Das Bezirksamt saniert und hält Straßen regelmäßig instand und kommt somit seiner #Verkehrssicherheitspflicht nach. #Schlaglöcher, #Spurrillen, #Stolperfallen und schlecht sichtbare #Markierungen können die Verkehrsteilnehmenden gefährden. Im Jahr 2024 hat der Bezirk kurzfristig zusätzliche finanzielle Mittel vom Land Berlin für die #Instandhaltung von Straßen erhalten. Obwohl diese Mittel erst spät im Jahr zur Verfügung standen, wurden sie in Lichtenberg vollständig eingesetzt.
Die #Fahrbahn ist in dem ca. ein Kilometer langen Abschnitt in einem sehr schlechten Zustand, sie zeigt Verwerfungen, #Spurrillen, #Ausbrüche und viele #Flickstellen auf. Um der #Verkehrssicherungspflicht nachzukommen ist es daher dringend geboten vor der nächsten Winterperiode den #Fahrbahnbereich zu sanieren. Diese Sanierung kommt nicht nur dem Autoverkehr zu Gute, sondern auch den #Radfahrenden, die hier die Fahrbahn nutzen können. Die Bismarckstraße verfügt aktuell über einen schmalen #Hochbordradweg, der nicht benutzungspflichtig ist.
Die #Fahrbahn des #Tegeler Weges wird zwischen S-Bahnhof #Jungfernheide und #Mörschbrücke im Auftrag des Bezirksamtes von Grund auf erneuert. Die halbseitige #Sperrung des Tegeler Weges beginnt am Mittwoch, 12. Januar 2021.
Frage 1: Warum sind auf den #Rampen der #Lichtenberger Brücke – #Bundesstraße 1/5 – #Tempo-30-Schilder mit dem Zusatz „Bei Nässe – #Spurrillen“ angebracht? Antwort zu 1: Bedingt durch die Bauweise der Lichtenberger Brücke, #Stahlhohlkastenbrücke mit oben liegendem Stahlblech und #bituminösem Fahrbahnbelag, kommt es bei intensiver Sonneneinstrahlung zeitweise zu einer sehr hohen Aufwärmung der #Fahrbahnplatte. Dadurch wird der #Asphaltbelag weich und bei hoher Verkehrsbelastung mit teilweise stehendem bzw. nicht spurwechselndem Verkehr kommt es zu #Spurrinnen. Bei starken #Niederschlägen kam es immer wieder zu Wasseransammlungen in den sich bildenden Spurrinnen. Aus Grund der #Verkehrssicherungspflicht als #Straßenbaulastträger wurde die Beschilderung notwendig. Frage 2: Seit wann befinden sich diese Schilder dort und wer hat sie mit welcher Begründung angeordnet? Antwort zu 2: Die Beschilderung erfolgte am 16.07.2014 auf Anordnung und im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute: Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz): mit der Begründung „Auf der Fahrbahn stadteinwärts und stadtauswärts sind auf allen 3 Fahrstreifen Spurrinnen bis 3 cm vorhanden. Die grundhafte Beseitigung der Spurrinnen kann nur großflächig erfolgen. Für die Verkehrsteilnehmenden ist ein entsprechender Hinweis anzubringen, um auf die Schäden (Spurrinnen) hinzuweisen und bei Nässe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren.“ 2 Frage 3: Wurden die Spurrillen, bei denen es sich ja offensichtlich um #Straßenschäden handelt, inzwischen beseitigt? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Falls nicht, warum wurden in den mindestens – geschätzt – zehn Jahren diese Straßenschäden nicht vom Straßenbaulastträger beseitigt? Frage 5: Wann ist mit der Beseitigung der – falls noch vorhanden – Spurrillen zu rechnen, wann werden die Tempo30-Schilder abgeordnet? Antwort zu 4 und 5: Bedingt durch jahrzehntelange #Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei den Brückenbauwerken ein erheblicher #Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Abarbeitung dieses Instandsetzungsrückstaus bei den Brückenbauwerken nur durch eine gezielte Prioritätensetzung abgearbeitet werden. Weiterhin ist zu erwarten, dass es aufgrund der derzeitigen Regelbauweisen für Fahrbahnbeläge bei dieser sich in den Sommermonaten stark erwärmenden Brückenkonstruktion und dem sehr hohem Verkehrsaufkommen auch nach einer Asphaltsanierung zu erneuter Spurrinnenbildung kommen kann. Vor diesem Hintergrund sind gegenwärtig bei einem anderen #Brückenbauwerk#Vergleichsflächen mit verschiedenen Fahrbahnbelägen angelegt, um u.a. auf Basis der hier ermittelten Untersuchungsergebnisse einen diesen Anforderungen gerechten #Fahrbahnbelag zu entwickeln. Da sich der Zustand in der Vergangenheit stabilisiert hat und keine akute #Verkehrsgefährdung besteht, ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Der Zustand unterliegt der regelmäßgen #Bauwerksüberwachung. Sollten sich die Spurrinnen stärker ausbilden, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gefahrenabwehrend tätig. Berlin, den 01.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz