barrierefrei + Bahnhöfe: Zuverlässigkeit von Aufzügen und Rolltreppen an Bahnhöfen der BVG und S-Bahn Berlin, aus Senat

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Frage 1:
In welchem Eigentumsverhältnis befinden sich die von der #BVG und #S-Bahn Berlin genutzten #Bahnhöfe und
wer ist für die #Wartung der #Aufzüge und #Rolltreppen an diesen zuständig?
Antwort zu 1.:
Die Bahnhöfe der S-Bahn Berlin GmbH befinden sich im Eigentum des
#Eisenbahninfrastrukturunternehmens #DB Station & Service AG und werden von der
S-Bahn Berlin GmbH mit ihrer jeweiligen Ausstattung auf Grundlage der
bundeseinheitlichen #Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (#INBP) und des
#Stationspreissystems (#SPS) genutzt. Bei der S-Bahn ist zudem zwischen den Bahnhöfen,
deren Wartung von der S-Bahn Berlin GmbH im Auftrag der DB Station & Service AG auf
Grundlage vertraglicher Regelungen durchgeführt wird, und Bahnhöfen, die vom
Stationseigentümer DB Station & Service selbst gewartet werden, zu unterscheiden.
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Eigentümer der Berliner #U-Bahnhöfe ist die BVG AöR. Für die Wartung der Aufzüge und
Fahrtreppen ist der Bereich #Infrastruktur der BVG AöR zuständig.“
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Frage 2:
An wie vielen Haltepunkten der BVG und der S-Bahn Berlin gibt es Aufzüge oder Rolltreppen und mit
welcher Quote sind diese während der Betriebszeit verfügbar (bitte um Auflistung der Ausfälle,
Wartungsintervalle, allgemeinen Verfügbarkeit im Zeitraum 2012 bis 2016)?
Antwort zu 2.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die BVG AöR betreibt derzeit 154 Aufzüge auf 104 U-Bahnhöfen und 364 Fahrtreppen
auf 93 U-Bahnhöfen. Im Zeitraum von 2012 bis 2016 wurden für diese Anlagen folgende
Verfügbarkeiten in [%] erreicht:
 2012 2013 2014 2015 2016
Aufzüge 98,11 97,89 97,96 97,84 97,38
Fahrtreppen 96,83 97,19 96,22 97,01 96,66
Die Aufzugsanlagen werden einer monatlichen Wartung durch eine Fachfirma und einer
jährlichen gesetzlichen Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV)
unterzogen. Des Weiteren erfolgt eine wöchentliche Sicht- und Funktionsprüfung durch
Personal der BVG AöR.
Die Fahrtreppen werden einer vierteljährlichen kleinen Wartung und einer jährlichen
Hauptwartung durch Personal der BVG AöR unterzogen. Des Weiteren wird eine jährlich
wiederkehrende Sicherheitsprüfung durch einen externen Sachverständigen durchgeführt.
Darüber hinaus unterliegen die Anlagen weiteren gesetzlichen Prüfungen, die jedoch nur
in mehrjährigen Zyklen durchzuführen sind.“
Frage 3:
Wie wird die Zuverlässigkeit (Quote der Verfügbarkeit während der Betriebszeit) der Aufzüge und
Rolltreppen durch die BVG und die S-Bahn Berlin statistisch gemessen?
Antwort zu 3.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Alle Störungen werden über ein zentrales elektronisches Meldesystem (ZMX)
automatisch erfasst. Nach jedem Ausfallereignis werden mit Abschluss der Störungs- und
Auftragsbearbeitung die Ausfallzeiten in unserem Instandhaltungssystem dokumentiert
und berechnet. Es wird monatlich eine lückenlose Ausfallstatistik erstellt und ausgewertet.“
Frage 4:
Wie wird gewährleistet, dass an den Haltepunkten der BVG und der S-Bahn Berlin die Wartung der Aufzüge
und Rolltreppen nach den gleichen Standards erfolgt?
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Antwort zu 4.:
Bei der S-Bahn kann der Senat nur für Bahnhöfe Einfluss auf die Standards der Wartung
nehmen, deren Wartung von der S-Bahn Berlin GmbH im Auftrag der DB Station &
Service AG auf Grundlage vertraglicher Regelungen durchgeführt wird. Dies ist bei
Bahnhöfen, die vom Stationseigentümer DB Station & Service selbst gewartet werden,
nicht der Fall. Es gibt daher keine einheitlichen Standard für die Anlagen der
unterschiedlichen Eigentümer bzw. Verantwortlichen (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Gleichwohl ist der Senat bestrebt, mit dem Nachfolgevertrag des im August 2020
endenden BVG-Vertrags die Standards anzupassen und zu vereinheitlichen.
Frage 5:
Wer (die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG oder externe Anbieter) wartet die Aufzüge und Rolltreppen an
den Bahnhöfen der BVG und S-Bahn Berlin?
Frage 6:
Falls in Frage 5 der Einsatz von Subunternehmern/ Dritten bejaht wird, wie stellt die BVG und die S-Bahn
Berlin sicher (vertragliche Regelungen, Wartungskatalog, Wartungsintervalle etc.), dass diese die
Zuverlässigkeit der Aufzüge und Rolltreppen gewährleisten?
Antwort zu 5 und 6.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Fahrtreppen der BVG AöR werden grundsätzlich nach einheitlichen typenspezifischen
Wartungsplänen von Mitarbeitern/innen der BVG-eigenen Fahrtreppenwerkstatt gewartet.
Die Wartungen und deren Ergebnisse werden nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert
und ausgewertet.
Die Aufzüge der BVG AöR werden hingegen von externen Fachfirmen gewartet. Dies sind
in der Regel die Herstellerfirmen. Mit diesen Firmen werden standardisierte
Vollinstandhaltungsverträge geschlossen, in denen nach einheitlichen Vorgaben Umfang,
Art und Qualität der Leistung konkret geregelt sind. Insbesondere sind hierin auch die
Reaktionszeiten für Entstörung, die zulässige Störhäufigkeit und die Mindestverfügbarkeit
festgelegt. Die Firmen sind z.B. verpflichtet, innerhalb von 2 Stunden die Beseitigung
gemeldeter Aufzugs-Störungen einzuleiten.“
Frage 7:
Nutzt die BVG und die S- Bahn Berlin ein Sanktions- und Bonussystem für etwaige externe Anbieter
(Subunternehmer), um die Nutzbarkeit der Aufzüge und Rolltreppen zu gewährleisten?
Antwort zu 7.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Unerwünschte Betriebsausfälle können von der BVG AöR nur erfolgreich sanktioniert
werden, wenn sie auch unstrittig vom externen Auftragnehmer zu vertreten sind. In der
Praxis ist jedoch nicht immer eindeutig bestimmbar, ob konkrete Ausfallereignisse
ursächliche Folge von Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder Vandalismus sind.
Daher sind unmittelbar an das Verfügbarkeitsergebnis gekoppelte Sanktionen oder
Bonuszahlungen in den Vollinstandhaltungsverträgen nicht vereinbart.
Die Vertragsgestaltung räumt der BVG AöR jedoch ein weitgehendes Kündigungsrecht
ein, von dem auch bei auffälliger Schlechtleistung konsequent Gebrauch gemacht wird.“
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Frage 8:
Ausgehend davon, dass der Betrieb und die Wartung der Aufzüge jeweils der BVG und S- Bahn Berlin
GmbH grundsätzlich obliegen. Hat der Senat die Möglichkeit die BVG und S- Bahn Berlin GmbH oder die
jeweiligen Subunternehmer dahingehend zu beeinflussen, Sanktionsmaßnahmen bezüglich der Wartung der
Aufzüge aufzunehmen? Wenn ja, warum wurde dies nicht bereits umgesetzt? Wenn nein, warum besteht
eine solche Möglichkeit nicht?
Antwort zu 8.:
Der S-Bahn Berlin GmbH obliegt – wie in der Antwort zu 4. dargestellt – die Wartung der
Aufzüge grundsätzlich nicht. Auf die Antwort des Senates in Drucksache 17/16 826 wird
zudem verwiesen. Eine direkte Sanktionierung ist mangels Vertragsbeziehung zwischen
dem Land Berlin und der DB Station & Service AG nicht möglich.
Bei der BVG AöR ist eine Sanktionierung von Wartungsarbeiten an Aufzügen im laufenden
Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR nicht vorgesehen. Auf die
Antworten des Senates in den Drucksachen 17/16 505, 17/16 826 und 18/10 053 wird
verwiesen. Qualitätsstandards für Aufzüge und Fahrtreppen sind aber Gegenstand des
laufenden Verkehrsvertrages und werden auch im folgenden Verkehrsvertrag ab 2020
enthalten sein.
Berlin, den 13.10.17
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + S-Bahn + Regionalverkehr: Die Bahn feiert am Sonnabend das fast fertige Ostkreuz Bald soll der Regionalbahnhof voll in Betrieb gehen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article212135233/Die-Bahn-feiert-am-Sonnabend-das-fast-fertige-Ostkreuz.html

Längst sind nicht alle #Rolltreppen in Fahrt und die ersten neuen Aufzüge sogar schon wieder defekt. Dennoch sieht sich die Bahn bei ihrem aktuell größten und teuersten Einzelprojekt in der Hauptstadt endlich auf der Zielgeraden. Ab dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember soll der komplett umgebaute Bahnhof #Ostkreuz mit all seinen Funktionen in Betrieb gehen. Zumindest fast.

Der #Regionalbahnsteig für die Verbindungen auf der sogenannten #Ostbahn (in Richtung Strausberg und Küstrin) folgt erst ein Jahr später. Auch der Streckenabschnitt in Richtung Bahnhof #Warschauer Straße hat noch nicht die geplanten vier Gleise für die #S-Bahn und wird daher noch einige Zeit ein Engpass für den Nahverkehr bleiben.

Bahn feiert mit Diskussionsrunde und "Blick hinter die Kulissen"

Dennoch: Der größte Teil der rund 450 Millionen Euro teuren Modernisierung des wichtigsten Verkehrsknotens im Osten der Stadt ist geschafft. Die Bahn will dies am Sonnabend (7. Oktober) mit einem "Ostkreuz-Tag" groß feiern. Von 10 bis 18 Uhr gibt es zahlreiche Möglichkeiten, den komplett umgestalteten Bahnhof kennenzulernen und mit den Verantwortlichen der Bahn über das Projekt ins Gespräch zu kommen.

Unter anderem sind Diskussionsrunden mit Berlins Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne) und dem Bahn-Bevollmächtigen für die Hauptstadt, Alexander #Kaczmarek (ab 11 Uhr) sowie dem wichtigsten Nutzer der Station, S-Bahn-Chef Peter #Buchner (ab 10 Uhr) angekündigt.

Bauarbeiten dauern seit 2006 an

Auch über die Pläne für die Gestaltung des Bahnhofsumfelds wird informiert, unter anderem bei einer Gesprächsrunde mit dem Leiter der Tiefbauabteilung des Senats, Lutz Adam. Die Bahn verspricht den Fest-Besuchern zudem einen "Blick hinter die Kulissen", dazu wird es mehrere Führungen durch den Neubau geben.

2006 hatte die Bahn nach jahrelangen Vorplanungen und Finanz-Verhandlungen mit dem Umbau und der Modernisierung der wegen seines schlechten baulichen Zustands häufig auch als "Rostkreuz" …

Bahnhöfe: Wenn die Rolltreppe mal wieder kaputt ist am S-Bahnhof, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-kreuzberg-wenn-die-rolltreppe-mal-wieder-kaputt-ist-am-s-bahnhof/13801616.html

Eine der #Rolltreppen am #S-Bahnhof #Anhalter Bahnhof ist mal wieder #kaputt. Damit nicht genug – das #Reparatur-Datum wird immer wieder nach hinten geschoben. Bernd Matthies fühlt sich beim Weg zur Arbeit für dumm verkauft.

Am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof gibt es eine Rolltreppe. Sie zielt genau in Richtung Tagesspiegel, was sie nicht wichtiger macht als andere Rolltreppen – aber sie wird naturgemäß genauer beobachtet. Deshalb wissen wir, dass sie sensibel ist, öfter kaputt als ein 50 Jahre alter englischer Roadster. Nun ist es aber anders als vor 50 Jahren so, dass die Bahnleute kundenfreundlich und transparent sein wollen: Sie lassen den Kram nicht einfach liegen, bis die neuen Teile da sind. Sondern kleben umgehend einen Zettel an mit dem finalen Reparaturdatum, damit die Bahnkunden wissen, aha, die kümmern sich und geben ihr Allerbestes.

