Fahrdienst: BerlKönig-Sonderfahrten für das Gesundheitswesen: Bediengebiet erneut ausgeweitet, Betriebszeiten verlängert, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und #ViaVan weiten ihren #BerlKönig-Sonderservice für die Helden des Berliner Gesundheitswesens aus. Dadurch unterstützen die beiden Unternehmen künftig noch mehr medizinisches Personal beim täglichen Einsatz gegen die Corona-Pandemie in der Hauptstadt.

Seit einer Woche fährt der gemeinsame #Ridepooling-Dienst #BerlKönig exklusiv und kostenlos für ärztliches Personal, Pflegepersonal, medizinische Fachangestellte und Rettungskräfte. Über 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen haben sich schon für die Sonderfahrten registriert. Die Anzahl der täglichen Fahrgäste steigt kontinuierlich.

Bereits für die erste Stufe der Sonderfahrten wurde das gewohnte #Bediengebiet des BerlKönigs auf die rund vierfache Größe ausgeweitet. Nach zahlreichen Rückmeldungen und im engen Austausch mit den Verantwortlichen der Berliner Kliniken kommen ab dem morgigen Freitagabend, 3. April 2020, noch einmal gut rund 60 Quadratkilometer Stadtgebiet hinzu. Darunter sind Teile von Steglitz, Lichtenrade, Neukölln, Marzahn, Wittenau und Tegel. Im neuen Einsatzgebiet der BerlKönig-Sonderfahrten liegen damit 75 Prozent der Berliner Krankenhausbetten.

Durch die erneute #Gebietsausweitung können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von noch mehr Berliner Krankenhäusern bequem mit dem BerlKönig zum und vom Dienst fahren. So erhalten noch mehr von ihnen eine kleine Erleichterung im stressreichen Krisen-Alltag.

Doch nicht nur das Bediengebiet wird vergrößert: Ab morgen sind die BerlKönige zusätzlich länger unterwegs, jeweils von 21 bis 8 Uhr. So werden insbesondere die morgendlichen Schichtwechsel noch gezielter unterstützt. Auch diese Verbesserung ist ein Ergebnis der vielen Abstimmungen mit den Krankenhäusern, die das BerlKönig-Team in den vergangenen Tagen geführt hat.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Wir freuen uns daher, unsere Servicezeiten und das Bediengebiet auszuweiten und so dem medizinischen Personal für seinen Einsatz Danke zu sagen.“

Chris Snyder, CEO von ViaVan: „Die Beschäftigten im Berliner Gesundheitswesen sind die wahren Helden der aktuellen Coronavirus-Pandemie, und ihre Arbeit ist in dieser kritischen Zeit für alle Berlinerinnen und Berliner von entscheidender Bedeutung. Die Unterstützung ihrer Arbeit mit zuverlässiger und sicherer Mobilität ist daher momentan besonders wichtig. Die hohe Flexibilität unserer Technologie hat es uns erlaubt, das BerlKönig-Angebot in kürzester Zeit anzupassen, und so noch gezielter auf die Bedürfnisse des medizinischen Personals in Berlin einzugehen.“

Alle Details, auch zur Anmeldung, finden sich auf www.berlkönig.de. Das reguläre BerlKönig-Angebot ist bis zum 19. April 2020 ausgesetzt.

Kontakt

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken

E-Mail: pressestelle@bvg.de, Tel.: +49 30 256-27901

ViaVan, Caroline Hawkins

E-Mail: caroline@ridewithvia.com

Fahrdienst: BerlKönig fährt die Helden des Gesundheitswesens Sondereinsatz für den BerlKönig, aus BVG

Sondereinsatz für den #BerlKönig: Die Berliner Verkehrsbetriebe und #ViaVan haben beschlossen, das gemeinschaftlich betriebene #Ridepooling-Angebot ab Mittwoch, den 25. März, bis zum 19. April 2020 in den Dienst des Berliner Gesundheitswesens zu stellen.

Der reguläre Betrieb des BerlKönigs wird für diese Zeit vorübergehend ausgesetzt. Stattdessen werden die Kapazitäten verwendet, um kostenlos und exklusiv #ärztliches Personal, #Pflegepersonal, #medizinische Fachangestellte und #Rettungskräfte zu oder vom Dienst zu fahren.

Der Fokus liegt auf der Nacht und dem #Schichtwechsel morgens und abends. In der Zeit von 21 bis 5:30 Uhr sind die BerlKönig-Fahrzeuge im Einsatz, um dem Personal vor und nach den Schichten zumindest eine kleine Erleichterung im Krisen-Alltag zu bieten. Bedient wird das Gebiet innerhalb des gesamten S-Bahnrings sowie eine Erweiterung in die Außenbezirke, um zusätzliche Krankenhäuser einzubeziehen.

Über die reguläre #BerlKönig-App können sich Beschäftigte berechtigter Berufsgruppen in Kürze für den Service registrieren. Wie schon in den vergangenen Wochen werden nie mehr als drei Fahrgäste in den geräumigen BerlKönig-Vans befördert, um genügend Abstand zu gewährleisten.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Mit unseren großen Bussen und Bahnen bieten wir allen Berlinerinnen und Berlinern, die auch in dieser schwierigen Situation mobil sein müssen, ein weiterhin zuverlässiges und stabiles Angebot. Höchstleistung bringen aktuell auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflegerinnen und -pfleger. Dafür sagen wir nun mit unserem BerlKönig-Sonderfahrten Danke!“

Chris Snyder, CEO von ViaVan, fügt hinzu: „Systemrelevante Arbeitskräfte zuverlässig und sicher zur Arbeit zu bringen war noch nie wichtiger als heute. Digital optimierte Verkehrsdienste wie der BerlKönig können eine Schlüsselrolle dabei spielen, dass sich der öffentliche Verkehr in sich schnell ändernden Situationen an die Nachfrage anpassen kann. Wir sind stolz darauf, in diesen herausfordernden Zeiten die Mobilität von systemrelevantem Personal im Berliner Gesundheitswesen zu unterstützen.“

Weitere Informationen zu den BerlKönig-Sonderfahrten werden in Kürze über die BerlKönig-App sowie www.berlkönig.de bekanntgegeben.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Fahrdienst: Senat zweifelt an BVG-Projekt Berlkönig könnte schon Ende April eingestellt werden, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/senat-zweifelt-an-bvg-projekt-berlkoenig-koennte-schon-ende-april-eingestellt-werden/25507754.html

Die #BVG will das Angebot des Fahrdienstes zwar ausweiten. Doch SPD und die Verkehrssenatorin sind skeptisch – die Finanzierung nach der Testphase ist unsicher.

