barrierefrei + Bahnhöfe: 130 statt 65 Millionen Euro Fahrstühle in U-Bahnhöfen: Kosten verdoppelt, aus Der Tagesspigel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/130-statt-65-millionen-euro-fahrstuehle-in-u-bahnhoefen-kosten-verdoppelt/12960908.html

Bis 2020 sollen alle -Bahnhöfe der BVG umgerüstet sein. Die #Barrierefreiheit hat ihren Preis. Kompliziert und somit teuer wird es in Kreuzberg.

Der Umbau der letzten 63 von 173 U-Bahnhöfen zu #barrierefreien #Stationen wird doppelt so teuer wie bisher angenommen: Statt 65 Millionen Euro hat die BVG nun Kosten in Höhe von 132 Millionen Euro ermittelt. Die 2013 genannte Summe in Höhe von 65 Millionen Euro habe teilweise auf älteren Zahlen und Plänen basiert, teilte die Senatsverkehrsverwaltung jetzt auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Ole Kreins mit.

Eine Detailplanung habe es bei der Antwort auf eine Anfrage zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben. Mittlerweile liege für alle noch umzubauenden Bahnhöfe eine Feinplanung vor, so dass der Investitionsbedarf nun auf 132 Millionen Euro beziffert werden könne. In welcher Reihenfolge der Einbau der Aufzüge erfolge, entscheide die BVG – abhängig von planerischen und baulichen Kriterien, teilte die Verwaltung weiter mit. Das Programm soll Ende 2020 abgeschlossen sein. Abhängig von der Finanzierung sei zu prüfen, ob der Einbau auf einzelnen Bahnhöfen zeitlich vorgezogen werden könne, heißt es in der Antwort weiter.

Billig ist der Einbau am Bahnhof Rathaus Schöneberg

Die Prioritätenliste ist in zwei Blöcke eingeteilt. Die SPD hat im Januar auf ihrer Klausurtagung beschlossen, für den Bau von 25 Aufzugsanlagen insgesamt fünf Millionen Euro bereitzustellen. Am billigsten soll der Einbau in den Stationen Kurfürstenstraße, Rathaus Schöneberg und …

Straßenbahn: Fährt im Land Brandenburg ab 2022 nur noch in Potsdam eine Straßenbahn?, aus DBV

Pressedienst des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 13. Februar 2016

Brandenburger Landesregierung verweigert den Kommunen finanzielle Hilfe bei der Umstellung

Bis zum 1.1.2022 müssen alle öffentlichen #Verkehrsmittel – auch in Brandenburg – vollständig #barrierefrei nutzbar sein. So sieht es § 8 des #Personenbeförderungsgesetzes vor. Dazu müssen #Haltestellen umgerüstet und #Fahrzeuge neu angeschafft werden. Der DBV befürchtet den Todesstoß für fast alle Straßenbahnbetriebe in Brandenburg. Denn das Land Brandenburg will diese Mammutaufgabe nicht finanziell unterstützen.

Im Moment gibt es sieben Straßenbahnbetriebe in Brandenburg: in Brandenburg (Havel), Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam, in Schöneiche-Rüdersdorf, Strausberg und Woltersdorf. Wird davon ab 2022 nur noch Potsdam übrig bleiben? Denn fast überall fahren Straßenbahnen, die weit über 25 Jahre alt und nicht behindertengerecht sind. Sie umzubauen oder gar durch neue Fahrzeuge zu ersetzen, erfordet einen zusätzlichen Millionenaufwand, den die klammen Kommunen nicht leisten können. Und genauso einfach, wie es sich im Moment die Bundesregierung macht (auch sie hat für die bundesweit notwendige Umrüstung kein zusätzliches Geld vorgesehen), macht es sich das Land Brandenburg. Die Kommunen sind auf sich selber bei der Umsetzung gestellt. Den letzten beißen die Hunde! Dabei wäre es doch auch ein gutes regionales Investitionsprogramm, wenn Haltestellen barrierefrei erneuert werden und Fahrzeuge neu angeschafft werden…?

So stehen in Brandenburg mittelfristig alle Straßenbahnen mit Ausnahme von Potsdam zur Disposition – wenn sich an der ablehnenden Haltung der Bundes- und Landesregierung nichts ändert. Teilhabe für mobilitätseingeschränkte Menschen, Klimaziele, umweltfreundliche Mobilität, Stadtentwicklung, demografischer Wandel? Sie bleiben Sprechblasen, wenn es keine finanzielle Unterstützung gibt.

 

Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

U-Bahn: Bau der U-Bahnlinie 5 „Bärlinde“ verlässt Berlin – per Schiff, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bau-der-u-bahnlinie-5-baerlinde-verlaesst-berlin-per-schiff/12957392.html

Die riesige Maschine hatte seit 2013 zwei Tunnel für den Weiterbau der #U5 vorangetrieben. Das Schauspiel dauert bis Sonntag.

Die #Bohrmaschine „#Bärlinde“, die seit 2013 die beiden 1,6 Kilometer langen Tunnel für die U-Bahn-Linie U 5 zwischen dem Marx-Engels-Forum und dem Brandenburger Tor vorangetrieben hat, verlässt derzeit Berlin. Alle noch brauchbaren Teile, die abmontiert worden sind, werden zum Hersteller #Herrenknecht im Schwarzwald zurückgeschickt, wo sie wieder für andere Maschinen verwendet werden sollen.

Die bis zu 65 Tonnen schweren Einzelteile wurden am Freitagabend von einem extra aufgestellten Großkran gegenüber der Schlossbaustelle zunächst auf …

Bahnhöfe: Sicherheitsräume in U-Bahnhöfen, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu den Fragen 1, 2, 4, 5 und 6 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überlie-fert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten un-verändert wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele -Bahnhöfe verfügen über keinen #Sicherheitsraum unterhalb der #Bahnsteigkante (bitte die Bahnhöfe einzeln benennen)?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die folgenden 59 U-Bahnhöfe (Bahnsteigebene) be-sitzen keinen Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante:
U1
Schlesisches Tor
Görlitzer Bahnhof
Kottbusser Tor
Prinzenstraße
Hallesches Tor
Möckernbrücke
Gleisdreieck
Kurfürstenstraße
Nollendorfplatz
Witterbergplatz
Uhlandstraße
U2
Schönhauser Allee
Eberswalder Straße
Senefelderplatz
Rosa-Luxemburg-Platz
Alexanderplatz
Klosterstraße
Märkisches Museum
Spittelmarkt
Hausvoigteiplatz
Stadtmitte
Mohrenstraße
Potsdamer Platz
Gleisdreieck
Bülowstraße
Nollendorfplatz
Wittenbergplatz
Zoologischer Garten
Ernst-Reuter-Platz
Deutsche Oper
Sophie-Charlotte-Platz
Kaiserdamm
Theodor-Heuss-Platz
Neu-Westend
Olympia-Stadion
U3
Augsburger Straße
Hohenzollernplatz
Fehrbelliner Platz
Heidelberger Platz
Rüdesheimer Platz
Breitenbachplatz
Podbielskiallee
Dahlem Dorf
Thielplatz
U4
Nollendorfplatz
Viktoria-Luise-Platz
Bayerischer Platz
Rathaus Schöneberg
Innsbrucker Platz

U5
Biesdorf-Süd
Elsterwerdaer Platz
Wuhletal
Kaulsdorf-Nord
Neue Grottkauer Straße
Cottbusser Platz
Hellersdorf
Louise-Levin-Straße
Hönow
U8
Voltastraße
Hiervon weisen 26 Bahnhöfe jedoch einen Bereich auf der dem Bahnsteig abgewandten Seite auf, der einen si-cheren Aufenthalt erlaubt.“
Frage 2: Wie viele U-Bahnhöfe verfügen über einen Sicherheitsraum unterhalb der Bahnsteigkante (bitte die Bahnhöfe einzeln benennen)?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die folgenden 135 Bahnhöfe (Bahnsteigebenen) be-sitzen einen Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante:

U1
Warschauer Straße
Kurfürstendamm
U2
Pankow
Vinetastraße
Bismarckstraße
Ruhleben
Mendelssohn-Bartholdy-Park
U3
Spichernstraße
Oskar-Helene-Heim
Onkel-Toms-Hütte
Krumme Lanke
U5
Alexanderplatz
Schillingstraße
Strausberger Platz
Weberwiese
Frankfurter Tor
Samariterstraße
Frankfurter Allee
Magdalenenstraße
Lichtenberg
Friedrichsfelde
Tierpark
U55
Brandenburger Tor
Bundestag
Hauptbahnhof
U6
Alt-Tegel
Borsigwerke
Holzhauser Straße
Otisstraße
Scharnweberstraße
Kurt-Schumacher-Platz
Afrikanische Straße
Rehberge
Seestraße
Leopoldplatz
Wedding
Reinickendorfer Straße
Schwartzkopffstraße
Naturkundemuseum
Oranienburger Tor
Friedrichstraße
Französische Straße
Stadtmitte
Kochstraße
Hallesches Tor
Mehringdamm
Platz der Luftbrücke
Paradestraße
Tempelhof (Südring)
Alt-Tempelhof
Kaiserin-Augusta-Straße
Ullsteinstraße
Westphalweg
Alt-Mariendorf
U7
Rathaus Spandau
Altstadt Spandau
Zitadelle
Haselhorst
Paulsternstraße
Rohrdamm
Siemensdamm
Halemweg
Jakob-Kaiser-Platz
Jungfernheide
Mierendorfplatz
Eisenacher Straße
Kleistpark
Yorckstraße
Möckernbrücke
Mehringdamm
Gneisenaustraße
Südstern
Hermannplatz
Rathaus Neukölln
Karl-Marx-Straße
Neukölln (Südring)
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 867
3
Richard-Wagner-Platz
Bismarckstraße
Wilmersdorfer Straße
Adenauerplatz
Konstanzer Straße
Fehrbelliner Platz
Blissestraße
Berliner Straße
Bayerischer Platz
Grenzallee
Blaschkoallee
Parchimer Allee
Britz-Süd
Johannisthaler Chaussee
Lipschitzallee
Wutzkyallee
Zwickauer Damm
Rudow
U8
Wittenau (Wilhelmsruher Damm)
Rathaus Reinickendorf
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Lindauer Allee
Paracelsus-Bad
Residenzstraße
Franz-Neumann-Platz
Osloer Straße
Pankstraße
Gesundbrunnen
Bernauer Straße
Rosenthaler Platz
Weinmeisterstraße
Alexanderplatz
Jannowitzbrücke
Heinrich-Heine-Straße
Moritzplatz
Kottbusser Tor
Schönleinstraße
Hermannplatz
Boddinstraße
Leinestraße
Hermannstraße
U9
Osloer Straße
Nauener Platz
Leopoldplatz
Amrumer Straße
Westhafen
Birkenstraße
Turmstraße
Hansaplatz
Zoologischer Garten
Kurfürstendamm
Spichernstraße
Güntzelstraße
Berliner Straße
Bundesplatz
Friedrich-Wilhelm-Platz
Walther-Schreiber Platz
Schloßstraße
Rathaus Steglitz

Frage 3: Wie bewertet der Senat das Risiko für ins Gleis gefallene Personen auf Bahnhöfen ohne Sicherheits-raum insbesondere im Kleinprofil, wo es eine nach oben offene Stromschiene gibt?
Antwort zu 3: Ins Gleis gefallene Personen sind äu-ßerst seltene Einzelfälle. Ein Risiko besteht grundsätzlich bereits aus dem Sturz selbst und kann in Abhängigkeit von der verbleibenden Möglichkeit der Person sich aus dem Gefahrenbereich zu begeben sowie der verbleiben-den Zeit bis zu einer Zugannäherung ein lebensbedrohli-ches Ausmaß annehmen. Dabei kann ein Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante das Risiko für ins Gleis gefalle-ne Personen reduzieren. Dies gilt unabhängig, ob die Person in einem Gefahrenbereich des Klein- oder Groß-profils verunfallt.
Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat die Umbaukosten für alle U-Bahnhöfe auf Umrüstung mit einem Sicher-heitsraum?
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Einrichtung eines Sicherheitsraums unter den in Antwort zu 1. genannten Bahnhöfen setzt in der Regel den Abriss und Neubau der gesamten Bahnsteigplatte einschließlich der darunter verlaufenden technischen Anlagenteile voraus. Die Kosten lassen sich ohne vertiefte statisch-konstruktive und technische Untersuchungen nicht abschätzen; es ist jedoch von einem dreistelligen Millionen-Betrag auszugehen.“
Frage 5: In welcher Zeitperiode könnten alle U-Bahnhöfe entsprechend mit einem durchgehenden Sicher-heitsraum umgerüstet werden?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Eine konkrete Zeitperiode für den Umbau der unter Antwort zu 1. genannten Bahnhöfe lässt sich ohne einge-hende Untersuchungen pauschal nicht benennen. Die Zeitspanne für die Umrüstung eines Bahnhofs hängt von der Baukonstruktion und der technischen Ausstattung des Bahnhofs ab. Unter der Annahme, dass die Umrüstung eines U-Bahnhofes durchschnittlich ca. 6 Monate dauern würde, würde die Umbauzeit mindestens 35 Jahre betra-gen. Während der Umbauphase müsste der U-Bahnbetrieb im Bereich der betroffenen Bahnhöfe eingestellt werden.“
Frage 6: Nach welchen Kriterien erfolgt bei Bahnhofs-sanierungen der Einbau eines Sicherheitsraumes und aus welchen Mitteln werden die Kosten hierfür bestritten?

Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„In der Regel wird der Einbau im Falle von Grundin-standsetzungen, die auch den Abriss und Neubau der gesamten Bahnsteigplatte einschließlich der darunter verlaufenden technischen Anlagenteile beinhalten, in Erwägung gezogen. Die Kosten lassen sich nur für den konkreten Einzelfall ermitteln; eine pauschale Angabe ist nicht möglich.“
Frage 7: Wie bewertet der Senat die Überlebenschan-cen, wenn eine Person ins Gleis fällt, bei vorhandenem Sicherheitsraum gegenüber nicht vorhandenem Sicher-heitsraum?
Antwort zu 7: Die Überlebenschancen hängen wie un-ter 3. bereits ausgeführt von mehreren Faktoren ab. Ein Vergleich zwischen Bahnsteigen mit und ohne Sicher-heitsraum ist daher pauschal nicht möglich. Insbesondere ist festzuhalten, dass sofern sich der Sturz zu einem unkri-tischen Zeitpunkt in Bezug auf eine Zugnäherung ereignet und die Person keine schweren Verletzungen aus dem Sturz selbst davon trägt, sie sich in der Regel eigenständig wieder auf den Bahnsteig begeben wird. Sofern Verlet-zungen dieses nicht ermöglichen ist davon auszugehen, dass der Sturz durch andere Fahrgäste in der Regel be-merkt werden wird und das entsprechende Notsignal gezogen wird, das den Zugverkehr vor dem Gefahren-punkt unterbricht. Für den Fall, dass sich der Sturz zu einem bereits zeitkritischen Zeitpunkt in Bezug auf die Zugnäherung ereignet, bleibt in der Regel keine Zeit sich in den Sicherheitsraum unterhalb der Bahnsteigkante zu begeben. Dies gilt umso eher, wenn der Sturz in böswilli-ger Absicht durch einen Dritten, z.B. durch Stoßen unmit-telbar vor den einfahrenden Zug, herbeigeführt wird.
Frage 8: Wie bewertet der Senat die Installation von Bahnsteigtüren, nach Pariser Vorbild, welche Kosten wären für eine 100-%ige Ausstattung aller U-Bahnhöfe hierzu erforderlich und innerhalb welchem Zeithorizont wäre die Ausstattung aller U-Bahnhöfe hiermit möglich?
Antwort zu 8: Der Installation von Bahnsteigtüren ist bei der Berliner U-Bahn aus technischen wie verkehrli-chen Gründen eine Absage zu erteilen.
Zunächst steht dagegen, dass der BVG-Fahrzeugpark uneinheitlich ist und kein einheitliches Türabstandsmaß aufweist (offenkundig erkennbar an Fahrzeugen mit zwei und Fahrzeugen mit drei Türen). Einen einheitlichen Fahrzeugpark unterstellt bedarf es darüber hinaus der vollautomatischen Traktion, die sicherstellt, dass die Fahrzeuge an exakt definierten Standorten zum Halten kommen. Beides ist im gegebenen System der BVG nicht gegeben und nur unter weitestgehendem Neubau aller Fahrzeuge bzw. der Zugsteuerungsanlagen realisierbar. Die Installation wäre zudem außerordentlich aufwändig, u.a. in Bezug auf die unterschiedlichen baulichen Gege-benheiten in den U-Bahnhöfen (z.B. gekrümmte Bahn-steigkanten) sowie gestalterische Fragen und den Denk-malschutz. Weiterhin werden Fragen der Selbstrettung im Brandfall aufgeworfen. Schließlich sind auch Folgekosten und Störanfälligkeiten der Bahnsteigtüren zu benennen.
Berlin, den 12. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)

Tarife + BVG + S-Bahn: Schwarzfahren 2015, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn
Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet
wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele Fahrgäste beförderte die #BVG in
Berlin im Jahr 2015 und die -Bahn Berlin jeweils im
Jahr 2014 und im Jahr 2015?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die
BVG beförderte Im Jahr 2014 rund 978 Mio. Fahrgäste.
Für das Jahr 2015 liegen die endgültigen Zahlen noch
nicht vor, erwartet werden rund eine Milliarde Fahrgäste.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Im Jahr
2014 wurden bei der S-Bahn Berlin 413,9 Mio. Fahrgäste
befördert.
Für das Jahr 2015 liegt noch keine Zahl vor.“
Frage 2: Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden bei
der BVG bzw. der S-Bahn in Berlin in den Jahren 2014
bzw. 2015 durchgeführt?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2014 wurden 5.265.342 Fahrscheinkontrollen durchgeführt.
Im Jahr 2015 waren es nach vorläufigem Ergebnis
5.475.659 Fahrscheinkontrollen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Fahrscheinkontrollen S-Bahn Berlin:
2014: kontrollierte Fahrgäste: 7.874.285
2015: kontrollierte Fahrgäste: vorläufige Zahl
8.669.151“
Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden #ohne #gültigen
Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im Jahr 2014
sowie 2015 angetroffen?
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2014 wurden 355.476 Personen ohne gültigen Fahrschein
angetroffen. Für das Jahr 2015 sind es voraussichtlich
326.545.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„S-Bahn Berlin:
2014: 333.519
2015: vorläufige Zahl: 340.663“
Frage 4: Wie hoch sind die Beanstandungsquote und
die „Schwarzfahrquote“ im Jahr 2015 gewesen? Gibt es
Erklärungen für Schwankungen im Vergleich zu den
Vorjahren über Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen
bzw. Schwerpunktkontrollen hinaus?
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die
Beanstandungsquote lag 2014 bei 7 Prozent, 2015 wird
die Beanstandungsquote voraussichtlich 5,96 Prozent
betragen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„2014:Ø Beanstandungsquote 4,24 %
2015: Ø vorläufige Beanstandungsquote 3,93 %
Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit
und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst.
Diese ist leicht rückläufig entspricht aber unserer
Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen.
Der Anstieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung
der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte sowie
der Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes von
40,00 auf 60,00 Euro im Juli 2015 zurück zu führen.“

Frage 5: Von wie vielen „Schwarzfahrer/-innen“ der
Jahre 2014 bzw. 2015 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
verlangt?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das
EBE wurde 2014 von 355.476 "Schwarzfahrer/-innen“
verlangt. Für das Jahr 2015 sind es voraussichtlich
326.545.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Erhöhtes
Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn die kontrollierte
Person keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann.
Somit wurde im Jahr 2014 und 2015 von allen festgestellten
Personen das erhöhte Beförderungsentgelt verlangt.“
Frage 6: Wie viele „Schwarzfahrer/-innen“ haben in
den Jahren 2014 bzw. 2015 das erhöhte Beförderungsentgelt
bezahlt? Wie hoch waren die Einnahmen daraus in
den Jahren 2014 bzw. 2015?
Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2014 haben 203.270 Personen das erhöhte Beförderungsentgelt
bezahlt. Die Einnahmen daraus betrugen
6.829,4 Tsd. Euro. Im Jahr 2015 haben nach vorläufigen
Auswertungen 192.798 Personen das erhöhte Beförderungsentgelt
bezahlt. Die Einnahmen daraus betragen
voraussichtlich 7.175,4 Tsd. Euro.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2014: Insgesamt
wurden in 2014 5,4 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren
erlöst.
2015: Es wurden insgesamt ca. 6,8 Mio. Euro aus dem
Inkassounternehmen erlöst.“
Frage 7: Von wie vielen Schwarzfahrer/-innen der
Jahre 2014 bzw. 2015 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
nicht bezahlt? Was sind die Gründe?
Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das
erhöhte Beförderungsentgelt wurde im Jahr 2014 in
152.628 Fällen nicht bezahlt. Im Jahr 2015 wurde in voraussichtlich
133.436 Fällen nicht gezahlt. Die Gründe
sind der BVG unbekannt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu ihr Inkassounternehmen
Infoscore Forderungsmanagement zitiert und hierzu
übermittelt: „ca. 62% der übergebenen Forderungen werden
nicht ausgeglichen. Der Nichtausgleich ist auf unterschiedliche
Gründe zurückzuführen: ein großer Anteil
entfällt auf die Fahrgäste, für die eine gültige Anschrift
nicht ermittelt werden kann. Weitere Gründe sind: Zahlungsunwilligkeit,
Zahlungsunfähigkeit. Weiterhin müssen
hier die Sachverhalte nachträglicher Vorlage und
möglicher Kulanzentscheidungen berücksichtigt werden.“
Frage 8: Welche Kosten sind durch die beauftragten
Inkassounternehmen, welche durch beauftragte Anwaltskanzleien
in 2014 bzw. 2015 entstanden?
Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das
Inkassounternehmen und die von diesem beauftragte
Anwaltskanzlei finanzieren sich aus den geltend gemachten
Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu ihr Inkassounternehmen
Infoscore Forderungsmanagement zitiert und hierzu
übermittelt:
„Das Inkassoverfahren wird erst nach Ablauf einer
Zahlungsfrist, die sich aus den Beförderungsbestimmungen
ergibt, eingeleitet. Innerhalb dieser Frist zzgl. einer
Kulanzzeit muss der Fahrgast nur den EBE-Betrag von 60
€ ausgleichen. Kosten werden in diesen Verfahrensabschnitt
noch nicht erhoben. Mit Versand der 1. IKUMahnung
werden dann Inkassokosten in Höhe einer 1,1
Gebühr nach RVG geltend gemacht.
Wird die Forderung im Inkassoverfahren nicht ausgeglichen,
erfolgt eine Abgabe an eine Vertragskanzlei. In
diesem Mahnprozess werden RA-Gebühren von 0,7 RAGebühr
nach RVG erhoben.“
Anmerkungen:
EBE erhöhtes Beförderungsentgelt
IKU Inkassounternehmer
RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RA Rechtsanwalt
Frage 9: Wie viele Strafanzeigen haben BVG und SBahn
im Jahr 2015 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?
Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2015 wurden insgesamt 22.346 Strafanzeigen gestellt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die SBahn
stellt Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen,
die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge
von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter)
haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei
der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten.
2014 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit
Fahrausweisfälschungen) gegen 20.356 Personen Anzeige
erstattet.
2015 wurden insgesamt 30.887 Personen (einschließlich
Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige
gebracht.“
Frage 10: Wie hoch ist der Anteil der Strafverfahren
wegen „Beförderungserschleichung“ innerhalb der Verfahren
wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch
(Erschleichung von Leistungen)?

Antwort zu 10: Soweit statistische Daten der Berliner
Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden,
dass das Registratur-System der Berliner Staats- und
Amtsanwaltschaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen
Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung
von Leistungen) enthält, aber keine Eingrenzung
auf den abgefragten Vorwurf der „Beförderungserschleichung“
ermöglicht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen
Auskünfte nicht möglich sind.
Die BVG hat hierzu übermittelt: „Alle 22.346 Strafanzeigen
wurden wegen ´Erschleichens von Leistungen´
gestellt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Hierzu
können keine Aussagen getroffen werden.
Die Frage kann nur durch die Justiz beantwortet werden.“
Berlin, den 11. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)

Regionalverkehr: Spätzug Berlin – Wittenberge kommt ab 2. April 2016 … nur an den Wochenenden und nur bis 25. September 2016, aus DBV

Endlich ist es soweit. Nach anfänglichem Zögern haben das Brandenburger #Verkehrsministerium und der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ihre Zusage  eingehalten. Versprochen war nämlich nach drei "#Testzügen" im vergangenen Jahr die Einführung eines weiteren Zuges von Berlin nach Wittenberge und zurück. Die Testzüge im letzten Jahr waren trotz schlechter Rahmenbedingungen gut ausgelastet.

 

Der DBV begrüßt die Einführung und das Worthalten des Ministeriums und des Verkehrsverbundes.

Zwar fahren die Züge nur an den Wochenenden und nur bis zum 25. September 2016, aber als Kompromiss ist diese Entscheidung durchaus vertretbar. Der DBV geht davon aus, dass bei guter Nachfrage eine Weiterbestellung selbstverständlich ist.

Der Fahrplan findet sich unter anderem auf den Seiten der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (ODEG) hier.

 

Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 1 77 / 8 93 43 94

Bus + Elektromobilität: Berliner Elektrobusse stottern in die Zukunft, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/bvg-berliner-elektrobusse-stottern-in-die-zukunft,10809298,33751984.html

Die BVG hat auf der Linie #204 zum ersten Mal #Elektrobusse eingesetzt. Die Bilanz ist ernüchternd. Trotzdem hält das Landesunternehmen an den -Bussen als Technik der Zukunft fest. Der Test wird nun verlängert.
Im Herbst standen sie wochenlang still. Und auch jetzt gibt es immer wieder Tage, an denen nicht alle im Einsatz sind. Die Begeisterung über die Elektrobusse, die auf der Linie 204 zwischen Zoo und Südkreuz erprobt werden, hat sich gelegt. „Doch es gibt keinen Anlass, diese Technik schlechtzureden“, sagt Professor Dietmar Göhlich von der Technischen Universität (TU) Berlin, der den Versuch begleitet. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sehen das genauso: Sie setzen sich dafür ein, dass der Test bis 2017 verlängert wird – obwohl die Einsatzbilanz, die am Dienstag vorgestellt wurde, nicht gut aussieht.

Wer #Elektromobilität für Unsinn hält, ist bei Dietmar Göhlich an der falschen Adresse. Der Ingenieur ist ein Praktiker auf diesem Gebiet. Bevor er an die TU kam, entwickelte er rund 20 Jahre lang Autos bei Daimler – etwa den Mercedes S 400 Hybrid, das weltweit erste Hybrid-Fahrzeug mit Lithium-Ionen-Batterie. „Ins Büro komme ich mit dem Fahrrad“, erzählt Göhlich. Doch bei seinen Dienstfahrten ist er elektromobil unterwegs. Entweder mit einem Mitsubishi Outlander oder mit der Linie 204, denn einer der Partner in dem Forschungsprojekt ist an der Strecke in Schöneberg ansässig.

Einzelstücke auf Rädern

Doch nicht selten fuhr ein Dieselbus vor. Die aktuelle Zwischenbilanz der BVG erweckt nicht den Eindruck, als ob es sich bei den Stromern um zuverlässige Verkehrsmittel handeln würde. Das Resümee gilt für die 134 Tage vom 31. August des vergangenen Jahres, als die Elektroflotte erstmals Fahrgäste durch die City West beförderte, bis …

Bahnhöfe: BVG baut Bahnhof bis zur IGA 2017 um, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1908

Die Internationale #Gartenausstellung kommt nach Berlin! Die #IGA beginnt am Gründonnerstag vor Ostern, dem 13. April 2017, und öffnet 186 Tage, bis 15. Oktober 2017, ihre Pforten. Der -Bahnhof Neue #Grottkauer Straße wird einer der wichtigsten Anfahrtspunkte der Besucher zur IGA sein. Und ganz nach dem Motto der IGA 2017 „Ein MEHR aus Farben“ lassen auch die Berliner Verkehrsbetriebe den U-Bahnhof Neue Grottkauer Straße aufblühen und bau-en ihn bis zum Frühjahr kommenden Jahres um. Diese Umbaumaßnahme haben am heutigen Mittwoch die Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, und Dr. Matthias Kollatz-Ahnen, Senator für Finanzen und Aufsichtsratsvorsitzender der BVG, gemeinsam mit Stefan Komoß, Bezirksbürgermeister Marzahn-Hellersdorf, und Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH und der IGA Berlin 2017 GmbH, vor-gestellt.
Die Zugangsgebäude werden durch eine geschwungene Glas-Stahl-Konstruktion offen und transparent gestaltet. Durch den Einbau eines hellen, aber vandalismusresistenten keramischen Belags in Natursteinoptik an den Wänden wird das äußere Erscheinungsbild in den Treppenhäusern weiterge-führt. Abgerundet wird das helle und freundliche Ambiente durch den Einbau eines Bodenbelags in Granitsteinoptik.
Vor fast genau 25 Jahren wurde der 6,82 km lange letzte Streckenabschnitt der Linie E (heute U-Bahnlinie 5) vom U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz bis nach Hönow feierlich eröffnet und damit auch der U-Bahnhof Neue Grottkauer Straße. Damit war eines der wichtigsten Wohnungsbau-Großprojekte perfekt an die Berliner Innenstadt angebunden.
Entsprechend der damaligen Zeit wurden zum Ausbau der Bahnhöfe überwie-gend qualitativ einfache und industriell vorgefertigte Betonbauteile verwendet. Heute weisen viele dieser Bauteile witterungs- und abnutzungsbedingte Schadensbilder auf. Neben der Sanierung und Modernisierung liegt der Schwerpunkt auf dem barrierefreien Ausbau. Dies umfasst unter anderem den Einbau eines Aufzuges, die Sanierung der Rampen und die Ausstattung des Bahnhofs mit einem Blindenleitsystem. Des Weiteren gehört zu dem Umbau-programm die Erneuerung der Sicherheitstechnik und der Beleuchtungsanla-ge.
Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahme des U-Bahnhofs Neue Grottkauer Straße liegen bei rund sieben Millionen Euro.
Der Ankunftsbahnhof Neue Grottkauer Straße bekommt im Zuge der Bau-maßnahmen einen neuen Namen und heißt ab Dezember 2016 (Fahrplan-wechsel) #Kienberg, Gärten der Welt

Regionalverkehr: Fahrplanänderungen für die Züge der Linie RB 24 erforderlich, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/verkehrsmeldungenbaustellen/10775302/Ausfall_Ersatzverkehr_bei_Rb24.html

#Ersatzverkehr und #Ausfall von Verkehrshalten vom 16. bis 18. Februar, jeweils 9 Uhr bis 15 Uhr

#Fahrplanänderungen für die Züge der Linie #RB24 erforderlich

Wegen Vegetationsarbeiten zwischen Bernau (b Berlin) und Berlin-Lichtenberg vom 16. bis 18. Februar, jeweils von 9 Uhr bis 15 Uhr, werden Fahrplanänderungen für die Züge der Linie RB 24 erforderlich.

Die Züge fallen zwischen Bernau (b Berlin) und Berlin-Lichtenberg aus und werden durch #Busse ersetzt.  

In Bernau (b Berlin) besteht Anschluss an die Züge von und nach Eberswalde.

Die Züge in Richtung Eberswalde fahren ca. 10 Minuten später ab.

Fahrgäste nach Berlin Ostkreuz können ab Berlin-Lichtenberg alternativ die S-Bahn (S5, S7, S75) nutzen.

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine frühere Verbindung zu nutzen.

Die Beförderung von Fahrrädern in den Bussen ist nicht möglich. Die Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen ist nur eingeschränkt möglich.

Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882. 

S-Bahn: Siemensbahn könnte bald bis nach Tegel fahren, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article207021655/Siemensbahn-koennte-bald-bis-nach-Tegel-fahren.html

Seit 1980 ist die Spandauer #Siemensbahn #stillgelegt. Jetzt könnte die Strecke mit Verlängerung nach #Tegel wieder in Betrieb gehen.
Zugewachsene Gleise, verrostete Träger, ausgebrochene Schwellen, löcherige Überdachungen, Brückenruinen, überall Müll und Graffiti – seit mehr als 35 Jahren fährt auf der Siemensbahn in Spandau kein Zug mehr. Die kaum fünf Kilometer lange -Bahntrasse in #Siemensstadt #verfällt.

Für die Bewohner des Ortsteils sind die 1929 eröffneten Anlagen ein Schandfleck. Dabei stehen die Bahnhöfe Gartenfeld, Werner-Werk und Siemensstadt sogar unter Denkmalschutz. Die Firma Siemens ließ sie mit den Gleisanlagen auf eigene Kosten errichten, um ihre Mitarbeiter aus Berlin in ihre neuen Kabelwerke vor den Toren der Stadt zu befördern.

Ob Baustadtrat Carsten Röding (CDU), der Spandauer Abgeordnete Daniel Buchholz (SPD) oder sein Parteikollege Swen Schulz im Bundestag: Lokal-, Landes- und Bundespolitiker aus Spandau hoffen seit Jahren auf eine Wiederinbetriebnahme der nach dem Reichsbahnerstreik 1980 stillgelegten Strecke der damaligen S4. Ihre Idee einer Erschließung der"Wasserstadt Oberhavel" im Spandauer Nordosten über die reaktivierte Siemensbahn galt jedoch bei Bund und Senat als wenig rentabel.
Vorhandene Trasse stellt wesentlichen Vorteil dar. Doch wegen der ungeklärten Erschließung des Tegeler Flughafengeländes nach dem Ende des Flugbetriebes scheint Bewegung in die festgefahrene Diskussion über die Zukunft der Siemensbahn zu kommen. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hat angekündigt, mittelfristig nach einer Lösung für die historische …