Sind alle #Fußgängerüberwege aus dem ersten Paket des Sofortprogramms von 2021 inzwischen umgesetzt? Wenn nein, warum?
Antwort zu 1:
Alle Einzelmaßnahmen des Paketes 2021- 2024 sind beauftragt und fast alle umgesetzt. Zwei Maßnahmen konnten wegen laufender anderer Baumaßnahmen im umliegenden Straßennetz noch nicht umgesetzt werden.
Wie viele Fußgängerüberwege wurden bisher im Rahmen der #Ausschreibung berücksichtigt? Frage 3:
Sind bereits erste Fußgängerüberwege #beauftragt worden? Wenn ja, in welchen Bezirken? Frage 4:
In welchem Umfang wurden bisher finanzielle Mittel freigegeben oder verwendet?
Antwort zu 1 bis 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1-4 zusammen beantwortet.
Die Hauptverwaltung unterstützt die Bezirke bei der Umsetzung von Querungsanlagen. Es werden #Fußgängerüberwege (#FGÜ), #Mittelinseln (#MI) und #Gehwegvorstreckungen (#GWV) realisiert. Das Programm setzt sich aus dem Paket 1 für Maßnahmen von 2021-2024 und dem Paket 2 für Maßnahmen von 2024-2028 zusammen.
Pa ket 1:
Die 45 Maßnahmen des Pakets 1 sind bis auf 3 Maßnahmen realisiert. Eine Auflistung nach Bezirken mit Art der Querungshilfe befindet sich in der Anlage 1.
Für das Paket 1 sind folgende Kosten angefallen:
Zahlungen 2021
297.000 €
Zahlungen 2022
912.000 €
Zahlungen 2023
700.000 €
Zahlungen 2024
325.000 €
Summe (2021-24)
2.234.000 €
Restbaumittel 2024
rd. 800.000 €
Pa ket 2:
Das Paket 2 beinhaltet ca. 100 Einzelmaßnahmen, die in den Bezirken in den Jahren 2024 bis voraussichtlich 2028 realisiert werden. Eine Übersicht, welche Maßnahmen im Rahmen dieses Paketes zurzeit bearbeitet werden, befindet sich in der Anlage 2.
Bereits beauftragt und in #Bauausführung sind die Baulose 6 und 7. Zudem befinden sich die Baulose 8 und 9 in Planung mit dem Ziel, eine Ausschreibung und Beauftragung bis Ende 2024 vornehmen zu können. Der Baubeginn wird für Frühjahr 2025 angestrebt. Die 2024 verausgabten Mittel für Paket 2 belaufen sich auf 650.000 €.
Zudem sind Leistungen für die Planung der Beleuchtungsanlagen (alle Fußgängerüberwege), für die Straßenplanung (24 Maßnahmen) und für die Bauüberwachung (32 Maßnahmen) ebenfalls bereits beauftragt.
Darüber hinaus unterstützt die Senatsverwaltung die Bezirke finanziell bei der Umsetzung bereits laufender Baumaßnahmen, welche diese selbst umsetzen.
Frage 5:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des Fußgängerüberweges Blankenfelder Straße / Chartronstraße im Bezirk Pankow?
Frage 6:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des Fußgängerüberweges Wiltbergstraße / Ludwig-Hoffmann-Quartier im Bezirk Pankow?
Antwort zu 5 und 6:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 zusammen beantwortet.
Die beiden Maßnahmen sind im Baulos 9 enthalten und derzeit in der Ausführungsplanung mit dem Ziel der Ausschreibung und Beauftragung bis Ende 2024. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2025 angestrebt.
Berlin, den 20.10.2024
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Querungshilfen Paket 1
Stand: 01.10.2024; Quelle: SenMVKU
Bezirk
Lfd.Nr.
Typ
Örtlichkeit
BearbeitungsstandStraßenbau
Baulose
Bauzeit
Li
12
FGÜ
Sewanstraße östl. der B.-Grzimek-Schule
beendet
Los4
06.2024-10.2024
Li
13
Mittelinsel
MI Rummelsburger Straße/ Volkradstraße
beendet
Los5
01.06.2024-01.07.2024
Li
14
Gehwegvor.
Gwv Massower Straße 42-44
beendet
Los4
03.07.2023-28.08.2023
Ma-He
15
FGÜ
Jaques-Offenbach-Platz
beendet
ohne
21.03.2022 – 05.12.2022
Ma-He
17
Mittelinsel
Mi Kaulsdorfer Straße/ Deutschhofer Allee
beendet
Los5
Aug 24
Ma-He
18
Mittelinsel
Mi Poelchaustraße/Langhoffstraße
beendet
Los1
17.01.2022 – 28.02.2022
Mi
19
FGÜ
Fischerinsel nördl. Roßstraßenbrücke
beendet
ohne
Jun 21
Mi
20
FGÜ
Hannoversche Str./ Hessische Str.
in Ausführung
Los4
10.2024-12.2024
Mi
21
FGÜ
Hannah-Arendt-Straße/ Gertrud-Kolmar-Straße
beendet
Los4
26.09.2023-16.10.2023
Mi
22
FGÜ
Berolinastraße 8
beendet
Los2
04.04.2022-22.04.2022
Mi
24
FGÜ
Michaelkirchplatz/ Legiendamm
beendet
Los4
03.07.2023-28.08.2023
Mi
25
FGÜ
Grenzstraße/ Neue Hochstraße
beendet
Los3
05.06.2023-07.07.02023
Mi
26
Mittelinsel
Mi Hussitenstraße 24
beendet
Los1
30.08.2021-24.09.2021
Mi
28
Mittelinsel
Mi Usedomer Straße (3 Stück) zw. Wattstraße und Hussitenstraße
beendet
Los3
16.10.2023-12.12.2023
Mi
29
Mittelinsel
Mi Hussitentraße/ Usedomer Straße
beendet
Los1
06.09.2021-20.09.2021
Mi
30
Mittelinsel
Mi Beusselstraße zw. Zwinglistraße und Erasmusstraße
beendet
Los1
20.10.2021-10.02.2022
Pa
34
FGÜ
Piesporter Straße/ Feltmannstraße
beendet
Los2
21.03.2022-08.04.2022
Pa
35
FGÜ
Hauptstraße/ Goethestraße
beendet
Los4
29.08.2023-22.09.2023
Pa
37
FGÜ
Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße
beendet
Los2
04.04.2022-08.06.2022
Pa
38
FGÜ
Dunckerstraße/ Stargarder Straße
beendet
ohne
Aug 21
Pa
39
FGÜ
Buchholzer Straße/ Charlottenstraße
beendet
Los3
16.10.2023-12.12.2023
Pa
40
Mittelinsel
Mi Alt-Karow/ Frundsbergstraße
beendet
Los5
ab 1. Quartal 2024
Pa
42
Mittelinsel
Mi Quickborner Straße/ Uhlandstraße (Mauerweg)
beendet
Los1
27.07.2022-21.12.2022
Pa
43
Mittelinsel
Mi Schönerlinder Straße/ Hans-Schumacher-Straße
in Ausführung
Los5
10.2024-12.2024
Pa
44
Gehwegvor.
Gwv Grunowstraße 18
beendet
Los4
03.07.2023-28.08.2023
Pa
45
FGÜ
Roelckestraße 60
in Ausführung
Los5
10.2024-12.2024
Rd
47
FGÜ
Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße
beendet
Los5
29.02.2024-31.03.2024
Rd
48
FGÜ
Buddestraße/ Königsweg
beendet
Los3
16.01.2023 – 23.03.2023
Rd
49
FGÜ
Dianastraße 44-46
beendet
Los2
22.09.2021-06.10.2021
Rd
50
FGÜ
Berliner Straße 105
beendet
Los2
04.04.2022-22.04.2022
Rd
51
FGÜ
Wittenauer Straße zw. Michelbacher Zeile und Lißberger Straße
Trotz entsprechenden Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick, trotz zahlreicher schriftlicher Anfragen des Abgeordneten Lars Düsterhöft und trotz Protesten der Anwohnenden lehnte die Senatsverwaltung bisher alle vorgebrachten Vorschläge für zusätzliche #Lichtsignalanlagen an den Ecken An der Wuhlheide / Firlstraße, An der Wuhlheide / Rathenaustraße und An der Wuhlheide / Steffelbauerstraße ab. Der Bezirk sah sich zudem trotz Zusagen nicht in der Lage, #Gehwegvorstreckungen baulich herzurichten, um die #Querungsmöglichkeiten und #Sichtbeziehungen zu verbessern. Nun, da die BVG einen #Schienenersatzverkehr eingerichtet hat, konnten innerhalb kürzester Zeit gleich zwei #Behelfslichtsignalanlagen errichtet werden.
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem
Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend
gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Wie viele #Überquerungsstellen sind in Berlin bereits komplett #barrierefrei, d.h. sowohl abgesenkt als auch mit
taktilen Platten versehen?
Frage 3:
Dies entspricht jeweils welchem Prozentsatz der Gesamtzahl an Überquerungsstellen in Berlin? Bitte jeweils
nach Bezirken differenzieren.
