www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die DB AG um Stellungnahme gebe-ten. Die Stellungnahme ist in eigener Zuständigkeit er-stellt und dem Senat übermittelt worden. Sie wird nach-folgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wieviel #Sicherheitspersonal wurde im Jahr 2014 in den #Fahrzeugen von #BVG und #S-Bahn Berlin GmbH eingesetzt? Frage 2: Wieviel Sicherheitspersonal wurde im Jahr 2014 auf den U- und S-#Bahnhöfen eingesetzt? Antwort zu 1 und 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Durchschnittlich werden für die BVG 250 Mitarbei-ter für Fahrzeuge und U-Bahnhöfe eingesetzt.“ Die DB teilt hierzu mit: „Im Jahr 2014 wurden in Berlin seitens der Deutschen Bahn im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung insgesamt bis zu 550 Sicherheitskräfte beschäftigt, von denen ca. 295 in einem Zeitraum von 24 Stunden im Be-reich des S-Bahnnetzes, d.h. allen Fahrzeugen und allen angefahrenen Bahnhöfen zum Einsatz kommen.“ Frage 3: Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH die Einstellung weiteren Sicherheitspersonals und wenn ja, um wie viele Sicherheitskräfte handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan für die Neueinstellungen aus? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Zusätzliche Einstellungen von Sicherheitskräften sind derzeit nicht geplant.“ Die DB teilt hierzu mit: „Zur Gewährleistung der Sicherheit auf Bahnhöfen und in Zügen setzt die DB weiterhin auf die hohe Perso-nalpräsenz von Bundes- und Landepolizei sowie ergän-zend von DB-eigenen Sicherheitskräften und Serviceper-sonal. Eine Erhöhung des täglich eingesetzten Sicher-heits- und Servicepersonals im Bereich der S-Bahn ist derzeit nicht vorgesehen. Der Einsatz der Sicherheitsper-sonale richtet sich nach erkannten Schwerpunkten und der aktuellen Sicherheitslage, bei Veränderungen der Sicher-heitslage werden kurzfristig weitere Sicherheitskräfte entsprechend des Bedarfs eingesetzt. Des Weiteren wird kontinuierlich der Ausbildungs- und Weiterbildungsstand der eingesetzten Personale verbessert. Darüber hinaus finden alle Aktivitäten in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden statt.“ Frage 4: Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH den verstärkten Einsatz von #Stationspersonal und wenn ja, um wie viele Personen und um welche Bahnhöfe handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan aus? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Durch die BVG werden an 34 Bahnhöfen im U-Bahnnetz sowie in drei stationären Steuerungs- und Ser-vicezentralen rund um die Uhr mobile Betriebsdienstmit-arbeiter eingesetzt. Mit dem Einsatz von Kunden-dienstpersonal auf ausgewählten U-Bahnhöfen trägt die BVG auch zum subjektiven Sicherheitsempfinden der Fahrgäste bei. Folgende Bahnhöfe werden täglich von 6:00 bis 14:19 Uhr (Einzelbesetzung) und von 14:00 Uhr bis 22:19 Uhr (Doppelbesetzung) besetzt: Wittenbergplatz Gesundbrunnen Rudow Kurfürstendamm Frankfurter Allee Friedrichstraße Walter-Schreiber-Platz Kochstraße Osloer Straße Potsdamer Platz Darüber hinaus werden, soweit Personal vorhanden ist, folgende Bahnhöfe zu den o. g. Konditionen besetzt. (Da mit dem Personal dieser Bahnhöfe auch Ausfälle auf den o. g. Bahnhöfen kompensiert, Brandbahnhöfe und Sonderdienste abgesichert werden, ist die Besetzung hier nicht garantiert). Uhlandstraße Stadtmitte Johannisthaler Chaussee Rathaus Spandau Schönhauser Allee Tempelhof (Südring) Theodor-Heuss-Platz Frankfurter Tor Westhafen Neukölln Stationäres Personal aus dem Sicherheitsbereich wird derzeit an folgenden Schwerpunktbahnhöfen eingesetzt: Hermannplatz Berliner Straße Alexanderplatz Wittenbergplatz Fehrbelliner Platz Zoologischer Garten Kurfürstenstraße Spichernstraße Osloer Straße Mehringdamm Leopoldplatz Warschauer Straße Hallesches Tor Görlitzer Bahnhof Kottbusser Tor “ Die DB teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zur Frage 3“. Frage 5: Wie viele U-Bahnhöfe, U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen sind aktuell mit #Überwachungskameras ausgestattet? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Seit 2012 sind alle Fahrzeuge und U-Bahnhöfe der BVG mit Videoanlagen ausgerüstet.