24. Mai, 3. Juni, 28. Juni … wann denn nun?

Als unsere Rolltreppe (die ja schon mal lange kaputt war) also Mitte April, ungefähr, wieder mal kaputt ging, folgte alsbald ein erstes Versprechen: Repariert werde in „KW 18“. Das war raffiniert ungenau, weil kein Mensch aus dem Ärmel weiß, wann …

Bahnhöfe: BVG modernisiert den U-Bahnhof Rudow, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1720 Um den #Umstieg zum #Busverkehr am #U-Bahnhof Rudow (#U7) zu verbessern, baut die BVG zu beiden Seiten der Bahnhofshalle neue #Zugänge mit #Rolltreppen und führt eine Grundinstandsetzung des Bahnhofs durch. Die geplanten Bushaltebereiche für die BER-Anbindung an der Neuköllner Straße sollen durch den Umbau direkt zugänglich gemacht werden. Der Umsteigepunkt U Rudow und die Anbindung an den BER werden damit in Zukunft noch attraktiver. Im Rahmen der Grundinstandsetzung wird der vorhandene Asphaltboden auf dem Bahnsteig gegen einen Natursteinplattenbelag ersetzt. Die Sanierung erfolgt in zwei Bauphasen. Während dieser Zeit ist der U-Bahnhof Rudow jeweils sonntags bis donnerstags von ca. 22 Uhr bis ca. 03:30 Uhr nur eingleisig befahrbar. Die erste Bauphase beginnt am Montag, den 31. August 2015 und endet am Freitag, den 9. Oktober 2015. Die zweite Bauphase findet von Sonntag, den 18. Oktober 2015 bis Freitag, den 27. November 2015 statt. Die BVG richtet während der Bauarbeiten in den Abend- und Nachtstunden einen Pendelverkehr zwischen U-Britz-Süd und U Rudow im 20-Minuten-Takt ein. Wegen geänderter Ankunfts- und Abfahrtzeiten der U7 am U Rudow werden die Abfahrtzeiten der Buslinien 162, 271, 371 und 372 zur Anschlusssicherung angepasst.
Source: BerlinVerkehr

Bahnhöfe + S-Bahn: Baustelle an der Warschauer Straße liegt seit 10 Monaten still | Bahnhof können wir auch nicht …, aus Bild

http://www.bild.de/regional/berlin/berlin/bahnhof-koennen-wir-auch-nicht-41955410.bild.html Von H. BRUNS Friedrichshain – Die #S-Bahn rollt. Aber an ihrem neuen #Empfangsgebäude wird seit zehn Monaten nicht mehr gearbeitet. #Baustellen-Chaos à la BER. Bahnhof können wir also auch nicht …! Schöner ankommen am S-Bahnhof #Warschauer Straße (Friedrichshain). In einer gläsernen Empfangshalle (35 x 28 Meter) mit Kupferverkleidung, bequemen #Fahrstühlen und #Rolltreppen zu den beiden Bahnsteigen. Fragt sich nur, wann! Seit 2012 kommen immer neue Termine ins Spiel, jetzt ist auch 2016 nicht mehr zu halten, von 2017 die Rede. Die Begründung der Bahn: „Die für die Bauausführung des Bahnhof-Rohbaus erforderlichen Ausführungs-Unterlagen konnten wegen erheblicher Mängel in wichtigen Bereichen nicht zur Umsetzung freigegeben werden.“ Kurz: Die Planer haben sich verrechnet. Derweil verkommt das Areal zur Müllhalde. Tüten, Dosen, Flaschen bedecken den Schotter zwischen den …
Source: BerlinVerkehr

barrierefrei + Potsdam + Bahnhöfe: Fünf Wochen defekte Rolltreppen in Potsdam Hbf – das muss schneller gehen!

(27.7.2015) Mit Unverständnis nimmt der Deutsche #Bahnkundenverband, Regionalverband Potsdam-Mittelmark, die derzeitige Situation zu den #Rolltreppen im #Potsdamer #Hauptbahnhof zur Kenntnis. Es ist für uns ein Skandal, dass hier über Wochen Rolltreppen nicht nutzbar sind. Die bisher gemachten Äußerungen zum Thema durch die Verantwortlichen können absolut nicht befriedigen. Die Begründung der „starken“ Nutzung kann kaum ernsthaft für eine #Außerbetriebsetzung von über 5 #Wochen zum Austausch von Verschleißteilen herhalten. Es geht auch schneller – wie die zahlreichen Rolltreppen in den Kaufhäusern beweisen. Für uns ist das Verhalten von DB Station & Service nicht vermittelbar. Die Zu- und Abgänge von den drei Bahnsteigen in Potsdam Hbf sind sowieso schon unterdimensioniert – regelmäßig bilden sich bei Ankunft der Züge vor der Rolltreppe und der Steintreppe dichte Menschentrauben. Aktuell war ein Bahnsteig nur über die Steintreppe erreichbar, die zudem noch am Ende des Bahnsteigs liegt. Jeder Halt eines Regionalzuges oder einer S-Bahn in Potsdam Hbf kostet über 55 €. Gemeinsam mit Cottbus Hbf sind dies die höchsten Stationsgebühren im Land Brandenburg und deutschlandweit. Nach DBV-Schätzungen kosten alle Regionalverkehrs- und S-Bahn-Halte pro Tag in Potsdam Hbf über 16.000 €. Für dieses viele Geld kann der Fahrgast sehr wohl verlangen, dass Verschleißteile im üblichen Umfang auch auf Vorrat vorgehalten werden und nicht erst bei Ausfall in einem bürokratischen Verfahren geprüft, begründet, beantragt und genehmigt werden. Wir sind enttäuscht, dass das Land Brandenburg, der VBB und die Stadt Potsdam hier nicht mehr Druck machen, um die Zuverlässigkeit der Aufzüge und Rolltreppen zu erhöhen. Der Bahnhof ist Dreh- und Angelpunkt für den Tourismus für die Stadt und tausende von Pendlern. Das Land Brandenburg und der Verkehrsverbund sind aus unserer Sicht aufgefordert mit entsprechenden Regelungen solche massiven Mängel zu bestrafen. Es kann nicht sein, das nur die fahrenden Unternehmen für nicht erbrachte Leistung bestraft werden aber der Monopolist der Infrastruktur straffrei ausgeht. Pressekontakt: Karsten Müller, Vorsitzender des Regionalverbandes, Ruf 01 63 / 5 54 33 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Der Bundesverband ist Mitglied im Europäischen Fahrgastverband EPF, der Allianz pro Schiene und des Klima-Bündnisses.
Source: BerlinVerkehr

barrierefrei + Bahnhöfe: Monatelanges Treppensteigen Rolltreppen in Berlin rollen nicht, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/monatelanges-treppensteigen-rolltreppen-in-berlin-rollen-nicht/11139484.html In Berlin funktionieren die #Rolltreppen häufig nicht. Wir zeigen Ihnen, wo der Rekord im #Stillstand aufgestellt wurde und wo die meisten Rolltreppen ruhen. Und was sagt eigentlich die BVG zu der Sache? Sie steht seit Tagen – die Rolltreppe im #U-Bahnhof Brandenburger Tor zum Ausgang Pariser Platz. Getriebeschaden. Einen Termin zur #Wiederinbetriebnahme gibt es nicht. Und auch die fahrende Treppe am Anhalter Bahnhof zur Bernburger Straße bewegt sich seit Tagen nicht mehr. Bereits 2013 hatte sie mehr als ein halbes Jahr Pause gemacht. Keine Ausnahmen. MEHR ALS ZWEI MONATE Treppen steigen oder mit dem Aufzug fahren mussten Fahrgäste im Jahr 2013 in den U-Bahnhöfen Turmstraße, wo gleich zwei Rolltreppen mehr als zwei Monate außer Betrieb waren, sowie in den Bahnhöfen Pankow und Osloer Straße. Dies teilte die Senatsverkehrsverwaltung jetzt auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Ole Kreins mit, der sich nach den Ausfällen von Rolltreppen bei der BVG in den Jahren 2012 und 2013 erkundigt hatte. Die BVG begründet die lange Ruhezeit der Rolltreppen mit „notwendigen Instandhaltungsarbeiten. Diese seien sehr arbeitsaufwendig. Zudem könnten „kostenintensive Ersatzteile“ …

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Verfügbarkeit von Aufzügen und Rolltreppen bei der BVG AöR, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Ziele definiert der #Verkehrsvertrag mit der #BVG AöR hinsichtlich der #Verfügbarkeit von #Aufzügen und #Rolltreppen? Sind diese Ziele 2012 und 2013 erreicht worden? Antwort zu 1.: Die BVG AöR ist gemäß Verkehrsvertrag verpflichtet, die Verfügbarkeitsquoten von Aufzügen und Fahrtreppen auszuweisen. Als Qualitätsziel gilt jeweils mindestens 95,0 % Betriebsfähigkeit als Durchschnitt für das Gesamtjahr. Dafür werden die tatsächlichen Betriebszeiten der Aufzüge und Fahrtreppen den geplanten gegenüber gestellt, indem die für die Entstörung und Instandhaltung benötigten Ausfallzeiten von den geplanten Betriebszeiten abgezogen werden. Die BVG AöR hat quartalsweise über die monatlichen Verfügbarkeitsquoten zu berichten. Einzelne Fahrtreppen dürfen zudem nicht länger als 4 Monate, Aufzüge nicht länger als 2 Monate außer Betrieb sein, wobei unausweichliche Ausfälle über 6 Wochen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abzustimmen sind. Sollte ein längerer Ausfall unabwendbar sein, muss die BVG AöR selbst darüber informieren. Für die Jahre 2012 und 2013 wurde das aufgeführte Qualitätsziel des Verkehrsvertrags erreicht. Die Verfügbarkeitsquoten gemäß Verkehrsvertrag lagen für Aufzüge in 2012 bei 98,1 % und in 2013 bei 97,9 %. Bei den Fahrtreppen lag die Verfügbarkeit in 2012 bei 96,8 % und in 2013 bei 97,2 %. Frage 2: Wie viele Tage fielen Aufzüge und Rolltreppen durchschnittlich aus? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Betriebsjahr 2013 betrug die kumulierte Gesamtausfallzeit je Aufzug durchschnittlich 2,1 % des Jahres, je Fahrtreppe durchschnittlich 2,8 %. Darin sind bereits die Ausfallzeiten aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen, Wartungen und planmäßiger Instandsetzungen von insgesamt 1,1 % bei Fahrtreppen und 0,4 % bei Aufzügen im Jahr enthalten.“ Frage 3: Welche Aufzüge fielen länger als 1 Monat aus? Welche Aufzüge fielen länger als 2 Monate aus? Aus welchen Gründen dauerten Entstörung und Instandhaltung mehr als 1 Monat beziehungsweise mehr als 2 Monate? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Jahr 2013 fielen keine Aufzüge aufgrund notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen länger als einen Monat aus.“ Frage 4: Welche Rolltreppen fielen länger als 1 Monat aus? Welche Rolltreppen fielen länger als 2 Monate aus? Aus welchen Gründen dauerten Entstörung und Instandhaltung mehr als 1 Monat beziehungsweise mehr als 2 Monate? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ausfälle von mehr als einem Monat resultieren aus planmäßigen, periodisch durchzuführenden Grundinstandsetzungen. Diese sind sehr arbeitsintensiv und werden an schwer zugänglichen Baugruppen unter komplizierten Bedingungen mit eigenem Personal oder von beauftragten Fachfirmen ausgeführt. Des Weiteren können sehr kostenintensive Ersatzteile aus wirtschaftlichen Gründen weder bei der BVG AöR noch bei den Lieferanten vorgehalten werden. Dies führt insbesondere bei älteren Anlagen zu erheblichen Lieferzeiten für die erst auf Bestellung extra gefertigten Teile. Bei ungeplanten Reparaturen resultieren daraus fallweise unerwünscht lange Ausfallzeiten. Im Berichtsjahr 2013 fielen folgende Fahrtreppen aufgrund notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen länger als einen Monat, jedoch weniger als zwei Monate aus:  Fahrtreppe 12, U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz  Fahrtreppe 2, U-Bhf. Blissestraße  Fahrtreppen 3 und 13, U-Bhf. Altstadt Spandau  Fahrtreppe 1, U-Bhf. Schloßstraße  Fahrtreppe 3, U-Bhf. Zoologischer Garten  Fahrtreppe 4, U-Bhf. Brandenburger Tor  Fahrtreppe 12, U-Bhf. Prinzenstraße  Fahrtreppe 13, U-Bhf. Wittenau Hinzu kommen folgende Fahrtreppen, die aufgrund notwendiger Instand-haltungsmaßnahmen länger als 2 Monate ausfielen:  Fahrtreppen 2 und 4, U-Bhf. Turmstraße  Fahrtreppe 11, U-Bhf. Pankow  Fahrtreppe 11, U-Bhf. Osloer Straße“ Frage 5: Sind alle Ausfälle der Rolltreppen und Aufzüge in die Statistik einbezogen worden? Nach welchen Kriterien werden Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen in die Verfügbarkeitsstatistik aufgenommen? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bis auf folgende Ereignisse und Maßnahmen (Kriterien) sind alle Ausfälle der Fahrtreppen und Aufzüge in der Verfügbarkeitsstatistik berücksichtigt:  Durchführung einer vollständigen Ersatzinvestition (kompletter Abriss mit Verschrottung der alten Anlage und Einbau einer neuen Anlage).  Endgültige Stillsetzung / Außerbetriebnahme einer stark verschlissenen Anlage, die aufgrund baulicher Planungen künftig ersatzlos wegfallen soll und eine Grundinstandsetzung wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist.  Durchführung baulicher Maßnahmen, die einen Betrieb der Anlage nicht zulassen (z. B. Sperrung kompletter Ausgänge/ Bahnhöfe aufgrund größerer Instandsetzungsmaßnahmen am Baukörper).“ Frage 6: Sind im Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH ähnliche Berichtspflichten vereinbart? Antwort zu 6.: Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Land Berlin und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Station & Service, das die Aufzüge und Fahrtreppen der S-Bahn-Stationen in Berlin und Umgebung betreibt, besteht nicht. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sind jedoch die Anforderungen an die Verfügbarkeit von Aufzügen im Verkehrsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH geregelt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit der DB Station & Service AG die S-Bahn Berlin GmbH für die Wartung der Anlagen verantwortlich ist. Demzufolge sind Reparaturen defekter Aufzüge spätestens eine Stunde nach Bekanntwerden der Störung einzuleiten und innerhalb von fünf Stunden abzuschließen. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Schaden von solcher Art ist, dass diese Maßgabe technisch oder mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht zu erfüllen ist, beispielsweise aufgrund eines größeren Zeitbedarfs für die Beschaffung von Ersatzteilen. Über Anlagen, die länger als drei Tage außer Betrieb sind, sind die Aufgabenträger zu informieren. Die Berichterstattung erfolgt vierteljährlich. Berlin, den 08. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)

Bahnhofsneubau in Berlin-Friedrichshain Rostkreuz? Am Ostkreuz reicht das Geld nicht aus; aus der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bahnhofsneubau-in-berlin-friedrichshain-rostkreuz-am-ostkreuz-reicht-das-geld-nicht-aus/10342026.html Seit Jahren wird am #Bahnhof #Ostkreuz gebaut, mehr als 400 Millionen Euro werden investiert. Doch das Geld reicht wohl nicht. Bei #Rolltreppen und am #Dach für den #Regionalbahnsteig wird gespart.

Der Senat hat keine Ahnung. Jedenfalls nicht bei den Plänen der Deutschen Bahn am Bahnhof Ostkreuz, der derzeit aufwendig umgebaut wird. Obwohl die Kosten mit veranschlagten 411 Millionen Euro ziemlich hoch angesetzt sind, reicht das Geld nicht, um alle Pläne zu verwirklichen. Deshalb will die Bahn, wie berichtet, am neuen unteren Bahnsteig für den Regionalverkehr auf das Dach verzichten. Auch die zunächst eingeplanten abwärtsführende Rolltreppe soll es nicht geben. Am oberen Regionalbahnsteig auf der Ringbahn will die Bahn sogar komplett auf Rolltreppen verzichten. Auch an den S-Bahnsteigen soll es weniger …

Bahnhöfe: Bahnhof Ostkreuz, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Berliner Senat den kurzfris-tigen Entschluss der Deutschen Bahn AG, auf ursprüng-lich geplante #abwärtsführende #Rolltreppen bei der Sanie-rung des #Bahnhofs #Ostkreuz zu verzichten, was zu einer deutlichen Verschlechterung für die Fahrgäste beim Um-steigen führen wird? Frage 2: Sieht der Senat Möglichkeiten darauf hin zu wirken, dass der Einbau dieser Rolltreppen dennoch er-folgt?

Frage 3: Wie bewertet der Senat den Entschluss der Deutschen Bahn AG, auf das Dach des unteren Regional-bahnsteiges zu verzichten und somit wieder einmal die eigenen Fahrgäste im Regen stehen zu lassen? Frage 4: Wird der Senat Maßnahmen ergreifen, um die Deutsche Bahn AG zum Bau des Daches zu motivieren ohne wie beim oberen Bahnsteig die Finanzierung selbst zu übernehmen? Antwort zu 1 – 4: Dem Senat sind keine Pläne der Deutschen Bahn bekannt, auf abwärts führende Fahrtrep-pen bzw. auf das Dach des unteren Regionalbahnsteigs zu verzichten. Der Umbau des Bahnhofs Ostkreuz ist mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 30.10.2006 planfestgestellt. Abweichungen von diesem Planfeststellungsbeschluss muss die Deutsche Bahn mit dem Eisenbahnbundesamt abstimmen. Der Senat wird in den regelmäßig stattfindenden Ge-sprächen mit der Deutschen Bahn diese Fragestellungen ansprechen und erforderlichenfalls auf eine Lösung, die die Belange der Fahrgäste angemessen berücksichtigt, hinwirken. Frage 5: Wie konnte es zu den Mängeln am Boden des oberen Regionalbahnsteiges kommen, wird es Schadener-satz geben? Frage 6: Wie sehen diese konkret aus, wie hoch wer-den die Kosten für die Sanierung sein und warum gab es kein Controlling, das frühzeitig diese Mängel entdecken konnte? Antwort zu 5 und 6: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 7: Wie erfolgt die Information der Bahnkunden zum aktuellen Baugeschehen am Bahnhof Ostkreuz? Antwort zu 7: Nach Informationen der Deutschen Bahn erfolgt die Information zum aktuellen Baugesche-hen neben den üblichen Informationsmitteln (u.a. Aus-hänge vor Ort, Flyer, Informationen im Internet, Presse-mitteilungen) auch über regelmäßige Informationsangebo-te und Veranstaltungen im Info-Container am Ausgang Hauptstraße. Frage 8: Wie bewertet der Senat die derzeit eheblichen Einschränkungen für behinderte Menschen, die die S3 benutzen und am Bahnhof Ostkreuz umsteigen müssen? Antwort zu 8: Der Senat bedauert die mit den Bauar-beiten am Bahnhof Ostkreuz für alle Fahrgäste, aber ins-besondere auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste verbundenen Einschränkungen und Belastungen. Der Senat hat sich schon im Rahmen der Planung für den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz für die Berücksichtigung der Belange der betroffenen Fahrgäste eingesetzt und intensiv mit der Deutschen Bahn nach fahrgastfreundli-chen Lösungen gesucht. Aufgrund der notwendigen um-fangreichen Umbaumaßnahmen waren Einschränkungen aber nicht zu vermeiden. Durch intensive Bemühungen aller Beteiligten ist eine weitest gehende Aufrechterhal-tung des Verkehrsangebotes durch provisorische Nutzung der neu errichteten zukünftigen Regionalverkehrsbahn-steige ermöglicht worden. Nach der Fertigstellung des derzeit in Bau befindlichen Bahnsteigs D im Herbst 2014 und Nutzung durch die in Richtung Lichtenberg verkeh-renden S-Bahnzüge wird sich die Umsteigesituation für alle möbilitätseingeschränkten Fahrgäste durch die dann vollständige barrierefreie Erreichbarkeit aller Bahnsteige deutlich verbessern. Berlin, den 25. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2014)