Antwort zu 1 und zu 3:
Die Bezirksämter teilten mit, dass über die barrierefrei hergestellten Querungsstellen
außerhalb von #Lichtzeichenanlagen (LZA) keine gesonderten Statistiken geführt werden.
Lediglich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gab etwa 170 Überquerungsstellen
(abgesenkt mit taktilen Platten) in Form von #Gehwegvorstreckungen,
Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) und baulich angelegten Mittelinseln an, welche zur
sicheren Querung geschaffen wurden. Mitgezählt sind hierbei nicht die Bordabsenkungen
und taktilen Platten an Knotenpunkten mit Lichtzeichenanlagen.
2
Das Einrichten von #Querungshilfen erfolgt in der Regel auf Eigeninitiative des Straßen und
Grünflächenamtes oder aufgrund von Bürgerhinweisen oder Hinweisen Dritter.
Parallel dazu setzt das Straßen- und Grünflächenamt jährlich finanzielle Mittel aus dem
sogenannten Bordabsenkungsprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz ein, um an entsprechenden Stellen eine Barrierefreiheit herzustellen.
Statistisch erfasst werden jedoch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit
von Lichtzeichenanlagen (LZA). Die Daten, welche von der Verkehrslenkung Berlin (VLB)
zur Verfügung gestellt wurden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Frage 2:
Wie viele Überquerungsstellen sind nur abgesenkt bzw. nur mit taktilen Platten versehen?
Antwort zu 2:
Die (für den Bereich der LZA) vorhandenen Datenbanken differenzieren nicht in diese zwei
Merkmale. Jedoch schreibt die Ausführungsvorschrift für die Anlage von Geh- und
Radwegen seit 2013 vor, dass beim Einbau von Rillenplatten auch eine Bordabsenkung
vorzusehen ist.
Frage 4:
Wie viele Überquerungsstellen kommen auf Basis der letzten drei Jahre im Zuge von Neu- und Umbau
jeweils jährlich hinzu?
Frage 8:
Wie viele Ampeln kommen auf Basis der letzten drei Jahre im Zuge von Neu- und Umbau jeweils jährlich
hinzu?
Antwort zu 4 und zu 8:
Es konnten jährlich 20-25 LZA mit Rillenplatten und/oder akustischen und/oder taktilen
Elementen ausgestattet werden. Darüber hinaus werden durch die Fachbereiche Straßen
der Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke (SGA) im sog.
„Bordabsenkungsprogramm“ jährlich Bordsteinabsenkungen baulich angelegt. Eine
genaue Anzahl der umgesetzten Maßnahmen kann mangels statistischer Erfassung der
Bezirke, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 und 3 erwähnt, nicht genannt werden.
Bezirk Lichtsignalanlagen komplett barrierefrei (Rillenplatten) % komplett barrierefrei
Charlottenburg Wilmersdorf 284 125 44%
Friedrichshain-Kreuzberg 163 78 48%
Lichtenberg 112 86 77%
Marzahn-Hellersdorf 104 69 66%
Mitte 301 195 65%
Neukölln 134 76 57%
Pankow 150 119 79%
Reinickendorf 135 49 36%
Spandau 156 81 52%
Steglitz-Zehlendorf 223 109 49%
Tempelhof-Schöneberg 237 85 36%
Treptow-Köpenick 126 96 76%
3
Frage 5:
Wann werden nach Erwartung des Senats alle Überquerungsstellen im öffentlichen Berliner Straßenland
umfassend barrierefrei sein?
Frage 9:
Wann werden nach Erwartung des Senats alle Ampeln im öffentlichen Berliner Straßenland umfassend
barrierefrei sein?
Antwort zu 5 und zu 9:
Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LZA
barrierefrei auszustatten. Dazu gehört auch eine blindengerechte Ausstattung.Für den
nachträglichen behindertengerechten Ausbau steht jährlich im Landeshaushalt ein Betrag
von 1 Mio.€ zur Verfügung. Die Auswahl dieser Anlagen erfolgt ebenso wie die Planung
von Neu- und Ersatzbauten als auch die nachträglich behindertengerechten Aufrüstungen
im Rahmen der Abstimmungen mit dem Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin (ABSV).
Zu welchem Zeitpunkt die Nachrüstung aller LZA mit Blindenleitssytemen erreicht sein
wird, kann aufgrund der zahlreichen beauftragten LZA-Maßnahmen (Maßnahmen im
Rahmen der sowohl Neu- als auch Umbauten, Ersatzprogramme, der Unfallkommission,
im Zuge von Straßenbaumaßahmen, der Beschleunigung des öffentlichen
Personennahverkehrs, im Auftrag von Investoren usw.) und den dabei zu
berücksichtigenden Variablen nicht benannt werden.
Auch über den Zeitraum der umfassenden Barrierefreiheit aller Querungsstellen in Berlin
kann keine Aussage getroffen werden. Die Bezirke entscheiden eigenständig über die
bauliche Anlage der Querungseinrichtungen und setzen diese je nach vorhandenen
Kapazitäten um.
Frage 6:
Wie viele Ampelanlagen sind in Berlin bereits barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte, d.h. mit akustischen
Signalen und Gelben Taster versehen?
Frage 7:
Welchem Prozentsatz an der Gesamtzahl an Ampeln in Berlin entspricht dies? Bitte jeweils nach Bezirken
differenzieren.
Antwort zu 6 und zu 7:
Als Querungshilfe für Blinde und Sehbehinderte dienen neben den akustischen Signalen
und gelben Tastern auch die Rillenplatten. Deshalb werden diese Maßnahmen
üblicherweise in den Statistiken mit berücksichtigt. Als „BGA“ (Behindertengerechter
Ausbau) wird dabei gewertet, wenn entweder Rillenplatten oder akustische oder taktile
Signalgeber verbaut sind (oder alle drei Elemente). Die nachfolgende Grafik zeigt, einmal
mit und einmal ohne Einbeziehung von Rillenplatten, eine entsprechende Übersicht.
4
Frage 10:
Hält der Senat den aktuellen Sachstand und die Perspektiven im Sinne der Inklusion für befriedigend und
denkt er, dass dies jeweils den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht?
Antwort zu 10:
Für den barrierefreien Ausbau wird besonderer Wert auf die Einhaltung der Anforderungen
der UN-Behindertenrechtskonvention gelegt. So ist Berlin im Vergleich der Großstädte in
Deutschland im bundesweiten Durchschnitt führend in der Ausstattung von LZA mit
behindertengerechtem Ausbau (BGA). Grundsätzlich werden in Berlin alle Neu- und
Ersatzbauten vollumfänglich behindertengerecht ausgestattet (Bordabsenkungen, taktile
Platten, akustische und vibrierende Signalgeber). Auch bei der Steuerung der einzelnen
ausgestatteten Lichtzeichenanlagen werden die Belange der behinderten Menschen
berücksichtigt. Jährlich werden im regulären Bauprogramm 8 bis12 Anlagen geschaffen
und zusätzlich 8 bis 12 Anlagen ertüchtigt.
Im Rahmen des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 sind wiederum zusätzliche Mittel für
den behindertengerechten Ausbau von Bushaltestellen , LZA-Umrüstungen und
Verbesserungen des Fußverkehrs (Bordabsenkungsprogramm „barrierefreie Räume“)
vorgesehen.
Eine reine Erhöhung der finanziellen Mittel würde nicht zu einer Beschleunigung der
Nachrüstung führen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten bei den jeweiligen Planern und
Ausführenden, dem relativ kleinen Markt bei diesen Leistungen sowie der derzeitigen
Vielzahl der Bauvorhaben im Land Berlin ist ein ausgeprägtes Kapazitätsproblem zu
beobachten.
Der Berliner Senat unterstützt zusätzlich die Bezirke finanziell im Rahmen der
Fußverkehrsstrategie für Berlin mit dem Programm für barrierefreie Räume
(„Bordabsenkungsprogramm“).
Der Senat bewertet den aktuellen Sachstand und die Perspektiven im Sinne der Inklusion
aufgrund der dargestellten Maßnahmen als durchaus befriedigend und den Anforderungen
der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend, insbesondere vor dem Hintergrund
der noch geplanten Maßnahmen.
Bezirk Lichtsignalanlagen BGA (Rillenplatten mit betrachtet) % BGA (Rillenplatten mit betrachtet)
Charlottenburg Wilmersdorf 284 150 53%
Friedrichshain-Kreuzberg 163 113 69%
Lichtenberg 112 98 88%
Marzahn-Hellersdorf 104 91 88%
Mitte 301 227 75%
Neukölln 134 101 75%
Pankow 150 135 90%
Reinickendorf 135 71 53%
Spandau 156 109 70%
Steglitz-Zehlendorf 223 137 61%
Tempelhof-Schöneberg 237 114 48%
Treptow-Köpenick 126 104 83%
5
Frage 11:
Falls nein, was wird der Senat bis wann unternehmen, um Inklusion in Berlin real umzusetzen?
Antwort zu 11:
Entfällt.
Berlin, den 25.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz