Straßenbahn: Erweiterung nach Moabit nimmt Fahrt auf, aus MOZ

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/1618132/

Berlin (MOZ) 50 Jahre nachdem die #Straßenbahn in #West-Berlin vom Fahrplan verschwand, plant die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) den #Neubau der Strecke vom Hauptbahnhof nach #Moabit. Näheres dazu werden Bezirksamt Mitte und die Berliner Verkehrsbetriebe am Mittwochabend auf einer Infoveranstaltung bekannt geben. Bevor die Bagger anrücken, steht das #Planfeststellungsverfahren mit #Bürgerbeteiligung an. Für die #Straßenbahnverlängerung nach Westen hatten sich die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt Mitte schon vor Jahren ausgesprochen. "Mit Inbetriebnahme der Strecke vom Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof #Turmstraße verbessert sich die Erschließung des Moabiter Zentrums mit einem leistungsfähigen Verkehrsmittel", sagt Bezirksstadtrat Ephraim Gothe.

Galt anfangs noch die schnurgerade Strecke über die Straße Alt-Moabit als Favorit, entschied sich der Senat nach Abstimmung mit dem Bezirk für die Variante via Turmstraße. Die kurvigere Lösung bindet das Moabiter Gericht, das Rathaus Tiergarten sowie das Schultheiss-Quartier an, das derzeit zum Einkaufszentrum umgebaut wird. Auch das Industrie- und Gewerbegebiet Huttenstraße könnte so langfristig an den Nahverkehr angedockt werden. Die Inbetriebnahme der Strecke zwischen Hauptbahnhof und U-Bahnhof Turmstraße ist bis 2021 vorgesehen. Langfristig sollen die Elektrischen sogar bis zum U- und S-Bahnhof Jungfernheide in Charlottenburg fahren.

Auch knapp drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung ist die Teilung der Stadt im Straßenbahnnetz ablesbar. Am 2.Oktober 1967 wurde in West-Berlin die letzte Tram mit einem Volksfest verabschiedet. Seit der Wende wurden in den ehemaligen West-Sektoren bisher nur an drei Stellen wieder Schienen verlegt. So fährt die Tram über die Bösebrücke von Prenzlauer Berg bis zum …

Straßenbahn: Ausbau des Straßenbahn-Netzes lag zwei Wochen auf Eis Die Streckenverlängerung nach Steglitz wäre fast an einer Brücke gescheitert. Das Projekt wird nun doch weitergeführt. , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlicher-nahverkehr-in-berlin-ausbau-des-strassenbahn-netzes-lag-zwei-wochen-auf-eis/20564522.html

Das Projekt, seit Jahren geplant, war schon zwei Wochen lang intern erledigt. Jetzt laufen die Planungen für den #Straßenbahn -Bau vom #Alexanderplatz über den #Potsdamer Platz zum Rathaus #Steglitz aber weiter. Zum unerwarteten Hindernis war die #Mühlendammbrücke geworden, weil sich erst jetzt herausgestellt hat, dass sie – anders als die #Gertraudenbrücke – die schweren Bahnen nicht tragen kann. Die Brücke müsse neu gebaut werden, teilte Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger #Kirchner am Donnerstag im #Verkehrsausschuss mit.
Die Konsequenz: Das Brücken- und Tunnel-Instandhaltungsprogramm soll nach den Plänen für #Straßenbahn-Neubaustrecken ausgerichtet werden. Im aktuellen Programm ist die Mühlendammbrücke noch nicht aufgeführt. Die überraschende Erkenntnis, die Kirchner mit neuen Vorschriften begründete, hätten dazu geführt, dass das Projekt 14 Tage lang vollständig aufgegeben worden war, sagte Kirchner. Dann habe man sich aber doch entschlossen, weiterzumachen. Terminangaben gibt es noch nicht. Bei anderen Strecken ist man weiter:

#Turmstraße

Noch im November soll das #Planfeststellungsverfahren für den Weiterbau vom #Hauptbahnhof über die Rathenower Straße zum U-Bahnhof Turmstraße beginnen. Die ersten Bahnen sollen wie geplant Ende 2020 fahren.

#Ostkreuz

Für Ende November ist nun der Beginn des #Genehmigungsverfahrens für das Heranrücken der Gleise an das Ostkreuz geplant, wodurch sich die Umsteigewege zu den Zügen verkürzen. Als Fertigstellungstermin werde auch hier weiterhin Ende 2020 angestrebt, sagte Kirchner.

#Adlershof

Für den #Lückenschluss zwischen Adlershof und dem Bahnhof #Schöneweide soll das Planfeststellungsverfahren Ende Januar starten. Hier mussten noch …

Bahnhöfe: Ab Herbst 2018 wird es im Bahnhof Schöneweide eng, aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/niederschoeneweide/verkehr/ab-herbst-2018-wird-es-im-bahnhof-schoeneweide-eng-d135422.html

Niederschöneweide. Im Herbst kommenden Jahres wird es am #Bahnhof #Schöneweide eng. Dann wird auch im Publikumsbereich gebaut, Reisende müssen sich auf Umwege einstellen.

Bevor der jetzige Zugang durch die #Bahnhofshalle und den #Personentunnel abgerissen wird, müssen erst die Treppen am #Sterndamm fertig sein. Von dort sind dann die Bahnsteige zu erreichen. Die BVG richtet für die Fahrtrichtung Johannisthal direkt unter der Bahnbrücke eine provisorische #Straßenbahnhaltestelle ein. Da es am Sterndamm keine Möglichkeit gibt, Aufzüge einzubauen, ist der Zugang für mehrere Jahre nicht barrierefrei. Es gibt aber Pläne für einen #Busshuttle zum nächsten barrierefreien Bahnhof – vermutlich Baumschulenweg.

Für die Arbeiten am Personentunnel, parallel dazu wird die neue Straßenbahnunterführung zwischen Bahnhof und Einkaufszentrum gebaut, sind drei Jahre veranschlagt. Baubeginn für diesen Bereich und die neue Straßenbahnunterfahrt soll im September 2018 sein.

Derzeit kümmert sich die BVG um das #Planfeststellungsverfahren für die Tram-Neubaustrecke über den #Groß-Berliner Damm nach #Adlershof. Weil Vorschriften geändert wurden, musste das bisherige Planungsverfahren abgebrochen und erneut beantragt werden. Im November sollen die entsprechenden Unterlagen …

Straßenverkehr: A100 – Wird in Treptow ein Präjudiz für den Anschluss des 17. BAB geschaffen? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim #Planfeststellungsverfahren
für die Planänderungen am #16. Bauabschnitt
(BA), und wann wird es die Möglichkeit für Klageberechtigte
geben, dagegen rechtlich vorzugehen?
Wann ist also ein Planfeststellungsbeschluss zu erwarten?
a. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird im Sinne
des im Verfahren befindlichen Planfeststellungsbeschlusses
weiter gebaut?
b. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass den
Anwohner/innen die Klagemöglichkeit genommen
wird, weil der Planfeststellungsbeschluss nicht
einmal abgewartet wird und weitergebaut wird?
Antwort zu 1: Der Planfeststellungsbeschluss zum
vorliegenden Änderungsantrag wird Mitte 2017 erwartet.
Die von der materiellen Änderung betroffenen Anlagenbestandteile
werden nicht vorab hergestellt. Die derzeit
im Bau befindlichen Leistungen der Bundesautobahn
(BAB) #A100, #16.Bauabschnitt erfolgen auf der Grundlage
des bestandskräftigen #Planfeststellungsbeschlusses.
Frage 2: Kann der Senat zusichern, dass am Ende des
Trogbauwerks (Bau km 23 + 270) nur die Zu- und Abfahrten
am Ende des 16. BA gebaut werden und der Autobahnkörper
dementsprechend am Trogausgang endet?
Antwort zu 2: Der „Autobahnkörper“ endet bei BauKilometer
23+420. Daran anschließend werden die Zuund
Abfahrten errichtet.
Frage 3:Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
nach der Änderungsvariante des im Genehmigungsverfahren
befindlichen Planfeststellungsdokumentes die Zu- und
Abfahrten nicht ebenerdig gebaut werden sollen? Teilt der
Senat die Auffassung, dass damit ein Präjudiz für die
Anschlussstelle 17. BA geschaffen würde, da die Anschlussstelle
17. BA laut alten Planungen der dann anschlussfähige
Brückenneubau über die Straße Am Treptower
Park und im weiteren Verlauf über die Spree nach
Friedrichshain wäre?
a. Wie bewertet der Senat dies vor dem Hintergrund
der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach
der qualifizierte Abschluss des 16. Bauabschnitts
kein Präjudiz für den Bau des 17. Bauabschnitts
schaffen soll?
b. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat gegenüber
dem Bauträger zur Sicherstellung dieser Forderung
des Koalitionsvertrags einzuleiten?
Antwort zu 3: Die Intension des Änderungsantrages
beinhaltet den gerichtlich geforderten Erhalt der Wohnhäuser
Beermannstraße 16/18 unter Berücksichtigung
eines möglichst geringen Rückbauerfordernisses bei einem
möglichen Weiterbau der A 100. Der Bau des 17.
Abschnittes ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan als
vordringlicher Bedarf ausgewiesen und damit verpflichtende
Richtschnur des Handelns der Bundesrepublik
Deutschland.
Eine Präjudizierung für einen möglichen Weiterbau
wird damit jedoch nicht begründet.
Frage 4: Welche Arbeiten werden momentan im Segment
des sich noch im laufenden Verfahren befindlichen
Bereichs (Bau km 22+980 bis km 23+625,5) getätigt?
(Bitte Art der Baumaßnahme nennen und Zweck)
Antwort zu 4: Der Trassenabschnitt wird als Baustelleneinrichtungsfläche
und Baustellenzu- bzw. -abfahrt für
die Bauwerke im Bereich der Ringbahnquerung genutzt.
– Km 22+980 bis km 23+015 Bereich Baulos 5,
zzt. bauzeitliche Umfahrung und Erdstoffzwischenlager
– Km 23+015 bis km 23+092 Bereich Baulos 6
Dock 24, zzt. Erdarbeiten für Baustelleneinrichtung
– Km 23+092 bis km 23+198 Bereich Baulos 6
Dock 25, zzt. bauzeitliche Umfahrung S-Bahn und
Erdbau für BE und Vorbereitung Baugrube
– Km 23+198 bis km 23+270 Bereich Baulos 6
Dock 26, z.zt.Erdbau für BE und Vorbereitung
Baugrube (Spundwandarbeiten)
– Km 23+270 bis km 23+625 Bereich Baulos 7, zzt.
Erdarbeiten für BE und Erdstoffzwischenlager
Frage 5: Kann der Senat ausschließen, dass es sich bei
den aktuellen Baumaßnahmen (Höhe Beermannstraße,
entlang der S-Bahn-Trasse) um Baumaßnahmen handelt,
die ein Präjudiz für den 17. BA schaffen?
a. Handelt es sich dabei um Schalungsarbeiten oder
um Schachtungsarbeiten?
Antwort zu 5: Ja, im Wesentlichen finden vor Ort gegenwärtig
Erdbauarbeiten statt (Schachtungsarbeiten).
Frage 6: Was haben diese Baumaßnahmen mit den
restlichen aktuell laufenden Baumaßnahmen im Bereich
Kiefholzstraße zu tun?
Antwort zu 6: Der Trassenabschnitt wird als Baustelleneinrichtungsfläche
und Baustellenzu- bzw. -abfahrt für
die Bauwerke im Bereich der Ringbahnquerung genutzt.
Frage 7: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
aus Süden kommend für den Abschnitt zwischen
Trogausgang und Treptower Park als Lärmschutzmaß-
nahme einerseits für die Bewohner auf der Westseite eine
acht Meter hohe Lärmschutzwand geschaffen werden soll,
für die Anwohner/innen auf der Ostseite jedoch lediglich
ein Fledermauszaun angemessen scheint?
a. Teilt der Senat die Auffassung, dass mit dem
ebenerdigen Ausbau der Zu- und Abfahrtsstraßen
die Lärm-, Feinstaub- und Umweltbelastungen für
die Anwohner/innen in der Straße Am Treptower
Park, rechter Hand der S-Bahn-Trasse, zu minimieren
wäre?
b. Teilt der Senat die Auffassung, dass mit der vollständigen
Tunnelung der Zu- und Abfahrtstraßen
bis zum Treptower Park die Lärm-, Feinstaub- und
Umweltbelastungen für alle Anwohner/innen in
diesem Abschnitt zu minimieren und eine deutlich
umweltverträglichere Lösung umsetzbar wären?
Wenn ja, was wird der Senat in diesem Sinne unternehmen?
c. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine vollständige
Untertunnelung der Zu-und Abfahrtstraßen
nach Trogende bis zum Treptower Park nicht nur
eine stadtverträgliche Planungsvariante wäre, die
für die Anwohner/innen die Lebensqualität deutlich
erhöhte?
Antwort zu 7: Die Fledermausüberflughilfe ist eine
Maßnahme des Artenschutzes. Im Planänderungsverfahren
ist die Ausbildung der Fledermausüberflughilfe als
Lärmschutzwand betrachtet worden. Nach Abwägung
aller Belange wird die Gewährung von passivem Schallschutz
als eine für die Betroffenen wesentlich besser
geeignete Maßnahme zur Lärmvorsorge gesehen.
Eine ebenerdige Ausbildung führt zu einem geringfü-
gig niedrigeren Belastungsniveau. Hinsichtlich der Luftschadstoffimmisionen
bleiben die Grenzwerte in beiden
Fällen weit unterschritten, für die Lärmbetroffenen würde
diese (geringe) „Absenkung“ zu einem Verlust von Ansprüchen
auf passiven Schallschutz führen. Der im Wesentlichen
von der Bahn hervorgerufenen Lärmbelastung
könnte somit nicht im vorgesehenen Umfang entgegengewirkt
werden.
Die Frage einer Tunnellösung wurde im Verwaltungsstreitverfahren
vor dem Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG 9 A 8.11 bis 9.11 und 9 A 11.11 und 9 A 18.11
bis 20.11) in der mündlichen Verhandlung am 27.09.2012
abschließend verhandelt und entschieden.

Berlin, den 20. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2017)

Bahnverkehr: STRECKENAUSBAU IN BERLIN Die kilometerlange Baustelle neben dem S-Bahnring, aus PNN

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1153403/

Bahn bereitet #Elektrifizierung der Strecke zwischen #Halensee und #Tempelhof vor. Dann gibt es auch #Lärmschutz für die Anwohner.

Die Bahn legt los. Im vergangenen Jahr hat sie die #Gütergleise des #Südrings zwischen Halensee und Tempelhof wieder in Betrieb genommen – und jetzt bereitet sie auch die Elektrifizierung der Strecke vor. Per Ausschreibung sucht sie unter dem Titel „Elektrifizierung südlicher Berliner Innenring“ bereits für dieses Jahr Sicherheitsfirmen, die Arbeiter am Gleis vor dem Zugverkehr schützen. Vorgesehen seien Vermessungsarbeiten und Bodenuntersuchungen, sagte ein Bahnsprecher auf Anfrage.

Die Masten für die Oberleitung können nämlich erst nach einem abgeschlossenen #Planfeststellungsverfahren aufgestellt werden. Das aufwendige Prozedere ist erforderlich, weil die Elektrifizierung einer Strecke als wesentliche Änderung der Bahnanlagen eingestuft ist.
Eine Forderung des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Legen neuer Gleise im vergangenen Jahr musste nicht genehmigt werden, weil die Bahn nur den alten Zustand wieder hergestellt hatte. Die Gleise am Südring waren für den Bau des 2006 eröffneten Bahnhofs Südkreuz unterbrochen worden. Nach Jahren des Verfalls hatte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Bahn aufgefordert, die Gleise wieder aufzubauen oder die Strecke auch rechtlich stillzulegen. Langfristig sieht die Bahn einen Bedarf für diesen Abschnitt, vor allem zum Umleiten von Zügen. Deshalb investierte sie rund 13 Millionen Euro und baute die Gleise wieder auf.

Sinnvoll ins Netz integriert werden kann der Südring aber nur, wenn elektrisch angetriebene Züge auch dort fahren können. Bisher rumpeln hier nur von …

Flughäfen + Bahnverkehr: Baustelle am Ostkreuz Airport-Express zum BER muss bis 2019 Umweg fahren – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/baustelle-am-ostkreuz-airport-express-zum-ber-muss-bis-2019-umweg-fahren-24777874?dmcid=nl_20160921_24777874

Berlin – Weil eine #Brücke am Ostkreuz nicht rechtzeitig fertig wird, muss die Bahn für den #Airport-Express zum #Flughafen BER eine neue Route finden. Jetzt haben sich die Anwohner des Projekts zu Wort gemeldet. Anders als dargestellt, seien sie nicht für die Verzögerung verantwortlich. „Wir sind sauer, dass man uns als Buhmann hinstellt“, sagt Dirk-Toralf Bräuer aus Lichtenberg.

Die Brücke, die S-Bahn- und andere Gleise über den #Wiesenweg hinwegführt, muss neu gebaut werden. Das erfordert ein #Planfeststellungsverfahren – auch weil neue Regelungen andere Gleisabstände vorschreiben. Die Genehmigungsprozedur für den Abschnitt, eine von zwei Routen für den Airport-Express zum BER, zieht sich allerdings hin.

Die Folge: Ende 2017, wenn der BER nach dem bisherigen Stand ans Netz gehen soll, werde diese Trasse für den Flughafenzug noch nicht zur Verfügung stehen, so die Bahn. Bis 2019 muss er eine andere Strecke nehmen – was die Fahrt verlängert.

„Das Planfeststellungsverfahren hat sich maßgeblich durch verspätete Einwendungen von Anwohnern, die in Absprache des Eisenbahn-Bundesamtes mit der Bahn noch berücksichtigt wurden, verzögert“, teilte das Bundesunternehmen mit. Doch diesen Vorwurf weisen die drei Anwohner vom Kietzer Weg, von denen die …

 

Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass
die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow als sogenanntes „Neues
Vorhaben – Vordringlicher Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan
aufgenommen wurde?
Antwort zu 1: Das Land Berlin hatte diese Maßnahme
2013 für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030
angemeldet, da im Bereich der Ortsdurchfahrt der #B2 in
der Ortslage Malchow schon ein jahrelang unbefriedigender
Verkehrszustand herrscht, der durch permanente
Stauerscheinungen eine große Belastung für die Verkehrsteilnehmenden
einschließlich der ÖPNV-Nutzenden und
der Anwohnenden darstellt. Deshalb begrüßt der Senat,
dass im Ergebnis des Bewertungsverfahrens zum BVWP
2030 diese Straßenneubaumaßnahme in den vordringlichen
Bedarf eingeordnet wurde.
Frage 2: Welche Abstimmungen zwischen Bezirk,
Land und Bund sind jetzt notwendig, damit es zeitnah zu
einer Umsetzung und einem Baustart kommt?
Antwort zu 2: Gegenwärtig befindet sich der BVWP
in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Anlage zum künftigen
Fernstraßenausbaugesetz wird der BVWP 2030
rechtskräftig. Hiermit wird im Jahr 2017 gerechnet. Nach
Schaffung der entsprechenden verkehrspolitischen, finanziellen
und personellen Voraussetzungen im Land Berlin,
ist mit den Vorbereitungen für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren
zu beginnen. In die Erarbeitung des
Verkehrskonzeptes für die #Erschließung der neuen #Wohnungsbaustandorte
(hier Heinersdorf/Blankenburg) wird
diese positive Entscheidung zur westlichen OU Malchow
einfließen.
Frage 3: Welche Auswirkungen hat die Aufnahme der
Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan für
andere Bauarbeiten in dem Ortsteil?
Antwort zu 3: Die bisher vorgesehenen Arbeiten sind
unabhängig davon im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
durchzuführen.
Berlin, den 26. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016)