Die BVG fürchtet um den „#Berlkönig“. Nach derzeitigem Stand endet der Betrieb vorzeitig Ende April. Eigentlich war der 2018 gestartete Test auf vier Jahre ausgelegt.

Die BVG betreibt den #Fahrdienst mit der US-Firma #ViaVan, seit September 2018 gab es 1,4 Millionen Fahrten. Nach Informationen des Tagesspiegels durfte die BVG dem Partner ViaVan, der die Kosten des Fahrbetriebs trägt, keine Fortführung der Kooperation („Vergabeabsichtsinformation“) zusagen – weil die rot-rot-grüne Koalition dies nicht wollte.

Deshalb lief der Vertrag bereits Ende Januar aus. Die BVG hat bei ViaVan nur noch eine Verlängerung bis Ende April erreichen können.

Ein Hilferuf an die Verkehrssenatorin
Der BVG-Vorstand hat jetzt einen Hilferuf an Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und Berliner Abgeordnete geschickt. „Für uns geht es ums …

Fahrdienst: Inklusiv mobil! Der BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot von BVG und ViaVan, bietet inklusive Mobilität für Menschen mit und ohne Behinderung. , aus BVG

Der #BerlKönig, das gemeinsame #Ridesharing-Angebot von #BVG und #ViaVan, bietet inklusive Mobilität für Menschen mit und ohne #Behinderung. Und das geht jetzt für viele noch einfacher. Denn nach den neuesten App-Updates ist die Nutzung für Menschen mit Behinderung ab sofort noch einmal deutlich verbessert und vereinfacht.

Bereits in der Vorgängerversion konnten die bisher fünf #rollstuhlgerechten BerlKönige ganz einfach auf Knopfdruck und in Echtzeit gebucht werden. Die durchschnittliche Wartezeit für die barrierefreie Fahrt beträgt dabei aktuell nur rund 15 Minuten. Die neue #App-Version wurde nun unter anderem für #Blinde und #Sehbehinderte weiter optimiert. Für den gesamten #Buchungsprozess steht bereits seit letztem Jahr die #VoiceOver-Technologie zur Verfügung. Diese wurde in der neuen Version nochmals verbessert.

Ebenfalls neu ist ein vereinfachter und App-gestützter Prozess zum Hochladen von Dokumenten wie beispielsweise dem Schwerbehindertenausweis. Er ist Voraussetzung für die kostenlose Beförderung einer Begleitperson. Ganz automatisch werden nun auch die Fahrerinnen und Fahrer informiert, ob für Fahrgäste gegebenenfalls zusätzliche Hilfeleistungen erbracht werden sollen. Die Funktionen für die Inklusion und Barrierefreiheit wurden im Rahmen von Workshops und Gesprächen mit Fahrgästen konzeptioniert und priorisiert.

In der BerlKönig-Flotte stehen derzeit bereits fünf V-Klasse-Fahrzeuge von Mercedes zur Verfügung, die speziell für die inklusive Beförderung von Rollstuhlfahrern ausgestattet wurden. Das BerlKönig-Team plant nun außerdem den Einsatz eines Sprinters mit besonders hoher Deckenhöhe ab dem Frühjahr 2020. Für sein inklusives Angebot wurde der BerlKönig erst jüngst mit dem zweiten Platz des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergebenen Bundesteilhabepreises ausgezeichnet.

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken

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Fahrdienst + barrierefrei: Inklusionspreis für den BerlKönig Der BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot von BVG und ViaVan, zählt zu den Preisträgern des erstmals verliehenen Bundesteilhabepreises., aus BVG

Der #BerlKönig, das gemeinsame #Ridesharing-Angebot von BVG und #ViaVan, zählt zu den Preisträgern des erstmals verliehenen #Bundesteilhabepreises. Dieser wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergeben und von der Bundesfachstelle #Barrierefreiheit ausgeschrieben. In diesem Jahr lautete das Thema „Inklusive #Mobilität“.

Die Fachjury sprach dem BerlKönig mit seinem unkompliziert nutzbaren, barrierefreien Angebot den mit 5000 Euro dotierten zweiten Platz des Bundesteilhabepreises zu. Valerie von der Tann, General Manager Berlin bei ViaVan, und Dr. Henry Widera, Leiter des Vorstandsstabes Digitalisierung bei der BVG, nahmen den Preis am heutigen Dienstag von Bundesminister Hubertus Heil entgegen. Das Preisgeld wird an eine gemeinnützige Einrichtung im Bereich Inklusion gespendet.

Der BerlKönig ergänzt mit seinen aktuell fünf Rolli-gerechten Vans ideal das barrierefreie Angebot mit Bussen und Bahnen im Berliner Nahverkehr. So haben Rollstuhlfahrer über die BerlKönig-App die Möglichkeit, individuelle Fahrten ohne lange Wartezeiten zu buchen und zu bezahlen. 17 Minuten betrug die durchschnittliche Wartezeit für barrierefreie Fahrten beispielsweise im September. Wie bei allen BerlKönig-Fahrten wird – ganz im Sinne der Inklusion – natürlich auch bei diesen Touren versucht, Fahrtwünsche zu bündeln und Fahrgäste mit und ohne Handicap auf optimalen Routen gemeinsam ans Ziel zu bringen.

