nutzen, um im Dialog die Fahrgäste umfassend informieren.

Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94
Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV):
Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Bahnhöfe + U-Bahn: Sanierung bei der BVG in Berlin Diese elf U-Bahnhöfe will die BVG verschönern, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/sanierung-bei-der-bvg-in-berlin-diese-elf-u-bahnhoefe-will-die-bvg-verschoenern,10809298,30108370.html Asbestplatten kommen weg, auch Kunststoffteile, die bei einem Feuer gefährliche Gase bilden würden, landen auf dem Müll. Die #BVG nimmt auf elf #U-Bahnhöfen große #Sanierungsprojekte in Angriff – so viele wie seit Langem nicht. Jetzt wird aufgeräumt. Egal, ob es sich um Pressspan- und Zementfaserplatten, Blechverkleidungen oder alte Fliesen handelt, die nur noch aus Gewohnheit hängen: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) entrümpeln mehrere #U-Bahnstationen. Andere werden der steigenden Nachfrage und neuen #Sicherheitsregeln angepasst. Selten hat die BVG so viele #Bahnhofsprojekte in einem Jahr in Angriff genommen. Am Donnerstag stellte Bauchef Uwe Kutscher elf Bauvorhaben vor (Power-Point-Präsentation), von denen die meisten 2015 starten sollen. Insgesamt gibt es 173 U-Bahnhöfe. Als der Bauingenieur vor kurzem sein Programm für dieses Jahr aufschrieb, war er überrascht, wie viele Projekte da auf dem Papier standen. „Insgesamt geht es um 70 Millionen Euro, die wir größtenteils aus Eigenmitteln bestreiten“, sagte er. Warum werden jetzt so viele Sanierungen begonnen? Uwe Kutscher: „In den vergangenen Jahren sind einige Projekte zäh …

Bahnverkehr + Güterverkehr: Güterbahnhof Greifswalder Straße: Ein Deal, der Fragen aufwirft, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass bei Grundstücken aus Bahnbe-sitz, die nicht mehr für Bahnbetriebszwecke benötigt werden, die Kommune nach der Freistellung von Bahnbe-triebszwecken ein Vorkaufsrecht hat? Wenn ja, wie ist dieses Vorkaufsrecht geregelt, wer übt es im Land Berlin jeweils aus und an welche weiteren Bedingungen ist es geknüpft? Zu 1.: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Die Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Vor-kaufsrechtes durch das Land Berlin sind die §§ 24 und 25 Baugesetzbuch. Nur bezüglich dieser Vorkaufsrechte erfolgt eine Prüfung durch den Bezirk. Es bestand zu keinem Zeitpunkt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch für Flächen im Bereich des ehemali-gen #Güterbahnhofs #Greifswalder Straße.“ 2. Was ist beim Verkauf eines Grundstückes, das für #Bahnbetriebszwecke benötigt wird, von einem Bahnbe-triebsunternehmen an ein Unternehmen ohne Bahnbe-triebszweck zu beachten? 3. Welchen Gesellschaftszweck hatte die „Bahnge-lände Greifswalder Straße GmbH“ zum Zeitpunkt des Verkaufs? Wurde der Gesellschaftszweck in den Jahren 2011 oder 2012 geändert? 4. Ist es richtig, dass ein erstes Teilstück des ehema-ligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße im Jahr 2011 an die „Bahngelände Greifswalder Straße GmbH“ verkauft worden ist? Wenn ja, wann genau wurde das Grundstück verkauft und wann übertragen? 5. Wurde dieses Grundstück verkauft, bevor die Frei-stellung von Bahnbetriebszwecken stattgefunden hatte? Zu 2. – 5.: Über die Grundstücksgeschäfte der Deut-schen Bahn AG und deren Tochterunternehmen mit priva-ten Dritten hat der Senat keine Kenntnis. Insofern liegen dem Senat auch keine Erkenntnisse über die bahninternen Verfahrensvorgaben, die vereinbarten Konditionen oder den Gesellschaftszweck der privaten Erwerber vor. 6. Wann genau wurde die Freistellung von Bahnbe-triebszwecken beantragt und wann wurde sie genehmigt? Zu 6.: Ein erster Antrag auf Freistellung von Bahnbe-triebszwecken wurde am 14.01.2011 gestellt. Antragstel-ler war die DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH. Der Antrag, bekannt gemacht vom #Eisenbahn-Bundesamt im elektronischen #Bundesanzeiger am 11.04.2011, umfasste die Flurstücke 62 tw. der Flur 216, 83 tw. der Flur 217 und 111 tw. der Flur 317. Den Trägern der Landes- und Regionalplanung, Gemeinden und Eisenbahninfrastrukturunternehmen wurde bis 23.05.2011 Gelegenheit gegeben, sich zur beantragten Freistellung zu äußern. Laut Antrag sollten die freizustel-lenden Flächen in das Eigentum der Bahngelände Greifs-walder Straße GmbH übergehen. Die bezeichneten Flä-chen wurden mit Bescheid vom 22.06.2011 von Bahnbe-triebszwecken freigestellt. Ein zweiter Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken wurde mit Datum 11.04.2013 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Freistellungantrag am 27.05.2014 im elektronischen Bun-desanzeiger bekannt gegeben. Den Trägern der Landes- und Regionalplanung, Gemeinden und Eisenbahninfra-strukturunternehmen wurde bis 07.07.2014 Gelegenheit gegeben, sich zur beantragten Freistellung zu äußern. Dem Antrag der DB Services Immobilien GmbH, NL Berlin Liegenschaftsmanagement im Auftrag der DB Netz AG vom 11.04.2013 für die Flurstücke 223, 238, 234, 229, 235 der Flur 217, Flurstücke 189, 180, 177 tw., 178, 183, 184 der Flur 317 und Flurstücke 131, 128, 130 der Flur 216 war zu entnehmen, dass die von Bahnbetriebs-zwecken freizustellende Fläche an die Bahngelände Greifswalder Straße GmbH mit Sitz in Berlin verkauft worden ist. Nach Kenntnisstand des Senats wurde über die Freistellung für die hier beantragten Flurstücke seitens des Eisenbahn-Bundesamtes bisher nicht entschieden. 7. Wenn das Grundstück erst nach Freistellung von Bahnbetriebszwecken stattgefunden hat: wie wurde ggf. das Vorkaufsrecht mit welchem Ergebnis wahrgenom-men? 8. Ist es richtig, dass ein weiteres Teilstück des ehe-maligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße im Jahr 2012 in einem ähnlichen Vorgehen an die „Bahngelände Greifswalder Straße GmbH“ veräußert worden ist? Wenn nein, unter welchen Umständen fand dieser Verkauf statt und warum wurde nunmehr kein Vorkaufsrecht wahrge-nommen? Wann hat der Verkauf genau stattgefunden? Wann genau wurde die Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken beantragt und wann wurde sie genehmigt? Zu 7. – 8.: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit, dass für die beiden 2010 und 2011 zwischen der DB Netz AG und der Bahngelände Greifswalder Straße GmbH geschlossenen Kaufverträge am 12.01.2011 bzw. 29.12.2012 Negativzeugnisse erteilt wurden. Hinsichtlich der Frage nach dem eisenbahnrechtlichen Status der von der DB Netz AG veräußerten Flächen wird ergänzend auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 11. No-vember 2014 (Drucksache 17/14 919) zu den Eigentums-verhältnissen und dem Planungsstand der ehemaligen Güterbahnhofsflächen verwiesen. Berlin, den 09. März 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2015)

Bahnhöfe + Regionalverkehr: Zughalte in Südbrandenburg sollen gestrichen werden – DBV fordert endlich mehr Dialog, mehr Diskussion und Transparenz

(7.3.2015) Der #DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg hat in den vergangenen drei Jahren mehrmals darauf hingewiesen, was mit schwach frequentierten #Zughalten in den schwach besiedelten Brandenburger Regionen passieren kann. Jetzt werden erste Einzelheiten bekannt, wo in #Südbrandenburg Halte gestrichen werden können. Wurde vorher mit den Betroffenen und ihren Vertretern darüber diskutiert? Nein. Der Stil, dass Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen werden, wird ganz konsquent fortgesetzt. Die Begründungen werden immer abenteuerlicher: Man wolle die Pünktlichkeit erhöhen, es bestünden Probleme mit dem Fernverkehr. Schuld an der Unpünktlichkeit mancher Züge sind nicht die Ein- und Aussteiger in #Raddusch, #Brand oder #Kolkwitz. Die Fahr- und Haltezeiten müssten ein wenig verlängert werden, so dass kleine Verspätungen aufgefangen werden werden. Wo gibt es konkret Probleme mit dem Fernverkehr? Der DBV kritisiert die Art und Weise, wie in Brandenburg immer noch Verkehrspolitik gemacht wird. Alles ist geheim und wer sein Recht auf Einsichtnahme durchsetzt, wird vergattert. Anstatt einen Dialog, eine ergebnisoffene Diskussion zu forcieren und alle Fakten auf den Tisch zu legen, werden selbst Fahrgastzahlen, Ein- und Aussteigerzahlen als „Vertraulich“ eingestuft. Der DBV empfiehlt, den von den Streichungen betroffenen Menschen und Verbänden, sich mit ihrem Protest an ihre Abgeordneten und Landräte zu wenden. Die Abgeordneten sollen das Verkehrsministerium kontrollieren, die Landräte haben Sitz und Stimme im Verkehrsverbund. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Bahnhöfe + Bahnverkehr + Museum: Neuer Eigentümer Was aus dem Wasserturm am Ostkreuz wird, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/neuer-eigentuemer-was-aus-dem-wasserturm-am-ostkreuz-wird,10809148,30044406.html Noch steht der alte #Wasserturm der Bahn am #Ostkreuz leer. Doch das ändert sich, denn ein Investor hat das 59 Meter hohe Gebäude gekauft. Eine erste Bewertung fällt skeptisch aus.

Er ist nicht mehr der Jüngste, der Wasserturm am Ostkreuz. Doch das ungewöhnliche Gebäude von 1912, dessen spitzes Dach an eine Pickelhaube erinnert, beflügelt offenbar die Fantasie. Denn als die Deutsche Bahn (DB) den #Turm zum Verkauf ausschrieb, war der Zuspruch groß. Es gab rund 40 Interessenten. Nun hat das Bauwerk den Eigentümer gewechselt, teilte die DB mit – für eine sechsstellige Summe. Doch daran gibt es Kritik. „Von der hohen Kaufsumme bin ich überrascht. Sie ist ein weiterer Beweis dafür, dass in Friedrichshain derzeit mit Immobilien Monopoly gespielt wird“, sagte der SPD-Abgeordnete Sven Heinemann, der in der Nähe wohnt. „Schade, dass Interessenten aus dem Kiez nicht zum Zuge gekommen sind. Mir wurden sehr professionelle Konzepte vorgestellt. Diese jungen Leute waren bereit, bis zu 50.000 Euro für den Turm zu bezahlen.“ Doch die DB entschied anders. Ende Februar wurde der Vertrag unterzeichnet. Postbahnhof-Eigentümer …