Frage 1: Laut eines Planfeststellungsbeschlusses soll am südlichen Knotenpunktarm in der #Michael-Brückner-Straße eine sichere und bequeme, direkte, #ebenerdige und #barrierefreie#Querungsmöglichkeit geschaffen werden. Aus diesem Grund ist die #Sanierung des #Fußgängertunnels nicht mehr vorgesehen. Wurde vor diesem Hintergrund bereits geprüft, ob die #Fußgängerunterführung ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden kann? Welche alternativen Nutzungen werden bisher geprüft? Mit welchem Ergebnis? Antwort zu 1: Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung #Schöneweide von #Schnellerstraße bis #Sterndamm / #Südostallee“ vom 26.08.2021 mit der neuen #Straßenbahnführung in Verlängerung der #Brückenstraße am Knotenpunkt mit der B 96 a wird beim Umbau der #Lichtzeichenanlage die bisher fehlende 4. Fußgängerfurt errichtet und barrierefrei hergestellt. Somit hat die Fußgängerunterquerung aus verkehrlicher Sicht keinerlei Funktion mehr. Es wurde die Nutzung als #Fahrradabstelleinrichtung geprüft, s. Antwort auf Frage 2. Frage 2: Wurde bereits die baulich-technische Eignung der Tunnelanlage für eine zukünftige Nutzung als Fahrradabstelleinrichtung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 3: Sind dahingehend mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits Abstimmungsgespräche erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2 Antwort zu 2 und 3: Ja, im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfte die GB infraVelo GmbH, ob eine Nachnutzung des Fußgängertunnels Schöneweide als gesicherte Fahrradabstellanlage (Fahrradparkhaus) unter Berücksichtigung der gewinnbaren Fahrradabstellplätze und wirtschaftlicher Gesichtspunkte sinnvoll realisierbar wäre. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass aufgrund der Tunnelbreite und -höhe 128 Stellplätze errichtet werden könnten. Hingegen stünden beim ebenerdigen Verschließen der Tunnelzugänge beidseitig der Michael-Brückner-Straße allein im Bereich der vorhandenen Tunnelüberdachungen insgesamt rd. 350 Stellplätze zur Verfügung. Das Sicherheitsgefühl in der Fußgängerunterführung ist durch die schlechte Einsehbarkeit negativ beeinträchtigt. Eine notwendige Zugangssperre würde die Einsehbarkeit zusätzlich verschlechtern. Die dauerhafte Besetzung mit Servicepersonal rund um die Uhr ist aufgrund der geringen Kapazität wirtschaftlich nicht vertretbar. Ferner ist die Tiefenlage für die Nutzung als Fahrradparkhaus negativ zu bewerten. Fahrräder müssten über eine neu herzustellende Rampe geschoben werden, wobei aufgrund der erheblichen Längsneigung der Rampe die Nutzung von Lasten- und Spezialrädern nahezu ausgeschlossen wäre. Die vorhandenen Aufzüge stellen bedingt durch die geringen Abmessungen keine sinnvolle alternative Zuwegung dar. Das Bezirksamt hat zudem mitgeteilt, dass es weder über die fachlichen, die personellen und finanziellen Ressourcen verfügt, dieses Tunnelbauwerk zu unterhalten oder einer anderen Zweckbestimmung zuzuführen. Zudem ließe es sich nicht in die gemeinsam mit dem Senat und der Deutschen Bahn vorgesehenen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen am Bahnhof Schöneweide integrieren und stellt schon in der heutigen Form ein großes städtebauliches Konfliktpotenzial dar. Frage 4: Welche rechtlichen Grundlagen müssten herangezogen werden, um eine Sondernutzung des Fußgängertunnels am Bahnhof Schöneweide zu ermöglichen? Frage 5: Wurde die unterirdische Verkehrsfläche der Anlage bereits entwidmet, um eine alternative Nutzung rechtssicher zu ermöglichen? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 7: Welche Bemühungen gab es, für eine geänderte Nutzung einen Verantwortlichen Betreiber zu finden? Antwort zu 4, 5 und 7: Einschlägige Erfahrungen u.a. der Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) bei der Vermarktung unterirdischer Flächen haben gezeigt, dass an Flächen ohne eine direkte Anbindung an ein unterflächiges Verkehrsmittel und ausreichende Publikumsfrequentierung kein Interesse besteht. Seitens der Senatsverwaltung und des Bezirkes werden auf Grund der fehlenden verkehrlichen Funktionen, der nachteiligen städtebaulichen und denkmalschutzgerechten Integration in die Bahnhofs- und Vorplatzgestaltungen neben den bereits benannten Nachteilen für ein objektives und subjektives Sicherheitsgefühl sowie der Fragen von Sanierungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie rechtlichen Unwägbarkeiten und Hürden für eine 3 private Nachnutzung durch Dritte diesbezüglich keine Anstrengungen bzw. Initiativen unternommen. Senatsverwaltung und Bezirk gehen daher einvernehmlich von einem Rückbau und einer Verfüllung des Fußgängertunnels als wirtschaftlich und stadtverträglich günstigste Lösung aus. Frage 6: Wurde für den Umbau bereits ein Bauantrag nach der Berliner Bauverordnung bei der bezirklichen Bauaufsichtsbehörde gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Nein, siehe Antwort zu Frage 2. Frage 8: Gibt es seitens der Senatsverwaltung Überlegungen, den zuständigen Bezirk, im Rahmen der bezirklichen Tourismusförderung, mit Mitteln zu unterstützen, den Tunnel als kulturelles und touristisches Aushängeschild unter dem Motto „Dit is Berlin!“ auszuweisen? Antwort zu 8: Aus den vorgenannten Gründe gibt es seitens des Senats keine Überlegungen zur Förderung, auch sieht der Senat keine Möglichkeiten einer Weisung gegenüber dem Bezirk. Diese wäre fachlich und wirtschaftlich nicht zu begründen, zumal die fachlich zuständigen Bereiche des Bezirkes eine solche Idee nicht in Betracht ziehen. Berlin, den 22.11.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welchen Stand gibt es bei den Arbeiten zur Sanierung des #Fußgängertunnels am S-Bahnhof #Schöneweide?
