Straßenbahn: Straßenbahn-Neubaustrecken Teil III -Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente), aus Senat

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Frage 1:
Welchen Stand haben die Planung und das Genehmigungsverfahren der #Straßenbahn-Tangentialstrecke
#Pankow#Heinersdorf#Weißensee?
Frage 2:
Welche Trassenführung ist die Vorzugsvariante? Wie lang ist sie?
Frage 3:
Wo im Streckenverlauf sind in welcher Fahrtrichtung und welcher Lage zu den Knotenpunkten Haltestellen
vorgesehen?
2
Frage 6:
Wie lautet „die Begründung der Auswahl und anschließende Bewertung“ – siehe Punkt 4 im Auszug
aus der Präsentation vom 05.11.2018, Seite 26:
Frage 18:
Wie viele #Umsteiger von MIV auf Straßenbahn pro Tag werden prognostiziert?
Frage 19:
Welche Varianten wurden mit welchen Ergebnissen volkswirtschaftlich bewertet?
Antwort zu 1 bis 3, 6, 18 und 19:
Die vorbereitenden Planungsschritte #Verkehrsmittelvergleich und Trassenvergleich sind
abgeschlossen. Das Ergebnis des Verkehrsmittelvergleichs war, dass die Straßenbahn für
die Relation das bestgeeignete Verkehrsmittel ist. Die Trassenbewertung zur Ermittlung
der planerisch zu bevorzugenden Variante steht vor dem Abschluss. Die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist derzeit in Bearbeitung.
Frage 4:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 2 Satz 1 MobG1 auf die Bewertung der Trassenvarianten?
Frage 5:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 5 MobG2 auf
a. die Bewertung der Trassenvarianten?
b. die gewählten Straßenraumaufteilungen?
c. die gewählte Querung der Prenzlauer Promenade/A 114?
d. die geplante Lage der Haltestellen vor oder hinter LSA?
Antwort zu 4 und 5:
Die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (MobG) sind dahingehend berücksichtigt, dass im
Rahmen des Planungsprozesses die prognostizierten Strukturdaten zugrunde gelegt sind
(z.B. Einwohner, Schulstandorte, Arbeits- und Ausbildungsstätten,
Einkaufsgelegenheiten).
1 „Der #ÖPNV soll insbesondere Wohngebiete, Arbeits- und Ausbildungsstätten, Bildungs- und
Gesundheitseinrichtungen, Einkaufsgelegenheiten, Sportzentren, kulturelle und soziale Einrichtungen sowie
Erholungsgebiete verkehrlich erschließen und verknüpfen.“
2 „Zur Absicherung eines verlässlichen und pünktlichen Angebotes sowie zur Realisierung attraktiver
Reisezeiten wird dem ÖPNV als Teil des Umweltverbundes im Rahmen des geltenden Rechts Vorrang vor
dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser Vorrang insbesondere
bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen umzusetzen.“
3
Im Rahmen der #Trassenbewertung wurde von Regelquerschnitten der Straßenbahn
ausgegangen, indem MobG-konforme Straßenraumaufteilungen (Fuß, Rad, Straßenbahn)
zugrunde gelegt wurden. Konkretisierungen (u.a. Querung der Prenzlauer Promenade/A
114 und geplante Lage der Haltestellen vor und hinter LSA) werden Bestandteil der
weiterführenden, vertiefenden Vorplanung sein.
Frage 7:
Welche Beiträge und Erkenntnisse aus der kurzen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 zur ersten Stufe der
Variantenbetrachtung hatten welchen Einfluss auf die Variantenbewertung?
Antwort zu 7:
Die Beiträge aus der zweiwöchigen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 wurden in der 2.
Stufe der Variantenbetrachtung berücksichtigt und eingehend geprüft. Sie führten zu
keiner Änderung der Rangfolge der Varianten zueinander, da die kritischen und
planungsrelevanten Einwände bereits im Vorfeld durch den Dienstleister erkannt und
berücksichtigt wurden.
Frage 8:
Warum wurde zur zweiten Stufe der Variantenuntersuchung (s. o.) keine Bürger- oder Verbändebeteiligung
durchgeführt?
Antwort zu 8:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gegen Ende der 1. Stufe der Variantenbewertung
durchgeführt, um die eingehenden Hinweise in der 2. Stufe berücksichtigen zu können.
Eine erneute Beteiligung in der 2. Stufe würde damit keine neuen planungsrelevanten
Erkenntnisse bringen.
Frage 9:
Welche Bürger- und/oder Verbändebeteiligungen (nicht nur „BürgerInnendialog“) in welchen
Planungsphasen mit welchen Mitwirkungsmöglichkeiten sind vor Fertigstellung der Entwurfsplanung und
dem Planfeststellungsverfahren mit seiner gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgesehen? Wenn nicht, warum sind diese vorgesehen?
Antwort zu 9:
Der Senat strebt an, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und über das gesetzlich
vorgeschriebene Maß hinaus zu beteiligen, um potenzielle Konfliktfelder zwischen den
Initiatoren und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den Betroffenen
untereinander bereits frühzeitig zu erkennen. Durch den § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) entstand eine neue Rechtsgrundlage für die
sogenannte „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“. Dabei handelt es sich bei § 25 Abs. 3
VwVfG um eine Soll-Vorschrift. Aufgrund der erforderlichen Planungsschritte und der
vielfältigen Interessen bei derartigen Vorhaben hat sich die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) auf einen mehrstufigen Beteiligungsprozess für die
laufenden Straßenbahnausbaumaßnahmen verständigt. In diesen verschiedenen Schritten
wird jeweils vor der Weiterführung der Planungen und vor etwaigen abschließenden
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(politischen) Beschlüssen eine Beteiligung durchgeführt, um die Hinweise aller
Interessierten einzusammeln und in das Verfahren einspeisen zu können. Hierzu werden
jeweils vor den großen, öffentlichen Veranstaltungen erste Informationsrunden mit den
institutionellen Akteuren („Akteursrunden“) durchgeführt, bevor die Informationen über die
Veranstaltung und die Website allen zugänglich gemacht werden.
Frage 10:
Wie wurden die Varianten aus der 1. Stufe der Voruntersuchung bewertet? Bitte Einzelwertungen der
Kriterien gem. Seite 20/28 der Präsentation vom 05.11.2018, jeweils Erläuterungen und Begründungen dazu
sowie die Reihenfolge der Platzierung angeben.
Antwort zu 10:
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich noch im
senatsverwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Die Untersuchungsergebnisse werden
erst nach deren Freigabe veröffentlicht.
Frage 11:
Wie soll mit welchen Wartezeiten in der Vorzugsvariante die Prenzlauer Promenade/A 114 gequert werden?
Antwort zu 11:
Es wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass derartige Detailfragen den ausstehenden,
vertiefenden Planungen vorbehalten sind.
Frage 12:
Inwieweit wird der Neubau der Straßenbahnstrecke zur städtebaulichen Aufwertung der durchfahrenen
Straßen genutzt?
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Antwort zu 12:
Im Zuge des Straßenbahnprojekts werden zeitgemäße, attraktive Verkehrsanlagen mit
dem Ziel einer städtebaulichen Aufwertung angelegt. Eine detailliertere Planung erfolgt in
den weiteren Planungsschritten.
Frage 13:
Welche Konsequenzen zieht der Vorhabenträger BVG daraus, dass die schalltechnischen Berichte
(Lärmgutachten) für die letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise beauftragten Gutachters z.
T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur Neuauslegung
der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Frage 14:
Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, dass die schalltechnischen Berichte (Lärmgutachten) für die
letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise vom Vorhabenträger BVG beauftragten Gutachters
z. T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur
Neuauslegung der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Antwort zu 13 und 14:
Die BVG teilt hierzu mit, dass sich innerhalb der teilweise längeren Planungsphasen
sowohl grundlegende Vorgaben, Normungen und Richtlinien ändern können.
Die Planfeststellungsbehörde ergänzt hierzu:
„Es liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers vollständige und den rechtlichen
Rahmenbedingungen entsprechende Planfeststellungsunterlagen bei der Anhörungs- und
Planfeststellungsbehörde einzureichen.“
Anschließend haben diese Behörden im fortlaufenden Planfeststellungsverfahren die
Aktualität der maßgeblichen Unterlagen mit den am Feststellungsdatum geltenden
Gesetzen sicherzustellen, sonst könnten die Entscheidungen
(Planfeststellungsbeschlüsse etc.) vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich angefochten
werden.
Frage 15:
Welche Beförderungsgeschwindigkeiten sind für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorgesehen
und in die volkswirtschaftliche Bewertung eingeflossen?
Antwort zu 15:
Die Straßenbahn wird mit den jeweils im Straßenraum geltenden Geschwindigkeiten
unterwegs sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu1 verwiesen.
Frage 16:
Welche Kfz-Verkehrsmengen sind in welchem Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorhanden?
6
Antwort zu 16:
Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014 finden sich als Querschnittsbelastungswerte,
d.h. keine Trennung nach Fahrtrichtungen, im Internetangebot der SenUVK unter
folgendem Link: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Frage 17:
Welche Kfz-Verkehrsmengen werden für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung prognostiziert?
Antwort zu 17:
Der inhaltliche Schwerpunkt der Untersuchungen zur Straßenbahntangente Pankow lag in
der Verbesserung des Angebotes des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVAngebotes)
zwischen den Ortsteilen Pankows und den Versorgungszentren und in der
möglichst umwelt-, stadt- und sozialverträglichen Abwicklung der Verkehre. Eine
streckenabschnittsweise Prognose der Kfz-Verkehrsmengen war nicht Gegenstand dieser
Untersuchung. Gleichwohl wird ermittelt, welche Verlagerungseffekte vom Kfz-Verkehr
sich aufgrund der Verbesserung des ÖPNV-Angebots einstellen könnten.
Frage 20:
Welches weitere Vorgehen ist mit welchen zeitlichen Abläufen geplant?
Antwort zu 20:
Die Untersuchung ist Grundlage für einen zukünftigen Beschluss zur Einleitung der
weiteren Planungsschritte. Es ist vorgesehen, diesen Beschluss im Frühjahr 2020
herbeizuführen. Erst nachdem die Straßenbahnverlängerung beschlossen wurde, folgen
weitere Planungsschritte (Vorplanung, Entwurfsplanung, etc.) und das
Planfeststellungsverfahren, in dem der Trassenverlauf abschließend bestimmt wird.
Frage 21:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 21:
Nein.
Berlin, den 19.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Berliner ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 18. Dezember 2018:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, einen halbjährlichen Bericht an das Abgeordnetenhaus zum Thema „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.

Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik baut Berlin seinen Öffentlichen #Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht aus. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Erschließung von neuen Wohnungsbaustandorten. In der laufenden Legislaturperiode 2016-2021 sollen daher umfangreiche #Straßenbahnplanungen umgesetzt werden.

An der Planung wird intensiv gearbeitet, bei zwei Projekten wurde die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Berichtszeitraum (Juli bis November 2018) abgeschlossen. Die Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Für die Verlängerung der #Straßenbahnlinie #M2 ab Heinersdorf in Richtung Blankenburger Süden und S-Bahnhof #Blankenburg wurden die Trassenbewertungen einschließlich der Nutzen-Kosten-Untersuchung abgeschlossen.

Die Untersuchungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow#Heinersdorf#Weißensee laufen derzeit. Der Bürgerdialog und eine zweiwöchige Online-Beteiligung auf der Webseite mein.berlin.de hat vom 7. bis 21. November 2018 stattgefunden.

Für die Strecke #Alexanderplatz#Potsdamer Platz wurde bereits im Juni 2016 der #Planungsauftrag an die BVG erteilt. Aktuell vergibt die BVG die Planungsleistungen für die Planungsphasen Vorplanung bis Ausführungsplanung.

Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die Straßenbahn-Neubaustrecke #Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz erfolgen in Abhängigkeit zum Verfahren Alexanderplatz – Potsdamer Platz.

Die erforderlichen Untersuchungen für die Strecke U-Bahnhof #Turmstraße#Mierendorffplatz werden derzeit bearbeitet.

Die Untersuchungen zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Str. – U-Bahnhof #Hermannplatz sind ebenfalls in Arbeit. Der Bürgerdialog und die anschließende zweiwöchige Online-Beteiligung auf der Webseite mein.berlin.de hat vom 15. bis 29. November 2018 stattgefunden.

Mit dem Ausbau des ÖPNV wird die wachsende Metropole Berlin ihren Bewohnerinnen und Bewohnern auch in Zukunft eine gute Infrastruktur bieten.
Folgen Sie den Social-Media-Kanälen des Regierenden Bürgermeisters auf Twitter, Facebook, Instagram und Youtube!
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Straßenbahn: Von Pasedagplatz nach Pankow Senat stellt erste Ideen für neue Straßenbahnverbindung vor aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/weissensee/c-verkehr/senat-stellt-erste-ideen-fuer-neue-strassenbahnverbindung-vor_a185690

Zwischen #Weißensee, #Heinersdorf und #Pankow soll eine neue #Straßenbahnverbindung entstehen. Erste Vorstellungen von dieser künftigen Verbindung stellt die Senatsverkehrsverwaltung am 7. November auf einer #Bürgerversammlung vor.

Sie findet von 18 bis 21 Uhr im OSZ Max-Bill-Schule in der Gustav-Adolf-Straße 66 statt. Vom jetzigen Endpunkt der Linien #12 und #27 am #Pasedagplatz in Weißensee soll die #Straßenbahn über Heinersdorf nach Pankow verlängert werden. Noch stünden die Planungen für diese #Tangentialstrecke ganz am Anfang, teilt Matthias #Tang, Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, mit.

Die Senatsverwaltung untersucht derzeit unterschiedliche Varianten der #Trassenführung. Auf einer Informationsveranstaltung werden diese ersten Überlegungen vorgestellt. Interessierte sind eingeladen, sich mit den Planern über die einzelnen Varianten auszutauschen. So können frühzeitig Fragen und Anregungen von Fahrgästen und Anwohnern in den weiteren Planungsprozess einfließen. Zum geplanten Bau der #Straßenbahntangente Pankow-Heinersdorf-Weißensee sagt Tang: „Der Start für die Planung dieser Verbindung zwischen dem jetzigen Endpunkt am Pasedagplatz in Weißensee und der Anschlussstelle in Pankow ist eine von fünf prioritären Maßnahmen zum Ausbau der Straßenbahn. Die Straßenbahntangente wird die innerbezirklichen Verkehrsbeziehungen zwischen den einzelnen Ortsteilen Pankows verbessern und …

Straßenbahn: Bericht über Planungsstand zum Ausbau der Straßenbahn beschlossen, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 4. September 2018:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, einen Bericht an das Abgeordnetenhaus zum Thema „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.

In den Richtlinien der Regierungspolitik ist festgeschrieben, dass Berlin seinen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht ausbaut. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Erschließung von neuen Standorten für den Wohnungsbau. Der Senat will den Ausbau der #Straßenbahn vorantreiben.

Der Stand der Planungen stellt sich wie folgt dar:

Für die Verlängerung der #M2 ab Heinersdorf in Richtung #Blankenburg-Süd und S-Bahnhof Blankenburg werden die Trassenbewertungen einschließlich der Nutzen-Kosten-Untersuchung noch im Jahr 2018 abgeschlossen.
Die Untersuchungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow#Heinersdorf#Weißensee sind bereits in Arbeit.
Für die Strecke #Alexanderplatz#Potsdamer Platz wurde im Juni 2016 der Planungsauftrag an die BVG erteilt.
Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die #Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz 3– #Rathaus Steglitz erfolgen in Abhängigkeit zum Verfahren Alexanderplatz – Potsdamer Platz.
Auch für die Strecke #U-Bahnhof Turmstraße – #Mierendorffplatz werden die erforderlichen Untersuchungen derzeit bearbeitet, ebenso die Untersuchungen zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Straße – U-Bahnhof #Hermannplatz.
Der Senat will für die wachsende Metropole den Berlinerinnen und Berlinern auch in Zukunft eine gute Infrastruktur bieten. Die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen für Straßenbahnen bedarf – wie alle Infrastrukturmaßnahmen – einer intensiven Planungsarbeit und damit einer gewissen Zeit.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Straßenverkehr: Auflösung Verkehrsinfarkt Heinersdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bei der #Verkehrsplanung in #Heinersdorf?
Antwort zu 1:
Gegenwärtig laufen die Vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „#Blankenburger Süden“ bis voraussichtlich Herbst 2019.
Die in den bisherigen Verkehrs- bzw. Machbarkeitsuntersuchungen zur #Verkehrslösung
Heinersdorf entwickelten Trassen für die Netzelemente sind Bestandteil dieses
Untersuchungsraumes. In diese Untersuchungen fließen auch die Ergebnisse
verkehrlicher Untersuchungen wie u.a. die Untersuchung der Erschließung des
Wohnungsbaustandortes Blankenburger Süden mit dem Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) ein. Darüber hinaus laufen aktuell Untersuchungen zu weiteren
Netzverknüpfungen der Straßenbahn (Tangentialverbindung zwischen Weißensee und
Pankow), in welche die Verkehrslösung Heinersdorf mit den beschriebenen
Netzelementen einbezogen wird.
Über die vorliegenden Machbarkeitsuntersuchungen zur Ortsumfahrung Heinersdorf
wurde der fachliche Nachweis erbracht, um politische Entscheidungen und weitere
Planungsschritte zu veranlassen.
Frage 2:
Welche Netzvarianten werden aktuell favorisiert?
2
Frage 3:
Wo führen diese Netzvarianten genau entlang?
Antwort zu 2 und zu 3:
Im gültigen Flächennutzungsplan Berlins (FNP) sind Teilabschnitte der Verkehrslösung
Heinersdorf enthalten. Für die neue Variante N4 entlang des Schmöckpfuhlgrabens
zwischen Blankenburger Straße und Am Feuchten Winkel (A 114) muss eine
Flächennutzungsplanänderung vorgenommen werden.
Die Netzelemente N1 – N4 sind alle Bestandteile der Verkehrslösung Heinersdorf und
sollen sukzessive realisiert werden. Dabei läge die Priorisierung auf den Netzelementen
N1, N2 und N4. Das Netzelement N3 Am Steinberg ist zurückgestellt und läge im
Realisierungshorizont nach 2030.
Die beiden Netzelemente N1 und N2 wären notwendig für eine Straßenbahnverlängerung
der M2 durch den Ortskern Heinersdorf in nördlicher Richtung.
Das Netzelement N4 könnte unabhängig von N1 und N2 und dem Blankenburger Süden
planerisch forciert werden.
Die Verkehrslösung für die Ortslage Heinersdorf mit den vier Netzelementen kann dem
Internetauftritt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen
werden (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/pix/heinersd
orf_netzelemente_230.jpg).
Frage 4:
Ist es notwendig, Bestandsbauten für die Realisierung dieser Netzvarianten zu enteignen und
zurückzubauen?
Frage 5:
Sind private Eigentümer bzw. ihre privaten Grundstücke betroffen?
Antwort zu 4 und zu 5:
Im Rahmen der Umsetzung der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf werden
private Grundstücke betroffen sein. Art und Umfang der Betroffenheit sowie notwendige
Ausgleichsmaßnahmen oder Grunderwerb können erst im Rahmen des weiteren
Planverfahrens konkret festgestellt werden.
Frage 6:
Sind die favorisierten Netzvarianten planungsrechtlich abgesichert?
Antwort zu 6:
Nein.
Frage 7:
Wann sollen die Netzvarianten baulich umgesetzt werden?
3
Antwort zu 7:
Zunächst bedarf es des politischen Beschlusses zur Umsetzung. Danach schließen die
Entwurfsplanung und die planungsrechtliche Absicherung an.
Aufgrund der notwendigen Planungsabläufe bis zur Erreichung der Umsetzungsreife der
Planungen wird von einer eher mittelfristigen Realisierung ausgegangen. Generell sollte
die Realisierung der Netzelemente in Heinersdorf vor der Erschließung/Bebauung des
neuen Stadtquartiers Blankenburger Südens beginnen und nach Möglichkeit auch
abschließen.
Frage 8:
Liegen der Auswahl der Netzvarianten Fachgutachten zugrunde und wenn, welche (Gutachten bitte
beifügen)?
Antwort zu 8:
Es wurden Machbarkeitsuntersuchungen zuletzt in 2015 erarbeitet. Für alle Netzelemente
ist eine Aktualisierung u.a. aufgrund der neuen planerischen Überlegungen im
Zusammenhang mit den zahlreichen neuen Entwicklungspotenzialen im Bezirk Pankow
erforderlich.
Fachgutachten im planungsrechtlichen Sinne werden im Rahmen des nachfolgenden
Planverfahrens erstellt und sind dann im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.
Berlin, den 16.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Neue Tram von Pankow nach Weißensee Eine neue Straßenbahn soll zukünftig von Pankow über Heinersdorf nach Weißensee fahren., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffenlicher-nahverkehr-in-berlin-neue-tram-von-pankow-nach-weissensee/20938290.html

Eine neue #Straßenbahn soll zukünftig von Pankow über Heinersdorf nach Weißensee fahren. Die Verkehrsverwaltung hat nun mit der Planung begonnen.
Das Straßenbahn-#Ausbauprogramm geht weiter. Die Senatsverkehrsverwaltung hat jetzt die „Grundlagenermittlung“ für die Straßenbahn-#Tangentialstrecke von Pankow über Heinersdorf nach Weißensee ausgeschrieben. Deren Bau hat der Koalitionsvertrag festgelegt.
Gesucht werden Planer, die die möglichen Trassen erarbeiten und bewerten. Die Gleise sollen am S- und #U-Bahnhof #Pankow und/oder am #S-Bahnhof #Heinersdorf beginnen, wo es Anschlüsse zum bestehenden Pankower Netz gibt, und bis zum #Pasedagplatz in Weißensee führen, dem heutigen Endpunkt der Linien 12 vom Kupfergraben in Mitte, und 27, die vom Krankenhaus Köpenick kommt.

Die Planer sollen nachweisen, dass die Straßenbahn die beste Lösung für eine solche Verbindung ist. Heute fährt die Buslinie #X54 vom Bahnhof Pankow über die #Granitzstraße, die #Rothenbachstraße, die #Romain-Rolland-Straße und die #Rennbahnstraße zum …

Straßenverkehr: FNP-Planung Trassenfreihaltung im Berliner Nordosten aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Arbeitsstand zur im Jahr 2003 beschlossenen #Trassenfreihaltung für die tangentialen Verkehrsbeziehungen im Berliner Nordosten, speziell zur zukünftigen Darstellung der Trassierung einer leistungsfähigen #Straßenverbindung zwischen der #B96a ab Rosenthaler Weg Richtung #Wittenau/#Wilhelmsruher Damm?
Antwort zu 1:
Die Tangentiale Verbindung Nord (TVN) ist eine langfristige Planung innerhalb des gesamtstädtischen Straßennetzes. Die im November 2003 wirksam gewordene Flächennutzungsplanänderung (25/95) stellt das Teilstück zwischen der Bundesstraße 96a (Knotenpunkt #Dietzgenstraße/Rosenthaler Weg/Blankenfelder Chaussee) und dem Wilhelmsruher Damm als Trassenfreihaltung dar. Eine genaue Trassierung für dieses neue Netzelement ist noch nicht erfolgt.
Frage 2:
Ist die Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung geplant, um die konkrete #Trassierung festzulegen?
Antwort zu 2:
Nein, eine Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) wird erst dann erforderlich, wenn sich die Verkehrsplanung in diesem Bereich konkretisiert.
2
Frage 3:
Gibt es angesichts der Befürchtungen der Anlieger in der #Kastanienallee, durch den Ausbau dieser Straße zu einer „#Umgehungsstraße wider Willen“ zu werden Pläne, für den überörtlichen Wirtschaftsverkehr eine Alternative Route zu entwerfen?
Antwort zu 3:
Die Befürchtungen der Anwohner teilen wir nicht.
Kurz- und mittelfristig ist keine alternative Route durch die Kastanienallee angedacht bzw. auch nicht geplant.
Langfristig kann die Tangentiale Verbindung Nord die Kastanienallee verkehrlich (auch für den Wirtschaftsverkehr) entlasten.
Frage 4:
Mit welchen Kosten rechnet der Senat in Falle der Realisierung einer Umgehungsstraße gemäß der Trassenfreihaltung zwischen Rosenthaler Weg und Wilhelmsruher Damm.
Antwort zu 4:
Aktuell liegen keine belastbaren Angaben zu Kosten der im FNP dargestellten Trasse vor.
Eine erste Kostenschätzung erfolgt im Zuge der #Machbarkeitsuntersuchung für einen Teil dieser Trasse (hier Abschnitt: #Pasewalker Straße – #B2). Die Ausschreibung für diese Untersuchung wird derzeit vorbereitet.
Frage 5:
Gibt es weitere Überlegungen des Senats, den überörtlichen Ost-West-Verkehr im Berliner Norden zu verbessern, um Straßen wie die Kastanienallee von solchem Verkehr zu entlasten?
Antwort zu 5:
Ja, diese Überlegungen gibt es für andere Stadtstraßen.
So sollen im Ortsteil #Heinersdorf heute verkehrlich hochbelastete Straßen durch neue Trassen entlastet werden (sog. Verkehrslösung Heinersdorf), siehe dazu auch http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/.
Im Ortsteil Karow läuft das Planfeststellungsverfahren „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße #B2 bis zum Knotenpunkt #Alt-Karow / Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“. Die Erörterungsveranstaltung hat im November 2017 stattgefunden.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Sparen durch Vergraulen Eine neue und auf Dauer wahrscheinlich sehr wirksame Methode, Kosten im ÖPNV zu senken, wird vom Verkehrssenator derzeit gerade auf der Linie 158 erprobt: keine Fahrten, keine Kosten, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002994

Den #Verschlechterungen im Berliner #Nordnetz im Dezember 2003, mit vermehrten #Umsteigezwängen und #Taktausdünnungen im #Pankower Bereich (siehe Signal 6/2003 ), sollte nach Planungen der BVG wenigstens eine kleine Verbesserung im Raum #Weißensee entgegenstehen, nämlich die Durchbindung der Buslinie #158 von #Buch über Pasedag- und #Ostseeplatz zum #S-Bahnhof #Prenzlauer Allee. Diese bereits in den neuen Kursbüchern veröffentlichte und auch im Signal 6/2003 gelobte Maßnahme musste kurzfristig von der BVG rückgängig gemacht werden, da der Verkehrssenator die Genehmigung für diese #Linienführung verweigerte und darauf bestand, dass die Linie 158 am Ostseeplatz endet, also drei Minuten vor Erreichen des eigentlich relevanten Ziels, dem S-Bahnhof Prenzlauer Allee. Als Grund dient die Senats-Befürchtung, Busfahrgäste aus dem Bereich Buch/Karow könnten in diesem Bus verbleiben und die Umwegfahrt über Weißensee zum S-Bahnhof Prenzlauer Allee vorziehen, anstatt, wie vom Verkehrssenator gewünscht, in #Heinersdorf Kirche zunächst in die #Straßenbahn-Linie 1 umzusteigen und mit dieser, auf direktem Weg, zum S-Bahnhof Prenzlauer Allee zu fahren.

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