Bahnhöfe + Bahnverkehr: Planfeststellungsverfahren zum Regionalbahnhof Köpenick, aus Senat

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Frage 1:
Wie lautet der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens im Hinblick auf den #Regionalbahnhof #Köpenick?
Antwort zu 1:
Das #Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „#Ausbaustrecke Berlin – Frankfurt
(Oder) – Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick und Parallelmaßnahmen #S3 Ost“ befindet
sich derzeit in der Anhörungsphase.
Die Planunterlagen für o.g. Bauvorhaben lagen vom 26.08. bis 25.09.2019 beim Bezirksamt
Treptow-Köpenick von Berlin zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Einwendungsschluss war
der 25.10.2019.
Aufgrund der fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen hat die
Vorhabenträgerin (DB Netz AG) den Plan geändert. Diese 1. Planänderung sowie die
Erwiderungen der Vorhabenträgerin auf die fristgemäß erhobenen Einwendungen und
Stellungnahmen wurden mit Schreiben der Anhörungsbehörde vom 14.10.2020 an die
betroffenen Behörden, sonstigen Stellen, Naturschutzverbände und privat Betroffenen
übersandt. Hierzu konnten Einwendungen bis zum 04.11.2020 erhoben werden.
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Mit Schreiben vom 16.12.2020 hat die Vorhabenträgerin eine 2. Planänderung beim
#Eisenbahn-Bundesamt (#EBA), Außenstelle Berlin, beantragt. Nach Prüfung der Planänderungen durch das EBA und nach Übergabe der geprüften und vollständigen Unterlagen
an die #Anhörungsbehörde erfolgt nun die weitere Beteiligung der durch die Änderungen
betroffenen Behörden, sonstigen Stellen, Naturschutzverbände und privat Betroffenen.
Frage 2:
Welche Einwände wurden seitens der Bürger/innen bei der Stadtplanung im Rathaus Köpenick bis zum
25.10.2019 geäußert? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Die Bürgerinnen undd Bürger haben insbesondere zu den Belangen des Lärmschutzes
Einwendungen erhoben und eine Berücksichtigung der künftigen Wohnbebauung im Zuge
der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit einer Bahnunterführung im
Planfeststellungsverfahren gefordert.
Frage 3:
Welche Schritte folgen nun nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und wann ist mit einem
Baubeginn für den Regionalbahnhof Köpenick zu rechnen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 3:
Nach dem Planfeststellungsbeschluss des EBA erfolgt die Zustellung und öffentliche
Bekanntmachung der Auslegung des Beschlusses. Mit Eintritt der Bestandskraft des
Beschlusses wird der Vorhabenträgerin der Bau des Vorhabens in eigener Verantwortung
ermöglicht.
Hierzu teilt die DB AG ergänzend mit:
„Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird das Verfahren zur Vergabe der
Bauleistungen durchgeführt. Der Baubeginn soll im Oktober 2022 nach Zuschlagserteilung
an die Baufirma erfolgen.“
Frage 4:
Wie lange wird der Bau des Regionalbahnhofs Köpenick in Anspruch nehmen?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der Bau des Regionalbahnhofs Köpenick wird einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren in
Anspruch nehmen.“
Frage 5:
Welche Einschränkungen sind für den Bahnverkehr, den S-Bahn-Verkehr sowie für den Individualverkehr zu
erwarten. (Aufstellung nach Verkehrsart sowie Dauer der angenommenen Beeinträchtigung erbeten.)
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Antwort zu 5:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Baumaßnahme wird Auswirkungen auf den #S-Bahn-, #Regional- und #Güterverkehr
haben. Zeitweilige Sperrungen der S- oder Fernbahnstrecken sind unumgänglich. Der
#Güterverkehr wird umgeleitet.
Im S-Bahnbereich werden größere eingleisige Sperrungen (von mindestens einem Jahr)
und Totalsperrungen an Wochenenden (Dauer: 54 Stunden an zwei bis drei Wochenenden)
erforderlich. Auch die Fernbahn wird von Wochenendsperrungen und einzelnen
mehrtägigen Totalsperrungen betroffen sein. S- und Fernbahn sollen grundsätzlich nicht
gleichzeitig gesperrt werden.
Auch im #Straßenbahnverkehr wird es Einschräkungen geben. Diesbezügliche
Abstimmungen werden derzeit mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) geführt.
Die Straßen unter den Eisenbahnüberführungen müssen wechselseitig halbseitig gesperrt
werden, außerdem sind einzelne Totalsperrungen notwendig.“
Berlin, den 21.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fernbus: Lärm- und Lichtemissionen am ZOB, aus Senat

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Frage 1:
Wie beurteilt der Berliner Senat Beschwerden von Anwohnern des Zentralen #Omnibus Bahnhofs (#ZOB) über
verstärkte #Lärm- und #Lichtemissionen?
Antwort zu 1:
Dem Senat liegen keine Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern des Zentralen
Omnibus Bahnhofs (ZOB) über verstärkte Lärm- und Lichtemissionen vor.
Frage 2:
Inwieweit wurden wann und mit welchen Ergebnissen Messungen zu den Lärm- und Lichtemissionen am ZOB
bzw. in der Bredtschneiderstraße und Soorstraße durchgeführt?
Antwort zu 2:
Die Berliner Verkehrsbetriebe haben Folgendes mitgeteilt:
„Vor Beginn des Bauvorhabens „Umbau und #Kapazitätserweiterung ZOB“ wurden Messungen zu den #Lärmemissionen des Bestandes vorgenommen sowie eine schalltechnische
Prognose zum Umbau erstellt. Die Messungen und die Prognose haben ergeben, dass an
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allen Immissionsorten die entsprechenden Immissionsgrenzwerte nach § 2 Absatz 16
#BlmSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) am Tag
sowie in der Nacht, die durch den #Busverkehr verursacht werden, unterschritten werden.
Diese Untersuchungen haben aber auch ergeben, dass die Lärmbelastungen vorrangig
durch die Autobahn und den Verkehr auf dem Messedamm erzeugt werden.“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, dort das Umweltamt, hat mitgeteilt, dass 2018
vom Umweltamt Messungen zur Geräuscheinwirkung der Lautsprecherdurchsagen gemacht worden sind.
Frage 3:
Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Messungen bzw. falls keine Messungen durchgeführt wurden,
warum nicht bzw. wann werden solche Messungen in der Bredtschneiderstraße und Soorstraße durchgeführt?
Antwort zu 3:
Das Umweltamt des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf hat mitgeteilt, dass im Ergebnis
die Lautsprecher an den Bushaltestellen im hinteren Bereich zur Bredtschneiderstraße abgeschaltet und an den Lautsprechern im mittleren Bereich die Lautstärke verringert wurde.
Es handelte sich um eine provisorische Zwischenlösung für die alte Lautsprecheranlage an
den bereits neu errichteten Bushaltestellen. Im Rahmen des Umbaus des ZOB wurde die
gesamte Lautsprecheranlage inzwischen erneuert.
Die Berliner Verkehrsbetriebe haben Folgendes mitgeteilt:
„Im Zuge der Baumaßnahme wird die Lautsprecheranlage sowie die Lichtanlage erneuert.
Die entsprechenden Schallkonzepte sind mit der Umweltbehörde des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf abgestimmt worden. Nach Fertigstellung der entsprechenden Anlagen
wird eine weitere Messung vorgenommen und mit dem Bezirk ausgewertet. Diese ist für das
3. Quartal 2021 geplant.“
Frage 4:
Welche Möglichkeiten sieht der Betreiber des ZOBs, die Licht- und Lärmemissionen zu reduzieren?
Antwort zu 4:
Die Berliner Verkehrsbetriebe haben Folgendes mitgeteilt:
„[… Es] wird im Rahmen des Bauvorhabens „Umbau und Kapazitätserweiterung ZOB“ eine
Lichtsteuerungsanlage installiert. Mit Hilfe dieser Anlage kann die Beleuchtung auf dem
ZOB zeitlich und räumlich gesteuert werden. Die Anlage ist installiert und wird aktuell programmiert.
Da das Bauvorhaben „Umbau und Kapazitätserweiterung ZOB“ unter laufendem Betrieb
stattfindet, wurde auch die Disposition des Verkehrs mehrfach an die Bedingungen der Baustelle angepasst. Aktuell verkehren aufgrund der Corona-Pandemie zwischen 10 und 25
Busse am Tag. Untersuchungen zur Lärmemission haben ergeben, dass die Lärmbelastungen vorrangig durch die Autobahn und den Verkehr auf dem Messedamm erzeugt werden
und nicht durch den Betrieb auf dem ZOB. Dennoch wird der Verkehr auf dem ZOB so
disponiert, dass nach Möglichkeit die Abfertigung der Reisebusse vornehmlich auf der abgewandten Seite zur Bredtschneiderstraße erfolgt.
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Der Verkehr auf dem ZOB ist durch die Benutzungsordnung geregelt, die das Busunternehmen mit der Nutzung des ZOBs automatisch anerkennt. In dieser wird u. a. geregelt, dass
der Motor an der Haltestelle und auf dem Parkplatz abzustellen ist, was sich wiederum positiv auf die Lärmemissionen auswirkt.
Im Rahmen des Bauvorhabens wird auch die Lautsprecheranlage erneuert. Bis diese in
Betrieb geht und bedarfsgerecht gesteuert werden kann, erfolgen zum Schutz der Anwohnerinnen/Anwohner während der Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr keine Lautsprecherdurchsagen auf der Freifläche des ZOBs.
Berlin, den 21.01.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Marzahn-Hellersdorf: Rufbusse für die Rampenbahnhöfe, aus Berliner Abendblatt

Marzahn-Hellersdorf: Rufbusse für die Rampenbahnhöfe

Mit ihrer vor wenigen Wochen eröffneten Verlängerung gilt die #U-Bahn-Linie 5 als eines der großen, aktuellen Vorzeigeprojekte der BVG. Direkt vom östlichen Stadtrand aus fahren die Züge neuester Bauart via #Alexanderplatz bis zum #Hauptbahnhof. So modern sich diese Linie im Herz der Berliner City präsentiert, umso mangelhafter ist ihre Ausstattung an den östlichen Bahnhöfen: Echte barrierefreie Zugänge sind in dien östlichen U5-Bahnhöfen Seltenheit.

Gefährliche steile Rampen
Auch in Marzahn-Hellersdorf sind die U-Bahnhöfe mit Ausnahme der Station #Kienberg der facto nicht barrierefrei gestaltet – für die Zufahrt mit Rollstühlen gibt es #Rampen, die aufgrund ihrer Steigungen allesamt nicht die geltenden Bestimmungen erfüllen Gemäß dem Deutschen Normenkatalog dürfen Rampen nur ein Gefälle von maximal sechs Prozent und eine maximale Länge von sechs Metern aufweisen. Steigungen und Gefälle mit über acht Prozent Neigung sollten aus Sicherheitsgründen von Rollstuhlfahrern gar nicht erst befahren werden. Die vorhandenen Rampen in den Bahnhöfen der #U5 weisen jedoch höhere Neigungen auf und sind für viele mobilitäts¬behinderte Menschen schlichtweg viel zu steil angelegt. „Rein rechtlich gelten unsere Ü-Bahnhöfe, die mit Rampen ausgestattet sind, jedoch als barrierefrei. Das sind sie aber nicht“, so der Marzahn-Hellersdorfer CDU-Fraktionsvorsitzende …

Bahnverkehr + Radverkehr: Gefährliche Schienen in Kreuzberger Park Wie Gummiplatten Radfahrer am Gleis schützen sollen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/gefaehrliche-schienen-in-kreuzberger-park-wie-gummiplatten-radfahrer-am-gleis-schuetzen-sollen/26851960.html

Oft stürzten Radler im #Gleisdreieckpark beim Queren eines Gleises. Inzwischen wurde es gesichert. Eine Lösung für die vielen Tramgleise in Berlin ist das nicht.

Die Stelle ist gemein: Im sehr spitzen Winkel müssen #Radfahrer im Park am #Gleisdreieck in Berlin-Kreuzberg ein #Gleis queren. Immer wieder sind Radler dort gestürzt, weil sie mit dem Vorderrad in die Rille gerieten.

Inzwischen wurde der Übergang aufwändig gesichert, die Rillen wurden mit #Spezialplatten aus Gummi verschlossen. Das Gleis führt zum #Technikmuseum, wird sehr selten und unregelmäßig befahren.

Schon vor Jahren hatte das Technikmuseum besondere Verkehrsschilder aufgestellt und mit Farbe die optimale #Querungsmöglichkeit markiert. Radfahrer sollen Gleise möglichst stumpf, am besten im rechten Winkel überfahren. Auf der Straße im Park neben dem Museum ist das nicht möglich, dort quert das Gleis in sehr spitzem Winkel. Auch im #Westhafen sind die Gleise so gesichert gegen Stürze von Radfahrern – aber auch dort fahren wenig Züge.

Eine Lösung für die ganze Stadt, also für die vielen Straßenbahngleise, ist das nicht. Der Sprecher der Verkehrsverwaltung begründete das am Montag auf Twitter so: „Weil sämtliche, aber wirklich sämtliche Versuche unter …

zu Fuß mobil: Abgeordnetenhaus verabschiedet erstes Fußgängergesetz der Welt , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-abgeordnetenhaus-verabschiedet-erstes-fussgaengergesetz-der-welt-li.135347

#Zu-Fuß-Gehen soll in Berlin attraktiver werden – mit längeren Grünphasen, #Pop-up-Zebrastreifen und mehr Sitzbänken. Doch ein Ex-Senatsplaner warnt.

Mehr #Sitzbänke zum Ausruhen, Pop-up-Zebrastreifen, fußgängerfreundliche Ampelschaltungen – und vieles mehr. Erstmals verabschiedet ein Parlament ein Gesetz für #Fußgänger. Die Premiere steht an diesem Donnerstag auf dem Programm. Dann geht es im Abgeordnetenhaus um den vierten Abschnitt des Berliner Mobilitätsgesetzes, der das Zu-Fuß-Gehen angenehmer, sicherer und attraktiver machen soll. „Wir bringen die Transformation von der auto- zur fußgängergerechten Stadt voran“, freut sich der Grünen-Abgeordnete Harald Moritz. „Ein Meilenstein für den #Stadtverkehr“, lobt der Fachverband Fußverkehr Deutschland, kurz #FUSS. Doch kann die Verwaltung die neuen Aufgaben überhaupt bewältigen? „Den Weg, der nun beschritten wird, sehe ich sehr kritisch“, meint Friedemann #Kunst, einst #Chef-Verkehrsplaner des Senats.

Der #Spittelmarkt in Mitte ist eine Ampelkreuzung von vielen. Aber er steht exemplarisch dafür, welchen Stellenwert Fußgänger bislang hatten. Wer dort die Leipziger Straße in Richtung Innenstadt kreuzen will, schafft dies nicht in einem Zug. Man ist gerade erst losgelaufen, da springt die Ampel für den zweiten Teil der Strecke auf Rot. Umtost vom Autoverkehr müssen die …