Radverkehr: Öffentliches Fahrradverleihsystem in Berlin

11.09.2023

Frage 1:

Wie viele #Leihfahrräder von #nextbike sind zurzeit im gesamten Stadtgebiet in Betrieb? Frage 2: Wie hat sich die #Anzahl der Leihfahrräder in den Jahren seit 2019 entwickelt?

Antwort zu 1 und 2:

Die Fragen 1 und 2 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach bis zu 2.800 Räder im Jahr 2019 liegt die Anzahl aktuell (08/ 2023) bei 6.600 Rädern insgesamt. Dabei ist zu beachten, dass die Anzahl der Räder (vertragskonform) im Jahresverlauf variieren kann.

Frage 3:

Wie viele #Stationen des öffentlichen Fahrradverleihsystems sind jeweils innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings (Kerngebiet) vorhanden? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.

Antwort zu 3:

BezirkStationen insgesamtStationen      innerhalb des S-Bahn-RingsStationen   außerhalb des S-Bahn-Rings
Charlottenburg- Wilmersdorf455332123
Friedrichshain- Kreuzberg49247616
Lichtenberg2610261
Marzahn – Hellersdorf1240124
Mitte611503108
Neukölln20611987
Pankow307140167
Reinickendorf75075
Spandau60060
Steglitz-Zehlendorf1300130
Tempelhof- Schöneberg22813197
Treptow-Köpenick31325228
    

Aktuell (08/ 2023) bietet das System 3.262 Stationen insgesamt, davon gemäß der Auswertung des Betreibers 1.726 Stationen innerhalb des S-Bahn-Rings und 1.536 Stationen außerhalb des S-Bahn-Rings. Stationen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf durch Kundinnen und Kunden nutzbare Punkte mit Stationsfunktion, daher kostenloser Entleihe und Rückgabe.

Frage 4:

Wie viele nextbike-Stationen sind jeweils auf Gehwegflächen und auf vormaligen Flächen für Kfz-Stellplätze bzw. Fahrbahnen des motorisierten Individualverkehrs vorhanden?

Antwort zu 4:

Es wird auf die Antworten 2 bis 7 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 13762 verwiesen.

Antwort zu 5:

Es wird auf die Antworten 8 und 9 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 13762 verwiesen.

Frage 6:

Zu welchen Anteilen (Nutzungsgebühren, Öffentliche Mittel, Werbung) erfolgt zurzeit die Finanzierung des öffentlichen  Fahrradverleihsystems?

Antwort zu 6:

Es wird auf die Antwort 10 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 13762 verwiesen.

Frage 7:

Wie haben sich die #Nutzungsgebühren für die Fahrräder von nextbike seit Beginn entwickelt? Ist künftig mit einem Preisanstieg zu rechnen?

Antwort zu 7:

Innerhalb der #Vertragslaufzeit blieb der #Jahrestarif stabil. Zu Anpassungen kam es im sogenannten #Basis-Tarif, der flexiblen Nutzungsoption, im Bereich des Abrechnungstakts. Dieser wurde umgestellt von einer 30-minütigen Nutzung für 1 € zu einer 15-minütigen

Abrechnung für 1 €. Diese Umstellung stärkt die Kurzzeitnutzung und ist für viele Kundinnen und Kunden kostenneutral, da bei mehr als 50 % der Fahrten die Dauer unter 15 Minuten liegt.

Die geringen Nutzungsentgelte trotz großer Flotte und mittlerweile erheblicher Flächenabdeckung sind nur durch öffentliche Unterstützung realisierbar und beruhen maßgeblich auf der vertraglichen Fixierung. Gemäß Angaben des betreibenden Unternehmens wäre ansonsten ein Ausgleich der Mittel durch eine Preiserhöhung zur Lasten der Kundinnen  und Kunden notwendig, um insbesondere auch gestiegene Ressourcenkosten (u.a. Personalkosten, Beschaffungskosten, Wartungskosten, Flächenkosten u.v.a.m.) angemessen abzubilden.

Frage 8:

Wie ist der zeitliche Ablauf zur #Neukonzeptionierung und #Ausschreibung des öffentlichen Fahrradverleihsystems bis 2024?

Frage 10:

Welche Faktoren sind für den Senat bei der erneuten Ausschreibung maßgeblich? Frage 11:

Wie viele Räder an wie vielen Stationen sollen künftig nach der Neuausschreibung im Einsatz sein?

Frage 12:

Besteht beim Senat die Überlegung, eine Konzessionsvergabe im Sinne des Kartellvergaberechts an einen Anbieter durchzuführen und andere private Anbieter im Stadtgebiet auszuschließen? Was sind rechtliche Hürden?

Frage 13:

Wie viele Leihfahrräder und Stationen müssten aus Sicht des Senats über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein, um ein attraktives Angebot für verschiedene Nutzungsgruppen zu schaffen?

Frage 14:

In welcher Höhe würden Mehrkosten für das Land Berlin entstehen, sofern eine deutliche Ausweitung des Angebots (Verdopplung der Leihfahrräder) erfolgen würde?

Antwort zu 8 bis 14:

Die Fragen 8 bis 14 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Abstimmungen zur Ausgestaltung des Vergabegegenstands laufen, Festlegungen bestehen derzeit nicht. Die Ausgestaltung ist maßgeblich abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln, die sich aus dem laufenden Haushaltsaufstellungsprozesse abschließend ergeben werden. Für eine weitere Ausdehnung ist nur bei signifikanter Erhöhung der Radanzahl zielführend wären entsprechende Mittelbereitstellungen erforderlich.

Das Bestandssystem ist zu den Ressourcenkosten zum Vergabezeitpunkt kalkuliert,

Anpassungen in diesem Bereich sind nunmehr acht Jahre später zu berücksichtigen. Im Übrigen wird auf die Antworten 12 bis 17 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 13762 verwiesen.

Berlin, den 07.09.2023 In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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