Potsdam + Straßenbahn + Straßenverkehr: Tramverkehr in Potsdam Die Gleise müssen warten aus PNN

http://www.pnn.de/potsdam/1062345/

Eigentlich sollten die Arbeiten bereits im vergangenen Jahr beginnen. Doch die Tramtrasse in der Heinrich-Mann-Allee wird erst ab 2019 saniert. Über die Gründe.

#Potsdam – Die geplante #Sanierung der maroden #Tramtrasse in der #Heinrich-Mann-Allee verzögert sich um mehrere Jahre. Grund ist ein vom Landesverkehrsamt gefordertes #Planfeststellungsverfahren für die gesamte, rund zwei Kilometer lange Strecke zwischen Leipziger Dreieck und Waldstraße. Es ist allerdings weniger das Verfahren selbst, das den vom Verkehrsbetrieb ViP geplanten Bauablauf durcheinanderbringt, sondern dessen Länge: Zwei Jahre habe das Amt für die Planfeststellung veranschlagt, sagte ViP-Geschäftsführer Oliver Glaser am Dienstagabend im Bauausschuss. „Das hat uns ziemlich überrascht.“ Das Verfahren für die Verlegung der Tramtrasse am Alten Markt etwa habe nur zehn Monate gedauert. Eigentlich hatte der ViP mit der 15 Millionen Euro teuren Trassensanierung bereits im letzten Jahr beginnen wollen, nun verschiebt sich der Baustart laut Glaser voraussichtlich auf 2019.

Ein Planfeststellungsverfahren verlangt der Gesetzgeber immer dann, wenn ein Bauvorhaben größere Eingriffe in den umliegenden Raum mit sich bringt und entsprechende Auswirkungen, etwa auf den Verkehr, die Natur oder den Lärmschutz, nach sich zieht. Das ist bei der geplanten Sanierung der Tramstrecke gleich in mehrerer Hinsicht der Fall. So geht der Ausbau der Strecke vor allem zu Lasten des Autoverkehrs. Der ViP will die Gleisanlagen im Zuge der Sanierung wie berichtet auch gleich verbreitern, um für die neuen, breiteren Straßenbahnen gerüstet zu sein, die spätestens ab 2022 in Potsdam fahren sollen. Um dafür Platz zu schaffen, soll eine der aktuell zwei stadtauswärtigen Fahrspuren geopfert werden – durchgehend auf der ganzen Strecke zwischen Horstweg und Leipziger Dreieck. Verkehrserhebungen hätten ergeben, dass eine Spur in Richtung …

Schiffsverkehr + Schifffahrt: Berlins Wasserautobahn bleibt einspurig, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article207043567/Berlins-Wasserautobahn-bleibt-einspurig.html

Für den #Ausbau von #Havel und #Spree beginnt ein weiteres Mal das #Planfeststellungsverfahren. Das umkämpfte Projekt soll #umweltschonender werden

Der Ausbau von Havel und Spree für große Güterschiffe im Zuge des Verkehrsprojekts 17 Deutsche Einheit (#VDE17) soll ökologischer geschehen als zuletzt geplant. Nach Angaben des #Wasserstraßen-Neubauamtes (#WNA) Berlin wurden die ohnehin erheblich reduzierten Ausbaupläne für die sogenannte Nordtrasse zum #Westhafen zwischen dem Pichelsdorfer Gmünd und der #Schleuse Charlottenburg nochmals nachgebessert.

Noch im Februar soll der Antrag auf Einleitung eines neuen Planfeststellungsverfahrens bei der zuständigen Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn eingereicht werden, kündigte WNA-Chef Rolf Dietrich der Berliner Morgenpost an. Das erste Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Spree war 2010 nach massiven Protesten von Landespolitikern und Naturschützern gestoppt worden.

Für Fische und Amphibien entstehen neue Flachwasserzonen

Nun werden die Planverfahren für die Spree und den kanalisierten Teil der Unterhavel zusammengefasst. Die Havel zwischen Pichelsdorf und der südlichen Stadtgrenze bleibt unangetastet. Das Flussbett soll auf der Nordtrasse nicht wie ursprünglich gedacht auf vier, sondern auf 3,50 Meter Tiefe ausgebaggert werden.

Auf die ursprünglich geplante Verbreiterung der Wasserstraße auf 55 Meter wird verzichtet. Weil Großmotorschiffe und 185 Meter lange Schubverbände so nicht aneinander vorbeikommen, werden vier Wartestellen eingerichtet, an denen …

Bahnverkehr: Die Deutsche Bahn AG und der Güterfernverkehr auf dem südlichen Innenring, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten. Die von ihr übermittelten Antworten wurden in eigener Verantwortung erstellt und sind hier wiedergegeben. Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Planungen der Deutschen Bahn AG, den #Südring parallel zur S-Bahn und Autobahn wieder für den #Güterverkehr zu öffnen? Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit: „Der sogenannte südliche Berliner Innenring, also die #Gütergleise zwischen Berlin-#Halensee und Berlin-#Tempelhof werden im vierten Quartal 2016 wieder für den Verkehr freigegeben. Die #Bestandsnetzstrecke #6170 wird zu diesem Zeitpunkt und in diesem Bereich wieder mit den vorhandenen Parametern (nur Dieseltraktion, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) befahrbar sein. Die #Elektrifizierung der Strecke und eine Geschwin-digkeitserhöhung auf 80 km/h erfolgen dann in einem nächsten Schritt in Abhängigkeit vom Planrechtsverfah-ren.“ Frage 2: Welche Maßnahmen sind für das geplante Vorhaben die nächsten Schritte und müssen wem gegen-über bis wann angezeigt bzw. bei wem beantragt werden? Antwort zu 2: Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Die Wiederaufnahme des Verkehrs auf diesem Streckenab-schnitt erfordert mehrere einzelne Maßnahmen an der Strecke: Zunächst ist die Brücke über die Gotenstraße neu zu errichten. Daneben sind Stützwände zur Herstellung der Befahrbarkeit erforderlich. An der Eisenbahnüberfüh-rung Blissestraße ist der Einbau von Hilfsbrücken vorge-sehen. Des Weiteren sind Teile der vorhandenen Gleisan-lage auszuwechseln. Nicht alle Maßnahmen sind gegen-über dem Eisenbahnbundesamt anzeigepflichtig. Im Fall der Brücke über die Gotenstraße liegt bereits seit 2013 Planrecht vor. Der Einbau von Hilfsbrücken in der EÜ Blissestraße stellt keinen Eingriff im Sinne des Planrechts dar. Die Gleiserneuerungen auf dem Abschnitt stellen ebenfalls keinen erheblichen Eingriff in die aus rechtli-cher Sicht in Betrieb befindliche Anlage dar. Es handelt sich damit um einen genehmigungsfreien Sachverhalt. Die derzeit geplante Elektrifizierung des Abschnittes in einer späteren Bauphase erfordert jedoch ein umfang-reiches #Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren wird auch der Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Blissestraße betrachtet. Die Unterlagen für die Planfest-stellung wurden im März 2015 an das Eisenbahnbundes-amt zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens übergeben.“ Frage 3: Welche zusätzlichen Lärmemissionen (tags-über / nachts) und welche zusätzlichen Erschütterungen sind nach Einschätzung des Senats zu erwarten? Antwort zu 3: Es liegen dem Senat derzeit keine ver-bindlichen Informationen über die geplanten #Betriebsprogramme für den zukünftigen Ausbauzustand vor. Daher ist kein Vergleich der heutigen Emissionspegel mit den Zukünftigen möglich. Gleiches gilt für die ggf. zu erwar-tenden Erschütterungen. Hierbei ist zusätzlich zu beach-ten, dass die Erschütterungen in den Gebäuden, die aus den durch den Schienenverkehr eingeleiteten Schwingun-gen resultieren können, von den konkreten Ausbreitungs-bedingungen (Boden und Gebäude) abhängig sind. Die Ermittlung dieser Übertragungsfunktionen erfordert auf-wändige Messungen. Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Für die Wiederauf-nahme des Verkehrs auf der in Betrieb befindlichen Stre-cke Berlin-Halensee – Berlin-Tempelhof im Jahr 2016 wird mit nur geringen Zugzahlen gerechnet. Eine Lärmbe-rechnung liegt für diesen Zustand nicht vor, da sich durch die Wiederaufnahme des Verkehrs auf der mit unverän- derten Parametern betriebenen Bestandsstrecke keine Ansprüche auf Lärmvorsorge ergeben. Für die im Planfeststellungsverfahren beantragten Sachverhalte in Zusammenhang mit der Elektrifizierung des südlichen Berliner Innenringes ergeben sich sehr wohl Ansprüche auf Lärmvorsorge durch maßgebliche Ände-rungen an den Bahnanlagen. Die zusätzlichen Emissionen aus Lärm und Erschütterung werden derzeit in einem umfangreichen Gutachten ermittelt und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens veröffentlicht.“ Frage 4: Inwiefern können die zu erwartenden Lärmemissionen durch Lärmschutzmaßnahmen gemildert werden? Antwort zu 4: Die Emissionen der Schienenfahrzeuge können im Bestand zunächst durch Maßnahmen am Zug und an den Wagen gemindert werden. Infrage kommt an den Wagen insbesondere die Umrüstung herkömmlicher Graugussbremssohlen durch moderne Verbundstoff-bremssohlen als mit Abstand wirkungsvollster und effizi-entester Ansatz zur dauerhaften Reduzierung der Emissi-onen des Schienengüterverkehrs. Diesbezüglich enthält der Koalitionsvertrag der Bundesregierung Ausführungen, dass bis 2020 laute Güterwagen nicht mehr das deutsche Schienennetz befahren sollen. Eine weitere Minderung der Emissionen am Zug ist durch Maßnahmen an den Aggregaten erreichbar. Zur Minderung der Geräuschabstrahlung der Gleise sind Schienenschmiereinrichtungen, Schienenstegdämp-fer, die Brückenentdröhnung und das besonders über-wachte Gleis mögliche Maßnahmen. Als letztes Mittel wirken immissionsseitig Schall-schutzwände. Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Die Lärmemissio-nen im Bereich der Strecke können im Rahmen der aner-kannten Maßnahmen zu Schall- und Erschütterungsschutz gemindert werden. Dazu zählen unter anderem die aktiven Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzwände und besonders überwachtes Gleis (BÜG) sowie passive Lärmschutzmaß-nahmen wie Lärmschutzfenster.“ Frage 5: Welchen Lärmschutz plant die Deutschen Bahn AG? Antwort zu 5: Die Deutsche Bahn AG teilt mit: “Die DB Netz AG plant Lärmschutzmaßnahmen entsprechend der gesetzlichen Anforderungen. Darunter zählen insbe-sondere die unter 4. genannten Maßnahmen. Eine Festle-gung, welche Maßnahmen an welcher Stelle zum Tragen kommen, wird im Planfeststellungsverfahren ermittelt.“ Frage 6: Wie sind die Planungen der Deutschen Bahn AG im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmers-dorf mit der vom Senat beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Beschluss des Bezirk-samts Tempelhof-Schöneberg zur Aufstellung des Bebau-ungsplanes 7-68 vereinbar? Wenn nicht: welche Flächen, die zur Umsetzung des Vorhabens von der Bahn benötigt werden, müssen nun wieder zu Bahnflächen umgewidmet werden (bitte eine möglichst genaue Aufstellung beifügen)? Antwort zu 6: Diese Fragen sind im weiteren Verfah-ren zu klären. Ohne konkrete Planungsunterlagen ist es weder dem Bezirk noch dem Senat möglich, diese Frage zu beantworten. Erste Kontakte mit dem zuständigen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg haben stattgefunden. Dieses hat u.a. auf den Beschluss zur Aufstellung z.B. des Bebauungsplans 7-43 sowie die Problematik von Signal- und Sicherungstechnik, auf einzelne Überlegungen zum Rückbau von Gleisen und der Lösungsnotwendigkeiten der diversen auch mit dieser Frage angesprochen Aspekte im weiteren Verfahren hingewiesen. Frage 7: Welchen Einfluss haben die Pläne der Deut-schen Bahn AG auf die aktuellen Gestaltungspläne, die eine verdichtete Wohnbebauung entlang der Bahntrasse vorsehen? Antwort zu 7: Ohne konkrete Planungsunterlagen ist es weder dem Bezirk noch dem Senat möglich, diese Frage zu beantworten. Frage 8: Inwiefern wird auf diesem Weg die ursprüng-liche großflächige Gewerbe- und Einzelhandelsplanung des Investors wieder aktuell? Antwort zu 8: Eine Stellungnahme ist nicht möglich, da nicht nachvollziehbar ist, auf welches konkrete Vorha-ben die Frage abzielt. Frage 9: Vertritt der Senat die Auffassung, dass hier städtebauliche Potentialflächen verschenkt werden, die im Hinblick auf die wachsende Stadt Berlin für erschwingli-chen Wohnraum dringend benötigt werden? Antwort zu 9: Nein. Frage 10: Welche Möglichkeiten hat der Senat, inner-städtische und ehemals für den Güterverkehr genutzte Flächen für den Wohnungsbau oder die Ansiedlung von Kleinunternehmen von der Deutschen Bahn AG zu er-werben und / oder umzuwidmen? Könnte hiervon im Fall des Güterbahnhofs Wilmersdorf Gebrauch gemacht wer-den? Antwort zu 10: Flächen der DB AG, welche für den Bahnbetrieb nicht mehr benötigt werden, werden grund-sätzlich öffentlich zum Verkauf angeboten. Die Bezirke und der Senat können sich an diesen Ausschreibungen beteiligen. Bei Verkäufen von ehemals für den Güterver-kehr genutzten Flächen durch die Deutsche Bahn AG ist das Land Berlin ein Marktteilnehmer, wie jeder andere auch. Eine Privilegierung Berlins gibt es nicht. Im kon-kreten Fall des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf stellt sich die