05.12.2022
- Ist geplant, den #Bahnhof „#Flughafen #BER #Terminal 5“ früher „Flughafen #Berlin-Schönefeld“ umzubenennen,
da nun beschlossen ist, das Terminalgebäude des früheren Flughafens #Schönefeld nicht weiterzubetreiben? - Ist in diesem Zusammenhang eine Umbenennung des unter dem Terminalgebäude der BER liegenden Flughafenbahnhofs mit der heutigen Bezeichnung „Flughafen BER Terminal 1-2“ geplant, da inzwischen keine Unterscheidung nach Terminals mehr notwendig ist?
- Wann sollen die Umbenennungen gegebenenfalls vollzogen werden und welche Namen sind für die jeweiligen Bahnhöfe vorgesehen?
- Sollten keine Umbenennungen geplant sein, welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats gegen eine Umbenennung der betreffenden Bahnhöfe?
Zu 1. bis 4.: Die Bahnhöfe in Schönefeld (jetzt „Flughafen BER Terminal 5“) und am Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) („Flughafen BER Terminal 1-2“) sind im Eigentum der DB #Station&Service AG, die für eine Umbenennung verantwortlich ist. Die #FBB ist für eine Umbenennung ebenso wenig zuständig wie der Berliner Senat. Geübte Praxis ist, dass die
DB Station&Service AG eine Umbenennung mit der FBB grundsätzlich abstimmt. Bislang ist an die FBB noch kein Änderungswunsch herangetragen worden.