Radverkehr: Standards des Radschnellweges entlang der TVO und der Lückenschluss zum RSV 9, aus Senat

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Frage 1:
Welche Standards werden der Planung des Radschnellweges (#RSV) entlang der #TVO zugrunde gelegt?
Frage 2:
Wann wurden diese festgelegt?
Frage 3:
Welche Abweichungen gibt es zwischen diesen und den Standards, die das #Mobilitätsgesetz vorsieht?
Frage 4:
Welche Möglichkeiten lassen die weiteren Planungen, die Abweichung so gering wie möglich zu halten, ohne
weiteren Zeitverzug bei der Umsetzung der Planungen zu riskieren?
Antwort zu 1 bis 4:
Mit der Herausgabe des Endberichts zur Potenzialanalyse von Radschnellverbindungen in
Berlin im März 2018 wurden Hinweise zu den gewünschten Standards und
Qualitätskriterien von Radschnellverbindungen in Berlin erarbeitet. Diese basieren auf
dem bundesweit anerkannten Arbeitspapier von 2014 „Einsatz und Gestaltung von
Radschnellverbindungen“ von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV).
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Einige dieser Standards und Kriterien wurden angepasst, da es insbesondere in einem
dichtbesiedelten Raum einer Millionenmetropole wie Berlin nicht immer möglich ist, die
vorgegebenen Kriterien in Gänze zu erfüllen. In diesem Zusammenhang wird unter
besonderen Umständen auch die Unterschreitung der Kriterien auf gewissen
Streckenbereichen bei der Realisierung der Radschnellverbindungen toleriert.
Die im Berliner Mobilitätsgesetz benannten Qualitätskriterien für Radschnellverbindungen
widersprechen diesen nicht und zielen auf ähnliche Kenngrößen ab, wie sie in den
Vorgaben aus dem oben genannten Arbeitspapier der FGSV enthalten sind.
Die Radschnellverbindung entlang der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) erfüllt die
wichtigsten Eigenschaften von Radschnellverbindungen, wie zum Beispiel bei der
nutzbaren Breite für Radfahrende mit durchgängig vier Metern im Zweirichtungsverkehr,
bei der Trassenlänge mit über fünf Kilometern und bei der sogenannten betrieblichen
Qualität mit vorhandener Beleuchtung und einem hochwertigen Fahrbahnbelag in Asphalt
entlang der Strecke.
Die Kriterien für Radschnellverbindungen werden von der Radverkehrsanlage entlang der
TVO an zwei Knotenpunkten in Bezug auf die Wartezeiten nicht vollständig erfüllt und
können auch nicht in die Planungen und Realisierung aufgenommen werden, da die
Veränderungen der Planungen zu Gunsten der Qualitätserhöhung der Radverkehrsanlage
mit sehr hohen negativen Auswirkungen, insbesondere für die Umwelt, einhergehen
würden. So wäre beispielsweise für die Errichtung von planfreien Knotenpunkten
(Brücken, Rampen oder Unterführungen) vor allem mit zusätzlichen Rodungen entlang
des Trassenkorridors zu rechnen, um so die benötigten Ingenieurbauwerke errichten zu
können.
Frage 5:
Welche Planungen gibt es, den Radschnellweg entlang der TVO an den Radschnellweg #RSV9 anzubinden?
Antwort zu 5:
Entsprechende Hinweise zu einer Anbindung wurden auch von Teilnehmenden an der
öffentlichen Informationsveranstaltung zu der Radschnellverbindung Nr. 9 vorgetragen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüft deshalb derzeit
gemeinsam mit der GB #infraVelo GmbH, wie und wann eine Anbindung realisiert werden
könnte.
Frage 6:
Auf der Märkischen Allee soll südlich der Ostbahn ein geschützter Radstreifen entstehen. Inwiefern wird diese
Strecke bereits in den Standards der RSV an der TVO oder den Standards des Mobilitätsgesetzes ausgebaut?
Antwort zu 6:
Der dort geplante Radfahrstreifen soll ohne bauliche Maßnahmen durch Neumarkierung
und Verbesserung der Protektionseinrichtungen des bestehenden Radfahrstreifens
errichtet werden. Die Standards des Berliner Mobilitätsgesetzes sollen eingehalten
werden, was die gegenseitige Überholmöglichkeit und angesichts der dort bisher noch
relativ geringen Radverkehrsstärke eine hohe Verkehrsqualität für den Radverkehr
sicherstellt.
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Besondere Radschnellverbindungs-Standards sind angesichts des provisorischen
Charakters der Maßnahme, die in einem Bereich entsteht, der später im Zuge des Baus
der TVO einmal weitgehend umgebaut oder völlig neugestaltet werden dürfte, nicht
vorgesehen.
Frage 7:
Wer ist für diesen Lückenschluss der Radschnellwege verantwortlich (Bezirk, Land, Infravelo oder Dritte)?
Frage 8:
Welchen Planungsstand haben die Planungen für den Lückenschluss und wie ist der Zeitplan für die
Umsetzung?
Antwort zu 7 und 8:
Derzeit gibt es keine konkreten Planungen für einen Lückenschluss der
Radschnellverbindungen. Dafür zuständig wären die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz oder auch die Bezirke.
Im kurzfristigen Bearbeitungshorizont gilt es vor allem, die derzeitig ausgelösten
Machbarkeitsuntersuchungen zu den Radschnellverbindungen von der Planung über das
Planfeststellungsverfahren hinaus bis in die Realisierung überzuleiten.
Im mittelfristigen bis langfristigen Bearbeitungshorizont ist es definitiv das Ziel, die
Radschellverbindungen untereinander anzubinden. Einen genauen Zeitplan hierzu gibt es
derzeit noch nicht.
Berlin, den 14.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Pankow fehlen mehr als 6000 Stellplätze für Fahrräder, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article229541234/Pankow-fehlen-mehr-als-6000-Stellplaetze-fuer-Fahrraeder.html

Vor allem an zwei Pankower Bahnhöfen ist der Bedarf an Bügeln jetzt schon groß – und steigt bis 2030 nochmals gewaltig an.

Die #doppelstöckigen Rampen voll belegt, alle #Bügel zugestellt, selbst entfernte Zäune und Geländer halten als Stellplatz her: das morgendliche Bild am S- und U-Bahnhof #Pankow. Was #Pendler lange schon als Problem empfinden, hat die #Radplanungsgesellschaft #Infravelo nun bestätigt. Das Ergebnis der Zählaktion für den Bezirk Pankow: An fast allen Stationen übertrifft der Bedarf an Bügeln zum sicheren Abschließen das Angebot deutlich.

Und die Nachfrage ist weiterhin stark zunehmend: 6121 zusätzliche Bügel brauchen die Bahnhöfe des einwohnerstärksten Berliner Bezirks laut Infravelo insgesamt bis zum Jahr 2030. Allein am Bahnhof Pankow, wo der #Radverkehr in angrenzenden Kiezen spürbar zunimmt, braucht es weitere 1375 Bügel zum Anschließen von Fahrrädern. Zumindest hier ist eine groß gedachte Lösung in Sicht.