Frage nicht mehr, da die Flächen verkauft und nunmehr in privatem Eigentum sind. Es entspricht der Praxis in Berlin, dass seitens des Berliner Senats bzw. der für die verbindliche Bauleitpla-nung zuständigen Berliner Bezirke solche großen ehema-ligen Bahnflächen umgewidmet bzw. überplant werden. Im konkreten Fall hat der Berliner Senat den Flächennut-zungsplan bereits geändert (Darstellung von gemischter Baufläche M2 statt Bahnfläche) und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat den Bebauungsplan 7-68 aufgestellt, der sich derzeit in der frühzeitigen Trägerbe-teiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch befindet. Ziel des Verfahrens ist die Entwicklung eines sozial, ökolo-gisch und wirtschaftlich tragfähigen Bebauungskonzepts. Für den weit überwiegenden Teil der Flächen sieht die Planung eine Wohnbebauung vor. Dieses Ziel wird vom Berliner Senat unterstützt. Es entspricht den Zielsetzun-gen des Stadtentwicklungsplans Wohnen als auch dem gewachsenen Wohnungsneubaubedarf in Berlin. Frage 11: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, beim Bund mit dem Ziel vorstellig zu werden, dass Güterver-kehre, die nicht Berlin als Ziel- oder Quellgebiet haben, über den Außenring führen? Antwort zu 11: Der Senat hat zu dieser Problematik unter anderem versucht, über den Eisenbahninfrastruktur-beirat (einem Gremium aus Vertretern des Bundestages und Bundesrates sowie der für die Eisenbahnregulierung zuständigen Bundesnetzagentur) Einfluss zu nehmen. Hintergrund war und ist, dass die Unternehmen ihren Schienengüterverkehr teilweise durch Berlin führen, weil die Trassenpreise durch Berlin offensichtlich günstiger als über den für den Güterverkehr gedachten Berliner Außen-ring sind. Dadurch sind neben Auslastungsproblemen der Infrastruktur auch erhöhte Lärmbelastungen in der Berli-ner Innenstadt verbunden, die zudem gegenüber der Füh-rung über den Außenring zu einer wesentlich höheren Lärmbetroffenheit führen. Nach Darstellung der Bundesnetzagentur werde dem Problem der lauten Güterzüge mit dem lärmabhängigen Trassenpreissystem begegnet und dadurch ein monetärer Anreiz zur Umrüstung auf leisere Wagen gesetzt. Zurzeit gebe es keine rechtliche Handhabe, laute Güterzüge in ihrem Betrieb zu beschränken, da an vorhandenen Stre-cken aufgrund des Bestandsschutzes kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach dem BImSchG bzw. nach der Ver-kehrslärmschutzverordnung besteht. Es werde geprüft, ob mögliche Betriebsbeschränkungen nach dem Eisenbahn-recht zulässig seien, beispielsweise laute Züge langsamer fahren zu lassen oder umzuleiten, ein Nachtfahrverbot oder ein generelles Fahrverbot für laute Züge ab 2020 einzuführen. Die Normierung von Betriebsbeschränkun-gen sei noch europarechtlich abzuklären. Im sich derzeit in der Abstimmung befindlichen Ent-wurf eines Eisenbahnregulierungsgesetzes des Bundesmi-nisteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist vor-gesehen, das Wegeentgelt für den Schienengüterverkehr nach den Lärmauswirkungen zu differenzieren, um dadurch Anreize für die Umrüstung vorhandener Güter-wagen auf eine Lärm mindernde Bremstechnik zu setzen. Der Senat unterstützt diese vorgeschlagene Regelung. Frage 12: Laut Drs. 17/12834 vom 13.12.2013 hat die Deutschen Bahn AG untersucht, ob das zusätzliche Her-einführen von Güterverkehren in die Stadt Berlin der richtige Weg ist. Welche Ergebnisse haben diese Untersu-chungen erbracht? Antwort zu 12: Hierzu teilt die DB AG mit: „Die in der Drs. 17/12834 angesprochene Frage, ob das Herein-führen von Güterverkehr in die Stadt grundsätzlich ein richtiger Weg ist, stellt eine Grundsatzfrage für die Politik dar. Klar ist, dass die wachsenden Verkehrsbedarfe durch Industrie und Handel durch fehlende oder schlecht ausge-baute Verkehrswege nicht vermieden, sondern verlagert werden. Steht ein kostengünstiger und leistungsfähiger Schienenverkehrsweg nicht zur Verfügung, wird der Stra-ßenverkehr für den Transport genutzt. Für den südlichen Berliner Innenring ist die Stilllegung aus Sicht von Bund, SenStadt und Bahn keine Perspektive.“ Frage 13: Welche Überlegungen sind dem Senat im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit einer Reaktivierung der Fernbahngleise bekannt? Antwort zu 13: Dem Senat sind Wirtschaftlichkeitsun-tersuchungen der DB Netz zur Reaktivierung der Fern-bahngleise nicht bekannt. Berlin, den 07. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2015)