Wie viele #Leihfahrräder von #nextbike sind zurzeit im gesamten Stadtgebiet in Betrieb? Frage 2: Wie hat sich die #Anzahl der Leihfahrräder in den Jahren seit 2019 entwickelt?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach bis zu 2.800 Räder im Jahr 2019 liegt die Anzahl aktuell (08/ 2023) bei 6.600 Rädern insgesamt. Dabei ist zu beachten, dass die Anzahl der Räder (vertragskonform) im Jahresverlauf variieren kann.
Welche Unternehmen haben sich an der #Ausschreibung zum Betrieb des Berliner Sonderfahrdienstes beteiligt? Zu 1.: An der Ausschreibung haben sich die #Taxi Pay GmbH und die #ViaVan GmbH beteiligt.
Ist es richtig, dass die ViaVan GmbH, welche bereits den #BerlKönig betreibt, den Zuschlag erhalten hat? Zu 2.: Ja, das ist zutreffend.
Aus welchem Grund ist die ViaVan GmbH nicht in der Lage – wie in der Ausschreibung vorgesehen – zum 1. Juli den #Sonderfahrdienst zu betreiben? Ist es gelungen, den jetzigen Betreiber des Sonderfahrdienstes sowie die beauftragten Fuhrunternehmen für einen Weiterbetrieb des Sonderfahrdienstes bis Ende September zu gewinnen? Zu 3.: Die ViaVan GmbH benötigt nach eigenen Angaben einen zeitlichen Vorlauf bis zum 01.10.2021, um die Vorbereitungen zur Übernahme des Sonderfahrdienstes abgeschlossen zu haben. Der jetzige Betreiber – die WBT e.G. – wird für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 die Durchführung der Regie- und Beförderungsleistung im besonderen Fahrdienst (Sonderfahrdienst) weiterhin übernehmen. 2
Welche #Kriterien waren für die Vergabe des Sonderfahrdienstes an die ViaVan GmbH ausschlaggebend? Was sprach gegen die anderen Bewerber? Zu 4.: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die ViaVan GmbH waren bei der Gesamtwertung der Angebote die konzeptionellen/innovativen Ansätze der ViaVan GmbH (siehe hierzu auch die Antwort zu 5.). In der Gesamtbewertung handelte es sich um das wirtschaftliche Angebot.
Welches Konzept verfolgt die ViaVan GmbH für den Berliner Sonderfahrdienst? Was wird sich für die Nutzerinnen und Nutzer ab dem 1. Oktober 2021 ändern? Zu 5.: Die ViaVan GmbH erfüllt die Vorgaben des Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren und setzt in der inhaltlichen Auseinandersetzung eigenständige innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte Menschen z. B. durch Ausbau der telefonischen Erreichbarkeit, Einsatz einer App und Beratung zu ÖPNV-Alternativen. Eine ausgereifte Softwarelösung, welche eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz garantieren soll, wurde angeboten. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
Derzeit betreibt ViaVan keine Fahrzeuge, die dazu geeignet sind, allen Menschen mit einer Behinderung ein Mobilitätsangebot zu unterbreiten. Ist sichergestellt, dass der Berliner Sonderfahrdienst auch in Zukunft alle Arten von Rollstühlen befördern kann? Zu 6.: Dies ist insofern sichergestellt, als dass Vorgaben zu den Fahrzeugen, die zur Beförderung eingesetzt werden, Bestandteil der Ausschreibung waren, so dass dies vertraglich abgesichert ist.
Wie viele Fahrzeuge werden in Zukunft dem Sonderfahrdienst zur Verfügung stehen (Übersicht nach Tageszeiten und Wochentagen erbeten)? Ist es gelungen, die spontane Verfügbarkeit des Sonderfahrdienstes vertraglich festzulegen? Zu 7.: Dem Sonderfahrdienst werden mindestens 54 Fahrzeuge (einfach und doppelt besetzte Telebusse gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SFD-VO) zur Verfügung stehen. Da sich die ViaVan GmbH derzeit noch in der Vorbereitung von betrieblichen Abläufen befindet (siehe auch Antwort zu 3.), lässt sich die Verfügbarkeit von Fahrzeugen nach Tageszeiten und Wochentagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht darstellen. Dennoch ist auf der Grundlage des Angebotes von ViaVan GmbH im Vergabeverfahren von einer Erhöhung der spontanen Verfügbarkeit auszugehen.
Welche Angebote werden den jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezüglich eines Wechsels zum neuen Betreiber unterbreitet? Sind hierzu Vereinbarungen getroffen worden? Zu 8.: Dieser Aspekt ist nicht Bestandteil der Ausschreibung gewesen und obliegt der unternehmerischen Freiheit der ViaVan GmbH. Ob es hierzu ggf. Vereinbarungen zwischen der ViaVan GmbH und dem bisherigen Betreiber oder einzelnen Fuhrunternehmern gibt, ist nicht bekannt. 3
Wie hoch sind in Zukunft die jährlichen #Kosten für den Sonderfahrdienst? Zu 9.: Dies hängt von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Sonderfahrdienstes ab. Derzeit wird von Kosten i. H. v. bis zu ca. 22,5 Mio. € (netto) für 3 Jahre und bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption von weiteren Kosten i. H. v. bis zu ca. 15,7 Mio. € (netto) für weitere 2 Jahre ausgegangen.
Wie lang ist die #Vertragslaufzeit des neuen Vertrages und welche Verlängerungsoptionen gibt es? Zu 10.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH beginnt ab dem 01.10.2021 und endet zum 30.06.2024. Bei Ziehung der Verlängerungsoption des Auftraggebers längstens um weitere zwei Jahre würde der Vertrag dann am 30.06.2026 enden.
Wird die ViaVan GmbH zukünftig den #Fuhrpark selbst betreiben oder sind weiterhin Kooperationen mit erfahrenen Fuhrunternehmen geplant? Zu 11.: Grundsätzlich erbringt die ViaVan GmbH die Beförderungsleistungen selbständig. Kooperationen waren nicht Bestandteil der Ausschreibung und obliegen der unternehmerischen Freiheit der ViaVan GmbH bzw. ggf. auch Absprachen mit anderen Fuhrunternehmern (siehe auch die Antwort zu 8.).
Ist sichergestellt, dass der Berliner Sonderfahrdienst alle bisherigen Dienstleistungen unverändert anbieten wird? Zu 12.: Dies ist vertraglich gewährleistet.
Wie wird in Zukunft die Abrechnung der erbrachten Leistungen für die Nutzerinnen und Nutzer sowie gegenüber der Senatsverwaltung erfolgen? Zu 13.: Die Abrechnung erfolgt in der gewohnten Weise mit der zustängigen Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Weiterentwicklungen zur Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens sind nicht ausgeschlossen, insbesondere nicht, wenn dies positive Effekte für Nutzerinnen und Nutzer haben wird. Berlin, den 16. Juni 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
#Chemnitz – Die Weichen für #Bahn-Fernverkehr nach Chemnitz sind gestellt: Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) beschloss bereits eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung mit dem Freistaat am 19. März 2021. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit hat dieses Papier nun unterschrieben. VMS-Pressesprecher Falk Ester: „Ich bin sehr froh, dass wir jetzt Planungssicherheit haben und das Projekt umsetzen können.“
Die Vereinbarung zwischen #ZVMS und #SMWA regelt die Modalitäten des Projektes Stimmen alle Rahmenbedingungen, können erste #Fernzüge ab Sommer 2022 fahrplanmäßig nach Chemnitz verkehren. In seiner Bekanntmachung legt der VMS unter anderem folgende Kriterien fest, die Verkehrsunternehmen beim beginnenden Vergabeverfahren beachten müssen:
– Anbindung der Region Chemnitz auf der Relation Chemnitz – Berlin ohne #Umsteigen – #Leistungsbeginn ab Fahrplanwechsel im Juni 2022 – #Vertragslaufzeit bis Dezember 2028 mit Verlängerungsoption – Bedienung des Flughafens #BER, Terminal 1-2 – Mindestens zwei tägliche Verbindungen in beide Richtungen – Kundenbetreuer – Reservierungsmöglichkeiten – Kleines Cateringangebot – 1.-Klasse-Bereich – Steckdosen, Klimatisierung, ausreichend Stauraum – Anerkennung von Nahverkehrstarifen für Verbindungen innerhalb Sachsens