#Fahrradparkhaus des #Pankower Tors schafft Platz
Denn auf der benachbarten Brache des Güterbahnhofs Pankow entsteht in den kommenden Jahren auf dem Baufeld des Investors Kurt Krieger beim Projekt Pankower Tor nicht nur ein Quartier mit 2000 neuen Wohnungen, sondern auch ein Fahrradparkhaus mit mehr als …

Radverkehr: Fahrradparkhäuser in Berlin: Studie zeigt, wo sie entstehen könnten, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article229495160/Verkehrswende-Berlin-Tausende-Radstellplaetze-sind-in-Berlin-notwendig.html

Studien zeigen, an welchen Berliner Bahnhöfen wie viele #Abstellplätze für #Räder fehlen. #Fahrradparkhäuser könnten eine Lösung sein.

Die Suche nach einem Abstellplatz fürs #Fahrrad kann #Pendler schon morgens Nerven kosten. An vielen Bahnstationen teilen sich gleich mehrere Räder einen #Bügel, und auch an Laternen und anderen Masten ist oft schon alles besetzt. Radfahrer in Berlin brauchen mehr Abstellmöglichkeiten. Wie viele genau an welcher Stelle nötig sind, das hat nun erstmals eine großangelegte Untersuchung der Infravelo ergeben.

Die der Verkehrsverwaltung unterstellte landeseigene #Radplanungsgesellschaft führt seit 2018 Standort- und Potenzialanalysen für alle 280 S- und U-Bahnstationen in Berlin durch. Für die ersten 73 Bahnhöfe liegt nun das Ergebnis vor. Demnach sind allein an diesen Standorten bis 2030 weitere 17.000 Abstellplätze nötig. Eine Verdoppelung zur aktuellen Zahl, schreibt die #Infravelo auf ihrer Internetseite. An insgesamt 44 Stationen würden demnach Anlagen von mittlerer Größe mit Stellplätzen für 100 bis 500 Fahrräder gebraucht, heißt es.

Noch deutlich größer ist der Bedarf bis 2030 an sieben der untersuchten Bahnhöfe: Dort liege die Nachfrage zwischen 500 und mehr als 1000 Stellplätzen. „Hier“, so die Infravelo, „könnten Fahrradparkhäuser die Lösung sein.“

#Fahrradstellplätze: Analyse arbeitet mit Bevölkerungsprognosen
Für ihre Bestandsaufnahme zählten die Autoren an allen Bahnhöfen die werktags dort im Umkreis von 100 Metern um die Eingänge abgestellten …

Radverkehr: Tempo und Qualität der Berliner Radwegeplanung und deren Umsetzung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele km Gesamtlänge umfasst das #Hauptverkehrsstraßennetz in Berlin in der Zuständigkeit des Berliner
Senats?
Antwort zu 1:
Das Hauptverkehrsstraßennetz in Berlin umfasst ca. 1.400 Kilometer.
Frage 2:
Inwiefern ist der Senat zuversichtlich, dass das im #Mobilitätsgesetz festgelegte Ziel einer kompletten
Ausstattung mit sicheren #Radwegen bis zum Jahr 2030 beim bisherigen Tempo des Ausbaus annähernd zu
erreichen ist?
Antwort zu 2:
Der Senat ist weiterhin zuversichtlich, dass die im Mobilitätsgesetz (MobG BE) festgelegten
Ziele bis zum Jahr 2030 erreichbar sind. Die Fortschritte bei Planung und Bau von sicheren
Radverkehrsanlagen sind u. a. von den personellen Ressourcen in der zuständigen
Senatsverwaltung und in den jeweiligen Bezirksämtern abhängig, die in der Regel die
zuständigen Baulastträger für die Radverkehrsmaßnahmen sind.
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Frage 3:
Wie viele neue dauerhafte Radwege (in km) können in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden?
Antwort zu 3:
Im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz (SenUVK), koordiniert und organisiert die GB infraVelo GmbH (infraVelo)
als Tochterunternehmen der landeseigenen Grün Berlin GmbH seit diesem Jahr die
bezirklichen Steuerungsrunden zur Abstimmung der Radverkehrsmaßnahmen. Ziel dieses
Projektsteuerungsauftrages ist es unter anderem, eine umfassende Datenbank aufzubauen,
die ein einheitliches Monitoring des Radwegeausbaus gewährleisten kann.
Die GB #infraVelo GmbH stellt die avisierten, laufenden und abgeschlossenen
Radverkehrsmaßnahmen in dieser Datenbank ein. Die vorhabenbezogenen
Projektinformationen werden zwecks der Schaffung von Transparenz, der Identifikation von
Problemstellungen, der Effizienzsteigerung bei der Umsetzung der Maßnahmen und dem
Berichtswesen erfasst. Die Datenbank wird durch Informationen aus den Bezirken zu den
einzelnen Projekten erweitert und aktualisiert. Je nach personellen Kapazitäten in den
jeweiligen Bezirken ist die Datenbank mit Meilensteinen und Kennzahlen, wie z.B. Art der
Maßnahme, Projektphase und Bauzeiten befüllt oder noch zu befüllen.
Laut aktuellem Stand der Datenbank (01.06.2020) werden im Land Berlin derzeit insgesamt
311 durch SenUVK finanzierte Maßnahmen im Bereich Radverkehrswege umgesetzt bzw.
als aktiv bezeichnet. Darunter fallen Maßnahmen, die sich derzeit in Planung, im Bau oder
kurz vor Abschluss befinden. Diese 311 Maßnahmen umfassen eine Gesamtlänge von 285
km.
Von diesen 311 Maßnahmen haben 49 Maßnahmen mit einer Länge von 37 km ein
geplantes Bauende bis spätestens zum 31.12.2021. Die übrigen 262 Maßnahmen sind noch
nicht mit einem Bauabschlussdatum vermerkt.
Radverkehrswege Projekte Kilometer
Im Zeitraum vom 01.01.2017 –
31.05.2020 abgeschlossene
Maßnahmen
91 65
Aktiv laufende Maßnahmen 311 285
Davon aktiv mit Bauzeitende bis 2021 49 37
Davon aktiv ohne bekanntes Bauzeitende 262 248
Avisierte Maßnahmen 81 53
Davon avisierte mit einem geplanten
Bauzeitende bis 2021
1 2
Davon avisiert ohne bekanntes
Bauzeitende
80 51
Gesamt 483 403
Tabelle umfasst Werte inklusive temporäre Radfahrstreifen, da diese nur vorgezogene, aber avisierte/aktive
Radverkehrswege sind. Die Daten beinhalten neu erstellte sowie nach aktuellen Ausbaustandards sanierte
Radverkehrsinfrastruktur.
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Frage 4:
Welche neuen Radwege werden in Charlottenburg-Wilmersdorf bis zum Ende der Legislaturperiode
umgesetzt?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf antwortete wie folgt:
„Im Jahr 2020 erfolgt die Fertigstellung der Hardenbergstraße und der Bundesallee. Für das
Jahr 2021 sollen Maßnahmen in der Rönnestraße, am Goerdeler Damm und in der
Windscheidstraße umgesetzt werden. Für die Fasanenstraße und für die Diagonalsperre
und die Mischverkehrsfläche in der Prinzregentenstraße liegen die Ausführungsplanungen
vor. Maßnahmen am Spandauer Damm werden in Abhängigkeit der Maßnahmen der
Berliner Wasserbetriebe in 2021 umgesetzt.“
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Prozess der Planung und baulichen Umsetzung von Radwegen,
der über sechs Jahre dauern kann, im zweigliedrigen Berliner Verwaltungssystem zu beschleunigen und wo
gibt es aktuell Hemmnisse?
Antwort zu 5:
Hemmnisse bestehen aktuell in der personellen Ausstattung der Behörden. Möglichkeiten
zur Beschleunigung ergeben sich u. a. aus Prozessaufnahmen und –analysen etwa im
Rahmen von Projekten zur Geschäftsprozessoptimierung (GPO). Zur Verbesserung der
Abläufe wird das Projekt Prozessanalyse Radverkehr (PARI) durchgeführt.
Frage 6:
Wie sind die genauen Schnittstellen im Prozess der Planung eines Radweges bzw. wie sind die
Zuständigkeiten bei
a) der Abteilung Verkehrsmanagement (früher VLB)
b) beim Referat für Planung und Gestaltung von Straßen und Plätzen
c) bei der neuen “Koordinierungsstelle“
d) beim Grundsatzreferat der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
e) bei der „Infravelo.“
f) Wann ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig?
g) Ab wann sind die Bezirke zuständig und wie ist das Zusammenspiel zwischen Senat und der unteren
Straßenverkehrsbehörde und den Bereichen Verkehr und Ordnungsangelegenheiten?
h) Welche weiteren Akteure spielen bei der Abstimmung eines Radweges in Berlin außer der Polizei und
Feuerwehr noch eine Rolle?
Frage 7:
Wie sieht der Prozess bzw. die Zeitschiene bei der Planung und baulichen Umsetzung eines durchschnittlichen
Radweges anhand der Akteure in Frage 6 einschließlich der Ausschreibungen für externe Büros bisher aus?
Antwort zu 6 und 7:
Ein „durchschnittlicher Radweg“ existiert nicht. Die Schnittstellen und Zuständigkeiten
ergeben sich daher im Einzelfall aus dem konkreten Projekt. Für die Planung und den Bau
ist im Grundsatz der jeweilige Bezirk als Baulastträger zuständig. Ausnahmen ergeben sich
aus dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) Nr. 10 Abs. 2. Ein Abgleich der
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Planung mit den Planungsvorgaben der SenUVK erfolgt über das Referat für Planung und
Gestaltung von Straßen und Plätzen. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt im
übergeordneten Straßennetz durch Abteilung VI der SenUVK.
Frage 8:
Welche Rolle spielen die durch das Mobilitätsgesetz eingerichteten bezirklichen Fahr-Räte und wie ist die
Auswirkung auf den Planungsprozess, wenn dieses Gremium mit den Radwegeplanungen des Senats nicht
einverstanden ist und mit dem Stadtrat Gegenvorschläge unterbreiten.
Antwort zu 8:
Die bezirklichen FahrRäte sind nach § 37 Abs. 8 MobG BE beratende Gremien. Sie ersetzen
damit nicht die Abwägungen und Entscheidungen in den beteiligten Behörden. Die konkrete
Ausgestaltung der Arbeit der bezirklichen FahrRäte und deren Zusammensetzung obliegt
gemäß § 37 Abs. 8 MobG BE den zuständigen Stadträtinnen/Stadträten.
Frage 9:
Werden die Bezirke bei der Erarbeitung der Prioritäten des Radverkehrsplans bzw. der Netzplanung eingebunden?
Antwort zu 9:
Vertretende der Bezirke nehmen an dem Beteiligungsverfahren zum Radverkehrsplan teil.
An der Erarbeitung des Netzes werden die Vertretenden der Bezirke ebenfalls beteiligt.
Frage 10:
Nach welchen Kriterien wurden aus den Vorschlägen der Bezirke die Temporären Radwege ausgewählt?
Antwort zu 10:
Die Bewertung der Vorschläge erfolgte im Wesentlichen hinsichtlich der temporären
Realisierungswahrscheinlichkeit und der Möglichkeit zur Verstetigung im Anschluss an die
temporäre Anordnung.
Frage 11:
Warum konnten zahlreiche Vorschläge der Bezirke für temporäre Radwege (abgesehen vom Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg) nicht berücksichtigt werden?
Antwort zu 11:
Die Anordnung von temporären Radfahrstreifen eignet sich für Streckenabschnitte mit
geringer Komplexität. In Frage kommen unter Umständen auch Strecken, die zwar
komplexer, jedoch bereits vorgeplant sind. In diesen Fällen kommt dann zumindest eine
teilweise temporäre Umsetzung in Betracht. In jedem Fall müssen durch den zuständigen
Bezirk nötige Vorüberlegungen angestellt und mit der SenUVK abgestimmt werden, damit
von dort eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung erfolgen kann. Fehlt es an den
genannten Voraussetzungen, ist eine kurzfristige Anordnung einer Radverkehrsanlage nach
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den TEER-Regelplänen (Temporäre Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen)
im Regelfall nicht möglich. Einige Vorschläge konnten zudem nicht berücksichtigt werden,
weil es an notwendigen Kapazitäten zur Erstellung der Zeichnungen fehlt.
Frage 12:
Wie beurteilt der Senat die Umsetzung des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf beim Temporären Radweg in
der Kantstraße, die im ganzen Bundesgebiet (z.B. im Stern) medienwirksame Beachtung fand.
a) Was waren aus Sicht des Senats die Hauptursachen für die lange Umsetzung bis Ende Mai
b) das nicht erfolgte Abschleppen von Falschparken auf dem Radweg?
c) Wurde die BVG in die Planung mit einbezogen hinsichtlich der Sicherheit rum um die Bushaltestellen?
Antwort zu 12:
a) Seitens SenUVK wurden dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) CharlottenburgWilmersdorf verschiedene Hinweise zu festgestellten Abweichungen der Umsetzung von
der getroffenen Anordnung gegeben. Diese wurden mindestens teilweise schon behoben.
Darüber hinaus kann sich der Senat ohne detaillierte Kenntnisse der Abläufe im Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf nicht äußern.
b) Die Umsetzung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der Gefahrenabwehr setzt eine korrekte
Beschilderung bzw. Markierung voraus, damit als Voraussetzung für Zwangsmaßnahmen
ein Verstoß gegen die Rechtsordnung ohne Zweifel vorliegt.
c) Die Anordnung basiert auf den veröffentlichten TEER-Regelplänen. Die Lösungen für
Haltestellen in diesen Regelplänen wurden mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe)
abgestimmt. Unklarheiten bezüglich der Anfahrbarkeit der Haltstellen wurden erörtert und
ausgeräumt.
Frage 13:
Wie beurteilt die Oberste Straßenverkehrsbehörde die veröffentlichten Ergebnisse der juristischen Expertise
der Verkehrsrechtsexpertin Charlotte Heppner „Zur rechtlichen Umsetzung sogenannter Pop Up Bike Lanes“,
nach der Temporäre Radwege auch ohne Mobilitätsgesetz und Corona-Virus als straßenverkehrsrechtliches
Instrument angeordnet werden können?
a) Wird der Senat nach Corona auch davon Gebrauch machen?
Antwort zu 13:
Den Ausführungen kann in diesen Punkten zugestimmt werden. Die
straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage von § 45
StVO (Straßenverkehrsordnung).
a) Der Senat wird, sofern zweckmäßig, auch nach Corona von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen.
Frage 14:
Ist der Senat bereit, die Planungen eines nachhaltigen Radweges in der Kantstraße entsprechend der
Qualitätsstandards des Mobilitätsgesetzes mit einer baulichen Umgestaltung der Kantstraße unter frühzeitiger
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Einbindung des Bezirks und des bezirklichen Fahr-Rates einzuleiten, so dass dieser zeitnah umgesetzt
werden kann?
Antwort zu 14:
Der Senat ist grundsätzlich bereit, nachhaltige Radwege entsprechend der
Qualitätsstandards des MobG BE zu errichten und umzusetzen, insbesondere auch in der
Kantstraße. Für die Umsetzung sind im Regelfall die notwendigen Kapazitäten beim als
Baulastträger zuständigen Bezirk notwendig. Der Senat ist bestrebt, eine zeitnahe
Umsetzung unter Einbeziehung aller Beteiligten zu erreichen.
Berlin, den 23.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Radschnellweg Königsweg: Fast 400 Parkplätze fallen weg, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article228651955/Radschnellweg-Koenigsweg-Fast-400-Parkplaetze-fallen-weg.html

#Infravelo hat erste Details aus der Machbarkeitsstudie vorgestellt. Die Trasse führt vom S-Bahnhof Wannsee zum Kudamm.

Zehn #Radschnellwege sollen in den nächsten Jahren in Berlin gebaut werden, zwei davon führen durch den Bezirk Steglitz-Zehlendorf: die #Teltowkanalroute und die Route #Königsweg-Kronprinzessinenweg. Für die Strecke in Zehlendorf haben Mitarbeiterinnen der Infravelo GmbH im jüngsten #Verkehrsausschuss des Bezirks die ersten Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie vorgestellt. So sollen unter anderen entlang der zwölf Kilometer langen Route insgesamt 374 Parkplätze wegfallen.

225 Plätze liegen in Steglitz-Zehlendorf
Mehr als die Hälfte der Parkplätze, die zugunsten der #Radstrecke nicht mehr genutzt werden können, liegt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Am #Kronprinzessinnenweg fallen insgesamt 225 Parkplätze weg. Die anderen liegen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, davon 51 an der Bornstedter Straße, 60 an der Trabener Straße, 17 am Knotenpunkt am S-Bahnhof Grunewald und 21 an der Auerbachstraße. Der Radweg wird entlang des Straßenverlaufs auf eine Breite von drei bis vier Meter ausgebaut. Die Strecken sind künftig asphaltiert und beleuchtet. „Es wird davon ausgegangen, dass der #Radschnellverbindung Königsweg aus Naturschutzgründen nichts im Wege steht, sofern Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden“, heißt es in der Machbarkeitsstudie, die kurz vor dem Abschluss ist. In einem nächsten Schritt soll der Bericht verfasst und veröffentlicht werden.

Die Radschnellverbindung Königsweg – Kronprinzessinnenweg führt vom S-Bahnhof Wannsee über Kronprinzessinnen- und Königsweg durch den Grunewald zur Messe Berlin und zum westlichen Ende des Kurfürstendamms. Im Süden verläuft die Trasse durch ein Wohngebiet. Der mittlere Bereich liegt neben der Avus in Richtung S-Bahnhof Grunewald. Der nördliche Teil endet am S-Bahnhof Halensee.

Radverkehr: Radverkehr in Marzahn-Hellersdorf (III), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung und der Fertigstellungszeitraum folgender Maßnahmen:
a) Bau des #Radwegs von der Hoyerswerdaer Straße bis Sebnitzer Straße?
Antwort zu 1 a):
Die Arbeiten am Geh- und Radweg sind abgeschlossen. Ab März 2020 wird eine Mittelinsel
auf der Louis-Lewin-Straße neu errichtet, um die Überquerung der Louis-Lewin-Straße für
den Geh- und Radverkehr zu erleichtern.
b) Bau des Radwegs inkl. Querungsstellen und Unterführungssicherung östlich parallel zur Wuhle?
Antwort zu 1 b):
Die Bauarbeiten auf dem #Wuhlewanderweg Teil B sind abgeschlossen. Der Teil A befindet
sich aktuell in der Vergabephase.
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c) Sanierung des Radwegs #TR7 zwischen Mehrower Allee und Havemannstraße?
e) Projekt #ZR1, Teil 2 (Parchimer Str. bis Wulkower Str. einschl. Anbindungen an Blumberger Damm und
Wuhlgartenweg)?
Antwort zu 1 c) und e):
Aktuell steht noch die Bestätigung der Berliner Wasserbetriebe zum Entwässerungskonzept
aus. Erst danach kann mit dem Verfahren zur Vergabe begonnen werden.
d) Bau des Radwegs von der Bitterfelder Brücke bis zur Ludwig-Renn-Straße?
Antwort zu 1 d):
Das Leistungsverzeichnis für die Vergabe wird zurzeit vorbereitet. Anschließend kann mit
dem Verfahren zur Vergabe begonnen werden.
f) Bau eines Rad- und Gehwegs im Münsterberger Weg von Myslowitzer Straße bis Neuenhagener Straße?
Antwort zu 1 f):
Die Baumaßnahme wurde in zwei Abschnitte aufgeteilt. Abschnitt Ost (Gielsdorfer Straße
bis Neuenhagener Straße) und Abschnitt West (Myslowitzer Straße bis Stepenitzer Weg).
Abschnitt Ost: Es laufen zurzeit Planungsabstimmungen mit den Berliner Wasserbetrieben.
Abschnitt West: Das Entwässerungskonzept wird zurzeit überarbeitet. Im Anschluss daran
müssen die Berliner Wasserbetriebe das Entwässerungskonzept bestätigen.
g) Projekt ZR1, Teil 1 (Berliner Str. bis Parchimer Str.)?
Antwort zu 1 g):
Das Gesamtprojekt Zubringer zum Europaradweg 1 (ZR1) im Bereich Berliner Straße bis
Parchimer Straße besteht aus mehreren Projekten, die einzeln und getrennt voneinander
ausgeführt werden. Das Gesamtprojekt befindet sich in Bearbeitung und wird stufenweise
abgearbeitet.
h) Radwegsanierung Rhinstr. – Meeraner Str. (Allee der Kosmonauten)?
Antwort zu 1 h):
Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor.
i) Planung von Radverkehrsanlagen in der Allee der Kosmonauten zwischen Eitelstraße und Elisabethstraße?
Antwort zu 1 i):
Die Knotenpunkte Eitelstraße und Elisabethstraße werden durch das Ingenieurbüro
Hoffmann-Leichter auf Ihre Leistungsfähigkeit geprüft.
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j) Sanierung der Radwege in der Gülzower Straße?
Antwort zu 1 j):
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine Neubaumaßnahme. Aktuell befindet sich diese
noch in der Planungsphase. Eine Finanzierung ist noch nicht gesichert.
k) Planung von Radverkehrsanlagen in der Marzahner Chaussee zwischen Bezirksgrenze und Allee der
Kosmonauten?
Antwort zu 1 k):
Aktuell wird die Möglichkeit für ein Entwässerungskonzept geprüft.
l) Erneuerung des Rad- und Gehwegs Menzelstraße parallel zur Ostbahn?
Antwort zu 1 l):
Das Projekt befindet sich in der Vorplanungsphase. Aktuell wird ein Entwässerungskonzept
erstellt und die Grundstückssituation geklärt. Anschließend kann mit der Entwurfs- und
Ausführungsplanung begonnen werden.
m) Ausbau sicherer Radwege auf den Zufahrten zur Märkischen Allee (B1/B5)?
Antwort zu 1 m):
Die Ausführung ist für 2./3. Quartal 2020 geplant. Eine verkehrsrechtliche Anordnung der
Verkehrslenkung Berlin liegt allerdings noch nicht vor.
n) Geschützter Fahrradstreifen auf der Märkischen Allee südlich der Brücke über die Ostbahn?
Antwort zu 1 n):
Hier erfolgen zurzeit Arbeitsgespräche zwischen der GB #infraVelo GmbH und der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Frage 2:
Welche #Radverkehrsprojekte werden darüber hinaus im Stadtteil Marzahn verfolgt?
Frage 3:
Welche Radverkehrsprojekte werden darüber hinaus im Stadtteil Hellersdorf verfolgt?
Frage 4:
Welche Radverkehrsprojekte werden darüber hinaus im Stadtteil Biesdorf verfolgt?
Frage 5:
Welche Radverkehrsprojekte werden darüber hinaus im Stadtteil Kaulsdorf verfolgt?
Frage 6:
Welche Radverkehrsprojekte werden darüber hinaus im Stadtteil Mahlsdorf verfolgt?
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Antwort zu 2 bis 6:
Die weiteren Radverkehrsprojekte sind der beigefügten Anlage zu den Radverkehrsanlagen
aus dem Plan „Verkehrliche Infrastrukturmaßnahmen Marzahn-Hellersdorf“ zu entnehmen.
Frage 7:
Wie viele VZÄ stehen dem Bezirk für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung? Werden über die VZÄ
auch andere Aufgaben außerhalb des Radverkehrs wahrgenommen? Wenn ja, welche und in welchem
Stundenumfang? Wie wird dies begründet?
Antwort zu 7:
Im Straßen- und Grünflächenamt steht derzeit ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) für diese
Aufgabe zur Verfügung, welche aufgrund des Personalmangels auch Aufgaben im Bereich
Straßenplanung und Straßenneubau wahrnimmt.
Frage 8:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung der vom Bezirksamt vorgeschlagenen zusätzlichen
Radschnellverbindungen (Märkische Allee, Radbahn U5, Waldpromenade)?
Antwort zu 8:
Die GB infraVelo GmbH führt im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz eine Machbarkeitsstudie zum Trassenkorridor entlang der Landsberger Allee
bis nach Marzahn-Hellersdorf durch.
Bezüglich der in der Frage genannten Radschnellverbindungen entlang der Märkischen
Allee sowie Waldpromenade liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz kein Sachstand zu eventuellen Maßnahmen des Bezirks vor.
Bezüglich einer Radschnellverbindung Radbahn U5 hat sich der Bezirk noch nicht an die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt, weshalb ebenso kein
neuer Sachstand zu eventuellen Maßnahmen des Bezirks vorliegt.
Frage 9:
Nach welchen fachlichen Kriterien und durch wen erfolgte die Auswahl der Abschnitte für
Radschnellverbindungen?
Antwort zu 9:
Die Auswahl von potenziellen Trassenkorridoren erfolgte aufbauend auf der durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführten
Potenzialuntersuchung. Die in der Untersuchung gefundenen 30 Trassenkorridore wurden
anhand verschiedener Kriterien bewertet. Dabei wurden drei Zielfelder betrachtet:
Infrastruktur, Potenziale und Wirtschaftlichkeit. Sie flossen zu je einem Drittel in die
Gesamtbewertung ein. Abschließend wurde eine Reihenfolge der bewerteten
Trassenkorridore erstellt, nach der die Auswahl erfolgte.
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Frage 10:
Wie werden die für #Radschnellverbindungen notwendigen infrastrukturellen Qualitäten auf diesen Strecken
umgesetzt werden können?
Antwort zu 10:
Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen sind im Arbeitspapier der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen „Einsatz und Gestaltung von
Radschnellverbindungen“ definiert. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz übernimmt in vielen Bereichen diese Standards beziehungsweise passt diese
auf großstädtische Verhältnisse an.
Frage 11:
Welche Gespräche zur Umsetzung der Radschnellverbindung entlang der U5 fanden bisher mit dem Bezirk
Lichtenberg und dem Senat statt?
Antwort zu 11:
Derzeit finden keine Gespräche statt, da es keinen neuen Sachstand zur
Radschnellverbindung entlang der U5 gibt. Siehe auch Antwort zu Frage 8.
Frage 12:
Wie weit ist die Entscheidung des Senats darüber, an der Märkischen Allee auf Vorschlag des Bezirks einen
bepollerten Radweg zu errichten?
Antwort zu 12:
Gegenwärtig wird eine Besprechung auf der Fachebene mit allen in Frage kommenden
Vorhabenträgern vorbereitet, bei der die Planung und Umsetzung von sicheren
Radverkehrsanlagen entlang der Märkischen Allee Thema sein wird. Hierbei ist ein
abschnittsweises Vorgehen aufgrund der unterschiedlichen Fahrbahnbreiten,
Verkehrsbelastungen und der Abhängigkeiten zu anderen im Verfahren befindlichen
Verkehrsprojekten notwendig.
Frage 13:
Wie weit sind die Planungen für den Ausbau des Radverkehrs auf dem Abschnitt nördlich der Wuhletalbrücke
bis zur Stadtgrenze?
Antwort zu 13:
Vermutlich sind für diesen Bereich die Planungen des Zubringers zum Europaradweg 1
(ZR1) gemeint. Diese befinden sich derzeit im Stadium der Entwurfsplanung und werden
gegenwärtig mit allen Beteiligten abgestimmt.
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Frage 14:
Welche Gespräche hat das Bezirksamt bisher mit Speditionen geführt, deren LKW auf der Märkischen Allee
regelmäßig geparkt werden? Wie wollen Bezirksamt und Senat das Ausweichen von LKW in Wohnstraßen
verhindern?
Antwort zu 14:
Bisher konnten derartige Gespräche noch nicht geführt werden. Die Einhaltung der
Straßenverkehrs-Ordnung (Parken von Lastkraftwagen in Wohnstraßen) wurde umfänglich
seitens des Ordnungsamtes überwacht. Verstöße lagen nicht vor.
Frage 15:
Welche Fahrradstraßen sollen im Bezirk eingerichtet werden?
Antwort zu 15:
Im Gespräch mit dem Fahr-Rat wurde die Cottbusser Straße als mögliche Fahrradstraße
identifiziert.
Frage 16:
Wann sollen die Grünmarkierungen an der Allee der Kosmonauten zwischen Rhinstraße und Beilsteiner
Straße stattfinden?
Antwort zu 16:
Die Planung und Umsetzung der Grünmarkierung ist für das Jahr 2020 avisiert. Die GB
infraVelo GmbH prüft eine mögliche Verbreiterung der Radverkehrsanlagen und mögliche
tangierende Maßnahmen gegenüber Dritten.
Frage 17:
Welche weiteren Grünmarkierungen sind geplant?
Antwort zu 17:
Für 2020 sind vorerst keine weiteren Maßnahmen von Grünmarkierungen im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf geplant.
Frage 18:
An welchen Standorten wurden 2019 Radabstellanlagen eingerichtet?
Antwort 18:
An folgenden Standorten wurden seitens des Bezirks Marzahn-Hellersdorf
Radabstellanlagen eingerichtet:
· Quartiersmanagement (QM), Mehrower Allee
· Bürodienstgebäude (BDG), Premnitzer Straße 11-13
7
· ELIXA Vitalclub GmbH
· Am CleanTech Business Park 1
· Touristeninformation, Hellersdorfer Straße
· Skater-Anlage beim Bürgerpark
· Garten der Begegnung
· S-Bahnhof Raoul-Wallenberg-Straße, nordöstliche Seite
· Evangelische Kirchengemeinde
· Kita ‚Kiek mal‘ Filialstandort
· Kita Eigenbetrieb Nordost, Basdorfer Straße 2-4
· Kita Eigenbetrieb Nordost, Zum Forsthaus 3
· Kita Eigenbetrieb Nordost, Grabensprung 51
· Kita Eigenbetrieb Nordost, Oberweißbacher Straße 8-10
· Kita Zum Hasenhügel
· Kita Rappelkiste
· Kita und Familienzentrum Hasenburg
· Evangelische Regenbogenkita, Adorfer Str.
· Kita Knirpsenstadt am Glitzerbach
· Kinderzirkus Cabuwazi Spingling
· Kunsthaus Flora
· MetrumBerlin gGmbH und Kiek in
· Haus an der Kastanienallee
· Haus am Akaziengrund
· Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) Impuls
· Kriseninterventionsteam vom Jugendamt
· U-Bahnhof Cottbusser Platz
· Dorfkirche Alt- Marzahn
Derzeit erfolgen seitens der GB infraVelo GmbH stadtweite Standort- und
Potenzialanalysen sowie die Entwicklung eines gesamtstädtischen Buchungs- und
Zutrittssystems. Diese stellen die Grundlage für die Errichtung von gesicherten
Radabstellanlagen dar.
Frage 19:
An welchen Standorten sind 2020 zusätzliche Radabstellanlagen geplant?
Antwort zu 19:
Eine Übersicht der geplanten Standorte 2020 seitens des Bezirks Marzahn-Hellersdorf ist
noch in Bearbeitung. Eine Aussage darüber kann erst Anfang Juni 2020 gegeben werden.
Durch die GB infraVelo GmbH werden zudem derzeit alle Standorte des S- und UBahnnetzes geprüft. Die Auswahl zu weiteren Planung ist noch nicht abgeschlossen.
Frage 20:
Wie weit sind die Standort- und Potentialanalysen für den Ausbau von Fahrradabstellanlagen an S- und UBahnhöfen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf?
8
Antwort zu 20:
Der Abschluss aller Standort- und Potenzialanalysen an Bahnhöfen ist für das zweite
Halbjahr 2020 vorgesehen.
Frage 21:
Für welche Bahnhöfe liegen schon konkrete Ergebnisse vor?
Antwort zu 21:
Für folgende Bahnhöfe im Bezirk Marzahn-Hellersdorf liegen bereits Ergebnisse aus den
Standort- und Potenzialanalysen vor:
· S-Bahnhof Mahlsdorf
· S-Bahnhof Ahrensfelde
· U-Bahnhof Hellersdorf
· S-Bahnhof Biesdorf
· U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz
Für den S-Bahnhof Kaulsdorf werden die Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalyse
im 1. Quartal 2020 erwartet.
Die Ergebnisse zu den übrigen Bahnhöfen im Bezirk werden im Laufe des zweiten Halbjahrs
2020 vorliegen.
Berlin, den 24.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Senat plant Rad-Schnellweg durchs Brandenburger Tor – FUSS e.V. protestiert, aus Fuss eV

Berlins Verkehrssenat will einen #Radschnellweg durchs
#Brandenburger Tor und über den #Pariser Platz führen, auf dem er rund
30.000 Radfahrer pro Tag erwartet. Das gaben Staatssekretär Ingmar
Streese und Mitarbeiter der senatseigenen Planungsgesellschaft #Infravelo
am Montag bekannt. Die #Fußgängerlobby FUSS e.V. protestierte umgehend:
„Radverkehr im Sekundentakt würde Berlins symbolisch wichtigsten
Stadtraum zerschneiden. Als Ort für entspanntes Flanieren und Genießen,
zum Treffen und Feiern wäre der Platz tot“ – so Vorstand Roland Stimpel.
Er wirft den Planern vor: „Das ist Schnellweg-Technokratie ohne Sinn für
Stadtqualität. Für Durchgangsverkehr zentrale Stadträume zu killen – das
ist der alte Ungeist der autogerechten Stadt. Vom Autoverkehr wurde das
Tor erst 2002 befreit. Jetzt muss es auch frei von schnellem, starkem
Radverkehr bleiben.“

Bekannt wurde die Pläne auf einer Informationsveranstaltung von
Verkehrssenat und Infravelo in der „Stadtwerkstadt“ in der
Karl-Liebknecht-Straße. Der hier vorgestellte Schnellweg ist Teil der
wichtigsten West-Ost-Fahrradroute, die von Spandau bis Marzahn führen
soll. Sie soll vier bis sechs Meter breit sein und dem
Rad-Durchgangsverkehr über längere Strecken dienen. Von Fußgängern
dürfte sie überquert, aber nicht belaufen werden. Am Brandenburger Tor
soll sie nach ersten Senatsvorstellungen nicht als separate Piste
ausgebaut, sondern der Radverkehr frei über den Platz geführt werden.

In Berlin-Mitte untersuchten die Planer bis zu sechs parallele Trassen –
die nördlichste am Hauptbahnhof, die südlichste am Potsdamer Platz. Die
Trasse auf der Straße des 17. Juni, durchs Brandenburger Tor und Unter
den Linden wurde am Montag als „fachlich am besten bewertete Route“
vorgestellt. Sie hat aus Senatssicht zwei Vorteile: Sie führt fast immer
geradeaus, und sie brächte am wenigsten Einschränkungen für den
Autoverkehr. Stimpel meint aber: „Alle fünf Alternativrouten wären
verkraftbar. Diese Straßen haben zusammen 17 Spuren zum Fahren und
Parken. Es täte keinem weh, zwei davon zur Radtrasse umzuwidmen, etwa
auf der Reinhardt- oder Dorotheenstraße, der Behrenstraße oder der
Hannah-Ahrendt- und Französischen Straße.“

Im Tiergarten sind zwei Alternativen in der engsten Wahl: Die
Schnelltrasse wird entweder auf der Straße des 17. Juni geführt oder
über Parkwege südlich davon, auf denen dann das Gehen verboten wäre.
Dazu FUSS e.V. : „Tiergarten-Spaziergänger für Schnellverkehr zu
vertreiben – das gab es zuletzt beim Bau der Entlastungsstraße im Jahr
1961. Es ist schwer zu fassen, dass die Enkel der damaligen Planer das
jetzt überhaupt nur erwägen.“

Auf der Veranstaltung am Montag wurden die Pläne lebhaft diskutiert;
auch Radfahrer äußerten Vorbehalte, über den stark begangenen Platz zu
fahren. Andere merkten an, dass für Veranstaltungen am Tor Berlins
wichtigste Radroute immer wieder unterbrochen würde. Am Ende räumte
Staatssekretär Ingmar Streese ein: „Der Pariser Platz hat gewisse
Nachteile für die Radschnellverbindung.“

zu Fuß mobil + Radverkehr: Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
An welchem Tag im Herbst 2019 – wie in der Beantwortung der Anfrage 18/18166 angekündigt – soll der
#Fußgängertunnel am Bahnhof #Schöneweide der Öffentlichkeit übergeben werden oder gibt es eine weitere
Verzögerung bei der Instandsetzung des Tunnel?
Frage 2:
Welche #Baumaßnahmen wurden seit der Beantwortung der Anfrage 18/18166 tatsächlich durchgeführt und
wie viel Geld wurde für diese Arbeiten ausgegeben?
Frage 3:
Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten für die #Wiederinbetriebnahme des Fußgängertunnels am
Bahnhof Schöneweide? Weichen diese von der Schätzung aus März 2019 ab und wenn ja, warum?
Antwort zu 1-3:
Die Arbeiten zur Demontage der beschädigten #Tunneldeckenverkleidung sowie die
Beseitigung und Entsorgung weiterer #Brandrückstände sind abgeschlossen. Ferner
wurden die verrußten Granitflächen der Fußböden und Wände in einem aufwändigen
Verfahren gereinigt. Für die vorgenannten Bauleistungen einschließlich der notwendigen
Reparaturen an den vorhandenen Absperreinrichtungen sind im Zeitraum März bis
Oktober 2019 insgesamt 55.900 € an die beauftragten Unternehmen gezahlt worden.
Nach vollständiger Freilegung der Tunneldecke wurde außerdem festgestellt, dass sich
dort bisher unbekannte Einbauten befunden haben. Aufgrund der festgestellten
zusätzlichen erforderlichen Leistungen und der aktuellen #Baupreisentwicklung ist davon
auszugehen, dass der geschätzte Kostenrahmen um 10-15 % überschritten wird. Nach
aktueller Einschätzung verschiebt sich auch hierdurch die #Verkehrsfreigabe auf Frühjahr
2
2020. Diese Angabe erfolgt allerdings unter der Voraussetzung, dass ein Bauunternehmer
mit den Bauleistungen zur Herstellung der Tunneldeckenverkleidung vertraglich gebunden
werden kann.
Frage 4:
Wurde die alternative Nutzung des Tunnels durch die GB #infraVelo GmbH im Rahmen einer Standort- und
Potenzialanalysen zum #Fahrradparken untersucht? Wenn ja, was ergab diese Prüfung? Wenn nein, warum
wurde diese Prüfung nicht vor der Sanierung des Tunnels durchgeführt und wann wird diese Prüfung endlich
erfolgen?
Antwort zu 4:
Die GB infraVelo GmbH hat die alternative Nutzung des Tunnels im Rahmen der Standortund
Potentialanalyse nicht untersucht. Zu Beginn der Untersuchung wurde auf Nachfrage
der GB infraVelo GmbH durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick mitgeteilt, dass der
Tunnel auch weiterhin als Fußgängertunnel genutzt werden wird und demnach nicht für
eine Fahrradabstellanlage zur Verfügung steht.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (11): Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Berlins Fahrradinfrastruktur, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
a. Welchen #Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen #Nettopersonalbedarf (Vollzeitäquivalente, VZÄ) hatte
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in den Jahren 2016, 2017, 2018, sowie im
ersten Halbjahr 2019?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ waren 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019
unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind im oben genannten Bereich für das zweite Halbjahr 2019, 2020 und 2021
vorgesehen?
Antwort zu 1:
a:
Stellen VZÄ
2016 k. A. k. A.
2017 1183,14 1086,53
2018 1335 1179,29
2019 1359,77 1208,35
2
b:
freie
Stellen
2016 k. A.
2017 k. A.
2018 147,1
2019 117,3
c:
Stellen
2019 1359,77
2020 1398,61
2021 1430,36
k. A. = Aufgrund der Neubildung der SenUVK sind genaue Angaben hier nicht möglich.
Frage 2:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatte die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2018 und im ersten Halbjahr 2019 zur Umsetzung
des #Mobilitätsgesetzes?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ sind unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind im oben genannten Bereich für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020
und 2021 vorgesehen?
Antwort zu 2:
Der umfassende Regelungsgehalt des Mobilitätsgesetzes wirkt sich in unterschiedlicher
Intensität auf alle Aufgabengebiete der verkehrlichen Bearbeitung aus. Eine stellenscharfe
Zuordnung und Bemessung des auf ihn zurückzuführenden Personalbedarfs ist daher
nicht möglich.
Frage 3:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatte die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019 zur
Bearbeitung des #Radverkehrs?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ waren 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019
unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind im oben genannten Bereich für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020
und 2021 vorgesehen?
Antwort zu 3:
a:
Stellen VZÄ
2016 1 1
2017 14 6,0
2018 15 11,61
2019 15 13,61
3
b:
freie
Stellen
2016 0
2017 8
2018 3
2019 1
c:
Stellen
2019 15
2020 18
2021 19
Frage 4:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatte die GB infraVelo
GmbH 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ sind unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020 und 2021 vorgesehen?
Antwort zu 4:
a:
· 2017 – im Rumpfgeschäftsjahr war im Durchschnitt eine Stelle (VZÄ) besetzt (ohne
Geschäftsführung). Zum 31.12.2017 waren inkl. Geschäftsführung 6 Stellen
besetzt.
· 2018 – ursprünglich sollten 20 Stellen besetzt werden, im zweiten Halbjahr wurde
die Zahl mit einem angepassten Wirtschaftsplan auf 25 Stellen erhöht. Zur
Optimierung des Personaleinsatzes wurde gleichzeitig der shared-service-Ansatz
mit der Grün Berlin verstärkt umgesetzt. Zu den shared-service-Leistungen der
Grün Berlin für die #infraVelo GmbH zählen Finanzen, IT, Personalmanagement,
Vergabe/Einkauf, Kommunikation & Partizipation, zentrale Services und
Multiprojektcontrolling. Im Durchschnitt waren 9 Stellen (VZÄ) besetzt. Zum
31.12.2018 waren 15 Stellen zuzüglich 10 Stellen aus shared-service mit der Grün
Berlin besetzt.
· 2019 – bis Mitte des Jahres waren 24 VZÄ besetzt, davon 8 VZÄ aus sharedservice
(bei den shared-service-Leistungen ist zu berücksichtigen, dass diese
regelmäßig an den konkreten Arbeitsaufwand angepasst werden und nunmehr als
Fremdleistungen eingestuft werden).
b:
· 2017 – Stellen sind besetzt
· 2018 – Stellen sind besetzt
· 2019 – Stellen erstes Halbjahr sind besetzt
4
c:
· 2019 – bis Ende des Jahres sind 24,8 Stellen geplant, zuzüglich Fremdleistungen
aus 12,8 Stellen shared-service (entspricht 18 VZÄ, zuzüglich 9 VZÄ aus sharedservice)
· 2020 – der Stellenplan sieht 48,8 Stellen vor, zuzüglich Fremdleistungen aus 18,1
Stellen shared-service
· 2021 – der Stellenplan sieht 54,8 Stellen vor, zuzüglich Fremdleistungen aus 21,1
Stellen shared-service
Frage 5:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatten die Berliner
Bezirksämter zur Bearbeitung des Radverkehrs (Aufschlüsselung nach Bezirk)?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ sind unbesetzt (Aufschlüsselung nach Bezirk)?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ im oben genannten Bereich sind für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020
und 2021 vorgesehen (Aufschlüsselung nach Bezirk)?
Antwort zu 5:
Nachfolgend die Antworten der Bezirke:
Charlottenburg – Wilmersdorf ( a – c)
Mit Schreiben vom 22.03.2017 teilte der Senator für Finanzen mit, dass die AG
Ressourcensteuerung (1. Sitzung vom 09.02.2017) vor dem Hintergrund der politischen
Prioritätensetzung und zur Beschleunigung der vorbereitenden Arbeiten in den bauenden
und planenden Bereichen der Bezirke, insbesondere beim Schulneubau und für Radwege,
je 10 VZÄ pro Bezirk, davon 2 VZÄ für die Fahrradinfrastruktur („Radwege“) zugesagt hat.
Das Bezirksamt hat die Ausschreibung der beiden Stellen veranlasst. Bedauerlicherweise
konnte nach erfolgter erster Ausschreibung nur eine Stelle besetzt werden. Die weitere
Stelle konnte in einem weiteren Ausschreibungsverfahren dann ebenfalls besetzt werden.
Aufgrund des Weggangs der Stelleninhaber ist momentan leider keine der beiden Stellen
besetzt und diese müssen nunmehr wieder in die Ausschreibung gebracht werden.
In der bestehenden Personalplanung des Bezirks verbleibt es bei den beiden im Rahmen
der AG Ressourcensteuerung zugewiesenen Stellen.
Neukölln
Zu a:
Die Begriffe Bruttopersonalbedarf und Nettopersonalbedarf sind hier nicht bekannt.
Nachfolgende Angaben erfolgen daher in „VZÄ“.
Durch die Senatsverwaltung für Finanzen erfolgte eine Zuweisung von zwei zusätzlichen
VZÄ an das Bezirksamt Neukölln, die dann dem Geschäftsbereich des Straßen- und
Grünflächenamtes zugewiesen wurden.
5
Zu b:
Keine.
Zu c:
Zwei VZÄ (vgl. Antwort zu a).
Reinickendorf:
Zu a:
Dem Bezirk Reinickendorf wurden aufgrund des Mobilitätsgesetzes zwei
Vollzeitäquivalente zur Verfügung gestellt und diese wurden im Bezirkshaushalt verstetigt.
Zu b:
Eine Vollzeitstelle wird nach dem 6. Ausschreibungsverfahren zum 01.11.2019 besetzt
werden. Die 2. Stelle befindet sich derzeit im 7. Ausschreibungsverfahren, da die sechs
vorherigen Ausschreibungen nicht erfolgreich waren. In den vorangegangenen Verfahren
sind entweder keine geeigneten Bewerbungen eingegangen oder die ausgewählten
Kandidaten haben ihre Bewerbungen wieder zurückgezogen. Das Bezirksamt steht in
Konkurrenz mit anderen Behörden, GB infraVelo GmbH und der freien Wirtschaft, wo oft
höher dotierte Stellen vorhanden sind.
Zu c:
Nach wie vor die unter a. und b. genannten Vollzeitäquivalente.
Lichtenberg:
Zu a:
Der Bezirk Lichtenberg hat für die Bearbeitung des Radverkehrs insgesamt zwei Stellen
im Stellenplan verankert. Diese Stellen stammen aus der Entscheidung der AG
Ressourcensteuerung vom 09.02.2017.
Zu b:
Derzeit sind von diesen beiden Stellen unter Berücksichtigung von Teilzeit 1,8 Stellen
besetzt.
Zu c:
Eine Unterteilung für die Haushaltsjahre 19/20/21 wurde nicht vorgenommen. Weitere
Stellen wurden nicht eingerichtet.
Marzahn-Hellersdorf:
Zu a:
Das Straßen- und Grünflächenamt hat für die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes,
Radverkehrsanlagen, zwei VZÄ erhalten.
Zu b:
Derzeit wurden noch keine geeigneten Bewerber/innen gefunden, so dass noch beide
Stellen unbesetzt sind.
6
Mitte:
Zu a:
Es sind 2,5 Stellen vorgesehen. Die Stellen sind besetzt.
Zu b:
Es sind keine Stellen unbesetzt.
Zu c:
Über die bei a genannten Stellen hinaus sind bisher keine weiteren Stellen vorgesehen.
Steglitz-Zehlendorf:
Zu a:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat im Rahmen der AG Ressourcensteuerung zwei VZÄ
bzw. Stellen für den Radverkehr erhalten. Die zwei Stellen wurden mit dem Stellenplan
2018/2019 im Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung etatisiert.
Zu b:
Keine
Zu c:
Siehe Antwort zu b.
Tempelhof-Schöneberg:
Zu a:
Es besteht ein Personalbedarf von drei VZÄ, davon ist eine besetzt.
Zu b:
Es sind zwei VZÄ unbesetzt.
Zu c:
Eine Stelle zum Teil, (Mobilitätsmanager).
Treptow-Köpenick:
Zu a:
Stellen: 4
Ist-Besetzung (VZÄ): 2
Zu b:
Zwei Stellen unbesetzt.
Zu c:
Die genannten vier Stellen gibt es 2019 und auch im Haushaltsplanentwurf 2020/21.
7
Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Spandau wurden angefragt, haben
jedoch keine Rückmeldung zum Stellenumfang abgegeben.
Frage 6:
6. Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 6:
Nein.
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radschnellweg West kommt nicht schnell, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article226770173/Radschnellweg-West-kommt-nicht-schnell.html

