Straßenverkehr + Radverkehr: Modell des “geschützten Kreuzungs-Designs“ auch für Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit ist der Senatsverwaltung das Modell des „#geschützten Kreuzungs-Designs“ (#protected intersection,
Niederlande) bekannt?
Antwort zu 1:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind Vorschläge für ein
sogenanntes „geschütztes Kreuzungs-Design“ bzw. für „protected intersections“ nach
niederländischem Vorbild aus dem Internet und den internationalen Fachdebatten
bekannt. Unter diesen Bezeichnungen werden unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der
Signalisierung und der Designelemente subsumiert.
Frage 2:
Welche Vor- und Nachteile des Modells sieht der Senat in Bezug auf die #Verkehrssicherheit?
Antwort zu 2:
Die unter dem Begriff „protected intersection“ verstandenen #Kreuzungsdesigns werden in
Berlin bisher nicht angewendet und sind auch international noch kein Standard. Der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen bisher keine eigenen
Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und die Wirksamkeit dieser Art der
Kreuzungsgestaltung vor. Auch fehlt es an belastbaren Untersuchungen zur objektiven
und subjektiven Sicherheit, die eine abschließende Beurteilung zuließen.
Vorteilhaft bei den Kreuzungsgestaltungen wirken die großzügigen #Dimensionierungen
von #Radverkehrsanlagen und Aufstellflächen für den #Radverkehr sowie die
2
entsprechenden Furtbreiten. Dies ermöglicht eine Absicherung des Radverkehrs gegen
den Kraftfahrzeug-Verkehr. Kleine „Schutzinseln“ im Kreuzungsbereich, vorgezogene
Haltelinien und „Aufstellzonen“ für die Verkehrsteilnehmenden ändern das
Abbiegeverhalten von Kraftfahrzeugfahrenden, verbessern die Sichtbeziehung im
Abbiegevorgang sowie die Abbiegegeschwindigkeit und sollen damit positiv zur
Verkehrssicherheit beitragen.
Nachteilig ist, dass sich die vorgeschlagene „Rund-um-Grün-Signalisierung“ für den
Radverkehr in Deutschland nur schwer rechtssicher realisieren lässt. Eine alternative
Trennung der Signalisierung führt zu längeren Wartezeiten und wirkt sich somit unter
Umständen negativ auf die Regeleinhaltung der Verkehrsteilnehmenden aus. Zudem
benötigt die vorgeschlagene konsequente Trennung der Verkehrsströme mehr Platz, der
insbesondere in den dichten Berliner Quartieren mit Blockrandbebauung oft nicht zur
Verfügung steht.
Frage 3:
Welche Bestrebungen seitens des Senats gibt es zur Anwendung des Modells im Berliner Straßenverkehr?
Sofern diese nicht existieren, wieso wurden keine Überlegungen zur Übertragung des Modells auf Berlin
unternommen?
Antwort zu 3:
Zu den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 5. Juli 2018 gehört es, gefährliche
Kreuzungen für den Radverkehr sicherer zu gestalten. Im Rahmen dessen wird auch
geprüft, ob und wo sich Signalisierungs- und Knotenpunktformen, die dem „geschützten
Kreuzungs-Design“ ähnlich sind, realisieren lassen. Die Übertragung aus dem Ausland
entlehnter Formen der Verkehrsregelung muss in Anbetracht der unterschiedlichen
baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen aber stets ohne Vorfestlegung auf ein
bestimmtes Modell erfolgen. In Zuge der Erstellung des Radverkehrsplans wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfen und gegebenenfalls
festlegen, ob und in welcher Weise solche Führungsformen in Berlin Anwendung finden
können.
Frage 4:
Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage (18/16197) des Abgeordneten Herrn Friederici vom 31. August
2018 (Antwort vom 14. September 2018) ergeben sich die zwanzig unfallträchtigsten Kreuzungen in Berlin.
Inwieweit ist das o.g. Modell auf diese 20 Kreuzungen anwendbar? Wenn nicht, bei welchen dieser
Kreuzungen ist eine Anwendung ausgeschlossen und warum? Bei welchen dieser Kreuzungen ist konkret
eine Anwendung denkbar und warum ist diese möglich?
Antwort zu 4:
Ob sich die Örtlichkeiten für den Einsatz von „geschütztem Kreuzungsdesign“ eignen oder
einzelne Designelemente die Sicherheit an diesen Kreuzungen verbessern können, lässt
sich nach einer ersten überschlägigen Prüfung nicht abschließend feststellen.
3
Frage 5:
Für welche Kreuzungen käme aus Sicht des Senats in Berlin eine Anwendung des Modells tatsächlich in
Betracht?
Antwort zu 5:
Die zurzeit geplante Umgestaltung an der Nauener Straße/Brunsbütteler Damm in
Spandau wird einige Elemente des Modells enthalten. Ob weitere geeignete Örtlichkeiten
in Berlin gegeben sind, ist noch nicht abschließend geprüft.
Berlin, den 24.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Umsetzung des Leitprojektes Radewegeinfrastruktur, aus Senat

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Die Förderung des #Radverkehrs ist eines der wichtigsten Vorhaben der Regierungskoalition. Ziel ist es, den Ausbau der #Radverkehrsinfrastruktur zu beschleunigen, vorhandene #Radverkehrsanlagen zu sanieren und zu unterhalten sowie ausreichende und sichere #Fahrradabstellanlagen bereitzustellen. Hierfür stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 umfangreichere Mittel als bisher zur Verfügung. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur wird gemeinsam mit den Bezirken und mit der Unterstützung der neu gegründeten infraVelo GmbH vorangebracht. In den vergangenen Monaten ist die Planung zahlreicher Einzelvorhaben mit den Bezirken abgestimmt worden, nun kann die Umsetzung beginnen.

Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klima, Regine Günther, hierzu: „Berlin soll zu einer dynamischen und attraktiven Fahrrad-Stadt werden. Gemeinsam mit den Bezirken wollen wir den Ausbau komfortabler und sicherer Radwege sowie Abstellanlagen zügig voranbringen. Das ist gut für die Menschen und die Umwelt. Viele internationale Metropolen beschreiten ähnliche Wege.“

Das Leitprojekt Radwegeinfrastruktur umfasst den Neubau und die Sanierung von Radverkehrsanlagen sowie eine Reihe besonderer Maßnahmen und Projekte. Besonders hervorzuheben ist hierbei die bundesweit erstmalige Einrichtung „geschützter Radverkehrsanlagen“ an Hauptverkehrsstraßen. Auf einer Reihe von Pilotstrecken wird erprobt, inwieweit eine physische Trennung von Rad- und Autoverkehr durch Schutzelemente wie Pfosten oder Poller den Radverkehr sicherer und attraktiver machen kann. Berlin ist hier bundesweit Vorreiter.
Außerdem sollen vor allem neue Radverkehrsanlagen im Streckenverlauf künftig mit grüner Farbe markiert werden. Dies gilt auch für die geschützten Radverkehrsanlagen. An Kreuzungen und Einmündungen bleibt es bei der roten Einfärbung von Radverkehrsanlagen. Die farblichen Markierungen sollen den Radverkehr in Berlin sicherer und vor allem sichtbarer machen.

Zu den besonderen Maßnahmen des Leitprojektes Radwegeinfrastruktur zählt die Realisierung von #Radschnellverbindungen. Damit werden Anreize geschaffen, das Fahrrad in Berlin auch für weite Strecken und insgesamt häufiger zu benutzen. Radschnellwege sind sehr attraktiv, da sie sehr breit gestaltet sind und meist eine vom Autoverkehr getrennte Streckenführung vorgesehen ist. Diese #Langstrecken-Radwege sind gut beleuchtet, bequem und in der Regel ohne Stopp zu befahren. Sie machen das #Radfahren sicherer und schneller – insbesondere auf Wegstrecken, die länger als fünf Kilometer sind. Sie können schnell, aber auch in gemütlichem Tempo befahren werden.

Darüber hinaus werden in großem Umfang Fahrradabstellanlagen geschaffen. Gut zugängliche und sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an öffentlichen Straßen und Plätzen sowie an Bahnhöfen und Haltestellen des ÖPNV sind ein weiterer Anreiz, das Fahrrad für möglichst viele Alltagswege zu nutzen. Die Auswahl der Anlagen reicht dabei von einfachen Anlehnbügeln über sogenannte #Doppelstockparker und abschließbare #Fahrradboxen, bis hin zu großen #Fahrradparkhäusern mit Bewachung und verschiedenen Serviceangeboten (Reparatur, Ersatzteile, Information, etc.). Hierfür werden u.a. mehrere Standort- und Potentialanalysen für das Fahrradparken an ÖPNV-Knotenpunkten und der Aufbau eines Betriebs- und Unterhaltungsmanagements für die Verbesserung des Fahrradparkens in Berlin finanziert.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Radverkehr + Straßenverkehr: Auf welchen Hauptstraßen setzt der Senat die Radverkehrsstrategie (nicht) um?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Nach welchen Kriterien, in welchen Katego-rien und auf welcher rechtlichen Grundlage werden #Haupt- und #Nebenstraßen im über- und im untergeordne-ten #Straßennetz Berlins #definiert?
Antwort zu 1: Das Berliner Straßennetz wird auf Basis der „Richtlinie für Netzgestaltung“ (RIN 2008) der For-schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) klassifiziert und in Verbindungsfunktionsstufen eingeteilt.
Das übergeordnete Straßennetz (auch als “#StEP-Netz“ bezeichnet) wird in Verbindung mit dem Stadtentwick-lungsplan Verkehr (StEP Verkehr) veröffentlicht und umfasst jetzt die Verbindungsfunktionsstufen 0 bis IV. Im Folgenden werden die Verbindungsfunktionsstufen des übergeordneten Straßennetzes erläutertet:

Verbindungs-funktionsstufe Bezeichnung Einstufungskriterien
0
kontinentale Straßenverbindung
Verbindung zwischen Metropolregionen
I
großräumige Straßenverbindung
Verbindung zwischen Oberzentren in der Region und den Zentrenbereichen historische Mitte und City West
II
übergeordnete Straßenverbindung
Verbindung von bezirklichen Hauptzentren und be-sonderen Mittelzentren, Anbindung dieser Zentren an die Straßen der Verbindungsstufe I, Anbindung von Verknüpfungspunkten des großräumigen Verkehrs-systems (Flughäfen, Fernbahnhöfe, Häfen)
III
örtliche Straßenverbindung
Verbindung von sonstigen Mittelzentren und Unter-zentren bzw. Ortsteilen mit den Haupt- und besonde-ren Mittelzentren, Verbindung zwischen den sonsti-gen Mittel- und Unterzentren bzw. Ortsteilen, Anbin-dung von Verknüpfungspunkten des regionalen Ver-kehrssystems (Regionalbahnhöfe, P+R-Anlagen)
IV
Ergänzungsstraßen (Straßen von besonderer Bedeutung)
Anbindung und Erschließung von Wohn- und Ge-werbegebieten sowie von Industriegebieten, Auf-nahme des straßengebundenen ÖPNV (Straßenbahn, Bus)

Die konkrete Einstufung der jeweiligen Straße ist für das übergeordnete Straßennetz von Berlin veröffentlicht unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/index.shtml bzw. als Karte für den Bestand unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/Uebergeordnetes_Strassennetz_Bestand_2015_h.pdf zu sehen.
Auf dieser Webseite findet sich auch der Link zum FIS-Broker, der ebenfalls den Bestand enthält und in einem die Orientierung erleichternden Modus darstellt.
Unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/aenderungen.shtml werden Änderungen in den Einstufungen ausgewiesen.
Alle Straßen, die nicht zum übergeordneten Straßen-netz von Berlin gehören, sind Straßen des sogenannten Nebenstraßennetzes bzw. untergeordneten Straßennetzes.
Frage 2: Auf wie viele Kilometer addieren sich die Straßen des übergeordneten und des untergeordneten Straßennetzes in Berlin, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien?
Antwort zu 2: Für das übergeordnete Straßennetz von Berlin liegen folgende Daten vor:

Verbindungsfunktionsstufe Länge – Bestand 2015 [km]
0
5,3
I
156,2
II
625,4
III
441,0
IV
307,8
Summe
1535,7

Die Straßenlängen sind gerundete Werte.
Das gesamte Berliner Straßennetz weist eine Gesamt-länge in 2015 von rd. 5.354 km auf.
Frage 3: An welcher Stelle sind die Einordnungen der einzelnen Berliner Straßen in die jeweiligen, unter Frage 1 genannten Kategorien öffentlich einzusehen? (Bitte um eine Einzelauflistung im Anhang, falls nicht öffentlich einsehbar.)
Antwort zu 3: Siehe Antwort zu 1.
Frage 4: Wie viele Kilometer im übergeordneten Stra-ßennetz, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien, verfügen über #Radverkehrsanlagen?
Antwort zu 4: Statistische Angaben über die Länge der Radverkehrsanlagen werden nur von der Verkehrslen-kung Berlin für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Stra-ßen erhoben: Danach verfügen nach dem Stand vom März 2016 1.033 km über bauliche oder im Seitenraum mar-kierte Radwege, 90 km über Radfahrstreifen, 180 km über Schutzstreifen für den Radverkehr, 111 km über gemein-same Geh- und Radwege und 104 km über für den Rad-verkehr freigegebene Gehwege. Zusammen mit 151 km Radverkehrsführungen in Knotenpunktsbereichen (in der Regel Radfahrerfurten) ergibt dies eine Gesamtlänge von 1.669 km Radverkehrsanlagen an Straßen in der Zustän-digkeit der Verkehrslenkung Berlin.
Bei den Straßen in der Zuständigkeit der Verkehrslen-kung Berlin handelt es sich in der Regel um Straßen der Verbindungsfunktionsstufen 0-IV. Eine Zuordnung der Daten für die Radverkehrsanlagen zu den einzelnen Ver-bindungsfunktionsstufen wird bei der Erhebung der Län-genangaben jedoch nicht vorgenommen und kann daher nicht angegeben werden.
Frage 5: Für wie viele Kilometer im übergeordneten Straßennetz, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien, befinden sich aktuell Radver-kehrsanlagen in Bau oder in Planung?
Antwort zu 5: Siehe Antwort zu 6.
Frage 6: Für welche Straßen im übergeordneten Stra-ßennetz, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien, befinden sich aktuell Radverkehrs-anlagen in Bau oder in Planung?
Antwort zu 6: Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen können von den bezirklichen Straßen- und Grünflächen-ämtern sowohl im Rahmen des allgemeinen Straßenbaus als auch im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt im Rahmen des Radverkehrsinfra-strukturprogramms geplant und errichtet werden. Da der Senat von den durch die Bezirksämter in eigener Regie durchgeführten Vorhaben meist keine Kenntnis hat und nicht über Detailinformationen zu diesen Vorhaben ver-fügt, beschränkt sich die folgende Auflistung auf die letzteren, von den bezirklichen Straßen- und Grünflä-chenämtern im Auftrag des Senats durchgeführten Vorha-ben des Radverkehrsinfrastrukturprogramms. Da bei noch in der Planung befindlichen Maßnahmen die genaue Län-ge der letztendlich hergestellten Radverkehrsanlagen noch nicht feststeht, sind insbesondere diese Längenangaben vorläufiger Natur und auf der Basis von Abschätzungen ermittelt worden:

Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr
Kapitel 2970 Titel 720 16
Vorhaben, für die Förderzusagen erteilt sind
Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge
1
Charlottenburg-Wilmersdorf
Radverkehrsanlagen Teplitzer Straße – Huber-tusallee
II
1,100 km
2
Charlottenburg-Wilmersdorf
Nürnberger Str.
III
0,370 km
3
Lichtenberg Geh- und Radweg Möllendorfstraße
II
0,045 km
4
Marzahn-Hellersdorf
Radverkehrsanlagen Blumberger Damm
II
2,386 km
5
Mitte
Französische Straße
III
1,310 km
6
Spandau
Rad- und Gehweg Nauener Trog
III
0,060 km
7
Steglitz-Zehlendorf
Feuerbachstraße
III
0,315 km
8
Treptow-Köpenick
Herstellen von Radverkehrsanlagen in der Oberspreestraße Nord und Schnellerstraße
II
0,380 km
Vorhaben in Planung (noch nicht final abgestimmt, Realisierbarkeit noch nicht sicher)
Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge
1
Charlottenburg-Wilmersdorf Schutzstreifen Dovestraße-Helmholtzstraße
III
ca. 0,800 km
2
Charlottenburg-Wilmersdorf Schutzstreifen Brandenburgische Straße
II
ca. 0,3 km
3
Friedrichshain-Kreuzberg Schutzstreifen Hasenheide (Südseite)
II
ca. 1,1 km
4
Friedrichshain-Kreuzberg Radweg Stralauer Allee
I
ca. 0,7 km
5
Lichtenberg Schutzstreifen Siegfriedstraße Süd
III
ca. 0,1 km
6
Lichtenberg Schutzstreifen Gensinger Straße
III
ca. 1,0 km
7
Lichtenberg Radweganbindung Seefelder Straße
III
ca. 0,1 km
8
Mitte Schutzstreifen Chausseestraße zwischen Zin-nowitzer Straße und Wöhlerstraße
II
ca. 0,6 km
9
Pankow Schutzstreifen Neumannstraße
IV
ca. 1,3 km
10
Pankow Radverkehrsanlagen Pasewalker Straße – Ber-lin Straße
III
ca. 1,5 km
11
Spandau Radverkehrsanlagen Teilabschnitte Seegefelder Straße
III
ca. 0,5 km
12
Spandau Radverkehrsanlagen Kisselnallee
III
ca. 0,6 km
13
Spandau Geh- und Radweg an der Schönwalder Allee (südlich Landesgrenze)
III
ca. 0,1 km
14
Steglitz-Zehlendorf Radverkehrsanlagen Teilabschnitte Clayallee
II
ca. 0,5 km
15
Tempelhof-Schöneberg Schutzstreifen Boelckestraße
III
ca. 1,0 km
16
Tempelhof-Schöneberg Schutzstreifen Marienfelder Allee
II
ca. 1,7 km
17
Tempelhof-Schöneberg Herstellung Radverkehrsverbindung Alvensl-ebener Straße-Winterfeldstraße (LSA-Querung an der Potsdamer Str.)
I
ca. 0,1 km
18
Treptow-Köpenick
Radweg Elsenstraße Nordseite
II
ca. 0,4 km
19
Treptow-Köpenick Radverkehrsanlagen Rummelsburger Allee zw. Treskowallee und Am Walde
II
ca. 0,7 km
20
Treptow-Köpenick Schutzstreifen An der Wuhlheide (nördl.Seite)
II
ca. 3,0 km

Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr
Kapitel 1270 Titel 720 16
Vorhaben 2016 (in Vorbereitung, im Bau oder in der Abrechnungsphase)
Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge
1
Friedrichshain-Kreuzberg
Radfahrstreifen Gitschiner Straße
II
1,450 km
2
Friedrichshain-Kreuzberg
Markierung und LSA-Anpassung Warschauer Str.
II
0,920 km
3
Lichtenberg
Seddiner Str.
III
0,400 km
4
Lichtenberg
Radverkehrsverbindung Lichtenberger Brücke (Nordseite)
I
0,280 km
5
Lichtenberg
Egon-Erwin-Kisch-Straße
III
0,140 km
6
Marzahn-Hellersdorf
Radverkehrsanlagen Alt-Kaulsdorf
I
0,200 km
7
Mitte
Stülerstr.-Budapester Str.
III
0,570 km
8
Mitte
Reinickendorfer Str.
II
1,300 km
9
Mitte
Annenstraße
III/IV
0,310 km
10
Pankow
Danziger Str. östl. Bötzowstr.
II
1,200 km
11
Pankow
Dietzgenstr. ab Rosenthaler Weg (Westseite)
II
1,000 km
12
Pankow
Radfahrstreifen Buschallee
II
0,100 km
13
Reinickendorf
Schutzstreifen Eichborndamm
II
0,630 km
14
Spandau
Zeppelinstr.-Nauener Str.
III
0,315 km
15
Tempelhof-Schöneberg
Radverkehrsanlagen Kaiserstraße
III
0,200 km
16
Treptow-Köpenick
Köpenicker Landstraße – Am Treptower Park
I
0,290 km
Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
Kapitel 1270 Titel 521 08
Vorhaben 2016 (in Vorbereitung, im Bau oder in der Abrechnungsphase)
Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge
1
Charlottenburg-Wilmersdorf Hohenzollerndamm (Südseite im Bereich Juli-us-Morgenroth-Platz – Einmündung Brienner Straße)
II
0,036 km
2
Friedrichshain-Kreuzberg Blücherstr. (Brachvogelstr.-Zossener Str.)
II
0,180 km
3
Friedrichshain-Kreuzberg Zossener Str. (Blücherstr.-Johanniterstr.)
II
0,050 km
4
Lichtenberg
Falkenberger Ch. (Bhf. – hinter Pablo-Picasso-Str.)
II
0,510 km
5
Marzahn-Hellersdorf
Knotenpunkt Märkische Allee / Alt-Biesdorf
II
1,300 km
6
Mitte
Seestraße (Teilabschnitte)
II
0,985 km
7
Mitte
Lessingstraße Ostseite
II
0,220 km
8
Mitte
Stromstraße Westseite
II
0,300 km
9
Spandau
Falkenseer Chaussee Südseite
II
0,920 km
10
Spandau
Gartenfelder Straße Nordseite
IV
0,720 km
11
Spandau
Ruhlebener Straße Nordseite
II
0,515 km
12
Steglitz-Zehlendorf Kamenzer Damm Nordseite
II
0,400 km
13
Steglitz-Zehlendorf Dahlemer Weg
III
0,540 km
14
Tempelhof-Schöneberg Friedrich-Wilhelm-Platz
III
0,050 km
15
Tempelhof-Schöneberg Rixdorfer Straße
II
0,800 km
16
Treptow-Köpenick
Sanierung des Radwegs in der Wernsdorfer Straße
III
0,300 km

Summen für die Verbindungsfunktionsstufen
Stufe in Vorbereitung, im Bau oder in der Abrechnungsphase in Planung
I
0,770 km
ca. 0,800 km
II
16,727 km
ca. 8,300 km
III
4,880 km
ca. 5,700 km
IV
0,720 km
ca. 1,300 km
Summe
23,097 km
ca. 16,100 km

Frage 7: Wie verteilen sich die Zuständigkeiten für die Planung, für verkehrliche Anordnungen und deren Um-setzung sowie für die Finanzierung von Straßenbaumaß-nahmen im übergeordneten und im untergeordneten Stra-ßennetz auf die Senatsverwaltung und ihre nachgeordne-ten Behörden sowie auf die Bezirke?
Antwort zu 7: Die genaue Zuständigkeitsverteilung ist dem Allgemeinen Zuständigkeits-Gesetz (AZG) bzw. dem damit verbundenen Zuständigkeitskatalog zu ent-nehmen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass im überge-ordneten Straßennetz für die Planung von Straßenbau-maßnahmen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, für die straßenverkehrsbehördlichen Anord-nungen die Verkehrslenkung Berlin (abgesehen von An-ordnungen betreffend den ruhenden Verkehr, die von den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden getroffen werden) und für den Entwurf, die Ausführungsplanung, die Vergabe der Arbeiten, die Kontrolle der Bauausführung und die Abrechnung der Maßnahmen das jeweilige be-zirkliche Straßen- und Grünflächenamt als Baulastträger zuständig ist. Ausgenommen von der bezirklichen Baulast sind Lichtsignalanlagen, Ingenieurbauwerke wie z. B. Brücken sowie die Autobahnen und andere Bundesstra-ßenabschnitte, die noch in der Baulast des Bundes sind.
Im untergeordneten Straßennetz sind die Bezirksämter bzw. deren Fachämter (Straßen- und Grünflächenamt bzw. Ordnungsamt als bezirkliche Straßenverkehrsbehör-de) für Planung, Anordnung und Bau zuständig. Eine Ausnahme gibt es lediglich bezüglich der straßenver-kehrsbehördlichen Anordnungen bei Maßnahmen mit Auswirkungen auf das übergeordnete Netz, Maßnahmen für überörtliche Radwegeführungen, der Kennzeichnung überörtlicher Fahrradrouten sowie bei allgemeinen ver-kehrlichen und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammen-hang mit Bundesbehörden, parlamentarischen Einrichtun-gen, diplomatischen und konsularischen Vertretungen und sonstigen besonders gefährdeten Objekten; hierfür ist die Verkehrslenkung Berlin zuständig.
Für die Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen sind grundsätzlich die jeweiligen Straßenbaulastträger, also in der Regel die bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm-ter, zuständig. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt stellt aber in großem Umfang Mittel bereit, um die Bezirke in die Lage zu versetzen, auch über die von ihnen im Rahmen der Straßenunterhaltung oder der Abarbeitung der laufenden Investitionsplanung durchge-führten Vorhaben hinaus besondere Schwerpunkte wie beispielsweise bei Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgängerverkehrs, der Bushaltestellen oder des Radver-kehrsnetzes setzen zu können.
Frage 8: Welche Zielzeitpunkte hat sich der Senat für die Umsetzung der in der Radverkehrsstrategie niederge-legten Maßnahmen und Modellprojekte, die das überge-ordnete Straßennetz betreffen, gesetzt? (Bitte um eine detaillierte Einzelauflistung.)
Antwort zu 8: Für die wesentlichen Ziele der Radver-kehrsstrategie ist der Zielhorizont für das Jahr 2025 for-muliert. Teilweise enthält die Radverkehrsstrategie dazu konkretere Angaben (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/rad/strategie/download/radverkehrsstrategie_senatsbeschluss.pdf, s. 24 ff.). Der Sachstand der Zielerreichung bzw. der Maßnahmenumsetzung wird regelmäßig evalu-iert und mit dem Beratungsgremium ‚FahrRat‘ erörtert, um entsprechend nachsteuern und ggf. auch Zeitziele anpassen zu können.
Das Land Berlin erarbeitet derzeit zur Bewältigung der Fahrradabstellprobleme in der Stadt eine Strategie Fahrradparken Berlin. Der Beschluss soll voraussichtlich Ende 2016 vorliegen. Die Strategie Fahrradparken soll einerseits Leitlinien und Handlungsansätze für die Erhö-hung und Differenzierung des Fahrradabstellangebotes enthalten und andererseits finanzielle Mittel für die Reali-sierung von Maßnahmen akquiriert werden. Ein wesentli-cher Schwerpunkt der Strategie Fahrradparken ist die zeitnahe Umsetzung in den Jahren 2017 bis 2021 von 6 Modellprojekten – Umsetzung einer gesicherten Abstell-anlage am Bf. Gesundbrunnen, Umsetzung eines Kon-zeptes für ein Fahrradparkhaus/-station, Umsetzung von 5 gesicherten Abstellanlagen im öffentlichen Raum, geziel-te Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durch attraktive Abstellangebote an den Quellen (Wohnen) und Zielen (ÖPNV), Qualifizierung und Erweiterung des Bike-and-Ride Angebotes und Durchführung eines „Fahrradparken Audits“. Dabei sollen für Berlin geeignete Lösungsansät-ze für unterschiedliche Anforderungen erprobt werden.
Die Modellprojekte werden in der Strategie Fahrrad-parken skizziert und der notwendige Finanzierungsbedarf

