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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ur-sprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für das Vor-haben #Nordkreuz – Karow, 2. #Baustufe? Wann wird mit dem Bau begonnen, wie ist der weitere zeitliche Ablauf und wann wird das Vorhaben voraussichtlich fertig ge-stellt sein? Wie hoch sind die in der Planung bezifferten Kosten für das Vorhaben?
Antwort zu 1: Die DB erläutert:
„Das Bauvorhaben Nordkreuz(a) – Karow, 2. Baustu-fe befindet sich in der Leistungsphase Genehmigungspla-nung. Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Berlin wird in 2016 erwartet. Nach dem Vorliegen des Beschlusses soll umgehend mit der Umsetzung der bauvorbereitenden Maßnahmen be-gonnen werden. Der Baubeginn für die Bauhauptleistun-gen ist in 2017 geplant. In den Jahren 2017 und 2018 werden die Arbeiten im Bereich Berlin-Blankenburg betreffen. Die Arbeiten nördlich des Karower #Kreuzes sind für 2018-2020 vorgesehen. Der Abschluss aller Ar-beiten ist gemäß der aktuellen Terminplanung für 2021 vorgesehen.“
Frage 2: Gibt es eine Ausführungsplanung für das Vorhaben Nordkreuz – Karow, 2. Baustufe?
Antwort zu 2: Die DB teilt mit:
„Mit der Ausführungsplanung soll im 3. Quartal 2016 begonnen werden.“
Frage 3: Ist die Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der DB AG, die Herstellung des Turmbahn-hofs in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum 2014 bis 2018 aufzunehmen, umgesetzt worden (Vgl. Drs. 17/10807, Frage 2)? Wenn ja, für wann ist demgemäß die Herstellung des Turmbahnhofs vorge-sehen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3: Die Herstellung des Turmbahnhofs Karower Kreuz ist Bestandteil der Länderprogrammliste für das Land Berlin gemäß Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) des Bundes mit der DB. Sie ist in Abhängigkeit vom Fortschritt des Bauvor-habens Nordkreuz(a) – Karow, 2. Baustufe und dem Er-halt des Baurechts für den Turmbahnhof für die LuFV-Periode ab 2020 vorgesehen.
Frage 4: Wie ist der Stand des Planfeststellungsver-fahrens für den #Turmbahnhof Karower Kreuz? Wie ist der Stand der Ausführungsplanung für den Turmbahnhof Karower Kreuz? Wann wird mit dem Bau des Turmbahn-hofs Karow begonnen und wann erwartet der Senat den Abschluss der Bauarbeiten und die Eröffnung des Turm-bahnhofs?
Antwort zu 4: Die DB führt aus:
„Für den Turmbahnhof Karower Kreuz wird das Plan-rechtsverfahren nach derzeitigem Stand vsl. 2017 einge-leitet. Nach Erhalt des Baurechts beginnen die Arbeiten. Derzeit geht die DB AG von einer Bauzeit von 3 Jahren aus.“
Frage 5: Welche Einschränkungen sind bei den aus-führenden Bauarbeiten zu erwarten?
Antwort zu 5: Dazu können beim gegenwärtigen Pla-nungsstand noch keine Aussagen getroffen werden.
Frage 6: Durch welche Straßen wird die #Umgebung an den Bahnhof angeschlossen? Wie viele #Fahrradstellplätze entstehen?
Antwort zu 6: Die DB teilt mit:
„Die straßenseitige Anbindung des Bahnhofs wird im Rahmen der weiteren Planung untersucht.“
Frage 7: Wird eine #Verlängerung der #S75 berücksich-tigt um im weiteren zeitlichen Verlauf Kosten und Stre-ckensperrungen zu minimieren? Wenn ja, wie?
Antwort zu 7: Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Verlängerung der S75 durch die Freihaltung der dafür benötigten Flächen berücksichtigt.
Berlin, den 23. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)