Die Planung der #Trasse zwischen #Spandau und der City West soll bis 2023 dauern. Planer rechnen dann mit einer Bauzeit von zwei Jahren.

Berlin. Viele bunte Punkte konnten am Dienstagabend geklebt werden im Rathaus #Charlottenburg. Das macht man heute so, wenn man mit vielen Menschen gemeinsam ein Konzept entwickeln will und im Vorfeld schon ein paar Ideen kanalisieren möchte. Die bunten Punkte konnte man auf eine Karte kleben, auf der ermittelt werden sollte, aus welchem Teil der Stadt man kommt.

Die meisten der rund 100 Besucher der immerhin nun schon sechsten Diskussionsveranstaltung zum #Radschnellweg zwischen der City West und Spandau kamen auch aus den Bezirken, durch die die künftige Trasse führen soll. Ein paar wenige klebten ihre Punkte in den Weißraum außerhalb des auf der Karte gezeigten Gebiets. Es gab auch ein Tableau mit der Frage, welches Verkehrsmittel man denn bevorzugt benutze. Da gab es viele Punkte im Feld „Fahrrad“, was vermutlich in der Natur der Sache liegt.

Radschnellweg zwischen der City West und Spandau: Schnelle Verbindung ohne Konflikte
17 Kilometer lang soll die sogenannte #West-Route sein, die vom S-Bahnhof #Tiergarten über den #Ernst-Reuter-Platz, Bismarckstraße, Kaiserdamm über den Theodor-Heuss-Platz und die Heerstraße bis Spandau führen und die Konflikte zwischen Rad- und motorisiertem Verkehr beseitigen soll. Doch der Weg dahin ist noch weit. Die landeseigene #InfraVelo GmbH plant einen Baustart nicht vor …