Immer mehr gebündelte Fahrten

Neben der Inklusion von Menschen im Rollstuhl steht auch die Zugänglichkeit des Angebots für Menschen mit Sehbehinderung im Fokus. Hierfür kann die App bereits per Voice-Over Funktion bedient werden. Noch in diesem Jahr werden vereinfachte Buchungs- und Kontaktmöglichkeiten für seheingeschränkte Kunden eingeführt.

Seit dem Start des BerlKönigs im September 2018 wurde das Angebot im genehmigten Bediengebiet innerhalb des östlichen S-Bahnrings bereits für mehr als 1,15 Millionen Fahrten genutzt. Mehr als die Hälfte der aktuell 160 Fahrzeuge ist elektrisch unterwegs. Bis Ende 2020 sollen alle BerlKönige mit Strom fahren.

Durch geteilte und gebündelte Fahrten trägt das Angebot dazu bei, Autoverkehr und Schadstoffe zu reduzieren. Und das gelingt immer besser. Im Oktober waren rund 80 Prozent der Fahrten geteilt. Das heißt, es war mehr als ein Fahrgast im BerlKönig unterwegs. In Spitzenzeiten betrug der Wert sogar über 95 Prozent.

Die Bündelungsrate, also der Anteil der Fahrten, bei denen Gruppen oder Einzelpersonen mit unterschiedlichen Start- und Zielpunkten gemeinsam unterwegs sind, stieg inzwischen auf durchschnittlich 54 Prozent, in Spitzenzeiten liegt sie bei 64 Prozent.

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Fahrdienst + BVG: BerlKönig-Partner Viavan Mit dem Bus in die Zukunft Seit zwölf Monaten betreibt die BVG gemeinsam mit dem Mobilitäts-Start-up Viavan den BerlKönig, aus der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlkoenig-partner-viavan-mit-dem-bus-in-die-zukunft/25034530.html

Seit zwölf Monaten betreibt die #BVG gemeinsam mit dem #Mobilitäts-Start-up #Viavan den #BerlKönig. Ein Besuch in der Firmenzentrale in #Manhattan.

Lauwarmer Kaffee aus Pappkartons und kein einziger Anzug weit und breit: Wer nach dem Klischee eines Start-ups sucht, wird in der New Yorker Zentrale des Fahrdienstleiters Viavan fündig. Und wie es das Klischee so will, wird die Firma mit Chris Snyder von einem Gründer geführt, der sein Produkt für nicht weniger als eine technische Revolution hält. Und für ein Werkzeug, um die Welt zu einem besseren Ort zu machen.

„Wenn es um den Verkehr geht, stecken Städte heute in einer Krise“, sagt er. Um diese Krise zu beenden, müsse der öffentliche Nahverkehr komplett neu gedacht werden. Das aber geschehe nicht: „Die einzige Innovation, die es eine lange Zeit in diesem Bereich gab, war ein Bildschirm der angezeigt hat, um wie viele Minuten sich der Zug oder der Bus verspätet.“

Dem Viavan-Chef war das zu wenig: „Wir wollten die Smartphones unserer Kunden mit den Kapazitäten des Cloud-Computings verbinden, um …

Bus: Der kommt ja wie gerufen Berlin und das brandenburgische Umland wachsen wieder ein Stück näher zusammen., aus BVG

Berlin und das brandenburgische Umland wachsen wieder ein Stück näher zusammen. Mit einem neuen digitalen #Rufbusangebot schafft die BVG eine schnelle und komfortable Verbindung zwischen #Schulzendorf sowie einem Teil von #Zeuthen und dem -Bahnhof #Rudow. Drei #Kleinbusse sind ab dem kommenden Montag, 5. August 2019, unter dem Namen #BerlKönig BC zu pendlerfreundlichen Zeiten unterwegs. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

„Ich freue mich sehr, dass dieses neue Angebot bei uns Premiere feiert“, sagte Schulzendorfs Bürgermeister Markus #Mücke bei der Vorstellung am heutigen Freitag. „Für viele Bewohner wird das eigene Auto damit bei der Fahrt nach Berlin unnötig. Davon profitieren die Menschen hier. Davon profitiert aber auch Berlin, weil weniger Pendlerautos auf den Straßen der Hauptstadt unterwegs sind. Augenzwinkernd kann man sagen, Schulzendorf bekommt einen U-Bahnhof.“

„Bereits die Projektidee hat uns vom ersten Tag an begeistert. Gern unterstützen wir seither die Umsetzung und freuen uns, dass unsere Region Vorreiter im Land Brandenburg sein kann. Mit dem #App-basierten Angebot BerlKönig BC, einem BVG-Pilotprojekt, reagieren wir nicht nur, sondern erproben neue innovative #Mobilitätslösungen. Wir danken der BVG für die Initiative, der guten Zusammenarbeit und wünschen dem Projekt viel Erfolg“, sagte Landrat Stephan Loge, dem viel daran gelegen ist, den ÖPNV im ländlichen Raum attraktiver und nutzerfreundlicher zu gestalten, um mehr Menschen zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen.

„Kluge, geteilte und vernetzte Mobilität ist der Schlüssel für die lebenswerten Städte und Regionen von morgen“, sagte Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Die BVG gestaltet diese Zukunft aktiv mit – mit ihren Bussen und Bahnen natürlich, aber auch mit neuen und passgenauen digitalen Angeboten wie diesem.“

Bequeme Buchung per App

Gebucht werden die Fahrten im BerlKönig BC bequem per App. Sie wurde entwickelt von #ViaVan, einem Joint Venture von #Mercedes-Benz Vans und dem Technologieunternehmen #Via. Gemeinsam mit der BVG hat ViaVan in Berlin bereits mit großem Erfolg den BerlKönig eingeführt. Wie dort berechnet der intelligente Algorithmus von Via auch zwischen Schulzendorf und Rudow die genauen Fahrstrecken so, dass sich mit minimalen Umwegen möglichst viele Fahrgäste ein Fahrzeug teilen können.

Fahrgäste, die ihre Fahrt per App gebucht haben, holt auch der BerlKönig BC an virtuellen Haltepunkten nahe dem gewünschten Startort ab. Das Ziel ist bei der BC-Variante hingegen fest definiert. Alle Fahrten enden (bzw. beginnen in Gegenrichtung) am U-Bahnhof Rudow, wo eine schnelle Schienenverbindung in die Berliner Innenstadt besteht.

Ein weiterer Unterschied: Im BerlKönig BC gilt der VBB-Tarif BC. Zusätzlich fällt ein Zuschlag von 0,50 Euro pro Fahrt an, der mit Kreditkarte oder PayPal bargeldlos bezahlt werden kann.

Unterwegs sind die Kleinbusse montags bis freitags von 5 bis 9 Uhr und

14 bis 20 Uhr. Zum Einsatz kommen im Testbetrieb Kleinbusse mit zehn Sitzplätzen, die bereits jetzt, überwiegend im Nachtverkehr auf BVG-Linien unterwegs sind. Gefahren werden sie – wie auf den Nachtbuslinien – von der Taxiinnung Berlin. Natürlich sind die Busse auch für die Mitnahme von Rollstühlen geeignet.

Das Brandenburger Landesamt für Bauen und Verkehr hat den nun beginnenden Testbetrieb unter der Liniennummer 740 genehmigt. Er wurde vorab mit dem Landkreis Dahme-Spreewald, dem VBB und dem regionalen Verkehrsunternehmen RVS abgestimmt.

Da kommt noch mehr

Nach dem Start in Schulzendorf sind bereits weitere mögliche Einsatzgebiete für den BerlKönig BC in Planung. Für eine schnellere Anbindung an den Berliner Nahverkehr auf der Schiene gibt es Überlegungen, künftig zwischen #Leegebruch (Landkreis Oberhavel) und dem U-Bahnhof #Alt-Tegel zu fahren, zwischen Heiligensee und ebenfalls Alt-Tegel sowie zwischen #Altlandsberg (Landkreis Märkisch Oderland) und dem -Bahnhof #Hönow.

Das Förderprojekt ist befristet bis Ende 2020. Das Budget beträgt rund zwei Millionen Euro. Die Hälfte davon, also 1 Million Euro, wird durch Fördermittel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ finanziert.

Mit freundlichen Grüßen

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Mobilität: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (2): Gleichwertigkeit von Berlins ÖPNV, barrierefreie Mobilität und BerlKönig, aus Senat

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Frage 1:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 des Berliner #Mobilitätsgesetz (#MobG BE) sollen die #Mobilitätsangebote, die
Verkehrsinfrastruktur sowie die verkehrsorganisatorischen Abläufe unter Beachtung des Nutzungsverhaltens
an den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen ausgerichtet werden. Wie ist das Nutzungsverhalten
(Aufschlüsselung nach ÖPNV-Verkehrsmittel, Monat, Uhrzeit, Bezirk)?
Antwort zu 1:
Das Nutzungsverhalten im öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) wird durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNVAufgabenträger
regelmäßig untersucht und analysiert. Eine pauschale Aufschlüsselung
nach Verkehrsmittel, Monat, Uhrzeit und Bezirk erfolgt dabei nicht, da sich das
Nutzungsverhalten je nach Stadtteil, Altersgruppen und weiterer Parameter differenziert
darstellt. Die entsprechenden Ergebnisse wurden im Monitoringbericht zum Berliner
Nahverkehrsplan sowie im Kapitel I und der Anlage 2 des aktuellen Nahverkehrsplans für
die Jahre 2019-2023 veröffentlicht. Der letzte Monitoringbericht ist mit Stand 20.02.2017
erarbeitet worden, der aktuelle Nahverkehrsplan wurde am 26.02.2019 vom Senat
beschlossen. Beide Dokumente sowie die ergänzenden Anlagen zum Nahverkehrsplan
stehen unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/de/download
s.shtml zum Download zur Verfügung.
Frage 2:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und
Einwohner Berlins und dem potenziellen Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger bei einem Ausbau
des ÖPNV-Angebots?
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Frage 3:
Wenn ja: Was unternimmt der Senat, um den ÖPNV entsprechend der existierenden Nachfrage
auszubauen?
Antwort zu 2 und zu 3:
Bei einem Ausbau des ÖPNV-Angebots ist nach allen verkehrswissenschaftlichen
Erkenntnissen in der Regel immer von einer steigenden Nachfrage auszugehen, teils
durch Verlagerungen von anderen Verkehrsträgern (Pkw, Fahrrad, Fuß), teils durch
Verlagerungen von anderen ÖPNV-Angeboten und teils durch neu ausgelöste Nachfrage
(induzierter Verkehr). In welchem Umfang Nachfragesteigerungen eintreten und welchen
Anteil die genannten Verlagerungen sowie der induzierte Verkehr haben, hängt von der
konkreten Ausbaumaßnahme ab und kann nicht pauschal angegeben werden.
Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer sucht sich in der Regel das jeweils für sie/ihn passende
Verkehrsangebot in der Stadt. Die Berlinerinnen und Berliner bewegen sich multimodal.
Ein weiterer Ausbau des ÖPNV wird insoweit eine weitere Verschiebung des Modal Splits
zugunsten des ÖPNV bzw. des Umweltverbunds im Allgemeinen in der Gesamtstadt
bewirken.
In Berlin ist der gesamte ÖPNV infrastrukturell gesehen bereits gut aufgestellt. In
einzelnen Teilbereichen der Stadt kann es trotzdem zu Überlastungserscheinungen
führen, für die weitere Angebote oder auch neue Infrastrukturen (z.B. Ersatz von Bussen
durch Straßenbahnen) geschaffen werden müssen. Der Senat überprüft daher – wie auch
im Mobilitätsgesetz des Landes Berlin festgesetzt – in regelmäßigen Abständen die
verkehrlichen Rahmenbedingungen und stadträumlichen Entwicklungen und legt neue
Priorisierungen zur Umsetzung von einzelnen Maßnahmen fest. Dies spiegelt sich
beispielsweise in regelmäßig zu überarbeitenden Planwerken wie dem
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr oder dem Nahverkehrsplan Berlin wider.
Letzterer wurde zuletzt im Februar 2019 beschlossen.
Der aktuelle Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin für die Jahre 2019-2023 sieht
vielfältige Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV-Angebots vor. Der Senat strebt die
Umsetzung der im NVP beschlossenen Maßnahmen an.
Frage 4:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins
über ein #gleichwertiges #ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen
Berlins miteinander vergleichbar gemacht?
Frage 5:
Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig?
Frage 6:
Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Wie begründet der Senat dies?
Antwort zu 4 bis zu 6:
Die Fragen 4 bis 6 stehen in engem Sachzusammenhang, sie werden daher gemeinsam
beantwortet:
Im aktuellen #Nahverkehrsplan wurde in Kapitel I.1.5.5. die #Gleichwertigkeit der Angebote
im ÖPNV genauer untersucht. Vergleichsmaßstäbe dieser Untersuchung waren die
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#Erschließungswirkung sowie die #Angebotsdichte und die #Reisezeiten zu wichtigen Zielen.
Im Ergebnis zeigte sich, dass der Anspruch eines gleichwertigen Angebots in vielen Teilen
Berlins bereits erfüllt ist. Defizite bestehen u.a. noch bei Erschließungslücken in einzelnen
Wohngebieten in und außerhalb des S-Bahn-Rings. Bei der Angebotsdichte, gemessen
am NVP-Attraktivitätsstandard eines ganztägigen 10-Minuten-Takts bestehen vor allem in
Teilbereichen der Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf noch
Lücken.
Frage 7:
Was wird unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des
Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten?
Antwort zu 7:
Eine gleichwertige Ausgestaltung erfolgt bei entsprechendem Potenzial etwa durch die
Ausweitung des sogenannten 10-Minuten-Netzes, in dem im Tagesverkehr an Werktagen
mindestens zwischen 6 und 20 Uhr ein 10-Minuten-Takt angeboten wird. Diese wie auch
andere Maßnahmen werden im Zuge der Bestellung der Verkehrsleistungen bei den
Verkehrsunternehmen in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt.
Zur Behebung weitergehender Defizite benennt der NVP darüber hinaus unter anderem
die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre als Teil des ÖPNV-Angebots. Diese Gebiete
sind im NVP identifiziert, Teil des neuen Verkehrsvertrags wird der im NVP skizzierte Test
dieser Angebote sein.
Frage 8:
Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung
gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei
gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die #Mobilitätsangebote barrierefrei?
Frage 9:
Wenn nein: Warum nicht?
Frage 10:
Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität werden ergriffen?
Antwort zu 8 bis zu 10:
Die Fragen 8 bis 10 stehen in engem Sachzusammenhang, sie werden daher gemeinsam
beantwortet:
Derzeit sind noch nicht alle Verkehrsinfrastrukturen und Mobilitätsangebote barrierefrei.
Berlin befindet sich, wie viele andere Städte auch, in einem Umstellungsprozess von einer
historisch nicht barrierefrei geplanten Infrastruktur auf eine barrierefreie Infrastruktur.
Etliche Handlungsfelder der Barrierefreiheit sind jedoch bereits schon vollständig
erfolgreich umgesetzt worden, bspw. der Einsatz ausschließlich barrierefreier,
niederfluriger Busse und Straßenbahnen. Andere Maßnahmen wie die Ausstattung aller
Bahnhöfe mit barrierefreien Zugängen durch Aufzüge oder Rampen sowie der Einbau von
Blindenleitsystemen konnten noch nicht vollständig umgesetzt werden. Für die noch
fehlenden Bahnhöfe sind die entsprechenden Maßnahmen derzeit in der Planung und
Umsetzung. Der Senat strebt ein vollständig barrierefreies Verkehrsangebot entsprechend
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der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes an. Für
bestimmte Bereichen benennt der NVP Ausnahmen von der vollständigen Barrierefreiheit,
die temporär – bspw. für einzelne, baulich komplexe und planerisch zeitaufwändig
umzubauende U-Bahnhöfe – oder dauerhaft – bspw. bei der barrierefreien Gestaltung von
vorübergehend eingerichteten Bushaltestellen auf Umleitungsstrecken – erforderlich sind.
Für diese Fälle ist entsprechend der Vorgabe des Mobilitätsgesetzes in § 26 Abs. 7 die
Etablierung alternativer Beförderungsmöglichkeiten als umzusetzende Maßnahme im NVP
benannt.
Frage 11:
Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt?
Antwort zu 11:
Der Senat hat durch den Verzicht auf Tariferhöhungen in den letzten Jahren und die
Absenkung bestimmter Tarifprodukte (u.a. kostenfreies Schülerticket, vergünstigtes
Azubiticket, Preisreduzierung des Sozialtickets und Ausweitung der Nutzungsberechtigung
auf Wohngeldempfänger, geplante Verbesserung des Firmentickets) die Bezahlbarkeit des
ÖPNV für sehr viele Fahrgastgruppen verbessert. Zudem hat das vor zehn Jahren
eingeführte VBB-Abo 65 plus durch einen deutlich preisreduzierten Fahrpreis bei
gleichzeitig erweitertem Geltungsbereich für das gesamte Verbundgebiet die
Bezahlbarkeit des ÖPNV für ältere Fahrgäste deutlich erleichtert.
Frage 12:
Die BVG hat unlängst angekündigt, eine neue Buslinie 300 einzuführen, welche Haltestellen in der
Innenstadt anfährt. Gibt es Bestrebungen seitens der BVG, neue Buslinien in den Außenbezirken Berlins
(außerhalb des S-Bahnrings) zu etablieren?
Antwort zu 12:
Ja, der Senat als Besteller der Verkehrsleistung wie auch die BVG als beauftragtes
Verkehrsunternehmen verfolgen das Ziel, entsprechend der Planungsvorgaben des NVP
auch zusätzliche Buslinien und verbesserte Busangebote (z.B. dichtere Taktzeiten) in den
Außenbezirken bei der BVG zu bestellen. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits in
den vergangenen Jahren umgesetzt, bspw. im Bezirk Spandau mit der Einführung einer
neuen Expressbuslinie X36 sowie neuen Linienästen der Expressbuslinien X34 und X49.
Aktuell verfolgt werden bspw. Planungen für eine Verlängerung der Linie 294 zur
Erschließung des Gewerbegebiets Marzahn.
Frage 14:
Der #Berlkönig ist ein #Ridesharing-Angebot der BVG und #ViaVan, welches momentan lediglich innerhalb des
östlichen S-Bahn-Ringes, sowie im Gesundbrunnen-, Michelangelokiez und im Komponistenviertel verfügbar
ist. Warum gibt es diesen Dienst derzeitig nur in der Berliner Innenstadt?
Frage 15:
Gibt es Bestrebungen, diesen Service auf alle Teile Berlins, insbesondere auf die Außenbezirke (außerhalb
des S-Bahnrings) auszuweiten?
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Frage 16:
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 14 bis zu 16:
Der „BerlKönig“ ist kein Teil des vom Senat bestellten ÖPNV-Angebots. Er basiert auf
einer eigenwirtschaftlichen Forschungs- und Entwicklungskooperation der BVG, die keine
öffentlichen Zuschüsse erhält und für maximal vier Jahre genehmigt ist. Der Pilotbetrieb ist
darauf gerichtet, „auf Basis der Experimentierklausel das Bündelungspotenzial durch On-
Demand Rideselling mit Anlehnung an den Linienverkehr zu testen.“ Im Rahmen des
Projektes solle getestet werden, ob Kundinnen und Kunden das Pooling akzeptieren und
damit die gewünschte Fahrgastbündelung erzielt werden kann (eine Fahrt im BerlKönig
bündelt mehrere Einzelfahrten im Individualverkehr). Es besteht ein Interesse zu erproben,
ob es zur Verkehrsvermeidung und Umweltentlastung beiträgt, einen flexibleren, Appbasierten
öffentlichen „Sammelverkehr“ anzubieten, der bisher Autofahrende ansprechen
soll, die allein mit dem geplanten Ausbau des Radverkehrs und des klassischen
Nahverkehrs nicht erreicht werden. Der Start dieses Experimentes findet daher in einem
Bediengebiet mit einer hohen Nachfragedichte und einer begrenzten Fläche statt. Derzeit
gibt es für derartige Verkehre keine dauerhafte Genehmigungsgrundlage im
Personenbeförderungsrecht, sondern nur auf vier Jahre begrenzt zulässige Pilotangebote
zur Erprobung neuer Verkehrsformen. Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche
Anfrage 18/17589 über „Neue Mobilität bis an den Stadtrand“ ausgeführt, dürfen solchen
Erprobungen öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Daher sind
Fahrzeuganzahl und Bediengebiet begrenzt. Die laufenden Erprobungen (BerlKönig,
Clever Shuttle) sollen zunächst unter für das Pooling optimalen Rahmenbedingungen
valide Daten liefern, ob die neuen Verkehrsformen zu positiven Ergebnissen im Hinblick
auf das Ziel der Verkehrsvermeidung und somit zu nachgewiesenem Umweltnutzen
führen. Über eine Ausweitung des „BerlKönig“-Angebots wird auf Grundlage der im
Nahverkehrsplan genannten Kriterien für innovative Verkehrsangebote zu entscheiden
sein, wenn die Ergebnisse der laufenden Erprobung vorliegen.
Erfahrungen der Anbieter und aus anderen Städten belegen, dass der Erfolg des Poolings
mit der Entfernung vom Zentrum, der geringeren Siedlungsdichte und der größeren
Diversität an Fahrzielen deutlich abnimmt. Kommerzielle Angebote lassen sich daher dort
in der Regel nicht wirtschaftlich betreiben. Im Nahverkehrsplan 2019-2023 ist jedoch als
Maßnahme zur Behebung kleinräumiger Angebotslücken im heutigen Nahverkehrsnetz die
Erprobung von Rufbusangeboten als Teil des bestellten ÖPNV-Angebots vorgesehen (vgl.
Antwort zu Frage 7). In der Laufzeit des NVP 2019-2023 soll dazu in drei typischen
Einsatzbereichen, in denen das heutige ÖPNV-Angebot nicht alle Anforderungen
abdecken kann, mit der Erprobung entsprechender Verkehre begonnen werden, vgl. NVP
2019-2023 Kapitel VI.2.4.2. Vorgesehen sind zunächst Bereiche in Neukölln, Lichtenberg
und Mahlsdorf, in denen die Erschließungsstandards des NVP aufgrund der
straßenräumlichen Situation, die den Einsatz herkömmlicher Busse verhindert,
unterschritten werden. Diese Rufbusverkehre sollen vollständig in den ÖPNV integriert
sein, u.a. durch Anwendung des Tarifs des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und die
Gewährleistung vollständiger Barrierefreiheit.
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Frage 17:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 24.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst: Blackbox Berlkönig II – Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage vom 8. April 2019, aus Senat

www.berlin.de

1. In der Antwort auf die Frage 7 meiner Schriftlichen Anfrage vom 8. April 2019 (Drs. 18/18 499) teilt
der Senat mit, dass der Kooperationspartner #ViaVan mit „drei professionellen #Personaldienstleistern
kooperiert, die „jeweils über eine durch die Agentur für Arbeit ausgestellte Erlaubnis zur gewerblichen
#Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG verfügen“ würden. Meinen Informationen
nach ist einer dieser „professionellen Personaldienstleister“ die „#Jobandtalent DE GmbH“. Wer sind
konkret die beiden anderen „professionellen Personaldienstleister“? (Bitte Namen, Adresse, Sitz und
Rechtsform der Personaldienstleister angeben.)
Zu 1.: Die BVG AöR teilt mit, dass ViaVan neben der Jobandtalent DE GmbH zudem
mit der #StudiTemps GmbH, Kurfürstendamm 31, 10719 Berlin (Sitz: Im Mediapark
4a, 50670 Köln) und der #ASK Service GmbH, Pascalstr. 10, 10587 Berlin zusammenarbeitet.
2. Wann, mit welcher Begründung und ggf. mit welchen Auflagen wurde den drei „professionellen Personaldienstleistern“
durch welche Agentur für Arbeit die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG für die gewerbliche
Arbeitnehmerüberlassung erforderliche Erlaubnis ausgestellt?
Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass ViaVan dazu die nachfolgenden Informationen bei
ihren Personaldienstleistern angefordert und übermittelt hat.
Die für die gewerbliche Arbeitsnehmerüberlassung erforderliche Erlaubnis erhielt die
StudiTemps GmbH durch die Agentur für Arbeit Düsseldorf am 08.10.2010. Diese ist
seit dem 08.10.2013 unbefristet ohne Auflagen.
Die JTDE Staffing GmbH, eine 100%-ige Tochter der Jobandtalent DE GmbH erhielt
die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern durch die Agentur für Arbeit Kiel
am 26.01.1988. Seit dem 26.01.1991 ist diese unbefristet. Letztmalig aktualisiert am
20.06.2019 ohne Auflagen.
Die ASK GmbH erhielt durch die Arbeitsagentur Kiel die Erlaubnis zur Überlassung
von Arbeitnehmern am 11.05.2012. Am 24.04.2019 wurde diese ohne Auflagen bis
zum 10.05.2020 verlängert.
– 2 –
3. Sind die drei „professionellen Personaldienstleister“, mit denen der Kooperationspartner der BVG
im Rahmen des Berlkönigs, ViaVan, kooperiert, Mitglieder des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister
e.V. (BAP) oder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
und damit dem Tarifvertrag für die Zeitarbeits-Branche unterworfen?
Zu 3.: Die BVG teilt dazu mit, dass ViaVan die Informationen bei ihren Personaldienstleistern
erbeten hat. Die drei „professionellen Personaldienstleister“ sind jeweils
Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (#iGZ).
Für alle drei Verleiher gilt die tarifvertraglich festgelegte #Lohnuntergrenze für #Zeitarbeitnehmerinnen
und Zeitarbeitnehmer, die vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales als allgemeinverbindlich festgelegt wurde. Die Entleiher zahlen darüber hinaus
außertarifliche Zulagen.
Der Senat geht davon aus, dass die genannten Personaldienstleister aufgrund der
mit ihrer Mitgliedschaft in diesem Arbeitgeberverband verbundenen satzungsrechtlichen
Verpflichtung zur Anwendung des iGZ-Tarifvertrages in seiner jeweils gültigen
Fassung diesen in der Praxis auch tatsächlich anwenden.
4. Soweit die drei „professionellen Personaldienstleister“ dem Tarifvertrag für die Zeitarbeits-Branche
unterworfen sind: In welche Entgeltgruppe des Tarifvertrages für die Zeitarbeits-Branche sind die Fahrer*
innen bei den drei „professionellen Personaldienstleistern“ jeweils eingruppiert?
Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Für die Personaldienstleister,
die dem Tarifvertrag für die Zeitarbeits-Branche unterworfen sind, sind die überlassenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer je nach Qualifikation und Tätigkeit in die
entsprechenden Entgeltgruppen eingeordnet.
5. Wie viele Fahrer*innen des Berlkönig gibt es insgesamt?
Zu 5.: Die BVG AöR teilt mit, dass es aktuell 390 Fahrerinnen und Fahrer
des BerlKönigs gibt.
a. Wie viele davon werden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung von welchem der drei „professionellen
Personaldienstleister“ jeweils gestellt? (Bitte nach Geschlecht bzw. Voll- oder Teilzeit aufschlüsseln.)
Zu 5 a.:
JTDE Staffing GmbH
(100%ige Tochtergesellschaft der
Jobandtalent DE GmbH Vollzeit Teilzeit Minijob Summe
Weiblich 3 4 4 11
Männlich 136 71 122 329
Summe 139 75 126 340
Studitemps Vollzeit Teilzeit Minijob Summe
Weiblich 0 1 0 1
Männlich 5 34 6 45
Summe 5 35 6 46
– 3 –
ASK Vollzeit Teilzeit Minijob Summe
Weiblich 0 0 0 0
Männlich 4 0 0 4
Summe 4 0 0 4
b. Wie viele davon sind geringfügig beschäftigt? (Bitte nach Geschlecht aufschlüsseln.)
Zu 5 b.: Siehe Antwort auf Frage 5 a..
6. Inwieweit kann der Senat Informationen bestätigen, dass die über den „professionellen Personaldienstleister“
„Jobandtalent“ für den Berlkönig rekrutierten Fahrer*innen Arbeitsbedingungen vorfinden,
die nicht den tariflichen bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen?
7. Welche Informationen sind dem Senat darüber bekannt, ob die über die beiden anderen „professionellen
Personaldienstleister“ für den Berlkönig rekrutierten Fahrer*innen Arbeitsbedingungen vorfinden,
die nicht den tariflichen bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen?
Zu 6. und 7.: Der Senat hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die über die drei „professionellen
Personaldienstleister“ für den BerlKönig rekrutierten Fahrerinnen und
Fahrer Arbeitsbedingungen vorfinden, die nicht den tariflichen oder gesetzlichen Erfordernissen
entsprechen.
8. In der Antwort auf die Frage 7 meiner Schriftlichen Anfrage vom 8. April 2019 (Drs. 18/18 499) teilt
der Senat mit, dass die BVG bzw. der Kooperationspartner ViaVan sich vorbehalten, „die Anwendung
der allgemeinverbindlichen Tarifregelungen zu validieren“. Ist eine solche Validierung der Anwendung
der allgemeinverbindlichen Tarifregelungen schon erfolgt?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, wann soll eine solche Validierung der Anwendung der allgemeinverbindlichen Tarifregelungen
durch die BVG erfolgen und wann wird die BVG die Öffentlichkeit über die Ergebnisse
der Validierung informieren?
Zu 8.: Die BVG AöR teilt mit, dass dem Kooperationspartner ViaVan und der BVG
AöR keinerlei Anhaltspunkte vorliegen, dass Tarifregelungen von den Personaldienstleistern
nicht eingehalten werden. Alle drei Personaldienstleister haben bestätigt,
dass sie die entsprechenden tariflichen Regelungen einhalten.
9. Welche Informationen hat der Senat darüber, dass vor dem Arbeitsgericht Berlin oder dem Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg Verfahren von durch die „professionellen Personaldienstleister“ gestellten
Fahrer*innen anhängig sind?
Zu 9.: Weder vor dem Arbeitsgericht Berlin noch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-
Brandenburg sind aktuell Verfahren von Fahrerinnen und Fahrern anhängig, die
durch die drei „professionellen Personaldienstleister“ gestellt wurden.
10. Welche öffentlichen Gelder sind in welcher Höhe unmittelbar vom Senat oder mittelbar über die
BVG AöR an den Kooperationspartner ViaVan im Zusammenhang mit dem Berlkönig geflossen?
Zu 10.: Der BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation
zwischen der BVG AöR und ViaVan erbracht. Voraussetzung ist, dass es sich
gerade nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvorgang handelt. So investiert Via-
4 –
Van in das Angebot und stellt beispielsweise die Softwarelösung zur Verfügung und
übernimmt die operative Leistungserbringung (Fahrzeuge, Fahrer, etc.). Es handelt
sich bei dem BerlKönig nicht um ein Angebot des vom Land Berlin bestellten öffentlichen
Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles, eigenwirtschaftliches Projekt der
BVG AöR, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für
maximal vier Jahre zugelassen ist.
11. Welche Konsequenzen wird der Senat ziehen, sollte sich herausstellen, dass im Zusammenhang
mit dem Berlkönig sowohl der Kooperationspartner ViaVan als auch die drei „professionellen Personaldienstleister“
gegen geltende Arbeits- und Sozialstandards verstoßen haben?
Zu 11.: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht die Überwachung der
Einhaltung des AÜG und die entsprechende Kontrolle der Erlaubnisinhaber vor. Unabhängig
von den festen Prüfrhythmen der Verleiher sollen auch Prüfungen bei konkreten
Beschwerden durchgeführt werden. Die zuständige Behörde ist
die Bundesagentur für Arbeit. Sie hat die Aufgabe, die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter
vor rechtswidrigen Praktiken der Verleiher zu schützen und arbeitet dabei mit
anderen Behörden, wie der Zollverwaltung zusammen.
Der Senat geht davon aus, dass sich die BVG auch weiterhin dafür einsetzt, dass die
Personaldienstleister die geltenden Arbeits- und Sozialstandards einhalten.
Berlin, den 9. Juli 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Fahrdienst: Ausgezeichnet! Der BerlKönig ist ein ausgezeichnetes Angebot., aus BVG

Der #BerlKönig ist ein ausgezeichnetes Angebot. Und das ist ganz wörtlich gemeint. Das Gemeinschaftsprojekt der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und #ViaVan, einem Joint Venture von #Mercedes Benz Vans und dem Technologieunternehmen #Via, ist am Mittwochabend, 12. Juni 2019, in Stockholm mit dem #UITP-Award in der Kategorie Public and Urban Transport Strategy gewürdigt worden. In der #UITP ist die #Verkehrsbranche weltweit organisiert. Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben.

„Wir finden es großartig, dass unser digitales Angebot nicht nur bei den Berlinerinnen und Berlinern sehr gut ankommt, sondern nun auch internationale Anerkennung in der Verkehrsbranche findet“, sagte Dr. Henrik Haenecke, BVG-Vorstand Finanzen, Digitalisierung und Vertrieb. „Für uns ist der Preis zugleich Ansporn, unsere digitalen Angebote für unsere Fahrgäste weiter auszubauen und zu stärken.“

„Es ist ViaVans Mission, den ÖPNV durch unsere revolutionäre On-Demand-Technologie dynamischer und attraktiver zu machen. Dafür arbeiten wir eng mit Städten und Verkehrsunternehmen zusammen.“, sagte Valerie von der Tann, General Managerin von ViaVan Berlin. „Der UITP-Award für den BerlKönig unterstreicht, dass geteilte On-Demand-Angebote international als wichtiger Bestandteil zukunftsfähiger ÖPNV-Systeme angesehen werden.“

Der BerlKönig ergänzt seit September 2018 den öffentlichen Nahverkehr in Berlin. Das genehmigte Testgebiet liegt in Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Prenzlauer Berg. Zurzeit sind dort 156 Fahrzeuge unterwegs, die bequem per App gebucht werden können. Das Besondere: Durch die Technologie von Via werden ähnliche Fahrtwünsche gebündelt und die Routen entsprechend geplant. Durch diese geteilten Fahrten trägt der BerlKönig dazu bei, den Verkehr auf den Berliner Straßen zu verringern. Seit Betriebsstart wurde das Angebot inzwischen für mehr als 650.000 Fahrten genutzt.

Der BerlKönig ist aber nicht das einzige Vorhaben unter dem BVG-Logo, das in Stockholm ausgezeichnet wurde. Auch die inzwischen erfolgsverwöhnte Marketingabteilung kann sich über einen weiteren Preis freuen. Für die Kooperation mit dem Sportartikelhersteller Adidas gab es in Stockholm den UITP-Award in der Kategorie Marketing Campaign. Die Aktion mit einem limitierten Adidas-Sneaker im BVG-Sitzmusterdesign und mit integriertem Jahresticket hatte im Januar 2018 weltweit für Aufsehen gesorgt.

Kontakt

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken

E-Mail: pressestelle@bvg.de, Tel.: +49 30 256-27901

ViaVan, General Manager Berlin: Valerie von der Tann

E-Mail: press@viavan.com, Tel.: +49 1520 4082275

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de