Bahnhöfe + Bahnverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: Stand Nordkreuz und Turmbahnhof Karower Kreuz, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ur-sprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für das Vor-haben #Nordkreuz – Karow, 2. #Baustufe? Wann wird mit dem Bau begonnen, wie ist der weitere zeitliche Ablauf und wann wird das Vorhaben voraussichtlich fertig ge-stellt sein? Wie hoch sind die in der Planung bezifferten Kosten für das Vorhaben?
Antwort zu 1: Die DB erläutert:
„Das Bauvorhaben Nordkreuz(a) – Karow, 2. Baustu-fe befindet sich in der Leistungsphase Genehmigungspla-nung. Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Berlin wird in 2016 erwartet. Nach dem Vorliegen des Beschlusses soll umgehend mit der Umsetzung der bauvorbereitenden Maßnahmen be-gonnen werden. Der Baubeginn für die Bauhauptleistun-gen ist in 2017 geplant. In den Jahren 2017 und 2018 werden die Arbeiten im Bereich Berlin-Blankenburg betreffen. Die Arbeiten nördlich des Karower #Kreuzes sind für 2018-2020 vorgesehen. Der Abschluss aller Ar-beiten ist gemäß der aktuellen Terminplanung für 2021 vorgesehen.“
Frage 2: Gibt es eine Ausführungsplanung für das Vorhaben Nordkreuz – Karow, 2. Baustufe?
Antwort zu 2: Die DB teilt mit:
„Mit der Ausführungsplanung soll im 3. Quartal 2016 begonnen werden.“
Frage 3: Ist die Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der DB AG, die Herstellung des Turmbahn-hofs in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum 2014 bis 2018 aufzunehmen, umgesetzt worden (Vgl. Drs. 17/10807, Frage 2)? Wenn ja, für wann ist demgemäß die Herstellung des Turmbahnhofs vorge-sehen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3: Die Herstellung des Turmbahnhofs Karower Kreuz ist Bestandteil der Länderprogrammliste für das Land Berlin gemäß Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) des Bundes mit der DB. Sie ist in Abhängigkeit vom Fortschritt des Bauvor-habens Nordkreuz(a) – Karow, 2. Baustufe und dem Er-halt des Baurechts für den Turmbahnhof für die LuFV-Periode ab 2020 vorgesehen.
Frage 4: Wie ist der Stand des Planfeststellungsver-fahrens für den #Turmbahnhof Karower Kreuz? Wie ist der Stand der Ausführungsplanung für den Turmbahnhof Karower Kreuz? Wann wird mit dem Bau des Turmbahn-hofs Karow begonnen und wann erwartet der Senat den Abschluss der Bauarbeiten und die Eröffnung des Turm-bahnhofs?
Antwort zu 4: Die DB führt aus:
„Für den Turmbahnhof Karower Kreuz wird das Plan-rechtsverfahren nach derzeitigem Stand vsl. 2017 einge-leitet. Nach Erhalt des Baurechts beginnen die Arbeiten. Derzeit geht die DB AG von einer Bauzeit von 3 Jahren aus.“
Frage 5: Welche Einschränkungen sind bei den aus-führenden Bauarbeiten zu erwarten?
Antwort zu 5: Dazu können beim gegenwärtigen Pla-nungsstand noch keine Aussagen getroffen werden.
Frage 6: Durch welche Straßen wird die #Umgebung an den Bahnhof angeschlossen? Wie viele #Fahrradstellplätze entstehen?
Antwort zu 6: Die DB teilt mit:
„Die straßenseitige Anbindung des Bahnhofs wird im Rahmen der weiteren Planung untersucht.“
Frage 7: Wird eine #Verlängerung der #S75 berücksich-tigt um im weiteren zeitlichen Verlauf Kosten und Stre-ckensperrungen zu minimieren? Wenn ja, wie?
Antwort zu 7: Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Verlängerung der S75 durch die Freihaltung der dafür benötigten Flächen berücksichtigt.
Berlin, den 23. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
………………………………………
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)

VBB + Tarife: Neue Fahrpreise im VBB ab 1. Januar 2016

http://www.vbb.de/de/article/presse/neue-fahrpreise-im-vbb-ab-1-januar-2016/304182.html

Zum 1. Januar 2016 wird der #VBB-Tarif in Berlin und Brandenburg angepasst. Die #Fahrpreise #steigen um durchschnittlich 1,84 Prozent und damit deutlich geringer als im Vorjahr (2015: 2,3%). Neu im VBB-Tarif: Das VBB-Freizeit-Ticket können künftig auch Besitzer von Monatskarten für Auszubildende und Schüler erwerben. Die Anerkennung von VBB-Fahrausweisen in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn zwischen Potsdam und Cottbus sowie zwischen Berlin und Prenzlau wird fortgeführt.

 

Neu:

Das VBB-Freizeit-Ticket können auch Monatskarten-Nutzer erwerben. Neben den VBB-Jahreskarten, dem VBB-Abonnement für Auszubildende und Schüler oder dem VBB-Schüler-Fahrausweis gilt ab 1. Januar 2016 auch die Monatskarte für Auszubildende und Schüler als Nachweis zum Erwerb und zur Nutzung. Der Preis des VBB-Freizeit-Tickets von monatlich 15,00 Euro bleibt unverändert.

 

Unverändert bleiben die Preise für

Berlin

  • 4-Fahrten-Karte Kurzstrecke
  • Einzelfahrausweise AB
  • 4-Fahrten-Karte AB
  • Einzelfahrausweise ABC
  • Monatskarte Fahrrad AB

Potsdam

  • Kurzstrecken, Einzelfahrausweise, Tageskarten und Kleingruppen-Tageskarten AB, BC und ABC

Kreisfreie Städte im Land Brandenburg

  • Monatskarten VBB-Umweltkarte/Auszubildende und Schüler/8 und 9-Uhr-Karten/Fahrrad für Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg a.d.H. – jeweils AB, BC, ABC (auch Abonnements mit monatlicher und jährlicher Abbuchung)

Landkreise im Land Brandenburg

  • Einzelfahrausweise und Tageskarten für die
    Orte mit Stadtlinienverkehr
  • Einzelfahrausweise und Tageskarten im Lokaltarif
    (für Fahrten bis 25 Kilometer)
  • Tageskarte VBB-Gesamtnetz
  • Einzelfahrausweise und Tageskarten Fahrrad
    für das VBB-Gesamtnetz

 

Es ändern sich die Preise für

Tarifbeispiele Berlin

Preis ab 1.1. 2016

Preis seit 1.1.2015

Kurzstrecke

1,70 Euro

1,60 Euro

Tageskarte AB

7,00 Euro

6,90 Euro

Kleingruppen-Tageskarte AB

17,30 Euro

16,90 Euro

Einzelfahrausweis Fahrrad AB

1,90 Euro

1,80 Euro

Einzelfahrausweis Fahrrad ABC

2,50 Euro

2,40 Euro

Monatskarte VBB-Umweltkarte AB

81,00 Euro

79,50 Euro

Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC

99,90 Euro

98,50 Euro

Abo VBB-Umweltkarte AB (mtl. Abbuchung)

761 Euro

740 Euro

Abo VBB-Umweltkarte AB (jährliche Abbuchung)

728 Euro

707 Euro

Jahreskarte VBB-Umweltkarte AB (Barzahlung)

761 Euro

740 Euro

Schülerticket AB

29,50 Euro

29,00 Euro

Abo Schülerticket AB

275 Euro

270 Euro

Geschwisterkarte AB

18,00 Euro

17,50 Euro

Abo Geschwisterkarte AB

170 Euro

166 Euro

Azubi AB

57 Euro

56 Euro

Abo Azubi AB

534 Euro

524 Euro

 

 

 

Tarifbeispiele Land Brandenburg

Preis ab 1.1. 2016

Preis seit 1.1.2015

Einzelfahrausweis Regeltarif:

 

 

Brandenburg an der Havel AB

1,60 Euro

1,50 Euro

Frankfurt (Oder) AB

1,60 Euro

1,50 Euro

Cottbus AB

1,60 Euro

1,50 Euro

Einzelfahrausweise Fahrrad:

 

 

Brandenburg an der Havel AB

1,20 Euro

1,10 Euro

Frankfurt (Oder) AB

1,20 Euro

1,10 Euro

Cottbus AB

1,20 Euro

1,10 Euro

Die komplette Übersicht der Fahrpreisanpassungen ab dem 1. Januar 2016 finden Sie in der Anlage.

Umgang mit Fahrausweisen des alten Tarifs

Fahrausweise des alten Tarifs verlieren nicht sofort ihre Gültigkeit. Noch nicht entwertete Fahrscheine zum alten Preis können noch bis einschließlich 14. Januar 2016 für Fahrten genutzt werden.

Danach können Fahrausweise, bei denen der Fahrpreis angepasst wurde, bis zum 31. Mai 2016 gegen Zahlung des Differenzbetrages umgetauscht werden. Diese Fahrausweise können bei den unternehmenseigenen Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, bei denen die Fahrausweise erworben wurden, umgetauscht werden.

Bei bereits abgeschlossenen Abonnements mit jährlicher Abbuchung sowie den Jahreskarten in Barzahlung erfolgt nachträglich keine Anpassung, sie gelten bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter. Bei Abonnements mit monatlicher Abbuchung wird die monatliche Abbuchungsrate angepasst.

Fahrausweise, bei denen sich der Fahrpreis nicht geändert hat, können natürlich weiter genutzt, z.B. die 4-Fahrten-Karte Berlin AB oder der Einzelfahrausweis Potsdam AB und Berlin AB.

Tarifbroschüren 2016

Zur Information über den aktuellen Tarif (Stand 1. Januar 2016) hat der VBB die Broschüren und Faltblätter „Der VBB-Tarif“, „Der VBB-Tarif kurz & bündig“, „Der VBB-Tarif kurz & bündig in leichter Sprache“, „Reisen nach Polen“, „VBB-Abo 65plus. Unendlich mobil.“, „Mitnahme von Fahrrädern“ und „Mobilitätsticket Brandenburg“ erstellt. Alle Broschüren sind kostenfrei und bei den Verkehrsunternehmen und im VBB-Infocenter in Berlin erhältlich und können auch im Internet unter VBB.de/Tarifbroschueren.de als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Erstmalig erschienen ist die Broschüre „Der VBB-Tarif kurz & bündig in leichter Sprache“, in der alle Texte vereinfacht und leicht verständlich formuliert wurden. „Leichte Sprache“ ist eine speziell geregelte Form der schriftlichen und mündlichen Kommunikation, die das Verstehen erleichtert und damit, zum Beispiel für Menschen mit Lernschwierigkeiten aber auch für Migrantinnen und Migranten für die Deutsch eine Fremdsprache ist, einen Beitrag zur Barrierefreiheit leistet.

Fernbus: Zentraler Omnibusbahnhof auf Rekordkurs , aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1868

Berlins Zentraler #Omnibusbahnhof (#ZOB) bleibt auf #Wachstumskurs. Um und an Weihnachten erlebte der ZOB einmal mehr einige der verkehrsreichsten Tage seiner Geschichte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreibergesellschaft IOB, eines Tochterunternehmens der BVG, zählten vom 23. bis 27. Dezember 2015 insgesamt 3116 An- und Abfahrten. Die Verkehrsspitze wurde am 23. Dezember in der Zeit zwischen 6:30 Uhr und 9:00 Uhr mit 140 An- und Abfahrten registriert. Verkehrsreichster Tag war der 27. Dezember mit 740 An- und Abfahrten.  
Seit der Liberalisierung des deutschen Fernbusmarktes erlebt der ZOB einen rasanten Aufschwung. Für das laufende Jahr 2015 rechnet die Betreibergesellschaft mit insgesamt ca. 209.000 An- und Abfahrten. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es ca. 175.000 An- und Abfahrten, 2013 ca. 99.000, in den Jahren 2011 und 2012 jeweils ca. 64.000. Eine verlässliche Prognose für das kommende Jahr 2016 oder darüber hinaus ist wegen der unabsehbaren Entwicklung der Reisebranche und insbesondere des Fernbusmarktes derzeit noch nicht möglich. 

BVG schaltet Lesegeräte für die Fahrcard ab Seit 2012 gibt es in Berlin die elektronisch lesbare VBB-Fahrcard im Scheckkartenformat, besonders oft wurde sie als Monatskarte ausgegeben. , aus rbb-online.de

https://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2015/12/bvg-schaltet-technik-fuer-elektronische-fahrkarte-aus.html

Seit 2012 gibt es in Berlin die elektronisch lesbare #VBB-Fahrcard im Scheckkartenformat, besonders oft wurde sie als Monatskarte ausgegeben. In 900 Bussen stellte die BVG dafür #Lesegeräte auf – nun werden die Geräte jedoch wieder außer Betrieb genommen. Ein Test hat ergeben: Das Ticket speichert ein #Bewegungsprofil des Fahrgastes.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schalten derzeit fest installierte Lesegeräte in Bussen ab, mit denen bisher elektronische Fahrkarten kontrolliert wurden. Das teilte Unternehmenssprecher Markus Falkner am Dienstag rbb online mit. Zuvor war bekannt geworden, dass diese Geräte Bewegungsprofile der Fahrgäste aufzeichnen.

Falkner zufolge sind die Lesegeräte aktuell in 900 von insgesamt 1.300 Bussen installiert. Derzeit nehme die BVG die Geräte außer Betrieb. Dies könne wegen der großen Zahl an Fahrzeugen allerdings noch …

Fernbus: Der ZOB wird ausgebaut – jetzt aber wirklich, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/kudamm/berlin-charlottenburg-der-zob-wird-ausgebaut-jetzt-aber-wirklich/12770860.html

Die Arbeiten am Zentralen Omnibusbahnhof Berlin beginnen. Kalkulierte Kosten: 14,3 Millionen. Doch das Projekt ist kompliziert.

Seit Jahren ist er versprochen – im nächsten Jahr soll es nun wirklich los gehen: Im Sommer soll der Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) am Messegelände beginnen. Die Gesamtkosten sind nach Angaben der Senatsverkehrsverwaltung mit 14,28 Millionen Euro veranschlagt, die Bauzeit mit drei Jahren. Durch den Umbau erhöht sich die Zahl der Haltestellen von 27 auf 33. Eine Vorinformation für die Bauarbeiten hat die Verkehrsverwaltung jetzt im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.

Der ZOB ist kein Aushängeschild für die Stadt. Das äußere Erscheinungsbild sei mittlerweile weder zeitgemäß noch entspreche es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof, heißt es in der Vorinformation. Konzipiert war der 1966 eröffnete ZOB für maximal 80 000 An- und Abfahrten jährlich.

Im eingemauerten West-Berlin sollte der Busverkehr vor allem eine Alternative zur Fahrt mit der DDR-Reichsbahn sein. Linienverkehr mit Bussen gab es damals fast nur zwischen der Halbstadt und dem Bundesgebiet. Nach dem Öffnen des Marktes Anfang 2013 stieg die Zahl der An- und Abfahrten am ZOB rasant. In diesem Jahr rechnet die BVG, deren Tochter Internationale Omnibusbahnhof Betreibergesellschaft mbH (IOB) für den Betrieb zuständig ist, mit mehr als …

Bahnhöfe + U-Bahn: Umbau des U-Bahnhofes Neue Grottkauer Straße in Berlin Hellersdorf, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffent-lichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebe-ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 4. wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der Stand der von der BVG angekün-digten #Umbauarbeiten am -Bahnhof Neue #Grottkauer Straße?
Antwort zu 1.: Derzeit laufen am U-Bahnhof Neue Grottkauer Straße (#U-Bahnlinie 5) die Bauarbeiten zur Baufeldfreimachung sowie der Abbruch der alten Kabel-trassen unter dem Bahnsteig und der Einbau der neuen Kabeltrassen.
Frage 2: Wann wird mit dem Baumaßnahmen begon-nen werden?
Antwort zu 2.: Mit den Bauarbeiten des ersten Bauab-schnitts „Baufeldfreimachung und Neubau Kabeltrassen“ wurde im September 2015 begonnen. Der zweite Bauab-schnitt „Grundinstandsetzung und barrierefreier Ausbau“ startet im Frühjahr 2016.
Frage 3: Werden die Baumaßnahmen pünktlich zur Eröffnung der #IGA 2017 abgeschlossen sein?
Antwort zu 3.: Gemäß Bauzeitenplan sollen die Arbei-ten pünktlich zur Internationalen Gartenausstellung Berlin 2017 (Eröffnungstermin am Gründonnerstag vor Ostern, dem 13. April 2017) abgeschlossen sein.
Frage 4: Welche Kosten werden für die Umbaumaß-nahmen aufgewendet, wer trägt diese Kosten?
Antwort zu 4.: Die Kosten für die Maßnahmen betra-gen insgesamt rund 6,6 Mio. Euro. 3,3 Mio. Euro der Gesamtsumme werden durch das Förderprogramm BENE (Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung) finan-ziert. 0,5 Mio. Euro werden für den barrierefreien Ausbau vom Land Berlin finanziert. Die restlichen Kosten finan-ziert die BVG selbst.
Frage 5: Ist der Beantwortung dieser Anfrage zum Thema noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5.: Die gestellten Fragen sind aus Sicht des Senats beantwortet.
Berlin, den 21. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)

Straßenverkehr: Sperrungen für den Großraum- und Schwerlastverkehr, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Berliner #Brücken, #Unterführungen und #Tunnel sind mittlerweile für den #Großraum- und #Schwerlastverkehr #gesperrt (bitte einzeln inklusive der Art der Verkehrseinschränkung aufführen)?
Frage 2: Welche Berliner U-Bahn- und S-Bahn-Tunnel verhindern eine Überquerung durch Großraum und Schwerlastverkehr (bitte Straße und Tunnel einzeln aufführen)?
Antwort zu 1 und 2: Anträge für den genehmigungs-pflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr werden bei der Verkehrslenkung Berlin eingereicht. Im Zuge des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens werden die betroffenen Baulastträger im Land Berlin angehört. Im Rahmen dieses Verfahrens für Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden von den zustän-digen Baulastträgern die Berliner Brücken, Unterführun-gen und Tunnel auf Basis ihrer zulässigen Tragfähigkeit bewertet, d.h. je nach Fahrzeuggesamtgewicht und Achs-konfiguration werden durch eine Einzelfallprüfung ggf. Fahrauflagen erteilt. Bei Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit und damit einer übermäßigen Belastung einzelner Ingenieurbauwerke können sich reguläre Fahr-verbote ergeben. Das Erlaubnis- und Genehmigungsver-fahren im Einzelfall umfasst auch die Prüfung einer mög-lichen Überschreitung der vorhandenen Lichtraumprofile bei Großraumtransporten.
Eine Liste von Bauwerken, die für den genehmi-gungspflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr gene-rell gesperrt sind, liegt nicht vor, da die jeweiligen Einzel-fälle zu betrachten sind.
Frage 3: Welche Umleitungsstrecken werden zur Um-fahrung der Sperrungen angeboten (bitte einzeln auffüh-ren)? Führen diese durch Wohngebiete?
Antwort zu 3: Umfahrungen von Sperrungen ergeben sich bei der streckenbezogenen Antragsbearbeitung mit den unterschiedlichsten Start-Ziel-Punkten. Sie werden im Einzelfall entschieden. Diese Entscheidungen beruhen auf aktuellen Zuarbeiten von allen betroffenen Baulastträgern im Rahmen der einzelnen Anhörung.
Frage 4: Ist mit Verkehrseinschränkungen für den Großraum- bzw. Schwerlastverkehr auch auf der Rudolf-Wissell-Brücke zu rechnen?
Antwort zu 4: Die Rudolf-Wissell-Brücke wird im Rahmen des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens für die genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO auf Basis ihrer vorhandenen Tragfähigkeit berücksichtigt. Es kann je nach Einzelfall zu Fahrauflagen oder ggf. zu Fahrverboten kommen.
Frage 5: Sind auch Brücken und Unterführungen von Sperrungen betroffen über die der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER abgewickelt werden soll?
Frage 6: Wird im Zeitrahmen der für den Sommer 2017 geplanten Sanierung der Rudolf-Wissell-Brücke auch der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER mitbedacht?
Antwort zu 5 und 6: Der ursprünglich für Juni 2012 geplante Umzug sah eine Vollsperrung der Bundesautob-ahn zwischen den Flughäfen Tegel und der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in einem nächtlichen Zeitfens-ter von ca. 5-6 Stunden vor. Gegenwärtig liegt kein aktu-eller Antrag zum Umzug vom Flughafen Tegel zum Flug-hafen BER vor. Bei Eingang eines konkreten Antrages wird angestrebt, die anstehenden Instandsetzungsarbeiten mit dem geplanten Umzug zu koordinieren.
Frage 7: Ist eine Wiederaufnahme des Runden Tisches zum Thema Großraum- und Schwerlasttransporte ge-plant?
Antwort zu 7: Im Ergebnis einer Umfrage durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Großraum- und Schwerlasttransporten unter den relevanten Unternehmen in Berlin und Brandenburg wurde vielfach der Wunsch geäußert, wieder ein festes Arbeitsgremium zu etablieren, bei dem alle wichtigen Akteure an einem Tisch sitzen und das Thema voranbringen. Die IHK hat in Folge dessen eine Vielzahl beteiligter Transportunternehmen sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Fort-schritt, die Verkehrslenkung Berlin-Brandenburg und die Polizei zu einem Fachgespräch eingeladen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Es wurde Einigkeit und die Bereitschaft zu weiteren Zusammenkünften mit der Vor-gabe erzielt, angesprochene Probleme im Rahmen fach-bezogener Teilnehmerrunden zu klären.
Berlin, den 28. Dezember 2015
In Vertretung
Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)

Radverkehr: Berlin investiert weiter in den Radverkehr Mehr Finanzmittel für den Unterhalt und die Verbesserung des Radverkehrs im Jahr 2015 ausgegeben als geplant, aus Senat

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Zur Verbesserung des #Radverkehrs in Berlin stehen verschiedene Finanzierungsmittel und -programme zur Verfügung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verfügt über zwei Finanzierungstitel: „Unterhaltung von #Radwegen“ und „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“; zusammen haben sie ein Volumen von 6 Mio. Euro. 2015 wurden aus diesen beiden Töpfen für den Radverkehr 6,25 Mio. Euro ausgegeben. Somit hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in diesem Jahr 250.000 Euro mehr in den Radverkehr investiert als ursprünglich geplant.Schwerpunkte der Arbeiten sind insbesondere neue #Schutzstreifen für den Radverkehr und bauliche Maßnahmen wie neue Radwege oder die Radfahrgerechte Asphaltierung von Pflasterstraßen.Verkehrssenator Andreas Geisel verwies am Montag auf die kontinuierliche Umsetzung der #Radverkehrsstrategie des Landes Berlin. „Es ist ein gutes Zeichen, dass wir 2015 mehr Mittel ausgeben konnten als geplant. Es zeigt deutlich: wir meinen es Ernst und wollen den Radverkehr fördern und ausbauen – und wir tun dies auch, wie die Zahlen eindrücklich belegen. Wir arbeiten nicht nach dem Prinzip des Einmal-Aktionismus sondern setzen Schritt für Schritt das um, was Radfahrende in Berlin brauchen“, so der Senator.Die unterschiedlichen Maßnahmen für den Radverkehr werden aus den Unterhaltungsmitteln der Bezirke, aus Investitionsmitteln des allgemeinen Straßenbaus oder aus dem Straßeninstandsetzungsprogramm mitfinanziert. Gleiches gilt für viele Projekte der Städtebauförderung (z.B. Aktive Zentren), bei denen fast immer auch Radverkehrsanlagen in den Geschäftsstraßen finanziert werden.So standen im Jahr 2015 5,5 Mio. Euro für GRW-geförderte Radrouten zur Verfügung, 0,3 Mio. Euro für Bike-Ride-Anlagen, 0,5 Mio. Euro für das Projekt EBikePendeln und 1,0 Mio. Euro für das öffentliche Fahrradverleihsystem.Bilder:

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

S-Bahn: Gleisarbeiten im Nordsüd-S-Bahntunnel Vom 08.01 bis 11.01.16 zwischen Yorckstraße und Gesundbrunnen gesperrt

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2015/228_tunnel.htm

Vom 08.01. (Fr) 22 Uhr bis 11.01.2016 (Mo) 1:30 Uhr wird der #Nordsüd-S-Bahntunnel für Gleisarbeiten und eine Tunnelreinigung erneut #gesperrt. Die Linien S1, S2, S25 werden in jeweils zwei Abschnitte geteilt.

Während im Süden die Züge unmittelbar bis an die Baustelle heranfahren (#S1 bis Yorckstraße (Großgörschenstraße), #S2 und #S25 bis Yorckstraße) werden im Norden die Linien S2 und S25 "abgeleitet". So fährt die S2 von Bernau bzw. Buch ab Bornholmer Straße weiter über Schönhauser Allee (U2) nach Greifswalder Straße. Die S25 wird von Hennigsdorf kommend, ab Gesundbrunnen über Wedding (U6), Westhafen (U9) nach Halensee verlängert. Lediglich im Nachtverkehr ist die S25 zwischen Hennigsdorf und Wedding unterwegs.
 

Mehrere Umfahrungsmöglichkeiten stehen zur Wahl

  • Fahrgäste umfahren den gesperrten Abschnitt möglichst mit den Ringbahnlinien S41/S42
  • bzw. mit der fast parallel verkehrende U-Bahn-Linie U6.
  • Vorwiegend zur lokalen Anbindung werden zwei (separate) Ersatzverkehrslinien mit Bussen eingerichtet:

    • Linie Süd: Yorckstraße <> Anhalter Bahnhof <> Potsdamer Platz <> Potsdamer Platz/Voßstraße <> Behrenstraße/Wilhelmstraße (Halt für Brandenburger Tor) <> Friedrichstraße (SEV-Haltestelle im "Reichstagufer") sowie
    • Linie Nord: Friedrichstraße (SEV-Haltestelle "Am Weidendamm") <> Oranienburger Straße <> Tucholskystraße (Halt für Nordbahnhof) <> U-Bf. Bernauer Straße (Halt für Nordbahnhof) <> Gesundbrunnen <> Humboldthain.
    • Zwischen beiden Linien kann am Bahnhof Friedrichstraße umgestiegen werden.
      Die Linie Nord fährt die Bahnhöfe in einer anderen Reihenfolge an als die S-Bahn: Erst nach Gesundbrunnen und im Anschluss nach Humboldthain.

Bahnverkehr: Strategie für Stadtentwicklung mit entwidmeten Bahnflächen?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Bei welchen der in der Schriftlichen Anfrage 17/14310 aufgeführten, nach § 23 Allgemeines Bahnge-setz durch das #Eisenbahnbundesamt (EBA) von der #Bahnnutzung #freigestellten #Flächen hat das Land Berlin im Rahmen der Anhörung durch das EBA der Freistellung #widersprochen, und falls widersprochen wurde, mit wel-cher #Begründung?
Antwort zu 1:
 Gemarkung Marienfelde, Flur 1, Flurstück (Flst.) 804, 1011 und 1164;Strecke 6135 Berlin Papestraße – Els-terwerda, km 10,100 bis 10,875 (Beschluss vom 26.08.2010)
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt (SenStadtUm) hat sich hier gegen eine Freistel-lung der Flurstücke ausgesprochen. Die Flurstücke 804 und 1011 sollten bahnaffinen gewerblichen Nut-zungen vorbehalten bleiben. Dem ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht gefolgt. Dem Einwand, das Flurstück 1164 im Kreuzungsbereich Säntisstr./ Dresdner Bahn nicht freizustellen, wurde entsprochen.
 Gemarkung Schöneberg, Flur 63, Flurstück 24 und Flur 67, Flurstück 9, 14 und 32 (Beschluss vom 08.04.2013)
SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung in Bezug auf die Flurstücke 14 und 32 erhoben, da sich auf diesen Widerlager und Stützwände der Yorckbrücken befinden. Die Deutsche Bahn (DB) AG hat entsprechend dem vorgebrachten Einwand ihren Antrag geändert.
 Gem. Wilmersdorf, Flur 1, Flurstück 181; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km ca. 29,7 bis ca. 29,8 (Beschluss vom 19.08.2010)
SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung von Flächen unterhalb und neben der Paulsborner Brücke erhoben (Unterhaltung, Brückenprüfung). Nach entsprechenden Grundbucheintragungen wurde die Einwendung zurückgenommen.
 Gem. Tiergarten, Flur 43, Flurstück 222; Strecke 6107 Berlin Hbf1 -Lehrte, km 0,204 bis km 0,570 (Be-schluss vom 13.01.2010)
SenStadtUm hat auf die teilweise Planungsbefangen-heit des Flurstückes im Zusammenhang mit der S-21-Planung hingewiesen. Der Freistellungsantrag wurde daraufhin dementsprechend geändert.
 Gem. Pankow, Flur 155, Flst. 225, Flur 156, Flst. 5151, Flur 160, Flst. 160, Flur 161, Flst. 6241 und 6251, Flur 164, Flst. 296; Strecke 6081 Berlin – An-germünde – Stralsund, km 4,919 bis 6,86 (Beschlüsse vom 22.11.2010 (Teilbescheid 1) und 9.12.2010 (Teilbescheid 2))
SenStadtUm sprach sich gegen die Freistellung aus, da Teile der Fläche für die Unterhaltung der Bundesau-tobahn (BAB) A 114 benötigt werden. Durch entspre-chende Grundbucheintragungen konnten die Beden-ken ausgeräumt werden und die Flurstücke wie bean-tragt freigestellt werden.
 Gem. Neukölln, Flur 125, Flurstück 388, 390 und Flur 126, Flurstück 303, 306 und 69/1; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 17,79 bis km 18,15 (Beschluss vom 20.04.2011)
SenStadtUm hat in der Stellungnahme keine Beden-ken geäußert. Jedoch wurden Hinweise zum Freistel-lungsumfang gegeben, die zu einer Neuvermessung der freizustellenden Flächen führten.
1 Hauptbahnhof

Gem. Treptow, Flur 101, Flurstück 3, 6, 7, 8, 12, 26, 31, Flur 105, Flurstück 1, 24 (tlw.), 61, 130, 132 (tlw.), 190, 193, 194 (tlw.), 200 (tlw.), 208 und Flur 109, Flurstück 92 (tlw.) und 99; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf2 – Görlitz, km 0,90 bis 2,175 (Beschluss vom 23.07.2012)
SenStadtUm hat für das Flurstück 42 der Flur 109 eine Reduzierung der Freistellungsfläche gefordert, da Tei-le des Flurstückes zur Wiederherstellung der Fern-bahngleise parallel zum S-Bahn-Ring benötigt wer-den. Dem wurde entsprochen.
 Gem. Lichtenberg, Flur 712, Flurstück 320; Strecke 6078 Berlin Wriezener Gbf3 – Küstrin-Kietz, km 4,11 bis km 4,60 (Beschluss vom 30.07.2014)
SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustel-lenden Fläche im Bereich der Lichtenberger Brücke, um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brücken-prüfung). Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes gefolgt.
 Gem. Pankow, Flur 150, Flurstück 135 und Flurstück 295 (je tlw.) sowie Flur 156, Flurstück 5134 u.a.; Strecke 6081 Berlin – Angermünde – Stralsund, km 6,3 bis 7,55 Beschluss vom 27.03.2012)
SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustel-lenden Fläche im Bereich der Heinersdorfer Brücke, um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brücken-prüfung). Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes gefolgt.
 Gem. Treptow, Flur 124, Flurstück 233; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf – Görlitz, km 5,487 bis 5,589 (Be-schluss vom 16.09.2011)
SenStadtUm hat im Rahmen seiner Stellungnahme da-rauf hingewiesen, dass ein 5 m breiter Streifen im Rahmen der Uferkonzeption des Landes Berlin für ei-ne öffentliche Nutzung freizuhalten sei. Diesem Ein-wand wurde von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes mit der Begründung, dass diese beabsichtigte Planung einer Freistellung nicht entgegenstehe, nicht gefolgt.
 Gem. Köpenick, Flur 305, Flurstück 3246 (tlw.) Stre-cke 6007 Berlin Ostkreuz – Königs Wusterhausen, km 13,522 bis 13,680 (Beschluss vom 10.11.2011)
SenStadtUm hat Bedenken gegen die Freistellung ge-äußert, da die Lage der Fläche am S-Bhf. Grünau für bahnaffine Nutzungen geeignet sei (P&R, B&R). Ob-gleich seitens der Antragstellerin eine solche Nutzung der Fläche jedoch nicht beabsichtigt ist, wurde die Fläche dennoch entgegen dem Votum von SenStad-tUm freigestellt.
2 Bahnhof
3 Güterbahnhof

Gem. Wedding, Flur 22, Flurstücke 252 und 258 (je tlw.) (Beschluss vom 21.01.2014)
SenStadtUm hat sich gegen die Freistellung von Tei-len der o.g. Flurstücke ausgesprochen, um die Bau-werksprüfung für die Straßenüberführung SÜ Hoch-straße durchführen zu können. Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes nicht entsprochen.
Frage 2: Gab es Freistellungsmitteilungen des EBA, denen erfolgreich widersprochen wurde und wenn ja, mit welcher Begründung und welche Flächen betrifft das?
Antwort zu 2: Das Land Berlin hat dem in der Liste der Schriftlichen Anfrage 17/14310 unter der Bezeich-nung „Gem. Marzahn, Flur 177, Flurstück 470, 484 und 486 sowie Gem. Friedrichsfelde, Flur 13, Flurstück 1323/176, 1324/100 und Flur 20, Flurstück 102/12 und 105/14; Strecke 6075 Biesdorfer Kreuz Mitte-Biesdorfer Kreuz Ost, km 0,319 bis 0,582“ (S. 4 der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage) Freistellungsbescheid vom 01.08.2013 erfolgreich widersprochen.
Der auf die o.g. Flurstücke bezogene Freistellungsan-trag der DB Netz AG wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Stellungnahme vom 18.06.2013 abgelehnt. Begründet wurde die Ableh-nung mit der Forderung nach Freihaltung und Nichtfrei-stellung eines mind. 40 m breiten Streifens parallel zur Märkischen Allee im Zuge der Planung der Nahverkehr-stangente (NVT). Der auf den 01.08.2013 datierte Frei-stellungsbescheid berücksichtigte die Forderung des Lan-des Berlin nicht. Daraufhin wurde am 14.08.2013 Wider-spruch gegen den Freistellungsbescheid eingelegt. Durch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde die Freistellung bisher nicht wirksam. Da sich Senat und DB Netz AG auf eine Freihaltetrasse für die zukünftige Nah-verkehrstangente verständigt haben, wird die geforderte 40-m-Freihaltetrasse aus der beantragten Freistellung herausgenommen.
Frage 3: Geht das Land Berlin regelhaft davon aus, dass eine Entwidmung von Bahnbetriebszwecken mit dem Ziel der Vermarktung erfolgt und wenn ja, welche Schlüssen zieht das Land Berlin aus der Tatsache, dass entwidmete Flächen der planungsrechtlichen Verfügung der Gemeinde zufallen?
Antwort zu 3: Die Freistellung von Bahnbetriebszwe-cken erfolgt in der Regel mit dem Ziel der Vermarktung dieser Flächen. Dass diese Flächen nach der Freistellung wieder ausschließlich dem allgemeinen kommunalen Planungsrecht unterliegen, ist positiv zu bewerten. Damit erfolgt die Steuerung von Projekten der Stadtentwicklung auf diesen Flächen wieder auf der Grundlage des Bauge-setzbuches.
Frage 4: Wird vom Land Berlin grundsätzlich oder im Einzelfall der Ankauf von vom Eisenbahn-Bundesamt entwidmeten Bahnflächen erwogen, wenn ja, in welcher Weise und nach welchen Kriterien und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4: Eine grundsätzliche Erwägung des An-kaufs solcher Flächen gibt es nicht und wird nicht für erforderlich gehalten. Dies schließt die Erwägung des Ankaufs von einzelnen oder Teilflächen für stadtentwick-lungspolitisch bedeutsame Vorhaben nicht aus.
Frage 5: Hat das Land Berlin in den vergangenen 10 Jahren jemals für entwidmete Bahnflächen ein Vorkaufs-recht erwogen, geltend gemacht und vollzogen und wenn ja, in welchen Fällen mit welchem Ergebnis?
Frage 7: Wie ist der Planungs-bzw. Umsetzungsstand bei den seit 2010 entwidmeten und veräußerten Flächen hinsichtlich ihrer künftigen Nutzung (bitte einzeln auffüh-ren)?
Antwort zu 5 und 7: Hierzu liegen dem Berliner Senat keine systematisch aufbereiteten Erkenntnisse vor.
Frage 6: Werden entwidmete Flächen regelhaft auf ih-re stadtentwicklungspolitischen Potentiale hin abgeprüft und wenn ja, in welchem Verfahren, mit welchen Betei-ligten und mit welchen Konsequenzen?
Antwort zu 6: Die Prüfung stadtentwicklungspoliti-scher Potenziale erfolgt für entwidmete Flächen auf der Grundlage des Baugesetzbuches (s. auch Frage 3).
Frage 8: Gibt es eine der in der Drs. 15/2411 erwähn-ten AG Bahnflächen adäquate Arbeitsstruktur, die deren Aufgaben weiterführt? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, wo ist diese Struktur angesiedelt, wie ist sie besetzt, wie arbeitet sie und wo sind ihre Arbeitsergebnisse einsehbar?
Antwort zu 8: Die Arbeitsgruppe hat mit der Mittei-lung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus (Drs. 15/2411) 2003 ihre Arbeit eingestellt. Die Fortführung einer adäquaten Arbeitsstruktur ist nicht vorgesehen. Im Verfahren der Beantragung zur Freistellung von Bahnbe-triebszwecken gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt die Einbindung in die gesamtstädtische Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung geprüft und in die Gesamtstellungnahme an das Eisenbahnbundesamt einge-bunden.
Berlin, den 23. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)