wird abgeschätzt. Zur Durchführung der Modellprojekte werden die Leistungen und Anforderungen in weiteren Arbeitsschritten als Grundlage für eine Ausschreibung präzisiert und konkretisiert.
Neben Maßnahmen im Bereich des Fahrradparkens werden auch weitere Modellprojekte der Radverkehrsstra-tegie angegangen.
Dazu zählt auch, das Radfahren auf längeren Wegen attraktiv zu machen. Hierbei sollen einerseits die Fahrtzei-ten im Radverkehr verkürzt werden, und somit die Ge-schwindigkeitsnachteile gegenüber dem Kfz-Verkehr auf längeren Strecken verringert werden. Dafür hat die Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in diesem Jahr eine Potenzial- und Machbarkeitsstudie für Radverkehrsanlagen mit Radschnellverbindungs-Charakter in Berlin in die Wege geleitet. Diese Untersu-chung hat das Ziel, Trassen und Streckenabschnitte im Berliner Stadtgebiet ausfindig zu machen, für die qualita-tiv hochwertige Radverkehrsanlagen so gestaltet werden können, dass diese sich insbesondere für eine Beschleuni-gung des Radverkehrs eignen.
Weiter wird das Fahrradroutennetz mit Haupt- und Nebenrouten sowie das Fernroutennetz erweitert bzw. auf den qualitativ notwendigen Stand gebracht.
Wesentliche Konfliktpunkte stellen die Knotenpunkte dar. Nach der Auswertung der online-Abfrage werden in Zusammenarbeit mit der Unfallkommission die hinsicht-lich der Verkehrssicherheit auffälligen Kreuzungen und Einmündungen untersucht. Die Lösungsansätze werden zeitnah umgesetzt.
Auch innovative Lösungen zur Führung des Radver-kehrs an Knotenpunkten und Fahrradfreundliche Koordi-nierung von Lichtsignalanlagen werden erprobt und bei Erfolg im bemerkenswerten Umfang eingesetzt.
Auch der wichtige Themenkomplex der Öffentlich-keitsarbeit wird durch den Senat berücksichtigt. So wird noch in diesem Jahr einer Ausschreibung für eine umfas-sende und langfristige Kommunikationsstrategie für alle Bereiche des Berliner Radverkehrs vorbereitet. Bei dieser Strategie wird es u. a. darum gehen, eine stärkere Sicht-barkeit der gesamten Thematik „Radfahren in Berlin“, die Möglichkeit zur Identifikation mit diesem Thema und die stärkere Einbeziehung und aktive Teilhabe von Bürgerin-nen und Bürger an der Thematik Radverkehr, im Sinne der Förderung einer „Radverkehrskultur“ und positiven Wahrnehmung von Fahrradmobilität und damit einer Unterstützung der Veränderung von Mobilitätsgewohn-heiten, zu schaffen.
Berlin, den 28. Juli 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2016)

allg. + U-Bahn + Radverkehr + Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehr Wie Pankow in 20 Jahren aussehen könnte aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/verkehr-wie-pankow-in-20-jahren-aussehen-koennte-24043472?dmcid=nl_20160512_24043472

Auf der Schönhauser Allee haben #Radfahrer eigene Fahrspuren. Nicht mehr nur eine #U-Bahn-Linie, sondern drei Linien führen nach Pankow. Und wo sich Gleise nicht lohnen, surren #Oberleitungsbusse die Straßen entlang. Eine Utopie?

Nein, meint Jens-Holger Kirchner. So könnte, so sollte Pankow in 20 Jahren aussehen, sagt der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung. Andere Politiker in Berlin scheuen sich, Ideen für die Zukunft des Verkehrs zu entwickeln – Kirchner nicht. Der 56-Jährige, der unverdrossen berlinert, schaut gern nach vorn. Auch wenn seine Visionen für den Bezirk nicht jedem gefallen.

Kirchner hat nichts gegen radikale Wechsel, er hat schon mehrere überstanden. 1979 zog er aus dem schon ziemlich ländlichen Woltersdorf ins große Berlin, Hauptstadt der DDR. Er besetzte eine Wohnung in Prenzlauer Berg, arbeitete als Tischler, baute den Abenteuerspielplatz in der Kollwitzstraße mit auf. Als in der Wendezeit überall Runde Tische entstanden, ging Kirchner in die Politik. Er wurde Grünen-Mitglied, Bezirksverordneter, Stadtrat. Und Großvater von vier Enkeln.

Der Bezirkspolitiker ist pragmatisch. Es gehe um Trends, um das, was sich bereits auf den Straßen abspielt, sagt er. Einem Trend folgt auch er. Auch an diesem Morgen ist Kirchner mit dem Fahrrad ins Büro in die Darßer Straße gekommen. „Der #Fahrradverkehr wird weiter zunehmen. #Elektrofahrräder – das ist die eigentliche Boombranche, nicht Elektroautos“, sagt Kirchner.

Das müsse Folgen haben. „Weil das Tempo zunimmt, müssen #Radverkehrsanlagen künftig …

Radverkehr + Straßenverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie VI: Baustellen, Einbahnstraßen, Benutzungspflicht, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Meldungen von Behinderungen auf #Radverkehrsanlagen sind seit 2011 bei der Senatsverwal-tung und bei den zuständigen Stellen in den Bezirken eingegangen? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 1.: Aufzeichnungen bzw. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden weder bei den betroffe-nen Senatsverwaltungen (Stadtentwicklung und Umwelt, für Inneres und Sport (einschl. Polizei)) noch bei den Bezirken geführt. Nach den übermittelten Stellungnahmen (Rückmeldung aus 8 Bezirken) ist die Zahl der Be-schwerden aber eher gering (zumeist im einstelligen Be-reich jährlich pro Bezirk bzw. Senatsverwaltung). Frage 2: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen und wird der Senat ergreifen, um Behinderungen auf Radverkehrsanlagen wirksam zu verringern und die Nutz-barkeit der Radverkehrsanlagen zu gewährleisten? Antwort zu 2.: Soweit möglich und verhältnismäßig wird seitens des Senats im Rahmen der Planung bzw. Neueinrichtung von Radverkehrsanlagen unter anderem darauf geachtet, durch Schaffung von #Lieferzonen oder (bei baulichen #Radwegen) Aufstellen von Pollern oder durch ähnlich wirkende Maßnahmen neben den Radver-kehrsanlagen Behinderungen durch das Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Anlagen so weit wie möglich zu verhindern. Die bezirklichen Ordnungsämter nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und personellen Ressourcen die Aufgaben der Freihaltung öffentlicher Straßenflächen für den fließenden Verkehr wahr. Dazu gehören auch die Radverkehrsanlagen. Die Berliner Polizei ergänzt eigenständig die Überwa-chungsmaßnahmen der bezirklichen Ordnungsämter im Rahmen ihrer Streifentätigkeit, indem sie vorrangig Ver-stöße im ruhenden Verkehr verfolgt, aus denen Verkehrs-behinderungen oder -gefährdungen resultieren. Dazu gehört auch das Freimachen von Radverkehrsanlagen. Seit dem 16.07.2014 ist die neue polizeiliche Fahrradstaf-fel schwerpunktmäßig im Innenstadtbereich (Ortsteile Mitte und Tiergarten) im Einsatz, die das Verhalten von Radfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden ge-genüber Radfahrenden überwacht und in diesem Zusam-menhang auch ein besonderes Augenmerk auf Radver-kehrsanlagen und deren ungehinderte Benutzung richtet. Frage 3: Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus den im Oktober 2014 veröffentlichten Ergebnissen der Kampagne „#Radspuren frei!“ des BUND und des ADFC gezogen? Antwort zu 3.: Die Kampagne hat für den Senat kei-nen direkten Handlungsbedarf ergeben, da für die Ahn-dung von Verkehrsverstößen die Ordnungsbehörden (be-zirkliche Ordnungsämter sowie ggf. Polizei) zuständig sind. Er hat die Ergebnisse gleichwohl aufmerksam zur Kenntnis genommen. Frage 4: Wie viele Beschwerden über Baustellen, die den Radverkehr nicht angemessen berücksichtigten, sind seit 2011 bei der Senatsverwaltung und bei den zuständi-gen Stellen in den Bezirken eingegangen? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 4.: Die Beschwerdelage ist so gering, dass eine systematische Erfassung weder bei der Verkehrslen-kung Berlin noch bei den Bezirken angezeigt ist. Eine nachträgliche Auswertung ist nicht möglich. Frage 5: An welchen Stellen und durch welche Maß-nahmen wurden daraufhin angezeigte Mängel und Behin-derungen behoben? Antwort zu 5.: Sämtliche Hinweise und Beschwerden werden, zunächst gemessen an ihrer Sicherheitsrelevanz, unverzüglich und dann nach Maßgabe personeller Kapazi-täten im Zuge der Abarbeitung aller Beschwerden und Anregungen bearbeitet. Bei sicherheitsrelevanten Män-geln oder Behinderungen wird sofort vor Ort geprüft und korrigiert. Zum überwiegenden Teil handelt es sich in diesen Fällen um eine bewusst oder unbewusst fehlerhafte Umsetzung angeordneter Verkehrszeichenpläne durch die Baufirmen. Frage 6: Welche rechtliche und planerische Grundla-gen für eine radverkehrsgerechte Baustellenabsicherung wird seitens der Verkehrslenkung Berlin und der zustän-digen Stellen in den Bezirksämtern angewandt? Antwort zu 6.: In den Ausschreibungen bzw. Aufträ-gen zu Straßenbaumaßnahmen wird die Sicherung von Arbeitsstellen nach den Vorgaben der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verein-bart. Weitere zu berücksichtigende Hinweise ergeben sich aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrs-anlagen (HBS 2001, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Köln) sowie diversen Veröffent-lichungen (z.B. „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen“, Empfehlung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen), die den für entsprechende verkehrliche Anordnungen zustän-digen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straßenver-kehrsbehörde im Zuge von Schulungen zur Verfügung gestellt werden. Frage 7: Hat der Senat, entsprechend der Ankündi-gung in der Radverkehrsstrategie, ein Merkblatt zur siche-ren Radverkehrsführung an Baustellen ausgearbeitet? Frage 8: Wo ist dieses Merkblatt zu finden und wird es standardmäßig an die jeweiligen Bauträger ausgehän-digt? Antwort zu 7. und 8.: Nein, dies hatte bislang keine Priorität. Im Übrigen stellen die unter 6. genannten Vor-gaben bereits eine gute Grundlage für radverkehrsgerech-te Baustellenabsicherung dar. Frage 9: Ist die Überprüfung benutzungspflichtiger Radwege im Berliner Stadtgebiet, wie in der Radver-kehrsstrategie vorgesehen, im Jahr 2013 abgeschlossen worden? a. An welchen Stellen ist eine Benutzungspflicht seit 2011 aufgehoben worden? b. An welchen Stellen wurden neue Benutzungspflich-ten erlassen? c. Wie hat sich der Anteil der benutzungspflichtigen Radwege im Berliner Stadtgebiet gemessen an der Ge-samtzahl der Radwege seit 2011 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 9.: Die komplette Erfassung der Radver-kehrsanlagen erfolgte erstmalig 2012/2013. Insofern kann nur eine Angabe zum Ist-Zustand Mai 2013 erfolgen. An 347 Straßen im Land Berlin bestand eine Radwegebenut-zungspflicht. 137 km baulicher Radwege mit Benut-zungspflicht stehen 827 km ohne Benutzungspflicht ge-genüber. Für die Aktualisierung dieser Daten erfolgt eine kontinuierliche Erfassung der laufenden Vorgänge, wel-che in den nächsten Wochen datentechnisch verarbeitet wird. Vor dieser Verarbeitung kann eine Aussage für den entsprechenden Zeitraum nicht getroffen werden. Auf-grund der kontinuierlichen Überprüfungen durch die Verkehrslenkung Berlin kann sicher davon ausgegangen werden, dass die Zahl der benutzungspflichten Radwege rückläufig ist. Frage 10: Ist die Überprüfung der Öffnung von Ein-bahnstraßen für den Radverkehr, wie in der Radverkehrs-strategie vorgesehen, im Jahr 2013 abgeschlossen wor-den? a. Wie viele Einbahnstraßen wurden seit 2011 für den Radverkehr geöffnet? b. Wie viele für den Radverkehr geschlossene Ein-bahnstraßen wurden seit 2011 neu gebaut oder neu aus-gewiesen? c. Wie hat sich der Anteil der für den Radverkehr ge-öffneten Einbahnstraßen an der Gesamtzahl der Einbahn-straßen im Berliner Stadtgebiet seit 2011 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 10.: Die Prüfung hinsichtlich der Freigabe von Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr wird von den 12 Bezirken in eigener Zuständigkeit wahrge-nommen. Berlin, den 10. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)