“ Frage 6: Welche U-Bahnhöfe sind aktuell mit moder-nen schwenk- und zoombaren Kameras ausgestattet und welche U-Bahnhöfe werden in welchem Zeitraum noch damit ausgestattet? Antwort zu 6: Die BVG Teilt hierzu mit: „Aktuell sind folgende U-Bahnhöfe mit modernen schwenk- und zoombaren Kameras ausgestattet: Alexanderplatz Johannisthaler Chaussee Osloer Straße Berliner Straße Kottbusser Tor Rathaus Spandau Friedrichstraße Kurfürstenstraße Schönleinstraße Fehrbelliner Platz Leinestraße Alt Tegel Gesundbrunnen Lichtenberg Zoologischer Garten Hermannplatz Leopoldplatz Hermannstraße Mehringdamm Jannowitzbrücke Möckernbrücke Im Laufe des Jahres 2015 werden folgende Bahnhöfe ausgestattet: Adenauerplatz Lipschitzallee Olympiastadion Bismarckstraße Magdalenenstraße Schönhauser Allee Bayrischer Platz Moritzplatz Schloßstraße Eberswalder Straße Neukölln Südstern Friedrich-Wilhelm-Platz Moritzplatz Turmstraße Gneisenaustraße Deutsche Oper Tempelhof Heinrich-Heine-Straße Rudow Warschauer Straße Hallesches Tor Rathaus Neukölln Wilmersdorfer Straße Jakob-Kaiser-Platz Rosenthaler Platz Wittenau Kaiserdamm Richard-Wagner-Platz Wittenbergplatz Karl-Marx-Straße Schlesisches Tor Konstanzer Straße Samariterstraße „ Frage 7: Welche S-Bahnhöfe sind aktuell mit Über-wachungskameras ausgestattet und welche S-Bahnhöfe sollen in welchem Zeitraum mit Überwachungskameras ausgestattet werden? Antwort zu 7: Die DB teilt hierzu mit: „Die im Verantwortungsbereich der DB Station & Service AG stehenden sog. „Mischbahnhöfe“ Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Zoologi-scher Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Südkreuz sind auf den Bahnsteigen und im Gebäude mit Überwachungskameras ausgestattet. Überwachungs-schwerpunkte werden in Abstimmung mit der Bundespo-lizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausge-richtet und definiert, wobei vorrangig die Zugangsberei-che mit ihren Treppen und Aufzügen sowie die Verkehrs-bereiche mit Tunneln und Bahnsteigen überwacht werden. Die Aufzeichnung erfolgt durch die Bundespolizei, die einzig hierauf Zugriff hat. Zusätzlich wurden in 2014 die Stationen Hackescher Markt und die Halle im Ostkreuz mit Videotechnik ausgestattet. Die beiden Systeme befin-den sich momentan noch im Probebetrieb.4 Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betriebliche Aufgaben unterstützen, bspw. die Zugabfertigung am Bahnsteig oder die Lage vor oder in Aufzügen aufzeichnen etc. Dabei werden Videoanlagen genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras handelt. Die Ausstattung von aktuell 84 S-Bahnhöfen mit Vi-deoanlagen für „ZAT-FM“ befindet sich im Roll-out, realisiert ist die Ausrüstung von 19 Stationen. Die Anla-gen werden die Daten zukünftig für 48 Stunden speichern. Voraussetzung dafür ist der Abschluss der datenschutz-rechtlichen Prüfung des Verfahrens. Dann können seitens der Ermittlungsbehörden die Aufzeichnungen 48 Stunden lang eingesehen bzw. gesichert werden. Im Rahmen des Ringspeicherverfahrens werden die Daten automatisch nach 48 Stunden durch Überschreibung vernichtet. Damit wird den Anforderungen des Landesrechts zum Daten-schutz entsprochen.“ Frage 8: Wie viele S-Bahnen sind aktuell mit Video-kameras ausgestattet, und hat die Geschäftsführung der S-Bahn Berlin GmbH ihre Einstellung dahingehend geän-dert, dass Altfahrzeuge doch nachträglich mit Videoka-meras ausgestattet werden? Antwort zu 8: Die DB teilt hierzu mit: „Das Wagenmaterial der S-Bahn Berlin GmbH ist nicht mit Videokameras ausgestattet. Eine Nachrüstung der vorhandenen Fahrzeugflotte ist technisch äußerst schwierig und unverändert risikobehaf-tet und daher nicht vorgesehen. Bei der Entwicklung neuer Fahrzeuge sollte dieser Qualitätsstandard aus Sicht der S-Bahn Berlin GmbH aber berücksichtigt werden.“ Frage 9: Wird die Deutsche Bahn AG als Mutterun-ternehmen der S-Bahn Berlin GmbH Mittel für die Ver-besserung der Sicherheitsmaßnahmen auf den S-Bahnhöfen und in den S-Bahnen bereitstellen, wie hoch sind diese Mittel, welche Maßnahmen sollen damit bis wann umgesetzt werden und mit welchem Eigenanteil wird sich die S-Bahn Berlin GmbH daran beteiligen? Antwort zu 9: Die DB teilt hierzu mit: „Durch die Deutsche Bahn AG werden jährlich sub-stantielle materielle und personelle Ressourcen zur Ver-besserung der Sicherheit gestellt, die nicht nur der S-Bahn sondern dem ÖPNV in Berlin insgesamt zu Gute kom-men. Das sind u.a. der Betrieb eines Lagezentrums (ge-meinsam mit der Bundespolizei als „Sicherheitszentrum Bahn“), regelmäßige Sicherheitsrunden mit anderen ÖPNV Betreibern in Berlin / Brandenburg, Präventions-veranstaltungen oder die Stellung von zusätzlichen Si-cherheitskräften bei Großveranstaltungen oder besonderen Lagen. Die zusätzliche Initiative der Deutsche Bahn AG für den Ausbau der Videotechnik ergänzt im Jahr 2015 das Ausbauprogramm in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG, gemeinsam mit dem Bundesministerium des Inneren und der Bundespolizei. Der Fokus wird hierbei auf einer Aufzeichnung ausgewählter sicherheitsrelevan-ter Bereiche, unter enger Einbindung des Konzerndaten-schutzes, liegen. Eingebunden in die Prüfung zur Umset-zung der zusätzlichen Maßnahme sind alle mittleren und kleineren Bahnhöfe der Deutschen Bahn AG. Sie wurden und werden regelmäßig unter Betrachtung verschiedener sicherheitsrelevanter und betrieblicher Faktoren, für die weitere Planung, durch Vertreter der Bundespolizei und der Sicherheitsverantwortlichen der Deutschen Bahn AG bewertet.“ Frage 10: Wie viele Gewaltvorfälle auf U- und S-Bahnhöfen und in U- und S-Bahnen gab es im Jahr 2014? Antwort zu 10: Im Jahr 2014 kam es zu 2070 Gewalt-vorfällen im Bereich der U-Bahn. Bei der statistischen Erfassung ist bezogen auf Gewaltvorfälle keine Differen-zierung zwischen Vorfällen „im Zug“ und „auf dem Bahnsteig“ möglich. Angaben zur Zahl der Vorfälle im Bereich der S-Bahn können von Seiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht gemacht werden, hier liegt die Zuständigkeit bei der Bundespolizei. Berlin, den 05. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2015)
Monat: Februar 2015
Radverkehr + Straßenverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie V: Radverkehrsplanung im Senat und in den Bezirken, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Planstellen sind in den Berliner Landesbehörden und in den Bezirksämtern ausschließlich oder schwerpunktmäßig mit dem #Radverkehr befasst? (Bitte nach Behörde bzw. Bezirken aufschlüsseln.) Antwort zu 1: In der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt ist ein Mitarbeiter ausschließlich mit #Radverkehrsangelegenheiten befasst. Vier weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit unterschiedli-chen Teilen ihrer Arbeitszeit für schwerpunktmäßig dem Radverkehr dienende Vorhaben tätig. Eine kurzfristig durchgeführte Umfrage bei den be-zirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, dem Polizei-präsidenten sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erbrachte folgende Ergebnisse: Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg: keine Stellen Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg: 0,2 Planstellen Straßen- und Grünflächenamt Marzahn-Hellers-dorf: 0,3 Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Straßen- und Grünflächenamt Mitte: keine Stellen Straßen- und Grünflächenamt Neukölln: keine In-genieurinnen oder Ingenieure Straßen- und Grünflächenamt Spandau: Fehlanzei-ge Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf: keine Stellen Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöne-berg: 1 Stelle Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick: 0,5 Planstellen Stadtplanungsamt Treptow-Köpenick: 0,25 Plan-stellen Senatsverwaltung für Inneres und Sport: keine Stellen Polizeipräsident: keine Stellen Frage 2: An welchen Stellen und in welchem Umfang haben Senat und Bezirke seit 2011, wie in der Radver-kehrsstrategie als Sofortmaßnahme angekündigt, ihre Personalausstattung zum #Radverkehr verbessert? (Bitte nach Behörde bzw. Bezirken aufschlüsseln.) Antwort zu 2: In der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung hat sich die Personalausstattung der hauptsäch-lich mit der Förderung des Radverkehrs befassten Gruppe durch den altersbedingten Abgang eines Mitarbeiters (Personalabbauvorgaben) vermindert. Eine kurzfristig durchgeführte Umfrage bei den Be-zirksämtern, dem Polizeipräsidenten sowie der Senats-verwaltung für Inneres und Sport erbrachte folgende Er-gebnisse: Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg: Fehlmeldung Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg: Fehl-anzeige (Folge der Stellenabbauvorgabe für den Bezirk) Straßen- und Grünflächenamt Marzahn-Hellers-dorf: keine Verbesserung der Personalausstattung Straßen- und Grünflächenamt Mitte: keine Stellen Straßen- und Grünflächenamt Neukölln: keine In-genieurinnen oder Ingenieure Straßen- und Grünflächenamt Spandau: Fehlanzei-ge Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf: keine Verbesserung der Personalsituation Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöne-berg: 1 Stelle (2012 eingerichtet) Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick: keine Verbesserung der Personalsituation Stadtplanungsamt Treptow-Köpenick: keine Ver-besserung der Personalsituation Senatsverwaltung für Inneres und Sport: keine Stellen Polizeipräsident: keine Stellen Frage 3: Welche zusätzlichen Mittel hat der Senat seit 2011 den Bezirken zur Verbesserung der Personalausstat-tung zur Umsetzung der Radverkehrsstrategie zur Verfü-gung gestellt? (Bitte nach Jahren und Herkunft der Mittel aufschlüsseln.) Frage 4: Wann wurde die in der Radverkehrsstrategie angekündigte Ingenieursstelle für die Belange der Rad-verkehrsförderung eingerichtet und besetzt, und wo ist diese Stelle angesiedelt? Antwort zu 3 und 4: Zusätzliche Personalmittel für die Umsetzung der Radverkehrsstrategie konnten den Bezir-ken aufgrund der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Haushaltsgesetze nicht zur Verfügung gestellt werden. Die in der Radverkehrsstrategie angesprochene Beglei-tung der Radverkehrsbelange durch mindestens eine In-genieursstelle pro Bezirk konnte daher auch nur im Bezirk Tempelhof-Schöneberg erreicht werden, wo eine solche Stelle geschaffen wurde (s. Antwort zu 2.). Frage 5: In welcher Art und Weise hat die Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt die angekün-digte Schwerpunktsetzung auf die Anordnung von Rad-verkehrsanlagen und die Prüfung entsprechender Baupla-nungsunterlagen vorgenommen? Antwort zu 5: Angesichts der bekannten Probleme bei der Verkehrslenkung Berlin war die beabsichtigte Schwerpunktsetzung bisher noch nicht möglich. Bei der für die Prüfung und Anerkennung von Bauplanungsunter-lagen zuständigen Gruppe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist ein Mitarbeiter einge-stellt worden. Frage 6: Wie viele Mitarbeiter*innen der Berliner Be-hörden und der Bezirksämter verfügen über ausgewiesene Qualifikationen für die Radverkehrsplanung? (Bitte nach Behörde bzw. Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 6: Von den in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Thema Beschäf-tigten ist ein Mitarbeiter seit über 20 Jahren und ein ande-rer seit über 10 Jahren intensiv mit dem Thema Radver-kehrsplanung beschäftigt (Mitarbeit in entsprechenden Fachgremien, Teilnahme und Mitwirkung an Fortbil-dungsveranstaltungen, Erstellung von Planungskonzepten, praktische Arbeit an Straßenplanungen). Weitere Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter verfügen gemäß ihrer Ausbil-dung bzw. beruflichen Erfahrungen über Qualifikationen zur Radverkehrsplanung. Nach den Angaben der meisten Straßen- und Grünflä-chenämter ist davon auszugehen, dass gewisse Kenntnisse der Radverkehrsplanung zum Grundwissen der Straße-ningenieurinnen oder Straßenentwurfsingenieure gehören und somit bei diesen (meist 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mit-arbeiter pro Bezirk) vorhanden sind. Andere Straßen- und Grünflächenämter sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Polizeipräsident geben an, dass sie über kein entsprechendes Personal verfügen. Frage 7: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Qualifikation in Berliner Behörden und Bezirken für die Planung und Konzeptentwicklung im Bereich Radver-kehr sicher zu stellen und beispielsweise durch die Förde-rung von Fortbildungen zu erhöhen? Antwort zu 7: Neben der laufenden einzelfallbezoge-nen Beratungstätigkeit durch die in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für das Radverkehrs-programm arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zu besonderen Anlässen wie z. B. nach dem In-krafttreten von radverkehrsrelevanten StVO1-Änderungen in Zusammenarbeit mit der Fahrradakademie des Deut-schen Instituts für Urbanistik Fortbildungen für interes-sierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Ver-waltung organisiert (zuletzt im Herbst 2014). Auch sonst stehen interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Verwaltung die anderen Angebote der Fahr-radakademie sowie Veranstaltungen anderer auf diesem Gebiet tätiger Organisationen (z.B. der Berufsverbände) zur Verfügung. Dieses Angebot wird im Rahmen der verfügbaren zeitlichen Ressourcen auch angenommen. Frage 8: Welche Planungsgrundsätze gelten für den Bau und die Sanierung von Radverkehrsanlagen? Antwort zu 8: Es gelten die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Rad-wege (AV2 Geh- und Radwege) in der jeweils aktuellen Fassung (momentan die von 2013) sowie ergänzend die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA, Ausgabe 2010“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver-kehrswesen (FGSV). Frage 9: Sind diese Grundsätze für die verantwortli-chen Stellen im Land Berlin und in den Bezirken verbind-lich? Frage 10: Wie wird die Einhaltung der Planungs-grundsätze kontrolliert und evaluiert? Antwort zu 9 und 10.: Die AV Geh- und Radwege vom 16.05.2013 sind seit der Veröffentlichung im Amts-blatt vom 07.06.2013 verbindlich; auch zuvor hat es ent-sprechende Ausführungsvorschriften gegeben, die nur in wenigen Punkten von der aktuellen Fassung abgewichen haben. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ergänzen die AV Geh- und Radwege und sind mit Rund-schreiben vom 17.10.2011 verbindlich eingeführt worden. Die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter wer-den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in den regelmäßig stattfindenden Abstimmungs-gesprächen zum Radverkehrsinfrastrukturprogramm auf ggf. festgestellte Planungsfehler und auf Mängel der bau-lichen Umsetzung hingewiesen. Im Rahmen der Vergabe der Sondermittel für die Radverkehrsinfrastruktur bzw. 1 Straßenverkehrsordnung 2 Ausführungsvorschriften Radwegsanierung wird ebenfalls darauf geachtet, dass die eingereichten Planungsunterlagen nicht von den Grunds-ätzen der o.g. Richtlinien abweichen. Da die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter nicht der Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt un-terliegen, sind die Bezirke für die Einhaltung der Rege-lungen selbst verantwortlich. Frage 11: Welche Lösungen für eine radverkehrsge-rechte Ausgestaltung von Knotenpunkten wurden in den in der Radverkehrsstrategie angekündigten drei Modell-projekten erprobt und evaluiert? Frage 12: Wurden aus diesen Modellprojekten Regel-pläne entwickelt, und wenn ja, welche? Antwort zu 11 und 12: Das in der Radverkehrsstrate-gie angekündigte Modellprojekt konnte noch nicht gestar-tet werden. Im Rahmen der laufenden Maßnahmen an Lichtsig-nalanlagen wurden und werden allerdings durchaus auch innovative und bisher unübliche Lösungen wie aufgewei-tete Radaufstellstreifen (ARAS) oder Linksabbiegespuren für Radfahrerinnen und Radfahrer umgesetzt. Für Radfah-rerschleusen gibt es ebenso wie für aufgeweitete Radauf-stellstreifen bereits Regelpläne der Verkehrslenkung Ber-lin; in der Praxis hat sich gezeigt, dass der aufgeweitete Radaufstellstreifen in der Regel die flexiblere Form der beiden Maßnahmen zur Erleichterung des direkten Links-abbiegens ist, die abgesehen von den Kostenvorteilen gerade auch bezüglich der Akzeptanz durch die Radfahre-rinnen und Radfahrer meist bessere Ergebnisse als die „Radfahrerschleuse“ bringt. Berlin, den 05. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2015)
Potsdam + Straßenbahn: Tram-Testgebiet für die DDR, aus PNN
http://www.pnn.de/potsdam/934103/ Seit 40 Jahren gibt es die #Tatra-Bahnen in #Potsdam – hier wurden die #tschechischen Züge erprobt, bevor sie an andere deutsche Städte geliefert wurden
Sie läuft. Und läuft. Und läuft: Die Tatra-Tram ist in Potsdams öffentlichem Nahverkehr seit Jahrzehnten ein vertrauter Anblick. Die hohen Waggons mit der eckigen Front und dem großzügigen Innenraum haben sowohl unter den Potsdamern als auch unter #Straßenbahn-Nostalgikern viele Fans. 40 Jahre ist die #KT4D – so die korrekte Bezeichnung der tschechischen Bahnen – nun auf den Straßen der Landeshauptstadt unterwegs. Die Wurzeln der Tram liegen jedoch nicht in der DDR, auch nicht in der ehemaligen Tschechoslowakei, sondern in den USA: Die Tatra-Baureihe basierte auf den sogenannten PCC-Wagen (die Abkürzung steht für „President Conference Comittee“). „Die wurden zu Beginn der 1930er-Jahre als Einheitsstraßenbahn für die Vereinigten Staaten entwickelt“, sagt der Radebeuler Straßenbahn-Fan Christoph Pohl, der sich seit Langem mit der Tatra-Bahn beschäftigt und darüber mehrere Artikel veröffentlicht hat. Die äußerlich an einen Bus erinnernde PCC-Tram konnte sich im autodominierten Amerika jedoch nie so stark durchsetzen wie in Europa: Während in den USA bis in die 50er-Jahre nur etwa 5 000 Stück gebaut wurden, entstanden auf Grundlage der PCC-Technik in Europa weit mehr als …
Straßenverkehr: Stationäre Geräte zur Geschwindigkeitsmessung – Datenlage für das Jahr 2014, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele #festinstallierte Geräte zur #Geschwindigkeitsmessung („#Blitzer“) gab es in Berlin zum Stichtag 31. Dezember 2014? Zu 1.: Im Land Berlin waren am 31. Dezember 2014 an 14 Standorten stationäre Anlagen zur Geschwindig-keitsüberwachung installiert. 2. Um welche Standorte handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Geräten? Zu 2.: Die stationären #Überwachungsanlagen sind an folgenden Standorten installiert: – Scharnweber Straße/Antonienstraße, 13405 Berlin – Seestraße 91 – 93, 13347 Berlin – Schildhornstraße/Gritznerstraße, 12163 Berlin – A 100, Tunnel Ortsteil Britz, 12347 Berlin – Frankfurter Allee 169, 10365 Berlin – Bundesallee/Güntzelstraße, 10717 Berlin – Bornholmer Straße/Schönhauser Allee, 10439 Ber-lin – Hallesches Ufer/Schöneberger Straße, 10963 Ber-lin – Schloßstraße/Wolfensteindamm, 12165 Berlin, – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm, 13507 Berlin – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg, 13627 Berlin – Bundesallee/Nachodstraße, 10719 Berlin – Mehringdamm/Bergmannstraße, 10961 Berlin – Innsbrucker Platz, 10827 Berlin 3. Wurden im Jahr 2014 neue „Blitzer“ installiert und falls ja, wie viele und welche Kosten sind dadurch jeweils für welchen Standort entstanden? Zu 3.: Im Jahr 2014 wurden zwei digitale stationäre Anlagen zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindig-keitsüberwachung als Ersatz für zwei analoge Rotlicht-überwachungsanlagen beschafft. Für den jeweiligen Standort betrugen die Errichtungskosten (inkl. MwSt.): – Mehringdamm/Bergmannstraße 117.168,88 Euro – Innsbrucker Platz 129.995,89 Euro 4. Wie hoch waren 2014 die Kosten für den Betrieb eines „Blitzers“ (bitte Gesamtsumme und durchschnittli-che Kosten pro Gerät)? Zu 4.: Für den Betrieb der 14 stationären Geschwin-digkeits- bzw. (kombinierten) Rotlicht- und Geschwin-digkeitsüberwachungsanlagen mussten im Jahr 2014 insgesamt 135.940,64 € durch die Polizei Berlin entrichtet werden. Die Durchschnittskosten pro Anlage betragen ca. 9.710 Euro. 5. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wur-den 2014 durch stationäre Geschwindigkeitsmessungsge-räte erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Gerät)? Zu 5.: Abschließende Zahlen zur Geschwindigkeits-überwachung im Land Berlin liegen erst im Februar 2015 vor. Im Zeitraum von Januar bis November 2014 wurden im Land Berlin insgesamt 256.123 Geschwindigkeitsver-stöße durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: – Scharnweber Straße/Antonienstraße 2.567 Verstöße – Bornholmer Straße/Schönhauser Allee 2.503 Verstöße – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm 3.823 Verstöße – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg 51.180 Verstöße – Bundesallee/Güntzelstraße 8.703 Verstöße – Bundesallee/Nachodstraße 4.057 Verstöße – Seestraße 91 – 93 15.978 Verstöße – Schloßstraße/Wolfensteindamm 1.169 Verstöße – Schildhornstraße/Gritznerstraße 28.055 Verstöße – Tunnel Ortsteil Britz 106.904 Verstöße – Mehringdamm/Bergmannstraße 1.671 Verstöße – Hallesches Ufer/Schöneberger Straße 9.832 Verstöße – Frankfurter Allee 169 19.681 Verstöße – Innsbrucker Platz noch im Testbetrieb 6. Wie hoch war 2014 die Gesamtsumme der auf-grund der von stationären Blitzern festgehaltenen Ge-schwindigkeitsüberschreitungen vereinnahmten Bußgel-der? Zu 6.: Bei der Erhebung der Einnahmen kann durch die Bußgeldstelle bei den kombinierten Anlagen (Rot-licht- und Geschwindigkeitsüberwachung) keine Tren-nung mehr vorgenommen werden. Die Gesamteinnahmen der in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Anlagen belief sich im Jahr 2014 auf 4.736.502 €. Berlin, den 04. Februar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2015)
U-Bahn: BVG stellt ersten U-Bahnzug vom Typ IK vor, aus BVG
http://www.bvg.de/images/content/pressemitteilungen/2015/2015_3_2PM_Vorstellung_IK-Zug.pdf Ausführliche #Testfahrten im BVG-Netz stehen an – Lieferung eines zweiten Vorserienfahrzeuges in vier Wochen – Bei Bewährung können bis zu 34 weitere Züge abgerufen werden – Durch bombierte Ausführung zehn Zentimeter breiter als bisherige #Kleinprofilzüge – Durchgängige #Barrierefreiheit und vergrößerte #Mehrzweckbereiche – Helle, freundliche Fahrgasträume und neues #Fahrgastinformationssystem Wer viel im Kleinprofilnetz (#U1-#U4) der Berliner #U-Bahn unterwegs ist, wird ihn schon bald zu Gesicht bekommen: Den ersten U-Bahnzug vom Typ #IK. Am heutigen Dienstag, den 3. Februar 2015, hat die BVG das fabrikneue Vorserienfahrzeug offiziell vorgestellt. In vier Schwertransporten – je einem pro Wagen – wurde der Zug in den letzten Tagen von der Stadler Pankow GmbH, Standort Velten (Brandenburg), zu den BVG-Werkstätten im Machandelweg geliefert. Nun stehen ausführliche Mess- und Testfahrten im BVG-Netz auf dem Programm. Ein zweiter Zug kommt in rund vier Wochen nach Berlin. Nach der Testphase hat die BVG eine Option auf insgesamt 34 weitere Züge aus Serienherstellung. „Es ist schon etwas ganz Besonderes, den ersten fertigen Zug einer neuen Fahrzeuggeneration präsentieren zu können“, sagte Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG. „In solch einer Neuentwicklung stecken jahrelange Planung und Arbeit. Und das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen: Mit dem IK ist ein moderner U-Bahnzug entstanden, der höchste Ansprüche sowohl an Komfort und Barrierefreiheit als auch an die Sicherheit und Energieeffizienz erfüllt. Ich bin mir sicher, dass sich die Berlinerinnen und Berliner in diesem hell und freundlich gestalteten Fahrzeug sehr wohl fühlen werden.“ „Wir freuen uns, dass unsere U-Bahnen in der Hauptstadt eingesetzt werden und bedanken uns bei der BVG für die sehr gute Zusammenarbeit“, sagte Ulf Braker, Geschäftsführer der Stadler Pankow GmbH. „Der IK ist ein modernes und innovatives Fahrzeug, das die Berlinerinnen und Berliner sowie ihre Gäste überzeugen wird. Außerdem ist er ein lokales Produkt: Alle Arbeiten – von der Entwicklung bis zur Endmontage – fanden in unseren Produktionsstätten in Pankow, Reinickendorf, Hohenschönhausen und in Velten, Brandenburg statt“, so Braker weiter. „Auch ein großer Teil unserer Lieferanten ist in der Region beheimatet.“ Bei der Konzipierung des IK haben Stadler Pankow und die BVG auf eine Besonderheit des Berliner U-Bahnsystems reagiert: Historisch bedingt sind Tunnel und Bahnsteige auf den älteren Linien U1 bis U4 für eine Wagenbreite von lediglich 2,30 Meter ausgelegt, im Gegensatz zu 2,65 Meter bei den später gebauten Großprofillinien U5 bis U9. Durch eine spezielle Bauform, die sogenannte Bombierung, haben diese neuen U-Bahnzüge für das Kleinprofil nun eine Breite von 2,40 Meter. Dank der zusätzlichen zehn Zentimeter Innenraum können Sitzplätze und Mehrzweckabteile komfortabler angeordnet werden. „Der zusätzliche Platz ist aber nur eines der vielen Komfortmerkmale. Unsere Fahrgäste werden auch von einem modernen Fahrgastinformationssystem und luftgefederten Fahrwerken, die für eine besonders ruhige Fahrt sorgen, profitieren. Und auch für unsere Fahrerinnen und Fahrer wird es komfortabler: Der Zug kann sowohl im Sitzen als auch im Stehen geführt werden“, so Nikutta. „Mit den umfangreichen Tests der Vorserienfahrzeuge wird jetzt sichergestellt, dass der IK für den anspruchsvollen Linieneinsatz bei der BVG gewappnet ist.“ Zunächst werden jene Bauteile auf Herz und Nieren geprüft, die in Punkto Sicherheit besonders relevant sind: die Bremsen. Die entsprechenden Tests finden selbstverständlich nicht im Liniennetz, sondern auf einem speziellen Prüfgleis statt. Danach werden mindestens zwei Monate lang Testfahrten im Kleinprofilnetz ohne Fahrgäste durchgeführt. Dabei wird das Fahrverhalten zum Beispiel bei Kurvenfahrten auf allen Linien, die der neue Zug später bedienen soll, gemessen. Bevor die BVG schließlich weitere IKs in Auftrag gibt, wird natürlich auch der ganz reguläre Einsatz im Linienbetrieb ausgiebig getestet. Übrigens: Plätze für die erste öffentliche Fahrt wird die BVG verlosen. Informationen zu dem Gewinnspiel erscheinen rechtzeitig im Kundenmagazin BVG Plus sowie auf BVG.de. Mit dem IK bekommt Berlin einen U-Bahnzug, der technisch auf der Höhe der Zeit ist. Neben dem neuen Fahrgastinformationssystem wurde energiesparende Beleuchtungs- und Signaltechnik verbaut. Für die Sicherheit der Fahrgäste sind alle Wagen mit moderner Videotechnik ausgestattet. Die Fahrerkabine ist nicht nur ergonomisch gestaltet, sondern auch abgedunkelt. Dadurch verringert sich die Gefahr, dass der Zugführer geblendet wird. Jeder der vierteiligen Züge bietet Platz für insgesamt rund 330 Fahrgäste, etwa 80 Sitzplätze sind – wie im Kleinprofil typisch – in Längsbestuhlung ausgeführt. Die Züge sind durchgängig barrierefrei und die vergrößerten Mehrzweckbereiche bieten nicht nur Rollstuhlfahrern viel Platz, sondern auch Fahrgästen mit Kinderwagen, Fahrrädern oder sperrigem Gepäck.
Regionalverkehr: LG Frankfurt zu RegionalfaktorenBrandenburg verliert Klage gegen Deutsche Bahn, aus lto.de
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-urteil-308o5014-brandenburg-deutsche-bahn-regionalfaktoren/ Im Streit um #Zahlungen für die #Nutzung #regionaler #Strecken hat Brandenburg eine #Millionenklage gegen die Deutsche Bahn verloren. Die Ansprüche seien verjährt, entschied das LG Frankfurt/Main in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil.
Die Bahn hatte 2003 sogenannte Regionalfaktoren für die Nutzung von Strecken in der Region eingeführt. Für weniger befahrene Strecken mussten Anbieter ein höheres Entgelt zahlen als für die Nutzung der Infrastruktur in Ballungsräumen. Da diese Trassen oft von privaten Anbietern genutzt werden, sah die Aufsichtsbehörde Wettbewerbsnachteile und erklärte die Regionalfaktoren im März 2010 für unzulässig. Inzwischen wurden sie wieder abgeschafft. Für den Zeitraum von 2004 bis 2006 hatte Brandenburg von der Bahn insgesamt rund 11,9 Millionen Euro zurück verlangt. Vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main trat das Land dabei stellvertretend für …
Berliner Speckgürtel: Mehr Pendler – mehr ÖPNV-Angebote?
(3.2.2015) Der #DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg nimmt positiv zur Kenntnis, dass die neue Brandenburger #Landesregierung nun doch ernsthaft prüfen wird, wo eine #Verbesserung des #Bahnangebotes im unmittelbaren Berliner Umland sinnvoll ist. Erfreulich ist für den DBV, dass die „Basta-Politik“ des bisherigen Verkehrsministers Vogelsänger damit wohl ein Ende zu haben scheint. In einer unsachlichen und destruktiven Art hatte Vogelsänger bisher alle Forderungen der Umlandgemeinden mit dem Hinweis darauf, dass angeblich kein Geld vorhanden sei, vom Tisch gewischt, wenn diese mit dem Verweis auf steigende Pendlerzahlen einen besseren Bahnanschluss forderten. Nun scheint es unter der neuen Ministerium Kathrin Schneider ein Umdenken zu geben. Sie scheint sich der bereits bestehenden und zukünftigen Verkehrsprobleme in der Hauptstadtregion eher annehmen zu wollen, als es Vogelsänger getan hat, der nie Geld hatte und keine Lösungsansätze bieten konnte. Der DBV begrüßt das Umdenken von Ministerin Schneider. Für den DBV ist klar, dass durch die mögliche Ausweitung des Schienenverkehrs im Berliner Raum auch Mehrkosten entstehen. Nur: auch der ständig steigende Pkw-Verkehr durch Pendler von und nach Berlin verursacht Mehrkosten, die durch ein besseres Bahnangebot aufgefangen werden können. Geld für Investitionen in die Infrastruktur scheint genug vorhanden zu sein. So wird für mindestens 2 Millionen Euro ab Mitte 2016 für 8 Züge an Werktagen in Griebnitzsee ein neuer Regionalbahnsteig gebaut und in Strausberg entsteht ein 2 Kilometer langer Begegnungsabschnitt mit Lärmschutzwänden und Ausgleichsmaßnahmen für ca. 7 Millionen. Für beide Maßnahmen sind keine Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchgeführt worden. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
S-Bahn: Brandenburg prüft Verbindung nach Stahnsdorf Freie Fahrt für die S-Bahn? , aus PNN
http://www.pnn.de/pm/933778/
In der Region werden die neuen Pläne für die #S-Bahn-Station in #Stahnsdorf begrüßt. Der #VBB kann aber schon die jetzigen #Strecken kaum bezahlen.
Region #Teltow – Es ist noch ein langer Weg, doch in der Region wird die Absicht der Landesregierung, eine #S-Bahnverlängerung von Teltow nach Stahnsdorf zu prüfen, begrüßt. „Die aktuelle Entwicklung nehmen wir sehr positiv auf“, sagte der Stahnsdorfer Bürgermeister Bernd Albers (BfB) am Montag gegenüber den PNN. „Sie ist ein Schritt in die richtige und vernünftige Richtung, die nur lauten kann: Wiederanschluss von Stahnsdorf an das S-Bahn-Netz.“
Wie berichtet wollen Brandenburgs Infrastrukturministerium und die SPD-Landtagsfraktion in der Förderpolitik umschwenken und die rasch wachsenden Speckgürtelgemeinden stärker unterstützen. Nach Aussagen des Teltower SPD-Landtagsabgeordneten Sören Kosanke will die Landesregierung auch die totgeglaubte S-Bahnverlängerung zum Stahnsdorfer Gewerbegebiet prüfen. In der Region kämpft man seit Jahren um einen besseren S-Bahn-Anschluss, zuletzt war vonseiten des Landes aber keine Hoffnung dafür mehr gemacht worden.
Ein „Ringschluss“ sei für Kleinmachnow sinnvoll
In den Gemeinden hat man das Projekt dennoch nie aus den Augen verloren. Aktuell arbeitet Stahnsdorf mit den Nachbarn Kleinmachnow und Teltow an einer …
S-Bahn: Brandenburg prüft Verbindung nach Stahnsdorf Freie Fahrt für die S-Bahn? , aus PNN
http://www.pnn.de/pm/933778/ In der Region werden die neuen Pläne für die #S-Bahn-Station in #Stahnsdorf begrüßt. Der #VBB kann aber schon die jetzigen #Strecken kaum bezahlen. Region #Teltow – Es ist noch ein langer Weg, doch in der Region wird die Absicht der Landesregierung, eine #S-Bahnverlängerung von Teltow nach Stahnsdorf zu prüfen, begrüßt. „Die aktuelle Entwicklung nehmen wir sehr positiv auf“, sagte der Stahnsdorfer Bürgermeister Bernd Albers (BfB) am Montag gegenüber den PNN. „Sie ist ein Schritt in die richtige und vernünftige Richtung, die nur lauten kann: Wiederanschluss von Stahnsdorf an das S-Bahn-Netz.“ Wie berichtet wollen Brandenburgs Infrastrukturministerium und die SPD-Landtagsfraktion in der Förderpolitik umschwenken und die rasch wachsenden Speckgürtelgemeinden stärker unterstützen. Nach Aussagen des Teltower SPD-Landtagsabgeordneten Sören Kosanke will die Landesregierung auch die totgeglaubte S-Bahnverlängerung zum Stahnsdorfer Gewerbegebiet prüfen. In der Region kämpft man seit Jahren um einen besseren S-Bahn-Anschluss, zuletzt war vonseiten des Landes aber keine Hoffnung dafür mehr gemacht worden. Ein „Ringschluss“ sei für Kleinmachnow sinnvoll In den Gemeinden hat man das Projekt dennoch nie aus den Augen verloren. Aktuell arbeitet Stahnsdorf mit den Nachbarn Kleinmachnow und Teltow an einer …
U-Bahn: Das müssen Sie über die neuen U-Bahn-Züge der BVG wissen, aus Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/berlin/article137060526/Das-muessen-Sie-ueber-die-neuen-U-Bahn-Zuege-der-BVG-wissen.html Voraussichtlich ab Ende Mai werden zwei neue #U-Bahnzüge durch die Stadt rollen – zunächst #testweise auf der #U2. Bewährt sich die neue Baureihe #IK, will die BVG mindestens 24 weitere Züge kaufen.
Für Sigrid Nikutta scheint Weihnachten noch nicht zu Ende zu sein. Erst beschenkte die BVG-Vorstandschefin sich und die Berliner Ende voriger Woche gleich mit zwei neuen Bus-Typen, am Dienstag nun folgte die nächste Bescherung: Auf Gleis 3 im Bahnhof Olympia-Stadion rollte der erste Zug einer neuer #U-Bahn-Generation ein. „Ist der nicht wunderschön?“, wandte sich Nikutta an die Premierengäste, die Antwort mit ihrer Frage gleich vorwegnehmend. Noch wichtiger war der BVG-Chefin die Feststellung, dass der Zug #termingerecht in Berlin eingetroffen ist. „Das ist in Deutschland inzwischen eine Sensation.“ Nikutta spielte damit auf die immer komplizierteren Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge an, die etwa bei der Bahn die Inbetriebnahme neuer ICE und Regionalzüge um …