Antwort zu 1:
Die zusätzlichen notwendigen Planungsleistungen für die Wiederherstellung der
Tunneldecke konnten abgeschlossen werden. Nach vollständiger Freilegung der
Tunneldecke wurde festgestellt, dass sich dort bisher unbekannte bauliche und
elektrotechnische Einbauten befunden haben. Bezüglich der elektrotechnischen Einbauten
wurden Abstimmungen mit dem Energieversorgungsunternehmen und zusätzliche Arbeiten
für einen funktionsfähigen #Stromanschluss erforderlich. Aufgrund weiterhin bestehendem
Klärungsbedarfes bezüglich der Kabelsituation auf Seiten des
Energieversorgungsunternehmens konnten die Planungen dazu bislang nicht
abgeschlossen werden und weitere Verzögerungen sind eingetreten.
Erst nach Neuinstallation des Stromanschlusses ist die Tunnelbeleuchtung, die
Wiederherstellung der Tunneldecke sowie der Betrieb der Pumpen und fördertechnischen
Anlagen möglich.
Frage 2:
Konnten für die zusätzlichen Arbeiten an der #Tunneldecke ein Bauunternehmen gefunden werden, welches
die Bauleistungen zur Herstellung der Tunneldeckenverkleidungen erbringen kann? Wurde mit diesen
Arbeiten in der Zwischenzeit begonnen?
2
Antwort zu 2:
Die Bauleistungen zur Wiederherstellung der Tunneldeckenverkleidung konnten noch nicht
beauftragt werden, da noch kein verbindlicher Ausführungszeitraum als Voraussetzung für
die Angebotsabgabe benannt werden kann.
Frage 3:
Gibt es weitere Arbeiten am Tunnel, für die bisher keine geeigneten und willigen Bauunternehmen gefunden
werden konnten?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Wird aktuell am Tunnel gearbeitet, oder ruhen die Arbeiten?
Antwort zu 4:
Alle bisher möglichen Bautätigkeiten sind ausgeführt worden. Derzeit ruhen die Arbeiten
(siehe auch Antwort zu Frage 1).
Frage 5:
Wann soll der #Fußgängertunnel nach aktueller Planung eröffnet werden?
Antwort zu 5:
Die Eröffnung des Tunnels kann erst nach Abschluss aller erforderlichen Baumaßnahmen
erfolgen. In Abhängigkeit von den elektrotechnischen Voraussetzungen seitens des
Stromnetzbetreibers wird angestrebt, die Stromversorgung möglichst im III. Quartal 2020
fertigzustellen und anschließend die Folgegewerke (#Beleuchtung, Tunneldecke, #Pumpen
und #Fördertechnik) zu terminieren, da auch hier Abhängigkeiten zur möglichen
Stromversorgung (Pumpenleistung, Neuplanung der Fördertechnik usw.) bestehen.
Frage 6:
Wie hoch werden die Baukosten voraussichtlich in Gänze sein und wird es zu einer weiteren Erhöhung der
Kosten im Laufe der Sanierung gekommen? Wenn ja, wie werden diese Mehrkosten finanziert?
Antwort zu 6:
Aufgrund von zusätzlich erforderlichen Leistungen und der aktuellen Baupreisentwicklung
ist davon auszugehen, dass der im Frühjahr 2019 mit 300.000 € geschätzte Kostenrahmen
um 10 – 15 % überschritten wird. Sämtliche Kosten werden aus dem Berliner
Landeshaushalt finanziert.
3
Frage 7:
Haben Die Erfahrung bei der Sanierung des Fußgängertunnels dazu geführt, dass der Tunnel nun nicht mehr
eröffnet werden soll und #zugeschüttet oder einer alternativen Nutzung (beispielsweise #Fahrradparkhaus)
zugeführt werden soll?
Antwort zu 7:
Nein. Es besteht kein Anlass, die Arbeiten für die Wiederinbetriebnahme des
Fußgängertunnels dauerhaft zu unterbrechen bzw. eine alternative Planung erstellen zu
lassen.
Berlin, den 09.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz